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Document 52008DC0203

    Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2008 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission

    /* KOM/2008/0203 endg. */

    52008DC0203

    Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2008 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen - Einzelplan III - Kommission /* KOM/2008/0203 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 15.4.2008

    KOM(2008) 203 endgültig

    VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

    AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

    (von der Kommission vorgelegt)

    VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

    AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

    Gestützt auf

    - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

    - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

    - die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates[2], insbesondere auf Artikel 37,

    legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Haushalt 2008 vor.

    ÄNDERUNGEN DER EINNAHMENÜBERSICHT

    Die Änderungen der Einnahmenübersicht werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Änderungen der Einnahmenübersicht ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt.

    BEGRÜNDUNG

    Der vorliegende Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2008 dient dazu, den Überschuss aus der Ausführung des Haushaltsplans 2007 in den Haushaltsplan einzustellen. Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [3] hat dieser VEBH nur diesen Punkt zum Gegenstand, und er muss innerhalb von 15 Tagen nach der Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden. Diese wurden am 31. März 2008 vorgelegt.

    1. Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2007 ergab sich ein Überschuss im Betrag von 1 528 833 290 EUR (ohne den Nettoüberschuss gegenüber den EFTA-EWR-Staaten), der folglich als Einnahme in den Haushaltsplan 2008 eingestellt wird.

    Die Entstehung des Überschusses kann wie folgt analysiert werden:

    2007 | EFTA-EWR | Europäische Gemeinschaften | Gesamtbetrag |

    Einnahmen für das Haushaltsjahr | 136 671 660,00 | 117 426 308 469,91 | 117 562 980 129,91 |

    Zahlungen zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres | -122 335 221,52 | -112 905 636 590,67 | -113 027 971 812,19 |

    auf das Jahr N+1 übertragene Zahlungsermächtigungen | 0,00 | -3 114 011 336,73 | -3 114 011 336,73 |

    aus dem Jahr N-1 übertragene EFTA-Mittel | -2 103 751,46 | 0,00 | -2 103 751,46 |

    Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Zahlungsermächtigungen | 579 671,59 | 245 683 538,88 | 246 263 210,47 |

    Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf | 0,00 | -123 510 791,35 | -123 510 791,35 |

    Haushaltsergebnis 2007 | 12 812 358,61 | 1 528 833 290,04 | 1 541 645 648,65 |

    2. Mit der Einstellung des Überschusses in den Haushaltsplan verringert sich der Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts entsprechend. Bei der Umlegung dieses globalen Rückgangs auf die einzelnen Mitgliedstaaten sind auch die aktualisierten Eigenmittelvorausschätzungen (TEM, MWSt und BNE), einschließlich des revidierten Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs, zu berücksichtigen. Anfang Juni wird die Kommission in einem gesonderten Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aktualisierte Vorausschätzungen vorlegen, die weitere Änderungen der Länderbeiträge nach sich ziehen werden.

    [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    [2] ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

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