Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32020D2033

    Beschluss (GASP) 2020/2033 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

    ABl. L 419 vom 11.12.2020, p. 30–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/2033/oj

    11.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 419/30


    BESCHLUSS (GASP) 2020/2033 DES RATES

    vom 10. Dezember 2020

    zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo angenommen.

    (2)

    Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert, und mit Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP wurden eigenständige restriktive Maßnahmen eingeführt.

    (3)

    Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2021 verlängert werden und sollte eine Person aus der Liste in Anhang II jenes Beschlusses gestrichen werden.

    (4)

    Die Begründungen für bestimmte in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführte Personen sollten geändert werden.

    (5)

    Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „(2)   Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2021. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“

    2.

    Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird durch den Text im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2020.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. ROTH


    (1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30).

    (2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7).


    ANHANG

    „ANHANG II

    LISTE DER PERSONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 2

    A.   Personen

     

    Name(n)

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    1

    Ilunga KAMPETE

    alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.

    Geburtsdatum: 24.11.1964

    Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29

    Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

    Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.

    Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    12.12.2016

    2

    Gabriel AMISI KUMBA

    alias Gabriel Amisi Nkumba; ‚Tango Fort‘; ‚Tango Four‘

    Geburtsdatum: 28.5.1964

    Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

    In seiner Funktion als stellvertretender Stabschef der FARDC, bei denen er von Juli 2018 bis Juli 2020 für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zuständig war, und aufgrund seiner Führungsaufgaben als Generalinspekteur der FARDC seit Juli 2020 trägt er die Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.

    12.12.2016

    3

    Ferdinand ILUNGA LUYOYO

    Geburtsdatum: 8.3.1973

    Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0260335 (gültig vom 15.4.2011 bis zum 14.4.2016)

    Anschrift: 2, avenue des Orangers, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Ferdinand Ilunga Luyoyo war bis 2017 Befehlshaber der Schutztruppe Légion Nationale d’Intervention der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) und bis Dezember 2019 Befehlshaber der Einheit der PNC, die für den Schutz von Institutionen und hochrangigen Beamten zuständig ist. Ferdinand Ilunga Luyoyo war für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Unterdrückung im September 2016 in Kinshasa und für die anschließenden Menschenrechtsverletzungen der PNC verantwortlich.

    Ferdinand Ilunga Luyoyo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Ferdinand Ilunga Luyoyo behielt seinen Rang als General bei und ist nach wie vor öffentlich in der Demokratischen Republik Kongo aktiv.

    12.12.2016

    4

    Célestin KANYAMA

    alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; ‚Esprit de mort‘

    Geburtsdatum: 4.10.1960

    Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.5.2014 bis zum 19.5.2019)

    Schengen-Visum Nr. 011518403, ausgestellt am 2.7.2016

    Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

    Geschlecht: männlich

    Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Célestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa.

    Im Juli 2017 wurde Célestin Kanyama zum Generaldirektor der Ausbildungsschulen der Nationalpolizei ernannt. Aufgrund seiner Funktion als leitender PNC-Beamter trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der PNC. Beispielsweise haben Polizeibeamte im Oktober 2018 nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln über die Veruntreuung von Rationen für Polizeikadetten und die Rolle, die General Kanyama dabei spielte, Journalisten eingeschüchtert und ihrer Freiheit beraubt.

    Célestin Kanyama war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    12.12.2016

    5

    John NUMBI

    alias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi

    Geburtsdatum: 16.8.1962

    Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    John Numbi war von Juli 2018 bis Juli 2020 Generalinspekteur der kongolesischen Streitkräfte (FARDC). Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC, so z. B. die unverhältnismäßige Gewalt, die von Juni bis Juli 2019 von FARDC-Truppen unter seinem unmittelbaren Kommando gegen illegal tätige Bergleute eingesetzt wurde.

    John Numbi war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    John Numbi übt weiterhin Einfluss auf die FARDC aus, insbesondere in Katanga, wo schwere Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC gemeldet wurden.

    12.12.2016

    6

    Evariste BOSHAB

    alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng

    Geburtsdatum: 12.1.1956

    Geburtsort: Tete Kalamba, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom: 21.12.2015 bis zum: 20.12.2020)

    Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen

    Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden.

    Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Evariste Boshab war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, wo er, insbesondere seit er im März 2019 Senator von Kasai wurde, nach wie vor eine einflussreiche Rolle spielt.

    29.5.2017

    7

    Alex KANDE MUPOMPA

    alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa

    Geburtsdatum: 23.9.1950

    Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OPS 0024910 (gültig vom: 21.3.2016 bis zum: 20.3.2021)

    Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

    1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

    Geschlecht: männlich

    Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei (PNC) in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

    Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Alex Kande Mupompa war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, die er bis Oktober 2019 vertrat und in der er als Parteiführer des Congrès des alliés pour l’action au Congo (CAAC), der der Provinzregierung von Kasai angehört, nach wie vor Einfluss ausübt.

    29.5.2017

    8

    Jean-Claude KAZEMBE MUSONDA

    Geburtsdatum: 17.5.1963

    Geburtsort: Kashobwe, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 7891, avenue Lubembe, Quartier Lido, Lubumbashi, Haut-Katanga, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Gouverneur der Provinz Haut-Katanga bis April 2017 war Jean-Claude Kazembe Musonda verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei in der Provinz Haut-Katanga, einschließlich im Zeitraum zwischen dem 15. und dem 31. Dezember 2016, als infolge der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte einschließlich PNC-Bediensteten als Reaktion auf Proteste in Lubumbashi 12 Zivilpersonen getötet und 64 verletzt wurden.

    Jean-Claude Kazembe Musonda war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Jean-Claude Kazembe Musonda leitet die CONAKAT-Partei, die der Front Commun pour le Congo (FCC) weiterhin loyal verbunden ist.

    29.5.2017

    9

    Éric RUHORIMBERE

    alias Eric Ruhorimbere Ruhanga; ‚Tango Two‘; ‚Tango Deux‘

    Geburtsdatum: 16.7.1969

    Geburtsort: Minembwe, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241

    Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Éric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die kongolesischen Streitkräfte, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie Frauen und Kinder, verantwortlich.

    Éric Ruhorimbere ist seit Juli 2018 Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord-Equateur. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Éric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    29.5.2017

    10

    Emmanuel RAMAZANI SHADARI

    alias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary

    Geburtsdatum: 29.11.1960

    Geburtsort: Kasongo, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 28, avenue Ntela, Mont Ngafula, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister bis Februar 2018 war Emmanuel Ramazani Shadari offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Funktion war er für die Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repressionen in Kinshasa im Januar/Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.

    In dieser Funktion war Emmanuel Ramazani Shadari daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Seit Februar 2018 ist Emmanuel Ramazani Shadari Ständiger Sekretär der Parti du peuple pour la reconstruction et le développement (PPRD), der wichtigsten Partei der Koalition unter dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila.

    29.5.2017

    11

    Kalev MUTONDO

    alias Kalev Katanga Mutondo, Kalev Motono, Kalev Mutundo, Kalev Mutoid, Kalev Mutombo, Kalev Mutond, Kalev Mutondo Katanga, Kalev Mutund

    Geburtsdatum: 3.3.1957

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): DB0004470 (gültig vom 8.6.2012 bis zum: 7.6.2017)

    Anschrift: 24, avenue Ma Campagne, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) bis Februar 2019 war Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich.

    Kalev Mutondo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Im Mai 2019 unterzeichnete er eine Erklärung über seine bisherige und künftige Loyalität gegenüber Joseph Kabila, dessen enger Verbündeter er nach wie vor ist.

    Kalev Mutondo verfügt in seiner neuen Rolle als ‚politischer Berater‘ des Ministerpräsidenten der Demokratischen Republik Kongo immer noch über hohen politischen Einfluss.

    29.5.2017

    B.   Einrichtungen.


    Top