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Document 52010AP0167

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben ***II Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (17279/3/2009 – C7-0075/2010 – 2008/0192(COD))
    P7_TC2-COD(2008)0192 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 18. Mai 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 177–178 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/177


    Dienstag, 18. Mai 2010
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben ***II

    P7_TA(2010)0167

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (17279/3/2009 – C7-0075/2010 – 2008/0192(COD))

    2011/C 161 E/29

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (17279/3/2009 – C7-0075/2010),

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0636),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 141 Absatz 3 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0341/2008),

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung (1),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 und Artikel 157 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

    gestützt auf Artikel 66 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für die zweite Lesung (A7-0146/2010),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in zweiter Lesung fest;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte vom 6.5.2009, P6_TA(2009)0364.

    (2)  ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 107.


    Dienstag, 18. Mai 2010
    P7_TC2-COD(2008)0192

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 18. Mai 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2010/41/EU.)


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