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Document 52008IP0017

    Ein neuer Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (2007/2101(INI))

    ABl. C 41E vom 19.2.2009, p. 64–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.2.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 41/64


    P6_TA(2008)0017

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (2007/2101(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Schwarzmeersynergie — Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“(KOM(2007)0160),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Regionale Zusammenarbeit am Schwarzen Meer: Aktueller Stand und mögliche Schritte der EU zur Förderung des weiteren Ausbaus dieser Zusammenarbeit“(KOM(1997)0597),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“(KOM(2006)0726),

    unter Hinweis auf die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine angenommen wurden, sowie auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), die mit diesen Staaten unterzeichnet wurden und die 2008 bzw. 2009 auslaufen,

    unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft trat und 2007 auslief,

    unter Hinweis auf den Beschluss 2006/35/EG des Rates vom 23. Januar 2006über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei (1), („Beitrittspartnerschaft“),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, zur Russischen Föderation, zur Türkei, zur Ukraine und zum Südkaukasus,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Schiffsunglücken in der Meerenge von Kertsch im Schwarzen Meer und zu der darauf folgenden Ölpest (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zum Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“ (5),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0510/2007),

    A.

    in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum an der Schnittstelle zwischen Europa, Zentralasien und dem Nahen Osten liegt und durch enge historische und kulturelle Bindungen und ein erhebliches Potenzial, aber auch durch gewaltige Unterschiede gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass die Region die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Griechenland und Rumänien, das Beitrittsland Türkei und die ENP-Partner Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine sowie die Russische Föderation umfasst, mit der sich die Europäische Union auf eine strategische Partnerschaft auf der Grundlage der vier gemeinsamen Räume geeinigt hat,

    B.

    in der Erwägung, dass das Schwarze Meer mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union gewissermaßen das Binnenmeer der Europäischen Union geworden ist und daher für die Europäische Union eine neue Dimension von strategischer Bedeutung erlangt hat, was dazu geführt hat, dass die gemeinsamen Herausforderungen und Ziele an Zahl zugenommen haben und neue Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Region bestehen, damit ein echter Raum der Sicherheit, der Stabilität, der Demokratie und des Wohlstands geschaffen werden kann,

    C.

    in der Erwägung, dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung von Synergien im Schwarzmeerraum vor dem Hintergrund einer Vielzahl bestehender politischer Ausrichtungen und Formen sowie unterschiedlicher Ansätze gegenüber der Region bestimmt werden müssen,

    D.

    in der Erwägung, dass die Kommission 1997 in ihrer oben genannten Mitteilung über die regionale Zusammenarbeit am Schwarzen Meer eine erste Strategie für den Schwarzmeerraum vorgeschlagen hat,

    E.

    in der Erwägung, dass die besonderen Aspekte der EU-Politik gegenüber dem Südkaukasus in der oben genannten Entschließung vom 17. Januar 2008 zu diesem Thema behandelt werden,

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Schwarzmeersynergie — eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ sowie das Ziel, die Zusammenarbeit mit und in der Schwarzmeerregion zu vertiefen, indem die bestehenden bilateralen Maßnahmen durch einen neuen regionalen Ansatz ergänzt werden; verweist insbesondere darauf, dass Fragen der Energiesicherheit und die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie das bevorstehende Auslaufen der PKA und die Verhandlungen über deren Zukunft die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum zu einem der wichtigsten Themen der EU-Außenpolitik machen; vertritt die Auffassung, dass die künftige Entwicklung der Schwarzmeerregion langfristig in erheblichem Maße von einer unabhängigen Schwarzmeerstrategie profitieren würde;

    2.

    unterstreicht, dass für die Schwarzmeerregion ein kohärentes, nachhaltiges und strategisches Konzept erforderlich ist, das neben der Politik der Nördlichen Dimension und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zur Schaffung einer Schwarzmeerpolitik führt;

    3.

    ist der Auffassung, dass die Europäische Union nach der Mitteilung konsequente Maßnahmen ergreifen sollte, mit denen ein echter regionaler und auf diesen Raum zugeschnittener Ansatz gefördert wird, um ein kohärentes, effizientes und ergebnisorientiertes Herangehen an die Region zu gewährleisten; ist ferner besorgt über die Tatsache, dass die Ergebnisse der seit 1997 verfolgten Schwarzmeerstrategie nicht ordnungsgemäß ausgewertet wurden; fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung der früheren und derzeitigen Aktivitäten vorzunehmen und deren Ergebnisse dem Parlament vorzulegen;

    4.

    begrüßt die Absicht der Kommission, im Jahr 2008 eine erste Evaluierung der Schwarzmeersynergie durchzuführen; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und einer echten Partnerschaft im Schwarzmeerraum auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Evaluierung vorzulegen und dabei den Empfehlungen dieser und anderer einschlägiger Entschließungen des Parlaments Rechnung zu tragen; ermutigt die Kommission dazu, die mit der Nordischen Dimension gewonnenen Erfahrungen in eine künftige Überarbeitung oder Ausweitung ihrer Schwarzmeerstrategie einfließen zu lassen;

    5.

    betont, dass der Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion weder dazu genutzt werden darf, eine Alternative zu einer EU-Mitgliedschaft zu bieten, noch dazu, die Grenzen der Europäischen Union festzulegen; vertritt jedoch die Auffassung, dass die darin genannten Ziele einen integralen und kohärenten Teil einer breiter angelegten EU-Außenpolitik gegenüber den Nachbarländern und den Ländern, die sich an der regionalen Strategie für das Schwarze Meer beteiligen, bilden sollten;

    6.

    ist der Auffassung, dass die Europäische Union, die ENP-Länder, das Beitrittsland Türkei und Russland als gleichberechtigte Partner in die regionale Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion eingebunden werden sollten; vertritt die Ansicht, dass es nur möglich sein wird, das Potenzial der Beteiligung Europas in der Region voll auszuschöpfen, wenn die Schwarzmeerstaaten allmählich ein Gefühl der geteilten Verantwortung für die gemeinsamen Herausforderungen der Region, einschließlich Sicherheitsfragen, entwickeln; fordert den Rat und die Kommission auf, alle Schwarzmeerländer aktiv in die politische Strategie einzubeziehen;

    7.

    ist der Ansicht, dass sich der neue regionale Ansatz auf eine Reihe vorrangiger Bereiche richten sollte, für die die Kommission einen detaillierten Aktionsplan vorzulegen hat, mit dem konkrete Ziele, Benchmarks und Überprüfungsmechanismen festgelegt werden und der die Grundlage für die Vertiefung der Beteiligung der Europäischen Union in der Region sowie für die intraregionale Zusammenarbeit bildet; unterstreicht, dass die Europäische Union sich auf eine begrenzte Zahl von vorrangigen Zielen konzentrieren und Verzettelung sowie Doppelarbeit vermeiden muss;

    Sicherheitspolitische Herausforderungen

    8.

    unterstreicht, dass die schwelenden Konflikte im Schwarzmeerraum ein erhebliches Problem für die Stabilität und nachhaltige Entwicklung der Region sowie ein beträchtliches Hindernis für den Ausbau der regionalen Zusammenarbeit darstellen; fordert deshalb, dass sich die Europäische Union aktiver und umfassender an den anhaltenden Bemühungen um eine Beilegung der Konflikte im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der territorialen Integrität beteiligt und sich in den Bereichen Konfliktbewältigung und Friedenssicherungseinsätze stärker engagiert; ist der Auffassung, dass die Europäische Union eine zentrale Rolle dabei spielen muss, einen Beitrag zur Kultur der Verständigung, des Dialogs und der Vertrauensbildung in der Region zu leisten;

    9.

    nimmt die beträchtliche militärische Präsenz Russlands in der Region in Form der Schwarzmeerflotte zur Kenntnis, die in der auf der Krim gelegenen Hafenstadt Sewastopol stationiert ist; weist darauf hin, dass das im Jahr 1997 zwischen Russland und der Ukraine geschlossene Abkommen über die Stationierung der Schwarzmeerflotte im Jahr 2017 ausläuft; stellt fest, dass diese bislang ungelöste Angelegenheit bereits für einige Spannungen zwischen der russischen und der ukrainischen Regierung gesorgt hat; ermutigt die Europäische Union, sich in dieser Frage von strategischer Bedeutung zu engagieren und enger mit den Regierungen Russlands und der Ukraine zusammenzuarbeiten;

    10.

    betont, dass die Europäische Union im Rahmen der Schwarzmeersynergie feste Prioritäten für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festlegen muss, mit denen Angleichung und Kompatibilität in ganzen Politikbereichen hergestellt werden kann;

    11.

    fordert den Rat und die Kommission angesichts der hohen Visumgebühren, die nach der Erweiterung des Schengen-Raumes ab dem 21. Dezember 2007 für einige Nachbarländer gelten, eindringlich auf, die Visumgebühren zu überprüfen und sie auf eine annehmbare Höhe für die Bürger der Länder zu senken, die an der ENP Union oder an einer Strategischen Partnerschaft mit der Europäischen Union beteiligt sind;

    12.

    verweist darauf, dass die Probleme, die aus grenzübergreifenden Straftaten, illegalem Menschenhandel und illegaler Einwanderung erwachsen, angegangen werden müssen, wobei dem Grundsatz der Nichtzurückweisung uneingeschränkt Rechnung zu tragen ist; betont, dass Maßnahmen in diesem Bereich mit geeigneten Aktionen zur Stärkung der Mobilität einhergehen müssen, damit die Kontakte zwischen den Menschen gefördert werden und dadurch die europäischen Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verbreitet werden; fordert den Rat und die Kommission daher eindringlich auf, Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit den Schwarzmeerländern zu schließen, mit denen sie noch nicht geschlossen wurden, sowie mit allen sonstigen möglichen Instrumenten die Mobilität zu fördern, einschließlich der Unterzeichnung von Mobilitätspartnerschaften mit ENP-Ländern; betont insbesondere, dass wirksame Visaerleichterungen für den kleinen Grenzverkehr und für besondere Bevölkerungsgruppen wie Studenten, Geschäftsleute und zivilgesellschaftliche Akteure geschaffen werden müssen;

    13.

    unterstreicht, wie wichtig die weitere Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit beim Grenzschutz sind, damit die Ziele im Hinblick auf den sicheren und reibungslosen Verkehr erreicht werden können; ist der Auffassung, dass sich aus der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und in der Ukraine (EUBAM) wichtige Erfahrungen für die Bewältigung von sicherheitspolitischen Herausforderungen durch eine multilaterale Zusammenarbeit gewinnen lassen; vertritt die Ansicht, dass diese weiter gestärkt werden und als beispielhafte Zusammenarbeit im Bereich des Grenzschutzes angewandt werden sollte;

    14.

    betont, dass die besondere Sicherheitslage und die jeweiligen Probleme in den verschiedenen Staaten des Schwarzmeerraums gründlich analysiert werden müssen; unterstützt den Vorschlag, Europol ein Mandat zu erteilen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um solche Analysen in Bezug auf die Region durchzuführen, insbesondere auf dem Gebiet der Migration;

    Förderung der politischen Stabilität und einer wirksamen Demokratie

    15.

    ist der Auffassung, dass ein neuer politischer Ansatz für den Schwarzmeerraum nicht auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit beschränkt bleiben darf, sondern auch auf die Schaffung eines Raums abzielen sollte, der durch nachhaltige Demokratie, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln und Rechtsstaatlichkeit gekennzeichnet ist, und betont insbesondere, wie wichtig politische und rechtliche Reformen sowie eine wirksame Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen sind; betont, dass die Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Grundfreiheiten eine der tragenden Säulen der EU-Außenpolitik bildet, und unterstreicht, dass diese Werte sowohl in den bilateralen Beziehungen als auch im regionalen Ansatz durchgängig berücksichtigt werden müssen, unabhängig davon, inwieweit die Partnerregierungen dazu bereit sind; fordert die Europäische Union auf, die Fragen der regionalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen innerhalb der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit den Schwarzmeerländern sowie in multilateralen Foren zu erörtern; fordert die Kommission auf, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte sowie die Schwarzmeersynergie umfassend zu nutzen, um die regionale Zusammenarbeit zwischen den Bürgergesellschaften zu fördern;

    16.

    begrüßt die Initiative zur Einrichtung einer Euroregion Schwarzes Meer, mit der die regionale Zusammenarbeit über die Zusammenarbeit zwischen den regionalen und örtlichen Akteuren gefördert werden soll; betont, wie wichtig Bottom-up-Projekte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf lokaler Ebene bei der Schaffung eines echten Raumes der Demokratie und des effizienten staatlichen Handelns in der Schwarzmeerregion sind;

    17.

    betont, wie enorm wichtig die Schaffung und der Ausbau gutnachbarlicher Beziehungen unter den Ländern des Schwarzmeerraums sowie zwischen diesen und ihren Nachbarn auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die internen Angelegenheiten des anderen und des Verbots der Gewaltanwendung bzw. der Drohung mit Gewaltanwendung als Grundprinzipien für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit sind; betont, wie bedeutsam der enge Dialog mit der Bürgergesellschaft und der interkulturelle Dialog in diesem Bereich sind, und fordert die Kommission auf, einen solchen Dialog weiter zu fördern, insbesondere im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008, im Hinblick auf die Schaffung einer Kultur der gegenseitigen Toleranz, der Achtung der Vielfalt und des regionalen Dialogs und der regionalen Zusammenarbeit;

    Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt

    18.

    verweist auf die strategische Bedeutung, die der Schwarzmeerraum für die Diversifizierung und Sicherheit der Energieversorgung der Europäischen Union hat, da in dieser Region Energie gewonnen und durchgeleitet wird; fordert den Rat und die Kommission auf, umgehend die Verstärkung ihrer praktischen Unterstützung für Infrastrukturprojekte von strategischer Bedeutung in Betracht zu ziehen; bekräftigt seine Unterstützung für die Schaffung neuer Infrastrukturen und nachhaltiger Verkehrskorridore zur Diversifizierung sowohl der Lieferanten als auch der Transportwege, beispielsweise für den Energiekorridor, der das Kaspische Meer und den Schwarzmeerraum verbindet, die Nabucco-, die Konstanza-Triest- und die AMBO-Pipeline sowie andere geplante Projekte für den Gas- und Öltransit durch das Schwarze Meer und die Vorhaben INOGATE (Leitungssystem für den Transport von Öl und Gas nach Europa) und TRACECA (Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Zentralasien), die den Schwarzmeerraum und das Kaspische Meer verbinden; fordert, dass soziale und ökologische Folgenabschätzungen durchgeführt werden, mit denen die Auswirkungen des Baus dieser neuen Transitinfrastrukturen in der Region untersucht werden;

    19.

    ist der Auffassung, dass die Schwarzmeersynergie einen angemessenen Rahmen für die Förderung von Marktreformen in der Region darstellen kann, die der Schaffung wettbewerbsfähiger, berechenbarer und transparenter Energiemärkte dienen;

    20.

    vertritt die Auffassung, dass dem regionalen Zusammenhalt in hohem Maße Initiativen zugute kämen, mit denen die physischen Verbindungen zwischen allen Schwarzmeeranrainerstaaten verbessert würden; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehr und Umwelt nicht auf Energiefragen beschränkt bleiben, sondern mit einem umfassenden Ansatz einhergehen sollte, bei dem die Bedürfnisse der Region berücksichtigt werden; nimmt die Pläne für den Bau der Schwarzmeer-Ringautobahn zur Kenntnis; unterstreicht, wie wichtig das Schwarze Meer und die Donau als strategische Transportwege in der Region sind;

    21.

    betont, wie wichtig die Donau als eine der wichtigsten Verkehrsachsen und Wirtschaftsadern ist, die die Europäische Union und die Schwarzmeerregion miteinander verknüpfen; vertritt daher die Auffassung, dass die nachhaltige Entwicklung der Donau und ihres wirtschaftlichen Potenzials, die Schwarzmeeranrainerstaaten miteinander zu verbinden, zu den Prioritäten der Europäischen Union in der Region gehören sollte; fordert die Kommission auf, eine Studie vorzulegen, in der mögliche konkrete Initiativen in dieser Hinsicht unter Berücksichtigung von Umweltaspekten untersucht werden; betont, dass es zur vollen Ausschöpfung der Vorteile des Zugangs der Europäischen Union zum Schwarzen Meer von entscheidender Bedeutung ist, die Hafeninfrastruktur in den Schwarzmeerhäfen der Europäischen Union (Burgas, Konstanza, Mangalia und Varna) sowie in den im Mündungsgebiet der Donau gelegenen Häfen zu entwickeln, um die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu gewährleisten;

    22.

    ist zutiefst besorgt über die durch unkontrollierte Verschmutzung hervorgerufene ökologische Situation in der Schwarzmeerregion, insbesondere im Schwarzen Meer selbst, die durch zahlreiche ökologische Unfälle, beispielsweise in der Donau und im Donaudelta, noch verschärft worden ist; betont, dass die multilateralen Umweltabkommen in der Region besser umgesetzt werden müssen und für alle regionalen Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, und fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Schwarzmeerländern, um die gesamte Bandbreite von ökologischen Herausforderungen in der Region anzugehen;

    23.

    ist besonders besorgt über die unkontrollierte Ölverschmutzung und die Auswirkungen dieser Verschmutzung auf die Tierwelt; betont, dass eine Zusammenarbeit vonnöten ist, die über die Unterstützung hinausgeht, die von der Kommission über ihr Beobachtungs- und Informationszentrum bereitgestellt wird, insbesondere im Bereich der Verhütung von Ölkatastrophen, wobei besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit von Tankschiffen gelegt werden sollte;

    24.

    weist auf das Donaudelta hin, in dem sich einzigartige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten befinden; betont, dass für Infrastrukturen wie den Bystroye-Kanal zwischen Rumänien und der Ukraine unbedingt eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt werden muss;

    25.

    fordert die Kommission auf, das Konzept der DABLAS-Task Force (für die Donau und das Schwarze Meer) anzuwenden, um Umweltprobleme zu lösen, und sich nicht nur auf die Donau zu konzentrieren, sondern auch die Einzugsgebiete der Flüsse Dnjestr und Dnjepr zu berücksichtigen;

    Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit

    26.

    weist auf das ungleichmäßige, allerdings erhebliche Wirtschaftswachstum in der gesamten Region hin, macht jedoch auf die Tatsache aufmerksam, dass dieses Wachstum in den Öl und Gas exportierenden Ländern nachhaltiger ist; macht auf die Instabilität des privaten Sektors in vielen Schwarzmeeranrainerstaaten aufmerksam; unterstreicht, wie wichtig die Schaffung eines Raumes der wirtschaftlichen Möglichkeiten und des Wohlstands in der Schwarzmeerregion für deren Bevölkerung und Handelspartner ist; betont, dass das Investitionsklima sowohl für lokale als auch für internationale Unternehmen verbessert werden muss, vor allem durch eine verstärkte Bekämpfung von Korruption und Betrug, und dass marktwirtschaftliche Reformen gefördert werden müssen, die zur Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Attraktivität, zur Schaffung diversifizierter Volkswirtschaften, zur Gewährleistung eines nachhaltigen Wachstums, sozialer Gerechtigkeit sowie des sozialen Zusammenhalts führen; spricht sich für Harmonisierung und weitere Liberalisierungsmaßnahmen aus und unterstützt die Schaffung einer Freihandelszone nach WTO-Prinzipien; ist der Auffassung, dass die Europäische Union als wichtiger Wirtschaftspartner der Schwarzmeerländer eine führende Rolle dabei einzunehmen hat, die oben genannten Ziele zu fördern und die Region zu ermutigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen;

    27.

    stellt die beachtliche Rolle des Küsten- und Meerestourismus als wichtiger Katalysator für die Entwicklung des Handels und des Wirtschaftswachstums in der Schwarzmeerregion fest; betont, dass die Fremdenverkehrsinfrastruktur weiter entwickelt und die Diversifizierung von Fremdenverkehrsprodukten gefördert werden muss, um hierdurch traditionelle Erwerbsquellen zu schützen, natürliche Ressourcen besser zu nutzen (z. B. Erdwärmeressourcen, die wichtige Geschäftsmöglichkeiten bieten) und die Lebensqualität in der Region zu verbessern; unterstreicht, dass Erleichterungen der Visaregelung in den Nachbarländern die Mobilität, den Handel und die Wirtschaftstätigkeit fördern werden; ist der Ansicht, dass die Schwarzmeersynergie einen angemessenen Rahmen für die Förderung der Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Schwarzmeerregion darstellen sollte;

    28.

    nimmt die interregionalen Initiativen wie etwa das Eisenbahnprojekt Baku-Tiflis-Karszur Kenntnis; ist der Auffassung, dass diese Initiative den Weg für eine bessere wirtschaftliche und politische Integration dieses Teils der Welt in die europäische Wirtschaft und die Weltwirtschaft ebnet und dass sie zur Entwicklung von Wirtschaft und Handel in der Region beitragen wird; betont jedoch, dass das Vorhaben die bestehende und völlig betriebsbereite Eisenbahnstrecke in Armenien übergeht; fordert die Republiken des Südlichen Kaukasus und die Türkei nachdrücklich auf, wirksam politische Maßnahmen für die regionale wirtschaftliche Integration zu ergreifen und von kurzsichtigen und politisch motivierten regionalen Energie- und Verkehrsvorhaben Abstand zu nehmen, die gegen die ENP-Grundsätze einer soliden Entwicklung verstoßen;

    Allgemeine und berufliche Bildung und Forschung

    29.

    betont, dass der interkulturelle Dialog gestärkt werden muss, und fordert die Kommission auf, ihn weiterhin zu fördern;

    30.

    unterstreicht, dass die Kontakte zwischen den Menschen erleichtert werden müssen, indem die Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Forschung durch bestehende und verfügbare EU-Programme (Tempus, Erasmus Mundus, Siebtes Forschungsrahmenprogramm) gefördert wird; fordert die Europäische Union und die Schwarzmeerländer auf, ihre Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu vertiefen;

    31.

    betont, wie wichtig es ist, die Europäische Union für Forscher aus den Schwarzmeerländern attraktiv zu machen, indem die Verfahren für die Gewährung einer Arbeitserlaubnis, unter anderem durch das Blue-Card-System, vereinfacht werden;

    Institutionelle und finanzielle Aspekte

    32.

    spricht sich dafür aus, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Region eine Führungsrolle bei der Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit mit und in der Region übernehmen; vertritt die Ansicht, dass Bulgarien, Griechenland und Rumänien als EU-Mitgliedstaaten in der Schwarzmeerregion in dieser Hinsicht den Weg ebnen können und sollten; weist nachdrücklich auf den besonderen Beitrag hin, den diese Mitgliedstaaten beim Transfer von Fachwissen und Know-how in Form von Partnerschaften, TAIEX- und Sigma-Programmen leisten sollten; ist der Auffassung, dass die Erfahrungen der Europäischen Union bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit in anderen benachbarten Räumen genutzt werden sollten, insbesondere was die Nördliche Dimension betrifft, damit bewährte Verfahren und gewonnene Erfahrungen ausgetauscht werden können;

    33.

    unterstreicht, wie wichtig die Position Russlands und der Türkei in der Schwarzmeerregion für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit ist; vertritt die Auffassung, dass es von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg der regionalen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum ist, diese Länder neben allen anderen Anrainerstaaten konstruktiv einzubeziehen;

    34.

    verweist darauf, dass im Schwarzmeerraum bereits eine Reihe von Mechanismen der regionalen Zusammenarbeit greifen; betont deshalb, dass die Europäische Union und die Schwarzmeerländer ihre Aktivitäten koordinieren und Doppelarbeit vermeiden sollten; ist der Auffassung, dass die Stärkung der verschiedenen regionalen Organisationen und Initiativen, wie der Organisation für Schwarzmeerwirtschaftskooperation (SMWK), dem Schwarzmeerforum für Partnerschaft und Dialog, der Organisation für Demokratie und Wirtschaftsentwicklung — GUAM und anderer sektoraler Organisationen, je nach ihrem konkreten Wirkungsbereich, und die Vertiefung der Zusammenarbeit mit ihnen — gegebenenfalls im Rahmen einer neuen Struktur — einen geeigneten Rahmen zur Schaffung von Synergien bieten könnten; ist der Ansicht, dass die politische Dimension des Dialogs und die Zusammenarbeit mit und innerhalb der Schwarzmeerregion ebenfalls weiter entwickelt werden sollten;

    35.

    begrüßt, dass die Kommission vor kurzem Beobachterstatus in der SMWK erlangt hat, und nimmt die bestehenden Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung der SMWK zur Kenntnis; hält es für wichtig, die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Schwarzmeerländer weiter zu fördern;

    36.

    betont, dass die Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion auch auf Nichtregierungsebene entwickelt werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Einrichtung einer NRO-Plattform für das Schwarze Meer mit dem Ziel zu unterstützen, einen Rahmen für den Austausch zwischen den Bürgergesellschaften der Region zu schaffen, das Bewusstsein für die gemeinsamen Probleme zu schärfen und zur Durchsetzung und Überwachung der EU-Politik für die Region beizutragen;

    37.

    fordert einen rationalen Einsatz der Finanzinstrumente der Gemeinschaft durch eine bessere Koordinierung des ENPI, der Strukturfonds und der Heranführungshilfen, die der Region zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Empfängerstaaten ein allgemeines Berichtssystem einzurichten, bevor die Mittel eingesetzt werden, um zu überwachen und zu bewerten, in welchem Umfang diese Mittel nachhaltig, effizient und im Einklang mit den allgemeinen politischen Zielen der Europäischen Union verwendet worden sind;

    38.

    begrüßt die Verdopplung der finanziellen Mittel, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) für die Finanzierung von grenzüberschreitenden Vorhaben zur Verfügung gestellt worden sind; fordert, dass für den Einsatz dieser finanziellen Mittel Grundsätze wie bei den Strukturfonds festgelegt werden, insbesondere Partnerschaftsprinzip, Nachhaltigkeit, Effizienz, Nichtdiskriminierung und dezentrale Struktur; fordert die Kommission auf, das Parlament über die Verwendung dieser Mittel und die erzielten Fortschritte in Form von kurzen zweijährlichen Berichten zu unterrichten;

    39.

    fordert die Kommission auf, für People-to-People-Projekte in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit das dezentrale Finanzinstrument des Small Project Funds anzubieten und besonders zu fördern;

    40.

    betont, dass der Aufbau von Kapazitäten bei den lokalen und regionalen Akteuren in der Schwarzmeerregion im Hinblick auf die Programmierung und Projektvorbereitung und Durchführung verstärkt werden muss, um eine effiziente Verwaltung der Finanzinstrumente der Gemeinschaft zu gewährleisten;

    41.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten aller Schwarzmeeranrainerstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 22 vom 26.1.2006, S. 34.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0538.

    (3)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0625.

    (4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0016.

    (5)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0413.


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