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Document 52011PC0386
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund in accordance with point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18 from the Netherlands)
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande)
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande)
/* KOM/2011/0386 endgültig */
Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande) /* KOM/2011/0386 endgültig */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit
vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von
500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen
Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 20. Dezember 2010 übermittelten
die Niederlande den Antrag EGF/2010/027 NL/Noord-Brabant Division 18 auf
einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 14 Unternehmen im
Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 18 (Herstellung von
Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern)[3] in
der NUTS-II-Region Noord-Brabant (NL41). Dieser Antrag gehört zu einem Paket von vier
miteinander verbundenen Anträgen, die allesamt Entlassungen in sechs
unterschiedlichen NUTS-II-Regionen in den Niederlanden in Unternehmen
betreffen, die Bereich der Herstellung von Druckerzeugnissen und der
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern tätig sind. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2010/027 Mitgliedstaat || Niederlande Artikel 2 || Buchstabe c Betroffene Unternehmen || 14 NUTS-II-Region || Noord-Brabant (NL41) NACE-Revision-2-Abteilung || 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) Bezugszeitraum || 16.1.2010 – 16.10.2010 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 16.1.2010 Datum der Antragstellung || 20.12.2010 Entlassungen im Bezugszeitraum || 199 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 199 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 986 323 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 41 097 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,0 Gesamtkosten (EUR) || 1 027 420 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 667 823 1.
Der Antrag wurde der Kommission am
20. Dezember 2010 vorgelegt und bis zum 7. März 2011 durch
zusätzliche Informationen ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen
Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise machen die
Niederlande geltend, dass die Wirtschaftskrise zu einem erheblichen Rückgang
der Nachfrage nach grafischen Medien geführt hat. Die Folge war ein
Umsatzeinbruch in der Grafikbranche um 8,6 % im Jahr 2009. Die
Bestellungen aus anderen Wirtschaftssektoren für Werbedrucksachen, die
35 % des Gesamtumsatzes des Verlags- und Druckgewerbes ausmachen, gingen
zwischen 2008 und 2009 drastisch zurück, da infolge der Wirtschaftskrise die
Budgets für Medien- und Werbemaßnahmen geschrumpft sind. In dem Antrag werden
mehrere Beispiele aufgeführt. Im Baugewerbe wurde das Budget für
Informationsweitergabe und Werbung nach Beginn der Krise um 36,8 %
gekürzt, in der Finanzbranche um 33,2 % und im Bereich Unterhaltungselektronik
um 30,6 %. Darüber hinaus wirkte sich die Wirtschaftskrise negativ auf die
Nachfrage nach verschiedenen Arten von Printmedien aus: 2009 sank die Nachfrage
nach Publikumszeitschriften um 25,7 %, nach Zeitungen um 24,4 %, nach
Gratisblättern um 10,54 % und nach Fachzeitschriften um 23,4 %. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c 4.
Die Niederlande beantragen eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
gemäß dem Folgendes gilt: Bei kleinen Arbeitsmärkten oder unter
außergewöhnlichen Umständen, wenn von dem betroffenen Mitgliedstaat angemessen
begründet, kann ein Antrag auf einen Beitrag des EGF als zulässig betrachtet
werden, auch wenn die Interventionskriterien gemäß Artikel 2
Buchstabe a oder Artikel 2 Buchstabe b nicht vollständig erfüllt
sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung
und die lokale Wirtschaft haben. In diesem Fall weist der Mitgliedstaat in
seinem Antrag darauf hin, welches der Hauptinterventionskriterien nicht erfüllt
ist. 5.
Die Niederlande wollen mit ihrem Antrag
ausdrücklich von Artikel 2 Buchstabe b abweichen, wonach mindestens
500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen
erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer
NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem
Mitgliedstaat tätig sind. 6.
Der Antrag führt 199 Entlassungen in
14 Unternehmen in NACE-Revision 2, Abteilung 18 („Herstellung von
Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern“)[5] in
der NUTS-II-Region Noord-Brabant (NL41) während des neunmonatigen
Bezugszeitraums vom 16. Januar 2010 bis zum
16. Oktober 2010 an. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2
Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
ermittelt. 7.
Die niederländischen Behörden machen geltend, dass
dieser Antrag die Anforderungen nach Artikel 2 Buchstabe c der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt, und nennen folgende außergewöhnliche
Umstände: Es geht um weitere Entlassungen in der gleichen NACE-2-Abteilung
während des gleichen Bezugszeitraums wie bei den Entlassungen, für die die
Niederlande den Antrag EGF/2010/029 NL/Zuid Holland and Utrecht Division 18
nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
vorgelegt haben. Zudem sind Noord-Brabant und Zuid-Holland zwei
aneinandergrenzende Regionen auf NUTS-II-Ebene. Die außergewöhnlichen Umstände
entstehen durch die Kombination dieser Faktoren, die zusammengenommen die
betroffenen Arbeitskräfte und die Region in eine ungewöhnliche und schwierige
Lage versetzen. 8.
Nordbrabant befindet sich nach Angaben der
Niederlande in einer äußerst schwierigen Lage. In dieser Provinz stieg die
Arbeitslosenquote von 3,1 % im dritten Quartal 2008 auf 5 % im
dritten Quartal 2010. In Veghel und Uden, dem zweitwichtigsten Zentrum für
grafische Medien in Noordoost-Brabant, war die Arbeitslosenquote für grafische
Berufe im Oktober 2010 um 88 % höher als im Oktober 2008.
Darüber hinaus legen Prognosen[6]
nahe, dass der Arbeitsmarkt von Nordbrabant aufgrund der Krise in den
Technikbranchen und im Bauwesen weiter schrumpfen wird; dies wird sich stark
auf die Chancen der arbeitslosen Arbeitskräfte auswirken, wieder eine Stelle zu
finden. 9.
Die Grafikbranche in den Niederlanden ist
gleichzeitig von einer Entlassungswelle betroffen, wie aus den anderen drei
verbundenen EGF-Anträgen der Niederlande hervorgeht, die belegen, dass auch in
anderen Teilen des Landes zahlreiche Entlassungen in Unternehmen der
Grafikbranche vorgenommen werden. Ferner beantragten die Niederlande im
Jahr 2009 erfolgreich eine Kofinanzierung zur Unterstützung von
Arbeitskräften, die im gleichen Sektor und in der gleichen NUTS-II-Region
entlassen worden waren[7]. 10.
Daher sind die Kommissionsdienststellen der
Auffassung, dass die in Rede stehenden Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen
auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben und dass mit der
schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Nordbrabant wie auch den weiteren
Entlassungen in anderen NUTS-II-Regionen in den Niederlanden aus dem gleichen
Grund und im gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung
zusammengenommen die Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt sind. 11.
Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der
Erklärung der Kommission anlässlich der Verabschiedung der Verordnung (EG)
Nr. 546/2009[8]: „In
Fällen, in denen ein Mitgliedstaat einen EGF-Antrag nach Artikel 2
Buchstabe b stellt und weitere Entlassungen in einer anderen Region
auf NUTS-II-Niveau des gleichen Mitgliedstaats aus dem gleichen Grund und im
gleichen Zeitraum in der gleichen NACE-2-Abteilung erfolgt sind, ist die
Kommission der Auffassung, dass ein Antrag auf EGF-Unterstützung für die
letztgenannten Arbeitnehmer gemäß Artikel 2 Buchstabe c
unter Anführung außergewöhnlicher Umstände gestellt werden kann.“[9] Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 12.
Die niederländischen Behörden führen an, dass die
Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die Branche nicht
vorhergesehen werden konnten. Aus dem Antrag geht hervor, dass das Verlags- und
Druckgewerbe in den Niederlanden vor der Krise kostenintensiv umstrukturiert
wurde, um im Wettbewerb mit anderen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zu
bestehen. Aus der nachfragegesteuerten Branche wurde eine angebotsorientierte –
dies bedeutet, dass große Anstrengungen unternommen werden mussten, um die
Beschäftigten auf die neue Arbeitsweise vorzubereiten. Infolge der
gegenwärtigen Krise könnten die Vorteile der beträchtlichen Investitionen und
Bemühungen der Branche zunichte gemacht werden. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 13.
Der Antrag betrifft insgesamt 199 entlassene
Arbeitskräfte (alle gezielt zu unterstützen) in den folgenden
14 Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen Lithorado BV, Uden || 85 Graphic Web Systems BV, Schijndel || 50 All Color Press, Eersel || 27 Peeters Druk & Printservice BV, Waalre || 4 De Rijense Handelsdrukkerij BV (DRH), Rijen || 6 Manders Grafische Communicatie, Eindhoven || 3 Drukkerij Sprintcopy vof, Bergen op Zoom || 4 Van Engelen BV Waalwijk || 1 Kon. Broese & Peereboom BV Breda || 12 Drukkerij Altorffer, Roosendaal || 1 Drukkerij Hearkens BV Someren || 1 Van der Garde-Jémé, Eindhoven || 1 Lutkie BV, ‘s-Hertogenbosch || 3 Roto Smeets Grafiservices Eindhoven || 1 Unternehmen insgesamt: 14 || Entlassungen insgesamt: || 199 14.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 129 || 64,8 Frauen || 70 || 35,2 EU-Bürger/-innen || 187 || 94,0 Nicht-EU-Bürger/-innen || 12 || 6,0 15-24 Jahre || 36 || 18,1 25-54 Jahre || 109 || 54,8 55-64 Jahre || 50 || 25,1 > 64 Jahre || 4 || 2,0 15.
Acht der zu unterstützenden Arbeitnehmer haben eine
Behinderung. 16.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Führungskräfte || 14 || 7,0 Akademische Berufe || 40 || 20,1 Techniker/-innen || 42 || 21,1 Bürokräfte || 24 || 12,1 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 24 || 12,1 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 55 || 27,6 17.
Die Niederlande haben bestätigt, dass im Einklang
mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 18.
Betroffen ist die Provinz Nordbrabant. Diese
niederländische Provinz liegt zwischen den Hafenstädten Rotterdam und Antwerpen
und dem Ruhrgebiet in Deutschland. Sie ist die zweitgrößte Provinz und liegt
mit nahezu 500 Einwohnern pro km2 in puncto Bevölkerungsdichte
auf Platz drei. Die Wirtschaftslage in Nordbrabant verschlechterte sich im
Jahr 2009; verglichen mit dem Vorjahr war ein negatives
Wirtschaftswachstum (‑4,7 %) zu verzeichnen.
Von den knapp 2000 Grafikmedienunternehmen in den Niederlanden sind 14,7 %
in dieser Provinz ansässig, d. h. 16,3 % der Arbeitsplätze in der
Grafikmedienbranche. 19.
Die wichtigsten beteiligten Behörden sind das
Ministerium für Soziales und Beschäftigung (SZW) und der Schulungsfonds für die
Grafik- und Medienbranche (A&O Fonds Grafimedia) im Auftrag des Rates für
Konsultation im Grafik- und Medienbereich (Raad voor Overleg in de
Grafimediabranche ROGB). Weitere relevante Interessenvertreter sind das
Institut für die Kreativbranche (GOC), die für Beihilfen zuständige öffentliche
Organisation (UWV werkbedrijf), das UWV-Mobilitätszentrum, die ROCs Midden
Nederland und Mondriaan (Regierungsberufsschulzentren auf regionaler Ebene) und
das Grafisch Lyceum Boxtel, die Organisation für KMU (MKB-ondernemingen) und
die Sozialpartnerorganisationen: FNV Kiem (Gewerkschaft), CNV Media
(Gewerkschaft), Koninklijk Verbond van Grafische Ondernemingen (KVGO,
Arbeitgeberorganisation) für das Gebiet Gelderland/Utrecht, Den Haag und
Rotterdam und die NUV (Arbeitgeberorganisation). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 20.
Während der Jahre 2008 und 2009 ging die
Beschäftigung in den Grafikmedienunternehmen in Nordbrabant um 18 %
zurück. Die niederländischen Behörden machen geltend, dass die
Arbeitslosigkeit, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits
gestiegen ist, durch die Entlassungen in der Grafikbranche noch weiter zunehmen
wird. In der Provinz Nordbrabant erhöhte sich die Arbeitslosenquote von
3,1 % im Oktober 2008 auf 5 % im Oktober 2010. Während
dieses Zeitraums stieg auch die Zahl der arbeitslosen Arbeitssuchenden in der
Region Noordoost-Brabant um 30 %. Dort legen Prognosen für das Bauwesen
und die Technikbranche (zwei Bereiche, die üblicherweise als eine Art
Sicherheitsnetz erachtet werden) in den kommenden Jahren weiteren Rückgang nahe
(für das Bauwesen beispielsweise, das 2010 im Vergleich zu 2008 um 7,8 %
schrumpfte, wird ein Verlust von weiteren 3,4 % der Arbeitsplätze bis zum
Jahr 2014 erwartet); dies schmälert die Chancen, in dieser Provinz einen
neuen Arbeitsplatz zu finden, erheblich. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 21.
Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen,
die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Das
Mobilitätszentrum Centrum Creatieve Carrières (C3) bietet den entlassenen
Arbeitskräften diese Maßnahmen an. Vorbereitungsmaßnahmen –
Aufnahme und Registrierung: Erstes Gespräch zur Registrierung der entlassenen Arbeitskräfte und
zur Ermittlung der am besten passenden Maßnahmenarten. –
Information und Unterstützung: Gemeinsame Sitzungen und unterstützende Stelle, um die entlassenen
Arbeitskräfte über die verfügbaren Maßnahmen zu informieren. Beratung –
Beratung beim Arbeitsplatzwechsel: Individualisiertes Programm mit Screening, Karriere- und
Berufsplanung, Arbeitsmarktorientierung und erster Beratung am neuen
Arbeitsplatz. –
Outplacement: Aktive
Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte beim Ausloten neuer
Arbeitsmöglichkeiten. –
Schulungen für Vorstellungsgespräche: Analyse der verfügbaren freien Stellen, Unterstützung beim Erstellen
eines Lebenslaufs und eines Bewerbungsschreibens sowie Vorbereitung auf
Vorstellungsgespräche. –
Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Mit der Begleitung beim Schritt in die Selbständigkeit sollen
entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden, die ein eigenes Unternehmen
gründen wollen. Dazu zählen Rechtsberatung, Hilfestellung bei der Ausarbeitung
eines Geschäftsplans und Unterstützung bei verwaltungstechnischen
Anforderungen. Schulungsmaßnahmen –
„Bildung“: Berufliche Bildung und Umschulungen,
Schulungen zu Management und Sozialkompetenz sowie spezifische fachliche
Weiterbildung für Arbeitskräfte, deren Fachkenntnisse veraltet sind. –
Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung der einzelnen
Arbeitskräfte und die Ermittlung der Bereiche, in denen eine weitere Schulung
erforderlich ist. 22.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie
Informations- und Werbemaßnahmen. 23.
Die von den niederländischen Behörden
vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
niederländischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese
Dienstleistungen mit 986 323 EUR und die Kosten für die Durchführung
des EGF auf 41 097 EUR (4 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 667 823 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Aufnahme und Registrierung || 199 || 193 || 38 407 Information und Unterstützung || 199 || 86 || 17 114 Beratung beim Arbeitsplatzwechsel || 75 || 3 594 || 269 550 Outplacement || 60 || 4 448 || 266 880 Schulungen für Vorstellungsgespräche || 60 || 1 410 || 84 600 Unterstützung bei der Unternehmensgründung || 10 || 4 630 || 46 300 Bildung || 84 || 2 478 || 208 152 Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung || 20 || 2 766 || 55 320 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 986 323 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Verwaltungsmaßnahmen || || 10 274 Informations- und Werbemaßnahmen || || 10 274 Kontrolltätigkeiten || || 20 549 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 41 097 Veranschlagte Gesamtkosten || || 1 027 420 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 667 823 24.
Die Niederlande bestätigen, dass die oben
beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, komplementär sind. Die ESF-Maßnahmen stehen nur Arbeitskräften zur
Verfügung, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden; die
EGF-Maßnahmen hingegen haben zum Ziel, bereits entlassenen Arbeitskräften
wieder zu einer Stelle zu verhelfen. Die Verwaltungsbehörde für den EGF,
gleichzeitig Verwaltungsbehörde für den ESF, hat die notwendigen
Kontrollverfahren festgelegt, um jegliches Risiko der Doppelförderung
auszuschalten. Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant
sind 25.
Die Niederlande begannen am
16. Januar 2010 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 26.
Die Anhörung der Sozialpartner erfolgte durch den
Arbeits- und Schulungsfonds für die Grafik- und Medienbranche (Arbeids &
Opleidingsfonds Grafimedia branche); dabei einigte man sich angesichts der
Krise auf die Einrichtung des brancheneigenen Mobilitätszentrums C3 (Centrum
Creatieve Carrières). Ziel dieses Mobilitätszentrums ist die Koordinierung der
verschiedenen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Benehmen mit den Sozialpartnern. 27.
Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass
die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen
eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 28.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
niederländischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 29.
Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt,
dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die
auch die ESF-Mittel in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die
Agentur für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) wird als
zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren. Finanzierung 30.
Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird
der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen auf 667 823 EUR, d. h.
65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene
finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der
Niederlande. 31.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 32.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
gefordert. 33.
Der Gesamtbetrag der EGF-Mittel (2011) für Anträge
aufgrund außergewöhnlicher Umstände, einschließlich des in diesem Beschluss
vorgeschlagenen Betrags, wird 15 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF
nicht übersteigen, wie in Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 festgelegt. 34.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 35.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2011
eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 36.
Nach Erlass von drei Beschlüssen im Gesamtwert von
10 371 321 EUR durch beide Teile der Haushaltsbehörde und
Berücksichtigung der fünf derzeit der Haushaltsbehörde vorliegenden Fälle im
Gesamtwert von 30 545 352 EUR bleibt in der EGF-Haushaltslinie
04 05 01 ein Betrag von 6 692 277 EUR verfügbar. Dieser
wird zur Deckung der für diesen Antrag benötigten 667 823 EUR
herangezogen. Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/027
NL/Noord-Brabant Division 18, Niederlande) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION ‑ gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[10],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[11],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[12] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und
beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge
der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Die Niederlande beantragten
am 20. Dezember 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen in 14 Unternehmen, die in der
NACE-Revision-2-Abteilung 18 (Herstellung von Druckerzeugnissen;
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) in der NUTS-II-Region
Noord-Brabant (NL41) tätig sind, und ergänzten diesen Antrag bis zum
7. März 2011 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die
gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 667 823 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der
Niederlande bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 667 823 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen
bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu [Brüssel/Straßburg] am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen
des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der
EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom
30.12.2006, S. 1). [6] LISA/Vestigingenregister
Noord-Brabant 2008. Bureau Louter. UWV Werkbedrijf Arbeidsmarktprognose 2009-2010 en
2011-2014. [7] EGF/2009/027 NL/Noord Brabant und
Zuid Holland, Abteilung 18. Dieser
Antrag wurde am 24. November 2010 von der Haushaltsbehörde bewilligt
(2010/741/EU, ABl. L 318 vom 4.12.2010, S. 38). [8] Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009). [9] Rat der Europäischen Union, 10304/09 ADD1, 8.6.2009. [10] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [11] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [12] ABl. C […] vom […], S. […].