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Document 51998AC1128

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Aktionsplan für den Binnenmarkt"

    ABl. C 407 vom 28.12.1998, p. 60 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51998AC1128

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Aktionsplan für den Binnenmarkt"

    Amtsblatt Nr. C 407 vom 28/12/1998 S. 0060


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Aktionsplan für den Binnenmarkt" (98/C 407/12)

    Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 9. Dezember 1997 gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auszuarbeiten.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen nahm ihre Stellungnahme am 8. Juli 1998 an. Berichterstatter war Herr Lyons.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 357. Plenartagung (Sitzung vom 9. September 1998) mit 108 gegen 3 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Einführung

    1.1. Mitte Mai 1998 veröffentlichte die Kommission die zweite Ausgabe ihres "Binnenmarktanzeigers". Zu dessen erster Ausgabe vom November 1997 hatte der Ausschuß am 25. März 1998 Stellung genommen (). Als die Kommission im Juni 1997 ihren "Aktionsplan für den Binnenmarkt" veröffentlichte (), kündigte sie an, sie werde künftig halbjährlich detaillierte Indikatoren zum Stand des Binnemarktes und zum Eifer der Mitgliedstaaten, den Aktionsplan in die Tat umzusetzen, herausbringen.

    1.2. Die vorliegende Ausgabe des Binnenmarktanzeigers verdient ebenso große Zustimmung wie die erste. Sie enthält detaillierte, nach Themen aufgegliederte Informationen, die die in den verschiedenen Bereichen des Umsetzungsprozesses gemachten Fortschritte deutlich belegen. Die Leistungen und Unterlassungen der Mitgliedstaaten werden einzeln benannt.

    1.3. Die zweite Ausgabe bietet erheblich mehr Fakten als der erste Binnenmarktanzeiger. Neben den schon in der ersten Ausgabe enthaltenen Daten zur Übernahme der Binnenmarktrichtlinien und zu den Vertragsverletzungsverfahren, die hier auf den neuesten Stand gebracht sind, zeigt die vorliegende Ausgabe die Fortschritte bei der technischen Harmonisierung und der Normierung sowie bei der Transparenz und enthält Berichte über die Reaktionen europäischer Bürger und die wirtschaftliche Integration im Binnenmarkt. Die in allen diesen Rubriken aufgeführten Informationen will der Ausschuß in seiner Stellungnahme nicht rekapitulieren, geschweige denn jedes einzelne Thema kommentieren, sondern sich vielmehr auf die ihm am wichtigsten erscheinenden Fragen konzentrieren.

    2. Bericht und Kommentar

    2.1. Die Übernahme der Binnenmarktvorschriften

    2.1.1. Der Anteil der Richtlinien, die noch nicht in allen Mitgliedstaaten (d.h. in der ganzen Union) in nationales Recht umgesetzt wurden, ist bis Mai 1998 auf 18,2 % zurückgegangen. Laut erstem Binnenmarktanzeiger betrug dieser Anteil im November 1997 noch 26,7 %. Schweden, Finnland, Deutschland und Griechenland stehen beispielhaft für die auf diesem Gebiete zwischen den beiden Eckdaten gemachten Fortschritte. Allerdings ist festzuhalten, daß am 1. Mai 249 Richtlinien (also fast ein Fünftel aller Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt) noch nicht in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden waren.

    2.1.2. Eine interessante neue Tabelle liefert eine quantitative Analyse der Problemfelder. Es erweist sich, daß sich die Probleme in den Bereichen Telekommunikation, geistiges und industrielles Eigentum, Verkehr und das öffentliche Beschaffungswesen häufen. In allen diesen Bereichen sind weit mehr als 50 % aller Richtlinien noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Der Ausschuß erführe gerne, welche Umstände die Kommission dafür verantwortlich macht, daß gerade diese Bereiche Schwierigkeiten aufwerfen.

    2.1.3. Alles in allem sind die Zahlen zur Umsetzung der Richtlinien jedoch durchaus ermutigend. Seit Erscheinen des ersten Binnenmarktanzeigers sind deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Gleichwohl ist es noch ein weiter Weg zum Ziel einer hundertprozentigen Umsetzung bis Ende des Jahres, so daß man es höchstwahrscheinlich verfehlen wird. Der Ausschuß fordert die Kommission erneut auf, die Anwendung von Verordnungen anstelle von Richtlinien häufiger in Betracht zu ziehen, um die Rechtsvorschriften wirksamer durchzusetzen.

    2.1.4. Die beste Nachricht, die unter diesem Titel des zweiten Binnenmarktanzeigers mitgeteilt wird, ist zweifellos die Tatsache, daß jetzt alle Mitgliedstaaten Koordinierungszentren für die Bearbeitung und Lösung der Binnenmarktprobleme sowie Kontaktstellen für Unternehmen und Bürger eingerichtet haben; alle haben über Klagen und Vertragsverletzungsverfahren berichtet. Das heißt, heute besteht unionsweit eine Verwaltung, die grundsätzlich sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen dürfte, Vertragsverletzungs- und Rechtsdurchsetzungsfragen in Kenntnis der Sachlage rechtzeitig und kohärent anzugehen. Die Kommission darf sich aber jetzt mit dem Erreichten nicht zufriedengeben und die weitere Entwicklung abwarten. Vielmehr muß sie schleunigst dafür sorgen, daß die Kontaktstellen und Koordinierungszentren unter den Unternehmen und Bürgern aller Mitgliedstaaten weithin bekannt und, dank wirksamer Maßnahmen, überall in der Union leichter zugänglich werden.

    2.1.5. In einem Absatz des Anzeigers macht die Kommission die erstaunliche, ja seltsame Bemerkung, jeder Verdacht, daß Mitgliedstaaten die Binnenmarktvorschriften selektiv umsetzten, je nachdem, ob diese ihren nationalen Interessen dienten oder nicht, sei unbegründet. Erstaunlich ist dieser Satz, weil er ganz isoliert, ohne Zusammenhang steht. Es geht nicht daraus hervor, ob jemand einen solchen Verdacht hegt oder bestimmte Mitgliedstaaten verdächtigt werden, noch wird ein solcher Verdacht durch die Bemerkung entkräftet. Die Mitgliedstaaten dürften nicht weniger als der Ausschuß daran interessiert sein zu erfahren, ob und wann die Kommission auf diese Fragen konkret eingeht.

    2.2. Vertragsverletzungen

    2.2.1. Der Begriff "Vertragsverletzungsverfahren" bezeichnet im wesentlichen die förmlichen Regeln, nach denen die Kommission einem Mitgliedstaat meldet, daß er möglicherweise Binnenmarktvorschriften verletzt, sowie das anschließende Verfahren, das entweder zur Lösung des Problems oder zu einer Klage vor dem Gerichtshof führt. Die Verletzung kann auch in einer inkorrekten Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien oder -vorschriften einschließlich der Vertragsbestimmungen bestehen. Die Kommission leitet eine Beschwerde mit einem Fristsetzungsschreiben an den betreffenden Mitgliedstaat ein. Ist sie mit der Antwort unzufrieden, richtet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den Mitgliedstaat, um dann im Falle einer unbefriedigenden Antwort zu entscheiden, ob sie Klage erhebt.

    2.2.2. Die Kommission berichtet, 1997 seien in rund 15 % der Fälle entweder das Fristsetzungsschreiben oder die anschließende mit Gründen versehene Stellungnahme unbeantwortet geblieben. Italien, Luxemburg und Portugal scheinen sich in dieser Hinsicht am widerborstigsten gebärdet zu haben, zumal wenn es um die Beantwortung der mit Gründen versehenen Stellungnahmen ging. Andererseits haben alle Mitgliedstaaten bis auf einen (Irland) die normale Frist von 60 Tagen, die für die Beantwortung dieser beiden Arten von Schreiben zulässig ist, um durchschnittlich 20 bis 30 Tage überschritten. Die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich nahmen sich in diesem Jahr jeweils weit über 120 Tage Zeit, bevor sie auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen antworteten.

    2.2.3. Die Kommission stellt fest, daß es keine Anzeichen für einen Rückgang der Verstoßverfahren gebe, auch wenn (da die endgültige Entscheidung allein beim Gerichtshof liegt) die einschlägigen Angaben mit Vorsicht zu genießen seien. Vergleicht man den Jahreszeitraum 1. März 1997 - 1. März 1998 mit der Frist 1. September 1996 - 1. September 1997, ergibt sich, daß die Zahl der Fristsetzungsschreiben von 242 auf 392, die der begründeten Stellungnahmen von 68 auf 140 und die der Klagen vor dem EuGH von 27 auf 38 gestiegen ist. Bis weitere Zahlen der Kommission vorliegen, läßt sich nicht sagen, ob dieser Sprung als vorübergehende Erscheinung oder als Teil einer dauerhaften Entwicklung anzusehen ist.

    2.2.4. Andererseits konnten im Zeitraum vom 1. März 1997 und dem 1. März 1998 132 Fälle nach Zustellung des Fristsetzungsschreibens (bei insgesamt 392 Schreiben) und weitere 42 nach Zustellung der begründeten Stellungnahme (bei insgesamt 140 Stellungnahmen) abgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten, die während dieses Zeitraums die meisten begründeten Stellungnahmen erhielten, waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal. Finnland erhielt keine Stellungnahme, Dänemark eine und Schweden zwei. Eine ziemlich geringe Zahl der Fälle, insgesamt 38, gelangte schließlich vor den EuGH. Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien wurden in je sechs Fällen und Spanien in fünf Fällen verklagt.

    2.2.5. Die abschließenden Bemerkungen der Kommission zu den Vertragsverletzungen sind verblüffend. Vergleiche man die Länder mit den höchsten Raten von Verstoßverfahren mit denjenigen, die sich bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften mehr Zeit ließen, stelle man einen Zusammenhang fest. Zwar ergebe sich das eine nicht zwingend aus dem anderen, aber es zeige sich deutlich, welche Mitgliedstaaten die Binnenmarktvorschriften am konsequentesten umsetzten. Diese Behauptung ist so kühn, daß die Kommission nach Ansicht des Ausschusses nun konsequenterweise die betreffenden Mitgliedstaaten nennen oder die Behauptung zurücknehmen muß.

    2.3. Rechtsdurchsetzung

    2.3.1. Gemessen an den Erwartungen, die die Kommission in der ursprünglichen Fassung ihres "Aktionsplans für den Binnenmarkt" weckte, fallen die Angaben, die im Binnenmarktanzeiger unter anderem zur Rechtsdurchsetzung gemacht werden, dürftiger aus, als anzunehmen war. In der vorliegenden Ausgabe wird erwähnt, wie lange ein Prozeß dauert. So könne sich beispielsweise das Verfahren, wenn sich ein Streit nur noch mit einem Urteil des Gerichtshofes lösen lasse, im Falle einer Nichtumsetzung bis zu fünf Jahren und im Falle einer verkehrten Anwendung oder Umsetzung von Rechtsvorschriften bis zu acht Jahren hinziehen.

    2.3.2. Diese Zeitspannen bis zur Lösung eines Streitfalls sind sicherlich für beide betroffenen Parteien zu lang. Der Ausschuß hat bereits darauf hingewiesen, daß die Gerichtsverfahren zu lange dauern, und aufgezeigt, wie dieser Umstand den gesamten Prozeß der Rechtsdurchsetzung aushöhlt. Man sagt, aufgeschobenes Recht sei aufgehobenes Recht. Es ist sicherlich angebracht, daß man sich jetzt darum bemüht, die Fristen, die bis zur Lösung der Streitfälle verstreichen, abzukürzen.

    2.3.3. In ihrem "Aktionsplan für den Binnenmarkt" erwägt die Kommission andere und/oder zusätzliche Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung. So schreibt sie, sie werde schwerwiegende Fälle der Nichtumsetzung, wenn dies nötig erscheint, dem Rat Binnenmarkt vorlegen. Bisher hat sie noch keinen solchen Schritt mitgeteilt, und es ist deshalb anzunehmen, daß noch kein solcher Fall vorkam.

    2.3.4. Außerdem sollte, so heißt es dort weiter, die Kommission im Falle schwerwiegender Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht, die erhebliche Störungen des Binnenmarktes verursachen, die Möglichkeit haben, Eilmaßnahmen gegen Mitgliedstaaten zu ergreifen und erforderlichenfalls Sanktionen zu verhängen. Ein Ausbau der Rechtsdurchsetzungsbefugnisse der Kommission würde diesem Ziel dienen und zur Abkürzung der Fristen für die Problemlösung beitragen. Der Ausschuß hat erfahren, daß die Kommission an Vorschlägen zu dieser Frage arbeite, die sie noch in diesem Jahr vorlegen will. Dies wäre eine entscheidende Wende, die der Ausschuß mit großem Interesse erwartet.

    2.4. Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz

    2.4.1. Eine neue Rubrik des Binnenmarktanzeigers. Hier werden technische Vorschriften, die Notifizierung nationaler Maßnahmen sowie Fortschritte bei dem SLIM-Projekt kommentiert.

    2.4.2. Die Richtlinie 83/189/EWG schreibt den Mitgliedstaaten vor, der Kommission alle neuen technischen Vorschriften, die sie planen, zu melden. Die Kommission (oder andere Mitgliedstaaten) können dann prüfen, ob diese Vorschriften mit den Binnenmarktregeln vereinbar sind.

    2.4.3. Die rasch wachsende Zahl dieser Meldungen hat der Ausschuß in seiner Initiativstellungnahme vom 25. März 1998 () kommentiert. Die Befürchtungen, die der Ausschuß dort äußerte, haben in der vorliegenden Ausgabe des Binnenmarktanzeigers ihren Niederschlag gefunden. Allerdings ergibt sich aus den Zahlen der Kommission, daß der Anteil der Meldungen, bei denen der Verdacht auf Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht besteht, nicht proportional zugenommen hat und auf dem Stand von rund 230 für die letzten zwei Jahre stehengeblieben ist. Es ist verfrüht zu sagen, ob diese Entwicklung Anlaß dazu gibt, das Verhalten der Mitgliedstaaten optimistisch zu beurteilen. Die grundsätzliche Auffassung des Ausschusses, daß eine Flut nationaler Standards unerwünscht ist, bleibt davon allerdings unberührt.

    2.4.4. Die Kommission berichtet außerdem über den Beschluß 3052/95, der den Mitgliedstaaten vorschreibt, der Kommission nationale Maßnahmen, die den freien Verkehr von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten oder vertriebenen Waren behindern, zu melden. Der Kommission mißfällt es, daß bis jetzt erst drei Mitgliedstaaten, und zwar Deutschland, Frankreich und Finnland, entsprechende Meldungen gemacht haben. Sie bemerkt streng, sie werde darauf bestehen, daß die Mitgliedstaaten den Beschluß auf allen Ebenen anwenden, und werde nötigenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen die weniger gewissenhaften Mitgliedstaaten einleiten. Der Ausschuß kann diese Warnung der Kommission nur gutheißen und fordert, falls notwendig, ein konsequentes Durchgreifen.

    2.4.5. Die Fortschritte bei der SLIM-Initiative (), die beim Ausschuß auf erhebliches Interesse stieß, beurteilt die Kommission eher pessimistisch. Die ursprünglich in das Projekt gesetzten Hoffnungen hätten sich nicht erfuellt. Zwischen der politischen Unterstützung für eine Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts und dem Vermögen der Gemeinschaftsinstitutionen, rasch die dafür nötigen Entscheidungen zu treffen, bestehe ein auffälliges Mißverhältnis.

    2.4.6. Die Kommission fordert entschiedeneres Handeln auf allen Ebenen. Das ist zweifellos notwendig, aber für die hier auftretenden Schwierigkeiten besteht auch Erklärungsbedarf. Leider steckt die Kommission in der mißlichen Lage, daß sie ihre eigenen Richtlinien nicht vereinfacht hat, weshalb es ihr schlecht ansteht, wenn sie andere auffordert, dies zu tun. Dies könnte auch erklären, warum die Kommission in dieser Angelegenheit ziemliche Zurückhaltung übt. Nach Auffassung des Ausschusses ist es Zeit, daß die Kommission hier mit gutem Beispiel vorangeht.

    2.5. Reaktionen europäischer Bürger

    2.5.1. Dies ist eine weitere neue Rubrik des Binnenmarktanzeigers. Die in dieser Ausgabe veröffentlichten Daten, die vom Wegweiserdienst der Kommission stammen, beziehen sich auf die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte. Nach Auffassung der Kommission ist der dafür auf Unionsebene notwendige rechtliche Rahmen gegeben. Nun ging es darum herauszufinden, wie die Bürger die Arbeitssuche, das Aufenthaltsrecht, die soziale Sicherheit, die Übertragung der Ansprüche aus staatlichen Rentenversicherungen und die Anerkennung von Diplomen in anderen Mitgliedstaaten als dem ihrer Herkunft erleben. Anerkanntermaßen können beträchtliche praktische Schwierigkeiten, die in erster Linie auf einen Mangel an einschlägigen Informationen zurückzuführen sind, die Menschen davon abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen.

    2.5.2. Die Analysen, die der Binnenmarktanzeiger zu diesen Fragen bietet, sind zwar ebenso interessant wie nützlich, aber zu detailliert, als daß sie in dieser Stellungnahme wiedergegeben werden könnten. Die im Folgenden gemachten Angaben beziehen sich daher auf die Hauptgesichtspunkte, die sich aus der Umfrage ergaben, und richten sich danach, wie viele der Befragten bestimmte Probleme ansprachen. Die zitierten Daten geben somit keinen Aufschluß über die Ursachen der von den Befragten geäußerten Anliegen; sie zeigen lediglich, in welchen Bereichen weiter nachgeforscht und anschließend angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen.

    2.5.3. In puncto Beschäftigung wurden das Vereinigte Königreich, Italien und Deutschland am häufigsten genannt. Bei der Anerkennung der Diplome stehen Italien, Österreich und Spanien ganz oben. Für das Aufenthaltsrecht belegen Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich die ersten Plätze auf der Nennungsliste. Was die Fragen zur sozialen Sicherheit angeht, so zitierte eine Mehrheit der Befragten zum Thema Arbeitslosigkeit die Mitgliedstaaten Schweden, Portugal und Belgien, zum Thema Renten Griechenland, Belgien und Frankreich und zum Gesundheitswesen Belgien, das Vereinigte Königreich und Frankreich. Alle Mitgliedstaaten sollten sich mit den in diesem Teil des Anzeigers veröffentlichten Angaben auseinandersetzen.

    2.6. Wirtschaftliche Integration im Binnenmarkt

    2.6.1. Auch dies ist eine neue Rubrik der vorliegenden Ausgabe des Anzeigers. Die von der Kommission gelieferten Daten untermauern die Annahme, der Binnenmarkt habe zu einem höheren Grad an wirtschaftlicher Integration in der EU geführt.

    2.6.2. Die Kommission geht zunächst auf den Handel ein und stellt fest, daß die Durchschnittsquote des innergemeinschaftlichen Handels im Zeitraum von 1985 bis 1997 um 2,6 Prozentpunkte angestiegen sei. Das rascheste Wachstum verzeichneten die südeuropäischen und die jüngst beigetretenen Mitgliedsländer. Im Anbetracht der ansonsten niedrigen Zuwachsraten in einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren, läßt sich diese Entwicklung schwerlich speziell auf die Einführung des Binnenmarktes zurückführen. Überzeugender ist das Wachstum des innergemeinschaftlichen Handels mit Industriegütern, der seit 1985 um 20 bis 30 % zunahm und damit sowohl den Anstieg des Bruttoinlandsprodukts als auch den des Handels mit Drittstaaten überfluegelte.

    2.6.3. Sodann nimmt die Kommission die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen in der EU unter die Lupe. In den achtziger Jahren, so heißt es dazu, seien die ausländischen Investitionsströme weltweit sehr rasch angeschwollen, und die EU habe einen hohen und wachsenden Anteil davon angezogen. 1991-1993 habe der Unionsanteil 44 % betragen, in der Zeit von 1982-1987 dagegen nur knapp über 28 %. Der Anteil der Investitionen der Mitgliedstaaten an der Gesamtheit der ausländischen Investitionen in der Union habe 1992-1996 65 % gegenüber 57 % in der Zeit zwischen 1986 und 1991 betragen. Die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Deutschland seien die Hauptempfängerländer für ausländische Investitionen gewesen, dicht gefolgt von Belgien und Luxemburg.

    2.6.4. Die Zahl der Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen verdreifachte sich laut Kommissionsbefund im Zeitraum von 1986-1996, und zwar sowohl im Produktions- als auch im Dienstleistungssektor. Fast 60 % aller Fälle innerhalb der Union betrafen Unternehmen aus demselben Mitgliedstaat. In rund 16 % der Fälle erfolgten die Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, und in weniger als 24 % der Fälle waren Unternehmen aus der Union und einem Drittstaat beteiligt.

    2.6.5. Die Kommission behauptet, diese Zahlen belegten in gewissem Umfang, daß die wirtschaftliche Verflechtung innerhalb der EU fortschreitet, aber es scheint fraglich, ob dieser Schluß gezogen werden kann. 1990 erreichte die Zahl der grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten den Spitzenwert von mehr als 2000, der trotz eines erneuten Anstiegs nach 1994 bisher nicht überschritten werden konnte. Dieser Befund legt andere Schlüsse nahe. Ein besonderer Zusammenhang zwischen den diese Bereiche betreffenden Daten und der Einführung des Binnenmarktes läßt sich somit nur schwerlich herstellen.

    2.6.6. Schließlich hat die Kommission in dieser Rubrik des Binnenmarktanzeigers die Preisentwicklung auf erkennbare Zusammenhänge mit dem Binnenmarkt hin abgeklopft. Ihrer Meinung nach lassen sich diese Zusammenhänge feststellen. In ihrer Mitteilung zum Binnenmarkt () schreibt sie, die Angleichung der Preise bei Konsumgütern habe sich infolge des Binnenmarktprogramms beschleunigt. 1993 habe sich die Spanne zwischen den höchsten und den niedrigsten Preisen für die gleichen Produkte und Dienstleistungen von einem Mitgliedstaat zum anderen im Falle der Konsumgüter auf 19,6 % (gegenüber 22,5 % im Jahre 1985) und im Falle der Dienstleistungen auf 28,6 % (gegenüber 33,7 % im Jahre 1985) verringert. Mit dieser Schlußfolgerung steht die Kommission vielleicht auf festerem Grund.

    2.6.7. Die letzte Seite vor dem Anhang enthält eine Liste von Produkten und daneben jeweils die beiden Länder mit den niedrigsten und mit den höchsten Preisen. Danach sind Dänemark und Schweden die teuersten Länder überhaupt. Portugal, gefolgt vom Vereinigten Königreich und Griechenland, erweist sich als das billigste Land. Wie unterhaltsam diese Angaben auch sein mögen, ein Zusammenhang mit der Einführung oder der Funktionsweise des Binnenmarktes ist nicht festzustellen.

    3. Bewertung des Binnenmarktanzeigers

    Zweck und Verdienste

    3.1. In ihrem "Aktionsplan für den Binnenmarkt" setzte sich die Kommission vier strategische Ziele - die Vorschriften wirksamer zu machen, die wesentlichen Verzerrungen des Marktgeschehens zu bekämpfen, die sektorenbezogenen Hindernisse auf dem Wege zur Marktintegration zu beseitigen und einen Binnenmarkt, der den Bürgern Nutzen bringt, zu schaffen. Unter jedem dieser allgemeinen Ziele nannte sie eine begrenzte Anzahl wichtiger spezifischer Maßnahmen, mit denen die Funktionsweise des Binnenmarktes bis zum 1. Januar 1999 verbessert werden soll.

    3.2. Zweck des Binnenmarktanzeigers ist, die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele zu belegen und zu zeigen, was erreicht wurde und was noch zu tun ist. Die ersten beiden Ausgaben des Anzeigers werden dieser Aufgabe innerhalb des engen Bereichs, den sie abdecken, durchaus gerecht. Diese Einschränkung ist keine Kritik - daß in der verfügbaren Zeit ein erheblich größeres Pensum erledigt würde, war nicht zu erwarten. Die Sammlung der gewünschten Daten auf die gewünschte Weise hätte ein erweitertes und vielleicht sogar völlig neues Programm statistischer Erhebungen, dessen Entwicklung und Durchführung notwendigerweise viel Zeit und Geld kostet, erforderlich gemacht.

    3.3. Die vorliegende Ausgabe des Binnemarktanzeigers mit ihren relativ kurzen, in zweckmäßiger Textgestalt dargebotenen beschreibenden Passagen, deren Aussagen durch auf den neuesten Stand gebrachte Statistiken und gut lesbare Tabellen untermauert werden, ist eine hervorragende Arbeit. Daß die Kommission im Falle der Leistungen und Unterlassungen der Mitgliedstaaten Roß und Reiter nennt, hat den Vorzug, daß hier klar gesagt wird, was sonst in Durchschnittswerten und der Anonymität (oder beidem) unterginge, und so Interesse und Aufmerksamkeit des Lesers erhöht werden. Die Kommission hat den Fehler vermieden, in einer einzelnen Ausgabe zu viele Themen zu behandeln, auch wenn im Laufe der Zeit natürlich mehr Material zur Verfügung stehen wird. Bis zum Zieldatum wird nur noch eine einzige Ausgabe erscheinen können; nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission die Veröffentlichung dieser Anzeiger auf unbestimmte Zeit fortsetzen ().

    3.4. Außerdem sollte sie das Medium weiter entwickeln. Da sie die Veröffentlichung ihres Jahresberichts über den Binnenmarkt eingestellt hat, muß sie sich andere Kanäle suchen, um die Leute über den Binnenmarkt zu informieren; der Anzeiger könnte als einer von ihnen betrachtet werden. Wichtiger ist jedoch, daß sie ihn so weiter entwickelt, daß er eine größere Wirkung entfaltet. Denn er könnte durchaus eines Tages zur Hauptinformationsquelle aller Binnenmarktakteure avancieren. Die Kommission sollte sowohl über die Häufigkeit der Veröffentlichungen als auch über den Umfang der Verteilung nachdenken. Jedenfalls sollte der Inhalt aller Ausgaben im Internet erscheinen.

    Die richtigen Schlüsse

    3.5. Die Kommission hat bei dem Binnenmarktanzeiger das Problem (was verständlich und leicht korrigierbar ist), die Erfolgsmeldungen und Mängelerhebungen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan in ausgewogener Weise darzustellen. Aber der Aktionsplan hat zweifellos die Dinge in vielen Bereichen, in denen vorher nichts geschah, in Gang gebracht - ein Verdienst, das der Kommission zuzuschreiben ist. Und der Anzeiger ist vor allem das geeignete Medium, um die Erfolge des Aktionsplans klar und in ansprechender Form darzustellen, wie dies auch geschehen ist.

    3.6. Die Mischung aus nachvollziehbarem Stolz und Begeisterung haben der Kommission jedoch den Blick dafür verstellt, daß die meisten der bis zum Zieldatum 31. Dezember 1998 zu erledigenden Aufgaben solche der Kommission sind, die hauptsächlich darin bestehen, Aktionen in die Wege zu leiten oder abzuschließen. Das ist zwar ein entscheidender erster Schritt, aber eben nur der erste Schritt. Der Binnenmarkt muß in den Mitgliedstaaten funktionieren. Und dort gibt es noch viel Raum für Verbesserungen.

    3.7. Dieser Umstand wird durch die Darstellungsform des Anzeigers verschleiert. So setzt sich zum Beispiel die Liste der Erfolge, die unter der Überschrift "Der Aktionsplan ist weitgehend auf den Weg gebracht" in der Einführung des Binnenmarktanzeigers verzeichnet werden, im wesentlichen aus von Kommission und Rat verabschiedeten Maßnahmen zusammen und weckt somit die Illusion eines Fortschrittes an allen Fronten.

    3.8. Ein anderes Beispiel findet sich im Anhang, im "Ausführlichen Kommentar zur Durchführung des Aktionsplanes". Die meisten Merkmale, die dort die erzielten Fortschritte belegen sollen, beziehen sich auf Maßnahmen der Kommission oder des Rates und nicht auf solche, auf die sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben oder die sie gerade durchführen. Die guten Noten, die sich die Kommission für die Durchführung des SLIM-Programms ausgestellt hat, sollten beispielsweise mit den Angaben, die sie zu den tatsächlichen Fortschritten macht (siehe oben, Ziffer 2.4.5), verglichen werden. Die Kommission wird diesen Aspekt der Darstellung in den künftigen Ausgaben des Binnenmarktanzeigers berücksichtigen müssen.

    Für die Zukunft

    3.9. Was die künftigen Ausgaben des Anzeigers anbelangt, so erwartet der Ausschuß, daß die Kommission auch Angaben darüber, wie die einzelnen Mitgliedstaaten den Anforderungen in bestimmten Tätigkeitsbereichen gerecht werden, mit in den Text aufnimmt. Dabei geht es nicht so sehr darum, abfällige Vergleiche anzustellen, sondern darum, Beispiele von Mitgliedstaaten, in denen Fortschritte erzielt wurden, zu geben und aufzuzeigen, wie sie das bewerkstelligt haben. Das ist das Prinzip der "nachahmenswerten Beispiele", die nach Überzeugung des Ausschusses zur Entwicklung nachahmenswerter Vorgehensweisen in vielen Gebieten in der Union anregen kann.

    3.10. Ein geeigneter Bereich, zu dem nähere Angaben angebracht wären, ist die Rechtsdurchsetzung. Hierauf wurde weiter oben (siehe Ziffer 2.3) im Zusammenhang mit den der Kommission zur Verfügung stehenden Instrumenten eingegangen. In dem Aktionsplan hieß es allerdings unmißverständlich: "Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Binnenmarktregeln liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten" und "diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen, müssen durch nationales Recht, das gleichzeitig als Abschreckung dient, wirksam und angemessen zur Verantwortung gezogen werden." () Es wäre gut, in Erfahrung zu bringen, ob alle Mitgliedstaaten entsprechende gesetzliche Regeln besitzen, und wenn ja, welchen Gebrauch sie davon machen.

    3.11. Ebenso wichtig ist die eng damit zusammenhängende Frage, ob die Vorkehrungen der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung und Ahndung von Regelverstößen angemessen sind. Da inzwischen alle Mitgliedstaaten Kontaktstellen für Bürger und Koordinierungszentren zur Bearbeitung von Problemen eingerichtet haben, dürften solche Angaben in einheitlicher Form mehr oder weniger leicht erhältlich sein. Diese sollten unbedingt veröffentlicht werden, denn die Akteure des Binnenmarktes müssen wissen, was wo passiert, wenn sie einen Nutzen davon haben sollen.

    3.12. Auch andere Bereiche, mit denen die Kommission Schwierigkeiten hatte, wie die gegenseitige Anerkennung von Normen sowie die unter Beschäftigungsgesichtspunkten so wichtige Gesamtproblematik von Aufenthaltsrecht und Arbeitnehmermobilität könnten davon profitieren, daß von den Mitgliedstaaten zu liefernde Daten im Binnenmarktanzeiger veröffentlicht und analysiert werden. Weitere Beispiele bietet die bereits genannte frühere Stellungnahme des WSA ().

    4. Weitere Erwägungen

    Arbeitnehmermobilität und grenzüberschreitende Bürgerrechte

    4.1. Der im zweiten Binnenmarktanzeiger veröffentlichte Bericht über die Erfahrungen der Unionsbürger mit der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität ist besonders zu begrüßen. Denn die Bedeutung der Bürgerrechte in der Union wird allzu oft übersehen oder heruntergespielt. Wie die Kommission angibt, stellt die Arbeitnehmermobilität einen besonders wichtigen Faktor für den wirtschaftlichen und den sozialen Erfolg des Binnenmarktes dar. Für die Bürger ist es von größter Bedeutung, daß sie ihre Rechte in der EU kennen und in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können. Der Ausschuß bittet daher die Kommission, ihre Untersuchungen zu den Bürgerrechten und sozialen Themen weiterzuführen und darüber als einen wesentlichen Gesichtspunkte des Binnenmarktes im Binnenmarktanzeiger oder anderswo zu berichten.

    Die Bedeutung angemessener Statistiken

    4.2. Der Ausschuß begrüßt, daß der Anzeiger erstmals Angaben zur Wirkung des Binnenmarktes auf die Integration der Volkswirtschaften enthält. Dies ist ein wichtiges Thema, das angesichts der bevorstehenden Einführung des Euro noch an Bedeutung gewinnt. Jetzt kommt es in hohem Maße darauf an, Daten, die den Umfang und die Vorzüge (und auch die Schwachstellen) eines zunehmend integrierten europäischen Marktes belegen, zu sammeln und zu veröffentlichen, wie es der Ausschuß bereits in seiner Stellungnahme zum ersten Binnenmarktanzeiger gefordert hat.

    4.3. Was bis jetzt vorliegt, ist allerdings nur umrißhaft, und die Kommission sollte nicht mehr hineinlesen, als darin steckt. Nach Auffassung des Ausschusses sind für weitergehende Erkenntnisse neuere, umfangreichere und subtilere Daten erforderlich als diejenigen, über die die Kommission zur Zeit verfügt. Unter Ziffer 3.4 seiner bereits mehrfach genannten Stellungnahme () gibt der Ausschuß dazu einige spezifische Empfehlungen. Außerdem machte er in seiner kürzlich verabschiedeten Stellungnahme ausführliche Bemerkungen zu den Vorschlägen der Kommission für ein statistisches Programm der Gemeinschaft 1998-2002 (), die er begrüßte, die ihm aber nicht weit genug gingen.

    Transparenz: Aufgabe Nr. 1

    4.4. Für den Ausschuß hat der Binnenmarktanzeiger vor allem einen Zweck: Er soll aufklären über die Vorgänge im Binnenmarkt, die Rechte der Bürger, die Rechte der Marktteilnehmer, die Möglichkeiten der Abhilfe bei Fehlentwicklungen, die Behandlung von Klagen und Beseitigung von Mißständen sowie über die Vorgänge in den einzelnen Mitgliedsländern, damit das Vertrauen wächst, daß alle nach den gleichen Regeln spielen.

    Der Schwung des Aktionsplanes darf nicht verloren gehen

    4.5. Vor Erreichung des Endtermins des Aktionsplans wird nur noch eine Ausgabe des Binnenmarktanzeigers erscheinen. Der Ausschuß geht davon aus, daß die Kommission keinen zweiten Aktionsplan in Angriff nehmen möchte, auch wenn die einschlägige Entscheidung noch nicht gefalle ist. Seines Erachtens darf aber nicht zugelassen werden, daß der Aktionsplan sang- und klanglos ausläuft. Dies würde dem Eindruck Vorschub leisten, alle könnten sich eine Erholungspause gönnen, nachdem sie die besonderen Anstrengungen hinter sich gebracht haben. Hierdurch könnte vieles von dem, was erreicht wurde, wieder verwässert werden. Es kommt deshalb darauf an, die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften weiterhin sehr aufmerksam, wenn auch vielleicht in anderer Form, zu verfolgen. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission im Frühherbst eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie darlegt, was sie 1999 und danach zu tun gedenkt, damit die von dem Aktionsplan ausgelösten Impulse nicht ins Leere laufen und das damit geweckte Interesse nicht verlorengeht.

    Brüssel, den 9. September 1998.

    Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Tom JENKINS

    () ABl C 157 vom 25.5.1998. In dieser Stellungnahme werden im wesentlichen verschiedene Aspekte des Aktionsplans kommentiert. Um Wiederholungen zu vermeiden, beschränkt sich der Ausschuß in der vorliegenden Stellungnahme weitgehend auf den Inhalt und die Qualität des zweiten Binnenmarktanzeigers.

    () CSE 97/1.

    () "Vermeidung neuer Hindernisse im Binnenmarkt", ABl. C 157 vom 25.5.1998.

    () SLIM steht für Simpler Legislation for the Internal Market (Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt), ein Projekt, das seit 1996 läuft.

    () "Wirkung und Wirksamkeit der Binnenmarktmaßnahmen", erschienen am 30.10.1996.

    () Der Ausschuß begrüßt die Tatsache, daß die EWR/EFTA-Länder mit der Veröffentlichung ihres eigenen Anzeigers begonnen haben. Er ist überzeugt, daß sie seine Vorzüge bald werden zu schätzen wissen.

    () "Aktionsplan für den Binnenmarkt - Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat" - CSE (97) 1 endg., Juni 1997, S. 3.

    () ABl. C 57 vom 25.5.1998, Ziffer 3.4.

    () ABl. C 57 vom 25.5.1998.

    () Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates über das Statistische Programm der Gemeinschaft 1998-2002, ABl. C 235 vom 27.7.1998, S. 60.

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