Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52000AE1405

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft"

    ABl. C 116 vom 20.4.2001, p. 30–36 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52000AE1405

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft"

    Amtsblatt Nr. C 116 vom 20/04/2001 S. 0030 - 0036


    ANHANG

    zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Jahresabsatz an kurzkettigen Chlorparaffinen in der EU, Werte in Tonnen:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft"

    (2001/C 116/06)

    Der Rat beschloss am 7. September 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 9. November 2000 an. Berichterstatter war Herr Morgan.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 377. Plenartagung am 29. und 30. November 2000 (Sitzung vom 29. November) mit 100 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Kommissionsvorschlag für ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft.

    1.2. Dieses Programm ist Teil des Aktionsplans eEurope 2002 "Eine Informationsgesellschaft für alle". Die Initiative eEurope wurde vom Europäischen Rat in Lissabon in die Wege geleitet und ist Gegenstand einer gesonderten Stellungnahme des WSA(1). Sie umfasst drei vorrangige Bereiche:

    a) ein günstigeres, schnelleres und sicheres Internet;

    b) Investitionen in Menschen und Fähigkeiten;

    c) Förderung der Nutzung des Internet.

    Innerhalb dieser letzten Priorität umfassen die Teilprogramme:

    - Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten;

    - Europäische digitale Inhalte in globalen Netzen.

    Deshalb werden in dieser Stellungnahme zwei der Teilaktionsbereiche des eEurope-Zieles behandelt. Nach Ansicht des Ausschusses sind diese Bereiche aber auch für sich genommen von großer Bedeutung.

    1.3. Die strategischen Ziele des Programms werden wie folgt definiert:

    a) günstige Voraussetzungen für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen schaffen und damit die Wirtschaftstätigkeit anregen und die Beschäftigungsaussichten verbessern;

    b) das europäische Inhaltspotential, insbesondere die Informationen des öffentlichen Sektors, besser nutzen;

    c) die Sprachenvielfalt bei digitalen Inhalten in globalen Netzen fördern und die Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Anpassung an das sprachliche Umfeld steigern;

    d) die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der EU-Bürger und die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Bewerberländer in die Informationsgesellschaft fördern.

    1.4. Das Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2001-2005) und ein Gesamtbudget von 150 Mio. Euro. Dies bedeutet fünf Jahre lang jährlich 2 Mio. Euro für die 15 Mitgliedstaaten, d. h. pro Jahr durchschnittlich 1 Mio. Euro für jeden der beiden Aktionsbereiche.

    1.5. Angesichts der Mittelausstattung und in Zusammenhang mit dem weiter gefassten eEurope-Programm könnten die unter 1.3 beschriebenen strategischen Ziele jedoch zu ehrgeizig sein. Dennoch ist der Ausschuss der Auffassung, dass das Programm einen wichtigen Beitrag zu der umfassenderen Initiative eEurope-Programm leisten wird und ersucht daher den Rat, für eine angemessene Mittelausstattung Sorge zu tragen.

    2. Wesentlicher Inhalt des Programms - Hauptaktionsbereiche

    2.1. Die Finanzmittel sollen den drei Hauptaktionsbereichen zugewiesen werden. Jedem Aktionsbereich sollen Ziele beigefügt werden.

    2.2. Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors - 75 Millionen Euro

    2.2.1. Aus den Reaktionen auf das Grünbuch über Informationen des öffentlichen Sektors geht hervor, welche Bedeutung der Erprobung von Public-Private-Partnerships beigemessen wird. Zunächst werden Pilotprojekte gefördert, bei denen sich öffentliche und private Einrichtungen zusammenschließen, um Informationen des öffentlichen Sektors zu nutzen, die nach Bedeutung und Gegenstandsbereich von europäischem Interesse sind. Neben den Pilotprojekten wird der Aufbau europäischer Datensammlungen gefördert. Entscheidend für die Auswahl von Art und Gegenstandsbereich der erfassten Daten werden dabei das Interesse und das Engagement der privaten Akteure sein.

    2.2.2. Hier könnten die Zielkriterien im Arbeitsprogramm wie folgt definiert werden:

    - Zahl und Qualität der auf Informationen des öffentlichen Sektors basierenden Produkte und Dienstleistungen, die aus den einzelnen Projekten hervorgehen,

    - Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die mit den neuen auf Informationen des öffentlichen Sektors basierenden Produkten und Dienstleistungen verbunden sind,

    - Qualität und Zahl der Verbindungen, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privaten Inhaltsanbietern geknüpft werden,

    - Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationen des öffentlichen Sektors (europaweite Übernahme bewährter fachlicher Praxis),

    - Verbesserung des europaweiten Zugangs der Bürger zu Informationen des öffentlichen Sektors,

    - Verbesserung der Informationsinfrastruktur des öffentlichen Sektors in den Beitrittsländern.

    2.3. Förderung der Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld - 60 Millionen Euro

    2.3.1. Die Förderung der Anpassung digitaler Produkte und Dienstleistungen an das sprachliche Umfeld wird das Exportpotential der europäischen Inhaltsfirmen erhöhen. Gleichzeitig erleichtert es die Teilhabe aller europäischer Bürger an der Informationsgesellschaft. Eine sinnvolle Unterstützung beim Zugang zu und Austausch von mehrsprachigen, kulturübergreifenden Informationen ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung eines europäischen Massenmarktes für Informationsprodukte und -dienste. Über das Programm werden Aktionen gefördert, die zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Inhalts- und Sprachindustrie in Europa führen, die durch die Sprachenvielfalt verursachte Fragmentierung der europäischen Märkte überwinden helfen und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit beider Branchen stärken. Besondere Aufmerksamkeit wird KMU und Neugründungen, ferner weniger verbreiteten EU-Sprachen und den Sprachen der Beitrittsländer gewidmet werden.

    2.3.2. Im Arbeitsprogramm könnten folgende Zielkriterien definiert werden:

    - Erfolg und Erweiterung der Märkte für europäische Informationsinhaltsfirmen (insbesondere KMU) durch Anpassung an das sprachliche und kulturelle Umfeld,

    - Zunahme der Inhalte, die in den Sprachen der Mitgliedstaaten in den globalen Netzen angeboten werden,

    - Ausbau der Sprachinfrastruktur (Sensibilisierung von Sprach- und Inhaltsindustrie) und insbesondere der Infrastruktur, die die Sprachen der Bewerberländer betrifft,

    - Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die die Anpassung an das sprachliche Umfeld hervorbringt.

    2.4. Maßnahmen zur Erleichterung von Marktzugangschancen - 10 Millionen Euro

    2.4.1. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine Brücke zwischen Anbietern digitaler Inhalte und potentiellen Investoren geschlagen werden soll. Darüber hinaus soll der Schwerpunkt auf der Wirksamkeit und Effizienz des Handels mit Multimedia-Rechten und der Rechteclearingverfahren liegen.

    2.4.2. Es könnten folgende quantifizierbare Ziele definiert werden:

    - Zahl neugegründeter und schnell wachsender Inhaltsfirmen, die bei der Kontaktaufnahme mit Risikokapitalgebern unterstützt werden,

    - Zahl und Qualität der Verbindungen, die zwischen Finanzinstitutionen und Inhaltsfirmen aufgebaut werden,

    - Wirtschaftstätigkeit und Zahl neuer Stellen, die diese Verbindungen hervorbringen,

    - Beitrag der Pilotprojekte auf dem Gebiet des Multimedia-Rechteclearing zur Entwicklung eines europäischen Systems für das Clearing von Multimediarechten sowie Wirtschaftstätigkeit und Zahl der Arbeitsplätze, die damit verknüpft sind.

    2.4.3. Die Zielgruppe wird sich primär aus Akteuren der Informationswertschöpfungskette zusammensetzen, die inhalts- und sprachbasierte Produkte und Leistungen anbieten. Im Rahmen des Programms wird kleinen und mittleren Unternehmen und Einrichtungen der Bewerberländer besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

    3. Die Herausforderung

    3.1. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der EU eine Bereicherung darstellt.

    3.2. Ziel dieses Programms ist es, günstige Voraussetzungen für unternehmerische Initiative zu schaffen, die darauf zielt, die Kreativität, die kulturelle Vielfalt und die technologische Stärke Europas wirtschaftlich zu nutzen. Der Zusammenhang zwischen diesem Programm und ähnlichen EU-Programmen wird im Anhang aufgezeigt.

    3.3. Nach Ansicht der Kommission - und der Ausschuss stimmt ihr zu - wird dieses Ziel jedoch dadurch bedroht, dass die amerikanischen Firmen bislang bei digitalen Anwendungen führend sind. Ein überproportional großer Anteil der Inhalte stammt derzeit aus den Vereinigten Staaten, und dort gibt es auch mit Abstand die meisten Websites. Die Mehrzahl der Websites sind in Englisch, und die Server befinden sich vorwiegend in den USA. Von den 100 meistbenutzten Websites haben 94 ihren physischen Standort in den Vereinigten Staaten.

    3.4. Die Chancen, die die Umwandlung des Internet in ein Massennetz der europäischen Inhaltsindustrie eröffnet, existieren der Kommission zufolge nach wie vor. Deshalb bestehe Handlungsbedarf, und der Ausschuss teilt diese Ansicht.

    4. Digitale Inhalte

    4.1. Die Kommission hat folgende - offenkundig umfassende - Definition des Begriffs "Inhaltsindustrie" vorgenommen:

    "Zur Industrie für Informationsinhalte zählen die Unternehmen, die auf dem Gebiet der Produktion, Entwicklung, Verpackung und Distribution von Informationsinhalten tätig sind. Dabei können die Informationsinhalte in Form von Daten, Text, Ton und Bildern bzw. in multimedialer Kombination dieser Elemente im Analog- bzw. Digitalformat auf einer Vielzahl von Informationsträgern wie Papier, Mikrofilm und magnetischen oder optischen Speichern vorliegen. Die Industrie für Informationsinhalte umfasst die verschiedenen Segmente der Printmedien (Zeitungen, Bücher, Zeitschriften, Firmenveröffentlichungen) und des Electronic Publishing (Online-Datenbanken, Audio- und Video-Textdienste, über Fax und CD-ROM angebotene Dienste, Digital Versatile Disc (DVD), das World Wide Web im Internet, Edutainment) sowie die audiovisuellen Medien (Fernsehen, Video, Hörfunk, Audio und Film)."

    4.2. Für diese Stellungnahme hat der Ausschuss einige der zahlreichen Kategorien der Inhalte im Internet herausgegriffen:

    - ISP-Dienste (Dienste der Internet-Diensteanbieter), einschließlich der Grundfunktionen wie E-Mail und fortgeschrittener Funktionen gestützt auf Suchmaschinen bis hin zu vollkommerziellen Portalen.

    - Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce), u. a. Seiten des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) und der Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), einschließlich Unternehmenskontakten.

    - E-Government (Internet-Anwendungen staatlicher Stellen), u. a. Government-to-Government (G:G - vernetzte Verwaltungen), Government-to-Business (G:B - elektronische Beschaffung) und Government-to-Citizen (G:C - elektronische Dienstleistungen des Staates für die Bürger wie Genehmigungen, Steuern, soziale Sicherheit usw.). Ferner vergrößern Online-Abstimmung und Online-Konsultation das Potential der elektronischen Demokratie ("e-democracy").

    - Staatliche Quellen: Gesetze, Verordnungen, öffentliche Archive, staatliche Bibliotheken, Museen, geographische Informationen, Daten aus Volkszählungen, Handelsregister usw. Eine Schlüsselfrage wird dabei der Zugang zu den Archiven sein.

    - Nichtstaatliche Quellen: Unternehmen, nichtstaatliche Organisationen, Sportklubs, Universitäten, Medien, Nachrichtenagenturen, Aktienbörsen, Berufsverbände und Vereinigungen, Speicher von Fachwissen wie medizinischer Kenntnisse usw.

    - Unterhaltung: Entwicklung von Breitband-Plattformen für die Zulieferer der audiovisuellen Unterhaltungsindustrie: Fernsehen, Filme, Musik, Spiele usw.

    - Allgemeine Bildung über die Netze, vorrangig Breitbandnetze, hat ein beträchtliches Entwicklungspotenzial für Kinder wie auch für Erwachsene. Damit bietet sich eine besonders günstige Gelegenheit, die Schreib- und Rechenkompetenz zu verbessern und das neue Wissen und die neuen Fähigkeiten zu verbreiten, die für die Informationsgesellschaft benötigt werden.

    - Inhalte für Kinder, die als eine eigene Klasse von Internet-Inhalten anzusehen sind. Im Umgang mit dem Internet sind für Kinder besondere Schutzprogramme erforderlich. Kinder haben eine besondere Stellung inne, weil sie die potenziell kompetentesten Nutzer des Internet sind. Sie sind potenzielle Nutzer aller genannten Dienste für Erwachsene, bilden aber ein eigenes Segment in Bereichen wie der allgemeinen Bildung, der Unterhaltung und beim Teleshopping. Informationen für Kinder müssen zudem voraussichtlich umfassender als für Erwachsene sein.

    4.3. Mit Hilfe dieser nicht erschöpfenden Liste kann geprüft werden, inwiefern das derzeitige Programm sich seinem Ziel annähert, die Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen zu fördern.

    4.4. Aus der Analyse geht eindeutig hervor, dass der Aktionsbereich zur Förderung der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors sinnvoll ist. In der Tat hat der Ausschuss die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors bereits in einer jüngst verabschiedeten Stellungnahme unterstützt(2). Die Umwandlung von Informationen des öffentlichen Sektors in eine digitale Form, die von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden kann, ist ein sehr umfangreiches Unternehmen. Es wird gewiss erheblich zu dem Ziel beitragen, digitale Inhalte in der jeweiligen Landessprache im Internet verfügbar zu machen. Es ist eines der beiden Hauptteile des eContent-Programms. Trotzdem stellt es nur eine Facette des gesamten digitalen Inhaltsbildes (siehe 4.2 oben) dar.

    4.5. Für die Finanzierung der Aufbereitung und Konvertierung von Daten staatlicher Stellen für den Zugang über das Internet sollten die einzelstaatlichen Verwaltungen zuständig sein, es sei denn, es können kommerzielle Lösungen gefunden werden. Bei kommerziellen Lösungen könnten Geschäftspartner die Kosten für die Konvertierung übernehmen und dafür die Gewinne aus dem Betrieb erhalten. In jedem Fall ist zwischen Informationen zu unterscheiden, die für die Bürger von grundlegender Bedeutung sind, insbesondere solchen, die für die Ausübung ihrer demokratischen Rechte notwendig sind - diese sollten kostenlos oder ggf. gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt werden -, und solchen Informationen, die einem kommerziellen Zweck dienen - diese müssen erschwinglich sein und zu einem Preis, der auf den Kosten für Druck, Aktualisierung, Suche und Übermittlung der Daten, die in Rechnung gestellt werden können, beruht, oder zu einem maßvollen Marktpreis erhältlich sein. Der Ausschuss erwartet den diesbezüglichen Kommissionsvorschlag. Der Vorschlag des Programms, dass die staatlichen Stellen ihre Erfahrungen teilen, könnte von Nutzen sein.

    4.6. Der Ausschuss möchte die Kommission ersuchen, Vorhaben einzuleiten, mit denen die von Regierungen ins Netz gestellten Daten aktualisiert und ständig verbessert werden sollen.

    5. Bessere Anpassung sprachlicher und kultureller Inhalte

    5.1. Das Kommissionsprogramm umfasst zwei wesentliche Elemente:

    - Förderung neuer Partnerschaften und von Strategien für die Mehrsprachigkeit durch die Unterstützung neuer Formen der Partnerschaft zwischen der Industrie für digitale Inhalte und der Sprachindustrie;

    - Ausbau der Sprachinfrastruktur; dies bedeutet, dass ein offener Rahmen geschaffen werden muss, der standardisierte, interoperable mehrsprachige Ressourcen wie elektronische Lexika, Korpora, Übersetzungsspeicher und Terminologiesammlungen umfasst.

    5.2. Nachstehend wird bewertet, inwiefern bestimmte Aspekte der digitalen Inhalte im Internet an das sprachliche Umfeld angepasst werden können.

    5.2.1. ISP-Dienste

    a) Auf einzelstaatlicher Ebene sollte es überraschen, wenn nicht bereits ISP existierten, die den Dialog in der jeweiligen Landessprache fördern. Dementsprechend müssen Portale einen maßgeschneiderten Kundendienst in der Landessprache anbieten. In den EU-Mitgliedstaaten sind ISP und Portale in der jeweiligen Landessprache bereits eindeutig weiter verbreitet als englischsprachige Websites.

    b) Das Potenzial für neue Interessengruppen jeder Art wird bewirken, dass die Akzeptanz des Internets bei Privatpersonen immer schneller wächst.

    c) Der internationale Dialog wird natürlich in Sprachen erfolgen, die beide Seiten verstehen. Dieser Dialog wird unabhängig von der Sprache des Diensteanbieters (ISP) zwischen den Nutzern stattfinden.

    5.2.2. Elektronischer Geschäftsverkehr

    a) Nationale Unternehmen, die eine Präsenz im E-Commerce auf ihrem heimischen Markt oder im Ausland aufbauen wollen, werden dies in der Sprache ihrer Geschäftspartner bzw. Kunden tun. Dies wird gleichermaßen für Geschäftskontakte gelten.

    b) Für internationale Transaktionen wird der elektronische Handel zwischen Unternehmen in der Sprache der weltweit operierenden Unternehmen abgewickelt werden. Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbraucher (Business-to-Consumer) werden in der Sprache der Verbraucher des jeweiligen Landes getätigt werden.

    c) Sowohl a) als auch c) bieten Möglichkeiten für den Aktionsbereich "Anpassung an das sprachliche Umfeld".

    5.2.3. E-Government

    a) Gerade im Kontext der bisherigen Tätigkeiten der Regierungen bieten die Chancen für G:G-, G:B- und G:C-Internet-Transaktionen die beste Gelegenheitfür die Verbreitung von Landessprachen im Internet. G:G wird die Kommunikation zwischen staatlichen Stellen verbessern; G:B wird Beschaffungskosten senken und zugleich alle Firmen einer Produktionskette anhalten, das Internet zu nutzen und die Landessprache des jeweiligen Staates zu verwenden. G:C wird die Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen des Staates senken, ihre Qualität verbessern und den Staatsbürgern vermehrt Anreize bieten, sich an das Internet anzuschließen.

    b) Auf internationaler Ebene könnten Firmen, die Geschäfte mit nationalen Stellen tätigen wollen, gezwungen sein, dies in der Landessprache zu tun.

    c) Die staatlichen Stellen, die weltweit tätig werden oder Geschäfte abwickeln wollen, könnten dafür viele Sprachen wählen. In diesem Zusammenhang wird es von Interesse sein zu sehen, wie sich die Sprachenstrategie der EU auf die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Institutionen und den Mitgliedstaaten auswirkt.

    d) Damit elektronische Demokratie möglich wird, bedarf es einer starken Verbreitung des Internetzugangs. Sie wird ein möglicher positiver Nebeneffekt der hier befürworteten Programme sein.

    5.2.4. Staatliche Informationsdienste

    a) Dies ist einer der Aktionsbereiche des Kommissionsprogramms. Er ist für die Entwicklung der Sprachen der Mitgliedstaaten im Internet ein wichtiger, aber sicher nicht der einzige Aspekt.

    b) Allgemein sollten Ausländer, die Datenquellen der Regierungen der Mitgliedstaaten nutzen wollen, darauf vorbereitet sein, dass sie dies in der Landessprache tun müssen. Eine Übersetzung erschiene hier nicht als Priorität, wenngleich eine Schlagwortsuche in den Weltsprachen hilfreich wäre.

    c) Die Anpassung an das sprachliche Umfeld wird sich am stärksten auf europaweite Datenbanken auswirken.

    5.2.5. Nichtstaatliche Quellen

    a) Organisationen, die über Daten von allgemeinem Interesse verfügen, werden ihre eigenen Ziele in den Vordergrund stellen, wenn sie Informationen online verfügbar machen. Dies gilt etwa für Sportvereine, Unternehmen, nichtstaatliche Organisationen, Berufsverbände usw.

    b) Haben diese Organisationen ein internationales Publikum, so werden sie voraussichtlich Übersetzungen anbieten. Diese Tätigkeiten könnten durch den Aktionsbereich unterstützt werden.

    5.2.6. Unterhaltung

    a) Naturgegeben gibt es ein Publikum für Unterhaltung in den Landessprachen. Daher rührt der Erfolg der nationalen Fernsehsender.

    b) Es bestehen aber Chancen einer multinationalen Verwertung nationaler Fernseh- und Filmproduktionen in den großen Sprachen der EU. Bei der von den EU-Bürgern gewählten Zweitsprache könnte es durch den Beitritt der Bewerberländer signifikante Verschiebungen geben.

    c) Es existieren große Zielgruppen für Unterhaltung in Drittstaaten. Die Sprache ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg von Unterhaltung im Ausland.

    5.2.7. Bildung

    Über das Internet kann bereits jetzt u. a. Sprachunterricht für Lernende aller Altersstufen erteilt werden.

    5.2.8. Inhalte für Kinder

    a) Die Bedeutung von Internetangeboten in Landessprachen, die höchsten Ansprüchen genügen, ist kaum zu überschätzen. Hier besteht großer Bedarf an Übersetzungen erfolgreicher Internetangebote aus der EU für Kinder, um sie auf den Märkten in allen Mitgliedstaaten anzubieten. Von Belang sind hier zudem die sprachliche und kulturelle Dimension.

    b) Besonders wichtig für Kinder ist, dass nationale Informationsquellen wie Wörterbücher, Bibliotheken, Enzyklopädien usw. online verfügbar gemacht werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies in der Landessprache erfolgen wird.

    c) Das Interesse der Kinder an der internationalen Dimension des Internet sollten wir ebenso wenig unterschätzen wie deren Sprachkenntnisse. Sie werden unwiderstehlich zur Kommunikation in vielen Weltsprachen hingezogen werden, und sie sollten dazu ermutigt werden.

    5.3. Die wichtigsten Themen obiger Analyse sind:

    - die Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in den Mitgliedstaaten;

    - die Beseitigung sprachlicher Hemmnisse für Handel und Kontakte, um auf diesem Wege die EU-weite Wertschätzung von Europas vielfältigem kulturellen und sprachlichen Erbe sowie die Freude daran zu fördern und

    - die Förderung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen.

    5.4. Die Behandlung dieser Themen hängt zunächst von der Existenz "reicher" einzelstaatlicher "Sprachinseln" ab, auf denen alle Aspekte des Lebens in der Sprache jedes Mitgliedstaates zugänglich sind. In der Welt digitaler Inhalte bedeutet dies, dass die digitalen Inhalte in den Landessprachen vollständig und auch die Regionalsprachen angemessen vertreten sein müssen. Diese Inhalte sollten auch den in der Diaspora lebenden Europäern weltweit zugänglich sein.

    5.5. Zwischen diesen Inseln müssen Brücken gebaut werden. Diese existieren bereits außerhalb des Internet. Viele Bürger sind mehrsprachig und lieben die Literatur, das Schauspiel und die Oper in vielen europäischen Sprachen. Das Internet stellt diesem Dialog keine Hindernisse in den Weg. Für die EU besteht die Herausforderung darin, das Internet so zu nutzen, dass sie noch bessere Brücken bauen kann.

    5.6. Ein wichtiger Aspekt der "Mehrsprachigkeit" ist die Frage, inwiefern Unternehmen und andere Organisationen, die das Internet zur Kundenansprache nutzen wollen, darauf vorbereitet sind. Selbstverständlich wird es leichter sein, eine Website einzurichten, die für einen mehrsprachigen Zugang konzipiert ist, anstatt eine bereits bestehende nachträglich für mehrere Sprachen umzugestalten. Der Ausschuss begrüßt entsprechende Pilotprojekte.

    5.7. Was die Anpassung an das sprachliche Umfeld anbelangt, gibt es eine Reihe von Zielen:

    a) Verfügbarkeit "digitaler Inhalte" in der jeweiligen Landessprache;

    b) Verfügbarkeit von in der jeweiligen Landessprache verfassten "digitalen Inhalten" in den globalen Netzen;

    c) a) und b), mit besonderem Schwerpunkt auf den Bewerberstaaten.

    Darüber hinaus wird ein wichtiger Teil dieses Aktionsbereichs darin bestehen, die Ergebnisse des 5. Rahmenprogramms im Bereich Forschung und technologische Entwicklung(3) zu nutzen. Was den Geltungsbereich des Aktionsbereiches anbelangt, so sind die geringen Finanzmittel erneut besorgniserregend.

    6. Erreichen der strategischen Ziele des Programms

    6.1. Die strategischen Ziele des Programms werden unter Ziffer 1.3 genannt.

    6.1.1. Günstige Voraussetzungen für die Vermarktung, Verbreitung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen schaffen:

    Nach Ansicht des Ausschusses dürfte das Programm günstige Bedingungen schaffen, doch könnte es angesichts der geringen Finanzmittel nicht weitreichend genug sein.

    6.1.2. Das europäische Inhaltspotential, insbesondere die Informationen des öffentlichen Sektors, besser nutzen.

    Das Programm wird sich insbesondere auf die Informationen des öffentlichen Sektors beziehen. Angesichts des enormen Potenzials an Informationen des öffentlichen Sektors blickt der Ausschuss gespannt auf die Realisierung dieser hochgesteckten Ziele.

    6.1.3. Die Sprachenvielfalt bei digitalen Inhalten in globalen Netzen fördern.

    Sofern sich dieses Programm auf Landessprachen für ein einzelstaatliches Publikum bezieht, wird es gewiss Wirkung zeigen. Schwieriger dürfte es sein, ein internationales Publikum in den Weltsprachen zu erreichen.

    Die Exportchancen europäischer Inhaltsanbieter, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, durch Anpassung an das sprachliche Umfeld steigern.

    Es handelt sich um eine sehr wichtige Initiative für den Mittelstand. Sie sollte zu Innovationen und der Schaffung von Arbeitsplätzen führen.

    6.1.3.1. Die berufliche, soziale und kulturelle Entwicklung der EU-Bürger fördern

    Die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger der Bewerberländer in der Informationsgesellschaft fördern.

    a) Zu Erreichung dieser beiden strategischen Ziele müssen alle in Ziffer 5.2 beschriebenen Inhalte verfügbar sein. Dies erfordert insbesondere einzelstaatliche Anbieter von Internet-Diensten sowie die vollständige Digitalisierung professioneller, sozialer und kultureller Inhalte auf den betreffenden Websites.

    b) Das von der Kommission vorgeschlagene Programm kann den Anstoß für die Entwicklung einzelstaatlicher Websites sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Bewerberländern geben. Es kann in dieser Hinsicht eine wertvolle Initiative darstellen und wird vom Ausschuss unterstützt. Angesichts der verfügbaren Finanzmittel der EU werden die Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel größtenteils selbst bereitstellen müssen.

    7. Schlussfolgerungen

    7.1. Wie bereits dargelegt, ermöglichen die Finanzmittel in jedem der fünf Programmjahre pro Jahr Ausgaben in Höhe von durchschnittlich 1 Mio. Euro in jedem der 15 Mitgliedstaaten. Damit sie überhaupt Wirkung zeigt, muss diese finanzielle Unterstützung hocheffektiv sein und gezielt eingesetzt werden.

    7.2. Mit den Finanzmitteln können nur die Vorbereitungen der Bewerberländer unterstützt werden. Danach werden weitere Finanzquellen benötigt werden.

    7.3. Der Aktionsbereich für die digitalen Inhalte mit dem Schwerpunkt "Informationen des öffentlichen Sektors" bietet die Gelegenheit, eine Fundgrube an Informationen für die Regierungen der EU, für kommerzielle Anbieter und Bürger zu schaffen.

    7.4. Die verbesserte Anpassung an die sprachliche und kulturelle Vielfalt ist für die Anbieter digitaler Inhalte eine willkommene Anregung, die kulturelle Stärke, die aus der kulturellen Vielfalt resultiert, zu nutzen. Zudem wird dadurch die Beteiligung der Unionsbürger an der Informationsgesellschaft erleichtert.

    7.5. Der Ausschuss unterstützt uneingeschränkt die Hauptaktionsbereiche des Programms. Diese sind seines Erachtens gut konzipiert, den Zielen angemessen und haben für die europäische Völkerfamilie einen Stellenwert, der nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Allerdings werden unweigerlich mehr Finanzmittel benötigt werden.

    7.6. Allein kann dieses Programm seine strategischen Ziele nicht erreichen. Doch kann es zur Entwicklung dieser Strategien als Teil der eEurope 2000-Initiative beitragen.

    Brüssel, den 29. November 2000.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle - Entwurf eines Aktionsplans (KOM(2000) 330 endg., Stellungnahme in Vorbereitung.

    (2) ABl. C 169 vom 16.6.1999.

    (3) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 123-159.

    Top