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Document 52012DC0386

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds

    /* COM/2012/0386 final */

    52012DC0386

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds /* COM/2012/0386 final */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

    Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds

    1.           Einleitung

    Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Internen Abkommens[1] und Artikel 57 Absätze 3 und 4 der Finanzregelung für den 10. EEF[2] präsentiert die Kommission in dieser Mitteilung – unter Berücksichtigung der Voraussagen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Investitionsfazilität – ihre Schätzungen in Bezug auf die Mittelbindungen, die Auszahlungen und den Abruf von Beiträgen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013.

    Diese Unterlage gibt Aufschluss über den Stand der finanziellen Ausführung der EEF (8. bis 10. EEF) im Jahr 2011 und die Ausführungsprognosen für 2012 bis 2014.

    Zur Finanzierung der EEF werden die Beiträge für die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Instrumente des 9. und 10. EEF (Investitionsfazilität und Zinsvergütungen) von den Mitgliedstaaten direkt an die EIB gezahlt. Für alle anderen Instrumente einschließlich der ehemals von der EIB verwalteten Instrumente (Risikokapital und Zinsvergütungen) werden sie an die Kommission überwiesen.

    2.           Einleitung

    Die Kommission und die EIB haben ihre Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 für jeden der AKP-Staaten[3] und für die ÜLG[4] aktualisiert. Insbesondere die Vorausschätzung der Auszahlungen erfolgte mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei einer möglichst genauen Berechnung der in ihren nationalen Haushalten einzustellenden Mittel zu unterstützen und zu gewährleisten, dass genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um einen Kassenmittelengpass zu vermeiden.

    Nach Artikel 7 des Internen Abkommens zum 10. EEF[5] und Artikel 57 Absatz 5 der Finanzregelung[6] werden diese Vorausschätzungen in der Mitteilung vom Oktober 2012 überprüft werden.

    Nachstehende Grafik gibt einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung der Mittelbindungen und der Auszahlungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden bzw. für den Zeitraum 2012 bis 2013 erwartet werden (Kommission und EIB).

    Bruttomittelbindungen und Auszahlungen: Entwicklung 1998-2013 (in Mio. EUR)[7]

    3.           Stand der Ausführung der Europäischen Entwicklungsfonds am 31. Dezember 2011 (Mittelbindungen, Auszahlungen und finanzielle Situation)

    In den Anhänge 1, 2 und 3 werden die tatsächlichen Zahlen für die Mittelbindungen und Auszahlungen sowie die 2011 verzeichnete finanzielle Situation den Schätzungen vom Oktober 2011[8] und den Prognosen für 2012 und 2013 gegenübergestellt.

    Ende des Jahres 2011 waren ungefähr 63 % der Mittel des 10. EEF gebunden. Somit bestehen gute Aussichten für die Verwirklichung der Zielvorgabe, bis Endes des Jahres 2013 sämtliche Mittel des 10. EEF zu binden.

    4.           Finanzielle Vorausschätzungen für die Jahre 2012 bis 2014[9]

    Die nachstehende Tabelle enthält die aktualisierten Zahlen, die auf der Grundlage der jüngsten Prognosen ermittelt wurden.

    5.           Ausführungsprognose für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

    Die neuen Prognosen sind in den Anhängen 1 bis 3 dargestellt.

    Die EEF-Beiträge der Mitgliedstaaten für 2012 wurden im Oktober 2011[10] vom Rat verabschiedet, wobei für die Kommission 3600 Mio. EUR und für die EIB 280 Mio. EUR vorgesehen sind. Den neuen Prognosen für 2012 zufolge beläuft sich der Kassenmittelbedarf der EIB auf 280 Mio. EUR. Da die Auszahlungen 2011 unter den Vorausschätzungen lagen und ein beträchtlicher Kassenmittelbestand aus dem Jahr 2010 übertragen wurde, hält die Kommission es für gerechtfertigt, die für sie vorgesehenen Mittel auf 2600 Mio. EUR zu reduzieren.

    Als neue Obergrenze der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten im Jahr 2013 wurden 3300 Mio. EUR für die Kommission und 250 Mio. EUR für die EIB[11] vorgeschlagen.

    Es sollte betont werden, dass es sich bei diesen Zahlen um vorläufige Prognosen handelt, die mit Vorsicht zu betrachten sind. Die Kommission und die EIB werden nach dem Sommer verlässlichere Schätzungen vornehmen, die in der Mitteilung vom Oktober vorgelegt werden.

    Anhang 4: EEF-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Jahr 2012 (in EUR)

    [1]               Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32).

    [2]               Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds.

    [3]               Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean.

    [4]               Überseeische Länder und Gebiete.

    [5]               ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32.

    [6]               Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds.

    [7]               Für den Zeitraum 2012-2013 handelt es sich um Vorausschätzungen.

    [8]               KOM(2011) 692 endgültig vom 26.10.2011.

    [9]               Da noch keine Einigung über den Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 erzielt wurde, dieser jedoch Auswirkungen auf die Mittelausführung haben dürfte, werden die Beträge für 2014 p.m. und keine Schätzungen für das Jahr 2015 angegeben.

    [10]             Beschluss des Rates vom 18. November 2011, Ratsdokument 16965/11.

    [11]             Beschluss des Rates vom 18. November 2011, Ratsdokument 16965/11.

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