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Document 52003DC0271

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: EU-Perspektive im Kontext des Weltgipfels der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) (Text von Bedeutung für den EWR)

    /* KOM/2003/0271 endg. */

    52003DC0271

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: EU-Perspektive im Kontext des Weltgipfels der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) (Text von Bedeutung für den EWR) /* KOM/2003/0271 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: EU-Perspektive im Kontext des Weltgipfels der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) (Text von Bedeutung für den EWR)

    1. EINLEITUNG

    Der Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS), der im Dezember 2003 in Genf und im November 2005 in Tunesien stattfinden soll, stellt das wichtigste politische Ereignis in diesem Bereich dar, seit der Begriff der Informationsgesellschaft Mitte der 90er Jahre von der Europäischen Union geprägt wurde. Ziel des Gipfels ist es, zu einer gemeinsamen Vision und Wertvorstellung der Informationsgesellschaft zu gelangen und einen strategischen Aktionsplan auszuarbeiten, um diese Vision konzertiert zu verwirklichen. [1] Der Gipfel findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Gesellschaft infolge der rasanten Änderungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) weltweit im Wandel begriffen ist; dieser Wandel wird sich fortsetzen, wodurch sich wirtschaftliche, soziale und kulturelle Veränderungen in bislang ungekanntem Maße ergeben werden.

    [1] Entschließung A/RES/56/183 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom Januar 2002

    Diese gravierenden Veränderungen wurden bereits im Rahmen diverser internationaler Foren angesprochen, z. B. auf dem Gipfeltreffen der Gruppe der Acht (G8) durch die Charta von Okinawa, in UN-Debatten und insbesondere durch den Aufbau der so genannten Digital Opportunity Task Force (Task Force Digitale Chancen) und durch die UN ICT Task Force (Task Force der Vereinten Nationen zur IKT). In der Privatwirtschaft wurden weitere Initiativen ergriffen, z. B. vom Weltwirtschaftsforum oder dem Globalen Wirtschaftsdialog über elektronischen Geschäftsverkehr.

    Die Vision der EU von der Informationsgesellschaft, wie sie sich in dem umfangreichen Maßnahmenbündel in den letzten zehn Jahren manifestierte, hat weltweit Aufsehen erregt. Auf der Tagung in Lissabon im Jahr 2000 verpflichtete sich der Europäische Rat der Entwicklung einer wissensgestützten Wirtschaft. Dies wurde allgemein zur Kenntnis genommen. Die meisten Länder überdenken derzeit ihren wirtschaftlichen und sozialpolitischen Ansatz und haben Interesse am politischen Ansatz der EU bekundet. Dies gilt insbesondere für eEurope, den neuen Rechtsrahmen der EU für elektronische Kommunikation, die Politik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie für die EU-Politik in sozialen, wirtschaftlichen, pädagogischen und kulturellen Gebieten und in den Bereichen Handel und Entwicklung.

    Während des Vorbereitungsprozesses für den Gipfel machten zahlreiche Länder ihre Erwartungen deutlich, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle einnehmen solle. Vor allem solle sie Einblicke in ihre Politik zur Informationsgesellschaft gewähren, ihre Erfahrungen mit anderen teilen und Entwicklungsländer sowie Schwellenländer in diesem Bereich engagiert unterstützen. Die EU sollte positiv auf diese Erwartungen reagieren und ihre Ansätze mit anderen teilen. Auf diese Weise kann sie auch von den Erfahrungen der Partner in der ganzen Welt profitieren.

    Mit der vorliegenden Mitteilung soll in folgenden Punkten Unterstützung geleistet werden:

    - Klärung des Kontextes durch Festlegen der Hauptziele des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS) und Bestimmen der Kernthemen für die EU; dadurch kann die EU Stellung beziehen mit folgenden Zielen:

    - Koordination von Beiträgen und Positionen der EU für den Vorbereitungsprozess und den Gipfel;

    - Unterbreitung von Orientierungsvorschlägen für den Rat und das Europäische Parlament, um Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Grundlage für die EU-Position bei den Verhandlungen der WSIS-Erklärung und des Aktionsplans dienen.

    2. DER VORBEREITUNGSPROZESS DES WELTGIPFELS ÜBER DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    Eine Resolution [2] der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) bildete den Auftakt des Gipfels 1998, der mit einer Resolution [3] der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Januar 2002 eine Konsolidierung erfuhr. In letzterer werden alle relevanten UN-Organisationen und zwischenstaatlichen Organisationen (einschließlich internationaler und regionaler Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen), die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft dazu aufgefordert, aktiv am Gipfel und dessen Vorbereitungen teilzunehmen und zum Gelingen des Gipfels beizutragen. Der Gipfel wird in zwei Phasen abgehalten: Gastgeber der ersten Phase im Dezember 2003 in Genf ist die Schweizer Regierung, die zweite Phase steht unter der Schirmherrschaft der tunesischen Regierung und findet im November 2005 in Tunis statt. Die vorliegende Mitteilung befasst sich vorrangig mit den Vorbereitungen der ersten WSIS-Phase, dem Gipfel in Genf.

    [2] Entschließung 73 der Bevollmächtigtentagung der ITU 1998 in Minneapolis

    [3] Entschließung A/RES/56/183 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom Januar 2002

    Wie auf UN-Gipfeln üblich, beinhaltet der WSIS-Vorbereitungsprozess auch regionale Veranstaltungen, so z. B. Konferenzen auf allen Kontinenten und mehrere vorbereitende Ausschüsse. Auf den vier bisherigen regionalen Konferenzen (Bamako, Bukarest, Tokio, Punta Cana) wurden Erklärungen verfasst, in denen die wichtigsten politischen Ziele und Interessen hinsichtlich der Informationsgesellschaft auf dem betreffenden Kontinent festgehalten wurden. Die Kommission hat die afrikanischen bzw. lateinamerikanischen Länder bei den regionalen Konferenzen in Bamako und Punta Cana finanziell unterstützt, um diesen Regionen beim Vorbereitungsprozess behilflich zu sein. Die regionalen Konferenzen haben den vorbereitenden Ausschüssen eine solidere Arbeitsgrundlage gegeben.

    Die Sitzungen der vorbereitenden Ausschüsse stellen die Hauptveranstaltungen dar, auf denen Sachdiskussionen zur WSIS-Vorbereitung zwischen den Interessengruppen stattfinden: Regierungen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaften. Die ersten beiden vorbereitenden Ausschüsse trafen sich im Juli 2002 und im Februar 2003, die Sitzung des dritten und letzten ist für September 2003 anberaumt. In der letzten Phase des Vorbereitungsprozesses liegt der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung einer politischen Erklärung und eines Aktionsplans, die auf dem Gipfel in Genf vom 10.-12. Dezember 2003 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet werden sollen.

    Der Vorbereitungsprozess ist ziemlich komplex, nicht zuletzt wegen der Fülle von Themen, die mit dem Begriff ,Informationsgesellschaft" abgedeckt werden, sondern auch der zahlreichen unterschiedlichen Interessen der am Prozess beteiligten Regierungen, Privatwirtschaften, Zivilgesellschaften und internationalen Organisationen wegen. Darüber hinaus wurde die Einbindung der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, für die die Regeln im UN-System noch in Arbeit sind, durch komplexe Verfahren erschwert.

    Die Entwicklung der Informationsgesellschaft stößt in einigen Teilen der Welt auf Bedenken. Manchen Regierungen haben Bedenken wegen der kulturellen und sozialen Auswirkungen, die die Informationsgesellschaft mit sich bringt, namentlich wegen der Informationsfreiheit und der Transparenz sowie der damit verbundenen Stärkung von Minderheiten oder der politischen Opposition. Zudem sind einige Entwicklungsländer der Auffassung, dass das zugrunde liegende Wirtschaftsmodell industrialisierte Volkswirtschaften begünstigt, weswegen sie die wirtschaftliche Öffnung als Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen im Handel sicherstellen möchten.

    3. DIE HERAUSFORDERUNGEN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT UND DER EU-ANSATZ

    In diesem Abschnitt werden die Herausforderungen skizziert, die sich im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft ergeben. Sie betreffen Industrieländer und Entwicklungsländer gleichermaßen sowie das Wesen und die Qualität der Beziehungen zwischen diesen Ländern. In diesem Kontext werden der Ansatz und die Erfahrungen der EU als Referenz für die vorgeschlagenen EU-Positionen kurz vorgestellt.

    3.1. Herausforderungen für den Gipfel

    Die Informationsgesellschaft prägt in zunehmendem Maße das tägliche Leben. Dafür gibt es genügend konkrete Hinweise. Der Wandel ist jedoch nicht nur im Technologiebereich zu spüren: Die Veränderungen haben weit reichende und globale Auswirkungen, eröffnen neue Kommunikationsmöglichkeiten, führen zu neuen wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie zu neuen Führungsformen. Die Wirtschaft wird zunehmend zu einem wissensgestützten Gefüge. Wie jeder Entwicklungsprozess, ist die Entstehung der Informationsgesellschaft das Produkt einer Reihe unterschiedlicher Kräfte, deren Potenzial genutzt oder ignoriert werden kann.

    Die Herausforderung besteht darin, zu einer gemeinsamen Vision von der Informationsgesellschaft und einer gemeinsamen Auffassung von der Rolle des Einzelnen und der Nationen sowie der entstehenden Führungsstruktur bei diesem Prozess zu gelangen. Daher ist die Auseinandersetzung mit Themen erforderlich, die mit dem Aufkommen der Informationsgesellschaft an Bedeutung gewonnen haben.

    Allerdings wird die Entwicklung der Informationsgesellschaft durch gesetzliche und andere Hindernisse gehemmt. Damit das vollständige Potenzial ausgeschöpft werden kann, müssen diese Hindernisse beseitigt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass entsprechende Regelungen getroffen werden, die die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft und der Bürger Rechnung tragen. Die zunehmende Globalisierung der Informationsgesellschaft wirft auch Fragen auf, die infolge ihres grenzübergreifenden Wesens im Interesse aller Länder liegen, wie Sicherheit und globale Ordnungspolitik (global governance).

    Die digitale Kluft bildet ein zentrales Thema des Gipfels. Die Verbreitung von IKT bringt sowohl Herausforderungen als auch positive Aussichten für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung mit sich. Dies wird nirgendwo deutlicher als in den ärmsten Ländern der Erde. Die IKT bieten beträchtliche Chancen, um soziale und wirtschaftliche Missstände auszugleichen und regionalen Wohlstand nachhaltig zu fördern. Daher tragen sie auch dazu bei, die weiter gefassten Entwicklungsziele zu erreichen. Verläuft die Entwicklung der Informationsgesellschaft jedoch nicht wie geplant, werden die Armen und vom Prozess Ausgeschlossenen womöglich noch weiter ausgegrenzt und die bereits vorhandene Kluft wird durch eine digitale Dimension vergrößert. Die Situation in den Entwicklungsländern und zwischen ihnen sowie in den Industrieländern wird verschärft.

    3.2. Der EU-Ansatz

    Auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon definierte die EU die Informationsgesellschaft als eine ihrer politischen Prioritäten und legte das Ziel fest: die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Das Bündel an Maßnahmen und Aktionen bildet ein Erfahrungskapital, das die EU gerne anderen zukommen lässt.

    Im Jahr 2000 rief die Europäische Union die Initiative eEurope als wesentliches Mittel zur Erreichung der in Lissabon festgelegten Ziele ins Leben. [4] Diese Initiative hatte ein ehrgeiziges Ziel: einen Netzanschluss für jeden Bürger, jede Schule und jedes Unternehmen, und die Nutzung der Möglichkeiten der Informationswirtschaft für Wachstum, Beschäftigung und soziale Einbeziehung. Der neue, auf dem Europäischen Rat von Sevilla im Jahr 2002 gebilligte und den Zeitraum 2003-2005 umfassende Aktionsplan eEurope 2005 geht einen Schritt weiter, hin zur Entwicklung und Nutzung einer Weltklasse-Infrastruktur, über die moderne öffentliche Dienstleistungen angeboten werden können. Er legt den Schwerpunkt auf die Nutzung der IKT, um öffentliche Dienstleistungen produktiver und zugänglicher zu machen, ein günstiges Umfeld für den elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen und für eine Breitband-Informationsinfrastruktur zu sorgen, auch in abgelegenen und weniger dicht besiedelten Gebieten, und fördert einen Multi-Plattform-Ansatz, bei dem mit Hilfe aller zur Verfügung stehenden Plattformen (z. B. PCs, Mobiltelefone, digitale Fernseher) der Zugang zur Informationsgesellschaft erweitert werden soll.

    [4] http://www.europa.eu.int/ information_society/eeurope/index_en.htm

    Diese Maßnahmen werden durch den neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation [5] ergänzt, der den Verbrauchern, den Unternehmen und allen anderen Interessengruppen zugute kommt, da er für ein wettbewerbsfähiges Umfeld zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienstleistungen sorgt, Innovationen fördert, den Weg für Preissenkungen ebnet und das Verbraucherangebot vergrößert. Durch den neuen Rahmen wird der Übergang zu einer wissensgestützten Wirtschaft beschleunigt, es werden klare und feste Regeln aufgestellt, und Investoren wird mehr Sicherheit geboten. Zudem beabsichtigt die EU, die Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in technologische Innovationen bis 2010 um 3 % des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen. [6] Neben diesen neuen Instrumenten tragen diverse vorhandene Politikbereiche und Maßnahmen der EG zur Entwicklung des europäischen Modells der Informationsgesellschaft bei, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, vor allem in den Bereichen Copyright, elektronischer Geschäftsverkehr, Datenschutz, Transparenz usw.

    [5] http://www.europa.eu.int/ information_society/topics/telecoms/index_en.htm

    [6] Mitteilung der Kommission: ,In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa" KOM (2003) 226, April 2003

    Zahlreiche Partnerländer haben ihr Interesse an diesem Ansatz der EU bekundet. [7] Einige haben die Initiative eEurope als Orientierungspunkt für selbst entworfene Aktionen verwendet. Der politische und rechtliche Dialog zwischen der EU und ihren Partnern wurde in Gang gesetzt und findet eine natürliche Erweiterung in der Durchführung von Kooperationsprogrammen. Dies ist bei den EU-Partnerländern in Asien, [8] Lateinamerika [9] und im Mittelmeerraum [10] der Fall.

    [7] Beispielsweise haben die EU-Bewerberländer einen Aktionsplan eEurope+ aufgestellt, der auf eEurope aufbaut, und die nordeuropäischen Länder haben eine vergleichbare Strategie entwickelt. Südostasien und aufstrebende Wirtschaften wie Brasilien, Mexiko und Marokko haben IKT-Strategien festgelegt.

    [8] ASIA IT&C arbeitet seit 1999 mit Entwicklungsländern in Asien zusammen; dabei werden Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Bildung, Gesundheit, Verkehr, Tourismus oder elektronischer Geschäftsverkehr entscheidend unterstützt.

    [9] "@LIS" (Allianz für die Informationsgesellschaft) wurde im Jahr 2002 in Sevilla ins Leben gerufen.

    [10] NAPT (,New Action on the Telecommunications Policies"), neue Maßnahmen in der Telekommunikationspolitik) und ein Programm zur Entwicklung der Informationsgesellschaft (EUMEDIS)

    Diese Kooperationsprogramme beinhalten Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Bildung, Gesundheit, regionale Führung und - allgemeiner - ,digitale Eingliederung". Ergänzende Initiativen haben die Stärkung des Netzes von Forschung und Interessengruppen zwischen der EU und ihren Partnern zum Ziel. Die Erfahrungen, die in Zusammenarbeit mit den aufstrebenden Ländern in der Gemeinschaft gewonnen wurden, könnten im Dialog mit den Unterzeichnerländern des Abkommens von Kotonou fortgeführt werden, wie vom AKP-Rat empfohlen.

    4. PRIORITÄTEN DER EU FÜR DIE POLITISCHE ERKLÄRUNG UND DEN AKTIONSPLAN DES WELTGIPFELS ÜBER DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    Am 21. März 2003 wurden Entwürfe für die politische Erklärung und den Aktionsplan vorgelegt, die vom Gipfel gebilligt werden sollen. Diese Texte befinden sich noch in der Rohfassung und müssen im Rahmen einer offenen zwischenstaatlichen Sitzung im Juli 2003 ausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Aufbaus der Dokumente wurde im Vorbereitungsprozess bereits eine formale Einigung erzielt; dieser Aufbau wurde beim Verfassen der vorliegenden Mitteilung berücksichtigt.

    Die vom Gipfel zu billigende politische Erklärung und der Aktionsplan sind gleich strukturiert, daher kommt es zu gewissen Überschneidungen zwischen den beiden Texten. Der Übersichtlichkeit halber werden die beiden Dokumente in diesem Abschnitt zusammen betrachtet. Die Ausrichtung der EU wird gesondert aufgeführt, und bei Bedarf werden Vorschläge für den Aktionsplan unterbreitet.

    4.1. Allgemeine Überlegungen zur Erklärung und zum Aktionsplan

    4.1.1. Vision und Ziele der politischen Erklärung

    Hinsichtlich der EU hat die politische Erklärung folgende Zielsetzung:

    - Einigung auf eine Vision, die eine gesunde Basis für einen angemessenen Rahmen auf globaler Ebene bietet und als Bezugspunkt für die regionale und nationale Politik und für Maßnahmen herangezogen werden kann;

    - Ausarbeitung von Kerngrundsätzen, die als Grundlage für eine Einigung hinsichtlich der wesentlichen Probleme dienen, die von der globalen Informationsgesellschaft aufgeworfen werden;

    - Verfassen einer politischen Botschaft, in der alle Länder und Personen dazu aufgefordert werden, die Chancen zu nutzen, die sich durch die Informationsgesellschaft bieten.

    Darüber hinaus muss die Entwicklung einer offenen, integrativen, nachhaltigen und friedlichen Informationsgesellschaft auf einem Kern von Grundsätzen aufbauen, die für eine demokratische Gesellschaft wesentlich sind. Obwohl diese Grundsätze nicht im Vordergrund der Debatten zur Informationsgesellschaft stehen, vertritt die EU die Überzeugung, dass die folgenden Grundsätze, in Übereinstimmung mit den Gründungsverträgen [11], in der Informationsgesellschaft zu wahren und fortzuentwickeln sind:

    [11] Vertrag über die Europäische Union und Charta der Grundrechte des Europarats

    - Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

    - Das Recht auf Zugang zu Informationen ist einer der Grundpfeiler bei der Schaffung einer freien und fairen Gesellschaft. Die weite Verbreitung und gemeinsame Nutzung von Informationen und Wissen ist der Schlüssel zu einheitlichen Wertvorstellungen in der Welt und für die friedliche und nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften. Gleichzeitig muss den Eigentumsrechten, einschließlich des Rechts an geistigem Eigentum, die nötige Beachtung zukommen.

    - Das Recht auf Bildung ist unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in anderen Instrumenten als wesentlicher Faktor zur Bekämpfung von Armut und zur Beseitigung sämtlicher Formen der Diskriminierung verankert; in der Informationsgesellschaft sind besondere Anstrengungen für die Beherrschung der digitalen Techniken erforderlich.

    - Förderung und Erhaltung der kulturellen Vielfalt, wie in der Allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO [12] festgehalten und definiert als Meinungsfreiheit, Medienpluralismus und die Zugangsmöglichkeit aller Kulturen zu den Ausdrucks- und Verbreitungsmitteln sowie die Notwendigkeit interkulturellen Austausches.

    [12] im November 2001 verabschiedet.

    - Förderung des Friedens und der Würde des Menschen durch den Einsatz von IKT und insbesondere durch das Engagement, die Demokratie auf der Basis größerer Transparenz, stärkerer Beteiligung und guter Führung auf nationaler und regionaler Ebene zu verbessern; Wahrung der Rechte des Einzelnen, besonders in Bezug auf Kapazitätenaufbau des Einzelnen, auf Datenschutz und auf Sicherheit.

    - Entwicklung der Informationsgesellschaft mit einer ethischen Dimension mit Bezug auf einen elektronischen Raum, der allgemeinen ethischen Werten unterliegt, wie Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und gemeinsame Verantwortung.

    4.1.2. Ziele und Merkmale des Aktionsplans

    Ziel des Aktionsplans ist die Umsetzung der gemeinsamen Vision und Wertvorstellung von der Informationsgesellschaft, wie sie in der politischen Erklärung festgehalten ist. Bezüglich der EU wird mit dem Aktionsplan daher Folgendes angestrebt:

    - Aufstellen von Prioritäten zur Verwirklichung der politischen Erklärung;

    - Festlegen konkreter und greifbarer Ziele, durch die das IKT-Potenzial zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung genutzt werden kann, besonders in den Bereichen Armutslinderung und Bekämpfung des Analphabetentums in allen Ländern der Welt, und durch die die Entwicklungsziele der Millenniums-Deklaration gestützt werden;

    - Schaffen eines gemeinsamen Bezugs für die Beiträge aller Interessengruppen und dadurch Bereitstellung eines vereinbarten Rahmens für in sich schlüssige und aufeinander aufbauende Maßnahmen und Synergien;

    - Einbinden klarer Indikatoren für die Nachverfolgung und Überwachung von Verfahrensweisen und Methoden.

    In diesem Zusammenhang hält die EU die weitere Ausarbeitung des Aktionsplans unter Berücksichtigung der folgenden Leitlinien für nötig:

    - Der Schwerpunkt des Aktionsplans sollte auf einer begrenzten Anzahl politischer Kernprioritäten liegen, und es sollte ein deutlicher globaler Konsens widergespiegelt werden, so dass die politische Unterstützung mobilisiert und mit den Aktionen eine kritische Masse erreicht wird. Die Aktionen sollten bei der Ausarbeitung von Politik und Programmen sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene einbezogen werden.

    - Zu diesem Zweck sollten die zahlreichen bisherigen Leistungen und die Fülle an Erfahrungen genutzt werden. Der Aktionsplan muss daher ausdrücklich auf den gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnissen aufsetzen, und diese müssen systematisch genutzt und mit anderen geteilt werden.

    - Kernfaktoren für die Verwirklichung des Aktionsplans sind zum einen die wirksame Mobilisierung aller Interessengruppen, Regierungen, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft und zum anderen eine Methode, die es den verschiedenen Akteuren erlaubt, ihren Beitrag auf effektive Weise zu leisten. Anders ausgedrückt müssen die gemeinsamen Ziele festgelegt und eine gemeinsame Ausgangsbasis geschaffen werden, um Synergie und Konsistenz zwischen den Initiativen der verschiedenen Akteure zu gewährleisten.

    - Zur Verfolgung der Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen werden klare Indikatoren benötigt. Diese dienen als Orientierungshilfe und auch als Bewertungsgrundlage für die Errungenschaften des Gipfels im Laufe der Zeit. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der EU gezeigt, dass es von strategischer Bedeutung ist, soweit wie möglich harmonisierte Indikatoren und eine gemeinsame Messgröße für die Fortschrittsbewertung und für Leistungsvergleiche zwischen den Ländern und Regionen zu verwenden.

    4.2. Kerngrundsätze gemäß des Vorbereitungsprozesses

    Während des Vorbereitungsprozesses wurde eine Reihe von Grundsätzen festgelegt, auf denen sowohl die politische Erklärung als auch der Aktionsplan aufsetzen. In diesem Abschnitt werden diese Grundsätze kurz skizziert und Vorschläge für eine EU-Position formuliert.

    4.2.1. Positives Umfeld, Entwicklung von Infrastruktur und Zugang, Überwindung von Hindernissen

    In der Politik der EU sind diese verschiedenen Themen eng miteinander verbunden und werden im Kontext von eEurope angegangen. Dazu ist vor allem ein Rechtsrahmen nötig, der Investitionen fördert, die Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste durch eine breite Öffentlichkeit vorantreibt, für mehr Offenheit und Interoperabilität sorgt sowie ein positives Umfeld für die Entwicklung von Informationsinfrastrukturen und -diensten durch eine angemessene Forschungs- und Innovationspolitik schafft.

    Ein positives Umfeld beinhaltet auch stimulierende Maßnahmen, die eine anregende Wirkung auf die Entwicklung neuer Dienste und Anwendungen haben sollen. Dadurch könnten zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft innovative Partnerschaften entstehen.

    Die Herausforderung besteht darin, die Mobilisierung der Marktkräfte mit der notwendigen Führungsrolle der Regierungen zur Schaffung des entsprechenden Rahmens und zur Schaffung von Anreizen sowie mit den Solidaritätsmechanismen zu vereinen. Die Entwicklungsländer würden von einem entsprechenden Politik- und Rechtsrahmen profitieren, vor allem in verbraucherrelevanten Bereichen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Kommunikationsdienste stellt eine Grundvoraussetzung für die Integration der Entwicklungsländer in den internationalen IKT-Markt dar. Die Integration wird durch verbesserten und kostengünstigeren Zugang zur Informationstechnologie und zu Kommunikationsdiensten und durch eine stärkere Handels- und Investitionstätigkeit seitens der Privatwirtschaft (einheimisch oder ausländisch) erreicht. Die Länder sollten außerdem dazu ermuntert werden, sich dem ITA-Übereinkommen über die Informationstechnologie anzuschließen und die grundlegende Telekommunikation zu liberalisieren und wettbewerbsfördernd zu regeln.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Unterstützung der Entwicklung regionaler und nationaler IKT-Strategien als Kernelement der politischen Erklärung des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft.

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Förderung der Ausarbeitung und Umsetzung eines zuverlässigen, transparenten und nichtdiskriminierenden Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation;

    - Technische Unterstützung für IKT-Strategien und Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens;

    - Im Kontext der DDA (Doha Development Agenda) Ermutigung von Ländern, sich dem ITA-Übereinkommen über die Informationstechnologie anzuschließen und sich für die Liberalisierung und die wettbewerbsfördernde Regelung der grundlegenden Telekommunikation einzusetzen.

    4.2.2. Rolle von Regierungen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft

    Die erfolgreiche Umsetzung einer globalen Informationsgesellschaft hängt in großem Maße vom Engagement und der Einbindung aller Interessengruppen ab. Die EU hat dies bei der Entwicklung ihrer eigenen Politik berücksichtigt. Daher nimmt die EU eine eindeutige Haltung ein und fördert die vollständige Einbindung von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft im Vorbereitungsprozess für den Gipfel. Besonders der Aktionsplan sollte diesen Ansatz widerspiegeln, indem Regierungsmaßnahmen (auch Maßnahmen von internationalen Regierungsorganisationen) und Partnerschaften miteinander verbunden werden. Dabei sollen die verschiedenen Interessengruppen einbezogen werden.

    Die Verbreitung der Informationsgesellschaft hängt in großem Maße davon ab, wie die lokalen Behörden in ihrer Rolle als erster Berührungspunkt zu Bürger und Öffentlichkeit auftreten. Diese entscheidende Rolle der lokalen Behörden sollte auf dem Weltgipfel anerkannt werden, und im Aktionsplan sollte eine spezifische Rolle für sie vorgesehen werden.

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Sicherstellung, dass alle Interessengruppen direkt an den Verhandlungen zum Aktionsplan teilnehmen können und im Folgeprozess deutliche Verpflichtungen übernehmen.

    - Unterstützung von Initiativen der Interessengruppen, vor allem den Städtegipfel, der vom 4.-5. Dezember in Lyon (Frankreich) stattfindet.

    4.2.3. Kapazitätenaufbau

    Hinsichtlich des Kapazitätenaufbaus konzentriert sich die EU auf zwei Prioritäten für den Gipfel: elektronisches Lernen und elektronische Behördendienste. Aber auch die Wichtigkeit des Kapazitätenaufbaus durch gemeinsame Forschung und technologische Entwicklung, durch Ausbildungsförderung und durch Mobilitätsmaßnahmen wird hervorgehoben. [13]

    [13] Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006)

    Ein Kernfaktor für den Fortschritt in Richtung Informationsgesellschaft ist die Entwicklung des Humankapitals. Elektronisches Lernen erleichtert den Zugang zu Bildungsmitteln und -diensten und fördert den weltweiten Austausch und die weltweite Zusammenarbeit. Es handelt sich dabei um ein leistungsstarkes Instrument für die persönliche Entwicklung, für die Überbrückung der digitalen Kluft und für die Förderung lokaler Inhalte sowie sprachlicher und kultureller Vielfalt. Elektronisches Lernen schafft außerdem bessere Bedingungen für lebenslanges Lernen, wobei Personen, die nicht am formalen Bildungsprozess beteiligt sind, einbezogen werden können, und für die berufliche Fortbildung. Elektronisches Lernen kann, zusammen mit herkömmlichen didaktischen Methoden, zur Entwicklung kognitiver und digitaler Fertigkeiten beitragen und ermöglicht so den Zugriff auf und die Nutzung von Wissen, das in individueller und sozialer Hinsicht relevant ist. Die weiträumige Verbreitung der Beherrschung digitaler Techniken - zusammen mit dem allgemeinen Zugriff auf die IKT-Infrastruktur - stellt eine wesentliche Bedingung für die Überbrückung der digitalen Kluft dar.

    Elektronische Behördendienste sollten sich auf eine effizientere Bereitstellung öffentlicher Dienste sowie auf eine bessere Verwaltung finanzieller, menschlicher und öffentlicher Ressourcen und Güter auf allen Regierungsebenen konzentrieren, vor allem auf lokaler Ebene. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Aspekten Nachhaltigkeit, Beteiligung, Kompatibilität, verbesserte Wirksamkeit und größere Transparenz. Die Bürger und Unternehmen müssen bei der Gestaltung der Online-Dienste im Mittelpunkt stehen, so dass alle leicht auf die Dienste zugreifen können.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Breite politische Unterstützung für ,Investitionen in Menschen", Ebnung des Weges für eine weltweite Zusammenarbeit in diesem Bereich;

    - Förderung der Beteiligung von Frauen und jungen Menschen am Prozess;

    - Ausdehnung des Nutzens der IKT auf Minderheiten und benachteiligte Gruppen, um diese zu integrieren und zu leistungsfähig zu machen.

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Ingangsetzung einer Initiative zur globalen Zusammenarbeit im Bereich elektronische Behördendienste und elektronisches Lernen;

    4.2.4. Vertrauensaufbau und Schaffung von Sicherheit

    Sicherheit, Schutz der Privatsphäre, Schutz des Eigentums und eine allgemeine Regelung des Sektors sind für das Vertrauen der Menschen in die Informationsgesellschaft unumgänglich. Dies ist vor allem relevant hinsichtlich der Sorgen der Verbraucher, die den Verlust ihrer Privatsphäre und ungerechte oder ungesetzliche Praktiken befürchten, sowie in Bezug auf ungesetzliche und gefährliche Inhalte sowie des Schutzes von Minderjährigen. Online-Piraterie ist ein weiteres Problem, von dem Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen betroffen sind. Die Sicherheit von Netzen hat sich in Bezug auf die anhaltende Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und den Einsatz neuer Technologien im Allgemeinen als kritisches Problem erwiesen. Es müssen daher vermehrt Anstrengungen unternommen werden, die Systeme und Anwendungen für das Speichern und Übertragen von Daten zuverlässiger und sicherer zu gestalten.

    In einer globalen Kultur der Computer- und Netzsicherheit ist es einerseits wichtig, das richtige Maß zwischen den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und zur Gewährleistung von Datenschutz und Schutz der Privatsphäre zu finden, andererseits muss die Entstehung neuer Handelsbarrieren vermieden werden. Das Ziel besteht darin, aus dem elektronischen Raum einen ,Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit" zu machen. In diesem Zusammenhang sollten negative Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Gleichstellung der Geschlechter vermieden und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, so z. B. IKT- und mediengestützte Gewalt gegen Frauen, einschließlich des kriminellen Missbrauchs von IKT zur sexuellen Belästigung, sexuellen Ausbeutung und für den Handel mit Frauen und Mädchen.

    Die Kommunikationsnetze erstrecken sich über die ganze Welt, und Sicherheitsprobleme betonen die Notwendigkeit einer engeren internationalen Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Ansatzes. Obwohl viele Initiativen an lokale Gegebenheiten angepasst werden müssen, ist offensichtlich, dass ein größeres Maß an internationaler Zusammenarbeit gefragt ist.

    Um die allgemeine Sicherheit von Netzen und Informationssystemen in der EU zu verbessern, hat die Kommission kürzlich die Gründung einer Agentur für Netz- und Informationssicherheit vorgeschlagen, die sich zu einem Exzellenzzentrum für Angelegenheiten der Computer- und Netzsicherheit entwickeln soll. Dieses Modell lässt sich auch mit anderen internationalen Initiativen verbinden und trägt somit zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Schaffung von Ausgewogenheit zwischen Sicherheitszielen, Vertrauen, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre;

    - Vermeidung der Entstehung weiterer Handelsbarrieren und übermäßiger Belastungen im Sektor;

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Aufforderung aller Länder zur Einrichtung einer Zentrale für Sicherheitsangelegenheiten und zur Entwicklung eines offenen Netzes der Zusammenarbeit zwischen ihnen.

    4.2.5. IKT-Anwendungen für die Entwicklung

    Die EU unterstützt und verwendet die IKT nicht als vorrangigen Sektor, sondern vielmehr als Werkzeug zur Erreichung der Ziele in den Kernbereichen; dabei werden auch Themen der neuen Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft angeschnitten. Die IKT dürfen nicht isoliert gesehen werden, sondern muss als Teil einer allgemeinen Entwicklungsstrategie und des politischen Dialogs mit den begünstigten Ländern betrachtet werden. [14] e-Eingliederung stellt eine der Hauptherausforderungen im stetigen Wandel der Informationsrevolution dar. e-Eingliederung umfasst Maßnahmen, die auf eine größere Kohäsion im Kontext der Informationsgesellschaft abzielen, einschließlich Zugang und Beteiligung aller, geschlechtsspezifischen Fragen, Einsatz von IKT im täglichen Leben, bei der Arbeit, in der Bildung und bei Online-Gesundheitsfürsorge. Vor allem Anwendungen im Bereich Online-Gesundheitsfürsorge könnten zu wirksameren Gesundheitsanwendungen, verbesserten Dienstleistungen im Gesundheitsbereich und einer höheren Qualität der Gesundheitsversorgung beitragen.

    [14] Mitteilung: Informations- und Kommunikationstechnologien im Dienste der Entwicklung: Die Rolle der IKT in der Entwicklungspolitik der EG, KOM(2001) 770 endgültig, 14.12.2001

    Die Werkzeuge und Instrumente der Informationsgesellschaft können zum Erreichen der Entwicklungsziele der Millenniums-Deklaration der UN beitragen: Bekämpfung von Armut und Hunger, Bekämpfung von Analphabetismus, Reduzierung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Stellung von Frauen, Verbesserung der Schwangerenvorsorge, Krankheitsbekämpfung und Förderung von Nachhaltigkeit. Sie bieten jedoch auch eine weitere Herausforderung in Form der so genannten digitalen Kluft, einer Vergrößerung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede, infolge der ungleichen Chancen beim Zugriff auf diese Werkzeuge und Instrumente.

    Wie auch bei anderen entwicklungsbezogenen Herausforderungen liegt die Entscheidung, diese neuen Chancen zu nutzen, bei den Entwicklungsländern und den relevanten Interessengruppen, vor allem den regionalen Gemeinschaften. Die Übernahme der Verantwortung durch die Beteiligten ist ausschlaggebend. Die internationale Gemeinschaft kann ihrerseits eine aktive Rolle spielen, indem sie den potenziellen Nutzen der neuen Politik hervorhebt und interessierten Ländern bei der Formulierung der erforderlichen Politik entsprechend ihrer Situation und Prioritäten behilflich ist.

    Zu diesem Zweck führt die Kommission zusammen mit anderen wichtigen internationalen Einrichtungen, wie der Internationalen Fernmeldeunion und der Weltbankgruppe, in Entwicklungsländern ein spezifisches Pilotprojekt zum Kapazitätenaufbau in der Informations- und Kommunikationstechnologie durch. Die Maßnahme für den Kapazitätenaufbau in Entwicklungsländern wurde vom Europäischen Parlament [15] initiiert und trägt zur Gestaltung einer besseren IKT-Politik bei, die stärker von den jeweiligen Ländern geführt wird. Dies gilt vor allem für die am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs).

    [15] Haushaltslinie B7-623 im Haushaltsjahr 2003.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Anerkennung des Potenzials der IKT, einen Beitrag zur Erreichung der Entwicklungsziele der Millenniums-Deklaration der UN zu leisten.

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Unterstützung einer globalen Initiative im Bereich der Online-Gesundheitsfürsorge.

    - Unterstützung einer globalen Maßnahme, die die Mobilisierung der IKT zur Erreichung der Entwicklungsziele der Millenniums-Deklaration anstrebt, insbesondere durch Einbeziehung der IKT in die Entwicklungshilfe.

    - Umsetzung und Anpassung der Pilotinitiativen zum Kapazitätenaufbau in der Informations- und Kommunikationstechnologie in Entwicklungsländern mit der ITU und anderen internationalen Einrichtungen.

    4.2.6. Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt

    Die Entstehung einer globalen vernetzten Wissensgesellschaft bildet den Mittelpunkt bei der Gestaltung einer globalen Kultur der Zusammenarbeit und bezieht eine Vielzahl unterschiedlicher, aber kooperierender Kulturen ein. Dadurch wird die Bedrohung der kulturellen Unterschiede zum Kapital der kulturellen Vielfalt.

    Eine Informationsgesellschaft ohne soziale Ausgrenzung, die sich auf die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt stützt, setzt sich für gegenseitiges Verständnis und Respekt ein. Die IKT und die Medien können und sollen sprachliche und kulturelle Vielfalt anregen. Dies beinhaltet auch die einfachere Erzeugung und Verbreitung von sowie den leichteren Zugang zu lokalen Inhalten. Sie können außerdem Regierungen beim Entwurf einer entsprechend ausgerichteten, aktiven Politik unterstützen. Diesbezüglich ist es von entscheidender Bedeutung, dass entsprechende lokale Inhalte in der Muttersprache der Nutzer verfasst und verbreitet werden.

    Der Globalisierungsprozess, der durch die rasante Entwicklung der IKT vorangetrieben wird, stellt zwar eine Herausforderung für die kulturelle Vielfalt dar, schafft aber auch die Bedingungen für einen neuen Dialog zwischen den Kulturen, fördert Wissen und gegenseitiges Verständnis und trägt zu Frieden und Stabilität bei. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt, die von der UNESCO im November 2001 verabschiedet wurde, und unterstützt die Umsetzung des zugehörigen Aktionsplans, einschließlich des Punktes zu den Chancen eines internationalen Instruments zur kulturellen Vielfalt.

    Die EU fördert die Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen bei der Entwicklung mehrsprachiger, erschwinglicher Anwendungen, die die allgemeine Lebensqualität, besonders in Kernbereichen wie Bildung und Gesundheit, sowohl auf globaler Ebene als auch auf der Ebene lokaler Gemeinschaften verbessern. [16] Der Förderung der kulturellen Vielfalt und Identitäten, einschließlich der Erzeugung verschiedenartiger Informationsinhalte und der Digitalisierung des pädagogischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschen, kommt bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft hohe Priorität zu. Die Forschung zu den sozialen und kulturellen Auswirkungen der IKT sollte fortgesetzt werden.

    [16] z. B. im Rahmen der Initiative eContent

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Priorisierung kultureller und sprachlicher Vielfalt durch die Förderung der Erzeugung und Verbreitung lokaler Inhalte und den Zugang zu diesen Inhalten.

    4.3. EU-Prioritäten zusätzlich zu den Kerngrundsätzen gemäß des Vorbereitungsprozesses

    Auf die in diesem Abschnitt genannten Punkte wird in der Erklärung und im Aktionsplan Bezug genommen. Die EU unterstreicht jedoch deren Bedeutung, indem sie sie als zusätzliche Prioritäten aufführt, die besondere Beachtung verdienen.

    4.3.1. Führung der Informationsgesellschaft

    Die EU hat stets auf die Notwendigkeit eines globalen und integrativen Ansatzes für die Informationsgesellschaft hingewiesen, in den die verschiedenen Interessengruppen eingebunden werden. Hierfür ist ein positives Umfeld nötig, das sich auf die vollständige Beteiligung von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft stützt. Ziel dieses Umfeldes wäre die Förderung des Unternehmertums durch Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens und die Aufforderung der Bürger zur Ausweitung der Informationsgesellschaft.

    Die zunehmende Globalität der Informationsgesellschaft wirft auch Fragen auf, die wegen ihres grenzübergreifenden Wesens im Interesse aller Länder liegen, einschließlich aufstrebenden Wirtschaften und Entwicklungsländern. Dies beinhaltet beispielsweise Fragen zur Sicherheit, zum Datenschutz, zur Privatsphäre, zum geistigen Eigentum und zur Regelung des Internet, aber auch globale gemeinschaftliche Anstrengungen für die Zusammenarbeit: Aktivitäten multilateraler Organisationen, mehr Synergie zwischen öffentlichen Geldgebern, größere Priorität der IKT in der Entwicklungshilfepolitik. Manche dieser Fragen wurden bereits auf globaler Ebene angegangen, für andere muss erst noch eine Lösung gefunden werden.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Bekräftigung, dass die Entwicklung der Informationsgesellschaft als integrativer Prozess verlaufen muss, an dem alle Länder uneingeschränkt beteiligt sind; auch die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft müssen sich an einem solchen Prozess beteiligen können. Diese Realität muss sich in den internationalen Führungsorganen der Informationsgesellschaft widerspiegeln, auch für die Regelung des Internet.

    4.3.2. Förderung des Wirtschaftswachstums

    Die Bedeutung des Kommunikationssektors besteht in dessen Rolle als treibende Kraft für das Wachstum und in seiner Wirkung auf alle anderen Wirtschaftsbereiche. Die EU hat sich in jüngster Zeit mit diesem Thema auseinander gesetzt und sieht verschiedene Maßnahmen zur Sicherung eines gesunden Wachstums des Sektors vor. [17]

    [17] Mitteilung: Elektronische Kommunikation - der Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft, KOM(2003) 65 endgültig, 11.2.2003

    Die Anpassung von Geschäftsprozessen an die Nutzung der IKT ist entscheidend, besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Dieser Prozess sollte von der öffentlichen Politik unterstützt werden. Der Einsatz digitaler Technologien kann, zusammen mit neuen Formen der Arbeitsorganisation und einer entsprechenden Ausbildung der Arbeitnehmer, die Rolle von Unternehmen bei der Förderung des Unternehmertums, den Erwerb von Wissen und den Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten stärken; auf diese Weise nehmen Produktivität und Einkommen zu, es gibt mehr Arbeitsplätze, und die Qualität des Arbeitslebens wird gesteigert. Als Anreiz für die Verbreitung von IKT können die Regierungen die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs unterstützen, indem sie entsprechende Regeln aufstellen und elektronischen Geschäftsverkehr bei ihren Wechselbeziehungen mit den Unternehmen einsetzen.

    Die Generierung von Wissen hängt in großem Maße vom Schutz des geistigen Eigentums ab, auch in digitaler Form. Wirtschaftlichen Akteuren müssen Anreize für Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen sowie angemessener Schutz gegen Piraterie und Fälschung geboten werden. Dabei muss jedoch auch gesetzlich dafür gesorgt werden, dass bei diesen Rechten angemessene Ausnahmen möglich sind, damit die Verbreitung geschützter Werke erleichtert und das allgemeine Interesse berücksichtigt wird.

    Vorgeschlagene EU-Position für die Erklärung:

    - Bekräftigung der eindeutigen Botschaft an die Privatwirtschaft, dass der Kommunikationssektor und vor allem der Einsatz von IKT weiterhin treibende Kräfte für das Wirtschaftswachstum darstellen;

    - Förderung von Unternehmertum als Grundlage für die Verbreitung der IKT auf allen Ebenen der Gesellschaft;

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Förderung der Schaffung eines entsprechenden Rahmens für elektronischen Geschäftsverkehr und Aufforderung der Regierungen, bei ihren öffentlichen Beschaffungsprozessen elektronische Transaktionen einzusetzen.

    4.3.3. Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Innovation

    Forschung und Bildung haben sich als die wesentlichen Faktoren erwiesen, die die Entwicklung der Gesellschaft vorangetrieben haben. Ein wesentlicher Mechanismus ist dabei die gemeinsame Forschung und technologische Entwicklung durch die Maßnahmen des Sechsten FTE-Rahmenprogramms. Dieses Programm sieht umfassende Maßnahmen zum Aufbau von Forschungskapazitäten durch internationale Mobilität von Menschen und Ausbildung im Forschungsbereich vor. Darüber hinaus bilden Forschung & Entwicklung sowie Innovation strategische Bereiche für die Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen, einschließlich regional und lokal relevanter Entwicklungen, die für eine wirksame Verbreitung durch die Nutzer entscheidend sind. Zu diesen Aktivitäten gehören z. B. die Förderung quelloffener Software (Open Source Software) und kompatibler Plattformen.

    In dieser Hinsicht haben sich in jüngster Zeit Netze und Netzwerkdienste (z. B. Grids) als wirksamstes Mittel zur Verbreitung von Informationen und Wissen erwiesen und dadurch die gegenseitige Befruchtung von Ideen angeregt. Eine globale Initiative würde die Synergie der Vernetzung hinsichtlich der Generierung, des Angebots und der Verbreitung von Informationen vergrößern, vor allem bei der gegenwärtigen Verbindung nationaler Forschungs- und Bildungsnetze. Die EU profitiert von langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet, insbesondere mit dem GEANT-Netz und seinen Erweiterungen in Entwicklungsgebieten, durch Programme zur Zusammenarbeit (EUMEDIS, @LIS).

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Unterstützung verstärkter Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Innovation und Ausbildung im Forschungsbereich.

    - Entwicklung eines weltweiten Forschungs- und Bildungsnetzes, das auf der Erfahrung mit GEANT aufsetzt.

    4.4. Strategien, Programme und Methoden zur Umsetzung des Aktionsplans

    Der Entwurf des Aktionsplans enthält Hinweise zu Möglichkeiten und Mitteln für die Umsetzung, die der Erwähnung bedürfen.

    4.4.1. Dialog und Partnerschaft im Mittelpunkt des Prozesses

    Der Gipfel bietet die Gelegenheit, dem Dialog und der Partnerschaft auf diesem Gebiet neuen Schwung zu verleihen und neue Formen der Zusammenarbeit und Umsetzung zu erarbeiten. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft an diesem Prozess sollte sich dabei als vorteilhaft erweisen. Genau genommen stellt der Aktionsplan eine Kombination aus Regierungsmaßnahmen (auch von internationalen Regierungsorganisationen) und Partnerschaften dar, die auf pragmatische Weise die verschiedenen Interessengruppen einbeziehen. Die Herausforderung besteht darin, die Mobilisierung der Marktkräfte mit der notwendigen Führungsrolle der Regierungen zur Schaffung des entsprechenden Rahmens und zur Schaffung von Anreizen sowie mit den Solidaritätsmechanismen zu vereinen. In diesem Zusammenhang sollte ein zentrales Maßnahmenbündel zur Förderung globaler IKT-Strategien ergriffen werden, die die Schaffung eines positiven Umfelds zum Ziel haben und den Rahmen für alle angestrebten Aktionen bilden.

    Die Privatwirtschaft wäre durch Partnerschaften mit anderen Interessengruppen involviert. Sie könnte ferner die Entwicklung neuer Märkte als Investitionsmöglichkeit betrachten und bestimmten Nutzergruppen (allen voran gemeinnützigen Einrichtungen, die sich direkt für die Linderung von Armut einsetzen) IKT-Güter und -Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen anbieten.

    Ebenso werden durch Wechselbeziehungen mit der Zivilgesellschaft Wissen und Know-how aufgebaut. Dies lässt sich z. B. durch den Aufbau von Netzen der Interessengruppen in den verschiedenen Bereichen verwirklichen oder durch die Mobilisierung von Ressourcen, insbesondere der Ressourcen lokaler Behörden, lokaler Unternehmer und von Nichtregierungsorganisationen, und kann die Entwicklung von lokalen Gemeinschaften und CyberVolunteer-Programmen und -Aktivitäten einschließen.

    4.4.2. Neuausrichtung der Anstrengungen gemäß den WSIS-Prioritäten

    Eine vielversprechende Möglichkeit liegt in der Ausweitung erfolgreicher lokaler Projekte im IKT-Bereich, die sich um vorrangige Anwendungen drehen, wie Gesundheits- und Bildungsprogramme, und bei denen die vorhandenen Erfahrungen genutzt werden können. Der Prozess könnte von entsprechenden Mechanismen begleitet werden, um 1) die Ausdehnung des Projekts zu erleichtern, 2) begrenzte Nachbildungen in Pilotprojekten zu unterstützen und 3) die Einführung größerer Programme vorzubereiten, die auf dem Erfolg der Pilotprojekte aufsetzen.

    Darüber hinaus sollte der Prozess des Wissensaufbaus durch systematische Vernetzung zwischen den Initiativen an der Basis und durch die Erstellung von Websites gefördert werden, um den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Verbreitung bewährter Praktiken zu erleichtern und in großem Maße von Synergien und Peering-Effekten zu profitieren.

    Ein Schwerpunkt internationaler Forschungs- und Entwicklungsprogramme könnte auf den Märkten mit geringer Kaufkraft liegen, einschließlich der Forschung zu entsprechenden Technologien sowie innovativer Marketing- und Verteilungsmechanismen für diese Märkte. Das Hauptziel besteht in der Neuausrichtung eines Teils der Anstrengungen im Bereich Forschung & Entwicklung und darin, den Entwicklungsländern die Chance zur Teilnahme zu geben. Die Projekte sollten auf lokalen Erfahrungen und Wissen basieren, aber auch die Möglichkeiten internationaler Unternehmen nutzen.

    Einen weiteren wichtigen Bestandteil für den Erfolg von Initiativen ist die Entwicklung eines angemessenen Verfahrens für die Überwachung und den Leistungsvergleich, das auf die Entwicklungsländer und aufstrebenden Wirtschaften angewandt werden kann; dabei wird mittels Indikatoren der Fortschritt bei der Erreichung der festgelegten Ziele bewertet. Indikatoren und regelmäßige Berichte bieten außerdem eine Grundlage für Leistungsvergleiche und Beurteilungen durch Peer-Gruppen und tragen zur Verbreitung bewährter Praktiken bei.

    Vorgeschlagene EU-Position für den Aktionsplan:

    - Ausweitung lokal erfolgreicher IKT-Projekte;

    - Förderung des Wissensaufbaus durch systematische Vernetzung;

    - Anregung von Forschung & Entwicklung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung;

    - Entwicklung entsprechender Indikatoren für den Leistungsvergleich und die Überwachung.

    4.4.3. Internationale und regionale Zusammenarbeit

    Der Umgang mit der Informationsgesellschaft ist nicht nur Aufgabe einer einzigen Einrichtung im UN-System. Vorrangig befasst sich die ITU mit Fragen im Bereich Telekommunikation, aber auch die UNESCO und die Weltgesundheitsorganisation setzen sich mit der Rolle der IKT in ihrem jeweiligen Fachbereich auseinander. Vor Kurzem wurde die UN ICT Task Force (Task Force der Vereinten Nationen zur IKT) ins Leben gerufen. Diese soll sich genauer mit Fragen zur Informationsgesellschaft beschäftigen und die Synergien zwischen den Aktivitäten der verschiedenen UN-Einrichtungen stärken.

    Die EG und die Mitgliedstaaten beteiligen sich an den verschiedenen Aktivitäten dieser Organisationen und anderer multilateraler Organisationen, wie der Weltbank oder der OECD. Auf dem Gipfel wird zur Zusammenarbeit aufgerufen werden. Die EU schließt sich in Übereinstimmung mit ihren Prioritäten, wie in der vorliegenden Mitteilung festgehalten, diesen Aufrufen an und bietet auf der Grundlage bestehender Finanzierungsmechanismen und Entwicklungshilfe ihre Unterstützung an.

    Andererseits können in wirtschaftlichen Integrationszonen infolge der Harmonisierung des nationalen Rechtsrahmens und grenzübergreifender Abkommen regionale Märkte entstehen (z. B. Mercosur). Wie die Erfahrung in der EU gezeigt hat, eröffnen diese integrierten Märkte neue Investitionsperspektiven, lassen wichtige wirtschaftliche Akteure auftreten und schaffen bessere Bedingungen für die Verbraucher, vor allem durch wirksameren Wettbewerb.

    5. SCHLUSSFOLGERUNG

    Ausgehend von Anregungen der Kommission, die vom Rat koordiniert und von der EU-Präsidentschaft vorgelegt wurden, hat die Europäische Union bereits damit begonnen, mit wichtigen Diskussionsbeiträgen zur Vorbereitung des Gipfels beizutragen. Nun muss sichergestellt werden, dass die EU weiterhin eine konstruktive Rolle im Prozess spielen und auf der Basis der politischen Leitlinien, die vom Rat und vom Europäischen Parlament vorgegeben wurden, für ihre Position argumentieren kann.

    Die Kerngrundsätze, die die EU verfolgen sollte, die allgemeinen Prioritäten und Ziele sowie einige konkrete Vorschläge für die Umsetzung sind in dieser Mitteilung enthalten. Während des Vorbereitungsprozesses sollte der Schwerpunkt auf folgenden Prioritäten liegen:

    Voraussetzungen für den Aufbau der Informationsgesellschaft: Umsetzung einer Reihe von Grundsätzen, die auf den Grundrechten des Menschen basieren - Schaffung eines positiven Umfelds und den Aufbau von Kapazitäten, indem zuerst in Menschen investiert wird - Ebnung des Wegs für eine Informationsgesellschaft, die die Wertvorstellungen und Grundsätze der EU widerspiegelt sowie einer angemessenen Führung unterliegt.

    Entwicklung der richtigen Instrumente: Ausarbeitung und Umsetzung von IKT-Strategien, einschließlich des entsprechenden Rechtsrahmens - Ermöglichung einer weit reichenden Mobilisierung aller Interessengruppen - Entwicklung von wichtigen Anwendungen, vor allem für elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, Online-Gesundheitsfürsorge und elektronischen Geschäftsverkehr.

    Nutzung der Vorteile der Informationsgesellschaft für Länder und Einzelpersonen: Stärkung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der freien Meinungsäußerung und des Rechts, Informationen und Wissen weiterzugeben und zu erhalten - Umsetzung der UN-Entwicklungsziele der Millenniums-Deklaration - Stärkung der Ausübung von Demokratie, Förderung guter Führung und Nutzen durch bessere öffentliche Dienste - Teilnahme an wichtigem wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch - Einsatz von IKT für soziale Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum.

    Da die Tagesordnung für den Gipfel zahlreiche Punkte enthält und Änderungen unterworfen ist, sind bestimmte Aspekte nicht vollständig berücksichtigt. Was jedoch die EU-Politik und die Kompetenzen der Gemeinschaft angeht, werden die bereits vereinbarten EU-Positionen im Verhandlungsprozess vertreten, z. B. in den Bereichen elektronischer Geschäftsverkehr, Datenschutz, ungesetzliche und gefährliche Inhalte, Schutz geistigen Eigentums, Schutz von Minderjährigen, Bekämpfung von Computerkriminalität, Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, Wettbewerbsbestimmungen usw. Ebenso werden die Positionen, die die EU in anderen Foren vertritt, allen voran im Europarat und der OECD, dazu verwendet, den Vorbereitungsprozess für den Gipfel voranzutreiben.

    Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, diesen Positionen zuzustimmen.

    Im Anschluss an den Genfer Gipfel im Jahr 2003 beabsichtigt die Kommission eine weitere Mitteilung vorzulegen, in der die Ergebnisse der ersten Phase aufgeführt, der Vorbereitungsprozess für die zweite Phase (Gipfel in Tunis im November 2005) skizziert sowie Vorschläge für die EU-Position und ein Ansatz für den Gipfel in Tunis enthalten sein werden.

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