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Document 52002PC0458
Opinion of the Commission pursuant to Article 251 (2), third subparagraph, point (c) of the EC Treaty, on the European Parliament's amendments to the Council's common position regarding the proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council relating to measures against the emission of gaseous and particulate pollutants from internal combustion engines to be installed in non-road mobile machinery amending the proposal of the Commission pursuant to Article 250 (2) of the EC Treaty
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag, zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag, zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages
/* KOM/2002/0458 endg. - COD 2000/0336 */
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag, zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages /* KOM/2002/0458 endg. - COD 2000/0336 */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag, zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäâ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages 2000/0336 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag, zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte Gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag hat die Kommission ihre Stellungnahme zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung abzugeben. Die Kommission gibt nachstehend ihre Stellungnahme zu den vier vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen ab. 1. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an den Rat und das 18. Dezember 2000 Europäische Parlament (KOM(2000) 840 endgültig - 2000/0336(COD)) gemäß Artikel 251 EG-Vertrag Veröffentlichung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags: 26. Juni 2001 Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses 11. Juli 2001 Stellungnahme des Europäischen Parlament in erster Lesung 2. Oktober 2001 Annahme der politischen Einigung 29. Oktober 2001 Annahme des Gemeinsamen Standpunkts 25. März 2002 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung 2. Juli 2002 2. Ziel des Vorschlags Ziel des Vorschlags ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der derzeitigen Richtlinie 97/68/EG über Emissionen von Verbrennungsmotoren mobiler Maschinen und Geräte auf kleinere Fremdzündungsmotoren (Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenschneider, Rasentrimmer, Pumpen, Generatoren usw.). Weltweit werden jährlich rund 25 Millionen dieser Motoren hergestellt, und sie machen 10-15% der Gesamtemissionen fluechtiger organischer Verbindungen in der Gemeinschaft aus. Diese Änderung wird zum Erreichen von Luftqualitätszielen, insbesondere betreffend bodennahes Ozon beitragen. Die wichtigsten Bestandteile des Vorschlags sind: * Zwei Stufen von Grenzwerten, die ab dem Datum, das 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie liegt (Stufe I) bzw. 2004-2010 je nach Motorklasse anzuwenden sind (Stufe II) * Ein Mittelwertbildungs- und Ansparsystem sowie eine besondere Vereinbarungen für Hersteller von Kleinserien und kleineren Motortypen, um eine weltweite Angleichung zu erreichen. 3. Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments Von der Kommission akzeptierte Abänderungen Das Parlament hat vier der fünf vorgelegten Abänderungen angenommen (1, 3, 4 und 5). Die Kommission kann sie alle akzeptieren. Abänderung 1 betrifft die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Motoren zu kennzeichnen, um die Verbraucher darüber zu informieren, dass diese Motoren die Grenzwerte der Stufe II bereits erfuellen, bevor sie verbindlich in Kraft treten. Abänderung 3 präzisiert den Text betreffend die Umsetzung der Grenzwerte für Motoren mit konstanter Drehzahl. Die Abänderungen 4 und 5 enthalten zeitlich begrenzte Ausnahmen für einige Motortypen und gleichzeitig das Mandat für die Kommission, diese Frist zu verlängern, falls dies aus technischen Gründen erforderlich ist. 4. Schlussfolgerung Gestützt auf Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihren Vorschlag wie vorstehend erläutert.