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Document 52002XC0427(03)

    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 102 vom 27.4.2002, p. 6–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002XC0427(03)

    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    Amtsblatt Nr. C 102 vom 27/04/2002 S. 0006 - 0007


    Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2002/C 102/04)

    Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Zur Rechtfertigung des Antrags im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist die Veröffentlichung insbesondere gemäß nachstehender Ziffer 4.6 zu begründen.

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

    EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5

    g.U ( ) g.g.A. (x)

    Einzelstaatliche Nummer des Dossiers: 91/00

    1. Zuständige Dienststelle des Mitgliedsstaates Name: Direcção-Geral do Desenvolvimento Rural

    Anschrift: Av. Defensores de Chaves, n.o 6, P-1049-063 Lisboa

    Tel. (351) 213 18 43 00

    Fax (351) 213 52 13 46.

    2. Antragstellende Vereinigung 2.1 Name: Apetal - Agrupamento de Produtores de Enchidos Tradicionais do Alentejo, Lda

    2.2 Anschrift: Rossio Marquês de Pombal, n.o 64-2o D, P-7100-513 Estremoz

    Tel. (351) 268 32 30 21

    Fax (351) 268 32 30 21.

    2.3 Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (x) Sonstige ( ).

    3. Art des Erzeugnisses: Klasse 1.2 - Fleischerzeugnisse.

    4. Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2):

    4.1 Name: Morcela de Estremoz e Borba.

    4.2 Beschreibung: Räucherwurst aus Fleisch und Speck von Schweinen der Alentejano-Rasse (Eber und Zuchtsauen ausgenommen), gewürfelt in weniger als 3 cm großen Stückchen, mit Zugabe von Salz, Wasser, Paprikapaste, trockenen ungekeimten Knoblauchzehen, Blut und Gewürznelken. Weitere mögliche Zutaten sind Kümmel, Wein und Pfeffer. Als Wursthülle wird natürlicher Schweinedarm (Dünndarm) verwendet, der zuvor in einer Lake aus Wasser, Salz und Essig gewässert wurde. Die Wurst ist hufeisenförmig, 20 bis 35 cm lang und 2 bis 4 cm dick, von schwarzer Farbe, matt und nicht ganz glatt und von halbweicher Konsistenz; die Wursthülle ist rissfrei, vollständig mit Wurstmasse gefuellt und gut anhaftend, mit rot-weißem Baumwollfaden gewickelt und an beiden Enden mit einfachen Knoten abgebunden. Im Anschnitt dunkelrot, die Masse einwandfrei gebunden mit unregelmäßiger Verteilung von Fleisch und Speck, unterschiedlich marmoriert, glänzend und fettdurchzogen. Der Speck ist von rötlicher Farbe. Aroma und Geschmack sind angenehm und weich; Knoblauch- und Rauchgeschmack mit ausgewogenem Verhältnis süß/salzig. Aromatischer Speck mit angenehmem Geschmack. Wenig fasrige, angemessen weiche Konsistenz.

    4.3 Geografisches Gebiet: Angesichts der besonderen Art der Herstellung dieser Erzeugnisse, der organoleptischen Merkmale und des einheimischen Know-how ist das geografische Gebiet der Verarbeitung natürlicherweise beschränkt auf die Bezirke Alandroal, Borba, Estremoz und Vila Vicosa.

    4.4 Ursprungsnachweis: Die Morcela de Estremoz e Borba darf nur von ordentlich zugelassenen Verarbeitungsbetrieben in dem genannten Verarbeitungsgebiet hergestellt werden. Die Rohware stammt von Schweinen der Alentejano-Rasse aus landwirtschaftlichen Betrieben, die über Stein- oder Korkeichenwälder verfügen, in denen eine extensive bis semi-extensive Viehzucht überwiegend im Freien möglich ist. Die traditionellen Erzeugnisse, zu denen die Schweine der Alentejano-Rasse verarbeitet werden, erobern eine zunehmende Anzahl von Verbrauchern, die ihr Interesse für hochwertige Erzeugnisse wiederentdeckt haben und heute das Beste aus jeder Region verlangen. Als Ergebnis überlieferter Traditionen, bietet die Morcela de Estremoz e Borba mit seinen ganz eigenen Merkmalen einen einzigartigen und feinen Geschmack.

    4.5 Herstellungsverfahren: Morcela de Estremoz e Borba wird aus zerkleinerten Backen und blutigem Fleisch von Schweinen der Alentejano-Rasse hergestellt. Nach Auswahl und Zuschneiden der Stücke wird unter Hinzufügen der übrigen Zutaten die so genannte Wurstmasse fabriziert. Nach Zubereitung der Stücke und Zugabe der Gewürze folgt der Prozess des Reifens, Abfuellens, Abbindens und Räucherns mit besonderem Holz der Region (Steineiche).

    4.6 Zusammenhang: Die Schweinezucht war im Alentejo schon immer zweites Standbein für die Ernährung, als Ergänzung und Ausgleich in schlechten Erntejahren. Die Tiere lieferten die Zutaten für verschiedene Frischfleischgerichte und die beliebten saftigen Würste. Diese Würste waren lange Zeit der typische Mittagsimbiss der Landarbeiter. Dies hing hauptsächlich damit zusammen, dass sie sich leicht transportieren ließen und den verschiedensten Temperaturen widerstanden, ohne zu verderben. Früher wie heute kommt Schweinefleisch zweifellos eine ganz besondere wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu; aus der Rohware - dem Fleisch des alentejanischen Schweins - werden die Würste der Region Estremoz und Borba mit ihrem unverkennbaren Geschmack hergestellt.

    4.7 Kontrolleinrichtung Name: Certialentejo - Certificação de Produtos Agrícolas, Lda

    Anschrift: Av.a General Humberto Delgado, n.o 34 1o esq, P-7000-900 Évora.

    4.8 Etikettierung: Vorgeschriebene Angabe: Morcela de Estremoz e Borba - geografische Angabe. Versehen mit einer ordnungsgemäß nummerierten Kontrollmarke, auf der der Name des Erzeugnisses und der Name der Kontrolleinrichtung angegeben sind.

    4.9 Etwaige einzelstaatliche Anforderungen: Verfügung Nr. 9080/2000, veröffentlicht im Diário da República Nr. 102, Reihe II vom 3. Mai 2000, mit Grundregeln für die Erzeugung und die Merkmale von Morcela de Estremoz e Borba sowie Festlegung des geografischen Verarbeitungsgebiets.

    EG-Nummer: PT/00162/2000.09.14.

    Eingang des vollständigen Dossiers: 23. Juli 2001.

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