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Document 52007DC0632

    Bericht der Kommission - Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2006

    /* KOM/2007/0632 endg. */

    52007DC0632

    Bericht der Kommission - Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2006 /* KOM/2007/0632 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 25.10.2007

    KOM(2007) 632 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION

    Solidaritätsfonds der Europäischen Union Jahresbericht 2006

    BERICHT DER KOMMISSION

    Solidaritätsfonds der Europäischen UnionJahresbericht 2006

    INHALT

    1. Einleitung 3

    2. Neue Anträge im Jahr 2006 3

    3. Anträge im Jahr 2005 6

    4. Sonderfrage: Welche Wechselkurse gelten außerhalb der Eurozone 7

    5. Finanzierung 8

    6. Überwachung 9

    7. Abschlüsse 10

    8. Vorschläge für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds 11

    9. Schlussfolgerungen 11

    Annex 1: European Union Solidarity Fund applications received or completed in 2006 13

    Annex 2: Criteria to mobilise the EU Solidarity Fund 14

    Annex 3: Determination of the amount of aid 15

    Annex 4: Thresholds for major disasters applicable in 2006 16

    1. EINLEITUNG

    Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde am 15. November 2002[1] eingerichtet. Artikel 12 der Verordnung über den Solidaritätsfonds sieht vor, dass dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vorzulegen ist. Diese Ausgabe des Jahresberichts stellt die Tätigkeit des Fonds im Jahr 2006 dar und deckt – wie die früheren Berichte – drei Bereiche ab: Bearbeitung neuer Anträge aus dem Jahr 2006, Überwachung der Verwendung der Zuschüsse und Bewertung der Durchführungsberichte als Vorbereitung für den Abschluss.

    Darüber hinaus werden in diesem Bericht die Fortschritte behandelt, die hinsichtlich des von der Kommission am 6. April 2005 vorgelegten Vorschlags für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds für die Zeit nach dem Auslaufen der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 erzielt wurden.

    2. NEUE ANTRÄGE IM JAHR 2006

    Im Jahr 2006 gingen bei der Kommission vier neue Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds ein. Anhang 1 enthält einen detaillierten Überblick über sämtliche Anträge. Sie wurden anhand der in der Verordnung festgelegten Kriterien und der Angaben, die die antragstellenden Staaten vorlegen konnten, geprüft.

    Vereinigtes Königreich

    Am 17. Februar 2006 übermittelte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit den Explosionen und dem Brand im Öllager Buncefield in Hertfordshire am 11. Dezember 2005. Die Explosionen verursachten Sachschäden sowie Schäden an Infrastruktur und Umwelt und brachten die Wirtschaftstätigkeit zum Stillstand. 2000 Menschen wurden vorübergehend aus ihren Häusern und Wohnungen evakuiert. Der durch die Katastrophe entstandene direkte Schaden belief sich auf insgesamt 730 Mio. EUR. In dem betroffenen Gebiet lebten 138 000 Menschen, höchstens 10 000 davon waren laut den Schätzungen der Behörden des Vereinigten Königreichs von der Katastrophe betroffen.

    Die Verordnung gilt gemäß Artikel 2 Absatz 1 [ hauptsächlich ] für Naturkatastrophen größeren Ausmaßes.[2] Obwohl somit nicht ausgeschlossen ist, dass bei Technologiekatastrophen Unterstützung aus dem Fonds gewährt wird, kommen derartige Ereignisse dafür nur unter außergewöhnlichen Umständen[3] infrage.

    Die normale Schwelle für die Mobilisierung des EU-Solidaritätsfonds lag im Vereinigten Königreich 2006 bei 3,203 Mrd. EUR (d. h. bei 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002). Da der durch die Explosion verursachte direkte Schaden diese Schwelle deutlich unterschritten hat, stützte das Vereinigte Königreich seinen Antrag auf das Kriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung, wonach der EU-Solidaritätsfonds in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Reihe genauestens festgelegter Bedingung erfüllt ist[4]. Gemäß der Verordnung muss die Kommission diese Bedingungen „mit äußerster Sorgfalt“ anwenden.

    Die Bewertung des Antrags ergab, dass die Explosion zwar beträchtlichen Schaden auf lokaler Ebene angerichtet hat, der Antrag allerdings die in der Verordnung für die Mobilisierung des Fonds festgelegten Bedingungen nicht erfüllt. Das Schadensausmaß lag deutlich unter der normalen Schwelle für die Mobilisierung des Fonds (nämlich bei unter 23 % dieses Werts), und nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung der Region wurde in Mitleidenschaft gezogen. Angesichts dieser Umstände haben die Behörden des Vereinigten Königreichs beschlossen, den Antrag mit einem Schreiben zurückzuziehen, das bei der Kommission am 22. März 2006 eingegangen ist.

    Griechenland

    Die griechischen Behörden stellten am 22. Mai 2006 einen Antrag im Zusammenhang mit einer Überschwemmung, zu der es im März 2006 im Gebiet des Flusses Maritza an der Ostgrenze Griechenlands gekommen war. Im Juli und im November 2006 wurden zusätzliche Angaben vorgelegt, die erst aus dem Griechischen übersetzt werden mussten, wodurch sich die Bewertung des Antrags erheblich verzögerte. Dabei handelte es sich um den zweiten Antrag, der innerhalb von 13 Monaten aufgrund von Überschwemmungen im Gebiet der Maritza gestellt wurde. Der erste, 2005 eingereichte Antrag wurde für eine Mobilisierung des Fonds als nicht ausreichend befunden und daher abgelehnt.[5]

    Durch die Überschwemmungen im Jahr 2006 entstand ein direkter Schaden in Höhe von ca. 372 Mio. EUR. Die Schadensumme war zwar fast dreimal so hoch wie im Jahr davor, erreichte aber immer noch nicht die Schwelle für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds, die bei 1,004 Mrd. EUR bzw. 0,6 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) von Griechenland liegt. Der Antrag wurde daher nach dem Kriterium der außergewöhnlichen regionalen Katastrophe geprüft.

    Über 70 % der etwa 180 000 Menschen, die in dem von der Überschwemmung betroffenen Gebiet leben, waren direkt in Mitleidenschaft gezogen. Größere Schäden entstanden an den Versorgungsnetzen und der Infrastruktur des Gebiets und brachten die Wirtschaftstätigkeit in der Region zum Erliegen. Entlang der Flussufer wurden rund 100 Mio. m² landwirtschaftliche Flächen überflutet, schätzungsweise 2 000 Stück Vieh kamen um. Die Überschwemmungen haben die landwirtschaftlichen Erträge völlig vernichtet, und das nur langsam von den überfluteten Flächen ablaufende Wasser vereitelte jeglichen Anbau neuer Nutzpflanzen. Wegen des Mangels an landwirtschaftlichen Erzeugnissen konnte das lokale Gewerbe in einer Region, in der 90 % der Bevölkerung ihrem Haupterwerb in der Landwirtschaft nachgehen, keine landwirtschaftliche, verarbeitende oder kaufmännische Tätigkeit entfalten. Wegen der umfangreichen Schäden am Bewässerungs- und Wasserversorgungsnetz musste in etlichen Kommunen Wasser in Flaschen ausgegeben werden. Man rechnete damit, dass die kritische Situation im weiteren Umkreis dieses Gebiets über ein Jahr andauern würde, da erst die Wasserversorgungsnetze instandgesetzt werden und Standorte für alternative, von der Kontaminierung des Flussbeckens nicht betroffene Bohrungen sowie neue Quellen gesucht werden mussten. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass sich die wohl schwersten Überschwemmungen seit über 50 Jahren negativ auf die Wirtschaft eines Gebiets ausgewirkt haben, das bereits 2005 von Überschwemmungen heimgesucht worden war. Durch beide Katastrophen zusammen hat die lokale Wirtschaft stark an Dynamik eingebüßt.

    Anfang 2007 hat die Kommission daher beschlossen, die Mobilisierung des Fonds vorzuschlagen und einen Betrag in Höhe von 9,3 Mio. EUR bereitzustellen.

    Ungarn

    Infolge der Überschwemmungen im April bzw. Mai 2006 haben die ungarischen Behörden der Kommission am 9. Juni einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds übermittelt. Der Antrag wurde in Englisch vorgelegt, so dass er ohne Übersetzung von den Kommissionsdienststellen geprüft werden konnte. Die von der Kommission für die abschließende Beurteilung des Antrags angeforderten zusätzlichen Angaben gingen bei der Kommission am 21. September ein. Die Überschwemmungen wurde als Katastrophe größeren Ausmaßes im Sinne der Verordnung eingestuft, da der direkte Schaden von etwa 560 Mio. EUR die Schwelle für die Mobilisierung des Fonds (459,494 Mio. EUR bzw. 0,6 % des BNE Ungarns) überstiegen hat.

    Von der Katastrophe waren über 1,5 Mio. Einwohner in acht der 20 ungarischen Komitate im Einzugsgebiet von Donau und Theiß betroffen. Die ungarischen Behörden meldeten schwere Schäden an Infrastruktureinrichtungen, insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (136 Mio. EUR), Hochwasserschutz (85 Mio. EUR), Verkehr (93 Mio. EUR) und Landwirtschaft (über 61 Mio. EUR), sowie Schäden am kulturellen Erbe und in mehreren Naturparks.

    Die Kommission hat am 1. Dezember 2006 beschlossen, den Solidaritätsfonds zu mobilisieren, und ferner vorgeschlagen, Unterstützung in Höhe von 15 Mio. EUR zu gewähren. Der Vorschlag eines entsprechenden Berichtigungshaushalts für die in Ungarn und Griechenland eingetretenen Katastrophen wurde 2007 – unmittelbar nach dem Abschluss der Bewertung des von Griechenland gestellten Antrags – vorgelegt.

    Spanien

    Infolge der Waldbrände, die Galicien im August 2006 heimsuchten, haben die spanischen Behörden der Kommission am 6. Oktober einen Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds übermittelt. Der Antrag wurde in Spanisch vorgelegt, und die Übersetzung dauerte mehr als vier Wochen.

    Laut den Angaben der spanischen Behörden belief sich der durch die Brände verursachte Gesamtschaden auf ca. 91 Mio. EUR und lag somit bei unter 3 % der für Spanien gültigen Schwelle für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds (von 3,203 Mrd. EUR bzw. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002). Da der Gesamtschaden die normale Schwelle für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds nicht erreichte, wurde der Antrag nach dem Kriterium der „außergewöhnlichen regionalen Katastrophe“ geprüft.

    Der Antrag Spaniens bezog sich auf ganz Galicien mit einer Gesamtbevölkerung von 2,76 Mio. Einwohnern. Insgesamt wurden 1 908 Brände auf dem Gebiet von 128 Kommunen (darunter auch größere Städte wie Santiago de Compostela, Ourense und Vigo) verzeichnet, die meist im Westen Galiciens lagen und in denen insgesamt 1,5 Mio. Menschen lebten. Zwar konnten erhebliche Wald- und Umweltschäden nachgewiesen werden, der Antrag enthielt aber kaum Belege für Schäden, von denen die Bevölkerung direkt betroffen war. Generell konnte die Kommission aufgrund der vorgelegten Nachweise nicht zu dem Schluss gelangen, dass die Bewohner der Region, für die der Antrag gestellt wurde, mehrheitlich direkt in Mitleidenschaft gezogen worden sind.

    Der – im Antrag angedeuteten – Möglichkeit, dass eine Reihe von Bränden auf nicht natürliche Ursachen zurückzuführen sein könnte, wurde nicht weiter nachgegangen.

    Die Kommission kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass aufgrund der von den spanischen Behörden vorgelegten Nachweise davon auszugehen ist, dass die Katastrophe zwar schwerwiegende Folgen für die Umwelt mit sich brachte, die sich auch negativ auf die Lebensbedingungen auswirkten, allerdings nicht den Großteil der Bevölkerung betroffen hat. Ferner wurde kein Nachweis für eine anhaltende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Stabilität der Region erbracht. Hierfür sprach auch die Tatsache, dass sich der Schaden auf nur 0,2 % des BIP von Galicien beläuft.

    Die Kommission beschloss daher am 20. Februar 2007, den Antrag abzulehnen, und setzte die spanischen Behörden davon in Kenntnis.

    3. ANTRÄGE IM JAHR 2005

    Die nach dem Kriterium einer außergewöhnlichen regionalen Katastrophe vorgenommene Bewertung des Antrags, den Österreich am 19. Oktober 2005 im Zusammenhang mit den Überschwemmungen in den Bundesländern Vorarlberg und Tirol im August 2005 stellte, wurde abgeschlossen, nachdem die österreichischen Behörden am 12. Januar 2006 zusätzliche Angaben nachgereicht hatten.

    Der direkte Schaden wurde mit insgesamt 591,94 Mio. EUR beziffert, was etwa 0,27 % des BNE Österreichs bzw. 45 % der normalen Schwelle für die Mobilisierung des EU-Solidaritätsfonds in Österreich (0,6 % des BNE) entspricht. Über 60 % der etwa 98 000 Menschen, die in dem von den Überschwemmungen betroffenen Gebiet leben, wurden direkt in Mitleidenschaft gezogen.

    Ferner konnte nachgewiesen werden, dass die Überschwemmungen zu schweren und andauernden Ausfällen von Infrastruktureinrichtungen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung und Energie führten, die anhaltende Folgen für alle Wirtschaftszweige einschließlich der Landwirtschaft mit sich brachten. Bezüglich der Schäden im privaten Sektor ist hervorzuheben, dass zahlreiche Häuser (über 1 200 allein in Tirol) zerstört wurden, und dass vor allem im Tourismus, der Haupteinnahmequelle der Region, tätige Unternehmen schwere Schäden erlitten haben. Die Auswirkungen der Überschwemmungen sollten voraussichtlich weit über ein Jahr spürbar sein. In Anbetracht des außergewöhnlichen Schadensausmaßes konnten die Folgen dieser Überschwemmungen in einer Region mit fast 100 000 Einwohnern nicht mehr als reine lokale Auswirkungen angesehen werden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, den Solidaritätsfonds zu mobilisieren, und hat ferner vorgeschlagen, Unterstützung in Höhe von 14,8 Mio. EUR zu gewähren.

    Die Bewertung der beiden durch Überschwemmungen bedingten Katastrophen, aufgrund derer Rumänien 2005 einen Antrag gestellt hatte, wurde Anfang 2006 abgeschlossen, nachdem die rumänischen Behörden am 29. Dezember 2005 die von der Kommission angeforderten Angaben vorgelegt hatten. Am 10. März hat die Kommission beschlossen, den Solidaritätsfonds zu mobilisieren und vorzuschlagen, 18,8 Mio. EUR für die Überschwemmungen im Frühjahr bzw. 52,4 Mio. EUR für die Überschwemmungen im Sommer verfügbar zu machen.

    Bereits am 23. Dezember 2005 hatte die Kommission vorgeschlagen, Bulgarien im Zusammenhang mit den beiden Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer 2005 finanzielle Unterstützung in Höhe von 9,7 Mio. EUR bzw. 10,6 Mio. EUR zu gewähren.

    Am 27. April 2006 haben der Rat und das Parlament den Berichtigungshaushalt der Kommission angenommen, der in einem einzigen Paket fünf Zuschüsse an Österreich, Rumänien und Bulgarien umfasste. Die diesbezüglichen Beschlüsse konnten am 19. Juni für Bulgarien, am 29. Juni für Österreich und am 26. Juli für Rumänien angenommen werden.

    4. SONDERFRAGE: WELCHE WECHSELKURSE GELTEN AUSSERHALB DER EUROZONE?

    Im Rahmen von Anträgen auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, die kürzlich von Ländern gestellt wurden, die nicht der Eurozone angehören, tauchte die Frage auf, welcher Wechselkurs bei der Umrechnung des Zuschusses in die nationale Währung gilt. Die Verordnung enthält keine eigene Bestimmung über die Verwendung des Euro.

    Diese Frage führt zu besonderen Problemen bei Wechselkursschwankungen, zu denen es beispielsweise zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Datum der Gutschrift des Zuschusses auf dem Bankkonto des Empfängerstaats kommen kann. Wenn es sich bei dem maßgeblichen Umrechnungsdatum um das Datum der Antragstellung handelt und es im Zeitraum bis zum Auszahlungstermin zu einer Aufwertung der nationalen Währung gegenüber dem Euro kommt, ist der Betrag der Unterstützung in der nationalen Währung geringer. Selbstverständlich können sich Veränderungen des Wechselkurses zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Auszahlungstermin sowohl positiv als auch negativ auswirken.

    In allen bisherigen Fällen wurde die Umrechung in Euro auf der Grundlage des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Antragstellung durchgeführt. Zur Vereinfachung der Verwendung des Zuschusses hat die Kommission bislang die Empfängerstaaten ersucht, nur diesen Wechselkurs während des gesamten Verfahrens anzuwenden und als Grundlage für den endgültigen Durchführungsbericht und den Vermerk über die Verwendung des Zuschusses heranzuziehen. Die Kommission beabsichtigt, diese Praxis beizubehalten. Sie entspricht der dem EU-Solidaritätsfonds zugrundeliegenden Philosophie, derzufolge es sich dabei um ein unbürokratisches Instrument handeln soll.

    Darüber hinaus möchte die Kommission wie bisher vom Empfängerstaat verlangen, den Buchungskurs der Kommission als Referenzkurs heranzuziehen. Die hierfür maßgeblichen Kurse werden im Amtsblatt veröffentlicht und können unter folgender Webadresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/budget/inforeuro .

    5. FINANZIERUNG

    Die fünf Fälle aus dem Jahr 2005, bei denen das Verfahren nicht vor Jahresende abgeschlossen werden konnte (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Österreich), wurden im Rahmen eines einzigen Berichtigungshaushalts abgewickelt. Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006[6] wurde am 27. April 2006 von der Haushaltsbehörde angenommen. Die Auszahlungen konnten nach der Genehmigung des Beschlusses über den Zuschuss und nach der Unterzeichnung der Umsetzungsvereinbarung erfolgen. In allen fünf Fällen kam es zu Verzögerungen bei der Auszahlung, da die Empfängerstaaten die in die Umsetzungsvereinbarung aufzunehmenden Vorschläge für die Verwendung der Zuschüsse nicht rechtzeitig vorgelegt haben (Einzelheiten sind Anhang 1 zu entnehmen).

    Die jeweiligen Beträge wurden anhand der von der Kommission bereits ausgearbeiteten Standardmethode festgesetzt, die ausführlich im Jahresbericht 2002-2003 erläutert wird (siehe auch Anhang 3 dieses Berichts). Im Jahr 2006 wurden Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:

    Empfänger | Katastrophe | Kategorie | Betrag (EUR) |

    Österreich | Überschwemmung | regionale Katastrophe | 14 798 589 |

    Rumänien | Überschwemmung (Frühjahr) | Katastrophe größeren Ausmaßes | 18 797 800 |

    Rumänien | Überschwemmung (Sommer) | Katastrophe größeren Ausmaßes | 52 406 870 |

    Bulgarien | Überschwemmung (Frühjahr) | Katastrophe größeren Ausmaßes | 9 722 183 |

    Bulgarien | Überschwemmung (Sommer) | Katastrophe größeren Ausmaßes | 10 632 185 |

    Insgesamt | 106 357 627 |

    Aufgrund des erheblichen Finanzbedarfs für die fünf Fälle im Zusammenhang mit den Überschwemmungen und aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Haushaltsverfahrens keine entsprechenden Zahlungsermächtigungen frei waren, musste im Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 ein Antrag auf zusätzliche Zahlungsermächtigungen gestellt werden.

    Für die 2006 eingelangten Anträge Griechenlands und Ungarns hat die Kommission den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2007[7] vorgelegt, der von der Haushaltsbehörde am 7. Juni 2007 angenommen wurde. Darauf wird im Jahresbericht 2007 eingegangen werden.

    6. ÜBERWACHUNG

    Im Jahr 2006 führte die Kommission sieben Überwachungsbesuche durch, den ersten davon im Juni in der Slowakei (Sturm in der Tatra) sowie eine Reihe weiterer Besuche in vier Ländern (Schweden, Estland, Lettland und Litauen), die im Januar 2005 von einem schweren Sturm heimgesucht worden sind. Besuche in Rumänien und Bulgarien erfolgten im Oktober bzw. November, um die Verwendung von Zuschüssen aus dem Solidaritätsfonds zu überwachen, die infolge der beiden Überschwemmungskatastrophen im Jahr 2005 gewährt worden waren.

    Diese Besuche wurden von den Behörden des betreffenden Landes wie bereits in der Vergangenheit außerordentlich begrüßt. Sie boten Gelegenheit, technische Fragen wie z. B. die Zuschussfähigkeit der Ausgaben oder Fragen im Zusammenhang mit der Kontrolle zu klären. Die slowakischen Behörden sprachen die Problematik des für Empfänger außerhalb der Eurozone geltenden Wechselkurses an. Die hierfür vereinbarte Lösung (siehe oben unter Punkt 4) war für alle anderen Empfänger maßgeblich, die 2005 und 2006 Zuschüsse erhalten hatten, und wurde folglich allgemein angewendet. Außerdem konnte sich die Kommission bei diesen Besuchen einen Eindruck von dem mit dem Solidaritätsfonds erzielten Mehrwert verschaffen und Informationen über die Durchführungssysteme sammeln. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Durchführungssysteme zwar von Land zu Land unterscheiden, allgemein jedoch als effizient und transparent angesehen werden können, zumal in den meisten Ländern auf die bereits für die Strukturfonds bestehenden Strukturen und Verfahren zurückgegriffen wird. Das Tempo der bei der Durchführung erzielten Fortschritte wurde als zufriedenstellend befunden, und in den meisten Ländern wurden geeignete Schritte für die Einhaltung der Überwachungs- und Kontrollpflichten ergriffen. In den Fällen, in denen dies nicht in vollem Umfang gewährleistet schien, betonte die Kommission erneut, dass Überwachung und Kontrolle von Anfang an einen festen Bestandteil des Durchführungssystems bilden müssen.

    7. ABSCHLÜSSE

    Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 legt der Empfängerstaat spätestens sechs Monate nach Ablauf der Jahresfrist im Anschluss an die Auszahlung des Zuschusses einen Bericht über dessen Verwendung (nachstehend „Durchführungsbericht“ genannt) mit einer Begründung der Ausgaben (nachstehend „Gültigkeitsvermerk“ genannt) vor. Am Ende dieses Verfahrens schließt die Kommission die Fondsintervention ab.

    Was den Abschluss der Interventionen bei den zwei Fällen in Italien (Erdbeben in Molise/Apulien und Ausbruch des Ätna) betrifft, für die der Durchführungsbericht am 18. November 2005 eintraf, stellte die Kommission fest, dass die Zuschüsse aus dem Solidaritätsfonds (16 798 000 EUR im Fall des Ätna-Ausbruchs und 30 826 000 EUR im Falle des Erdbebens in Molise/Apulien) von den italienischen Behörden in voller Höhe ausgegeben worden sind. Die Kommission ersuchte die italienischen Behörden um eine Reihe von Klarstellungen zum Gültigkeitsvermerk über die Verwendung des Zuschusses (gemäß Artikel 9 der Durchführungsvereinbarung), die am 22. November 2006 eingelangt sind. Nach einer eingehenden Prüfung dieser zusätzlichen Informationen hat die Kommission die Fondsintervention am 30. April 2007 abgeschlossen.

    Bezüglich der Portugal (für die Waldbrände im Jahr 2003) gewährten Zuschüsse, für die der Durchführungsbericht im Juni 2005 eingelangt war, wurden der Kommission von den portugiesischen Behörden am 8. Mai 2006 und am 25. August 2006 zusätzliche Angaben nachgereicht. Den portugiesischen Behörden zufolge wurden (von dem Gesamtzuschuss in Höhe von 48 539 000 EUR) 42 359 112,21 EUR tatsächlich ausgegeben. Folglich ist ein Restbetrag von 6 179 887,79 EUR einzuziehen. Darüber hinaus gaben die portugiesischen Behörden in dem Vermerk über den Abschluss der Intervention an, dass nach einem Audit für einen Betrag von 211 613,80 EUR der Anspruch auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nicht bestätigt werden konnte. Somit wird dieser Betrag ebenfalls eingezogen werden. Allerdings war es zu Ende des Berichtsjahres noch nicht möglich, die Intervention abzuschließen, da die Bestätigung der im Antrag enthaltenen Schadensschätzungen noch ausständig war. In Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung ist festgelegt, dass im Falle einer durch neue Elemente nachgewiesenen wesentlich niedrigeren Bewertung des Schadens die Kommission vom Empfängerstaat verlangt, den entsprechenden Betrag der Finanzhilfe zurückzuerstatten. Daher wurden die portugiesischen Behörden ersucht, die Höhe des direkten Schadens zu bestätigen. In dem am 16. April 2007 eingelangten Schreiben bestätigten die portugiesischen Behörden die tatsächlich festgestellte Höhe des direkten Schadens (1 302 Mio. EUR gegenüber der im Antrag auf 1 228 Mio. EUR geschätzten Schadenssumme). Folglich sind insgesamt 6 391 501,59 EUR einzuziehen. Die diesbezüglichen Verfahren wurden eingeleitet.

    Im Jahr 2006 gingen bei der Kommission endgültige Durchführungsberichte für Zuschüsse ein, die 2004 an Spanien (Waldbrände an der portugiesischen Grenze) und an Malta (Überschwemmungen) vergeben worden waren. Zusätzliche Angaben wurden zum Durchführungsbericht über die Unterstützung nachgereicht, die Spanien infolge der Prestige-Ölpest gewährt wurde. Die Bewertung dieser Durchführungsberichte war am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgeschlossen. Im Fall der Unterstützung von 19,625 Mio. EUR, die Frankreich im Zusammenhang mit den 2004 im Rhône-Delta aufgetretenen Überschwemmungen gewährt wurde, langte der Durchführungsbericht ebenfalls 2006 ein; die Intervention wurde am 29. November 2006 abgeschlossen. Da ein Betrag von 135 492,09 EUR nicht ausgegeben wurde, leitete die Kommission ein Einziehungsverfahren ein.

    8. VORSCHLAG FÜR EINE NEUE VERORDNUNG ÜBER DEN SOLIDARITÄTSFONDS

    Nachdem die Gruppe der Finanzreferenten des Rates mit der Prüfung des Vorschlags der Kommission für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds unter dem Ratsvorsitz des Vereinigten Königreichs begonnen hatte, wurden diese Arbeiten in den ersten Monaten des Jahres 2006 unter österreichischem Ratsvorsitz intensiviert. Während sich einige wenige Mitgliedstaaten gegen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Instruments aussprachen, äußerte die überwiegende Mehrheit der Delegationen Vorbehalte zu nahezu allen anderen in dem Vorschlag enthaltenen Neuerungen. Obwohl die Kommission mit einer Reihe von Arbeitspapieren nachweisen wollte, dass diese Bedenken insbesondere hinsichtlich der Finanzierung des umgestalteten Fonds unbegründet sind, wurden keinerlei Fortschritte erzielt. Auf der Sitzung vom 15. März kam der österreichische Ratsvorsitz zu dem Entschluss, den Vorschlag vorläufig ruhen zu lassen.

    Im Gegensatz dazu verabschiedete das Europäische Parlament am 18. Mai den äußerst positiven, vom Ausschuss für regionale Entwicklung erstellten Berend-Bericht. In diesem Bericht wurde zwar eine Reihe von Änderungen gefordert, im Allgemeinen wurden darin aber die im Vorschlag der Kommission enthaltenen Elemente unterstützt. Nach der Annahme des Berend-Berichts wurde diese Frage zwar erneut auf die Tagesordnung der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe vom 30. Mai gesetzt, allerdings führte diese neue Entwicklung zu keiner Änderung der Standpunkts der Mitgliedstaaten.

    Die Kommission unternahm – auch auf der Ebene des Kommissionspräsidenten – eine Reihe von Versuchen, die Mitgliedstaaten und insbesondere den neuen finnischen bzw. gegen Ende 2006 den deutschen Ratsvorsitz davon zu überzeugen, die Beratungen über den Vorschlag wieder in Gang zu bringen. Allerdings kam es Ende 2006 zu keinerlei Fortschritten.

    9. SCHLUSSFOLGERUNGEN

    Insgesamt wurden 2006 vier neue Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds eingereicht, was im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren eine geringe Anzahl darstellt. Der Antrag Ungarns war der einzige Antrag im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe größeren Ausmaßes, dem Hauptanwendungsbereich des Fonds, bei dem die Kommission die Mobilisierung des Fonds vorschlagen konnte. Die Haushaltsbehörde hat dem Antrag in der Folge zugestimmt.

    Die übrigen drei Anträge stützten sich auf das Kriterium einer regionalen Katastrophe. Der die Explosion im Öllager Buncefield betreffende Antrag wurde von der Regierung des Vereinigten Königreichs zurückgezogen, da Zweifel darüber bestanden, ob er angesichts der in der Verordnung festgelegten Kriterien angemessen sei, wonach bei auf technologische Ursachen zurückzuführenden Katastrophen im Allgemeinen keine Unterstützung gewährt wird (Anmerkung: Im Vorschlag für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds wird ausdrücklich auf Technologiekatastrophen eingegangen). Bei dem von Griechenland im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Gebiet der Maritza eingereichten Antrag handelte es sich um den zweiten im Jahr 2006 aufgrund einer regionalen Katastrophe gestellten Antrag. Die zu dessen Untermauerung übermittelten Informationen wurden mit den einschlägigen Kriterien im Einklang befunden, weshalb die Mobilisierung des Fonds vorgeschlagen wurde. Der aufgrund der Waldbrände in Galicien eingereichte Antrag wurde abgelehnt, da die in der Verordnung festgelegten Kriterien nicht erfüllt wurden.

    Für die 2006 eingebrachten Anträge hat die Kommission vorgeschlagen, aus dem Fonds insgesamt 24,4 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Nach 2004 ist dies der zweitniedrigste jährliche Betrag seit der Einrichtung des Fonds im Jahr 2002.

    Wenn auch in geringerem Ausmaß als in den Vorjahren haben die 2006 gemachten Erfahrungen den allgemeinen Trend bestätigt, demzufolge die meisten Anträge auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds nicht aufgrund von Katastrophen größeren Ausmaßes vorgelegt wurden, die den Hauptanwendungsbereich des Fonds darstellen, sondern sich auf das Kriterium der außergewöhnlichen regionalen Katastrophe stützen. Diese gemäß der Verordnung von der Kommission „mit äußerster Sorgfalt“ zu prüfenden Kriterien sind nach wie vor nur relativ schwer erfüllbar. Von den nach dem Kriterium der außergewöhnlichen regionalen Katastrophe eingereichten Anträgen wird immer noch ein hoher Prozentsatz (ca. 60 %) abgelehnt. Bei den Anträgen aufgrund einer Katastrophe größeren Ausmaßes, denen nur ein einziges quantitatives Kriterium zugrunde liegt, fielen bislang 100 % der Bewertungen positiv aus.

    Die Kommission ist weiterhin der Auffassung, dass der Solidaritätsfonds effizienter genutzt werden könnte, wenn einerseits ein einziges Kriterium für die Mobilisierung des Fonds bei geringeren quantitativen Schwellen als bislang angewendet und andererseits das derzeit geltende (nicht quantitative) Kriterium der „außergewöhnlichen“ regionalen Katastrophe abgeschafft würde. Gleichzeitig würde damit vermieden, dass es zu Frustrationen kommt, wenn Anträge aufgrund der nur sehr schwer zu erfüllenden außergewöhnlichen Kriterien abgelehnt werden.

    Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse wären derartige Veränderungen weitgehend wirkungsneutral, zumal die selben Entscheidungen zur Mobilisierung des Fonds nach neuen Kriterien zu treffen wären. Durch eine klare Definition der Kriterien und die Streichung des weniger eindeutigen regionalen Kriteriums aus der derzeitigen Verordnung würden die antragstellenden Staaten allerdings klarere Anhaltspunkte dafür erhalten, ob sie beträchtliche Ressourcen für einen Antrag auf Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds aufwenden sollen. Somit würden die neuen Kriterien einen konkreten Beitrag zur „besseren Rechtsetzung“ leisten.

    Daher hofft die Kommission, dass der Rat bereit ist, den Vorschlag der Kommission vom 6. April 2005 für eine neue Verordnung über den Solidaritätsfonds, in dem die maßgeblichen Bestimmungen enthalten sind, erneut zu prüfen. Überdies würde die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fonds auf Katastrophen, die nicht auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind, der Gemeinschaft die Möglichkeit bieten, im Fall derartiger Krisen ihrer Solidarität deutlich Ausdruck zu verleihen.

    Annex 1 European Union Solidarity Fund applications received or completed in 2006

    Country | GNI 2004 | 0.6% of GNI | Major disaster threshold 2006 |

    AT | ÖSTERREICH | 234 184 | 1 405.103 | 1 405.103 |

    BE | BELGIQUE-BELGIË | 290 703 | 1 744.220 | 1 744.220 |

    BG | BALGARIJA | 18 927 | 113.563 | 113.563 |

    CY | KYPROS | 12 297 | 73.784 | 73.784 |

    CZ | ČESKA REPUBLIKA | 82 560 | 495.358 | 495.358 |

    DE | DEUTSCHLAND | 2 216 000 | 13 296.000 | 3 202.578* |

    DK | DANMARK | 195 471 | 1 172.825 | 1 172.825 |

    EE | EESTI | 8 456 | 50.733 | 50.733 |

    EL | ELLADA | 167 356 | 1 004.137 | 1 004.137 |

    ES | ESPAÑA | 827 642 | 4 965.852 | 3 202.578* |

    FI | SUOMI/FINLAND | 149 197 | 895.182 | 895.182 |

    FR | FRANCE | 1 657 132 | 9 942.792 | 3 202.578* |

    HR | HRVATSKA | 27 623** | 165.739 | 165.739 |

    HU | MAGYARORSZÁG | 76 582 | 459.494 | 459.494 |

    IE | IRELAND | 125 714 | 754.285 | 754.285 |

    IT | ITALIA | 1 343 620 | 8 061.718 | 3 202.578* |

    LT | LIETUVA | 17 591 | 105.543 | 105.543 |

    LU | LUXEMBOURG (G-D) | 22 643 | 135.855 | 135.855 |

    LV | LATVIJA | 10 945 | 65.667 | 65.667 |

    MT | MALTA | 4 203 | 25.220 | 25.220 |

    NL | NEDERLAND | 489 791 | 2 938.746 | 2 938.746 |

    PL | POLSKA | 186 029 | 1 116.176 | 1 116.176 |

    PT | PORTUGAL | 140 465 | 842.788 | 842.788 |

    RO | ROMÂNIA | 58 947** | 353.681 | 353.681 |

    SE | SVERIGE | 281 444 | 1 688.665 | 1 688.665 |

    SI | SLOVENIJA | 25 905 | 155.429 | 155.429 |

    SK | SLOVENSKÁ REPUBLIKA | 32 790 | 196.738 | 196.738 |

    TR | TÜRKIYE | 24 1373 | 1 448.237 | 1 448.237 |

    UK | UNITED KINGDOM | 1 754 367 | 10 526.204 | 3 202.578* |

    * ~ EUR 3 billion in 2002 prices

    ** GDP (GNI not available)

    [1] Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3, nachstehend „Verordnung“ genannt.

    [2] Artikel 2 Absatz 1 lautet wie folgt: „ Auf Antrag eines Mitgliedstaates oder eines Staates, über dessen Beitritt zur Europäischen Union derzeit verhandelt wird, nachstehend „Empfängerstaat“ genannt, kann Hilfe von dem Fonds mobilisiert werden, wenn auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes eintritt, die gravierende Folgen für die Lebensbedingungen der Bürger, die Umwelt oder die Wirtschaft einer oder mehrerer Regionen bzw. eines oder mehrerer Länder hat. “

    [3] Der Untergang des Öltankers „Prestige“ vor der spanischen Küste war bislang der einzige Fall, in dem der EU-Solidaritätsfonds aufgrund eines Ereignisses mobilisiert wurde, bei dem es sich nicht um eine Naturkatastrophe handelte.

    [4] „ … eine[r] außergewöhnliche[n] Katastrophe hauptsächlich natürlicher Art [betroffen ist], welche den größten Teil der Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region hat“ [ …].

    [5] Für Einzelheiten wird auf den Jahresbericht 2005 (KOM(2006) 444 endgültig) verwiesen.

    [6] SEK(2006) 325 endgültig vom 10.3.2006.

    [7] KOM(2007) 148 endgültig vom 28.3.2007.

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