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Document 52010PC0566
Recommendation for a COUNCIL DECISION designating the European Capital of Culture for the year 2015 in Belgium
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015
/* KOM/2010/0566 endg. */
/* KOM/2010/0566 endg. */ Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 18.10.2010 KOM(2010) 566 endgültig Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015 BEGRÜNDUNG Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses vereinbarten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Als Gastgeber für die Veranstaltung sind im Jahr 2015 Belgien und die Tschechische Republik vorgesehen. Die Nominierung zur Kulturhauptstadt Europas für 2015 unterliegt folgendem Verfahren: Jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Auswahlliste der Bewerberstädte, die in die engere Wahl kommen und deren Bewerbung vervollständigt werden soll. Für die Endauswahl beruft jeder der beiden nominierungsberechtigten Mitgliedstaaten neun Monate nach der Vorauswahlsitzung die jeweilige Auswahljury ein. Nach einer eingehenden Bewertung der vorausgewählten Städte anhand der für die Aktion festgelegten Kriterien empfiehlt die Jury in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten eine Stadt für den Titel. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen nominiert jeder der beiden Mitgliedstaaten eine Stadt als Kulturhauptstadt Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit. Das Europäische Parlament kann der Kommission spätestens drei Monate nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme übermitteln. Auf Empfehlung der Kommission ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden. Die Stadt Mons bewarb sich um den Titel „Kulturhauptstadt Europas“. Von keiner weiteren belgischen Stadt ging eine Bewerbung ein. Am Ende des Auswahlverfahrens kam die Jury zu dem Schluss, dass die Bewerbung der Stadt den Zielen der Veranstaltung und den in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien entspricht und die hohen Qualitätsstandards, die diese Veranstaltung erfordert, einhält. Sie empfahl daher in ihren Berichten vom Februar 2010, Mons mit der Ausrichtung der Veranstaltung in Belgien im Jahr 2015 zu betrauen. Belgien teilte diese Nominierung bis Ende 2009 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit. Das Europäische Parlament übermittelte der Kommission Anfang Juli 2010 seine befürwortende Stellungnahme. Das Auswahlverfahren in der Tschechischen Republik läuft noch und wird Anfang 2011 abgeschlossen. Somit unterbreitet die Kommission dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Mons zur belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der belgischen Kulturhauptstadt Europas 2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[2], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, gestützt auf die Berichte der Auswahljury vom Februar 2010 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die belgische Kulturhauptstadt Europas, in Erwägung nachstehenden Grundes: Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Mons wird zur belgischen „Kulturhauptstadt Europas 2015“ ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu […] am […] Im Namen des Rates Der Präsident [1] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1. [2] ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.