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Document 52008AP0453

    Internationales Tropenholz-Übereinkommens von 2006 * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zu dem Entwurf für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (11964/2007 — C6-0326/2007 — 2006/0263(CNS))

    ABl. C 8E vom 14.1.2010, p. 393–395 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 8/393


    Mittwoch, 24. September 2008
    Internationales Tropenholz-Übereinkommens von 2006 *

    P6_TA(2008)0453

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zu dem Entwurf für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (11964/2007 — C6-0326/2007 — 2006/0263(CNS))

    2010/C 8 E/48

    (Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (11964/2007),

    in Kenntnis des Entwurfs des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 (11964/2007),

    gestützt auf die Artikel 133 und 175 sowie Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags,

    gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0326/2007),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

    gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 35 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0313/2008),

    1.

    billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

    2.

    behält sich das Recht vor, die ihm durch den Vertrag übertragenen Vorrechte zu verteidigen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat der Internationalen Tropenholz-Organisation (ITTO) zu übermitteln.

    VORSCHLAG DES RATES

    ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

    Abänderung 1

    Bezugsvermerk 1

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 133 und 175 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 133 und 175 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2,

    Abänderung 2

    Erwägung 4

    (4)

    Die Ziele des neuen Übereinkommens stehen sowohl mit der gemeinsamen Handelspolitik als auch mit der Umweltpolitik im Einklang.

    (4)

    Die Ziele des neuen Übereinkommens sollten mit der gemeinsamen Handelspolitik, der Umweltpolitik und mit der Entwicklungspolitik im Einklang stehen.

    Abänderung 3

    Erwägung 7a (neu)

     

    (7a)

    Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht mit einer Analyse der Umsetzung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 sowie der Maßnahmen zu einer möglichst weit gehenden Eindämmung der nachteiligen Auswirkungen des Handels auf die Tropenwälder, einschließlich bilateraler Abkommen auf der Grundlage des Programms „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT), unterbreiten. Artikel 33 des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 sieht vor, dass die Umsetzung des Übereinkommens fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten bewertet wird. Im Hinblick auf diese Vorschrift sollte die Kommission dem Parlament und dem Rat bis Ende 2010 einen Bericht über die Durchführung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 übermitteln.

    Abänderung 4

    Erwägung 7b (neu)

     

    (7b)

    Bei der Ausarbeitung des Mandats für die Verhandlungen über die Änderung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 sollte die Kommission eine Änderung der gegenwärtigen Fassung vorschlagen, durch die der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder und die Sanierung geschädigter Waldflächen in den Mittelpunkt des Übereinkommens gestellt werden, wobei der Nachdruck auf Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen in den vom Problem des Verlusts der Waldflächen betroffenen Ländern zu legen ist, um in der Allgemeinheit mehr Bewusstsein für die nachteiligen Auswirkungen einer rücksichtslosen Ausbeutung von Holzressourcen zu schaffen. Der Handel mit Tropenhölzern sollte nur in dem Umfang gefördert werden, der sich mit diesen Zielen verträgt.

    Abänderung 5

    Erwägung 7c (neu)

     

    (7c)

    Insbesondere sollte in diesem Mandat für die Verhandlungen über die Änderung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 ein Mechanismus für die Abstimmung im Internationalen Tropenholzrat vorgeschlagen werden, durch den die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der tropischen Wälder eindeutig honoriert wird.

    Abänderung 6

    Erwägung 7d (neu)

     

    (7d)

    Die Kommission sollte bis spätestens Oktober 2008 folgende Maßnahmen ergreifen:

    a)

    Vorlage eines umfassenden Legislativvorschlags, der das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen unterbindet, die aus rechtswidriger und zerstörender Waldnutzung gewonnen werden;

    b)

    Vorlage einer Mitteilung über die Mitwirkung und Unterstützung der EU für bestehende und künftige weltweite Mechanismen zur Finanzierung der Förderung des Schutzes von Wäldern und der Eindämmung der von der Abholzung verursachten Emissionen auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bzw. des Kyoto-Protokolls. In dieser Mitteilung sollte dargelegt werden, dass sich die EU zur Bereitstellung von Mitteln verpflichtet, um die Entwicklungsländer beim Schutz ihrer Wälder zu unterstützen, ein Netz von Schutzgebieten zu finanzieren und wirtschaftliche Alternativen zur Zerstörung der Wälder zu fördern. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen konkret dem Klima, der biologischen Vielfalt und der Bevölkerung nützen, sollten in der Mitteilung grundlegende Prinzipien und Mindestkriterien festgelegt werden, denen die genannten Finanzinstrumente zu entsprechen haben. In der Mitteilung sollten außerdem vorrangige Maßnahmen und Gebiete bestimmt werden, für die Finanzhilfen im Rahmen dieser Anreizmechanismen unmittelbar gewährt werden sollten.


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