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Document 32019R0723

    Durchführungsverordnung (EU) 2019/723 der Kommission vom 2. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des einheitlichen Musterformulars, das in den von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Jahresberichten zu verwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR.)

    C/2019/3190

    ABl. L 124 vom 13.5.2019, p. 1–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 30/11/2021

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/723/oj

    13.5.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 124/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/723 DER KOMMISSION

    vom 2. Mai 2019

    mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des einheitlichen Musterformulars, das in den von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Jahresberichten zu verwenden ist

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (1), insbesondere auf Artikel 113 Absatz 2 und Artikel 134 erster Absatz Buchstabe f,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 legt jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 31. August jedes Jahres einen Jahresbericht über die amtlichen Kontrollen, die Fälle der Nichteinhaltung und die Durchführung seines mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) vor. Der erste dieser Berichte ist bis zum 31. August 2021 vorzulegen.

    (2)

    Es sollte ein einheitliches Musterformular angenommen werden, um eine einheitliche Darstellung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

    (3)

    Das einheitliche Musterformular, das in den von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Jahresberichten zu verwenden ist, sollte andere, bereits bestehende und von der Kommission angenommene einheitliche Musterformulare einschließen, die für die Vorlage der Berichte über amtliche Kontrollen bestimmt sind, die die zuständigen Behörden der Kommission gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Vorschriften vorlegen müssen. Damit sollen Mehrfachmeldungen und ein unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden.

    (4)

    Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet sein, das einheitliche Musterformular in elektronischer Form auszufüllen, da dies sowohl die Zusammenstellung von Informationen und Daten als auch die Vermeidung von Übertragungsfehlern erleichtern wird.

    (5)

    Um die Anwendung fortschrittlicher Kommunikationsmittel und die effizienteste Verwendung der in den Jahresberichten enthaltenen Daten und Informationen zu ermöglichen, sollte das einheitliche Musterformular im computergestützten Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC) bereitgestellt werden, und die Mitgliedstaaten sollten die Jahresberichte unter Nutzung des IMSOC übermitteln.

    (6)

    Das einheitliche Musterformular enthält bestimmte Informationen und Daten, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln müssen, einschließlich Informationen und Daten zum Wohlergehen von Tieren, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten werden. Die Entscheidung 2006/778/EG der Kommission (2) enthält derzeit die Anforderungen für die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sowie für die Meldung dieser Informationen an die Kommission. Im Interesse der Kohärenz und der Rechtssicherheit sollte die Entscheidung 2006/778/EG daher aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.

    (7)

    Das einheitliche Musterformular enthält außerdem Informationen und Daten über den Schutz von Tieren beim Transport, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln müssen. Der Durchführungsbeschluss 2013/188/EU der Kommission (3) enthält derzeit Vorschriften für die Jahresberichte betreffend die Kontrollen zum Schutz von Tieren beim Transport. Im Interesse der Kohärenz und der Rechtssicherheit sollte der Durchführungsbeschluss 2013/188/EU daher aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.

    (8)

    Da die Verordnung (EU) 2017/625 mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 gilt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.

    (9)

    Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Gegenstand

    Mit dieser Verordnung wird das einheitliche Musterformular, das für die Informationen und Daten in dem von jedem Mitgliedstaat vorzulegenden Jahresbericht gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 zu verwenden ist, festgelegt.

    Artikel 2

    Einheitliches Musterformular

    Die Mitgliedstaaten übermitteln die Informationen und Daten gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 anhand des einheitlichen Musterformulars im Anhang der vorliegenden Verordnung. Zu diesem Zweck ist die elektronische Fassung des einheitlichen Musterformulars zu verwenden, die im computergestützten Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC) bereitgestellt ist.

    Artikel 3

    Aufhebung

    Die Entscheidung 2006/778/EG und der Durchführungsbeschluss 2013/188/EU werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.

    Artikel 4

    Inkrafttreten und Anwendung

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem 14. Dezember 2019.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 2. Mai 2019

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1.

    (2)  Entscheidung 2006/778/EG der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden (ABl. L 314 vom 15.11.2006, S. 39).

    (3)  Durchführungsbeschluss 2013/188/EU der Kommission vom 18. April 2013 betreffend die Jahresberichte über nichtdiskriminierende Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 107).


    ANHANG

    Von (Mitgliedstaat) für den Zeitraum vom 1.1.(xxxx) bis 31.12.(xxxx) vorgelegter Jahresbericht

    TEIL I

    1.

    Einführung

     

     

     

    2.

    Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen, und deren Ergebnisse

     

     

    3.

    Anpassungen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans

     

     

    4.

    Gebühren oder Kostenbeiträge

     

    TEIL II

    1.   Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit, Lauterkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, darunter Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Interessen und der Information der Verbraucher, sowie Vorschriften über die Herstellung und Verwendung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

    1.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     


    1.2

    Amtliche Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben

    Zugelassene Betriebe

    Zahl der Betriebe

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)

     

     

    Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren

     

     

    Fleisch von Geflügel und Hasentieren

     

     

    Zuchtwildfleisch

     

     

    Jagdwildfleisch

     

     

    Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

     

     

    Fleischerzeugnisse

     

     

    Lebende Muscheln

     

     

    Fischereierzeugnisse

     

     

    Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse

     

     

    Eier und Eiprodukte

     

     

    Froschschenkel und Schnecken

     

     

    Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln

     

     

    Behandelte Mägen, Blasen und Därme

     

     

    Gelatine

     

     

    Kollagen

     

     

    Hochverarbeitete(s) Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren (HRP)

     

     

    Honig

     

     

    Sprossen

     

     

    Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

    Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Pflanzenbau

     

     

    Tierproduktion

     

     

    Gemischte Landwirtschaft

     

     

    Jagd

     

     

    Fischerei

     

     

    Aquakultur

     

     

    Obst- und Gemüseverarbeitung

     

     

    Herstellung pflanzlicher Öle und Fette

     

     

    Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

     

     

    Herstellung von Back- und Teigwaren

     

     

    Herstellung sonstiger Nahrungsmittel

     

     

    Getränkeherstellung

     

     

    Großhandel

     

     

    Einzelhandel

     

     

    Transport- und Lagerarbeiten

     

     

    Gastronomie

     

     

    Sonstige

     

     

     

    Zahl der Betriebe

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen

     

     


    1.3

    Amtliche Kontrollen, die eine kontinuierliche oder regelmäßige Anwesenheit von Personal oder Vertretern der zuständigen Behörden auf dem Betriebsgelände des Unternehmers erfordern

    Betriebsarten

    Zahl der Betriebe

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen (Anzahl der Schlachtkörper oder Gewicht in Tonnen)

    Ablehnungen

    Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren — Schlachthöfe

     

     

     

    Fleisch von Geflügel und Hasentieren — Schlachthöfe

     

     

     

    Zuchtwildfleisch — Schlachthöfe

     

     

     

    Wildfleisch — Wildbearbeitungsbetriebe

     

     

     


    1.4

    Amtliche Kontrollen von Erzeugnissen/Waren nach horizontaler Vorschrift und Lebensmittelkategorie

    Nach horizontaler Vorschrift

    Nach Lebensmittelkategorie

    Mikrobiologische Kriterien

    Pestizidrückstände in Lebensmitteln

    Kontaminanten in Lebensmitteln

    Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln

    Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

    Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln

    Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe)

    Bestrahlung

    Verunreinigung durch Migration von Lebensmittelkontaktmaterialien

    Sonstige

    1.

    Milcherzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    2.

    Alternativen zu Milcherzeugnissen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    3.

    Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    4.

    Speiseeis

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    5.

    Obst und Gemüse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    6.

    Süßwaren

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    7.

    Getreide und Getreideerzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    8.

    Backwaren

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    9.

    Frischfleisch

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Als Haustiere gehaltene Huftiere*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Geflügel und Hasentiere*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Zuchtwild*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Frei lebendes Wild*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    10.

    Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Hackfleisch/Faschiertes*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Fleischzubereitungen*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Separatorenfleisch*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    11.

    Fleischerzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Behandelte Mägen, Blasen und Därme*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gelatine, Kollagen und HRP*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    12.

    Fisch und Fischereierzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Lebende Muscheln*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Fischereierzeugnisse*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    13.

    Eier und Eiprodukte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    14.

    Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    15.

    Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    16.

    Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    17.

    Getränke

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Nichtalkoholische Getränke*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    18.

    Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    19.

    Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    20.

    Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    21.

    Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    22.

    Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Lebensmittelkontaktmaterialien

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    1.5

    Kommentarfeld*

     

     


    1.6

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    Verstöße bei Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben

    Administrativ

    Gerichtlich

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe*

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Zugelassene Betriebe

     

     

     

     

     

    Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)

     

     

     

     

     

    Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren

     

     

     

     

    Fleisch von Geflügel und Hasentieren

     

     

     

     

    Zuchtwildfleisch

     

     

     

     

    Jagdwildfleisch

     

     

     

     

    Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

     

     

     

     

    Fleischerzeugnisse

     

     

     

     

    Lebende Muscheln

     

     

     

     

    Fischereierzeugnisse

     

     

     

     

    Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse

     

     

     

     

    Eier und Eiprodukte

     

     

     

     

    Froschschenkel und Schnecken

     

     

     

     

    Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln

     

     

     

     

    Behandelte Mägen, Blasen und Därme

     

     

     

     

    Gelatine

     

     

     

     

    Kollagen

     

     

     

     

    HRP

     

     

     

     

    Honig

     

     

     

     

    Sprossen

     

     

     

     

    Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

     

     

     

     

     

    Pflanzenbau

     

     

     

     

     

    Tierproduktion

     

     

     

     

    Gemischte Landwirtschaft

     

     

     

     

    Jagd

     

     

     

     

    Fischerei

     

     

     

     

    Aquakultur

     

     

     

     

    Obst- und Gemüseverarbeitung

     

     

     

     

    Herstellung pflanzlicher Öle und Fette

     

     

     

     

    Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

     

     

     

     

    Herstellung von Back- und Teigwaren

     

     

     

     

    Herstellung sonstiger Nahrungsmittel

     

     

     

     

    Getränkeherstellung

     

     

     

     

    Großhandel

     

     

     

     

    Einzelhandel

     

     

     

     

    Transport- und Lagerarbeiten

     

     

     

     

    Gastronomie

     

     

     

     

    Sonstige

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen

     

     

     

     

     

    Verstöße bei Lebensmitteln

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße

    Administrativ

    Gerichtlich

    Mikrobiologische Kriterien

    Pestizidrückstände in Lebensmitteln

    Kontaminanten in Lebensmitteln

    Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln

    Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

    Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe)

    Sonstige

    1.

    Milcherzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    2.

    Alternativen zu Milcherzeugnissen

     

     

     

     

     

     

     

     

    3.

    Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

     

     

     

     

     

     

     

     

    4.

    Speiseeis

     

     

     

     

     

     

     

     

    5.

    Obst und Gemüse

     

     

     

     

     

     

     

     

    6.

    Süßwaren

     

     

     

     

     

     

     

     

    7.

    Getreide und Getreideerzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

    8.

    Backwaren

     

     

     

     

     

     

     

     

    9.

    Frischfleisch

     

     

     

     

     

     

     

     

    Als Haustiere gehaltene Huftiere*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Geflügel und Hasentiere*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Zuchtwild*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Frei lebendes Wild*

     

     

     

     

     

     

     

     

    10.

    Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

     

     

     

     

     

     

     

     

    Hackfleisch/Faschiertes*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Fleischzubereitungen*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Separatorenfleisch*

     

     

     

     

     

     

     

     

    11.

    Fleischerzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

    Behandelte Mägen, Blasen und Därme*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gelatine, Kollagen und HRP*

     

     

     

     

     

     

     

     

    12.

    Fisch und Fischereierzeugnisse

     

     

     

     

     

     

     

     

    Lebende Muscheln*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Fischereierzeugnisse*

     

     

     

     

     

     

     

     

    13.

    Eier und Eiprodukte

     

     

     

     

     

     

     

     

    14.

    Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen

     

     

     

     

     

     

     

     

    15.

    Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte

     

     

     

     

     

     

     

     

    16.

    Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013

     

     

     

     

     

     

     

     

    17.

    Getränke

     

     

     

     

     

     

     

     

    Nichtalkoholische Getränke*

     

     

     

     

     

     

     

     

    Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*

     

     

     

     

     

     

     

     

    18.

    Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

     

     

     

     

     

     

     

     

    19.

    Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

     

     

     

     

     

     

     

     

    20.

    Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

     

     

     

     

     

     

     

     

    21.

    Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

     

     

     

     

     

     

     

     

    22.

    Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verstöße im Zusammenhang mit horizontalen Vorschriften

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße

    Administrativ

    Gerichtlich

    Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln:

     

    Nicht zugelassene GVO

     

     

     

    Kennzeichnung von GVO

     

     

    Bestrahlung

     

     

     

    Neuartige Lebensmittel

     

     

     

    Lebensmittelkontaktmaterialien

     

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    1.7

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    2.   Absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

    2.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    2.2

    Amtliche Kontrollen

     

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln (Teil C der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3))

     

    Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln (Teil B der Richtlinie 2001/18/EG)

     

    Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

     


    2.3

    Kommentarfeld*

     

     


    2.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    1.

    Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

     

     

     

     

     

    2.

    Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln

     

     

     

     

    3.

    Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

     

     

     

     

    3.1

    Nicht zugelassene GVO in Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial

     

     

     

     

    3.2

    Kennzeichnung von GVO bei Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial

     

     

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    2.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    3.   Futtermittel und Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln sowie die Verwendung von Futtermitteln, einschließlich Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Gesundheit, der Interessen und der Information der Verbraucher

    3.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    3.2

    Amtliche Kontrollen

    Nach Betrieben

    Zahl der Betriebe

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) zugelassen sind

     

     

    Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

     

     

    Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion

     

     

    Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind

     

     

    Nach horizontaler Vorschrift

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Kennzeichnung von Futtermitteln

     

    Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

     

    Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (5))

     

    Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6))

     

    Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (7))

     

    Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates (8))

     

    Pestizidrückstände in Futtermitteln

     

    GVO in Futtermitteln

     


    3.3

    Kommentarfeld*

     

     


    3.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    Nach Betrieben

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe*

    Zahl der kontrollierten Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

     

     

     

     

     

    Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

     

     

     

     

    Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion

     

     

     

     

    Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*

     

     

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden

     

     

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind

     

     

     

     

    Nach horizontaler Vorschrift

    Zahl der festgestellten Verstöße

    Administrativ

    Gerichtlich

    Verstoß des Erzeugnisses:

    Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

     

     

     

    Verstoß des Erzeugnisses:

    Sicherheit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

     

     

    Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003)

     

     

    Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG)

     

     

    Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009)

     

     

    Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates)

     

     

    Pestizidrückstände in Futtermitteln

     

     

    Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln

     

     

    Kennzeichnung von GVO bei Futtermitteln

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    3.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    4.   Anforderungen im Bereich Tiergesundheit

    4.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    4.2

    Amtliche Kontrollen

     

    Zahl der Betriebe/Einrichtungen

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Zahl der registrierten Tiere

    Zahl der kontrollierten Tiere

    Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

     

     

    (zu Beginn des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)

     

     

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

     

     

    (zu Beginn des Jahres des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)

     

     

    Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)

     

     

     

    Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)

     

     

    Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates (9))

     

     

    Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG des Rates (10))

     

     

    Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind

     

     

    Quarantäneeinrichtungen für Vögel

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe:

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*

     

     

    Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere

     

     

    Besamungsstationen:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schweine*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     

    Samendepots:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     

    Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schweine*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     


    4.3

    Kommentarfeld*

     

     


    4.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Zahl der Betriebe/Einrichtungen, bei denen Verstöße festgestellt wurden

    Administrativ

    Gerichtlich

    Verbringungsbeschränkung für einzelne Tiere

    Verbringungsbeschränkung für alle Tiere

    Vernichtung von Tieren

    Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

     

     

     

    Betroffene Tiere

    Betroffene Betriebe

    Betroffene Tiere

    Betroffene Betriebe

    Betroffene Tiere

    Betroffene Betriebe

     

     

     

     

     

     

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

     

     

     

    Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)

     

     

    Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)

     

     

    Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97)

     

     

    Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG)

     

     

    Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind

     

     

    Quarantäneeinrichtungen für Vögel

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe:

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*

     

     

    Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*

     

     

    Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere

     

     

    Besamungsstationen:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schweine*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     

    Samendepots:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     

    Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:

     

     

    Rinder*

     

     

    Schweine*

     

     

    Schafe/Ziegen*

     

     

    Equiden*

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    4.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    5.   Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben

    5.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    5.2

    Amtliche Kontrollen

    Nach Betrieb/Anlage

    Anzahl der Betriebe/Anlagen

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) zugelassen sind

     

     

    Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind

     

     

    Nach horizontaler Vorschrift

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten

     


    5.3

    Kommentarfeld*

     

     


    5.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    Nach Betrieben/Anlagen

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen*

    Zahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen sind

     

     

     

     

     

    Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind

     

     

     

     

    Nach horizontaler Vorschrift

    Zahl der festgestellten Verstöße

    Administrativ

    Gerichtlich

    Verstoß des Erzeugnisses: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:

     

     

     

    Kategorien 1 und 2*

     

     

    Kategorie 3*

     

     

    Verstoß des Erzeugnisses: Sicherheit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:

     

     

    Kategorien 1 und 2*

     

     

    Kategorie 3*

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    5.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    6.   Anforderungen im Bereich Tierschutz

    6.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    6.2

    Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben (Richtlinie 98/58/EG des Rates  (12) )

    Landwirtschaftliche Nutztiere

    (Tierkategorie)

    Zahl der Produktionsstätten

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    Gesamtzahl der kontrollierten Produktionsstätten*

    Zahl der kontrollierten Produktionsstätten, bei denen Verstöße festgestellt wurden

    Administrativ

    Gerichtlich

    Schweine (im Sinne der Richtlinie 2008/120/EG des Rates (13))

     

     

     

     

     

     

    Legehennen (im Sinne der Richtlinie 1999/74/EG des Rates (14))

     

     

     

     

     

    Hühner (im Sinne der Richtlinie 2007/43/EG des Rates (15))

     

     

     

     

     

    Kälber (im Sinne der Richtlinie 2008/119/EG des Rates (16))

     

     

     

     

     

    Sonstiges (bitte angeben)

     

     

     

     

     


    6.3

    Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben

     

     


    6.4

    Tierschutz beim Transport (Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates  (17) )

    Schutz von Tieren beim Transport

    (nach Arten)

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Zahl und Kategorie der Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    1.

    Transportfähigkeit der Tiere

    2.

    Transportpraxis, Raumangebot, Höhe

    3.

    Transportmittel

    4.

    Wasser, Futtermittel, Reise- und Ruhezeiten

    5.

    Unterlagen

    6.

    Sonstige

    Administrativ

    Gerichtlich

    Rinder

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Schweine

     

     

     

     

     

     

     

     

    Schafe/Ziegen

     

     

     

     

     

     

     

     

    Equiden

     

     

     

     

     

     

     

     

    Geflügel

     

     

     

     

     

     

     

     

    Sonstige

     

     

     

     

     

     

     

     


    6.5

    Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz beim Transport

     

     


    6.6

    Tierschutz zum Zeitpunkt der Tötung (Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates  (18) )

     

     


    6.7

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    7.   Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen

    7.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    7.2

    Amtliche Kontrollen

     

    Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)

     

     


    7.3

    Kommentarfeld*

     

     


    7.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen

     

     

     

     

     

    Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)

     

     

     

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    7.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    8.   Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden, mit Ausnahme von Anwendungsgeräten für Pestizide

    8.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    8.2

    Amtliche Kontrollen

    Hinsichtlich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

    Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Eingangsstellen

     

     

    Hersteller/Formulierer

     

     

    Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer

     

     

    Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM

     

     

    Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen

     

     

    Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel

     

     

    Sonstige

     

     

    Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden

    Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Landwirtschaftliche Anwender

     

     

    Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*

     

     

    Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*

     

     

    Sonstige gewerbliche Anwender

     

     

    Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*

     

     

    Saatgutbehandlungsbetrieb*

     

     

    Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*

     

     

    Forstwirtschaft*

     

     

    Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*

     

     

    Sonstige

     

     


    8.3

    Kommentarfeld*

     

     


    8.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

    Hinsichtlich des Inverkehrbringens von PSM

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    Eingangsstellen

     

     

     

     

     

    Hersteller/Formulierer

     

     

     

     

    Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer

     

     

     

     

    Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM

     

     

     

     

    Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen

     

     

     

     

    Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel

     

     

     

     

    Sonstige

     

     

     

     

    Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

    Administrativ

    Gerichtlich

    Landwirtschaftliche Anwender

     

     

     

     

     

    Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*

     

     

     

     

    Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*

     

     

     

     

    Sonstige gewerbliche Anwender

     

     

     

     

    Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*

     

     

     

     

    Saatgutbehandlungsbetrieb*

     

     

     

     

    Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*

     

     

     

     

    Forstwirtschaft*

     

     

     

     

    Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*

     

     

     

     

    Sonstige

     

     

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    8.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    9.   Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

    9.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     

     

    Gemäß Artikel 92f der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission (19) (in Verbindung mit der ersten Entsprechungstabelle in Anhang V der Verordnung (EU) 2017/625) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre mehrjährigen nationalen Kontrollpläne gemäß Artikel 109 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 die Überwachung der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 durchgeführten Kontrollen der ökologischen/biologischen Produktion umfassen und dass die spezifischen Daten zu dieser Überwachung (im Folgenden „die ökologischen/biologischen Daten“) in dem in Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Jahresbericht enthalten sind. Die ökologischen/biologischen Daten müssen die in Anhang XIIIb der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 aufgeführten Aspekte abdecken. Die Daten über die ökologische/biologische Produktion müssen auf Informationen über die von den Kontrollstellen und/oder Kontrollbehörden durchgeführten Kontrollen und über die von der zuständigen Behörde vorgenommenen Überprüfungen beruhen. Die Daten sind gemäß den jeweiligen Mustern in Anhang XIIIb und Anhang XIIIc der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 vorzulegen.

     

    9.3

    Kommentarfeld*

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    10.   Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“ und die entsprechende Kennzeichnung der Erzeugnisse

    10.1

    Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

     

     


    10.2

    Amtliche Kontrollen

     

    Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

    Vor der Vermarktung

     

    Konventioneller Markt

     

    Elektronischer Handel

     


    10.3

    Kommentarfeld*

     

     


    10.4

    Verstöße

    Aktionen/Maßnahmen

     

    Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

    Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer

    Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden

    Administrativ

    Gerichtlich

    Vor der Vermarktung

     

     

     

     

     

    Konventioneller Markt

     

     

     

     

    Elektronischer Handel

     

     

     

     

    Praktiken des Betrugs und der Täuschung

     


    10.5

    Kommentarfeld*

     

     

    *

    Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

    (1)  Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35).

    (2)  Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).

    (3)  Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1).

    (4)  Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1).

    (5)  Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).

    (6)  Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10).

    (7)  Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1).

    (8)  Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft (ABl. L 92 vom 7.4.1990, S. 42).

    (9)  Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans (ABl. L 174 vom 2.7.1997, S. 1).

    (10)  Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54).

    (11)  Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1).

    (12)  Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23).

    (13)  Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5).

    (14)  Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53).

    (15)  Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19).

    (16)  Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7).

    (17)  Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1).

    (18)  Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).

    (19)  Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1).


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