Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32020D2187

    Beschluss (EU) 2020/2187 des Rates vom 22. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2021 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

    ABl. L 435 vom 23.12.2020, p. 73–73 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2187/oj

    23.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 435/73


    BESCHLUSS (EU) 2020/2187 DES RATES

    vom 22. Dezember 2020

    über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2021 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „VGV“) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates (1) unterzeichnet. Am 4. März 2019 wurde er von der Union durch den Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) genehmigt. Er trat am 1. Mai 2019 in Kraft.

    (2)

    Nach Artikel 35 VGV hat der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft zu verabschieden. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen.

    (3)

    Der Lenkungsausschuss soll in seiner Sitzung im Dezember 2020 – oder, sollte der Punkt in dieser Sitzung nicht behandelt werden, in der darauffolgenden Sitzung – einen Beschluss über den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2021 annehmen.

    (4)

    Der vorgeschlagene Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2021 ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich. Er deckt die Kosten für Personal, Reisen, IT-Ausrüstung und Software sowie operative Ausgaben ab, beispielsweise für Studien, technische Hilfe und die Organisation von Konferenzen und Sitzungen.

    (5)

    Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da ein solcher Beschluss für das Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und gegenüber der Union Rechtswirkung hat —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft betreffend den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2021 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Lenkungsausschusses. (3)

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2020.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. ROTH


    (1)  Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates vom 11. Juli 2017 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 1).

    (2)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1).

    (3)  Siehe Dokument 11356/20 unter http://register.consilium.europa.eu.


    Top