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Document 52009AP0350

Aufhebung einer Richtlinie sowie 11 überholter Entscheidungen und Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 83/515/EWG sowie 11 überholter Entscheidungen und Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2009)0088 – C6-0094/2009 – 2009/0022(CNS))

ABl. C 212E vom 5.8.2010, p. 249–249 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 212/249


Mittwoch, 6. Mai 2009
Aufhebung einer Richtlinie sowie 11 überholter Entscheidungen und Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik *

P6_TA(2009)0350

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 83/515/EWG sowie 11 überholter Entscheidungen und Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2009)0088 – C6-0094/2009 – 2009/0022(CNS))

2010/C 212 E/35

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0088),

gestützt auf die Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 und Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0094/2009),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0203/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


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