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Document 52010AP0410

    Im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährte Beihilfe ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe (KOM(2010)0336 – C7-0157/2010 – 2010/0183(COD))
    P7_TC1-COD(2010)0183 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. November 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe

    ABl. C 99E vom 3.4.2012, p. 146–147 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.4.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 99/146


    Dienstag, 23. November 2010
    Im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährte Beihilfe ***I

    P7_TA(2010)0410

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe (KOM(2010)0336 – C7-0157/2010 – 2010/0183(COD))

    2012/C 99 E/33

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0336),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie die Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0157/2010),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. September 2010 (1),

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 8. November 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0305/2010),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


    Dienstag, 23. November 2010
    P7_TC1-COD(2010)0183

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. November 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1234/2010.)


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