This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32024D0412
Council Decision (EU) 2024/412 of 16 January 2024 on the signing, on behalf of the Union, and provisional application of the Protocol to the Euro-Mediterranean Agreement establishing an Association between the European Communities and their Member States, of the one part, and the Arab Republic of Egypt, of the other part, on a Framework Agreement between the European Union and the Arab Republic of Egypt on the general principles for the participation of the Arab Republic of Egypt in Union programmes
Beschluss (EU) 2024/412 des Rates vom 16. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Beschluss (EU) 2024/412 des Rates vom 16. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
ST/15085/2023/INIT
ABl. L, 2024/412, 30.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/412/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/412/oj
Amtsblatt |
DE Serie L |
2024/412 |
30.1.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/412 DES RATES
vom 16. Januar 2024
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (1) wurde von der Union mit dem Beschluss 2004/635/EG des Rates (2) geschlossen. |
(2) |
Am 18. Juni 2007 hat der Rat die Kommission ermächtigt, ein Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union auszuhandeln (im Folgenden „Protokoll“) |
(3) |
Die Verhandlungen wurden am 8. März 2023 abgeschlossen. |
(4) |
Das Protokoll dient dazu, die finanziellen und technischen Regeln festzulegen, die die Arabische Republik Ägypten zur Teilnahme an bestimmten Programmen der Union befähigen. Der durch das Protokoll gebildete horizontale Rahmen enthält die Grundsätze für Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit und ermöglicht der Arabischen Republik Ägypten, Unterstützung, insbesondere finanzielle Unterstützung, zu erhalten, die von der Union entsprechend diesen Programmen geleistet wird. |
(5) |
Der durch das Protokoll geschaffene Rahmen gilt lediglich für die Programme, bei denen die maßgeblichen Gesetzgebungsakte zur Einrichtung der Programme die Möglichkeit einer Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten vorsehen. Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls hat deshalb nicht die Ausübung von Befugnissen gemäß den verschiedenen sektorbezogenen Politiken zur Folge; die Befugnisse werden vielmehr bei der Einrichtung der Programme ausgeübt. |
(6) |
Das Protokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt (3).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Das Protokoll wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Protokolls vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind (4).
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
V. VAN PETEGHEM
(1) ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 39.
(2) Beschluss 2004/635/EG des Rates vom 21. April 2004 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 38).
(3) Der Wortlaut des Protokolls ist im ABl. L, 2024/409, 30.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree/2024/409/oj veröffentlicht.
(4) Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/412/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)