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Document 52011PC0386

    Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande)

    /* KOM/2011/0386 endgültig */

    52011PC0386

    Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande) /* KOM/2011/0386 endgültig */


    BEGRÜNDUNG

    Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

    Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

    Am 20. Dezember 2010 übermittelten die Niederlande den Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 14 Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern)[3] in der NUTS-II-Region Noord-Brabant (NL41).

    Dieser Antrag gehört zu einem Paket von vier miteinander verbundenen Anträgen, die allesamt Entlassungen in sechs unterschiedlichen NUTS-II-Regionen in den Niederlanden in Unternehmen betreffen, die Bereich der Herstellung von Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern tätig sind.

    Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

    Eckdaten: ||

    EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/027

    Mitgliedstaat || Niederlande

    Artikel 2 || Buchstabe c

    Betroffene Unternehmen || 14

    NUTS-II-Region || Noord-Brabant (NL41)

    NACE-Revision-2-Abteilung || 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern)

    Bezugszeitraum || 16.1.2010 – 16.10.2010

    Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 16.1.2010

    Datum der Antragstellung || 20.12.2010

    Entlassungen im Bezugszeitraum || 199

    Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 199

    Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 986 323

    Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 41 097

    Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,0

    Gesamtkosten (EUR) || 1 027 420

    EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 667 823

    1. Der Antrag wurde der Kommission am 20. Dezember 2010 vorgelegt und bis zum 7. März 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

    2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

    Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

    3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise machen die Niederlande geltend, dass die Wirtschaftskrise zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach grafischen Medien geführt hat. Die Folge war ein Umsatzeinbruch in der Grafikbranche um 8,6 % im Jahr 2009. Die Bestellungen aus anderen Wirtschaftssektoren für Werbedrucksachen, die 35 % des Gesamtumsatzes des Verlags- und Druckgewerbes ausmachen, gingen zwischen 2008 und 2009 drastisch zurück, da infolge der Wirtschaftskrise die Budgets für Medien- und Werbemaßnahmen geschrumpft sind. In dem Antrag werden mehrere Beispiele aufgeführt. Im Baugewerbe wurde das Budget für Informationsweitergabe und Werbung nach Beginn der Krise um 36,8 % gekürzt, in der Finanzbranche um 33,2 % und im Bereich Unterhaltungselektronik um 30,6 %. Darüber hinaus wirkte sich die Wirtschaftskrise negativ auf die Nachfrage nach verschiedenen Arten von Printmedien aus: 2009 sank die Nachfrage nach Publikumszeitschriften um 25,7 %, nach Zeitungen um 24,4 %, nach Gratisblättern um 10,54 % und nach Fachzeitschriften um 23,4 %.

    Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c

    4. Die Niederlande beantragen eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, gemäß dem Folgendes gilt: Bei kleinen Arbeitsmärkten oder unter außergewöhnlichen Umständen, wenn von dem betroffenen Mitgliedstaat angemessen begründet, kann ein Antrag auf einen Beitrag des EGF als zulässig betrachtet werden, auch wenn die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a oder Artikel 2 Buchstabe b nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben. In diesem Fall weist der Mitgliedstaat in seinem Antrag darauf hin, welches der Hauptinterventionskriterien nicht erfüllt ist.

    5. Die Niederlande wollen mit ihrem Antrag ausdrücklich von Artikel 2 Buchstabe b abweichen, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

    6. Der Antrag führt 199 Entlassungen in 14 Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 18 („Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern“)[5] in der NUTS-II-Region Noord-Brabant (NL41) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 16. Januar 2010 bis zum 16. Oktober 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

    7. Die niederländischen Behörden machen geltend, dass dieser Antrag die Anforderungen nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt, und nennen folgende außergewöhnliche Umstände: Es geht um weitere Entlassungen in der gleichen NACE-2-Abteilung während des gleichen Bezugszeitraums wie bei den Entlassungen, für die die Niederlande den Antrag EGF/2010/029 NL/Zuid Holland and Utrecht Division 18 nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorgelegt haben. Zudem sind Noord-Brabant und Zuid-Holland zwei aneinandergrenzende Regionen auf NUTS-II-Ebene. Die außergewöhnlichen Umstände entstehen durch die Kombination dieser Faktoren, die zusammengenommen die betroffenen Arbeitskräfte und die Region in eine ungewöhnliche und schwierige Lage versetzen.

    8. Nordbrabant befindet sich nach Angaben der Niederlande in einer äußerst schwierigen Lage. In dieser Provinz stieg die Arbeitslosenquote von 3,1 % im dritten Quartal 2008 auf 5 % im dritten Quartal 2010. In Veghel und Uden, dem zweitwichtigsten Zentrum für grafische Medien in Noordoost-Brabant, war die Arbeitslosenquote für grafische Berufe im Oktober 2010 um 88 % höher als im Oktober 2008. Darüber hinaus legen Prognosen[6] nahe, dass der Arbeitsmarkt von Nordbrabant aufgrund der Krise in den Technikbranchen und im Bauwesen weiter schrumpfen wird; dies wird sich stark auf die Chancen der arbeitslosen Arbeitskräfte auswirken, wieder eine Stelle zu finden.

    9. Die Grafikbranche in den Niederlanden ist gleichzeitig von einer Entlassungswelle betroffen, wie aus den anderen drei verbundenen EGF-Anträgen der Niederlande hervorgeht, die belegen, dass auch in anderen Teilen des Landes zahlreiche Entlassungen in Unternehmen der Grafikbranche vorgenommen werden. Ferner beantragten die Niederlande im Jahr 2009 erfolgreich eine Kofinanzierung zur Unterstützung von Arbeitskräften, die im gleichen Sektor und in der gleichen NUTS-II-Region entlassen worden waren[7].

    10. Daher sind die Kommissionsdienststellen der Auffassung, dass die in Rede stehenden Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben und dass mit der schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Nordbrabant wie auch den weiteren Entlassungen in anderen NUTS-II-Regionen in den Niederlanden aus dem gleichen Grund und im gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung zusammengenommen die Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt sind.

    11. Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der Erklärung der Kommission anlässlich der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 546/2009[8]: „In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat einen EGF-Antrag nach Artikel 2 Buchstabe b stellt und weitere Entlassungen in einer anderen Region auf NUTS-II-Niveau des gleichen Mitgliedstaats aus dem gleichen Grund und im gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung erfolgt sind, ist die Kommission der Auffassung, dass ein Antrag auf EGF-Unterstützung für die letztgenannten Arbeitnehmer gemäß Artikel 2 Buchstabe c unter Anführung außergewöhnlicher Umstände gestellt werden kann.“[9]

    Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

    12. Die niederländischen Behörden führen an, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die Branche nicht vorhergesehen werden konnten. Aus dem Antrag geht hervor, dass das Verlags- und Druckgewerbe in den Niederlanden vor der Krise kostenintensiv umstrukturiert wurde, um im Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zu bestehen. Aus der nachfragegesteuerten Branche wurde eine angebotsorientierte – dies bedeutet, dass große Anstrengungen unternommen werden mussten, um die Beschäftigten auf die neue Arbeitsweise vorzubereiten. Infolge der gegenwärtigen Krise könnten die Vorteile der beträchtlichen Investitionen und Bemühungen der Branche zunichte gemacht werden.

    Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

    13. Der Antrag betrifft insgesamt 199 entlassene Arbeitskräfte (alle gezielt zu unterstützen) in den folgenden 14 Unternehmen:

    Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

    Lithorado BV, Uden || 85

    Graphic Web Systems BV, Schijndel || 50

    All Color Press, Eersel || 27

    Peeters Druk & Printservice BV, Waalre || 4

    De Rijense Handelsdrukkerij BV (DRH), Rijen || 6

    Manders Grafische Communicatie, Eindhoven || 3

    Drukkerij Sprintcopy vof, Bergen op Zoom || 4

    Van Engelen BV Waalwijk || 1

    Kon. Broese & Peereboom BV Breda || 12

    Drukkerij Altorffer, Roosendaal || 1

    Drukkerij Hearkens BV Someren || 1

    Van der Garde-Jémé, Eindhoven || 1

    Lutkie BV, ‘s-Hertogenbosch || 3

    Roto Smeets Grafiservices Eindhoven || 1

    Unternehmen insgesamt: 14 || Entlassungen insgesamt: || 199

    14. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Männer || 129 || 64,8

    Frauen || 70 || 35,2

    EU-Bürger/-innen || 187 || 94,0

    Nicht-EU-Bürger/-innen || 12 || 6,0

    15-24 Jahre || 36 || 18,1

    25-54 Jahre || 109 || 54,8

    55-64 Jahre || 50 || 25,1

    > 64 Jahre || 4 || 2,0

    15. Acht der zu unterstützenden Arbeitnehmer haben eine Behinderung.

    16. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Führungskräfte || 14 || 7,0

    Akademische Berufe || 40 || 20,1

    Techniker/-innen || 42 || 21,1

    Bürokräfte || 24 || 12,1

    Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 24 || 12,1

    Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 55 || 27,6

    17. Die Niederlande haben bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

    Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

    18. Betroffen ist die Provinz Nordbrabant. Diese niederländische Provinz liegt zwischen den Hafenstädten Rotterdam und Antwerpen und dem Ruhrgebiet in Deutschland. Sie ist die zweitgrößte Provinz und liegt mit nahezu 500 Einwohnern pro km2 in puncto Bevölkerungsdichte auf Platz drei. Die Wirtschaftslage in Nordbrabant verschlechterte sich im Jahr 2009; verglichen mit dem Vorjahr war ein negatives Wirtschaftswachstum (‑4,7 %) zu verzeichnen. Von den knapp 2000 Grafikmedienunternehmen in den Niederlanden sind 14,7 % in dieser Provinz ansässig, d. h. 16,3 % der Arbeitsplätze in der Grafikmedienbranche.

    19. Die wichtigsten beteiligten Behörden sind das Ministerium für Soziales und Beschäftigung (SZW) und der Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (A&O Fonds Grafimedia) im Auftrag des Rates für Konsultation im Grafik- und Medienbereich (Raad voor Overleg in de Grafimediabranche ROGB). Weitere relevante Interessenvertreter sind das Institut für die Kreativbranche (GOC), die für Beihilfen zuständige öffentliche Organisation (UWV werkbedrijf), das UWV-Mobilitätszentrum, die ROCs Midden Nederland und Mondriaan (Regierungsberufsschulzentren auf regionaler Ebene) und das Grafisch Lyceum Boxtel, die Organisation für KMU (MKB-ondernemingen) und die Sozialpartnerorganisationen: FNV Kiem (Gewerkschaft), CNV Media (Gewerkschaft), Koninklijk Verbond van Grafische Ondernemingen (KVGO, Arbeitgeberorganisation) für das Gebiet Gelderland/Utrecht, Den Haag und Rotterdam und die NUV (Arbeitgeberorganisation).

    Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

    20. Während der Jahre 2008 und 2009 ging die Beschäftigung in den Grafikmedienunternehmen in Nordbrabant um 18 % zurück. Die niederländischen Behörden machen geltend, dass die Arbeitslosigkeit, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits gestiegen ist, durch die Entlassungen in der Grafikbranche noch weiter zunehmen wird. In der Provinz Nordbrabant erhöhte sich die Arbeitslosenquote von 3,1 % im Oktober 2008 auf 5 % im Oktober 2010. Während dieses Zeitraums stieg auch die Zahl der arbeitslosen Arbeitssuchenden in der Region Noordoost-Brabant um 30 %. Dort legen Prognosen für das Bauwesen und die Technikbranche (zwei Bereiche, die üblicherweise als eine Art Sicherheitsnetz erachtet werden) in den kommenden Jahren weiteren Rückgang nahe (für das Bauwesen beispielsweise, das 2010 im Vergleich zu 2008 um 7,8 % schrumpfte, wird ein Verlust von weiteren 3,4 % der Arbeitsplätze bis zum Jahr 2014 erwartet); dies schmälert die Chancen, in dieser Provinz einen neuen Arbeitsplatz zu finden, erheblich.

    Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

    21. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Das Mobilitätszentrum Centrum Creatieve Carrières (C3) bietet den entlassenen Arbeitskräften diese Maßnahmen an.

    Vorbereitungsmaßnahmen

    – Aufnahme und Registrierung: Erstes Gespräch zur Registrierung der entlassenen Arbeitskräfte und zur Ermittlung der am besten passenden Maßnahmenarten.

    – Information und Unterstützung: Gemeinsame Sitzungen und unterstützende Stelle, um die entlassenen Arbeitskräfte über die verfügbaren Maßnahmen zu informieren.

    Beratung

    – Beratung beim Arbeitsplatzwechsel: Individualisiertes Programm mit Screening, Karriere- und Berufsplanung, Arbeitsmarktorientierung und erster Beratung am neuen Arbeitsplatz.

    – Outplacement: Aktive Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte beim Ausloten neuer Arbeitsmöglichkeiten.

    – Schulungen für Vorstellungsgespräche: Analyse der verfügbaren freien Stellen, Unterstützung beim Erstellen eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens sowie Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

    – Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Mit der Begleitung beim Schritt in die Selbständigkeit sollen entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Dazu zählen Rechtsberatung, Hilfestellung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans und Unterstützung bei verwaltungstechnischen Anforderungen.

    Schulungsmaßnahmen

    – „Bildung“: Berufliche Bildung und Umschulungen, Schulungen zu Management und Sozialkompetenz sowie spezifische fachliche Weiterbildung für Arbeitskräfte, deren Fachkenntnisse veraltet sind.

    – Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung der einzelnen Arbeitskräfte und die Ermittlung der Bereiche, in denen eine weitere Schulung erforderlich ist.

    22. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

    23. Die von den niederländischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die niederländischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 986 323 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 41 097 EUR (4 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 667 823 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

    Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

    Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Aufnahme und Registrierung || 199 || 193 || 38 407

    Information und Unterstützung || 199 || 86 || 17 114

    Beratung beim Arbeitsplatzwechsel || 75 || 3 594 || 269 550

    Outplacement || 60 || 4 448 || 266 880

    Schulungen für Vorstellungsgespräche || 60 || 1 410 || 84 600

    Unterstützung bei der Unternehmensgründung || 10 || 4 630 || 46 300

    Bildung || 84 || 2 478 || 208 152

    Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung || 20 || 2 766 || 55 320

    Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 986 323

    Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Verwaltungsmaßnahmen || || 10 274

    Informations- und Werbemaßnahmen || || 10 274

    Kontrolltätigkeiten || || 20 549

    Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 41 097

    Veranschlagte Gesamtkosten || || 1 027 420

    EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 667 823

    24. Die Niederlande bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind. Die ESF-Maßnahmen stehen nur Arbeitskräften zur Verfügung, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden; die EGF-Maßnahmen hingegen haben zum Ziel, bereits entlassenen Arbeitskräften wieder zu einer Stelle zu verhelfen. Die Verwaltungsbehörde für den EGF, gleichzeitig Verwaltungsbehörde für den ESF, hat die notwendigen Kontrollverfahren festgelegt, um jegliches Risiko der Doppelförderung auszuschalten.

    Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

    25. Die Niederlande begannen am 16. Januar 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

    Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

    26. Die Anhörung der Sozialpartner erfolgte durch den Arbeits- und Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (Arbeids & Opleidingsfonds Grafimedia branche); dabei einigte man sich angesichts der Krise auf die Einrichtung des brancheneigenen Mobilitätszentrums C3 (Centrum Creatieve Carrières). Ziel dieses Mobilitätszentrums ist die Koordinierung der verschiedenen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Benehmen mit den Sozialpartnern.

    27. Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

    Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

    28. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der niederländischen Behörden folgende Angaben:

    · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

    · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

    · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    29. Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die Agentur für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren.

    Finanzierung

    30. Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 667 823 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Niederlande.

    31. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

    32. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

    33. Der Gesamtbetrag der EGF-Mittel (2011) für Anträge aufgrund außergewöhnlicher Umstände, einschließlich des in diesem Beschluss vorgeschlagenen Betrags, wird 15 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF nicht übersteigen, wie in Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 festgelegt.

    34. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

    35. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2011 eingesetzt werden.

    Herkunft der Mittel für Zahlungen

    36. Nach Erlass von drei Beschlüssen im Gesamtwert von 10 371 321 EUR durch beide Teile der Haushaltsbehörde und Berücksichtigung der fünf derzeit der Haushaltsbehörde vorliegenden Fälle im Gesamtwert von 30 545 352 EUR bleibt in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 ein Betrag von 6 692 277 EUR verfügbar. Dieser wird zur Deckung der für diesen Antrag benötigten 667 823 EUR herangezogen.

    Vorschlag für

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ‑

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[10], insbesondere auf Nummer 28,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[11], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[12]

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

    (2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

    (3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

    (4)       Die Niederlande beantragten am 20. Dezember 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 14 Unternehmen, die in der NACE-Revision-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region Noord-Brabant (NL41) tätig sind, und ergänzten diesen Antrag bis zum 7. März 2011 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 667 823 EUR bereitzustellen.

    (5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann –

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 667 823 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am …

    Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

    Der Präsident                                                Der Präsident

    [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

    [4]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

    [5]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

    [6]               LISA/Vestigingenregister Noord-Brabant 2008. Bureau Louter. UWV Werkbedrijf Arbeidsmarktprognose 2009-2010 en 2011-2014.

    [7]               EGF/2009/027 NL/Noord Brabant und Zuid Holland, Abteilung 18. Dieser Antrag wurde am 24. November 2010 von der Haushaltsbehörde bewilligt (2010/741/EU, ABl. L 318 vom 4.12.2010, S. 38).

    [8]               Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009).

    [9]               Rat der Europäischen Union, 10304/09 ADD1, 8.6.2009.

    [10]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [11]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [12]             ABl. C […] vom […], S. […].

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