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Document 52003AE0588

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004—2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)" (KOM(2003) 54 endg.)

    ABl. C 208 vom 3.9.2003, p. 52–54 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003AE0588

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004—2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)" (KOM(2003) 54 endg.)

    Amtsblatt Nr. C 208 vom 03/09/2003 S. 0052 - 0054


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)"

    (KOM(2003) 54 endg.)

    (2003/C 208/14)

    Der Rat beschloss am 4. März 2003 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. April 2003 an. Berichterstatterin war Frau Davison.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 399. Plenartagung am 14. und 15. Mai 2003 (Sitzung vom 14. Mai) mit 118 gegen 2 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Die Kommission schlägt vor, das DAPHNE-Programm fortzusetzen und zu überarbeiten, um jegliche Form von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen durch Präventionsmaßnahmen und durch Unterstützung der Opfer zu verhüten und zu bekämpfen. Mit diesem Programm sollen grenzübergreifende Maßnahmen zur Errichtung multidisziplinärer Netze, zum Informationsaustausch, zur Sensibilisierung und zur Durchführung einschlägiger Forschungsarbeiten gefördert werden. Ferner schlägt die Kommission vor, 15 % der Mittelausstattung für auf ihre Initiative durchgeführte ergänzende Maßnahmen wie Studien, Festlegung von Indikatoren, Sammlung von Daten und Seminare zu verwenden. Die Beitrittsländer sind in das Programm eingebunden; die EWR-Länder, Rumänien, Bulgarien und die Türkei können im Rahmen eines Assoziierungsabkommens ebenfalls an dem Programm teilnehmen. Im Hinblick auf die Erweiterung und in Anbetracht der Tatsache, dass lediglich knapp die Hälfte aller eingereichten förderungswürdigen Projekte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt werden, wird eine Erhöhung des Finanzrahmens auf 40 Millionen EUR vorgeschlagen.

    1.2. Der Ausschuss befürwortet die Fortsetzung des DAPHNE-Programms, das er bereits in der Vergangenheit unterstützt hat. Dem Ausschuss sind die Menschenrechte von Kindern und Frauen ein besonderes Anliegen, was er bereits in folgenden früheren Stellungnahmen betont hat:

    - Aktionsprogramm der Gemeinschaft (DAPHNE-Programm) (2000-2004) über vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen(1)

    - Kindesmissbrauch und Sextourismus(2)

    - Mehrjähriger Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen(3)

    - Ein Programm für den Schutz von Kindern im Internet(4)

    - Follow-up der vierten Weltfrauenkonferenz(5)

    - Neuer Schwung für die Jugend Europas(6)

    - Europäische Kulturpolitik für Kinder(7).

    1.3. Maßnahmen zur Sensibilisierung und Informationsverbreitung sind in diesem Bereich von grundlegender Bedeutung. In dieser Hinsicht ist das DAPHNE-Programm sehr zweckdienlich, da es weitreichende Multiplikatoreffekte in ganz Europa hat. Der Ausschuss unterstreicht, dass Gewalt gegen Kinder und Frauen nicht nur, wie im Kommissionsdokument festgestellt, eine Bedrohung für die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Opfer darstellt, sondern auch eine Verletzung ihrer Menschenrechte. Sie fällt daher unter die gemeinsame Verantwortung aller. In einigen der oben genannten Stellungnahmen hat der Ausschuss seine Forderung bekräftigt, dass die Rechte der Kinder im Vertrag verankert werden müssen.

    1.4. In Bezug auf die Förderung der Entwicklung und des Austausches von bewährten Verfahren konnten in den letzten Jahren mit den im Rahmen von Programmen wie DAPHNE und STOP zur Verfügung stehenden Mitteln zahlreiche innovative Projekte, Tätigkeiten und Studien von NRO, öffentlichen Stellen und Forschungseinrichtungen gefördert werden. Die Zahl der Anträge auf Förderung übersteigt regelmäßig bei weitem die zur Verfügung stehenden Mittel, was von dem großen Interesse an diesen Programmen zeugt. Mit den Mitteln aus dem DAPHNE-Programm kann im Allgemeinen nur jedes siebte eingereichte Projekt gefördert werden. Der Ausschuss äußert daher Bedenken, ob die Mittelerhöhung auch ausreichend ist. Darüber hinaus sind einige Probleme, die im DAPHNE-Programm angesprochen werden könnten, in den neuen Mitgliedstaaten, auch wenn deren Bevölkerungszahl u.U. geringer ist als die der jetzigen Mitgliedstaaten, schwerwiegender.

    1.5. Der Ausschuss begrüßt daher insbesondere die Ausweitung des DAPHNE-Programms auf die MOE-Länder und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass diese in der Lage sein werden, sich umgehend an diesem Programm zu beteiligen. Der Ausschuss wird sein Netzwerk der Gemischten Beratenden Ausschüsse und weitere Verbindungen nutzen, um die Zivilgesellschaft in den zehn Beitrittsländern aufzurütteln. So müssen Eltern, Schulen und die politisch Verantwortlichen für den von diesen Ländern ausgehenden Kinderhandel sensibilisiert werden, müssen junge Frauen über die Gefahr aufgeklärt werden, in ihrer Heimat oder in einem anderen Staat in die Prostitution gelockt zu werden. Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch in der Abschlusserklärung der Yokohama-Weltkonferenz hervorgehoben wurde, ist die Bekämpfung der Nachfrage im Herkunftsland. Es bedarf innovativer Projekte, um diese Nachfrage in den Griff zu bekommen, den öffentlichen und den privaten Sektor in ihrem Kampf gegen den Menschenhandel zu unterstützen und ihre Teilnahme an Sensibilisierungskampagnen zu fördern, die sich an potentielle "Freier" richten (Angehörige der Streitkräfte, Geschäftsreisende, Reiseveranstalter, Hotels, NRO-Mitarbeiter, Kinderversorgungsdienste, Botschaften, Fernfahrer usw.). Zentrales Element derartiger Projekte sollte die Einbindung aller Akteure sein, um eine umfassende Informationsverbreitung über bestehende Netze und eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel zu gewährleisten. Die Einbindung aller Akteure und Transparenz sind auch im Rahmen des PHARE-Programms erforderlich, um das Problem des Angebots in den drei verbleibenden Bewerberländern anzugehen.

    1.6. Es bedarf neuer Informationen über die Fortschritte in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten haben zwar Berichte über einzelstaatliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels erstellt, doch gibt es weder derartige Berichte über die sexuelle Ausbeutung von Kindern noch über Genitalverstümmelung oder die sog. Ehrenverbrechen. Dieses mangelnde Engagement der Mitgliedstaaten kann auf eine Reihe von Gründen zurückgeführt werden, u. a. auf das Fehlen von Informationen, Fortschritten oder der erforderlichen politischen Entschlossenheit. Alles in allem legt es jedoch den Schluss nahe, dass noch bedeutende Fortschritte erforderlich sind, um ein wirksames Vorgehen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Europäischen Union sicherzustellen, zumal da der rechtliche Status von Kindern im EU-Vertrag nicht eindeutig festgelegt ist und ihre Rechte nur ad hoc in Gemeinschaftsvorschriften einfließen. In dem neuen Vorschlag wird auf die Bedeutung von Datenerhebungen hingewiesen, die einheitlich in ganz Europa durchgeführt werden müssen. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten auf, für diese Erhebungen Sorge zu tragen, ist sich aber bewusst, dass es in der Praxis eines anfänglichen Anschubs durch das DAPHNE-Programm bedarf. Der Ausschuss hat bereits früher darauf hingewiesen, dass mehr Daten über die Zahl der Kinder erforderlich sind, die für Kinderpornografie im Internet sexuell ausgebeutet werden, und derjenigen, die infolge einer Kontaktaufnahme über das Internet mit Pädophilen, die sich mit Kindern anfreunden, um sie schließlich zu verführen ("Grooming"), missbraucht werden.

    1.7. In den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungsarbeiten sollten mögliche Rechtsvorschriften und Sensibilisierungsmaßnahmen bewertet werden. Der Ausschuss hat beispielsweise strenge Gemeinschaftsvorschriften für die grenzüberschreitende Adoption sowie für die Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen und NRO gefordert, die mit Kindern arbeiten. Darüber hinaus sollten Vorschriften erlassen werden, die aktenkundige Kinderschänder daran hindern, zum Zwecke des Sextourismus in andere Länder zu reisen. Ferner sind Vorschriften für das Verbot von "Grooming" sowie allgemeine, rechtlich bindende Verpflichtungen der Internetanbieter, Kinder online zu schützen, unbedingt erforderlich.

    1.8. Es ist wichtig, dass die Projekte in Zusammenarbeit mit bestehenden Netzen, z. B. Bildungsministerien, Schulnetzwerken, eEurope, Initiativen zum lebenslangen Lernen, Gesundheitsministerien, Verbänden, Gewerkschaften und der Polizei, durchgeführt werden, um für die größtmögliche Informationsverbreitung zu sorgen.

    1.9. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass das Programm auch grenzüberschreitende Maßnahmen fördern sollte, die auf Gewalt gegen behinderte Frauen und behinderte Kinder und Jugendliche sowie einen besseren Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten für alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen, die Opfer von Missbrauch sind, aufmerksam machen.

    1.10. Der Ausschuss begrüßt den kürzlich von der Europäischen Kommission gefassten Beschluss, eine Expertengruppe zum Thema "Menschenhandel" einzusetzen, die sich aktiv an den nächsten Etappen der Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels beteiligen und es der Kommission ermöglichen soll, im Hinblick auf etwaige Initiativen in diesem Bereich Meinungen einzuholen. Die Einsetzung dieser Gruppe stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Erklärung von Brüssel dar.

    1.11. Viele der im DAPHNE-Programm angesprochenen Probleme sind Straftaten - Entführung, Menschenhandel, Sklaverei, Genitalverstümmelung und sog. Ehrenverbrechen sowie Missbrauch (auch zum Zwecke der Internet-Pornografie). Das DAPHNE-Programm kann sicherlich eine gewisse Hilfe leisten, doch bedarf es eines nachdrücklichen Engagements unserer Gesellschaft insgesamt, einschließlich einer verstärkten Konzertierung auf Ebene von Europol und Interpol, und eines eindeutigeren politischen Willens, um der systematischen Anwendung von Gewalt beizukommen. Vertrauensmissbrauch durch Verantwortungsträger in diesem Bereich sollte besonders streng geahndet werden.

    2. Besondere Bemerkungen

    2.1. Projektumfang

    2.1.1. Die Kommission schlägt vor, einen gewissen Anteil der Mittelausstattung für Großprojekte bis zu 250000 EUR bereitzuhalten. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, dass mit effizienten Projekten dieser Größenordnung ein wirksamerer Einsatz der Mittel erreicht werden kann. Es sollte alles daran gesetzt werden, den bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten. So sollte beispielsweise ein gutes Projektmanagement sowohl durch konkrete Ergebnisse als auch durch buchhalterische Belege nachgewiesen werden. Des Weiteren sollten den Verantwortlichen der ausgewählten Projekte klare Leitlinien für die Buchführung vorgegeben werden, um sicherzustellen, dass sie im voraus die entsprechenden Mechanismen einrichten.

    2.2. Kofinanzierung

    2.2.1. Der Ausschuss befürwortet die Begrenzung der Kofinanzierung auf 80 % der gesamten Projektkosten. Grundsätzlich sollten in den Projektanträgen Möglichkeiten aufgezeigt werden, weitere Mittel zu erschließen. Die von den Projektträgern sicherzustellende Finanzierung von 50 % der Projektkosten (die von der Kommission für die Kofinanzierung von Projekten zumeist gefordert wird) kann für einige NRO jedoch ein Hindernis darstellen.

    2.3. Konzipierung der Ziele und Themen

    2.3.1. Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag, jedes Jahr ein nicht erschöpfendes Bündel von spezifischen Maßnahmen festzulegen, die mit besonderem Nachdruck verfolgt werden sollen. Neue und innovative Projekte sollten ebenfalls gefördert werden.

    2.3.2. Die Kommission sollte den Antragstellern die im Auswahlverfahren angewendeten Kriterien (einschließlich eines hohen Maßes an Sachwissen) klar erläutern.

    2.4. Erleichterter Zugang für NRO

    2.4.1. Ein mögliches Online-Antragsformular sollte einfach auszufuellen und verständlich sein. Die Zahlungsfristen müssen den begrenzten finanziellen Möglichkeiten und den Problemen in Bezug auf die Verfügbarkeit liquider Mittel der NRO Rechnung tragen.

    Brüssel, den 14. Mai 2003.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Roger Briesch

    (1) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 169 vom 16.6.1999.

    (2) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 284 vom 14.9.1998.

    (3) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 284 vom 14.9.1998.

    (4) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 48 vom 21.2.2002.

    (5) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 168 vom 16.6.2000.

    (6) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 149 vom 26.6.2002.

    (7) EWSA-Stellungnahme, ABl. C 153 vom 28.5.1996.

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