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Document 52009DC0465

    Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2008) [SEK(2009) 1159 endgültig]

    /* KOM/2009/0465 endg. */

    52009DC0465

    Bericht der Kommission - Jahresbericht über den Kohäsionsfonds (2008) [SEK(2009) 1159 endgültig] /* KOM/2009/0465 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 15.9.2009

    KOM(2009) 465 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2008)[SEK(2009) 1159 endgültig]

    INHALTSVERZEICHNIS

    JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2008) 1

    1. Verwendung der Mittel des Zeitraums 2000-2006 im Jahr 2008 und Abschluss von Vorhaben 3

    2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität 8

    3. Prüfungen und Finanzkorrekturen 8

    4. Von den Mitgliedstaaten gemeldete Unregelmäßigkeiten 12

    5. Bewertung 13

    6. Information und Publizität 14

    Die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 sieht nicht vor, dass ein Jahresbericht über den Kohäsionsfonds erstellt werden muss.

    Der vorliegende Bericht wird daher gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 vorgelegt. Er betrifft die 2008 erfolgte Durchführung der im Rahmen des Zeitraums 2000-2006 genehmigten Kohäsionsfonds-Vorhaben sowie der ehemaligen ISPA-Vorhaben in den betroffenen Mitgliedstaaten, einschließlich Bulgarien und Rumänien.

    Der Bericht bezieht sich somit auf die Tätigkeit des Kohäsionsfonds in den 13 Ende 2006 begünstigten Mitgliedstaaten, d. h. Griechenland, Spanien, Portugal, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien, sowie Bulgarien und Rumänien.

    Nähere Angaben zur 2008 erfolgten Durchführung der in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des Zeitraums 2000-2006 genehmigten Vorhaben enthält der Anhang.

    1. Verwendung der Mittel des Zeitraums 2000-2006 im Jahr 2008 und Abschluss von Vorhaben

    2008 waren 15 Mitgliedstaaten im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähig (die 12 Mitgliedstaaten, die 2004 und 2007 beigetreten sind, sowie Griechenland, Portugal und Spanien). Es sei daran erinnert, dass Irland aufgrund seines Wirtschaftswachstums seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden kann.

    Da die Mittelbindungen für die im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 finanzierten Kohäsionsfonds-Vorhaben am 31. Dezember 2006 vollständig ausgeführt waren, standen für den Kohäsionsfonds 2008 nur noch Zahlungsermächtigungen zur Verfügung.

    2008 erfolgte Zahlungen für im Rahmen des Zeitraums 2000-2006 genehmigte Vorhaben

    Ursprünglich standen für 2008 1 937 Mio. EUR zur Verfügung. Die Zunahme der Zahlungsanträge führte jedoch rasch zu einem Mehrbedarf an Zahlungsermächtigungen. So beantragte die Generaldirektion Regionalpolitik eine Aufstockung der Zahlungsermächtigungen um insgesamt rund 553 Mio. EUR. Die Mittelerhöhung war das Ergebnis einer generell guten Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten, und zwar vor allem durch vier begünstigte Mitgliedstaaten – Slowenien, Slowakei, Litauen und Estland –, die die Prognosen übertrafen.

    Was die Haushaltslinien für ehemalige ISPA-Vorhaben anbelangt, so wurden die verfügbaren Ermächtigungen bis Jahresende zu 100 % ausgeführt.

    Ende 2008 betrug die durchschnittliche Mittelausschöpfungsquote (Zahlungen im Verhältnis zu Mittelbindungen) aller derzeit begünstigten Länder bei den Kohäsionsfonds- und den ehemaligen ISPA-Vorhaben 66,3 %. Am niedrigsten (39,8 %) war sie in Bulgarien, am höchsten (79,8 %) in Malta. Bei den anderen Mitgliedstaaten lag sie zwischen 50,9 % und 76,1 %.

    Tabelle 1: Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen für Kohäsionsfonds- und ehemalige ISPA-Vorhaben im Jahr 2008 (in EUR)

    Ehemalige ISPA-Vorhaben | 650 000 000 | -100 000 000 -10 000 000 | 540 000 000 | 531 454 029 |

    Portugal | 121 124 899 | 62,3 % | 73 149 733 | 37,6 % | 181 537 | 194 456 170 | 6,4 % |

    Spanien | 401 570 546 | 62,3 % | 242 969 772 | 37,7 % | 644 540 318 | 21,3 % |

    Tschechische Republik | 86 699 762 | 50,3 % | 84 954 613 | 49,3 % | 633 784 | 172 288 158 | 5,7 % |

    Estland | 38 398 994 | 54,6 % | 29 140 155 | 41,4 % | 2 765 566 | 70 304 714 | 2,3 % |

    Ungarn | 40 777 254 | 51,3 % | 36 533 591 | 46,0 % | 2 110 617 | 79 421 462 | 2,6 % |

    Lettland | 64 544 604 | 64,5 % | 32 774 486 | 32,8 % | 2 746 852 | 100 065 942 | 3,3 % |

    Litauen | 114 458 156 | 62,2 % | 61 109 392 | 33,2 % | 8 370 251 | 183 937 800 | 6,1 % |

    Malta | 5 212 565 | 99,4 % | 0,0 % | 29 765 | 5 242 331 | 0,2 % |

    Polen | 528 130 703 | 67,3 % | 247 053 953 | 31,5 % | 9 419 180 | 784 603 837 | 26,0 % |

    Slowakei | 82 362 076 | 53,1 % | 71 696 734 | 46,3 % | 927 381 | 154 986 191 | 5,1 % |

    Slowenien | 22 326 262 | 45,3 % | 26 911 481 | 54,7 % | 49 237 743 | 1,6 % |

    Rumänien | 180 683 377 | 56,5 % | 122 030 336 | 38,2 % | 16 947 321 | 319 661 035 | 10,6 % |

    Griechenland | 2 503 744 174 | 2 450 738 235 | 1 152 286 728 |

    Spanien | 11 788 531 423 | 9 838 026 775 | 3 094 434 304 |

    Irland | 573 575 321 | 570 010 223 | 55 745 185 |

    Portugal | 3 156 539 424 | 2 427 127 170 | 1 077 862 318 |

    EU-4 | 18 022 390 343 | 15 285 902 403 | 5 380 328 535 |

    Zypern | 54 014 695 | 31 793 262 | 22 221 433 |

    Tschechische Republik | 1 228 077 241 | 796 786 963 | 431 290 278 |

    Estland | 427 034 848 | 289 151 602 | 137 883 246 |

    Ungarn | 1 482 597 185 | 780 102 018 | 702 495 167 |

    Lettland | 713 862 336 | 499 522 087 | 214 340 249 |

    Litauen | 846 449 583 | 559 974 524 | 265 380 251 |

    Malta | 21 966 289 | 17 529 702 | 4 436 587 |

    Polen | 5 634 539 614 | 2 871 741 538 | 2 762 798 076 |

    Slowakei | 766 250 297 | 539 212 844 | 227 037 453 |

    Slowenien | 254 198 103 | 162 579 583 | 91 618 520 |

    EU-10 | 11 428 990 190 | 6 548 394 123 | 4 859 501 260 |

    Bulgarien | 879 941 333 | 350 021 546 | 529 813 137 |

    Rumänien | 2 043 037 858 | 1 040 128 078 | 1 002 599 040 |

    EU-2 | 2 922 979 191 | 1 390 149 624 | 1 532 412 177 |

    INSGESAMT | 32 374 359 723 | 23 224 446 150 | 11 772 241 972 |

    Abschluss von Vorhaben des Zeitraums 2000-2006

    2008 wurden 49 Kohäsionsfonds- und ehemalige ISPA-Vorhaben, für die rund 750 Mio. EUR ausgezahlt wurden, abgeschlossen. Ende 2008 stieg die Zahl der abgeschlossenen KF-Vorhaben des Zeitraums 2000-2006 (einschl. ehemaliger ISPA-Vorhaben) auf 216, und die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Vorhaben fiel auf 976 (von insgesamt 1 192). Tabelle 4 gibt einen Überblick über die bis Ende 2008 abgeschlossenen Vorhaben nach Mitgliedstaaten.

    Tabelle 4: Zahl der bis Ende 2008 abgeschlossenen KF-Vorhaben (einschl. ehemaliger ISPA-Vorhaben)

    Mitgliedstaat | Gesamtzahl der KF-Vorhaben | Bis Ende 2008 abgeschlossene Vorhaben | Zahl der Ende 2008 noch nicht abgeschlossenen Vorhaben |

    Zahl der Vorhaben | Ausgezahlter Gesamtbetrag in EUR |

    Griechenland | 124 | 34 | 886 825 780 | 90 |

    Spanien | 407 | 80 | 2 363 473 998 | 327 |

    Irland | 10 | 3 | 250 368 797 | 7 |

    Portugal | 109 | 24 | 580 082 620 | 85 |

    EU-4 | 650 | 141 | 4 080 751 195 | 509 |

    Tschechische Republik | 58 | 14 | 192 671 263 | 44 |

    Estland | 37 | 14 | 75 086 815 | 23 |

    Zypern | 2 | 0 | 0 | 2 |

    Lettland | 46 | 10 | 44 331 604 | 36 |

    Litauen | 51 | 9 | 82 084 499 | 42 |

    Ungarn | 47 | 10 | 11 153 890 | 37 |

    Malta | 3 | 0 | 0 | 3 |

    Polen | 130 | 5 | 27 825 974 | 125 |

    Slowenien | 28 | 6 | 55 213 444 | 22 |

    Slowakei | 39 | 4 | 6 880 841 | 35 |

    EU-10 | 441 | 72 | 495 248 330 | 369 |

    Bulgarien | 38 | 1 | 950 121 | 37 |

    Rumänien | 63 | 2 | 1 794 822 | 61 |

    EU-2 | 101 | 3 | 2 744 943 | 98 |

    INSGESAMT | 1 192 | 216 | 4 578 744 468 | 976 |

    2. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND KONDITIONALITÄT

    Die Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates, die für den Kohäsionsfonds in Bezug auf die bis Ende 2006 genehmigten Vorhaben maßgebend ist, knüpft dessen Einsatz an haushaltspolitische Bedingungen[1]: „Aus dem Fonds werden keine neuen Vorhaben oder, im Fall bedeutender Vorhaben, keine neuen Vorhabenphasen in einem Mitgliedstaat finanziert, wenn der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission feststellt, dass der Mitgliedstaat [sein Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm] nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges öffentliches Defizit vermieden wird.“ Ende 2008 unterlag noch ein im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähiger Mitgliedstaat (Ungarn) dem Defizitverfahren, was gemäß der obengenannten Verordnung unter bestimmten Bedingungen mit der Aussetzung der Förderung aus dem Fonds einhergehen kann. Jedoch war dieser Schritt nicht notwendig, da der Rat anhand der verfügbaren Informationen feststellte, dass die ungarische Regierung seine Empfehlungen umgesetzt hatte. Wie im letzten Jahresbericht vermerkt, beschloss der Rat, das Defizitverfahren im Fall der Slowakei, Portugals, Polens und der Tschechischen Republik im Juli 2008 einzustellen.

    Ungarn wurde aufgrund eines allgemeinen öffentlichen Defizits von 5,9 % (2003) unmittelbar nach seinem Beitritt 2004 dem Defizitverfahren unterstellt. Seither wurde zwei Mal festgestellt (im Januar 2005 und im November 2005), dass das Land auf die Empfehlungen des Rates hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte. Da Ungarn nicht zur Eurozone gehört, gilt für das Land, was weitere Schritte des Defizitverfahrens betrifft, eine spezielle Ausnahmeregelung. Im Juli 2007 sprach der Rat neue Empfehlungen gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag aus. Bei keiner dieser Gelegenheiten empfahl die Kommission dem Rat die Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds. Im Juli 2009 beschloss der Rat angesichts der Wirtschaftskrise, eine neue Frist bis 2011 zu setzen, damit das übermäßige Defizit im Einklang mit Artikel 104 Absatz 7 behoben werden kann.

    Verschiedene Unsicherheiten, die in der Vergangenheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen über die Konditionalität der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds bestanden, wurden durch die für den Kohäsionsfonds im Zeitraum 2007-2013 maßgebende Verordnung (EG) Nr. 1084/2006[2] beseitigt. So kann die Kommission, wenn eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 8 ergangen ist, die Aussetzung der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds vorschlagen. Der Rat kann dann beschließen, die Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds ab dem 1. Januar des Folgejahres ganz oder teilweise auszusetzen. Stellt der Rat später im Rahmen des Defizitverfahrens fest, dass der Mitgliedstaat die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen hat, zieht dies automatisch die Entscheidung nach sich, dass die Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds aufgehoben wird. Ferner wurde die Wiedereinstellung der ausgesetzten Mittelbindungen in den Haushaltsplan geregelt.

    3. Prüfungen und Finanzkorrekturen

    Im Jahr 2008 gab es eine Überschneidung zwischen der Endphase des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (einschl. Abschlussvorbereitungen) und der Eröffnungsphase des Programmplanungszeitraums 2007-2013. Der für 2008 geltende Verwaltungs- und Kontrollrahmen musste daher sowohl Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss früherer Programme und Vorhaben als auch Risiken hinsichtlich der Schaffung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen für die neuen Programme abdecken.

    Prüfarbeiten für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 – EU-4 (Griechenland, Irland, Portugal, Spanien)

    Die Kohäsionsfonds-Abschlussuntersuchung für den Zeitraum 1994-1999 betraf 10 % der Kohäsionsfonds-Vorhaben oder 20 % der in diesem Zeitraum kofinanzierten Ausgaben. Die Prüfungen vor Ort wurden 2003 abgeschlossen; die festgestellten Hauptmängel waren unzureichende Verwaltungskontrollen, so dass nicht förderfähige Ausgaben vorgelegt wurden, sowie Verletzungen der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Finanzkorrekturverfahren, die aufgrund dieser Untersuchung eingeleitet worden waren, wurden 2008 abgeschlossen, mit Ausnahme von drei Vorhaben (zwei in Spanien, eines in Portugal), die 2009 zum Abschluss kommen.

    Prüfarbeiten für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 – EU-14 (EU-10 + EU-4)

    Für die EU-14-Mitgliedstaaten wurden im Jahr 2008 vier Kontrollbesuche durchgeführt. Dabei ging es in erster Linie um das Follow-up früherer Prüfungsempfehlungen. Zudem wurden fünf Kontrollbesuche bei Abwicklungsstellen durchgeführt, um die Abschlussvorbereitungen der Mitgliedstaaten zu überprüfen und etwaige Risiken zu ermitteln und zu mindern.

    Die GD Regionalpolitik untersuchte im Jahr 2008 die zum Abschluss von Kohäsionsfonds-Vorhaben des Zeitraums 2000-2006 vorgelegten Abschlussvermerke, von denen sich 60 (dies entspricht 5 % aller KF-Vorhaben) auf spanische Vorhaben bezogen.

    Weitere Prüfarbeiten für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 betrafen die Untersuchung der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 vorgelegten jährlichen Kontrollberichte. Bis Ende 2008 waren die meisten Berichte analysiert, und den Mitgliedstaaten wurden Antwortschreiben mit Anmerkungen und erforderlichenfalls der Bitte um zusätzliche Informationen zugesandt, um eine möglichst hohe Verlässlichkeit der Ergebnisse der nationalen Prüfarbeiten zu erlangen. Zudem wurden im Jahr 2008 mehrere nationale Berichte über Systemprüfungen eingereicht.

    Die letzte der bilateralen jährlichen Koordinierungssitzungen mit der Generaldirektion Regionalpolitik für das Jahr 2007 wurde im Februar 2008 abgehalten. Da 2008 ein Übergangsjahr war, wurde beschlossen, die bilateralen Koordinierungssitzungen für 2008 auf das erste Halbjahr 2009 zu verlegen. Bilaterale Sitzungen werden jährlich mit den nationalen Prüfbehörden veranstaltet, um Informationen über die Durchführung der Prüfungen auszutauschen und um über die Fortschritte bei Stichprobenkontrollen und Follow-up der Prüfergebnisse zu diskutieren. Bei den Treffen im Jahr 2009 geht es um Fragen, die beide Programmplanungszeiträume (2000-2006 und 2007-2013) betreffen.

    Auswirkungen der Kontrollen

    Finanzkorrekturen

    In Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion greift die GD Regionalpolitik auf die Aussetzung von Zwischenzahlungen und die Durchführung von Finanzkorrekturen zurück, wenn ernste Mängel festgestellt werden, die die Rückzahlung der für die Mitgliedstaaten bewilligten Mittel gefährden. Ferner hat sie ein neues Verfahrenshandbuch erstellt, um die interne Vorgehensweise zur Annahme von Aussetzungs- und Finanzkorrekturentscheidungen zu straffen.

    Wenn die Kommission nach sorgfältiger Prüfung feststellt, dass es bei der in einem Antrag auf Zwischenzahlung bescheinigten Ausgabe ernste Unregelmäßigkeiten gibt und der Mitgliedstaat keine sofortigen Abhilfemaßnahmen getroffen hat, wird das offizielle Zahlungsaussetzungsverfahren eingeleitet. Im Jahr 2008 hat die GD Regionalpolitik für den Kohäsionsfonds eine Aussetzungsentscheidung für Bulgarien bezüglich zweier Vorhaben im Straßensektor angenommen.

    Insgesamt wurden im Jahr 2008 Finanzkorrekturen von 92,7 Mio. EUR infolge von Prüfungen durch die Kommission oder den Rechnungshof oder infolge von OLAF-Untersuchungen vorgenommen. Davon bezogen sich 38,2 Mio. EUR auf Vorhaben des Programmplanungszeitraums 1994-1999 und 54,5 Mio. EUR auf Vorhaben des Zeitraums 2000-2006. Die Korrekturen wurden entweder durch offizielle Kommissionsentscheidungen veranlasst (66,2 Mio. EUR) oder von den Mitgliedstaaten ohne eine entsprechende Entscheidung akzeptiert (26,5 Mio. EUR).

    Vier Finanzkorrekturentscheidungen betrafen Kohäsionsfonds-Vorhaben des Programmplanungszeitraums 1994-1999 (31,5 Mio. EUR) und neun bezogen sich auf Vorhaben des Programmplanungszeitraums 2000-2006 (34,7 Mio. EUR).

    Die von den Mitgliedstaaten akzeptierten Finanzkorrekturen (26,5 Mio. EUR) teilen sich auf in 6,7 Mio. EUR für den Zeitraum 1994-1999 und 19,8 Mio. EUR für den Zeitraum 2000-2006. Diese werden durch einen Abzug bei Zahlungsanträgen oder beim Abschlusssaldo umgesetzt.

    Tabelle 5 zeigt die Höhe der Finanzkorrekturen nach Mitgliedstaat und Programmplanungszeitraum.

    Tabelle 5: Finanzkorrekturen beim Kohäsionsfonds im Jahr 2008, nach Zeitraum und Land (in EUR)

    Mitgliedstaat | Kohäsionsfonds | INSGESAMT |

    Zeitraum 2000-2006 | Zeitraum 1994-1999 |

    Griechenland | 23 405 436 | 5 674 477 | 29 079 913 |

    Spanien | 19 927 164 | 32 483 151 | 52 410 315 |

    Irland | - | - | - |

    Portugal | 11 062 188 | - | 11 062 188 |

    EU-4 | 63 259 764 | 38 157 628 | 92 552 416 |

    Zypern | - | - | - |

    Tschechische Republik | - | - | - |

    Estland | 125 073 | - | 125 073 |

    Ungarn | - | - | - |

    Lettland | - | - | - |

    Litauen | 65 833 | - | 65 833 |

    Malta | - | - | - |

    Polen | 123 | - | 123 |

    Slowenien | - | - | - |

    Slowakei | - | - | - |

    EU-10 | 191 029 | - | 191 029 |

    Bulgarien | 6 156 | - | 6 156 |

    Rumänien | - | - | - |

    EU-2 | 6 156 | - | 6 156 |

    INSGESAMT | 54 591 973 | 38 157 628 | 92 749 601 |

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    Im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion für 2008 wurde, was die Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme betrifft (2000-2006), zu den Kohäsionsfonds-Systemen in sieben Mitgliedstaaten (Zypern, Estland, Ungarn – Verkehrssektor, Lettland, Malta, Portugal und Slowenien) eine uneingeschränkt positive Stellungnahme abgegeben, da keine wesentlichen Mängel an zentralen Systembestandteilen festzustellen waren; dies entspricht 15,45 % der Zahlungen 2008 im Vergleich zu den Gesamtzahlungen aus dem Kohäsionsfonds.

    Im Fall von zehn Mitgliedstaaten (dies entspricht 84,55 % der Zahlungen aus dem KF im Jahr 2008) wurde aufgrund größerer Mängel an zentralen Systembestandteilen eine eingeschränkt positive Stellungnahme abgegeben. Betroffen waren Bulgarien, die Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn (Umweltsektor), Irland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Spanien. In sämtlichen Fallen – außer beim Straßensektor in Bulgarien – wurden die Auswirkungen der Mängel als moderat beurteilt.

    Im Fall des bulgarischen Straßensektors war die Stellungnahme eingeschränkt positiv, wobei die Auswirkungen der festgestellten Mängel als umfassend beurteilt wurden. Im jährlichen Tätigkeitsbericht der Generaldirektion für 2008 wurde ein entsprechender Vorbehalt formuliert. Aus diesem Grund setzte die Kommission von Juli 2008 bis Mai 2009 die Zahlungen an Vorhaben im bulgarischen Straßensektor aus.

    Nähere Angaben zu den Prüfungen und Finanzkorrekturen in den einzelnen Mitgliedstaaten enthält der Anhang.

    4. Von den Mitgliedstaaten gemeldete UNREGELMÄßIGKEITEN

    2008 HABEN DIE MITGLIEDSTAATEN DER KOMMISSION GEMÄß DER VERORDNUNG (EG) NR. 1831/94 140 FÄLLE VON UNREGELMÄßIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT KOFINANZIERTEN VORHABEN MITGETEILT, DIE EINEN BETRAG VON insgesamt 56 328 911 EUR betrafen. Davon wurden 19 768 042 EUR bereits wieder eingezogen, auch der verbleibende Betrag soll wieder eingezogen werden. Die meisten Fälle wurden von Spanien, Portugal, Ungarn und Griechenland gemeldet (64, 22, 13 bzw. 12). Spanien meldete über 46 % der gesamten Fälle und 44 % des betroffenen Betrags. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass Irland mit drei Meldungen für den Zeitraum 1994-1999 an zweiter Stelle hinsichtlich der Höhe des Betrags steht, gefolgt von Litauen.

    Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der gemeldeten Fälle zu, während der betroffene Betrag deutlich zurückging. Die meisten gemeldeten Unregelmäßigkeiten betrafen nicht förderfähige Ausgaben und die Verletzung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Auf diese beiden Kategorien entfielen fast 75 % aller gemeldeten Fälle. Die litauischen Behörden indessen meldeten zwei mutmaßliche Betrugsfälle. Die jeweiligen Beträge müssen noch ermittelt werden.

    Tabelle 6 zeigt die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die betroffenen Beträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 im Jahr 2008 mitgeteilt wurden.

    Tabelle 6: Von den Mitgliedstaaten im Jahr 2008 mitgeteilte Unregelmäßigkeiten (in EUR)

    Mitgliedstaat | Zahl der Unregelmäßigkeiten | Betroffene Beträge | Noch einzuziehende Beträge |

    Griechenland | 12 | 4 937 771 | 326 398 |

    Spanien | 64 | 24 827 955 | 14 442 900 |

    Irland | 3 | 9 498 140 | 0 |

    Portugal | 22 | 5 655 879 | 2 602 188 |

    EU-4 | 101 | 44 919 745 | 17 371 486 |

    Zypern | 0 | 0 | 0 |

    Tschechische Republik | 2 | 88 210 | 0 |

    Estland | 2 | 129 614 | 0 |

    Ungarn | 13 | 1 400 938 | 1 033 292 |

    Lettland | 5 | 86 279 | 86 279 |

    Litauen | 8 | 8 280 568 | 47 056 |

    Malta | 0 | 0 | 0 |

    Polen | 7 | 214 754 | 65 550 |

    Slowenien | 0 | 0 | 0 |

    Slowakei | 2 | 1 208 803 | 1 164 379 |

    EU-10 | 39 | 11 409 166 | 2 396 556 |

    INSGESAMT | 140 | 56 328 911 | 19 768 042 |

    5. BEWERTUNG

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen und bewerten alle kofinanzierten Vorhaben. Welche Vorhaben aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden, wird von der Kommission im Einvernehmen mit den begünstigten Mitgliedstaaten beschlossen.

    Jedem Förderantrag ist eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Vorhaben beizufügen. Sie muss zeigen, dass der mittelfristige sozioökonomische Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den bereitgestellten Finanzmitteln steht. Die Kommission prüft diese Analyse nach den in der Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse dargelegten Grundsätzen. Diese zuerst 2003 veröffentlichte Anleitung wurde im Jahr 2008 aktualisiert, so dass sie jetzt auch die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik und der Finanzinstrumente sowie den neuen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Großvorhaben im Planungszeitraum 2007-2013 berücksichtigt.

    2008 hat die Kommission die Mitgliedstaaten durch kapazitätsbildende Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz der finanziellen und wirtschaftlichen Ex-ante-Analyse der Vorhaben weiter unterstützt. So wurde die genannte Anleitung rasch weiterverbreitet, sowohl unter Beamten der Mitgliedstaaten und Kandidatenländer als auch unter den Mitarbeitern von Finanzinstituten sowie Beratern, die an der Ausarbeitung und Bewertung von Großvorhaben mitwirken. Daher wurde eine gedruckte Fassung der Anleitung veröffentlicht, die methodische Orientierung für Projektträger in den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern bietet und zugleich als Bezugsrahmen für Kommissionsbedienstete bei der Prüfung von Großvorhaben dient.

    Außerdem unterzieht die Kommission Stichproben von aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben einer Ex-post-Bewertung. Die Ergebnisse der jüngsten derartigen Bewertung wurden 2005 veröffentlicht; sie betrafen eine Stichprobe von 200 im Zeitraum 1993-2002 durchgeführten Vorhaben. Die nächste Ex-post-Bewertung wird im letzten Quartal 2009 beginnen; sie wird sich auf eine Auswahl von Kohäsionsfonds- und ISPA-Vorhaben beziehen, die zwischen 2000 und 2006 durchgeführt wurden.

    6. Information und Publizität

    Wie im Jahresbericht 2007 ausgeführt, werden den Kohäsionsfonds betreffende Fragen seit dem 1. Januar 2007 im Koordinierungsausschuss für die Fonds (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1083/2006) behandelt.

    Neben Fragen, die sowohl für den EFRE als auch für den Kohäsionsfonds relevant waren, wurden einige speziell den Kohäsionsfonds betreffende Fragen in folgenden Sitzungen des Koordinierungsausschusses für die Fonds vorgelegt bzw. erörtert: im Februar die überarbeiteten Leitlinien für die Änderung von Entscheidungen zu Kohäsionsfondsvorhaben 2000-2006 und im April die Leitlinien für den Abschluss von Kohäsionsfonds- und ehemaligen ISPA-Vorhaben 2000-2006, die von der Kommission am 4. April angenommen wurden (SEK(2008) 415).

    Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Kommission dienten 2008 schwerpunktmäßig der Erfüllung der den Zeitraum 2007-2013 betreffenden Publizitätsanforderungen. Eine der größten Herausforderungen stellte die Prüfung der Vereinbarkeit der Kommunikationspläne dar, wie von der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission verlangt. Ein Netz von Kommunikationsbeauftragten, die für die Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften des EFRE und des Kohäsionsfonds zuständig sind („INFORM“), tagte im Juni und im November. Die GD Regionalpolitik veröffentlichte eine Studie mit dem Titel „ Review of EU Cohesion Policy Communication Plans 2007-2013 – Activities of national and regional managing authorities in the field of communication“ (Überprüfung der Kommunikationspläne zur EU-Kohäsionspolitik 2007-2013 – Aktivitäten der nationalen und regionalen Programmverwaltungsbehörden im Bereich der Kommunikation). Die Studie, die Unterlagen zu den Treffen des „INFORM“-Netzes sowie verschiedene, für den Kohäsionsfonds und den EFRE vorbereitete Informations- und Publizitätsinstrumente stehen auf einer eigens eingerichteten Website zur Verfügung[3].

    [1] Vgl. Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates.

    [2] Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates vom 11. Juli 2006.

    [3] http://ec.europa.eu/regional_policy/country/commu/index_en.cfm?nmenu=1

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