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Document 32019D0062

    Beschluss (EU) 2019/62 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

    C/2018/8597

    ABl. L 17 vom 18.1.2019, p. 58–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/62/oj

    18.1.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 17/58


    BESCHLUSS (EU) 2019/62 DER KOMMISSION

    vom 19. Dezember 2018

    über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Wirtschaftszweige zu erstellen. Diese Dokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. Organisationen, die im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführten Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung registriert oder sich zu registrieren im Begriff sind, müssen diese Dokumente bei der Entwicklung ihres Umweltmanagementsystems und bei der Bewertung ihrer Umweltleistung in ihrer Umwelterklärung oder aktualisierten Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung berücksichtigen.

    (2)

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist die Kommission verpflichtet, einen Arbeitsplan zu erstellen, der eine als Anhaltspunkt dienende Liste der Branchen enthält, die bei der Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente Vorrang haben. In der Mitteilung der Kommission „Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (2) wurde die Automobilindustrie als vorrangige Branche identifiziert.

    (3)

    Das branchenspezifische Referenzdokument für die Automobilindustrie sollte sich auf bewährte Verfahren, Indikatoren und Leistungsrichtwerte für Hersteller von Kraftfahrzeugen, einschließlich Herstellern von Bauteilen und Komponenten, sowie Einrichtungen für die Behandlung von Altfahrzeugen konzentrieren. Es sollte auf bestehende Leitfäden für Aspekte verweisen, die unter andere Politikinstrumente der Union fallen, wie die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) oder die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter), die im Rahmen der Richtlinie 2010/75/EU Europäischen Parlaments und des Rates (4) erstellt werden. Des Weiteren sollte es anhand bewährter Umweltmanagementpraktiken für die Branche konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Umweltmanagements von Unternehmen der Branche identifizieren, einschließlich direkter Aspekte wie das Herstellungsverfahren und indirekter Aspekte wie das Lieferkettenmanagement, um eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.

    (4)

    Um Organisationen, Umweltgutachtern und anderen genügend Zeit einzuräumen, um sich auf die Einführung des branchenspezifischen Referenzdokuments für die Automobilindustrie vorzubereiten, sollte dieser Beschluss erst 120 Tage nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union angewendet werden.

    (5)

    Bei der Ausarbeitung des branchenspezifischen Referenzdokuments im Anhang dieses Beschlusses führte die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

    (6)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Er gilt ab dem 18. Mai 2019.

    Brüssel, den 19. Dezember 2018

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

    (2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.

    (3)  Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34).

    (4)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).


    ANHANG

    1.   EINLEITUNG

    Dieses branchenspezifische Referenzdokument für den Automobilsektor beruht auf einem detaillierten Wissenschafts- und Politikbericht (1) („Bericht über bewährte Praktiken“) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) der Europäischen Kommission.

    Maßgeblicher Rechtsrahmen

    Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), an dem sich Organisationen freiwillig beteiligen können, wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (2) eingeführt und anschließend mit folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet:

    Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3),

    Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

    Ein wichtiges neues Element der letzten überarbeiteten Fassung, die am 11. Januar 2010 in Kraft getreten ist, ist Artikel 46 über die Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie gegebenenfalls Leistungsrichtwerte und Punktesysteme zur Bewertung des Leistungsniveaus.

    Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

    Das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf die Automobilindustrie zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.

    Das Dokument wurde von der Europäischen Kommission anhand von Beiträgen von Interessenträgern verfasst. Eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle geleitete technische Arbeitsgruppe aus Experten und Interessenvertretern der Branche erörterte und vereinbarte schließlich die in diesem Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte; insbesondere Letztere wurden als repräsentativ für das Umweltleistungsniveau angesehen, das die leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreichen.

    Das branchenspezifische Referenzdokument soll allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, mit Ideen und Inspirationen sowie praktischen und technischen Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung leisten.

    Das branchenspezifische Referenzdokument richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Das Ziel des Referenzdokuments besteht somit darin, Organisationen der Automobilindustrie bei der Priorisierung relevanter — direkter und indirekter — Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

    Wie sollten branchenspezifische Referenzdokumente von EMAS-registrierten Organisationen berücksichtigt werden?

    Nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente auf zwei verschiedenen Ebenen berücksichtigen:

    1.

    Bei der Entwicklung und Anwendung ihres eigenen Umweltmanagementsystems auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b):

    Organisationen sollten relevante Teile des branchenspezifischen Referenzdokuments sowohl bei der Festlegung und Überprüfung ihrer Umweltzielsetzungen und -einzelziele (entsprechend den in der Umweltprüfung und Umweltpolitik ermittelten relevanten Umweltaspekten) als auch bei der Entscheidung über die Maßnahmen berücksichtigen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchzuführen sind.

    2.

    Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 4 Absatz 4):

    a)

    Organisationen sollten die im branchenspezifischen Referenzdokument genannten relevanten branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren berücksichtigen, wenn sie über die Indikatoren (4) für die Berichterstattung über die Umweltleistung entscheiden.

    Bei der Wahl der Indikatoren für die Berichterstattung sollten sie die im jeweiligen branchenspezifischen Referenzdokument vorgeschlagenen Indikatoren und deren Relevanz für die im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte berücksichtigen. Indikatoren müssen nur berücksichtigt werden, soweit sie für die Umweltaspekte relevant sind, die im Rahmen der Umweltprüfung als besonders wichtig erachtet wurden.

    b)

    Im Rahmen der Berichterstattung über ihre Umweltleistung und deren Einflussfaktoren sollten die Organisationen in ihrer Umwelterklärung angeben, in welcher Weise relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und, soweit verfügbar, Leistungsrichtwerte berücksichtigt wurden.

    Sie sollten beschreiben, inwieweit relevante bewährte Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte (die Indikatoren für das von den leistungsstärksten Organisationen erreichte Umweltleistungsniveau sind) verwendet wurden, um zur (weiteren) Verbesserung ihrer Umweltleistung Maßnahmen und Aktionen herauszuarbeiten und möglicherweise Prioritäten zu setzen. Die Anwendung bewährter Umweltmanagementpraktiken bzw. das Erreichen der ermittelten Leistungsrichtwerte ist jedoch nicht zwingend, denn aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems wird die Kosten-Nutzen-Bewertung der Realisierbarkeit der Richtwerte und bewährten Praktiken den Organisationen selbst überlassen.

    Ähnlich wie bei den Umweltleistungsindikatoren sollte die Organisation die Relevanz und Anwendbarkeit der bewährten Umweltmanagementpraktiken und Leistungsrichtwerte auch unter dem Gesichtspunkt der im Zuge ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte sowie technischer und finanzieller Aspekte prüfen.

    Elemente der branchenspezifischen Referenzdokumente (Indikatoren, bewährte Umweltmanagementpraktiken oder Leistungsrichtwerte), die in Bezug auf die von der Organisation im Rahmen ihrer Umweltprüfung ermittelten wichtigen Umweltaspekte nicht für relevant befunden wurden, sollten in der Umwelterklärung weder angegeben noch beschrieben werden.

    Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Wann immer eine Organisation plant, ihre Umweltleistung zu verbessern (und diese überprüft), konsultiert sie das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen, um Anregungen für die thematischen Fragen zu finden, die in einem schrittweisen Ansatz als Nächstes geregelt werden sollten.

    Die EMAS-Umweltgutachter kontrollieren, ob und inwieweit die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt hat (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).

    Damit akkreditierte Umweltgutachter eine Umweltbetriebsprüfung durchführen können, muss die betreffende Organisation nachweisen, inwieweit sie angesichts der Ergebnisse der Umweltprüfung die relevanten Elemente des branchenspezifischen Referenzdokuments ausgewählt und berücksichtigt hat. Die Gutachter kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen vielmehr, inwieweit das branchenspezifische Referenzdokument als Orientierungshilfe für die Ermittlung von Indikatoren und geeigneten freiwilligen Maßnahmen konsultiert wurde, mit denen die Organisation ihre Umweltleistung verbessern kann.

    Aufgrund der Freiwilligkeit des EMAS-Systems sollte die entsprechende Beweisführung für die Organisationen nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergehen. Insbesondere dürfen die Gutachter keine spezielle Begründung für jede der bewährten Praktiken, jeden branchenspezifischen Umweltleistungsindikator und jeden Leistungsrichtwert verlangen, die im branchenspezifischen Referenzdokument genannt sind, von der Organisation aufgrund ihrer Umweltprüfung jedoch als irrelevant erachtet wurden. Sie könnten jedoch relevante zusätzliche Elemente vorschlagen, die die Organisation künftig als weiteren Nachweis ihres Engagements für ständige Leistungsverbesserung berücksichtigen kann.

    Struktur des branchenspezifischen Referenzdokuments

    Das vorliegende Referenzdokument besteht aus fünf Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen des EMAS-Systems und beschreibt, wie das Dokument konsultiert werden sollte, während Kapitel 2 den Anwendungsbereich dieses Referenzdokuments festlegt. Kapitel 3 und 4 enthalten eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (5) sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit für jeweils die Teilsektoren Produktion und Altfahrzeuge. Wenn für eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis konkrete Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte formuliert werden konnten, sind diese ebenfalls angegeben. Da in einigen Bereichen entweder nur begrenzte Daten verfügbar oder die spezifischen Bedingungen jedes Unternehmens und/oder jeder Anlage (unterschiedliche Fertigungsverfahren in den einzelnen Fertigungsanlagen, Grad der vertikalen Integration) so unterschiedlich waren, dass ein Leistungsrichtwert nicht sinnvoll wäre, konnten jedoch nicht für alle bewährten Umweltmanagementpraktiken Leistungsrichtwerte angegeben werden. Auch wenn Leistungsrichtwerte vorgegeben werden, sind diese nicht als Zielvorgaben für alle Unternehmen zu verstehen oder etwa als Metriken, um die Umweltleistung der Unternehmen des Sektors vergleichen zu können, sondern vielmehr als Maßstab dessen, was möglich ist, um einzelnen Unternehmen dabei zu helfen, ihre erzielten Fortschritte zu evaluieren und sie zu weiteren Verbesserungen zu motivieren. Einige der Indikatoren und Richtwerte sind für mehrere bewährte Umweltmanagementpraktiken relevant und werden in diesem Fall mehrfach genannt. Kapitel 5 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den wichtigsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und den entsprechenden Leistungsrichtwerten.

    2.   GELTUNGSBEREICH

    Dieses Referenzdokument behandelt die Umweltleistung der Automobilindustrie und einige Aspekte des Altfahrzeughandelssektors. Dieses Dokument betrifft Unternehmen der Automobilindustrie, die unter die folgenden NACE-Codes fallen (entsprechend der mit Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige):

    NACE 29.1 Herstellung von Kraftwagen,

    NACE 29.2 Herstellung von Karosserien,

    NACE 29.3 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen,

    NACE 38.31 Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren.

    Zusätzlich zu den oben genannten können zwei weitere Zweige des Altfahrzeughandels als Untergruppen von breiteren Feldern in Betracht gezogen werden: Rückgewinnung sortierter Werkstoffe (NACE 38.32, einschließlich Schreddern von Altfahrzeugen) und Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (NACE 46.77, einschließlich Zerlegen von Altfahrzeugen zur Gewinnung von verwendbaren Teilen für den Wiederverkauf).

    Dieses Referenzdokument deckt Aktionen ab, die Fahrzeughersteller und Hersteller von Fahrzeugteilen einsetzen können, um die Umweltleistung über die gesamte automobile Wertschöpfungskette zu verbessern, wie abgebildet in Abbildung 1. In der Abbildung sind die Schlüsselbranchen im Anwendungsbereich dieses Dokuments hervorgehoben.

    Abbildung 1

    Überblick über die Tätigkeiten der Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie

    Image

    Die Tätigkeiten in der Automobilindustrie umfassen viele Prozessetappen, vom Presswerk über den Karosseriebau, die Lackieranlage, Bauteile- und Baugruppen-Montage, die Herstellung von Antrieben und Fahrgestellen, bis hin zur Vormontage, der Verkleidung und der Endmontage. Im vorliegenden Dokument wurden die bewährten Umweltmanagementpraktiken entwickelt, um eine möglichst breite Anwendung für verschiedene Arten von Anlagen zu ermöglichen. Jedoch sind aufgrund der großen Variationen in der vertikalen Integration der oben genannten Aktivitäten innerhalb desselben Werks direkte Bewertungen und Vergleiche der Umweltleistung zwischen den Werken schwierig. Deshalb sollten die Anwendbarkeit und Relevanz der besten Praktiken (sowie Indikatoren und Richtwerte) im Hinblick auf die Eigenschaften jedes Werks bewertet werden.

    Die folgende Tabelle (Tabelle 1) zeigt die wichtigsten direkten und indirekten Umweltaspekte für die Automobilindustrie auf und gibt an, welche im Rahmen dieses Referenzdokuments behandelt werden. Zusätzlich zeigt Tabelle 1 die wesentlichen Umweltbelastungen in Verbindung mit den wichtigsten Umweltaspekten auf, und wie diese in diesem Dokument behandelt werden: Sie werden entweder mit den in Kapitel 3 und 4 beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP) erörtert oder es wird auf andere verfügbare Referenzdokumente verwiesen, wie z. B. die Referenzdokumente über die besten verfügbaren Techniken (BVT) (7), referenziert durch ihre jeweiligen Codes).

    Tabelle 1

    Die wesentlichen Umweltaspekte und -belastungen für die Automobilindustrie und wie diese in diesem Referenzdokument behandelt werden

    Haupt-Umweltaspekt

    Damit zusammenhängende

    Umweltbelastung

    BUMP

    Energie/Klimawandel

    Rohstoff/Abfall

    Wasser

    Emissionen

    Biologische Vielfalt

    Lieferkettenmanagement

     

     

     

     

     

    BUMP für Lieferkettenmanagement (Abschnitt 3.6)

    Konstruktion und Design

     

     

     

     

     

    BUMP für Design für Nachhaltigkeit (Abschnitt 3.6.3)

    BUMP für die Wiederaufbereitung von Bauteilen (Abschnitt 3.7.1)

    Herstellungs- und Montagephase

     

    Presswerk

     

     

     

     

     

    Bezug zu den BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte (8)

    BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

    Karosserie

     

     

     

     

     

    BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

    Lackieranlage

     

     

     

     

     

    Bezug zu BVT in Referenzdokumenten für STS, STM

    Herstellung von Antrieben und Fahrgestellen

     

     

     

     

     

    Bezug zu den BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte

    BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

    Herstellung anderer Komponenten

     

     

     

     

     

    Bezug auf BVT in den Referenzdokumenten für FMP, SF, IS, TAN, GLS, POL, TXT usw.

    Bezug zu den BUMP des Produktionssektors für Elektrische und Elektronische Geräte (EEE) (9)

    Montagelinien

     

     

     

     

     

    BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

    Infrastruktur der Anlagen

     

     

     

     

     

    BUMP für Umwelt-, Energie-, Abfall-, Wasser- und Biodiversitätsmanagement (Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5)

    Nutzungsphase

    Außerhalb des Anwendungsbereichs, siehe Abbildung 1

    Altfahrzeug-Phase

     

    Beseitigung von Schadstoffen

     

     

     

     

     

    Referenz zu den Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10)

    BUMP zur Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

    BUMP zur verbesserten Beseitigung von Schadstoffen aus Fahrzeugen (Abschnitt 4.2.1)

    Altmaterial und Wiederverwendung

     

     

     

     

     

    Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG (siehe Referenzen oben)

    BUMP zur Anwendung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

    BUMP für Komponenten- und Materialrücknahmenetzwerke (Abschnitt 4.1.1)

    Demontage und Recycling von Bauteilen

     

     

     

     

     

    Richtlinien 2000/53/EG und 2006/66/EG (siehe Referenzen oben)

    BUMP zur Anwendung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (Abschnitt 3.1.1)

    BUMP bei Kunststoff- und Verbundteilen (Abschnitt 4.2.2)

    Post-Schredder-Behandlung

     

     

     

     

     

    Außerhalb des Anwendungsbereichs (Referenz zu BVT im Referenzdokument für Abfallbehandlungsanlagen), siehe Abbildung 1

    Die in Tabelle 1 aufgeführten Umweltaspekte wurden als die für diesen Sektor bedeutendsten Aspekte ausgewählt. Die konkret von spezifischen Unternehmen zu bewältigenden Umweltaspekte sollten jedoch von Fall zu Fall bewertet werden.

    Zudem bleibt die Anwendung der BUMP ein freiwilliger Prozess, der an die spezielle Situation jeder Organisation angepasst werden muss. Daher ist es für Interessenträger von Bedeutung, die BUMP zu priorisieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit nützlich für sie sind. Die folgende Tabelle zeigt die Interessenträger, die vom vorliegenden Dokument betroffen sind, die mit großer Wahrscheinlichkeit die BUMP in jedem wichtigen Abschnitt vorfinden werden:

    Tabelle 2

    Hauptzielgruppe pro BUMP-Gruppe (X = Hauptzielgruppe, (x) = potenziell auch von Bedeutung)

     

    Gebiet

    Schlüsselaspekt

    Interessenträger

    OEMs (11)

    Erstrangige Zulieferer

    Zweitrangige und andere Zulieferer

    Wiederaufbereiter

    ZVA (12)

    Schredder

    PRODUKTION

    ÜBERGREIFENDE PRODUKTION

    Umweltmanagement

    X

    X

    X

    X

    X

    (x)

    Energiemanagement

    X

    X

    X

    X

    X

    (x)

    Abfallwirtschaft

    X

    X

    X

    X

    X

    (x)

    Wassermanagement

    X

    X

    X

    X

    X

    (x)

    Biologische Vielfalt

    X

    X

    X

    X

    X

    (x)

    LIEFERKETTE, DESIGN UND WIEDERAUF-BEREITUNG

    Lieferkettenmanagement, Logistik und Design

    X

    X

    X

     

     

     

    Wiederaufbereitung

    x)

     

     

    X

     

     

    ALTFAHRZEUGVERWERTUNG

    Altfahrzeug-Logistik

    Sammlung

     

     

     

    (x)

    X

     

    Altfahrzeugverwertung

     

     

     

     

     

    X

    (x)

    3.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN (BUMP), UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DIE AUTOMOBILINDUSTRIE

    3.1.   Bewährte Praktiken für das Umweltmanagement

    Dieser Abschnitt betrifft Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten und ist allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

    3.1.1.   Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems

    Hierbei geht es um die Einrichtung eines hoch entwickelten Umweltmanagementsystems (UMS) über alle Standorte eines Unternehmens hinweg. Dies ermöglicht die ununterbrochene Überwachung und Verbesserung aller bedeutenden Umweltaspekte.

    Ein UMS ist ein freiwilliges Hilfsmittel, das Organisationen dabei hilft, eine Umweltpolitik zu erarbeiten, einzuführen, einzuhalten, zu überprüfen und zu überwachen und ihre Umweltleistung zu verbessern. Hoch entwickelte Systeme können gemäß ISO 14001-2015 oder vorzugsweise EMAS eingeführt werden, welche international anerkannte und durch eine dritte Partei zugelassene oder überprüfte Systeme sind. Sie sind auf eine ständige Verbesserung und auf Leistungsvergleiche der Umweltleistung der Organisation ausgerichtet.

    Anwendbarkeit

    Ein UMS ist im Prinzip für alle Organisationen und Anlagen geeignet. Der Umfang und die Art eines UMS sowie die entsprechenden Umwelteinflüsse können je nach Größe und Komplexität der Organisation und ihrer Prozesse variieren. In einigen Fällen könnten Aspekte von Wassermanagement, biologischer Vielfalt oder Bodenverunreinigung durch das von Automobilunternehmen eingeführte UMS nicht erfasst oder angezeigt werden; dieses Referenzdokument (Abschnitte 3.2, 3.3, 3.4, 3.5) kann bezüglich dieser Aspekte Orientierung bieten.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwert

    (i1)

    Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem (% der Anlagen/Betriebsvorgänge)

    (i2)

    Zahl der Umweltleistungsindikatoren, die in der gesamten Organisation allgemein genutzt werden und/oder über die in den Umwelterklärungen berichtet wird;

    (i3)

    Gebrauch von internen oder externen Richtwerten zur Förderung der Umweltleistung (J/N)

    (b1)

    An allen Produktionsstätten weltweit wurde ein hoch entwickeltes Umweltmanagementsystem eingeführt.

    3.2.   Bewährte Praktiken für das Energiemanagement

    Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge von Bedeutung.

    3.2.1.   Einrichtung eines detaillierten Energieüberwachungs- und -managementsystems

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für die Optimierung des Energieverbrauchs an allen Produktionsstätten eine detaillierte Energieüberwachung auf Prozessebene in Verbindung mit einem Energiemanagementsystem einzuführen, das durch eine dritte Partei zugelassen oder überprüft wurde.

    An den bewährten Praktiken orientierte Energiemanagement-Pläne enthalten die folgenden Aspekte und sind einem Managementsystem entsprechend gestaltet, das organisatorische Verbesserungen benötigt, wie ein nach ISO 50001 zertifiziertes oder integriertes System im EMAS:

    Eine Energiepolitik, eine Strategie und einen Aktionsplan umsetzen;

    Für ein aktives Engagement des oberen Managements sorgen;

    Leistung messen und überwachen;

    Mitarbeiter schulen;

    Kommunizieren;

    Ständige Verbesserungen fördern;

    Investieren.

    Anwendbarkeit

    Ein ISO 50001-zertifiziertes oder EMAS-registriertes Energiemanagementsystem ist für jede Anlage oder Standort geeignet.

    Detaillierte wenn auch nicht immer notwendige Energieüberwachungs- und Managementsysteme einzuführen, kann für jedes Werk von Vorteil sein und sollte auf der geeigneten Ebene in Betracht gezogen werden, um Fortschritte zu machen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i4)

    Zahl der Anlagen mit detaillierten Energieüberwachungssystemen (# oder % der Anlagen/Betriebsvorgänge)

    (i5)

    Zahl der Anlagen mit einem ISO 50001-zertifizierten oder EMAS-registrierten Energiemanagementsystem (# oder % der Anlagen/Betriebsvorgänge)

    (b2)

    Entsprechende Energiemanagementpläne wurden an allen Standorten eingeführt (Organisationsebene)

    (b3)

    Eine detaillierte prozessbezogene Überwachung wurde am Standort eingeführt (Standortebene)

    (b4)

    Im Werk erfolgen Energiemanagementkontrollen, z. B. um für Standorte mit detaillierter Überwachung Bereiche der Anlage bei Nicht-Betrieb auszuschalten (Standortebene)

    3.2.2.   Verbesserung der Effizienz energieverbrauchender Prozesse

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine hohe Energieeffizienz sicherzustellen, indem regelmäßige Überprüfungen der energieverbrauchenden Prozesse durchgeführt und Optionen zur Verbesserung von Kontrolle, Management, Reparaturen und/oder Ersatzleistungen ermittelt werden.

    Die zu befolgenden zentralen Grundsätze zur Erhöhung der Energieeffizienz der Anlagen sind:

    Überprüfung der Energieleistung;

    Automatisierung und Zeitplanung zur Grundlastreduzierung;

    Bereichseinteilung;

    Überprüfung auf Lecks und Verluste;

    Anbringen von Isolierungen für Leitungen und Ausrüstungen;

    Installation von Wärmegewinnungssystemen, z. B. Wärmetauschern;

    Aufbau eines Kraft-Wärme-Kopplungssystems (KWK);

    Nachrüstungen;

    Installation von Möglichkeiten zum Wechseln oder Kombinieren von Energiequellen.

    Anwendbarkeit

    Die in diesen bewährten Praktiken genannten Techniken sind im Prinzip sowohl auf neue als auch auf bereits bestehende Anlagen anwendbar. Das Optimierungspotenzial ist jedoch meist größer bei bereits bestehenden Anlagen, die sich über die Jahre organisch weiterentwickelt haben, um den sich ändernden Produktionsauflagen gerecht zu werden, wobei Synergien und Rationalisierungen hier klarere Ergebnisse liefern.

    Nicht alle Anlagen werden in der Lage sein, eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) anzuwenden: Bei Anlagen mit geringen Wärmeprozessen oder einem geringen Wärmebedarf ist Kraft-Wärme-Kopplung keine kosteneffiziente Strategie.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i6)

    Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen der Systeme und der Automatisierung, von Reparaturen, Wartungen und Aktualisierungen (% der Standorte)

    (i7)

    Globaler Energieverbrauch (kWh) pro Betriebseinheit (13)

    3.2.3.   Erneuerbare und alternative Energienutzung

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, innerhalb oder außerhalb des Betriebs produzierte erneuerbare Energien zu nutzen, um den Energiebedarf einer Fahrzeugfabrik zu decken.

    Nachdem die Energienutzung so weit wie möglich verringert wurde (siehe Abschnitt 3.2.2), sind folgende erneuerbare oder alternative Energiequellen in Betracht zu ziehen:

    Erneuerbare Energien vor Ort, d. h. Erzeugung durch Solarthermie, Fotovoltaik-Solarzellen, Windräder, Erdwärmeanlagen, Biomasse oder Hydroelektrik;

    Alternative (potenziell CO2-reduzierte) Quellen vor Ort, wie die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung;

    Erwerb erneuerbarer Energien außerhalb des Betriebs, entweder direkt oder über große Versorgungsunternehmen.

    Anwendbarkeit

    Die Durchführbarkeit, erforderlichen Kosten und Technologien variieren je nach der örtlichen erneuerbaren Ressource. Die Umsetzbarkeit der örtlichen Erzeugung erneuerbarer Energien hängt stark von den Faktoren vor Ort und der Anlage selbst ab, von Klima, Gelände und Boden, von Schatten, Sonne und von der verfügbaren Fläche. Baugenehmigungen können je nach Rechtslage ebenfalls eine administrative Hürde darstellen.

    Energieerwerb außerhalb des Betriebs ist ganz allgemein möglich, entweder durch Partnerschaften mit Energieerzeugern (d. h. auf lokaler Ebene) oder einfach durch Auswahl einer Energieoption eines Versorgungsunternehmens, was in den meisten Mitgliedstaaten allen Kunden angeboten wird.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i8)

    Anteil an Produktionsstätten mit Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen (%)

    (i9)

    Anteil an Energienutzung im Betrieb aus erneuerbaren Energiequellen (%)

    (i10)

    Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen (MWh oder TJ) pro Betriebseinheit

    (b5)

    Alle Produktionsstätten werden auf die mögliche Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft

    (b6)

    Über die Energienutzung erfolgt eine Berichterstattung unter Angabe des Anteils fossiler und nichtfossiler Energie

    (b7)

    Es gilt eine Politik, die auf eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien abzielt

    3.2.4.   Optimierung der Beleuchtung in Automobilfabriken

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch für die Beleuchtung zu senken durch die Kombination von optimalem Design, idealer Positionierung, effizienten Beleuchtungstechnologien und bereichsbezogenen Managementstrategien.

    Ein integrierter Ansatz zur Optimierung der Energieeffizienz von Beleuchtungen muss folgende Elemente berücksichtigen:

    Raumgestaltung: soweit möglich, Tageslicht mit künstlichem Licht kombinieren;

    Die Positionierung und Verteilung der Lichtquellen optimieren: Höhe und Abstand zwischen den Leuchten im Rahmen der Vorgaben für Wartung, Reinigung, Reparaturfähigkeit und Kosten;

    Die Effizienz der Beleuchtungskörper steigern: Auswahl effizienter technischer Lösungen (auf Systemebene), die ausreichend Helligkeit für sicheres Arbeiten bieten;

    Bereichsorientiertes Beleuchtungsmanagement: Licht wird an- oder ausgeschaltet je nach Anforderung und Anwesenheit.

    Eine Kombination der obigen Maßnahmen kann die effektivste und umfassendste Art sein, Energienutzung für die Beleuchtung zu reduzieren.

    Anwendbarkeit

    Diese bewährte Umweltmanagementpraxis ist allgemein anwendbar, wobei unterschiedliche Beleuchtungstechnologien unterschiedliche Anwendungsbereiche und Beschränkungen haben, weshalb sie für bestimmte Arbeitsumgebungen ungeeignet sein könnten.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i11)

    Einsatz von besser platzierten energieeffizienten Lichtquellen (% der beleuchteten Bereiche innerhalb eines Betriebes, % aller Betriebe).

    (i12)

    Einsatz von bereichsbezogenen Strategien für die Beleuchtung (% der beleuchteten Bereiche innerhalb eines Betriebes, % aller Betriebe).

    (i13)

    Energieverbrauch von Beleuchtungskörpern (14) (kWh/Jahr für eine Anlage)

    (i14)

    Durchschnittliche Effizienz von Leuchten im gesamten Werk (lm/W)

    (b8)

    Die energieeffizientesten an die speziellen Anforderungen am Arbeitsplatz angepassten Lichtlösungen kommen an allen Standorten zum Einsatz

    (b9)

    Bereichseinteilungspläne wurden an allen Anlagen eingeführt

    3.2.5.   Rationale und effiziente Nutzung von Druckluft

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieverbrauch zu reduzieren, indem der Druckluftverbrauch aufgezeichnet und untersucht wird, Druckluftsysteme optimiert und Lecks beseitigt werden, das Angebot und die Nachfrage nach Luft besser angepasst, die Energieeffizienz von Kompressoren gesteigert und die Wärmerückgewinnung eingeführt wird.

    Der Druckluftverbrauch kann durch ein umfangreiches Maßnahmenportfolio in drei Bereichen optimiert werden:

    Maßnahmen auf der Nachfrageseite:

    Fehlnutzung von Druckluft vermeiden und ersetzen;

    Die Nutzung von Druckluftgeräten überprüfen;

    Die Nachfrage überwachen und steuern;

    Bewusstseinsbildende Programme erarbeiten;

    Vertriebsnetz und Systemmaßnahmen:

    Lecks identifizieren und minimieren

    Druckentlastung;

    Bereichseinteilung;

    Einsatz von Ventilen;

    Maßnahmen auf der Angebotsseite:

    Kompressorsystem gemäß der Nachfrage bemessen und verwalten;

    Die allgemeine Energieeffizienz des Druckluftsystems steigern;

    Systemdruck regelmäßig prüfen;

    Die Energieeffizienz der Hauptsystemteile steigern;

    Filter regelmäßig prüfen;

    Für energieeffiziente Trockner und optimale Entwässerung sorgen;

    Wärmerückgewinnung installieren.

    Anwendbarkeit

    Die Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz von Druckluftsystemen können von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe angewandt werden, die über solch ein System verfügen.

    Die Ersetzung von Druckluftgeräten sowie die Beseitigung von Lecks ist allgemein auf alle Systeme anwendbar, unabhängig von ihrem Alter und aktuellem Zustand.

    Was die Optimierung des Systemdesigns betrifft sind die Empfehlungen insbesondere für Systeme relevant, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben — Schätzungen zufolge trifft dieser Ansatz auf mindestens 50 % aller Druckluftsysteme zu.

    Betreffend die Nutzung von Abwärme ist eine ständige Nachfrage an Prozesswärme erforderlich, um die bestehenden Energie- und Kosteneinsparpotenziale zu verwirklichen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i15)

    Stromverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit an der Verwendungsstelle (kWh/m3 der gelieferten Druckluft)

    (b10)

    Der Energieverbrauch des Druckluftsystems beträgt weniger als 0,11 kWh/m3 erzeugte Druckluft für große, bei einem Überdruck von 6,5  bar operierende Anlagen, mit einem normierten Volumenstrom bei 1 013 mbar und 20 oC und Druckschwankungen, die 0,2  bar nicht überschreiten.

    (b11)

    Nachdem alle Luftverbraucher ausgeschaltet wurden, bleibt der Netzdruck stabil und die Kompressoren (im Standby-Betrieb) wechseln nicht in den Lastzustand.

    3.2.6.   Optimierung der Nutzung von Elektromotoren

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Stromverbrauch durch die optimale Nutzung von Elektromotoren zu reduzieren, insbesondere durch den Einsatz von drehzahlvariablen Antrieben, um meist für Anwendungen wie Pumpen die Motordrehzahl an die Nachfrage anzupassen.

    Elektromotoren kommen in den meisten Produktionsprozessen zum Einsatz und können für eine größere Effizienz optimiert werden. Zu den einleitenden Schritten gehören die Erforschung möglicher Optionen zur Reduzierung der Motorlast und eine Überprüfung der Stromqualität, der Motorsteuerung und der Motor- und Übertragungseffizienz. Eine Ersetzung kann in Betracht gezogen werden, da moderne energieeffiziente Motoren den Energieverbrauch im Vergleich zu älteren Modellen bis zu 40 % senken können.

    Eine weitere Verbesserung für drehzahlvariable/lastvariable Anwendungen ist die Installation von drehzahlvariablen Antrieben, um den Motorbetrieb für einen minimalen Verlust elektronisch anzupassen. Dies ist von besonderem Interesse und birgt das größte Einsparpotenzial für gängige Anwendungen wie Pumpen und Ventilatoren. Kurze Amortisationszeiten machen diese Investitionen oft wirtschaftlich attraktiv.

    Anwendbarkeit

    Die Art der Belastung und der geeignete Elektromotor müssen vor der Beurteilung des Optimierungspotenzials berücksichtigt werden. Die Nachrüstung stellt das größte Optimierungspotenzial dar, nachdem geprüft wurde, ob ein Motor mit geringerer Nennleistung installiert werden kann (wenn die Last reduziert wird), und z. B. Größe, Gewicht und Startfähigkeit berücksichtigt wurden. Aber auch bei Neubauten oder Neuanschaffungen hat eine möglichst nutzungsnahe Anpassung der Motorauswahl das Potenzial für einen optimierten Betrieb.

    Bei der Betrachtung des drehzahlvariablen Antriebs sind vor allem harmonische Verzerrungen, Kühlprobleme bei niedrigen Drehzahlen und mechanische Resonanzen bei bestimmten Drehzahlen zu berücksichtigen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i16)

    Anteil an Elektromotoren mit Drehzahlregelung (% der installierten Gesamtleistung bzw. der Gesamtzahl)

    (i17)

    Anteil an Pumpen mit Drehzahlregelung (% der installierten Gesamtleistung bzw. der Gesamtzahl)

    (i18)

    Durchschnittlicher Pumpenwirkungsgrad (%)

    3.3.   Bewährte Praktiken für die Abfallwirtschaft

    Dieser Abschnitt betrifft Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten und ist allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

    3.3.1.   Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine übergreifende organisatorische Abfallwirtschaftsstrategie mit hohen Zielvorgaben für die Abfallminimierung zu erarbeiten und auf Standortebene mit maßgeschneiderten Abfallwirtschaftsplänen umzusetzen, welche die Abfallproduktion während des Betriebs minimieren und strategische Partnerschaften einzugehen, um Märkte für die verbleibenden Abfallfraktionen zu finden.

    Eine wirksame organisatorische Abfallwirtschaftsstrategie zielt darauf ab, die Endlagerung zu vermeiden, indem sie der Abfallhierarchie folgt (15), d. h. in der Reihenfolge ihrer Priorität.

    Reduzierung durch vorausschauendes Planen, Verlängerung der Lebensdauer des Produkts bevor es zu Abfall wird, verbesserte Fertigungsmethoden und das Management des Abfalls in der Lieferkette;

    Materialien in ihrer aktuellen Form wiederverwenden;

    Recycling durch die Einrichtung von:

    Sammlung und Trennung;

    Messung und Überwachung der Abfallproduktion;

    Prozeduren und Vorgehensweisen;

    Bereitstellung einer Abfalllogistik;

    Partnerschaften und Engagement der Interessenträger

    Energiegewinnung aus Abfall durch Verbrennung oder fortschrittlichere Techniken.

    Anwendbarkeit

    Begrenzte lokale Recycling-Infrastrukturen und Abfallbeseitigungsvorschriften in bestimmten Regionen können ein Hindernis für die Vermeidung von Deponieverfüllungen sein. In diesen Fällen ist die Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern ein wichtiger Aspekt des Abfallwirtschaftsplans.

    Bei der Auswahl der am besten geeigneten Abfallbehandlungsoptionen werden sowohl die Logistik als auch Materialeigenschaften und der wirtschaftliche Wert berücksichtigt.

    Kleine und mittlere Unternehmen sind möglicherweise nicht in der Lage, sich die Kapitalkosten einiger Abfallreduzierungstechniken zu leisten, die neue Geräte, Schulungen oder Software erfordern.

    Schließlich können sehr ehrgeizige Ziele wie die Vermeidung von Deponieverfüllungen für einige Anlagen je nach Grad der vertikalen Integration der Prozesse in der Anlage nicht erreicht werden.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i19)

    Abfallproduktion pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

    (i20)

    Produktion von gefährlichem Abfall pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

    (i21)

    Abfälle, die in bestimmte Ströme geleitet werden, einschließlich Recycling, Energierückgewinnung und Deponierung (kg/Betriebseinheit, % Gesamtabfall).

    (i22)

    Erarbeitung und Umsetzung einer übergreifenden Abfallstrategie mit Überwachung und Verbesserungszielen (J/N)

    (i23)

    [Für Organisationen mit mehreren Standorten] Anzahl der Standorte mit fortgeschrittenen Abfallwirtschaftsplänen (#)

    (i24)

    [Für Organisationen mit mehreren Standorten] Anzahl der Standorte, die keinen Abfall auf die Deponie bringen (#)

    (b12)

    Abfallwirtschaftspläne eingeführt [an allen Standorten]

    (b13)

    Keine Deponierung von Abfällen aus allen Produktions- und Nicht-Produktionstätigkeiten/Standorten

    3.4.   Bewährte Praktiken für das Wassermanagement

    Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

    3.4.1.   Wassernutzungsstrategie und Wassermanagement

    Wassermanagement ist ein Thema von steigendem Interesse, das in der Regel nicht im Detail in Standard-Umweltmanagementsystemen behandelt wird. Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht deshalb darin, Überwachungen durchzuführen und eine Überprüfung der wasserwirtschaftlichen Fragen nach einem anerkannten konsolidierten Rahmen für das Wassermanagement durchzuführen, die den Organisationen folgendes ermöglicht:

    Bewertung des Wasserverbrauchs und -abflusses;

    Bewertung des Risikos in Bezug auf das Einzugsgebiet und die Lieferkette;

    Erstellung eines Plans zur effizienteren Wassernutzung und Verbesserung der Abwasserableitung;

    Zusammenarbeit mit der Lieferkette und anderen Organisationen;

    Die Organisation und andere zur Verantwortung ziehen;

    Kommunikation der Ergebnisse.

    Anwendbarkeit

    Wassermanagement ist ein stark lokales Thema: Der gleiche Wasserverbrauch könnte die verfügbaren Wasserressourcen in wasserarmen Regionen stark belasten, während er in Gebieten mit hoher Wasserversorgung kein Problem darstellt. Die Anstrengungen der Unternehmen im Bereich des Wassermanagements müssen daher in einem angemessenen Verhältnis zur lokalen Situation stehen.

    Es gibt Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sammlung ausreichender Daten für eine vollständige Wasserverträglichkeitsprüfung. Daher sollten Organisationen ihre Bemühungen auf die wasserintensivsten Prozesse, Gebiete und Produkte sowie auf die Gebiete konzentrieren, in denen ein hohes Wasserknappheitsrisiko besteht.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i25)

    Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

    (i26)

    Standorte, die eine Wasserstrategieprüfung durchgeführt haben (% der Anlagen/Betriebsvorgänge)

    (i27)

    Standorte mit Überwachung der Wassernutzung (%)

    (i28)

    Standorte mit getrennter Wasserüberwachung für Produktionsprozesse und sanitäre Nutzung (%)

    (b14)

    Einführung einer Wasserstrategie nach einem anerkannten Instrument wie dem CEO Water Mandate, das eine Bewertung der Wasserknappheit integriert.

    (b15)

    Der Wasserverbrauch im Betrieb wird pro Standort und pro Prozess und ggf. mittels automatisierter Software gemessen.

    3.4.2.   Wassersparmöglichkeiten in Automobilfabriken

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Wasserverbrauch an allen Standorten zu minimieren, die Umsetzung von Maßnahmen zur Wassereffizienz regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die meisten Verfahren und Geräte als hocheffizient eingestuft werden.

    Das Potenzial der Wassereinsparung in der gesamten Anlage (16) kann ausgeschöpft werden durch:

    Die Vermeidung von Wasserverbrauch:

    Alle Bereiche vor dem Abspritzen trocken fegen;

    Lecks beseitigen;

    Alternativen zu Flüssigkeitsringpumpen verwenden;

    Die Reduzierung des Wasserverbrauchs:

    Die Effizienz der Betriebsvorgänge verbessern;

    Durchflussbegrenzer an der Leitungswasserleitung montieren;

    Zum Spülen/Abspritzen wassersparende Düsen verwenden;

    Eine Zeitschaltuhr zur Spülsteuerung verwenden;

    Wassersparende Personaleinrichtungen installieren;

    Einsatz von Ultraschall-Reinigungsverfahren;

    Gegenstromspülung;

    Zwischenstufenspülung.

    Anwendbarkeit

    Wassersparende Geräte sind breit einsetzbar und beeinträchtigen die Leistung nicht, wenn sie richtig gewählt und installiert werden.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i25)

    Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

    (I29)

    Anteil der Betriebsvorgänge an bestehenden Standorten, die mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen und Verfahren nachgerüstet sind (%)

    (i30)

    Anteil neuer Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren (%)

    (b16)

    Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und die Nachrüstung von wassersparenden Einrichtungen erfolgt schrittweise an allen bestehenden Standorten

    3.4.3.   Wasserrecycling und Regenwasserkollekte

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Verwendung von Wasser hoher Qualität bei Prozessen zu vermeiden, wo dies möglich ist, sowie die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern, um den verbleibenden Bedarf zu decken.

    Für viele Verwendungen wie z. B. Kühlwasser, Toiletten- und Urinalspülung, Fahrzeug/Komponentenreinigung und Bewässerung (außer Pflanzenbewässerung) ist es möglich, Trinkwasser oder Wasser hoher Qualität durch rückgewonnenes Wasser aus Regenwasser oder recyceltem Wasser aus anderen Quellen zu ersetzen.

    Die Installation dieser Systeme benötigt in der Regel folgende Elemente:

    für Abwasser-Recyclingsysteme:

    Voraufbereitungstanks;

    Aufbereitungssystem;

    Pumpensystem;

    für Regenwassersammelsysteme:

    Einzugsgebiet;

    Wasserzuführungssystem;

    Speichervorrichtung;

    Verteilungssystem.

    Anwendbarkeit

    Wasserrecycling-Systeme können in alle neuen Gebäude integriert werden. Vorhandene Gebäude nachzurüsten ist teuer und kann unpraktisch sein, außer im Gebäude finden gerade umfangreiche Renovierungen statt.

    Die wirtschaftliche Machbarkeit von Regenwassersammelsystemen hängt stark vom Klima ab.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i25)

    Wassernutzung pro Betriebseinheit (m3/Betriebseinheit)

    (i31)

    Installation eines Abwasser-Recyclingsystems (J/N)

    (i32)

    Installation eines Regenwasser-Recyclingsystems (J/N)

    (i33)

    Jährliche Menge an Regenwassernutzung und Abwasserwiederverwendung (m3/Jahr)

    (i34)

    Anteil der Gesamtmenge an der Wassernutzung durch Recyceltes Regen- oder Abwasser (%).

    (b17)

    Wasserrecycling im „geschlossenem Kreislauf“ wird soweit möglich mit einer Rückgewinnungsrate von mindestens 90 % umgesetzt

    (b18)

    30 % des Wasserbedarfs wird durch gesammeltes Wasser gedeckt (in Regionen mit genügendem Niederschlag)

    3.4.4.   Grüne Dächer für Sturmwassermanagement

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, grüne Dächer bei Industriestandorten zu installieren oder nachzurüsten, vor allem in Ökologisch sensiblen Gebieten, wo das Management vom Sturmwasserabfluss wichtig ist.

    Das Installieren von grünen Dächern, wo es strukturell möglich ist, kann zu folgenden Zielen beitragen:

    Verringerter Wasserfluss, vor allem bei Unwetter;

    Gesteigerte Lebensspanne des Dachs (verringerter Materialverbrauch);

    Isolierende Wirkung (verringert den Verbrauch von HLK-Anlagen);

    Schutz der biologischen Vielfalt;

    Verbesserte Wasserqualität.

    Anwendbarkeit

    Grüne Dächer sind bei vielen existierenden und neuen Gebäuden möglich, doch in der Praxis kommen nur ein paar Orte für eine breitflächige Implementierung der Lösung infrage. Zu den Einschränkungen gehören das Unwetterrisiko, strukturbedingte Gebäudezwänge, Zugang zu Sonnenlicht, Feuchtigkeit, Abdichtung, existierende Dächersysteme und das Management von gesammeltem Regenwasser.

    Zudem muss diese Art von Dachbenutzung gegen andere umweltfreundliche Nutzungen der Dächer abgewogen werden, wie die Installation von Solarthermieanlagen oder Fotovoltaik-Anlagen und Tageslichteinfall.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i35)

    Anteil an Standorten die sich für grüne Dächer eignen, und bei denen grüne Dächer installiert sind (%)

    (i36)

    Wasserspeicherkapazität des grünen Dachs: Anteil an Wasserrückhalt (%), Wasserabfluss (m3);

    (i37)

    Kühlwirkung: Verringerung des Energiebedarfs von HLK-Anlagen (MJ);

    (i38)

    Qualitative Indikatoren der biologischen Vielfalt (z. B. Anzahl an Arten, die auf dem Dach leben), je nach lokalen Bedingungen.

    3.5.   Bewährte Praktiken für den Schutz der biologischen Vielfalt

    Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten. Die wesentlichen Grundsätze sind auch allgemein von Bedeutung für zugelassene Verwertungsanlagen für Altfahrzeuge.

    3.5.1.   Überprüfung und Strategie beim Management von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt entlang der Wertschöpfungskette

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, eine Ökosystem-Management-Überprüfung durchzuführen, damit die Auswirkungen von Ökosystemleistungen entlang der Wertschöpfungskette klar verstanden werden, und mit relevanten Interessenträger zusammenzuarbeiten, um Probleme zu minimieren.

    Organisationen können Vorgehensweisen wie der „Corporate Ecosystem Services Review“ (Überprüfung der Ökosystemleistungen der Unternehmen) folgen (entwickelt durch das World Resources Institute mit dem WBCSD), was aus fünf Schritten besteht:

    Bereich auswählen;

    Prioritäre Ökosystemleistungen identifizieren (qualitativ);

    Trends in prioritären Leistungen analysieren;

    Unternehmensrisiken und Chancen identifizieren;

    Strategien entwickeln.

    Anwendbarkeit

    Ökosystemüberprüfungen können leicht durch Unternehmen jeder Größe, mit verschiedenen Detailtiefen in den Lieferketten umgesetzt werden. Die beschriebenen Ansätze bestehen aus der Einbeziehung des Managements der biologischen Vielfalt im (Umwelt-)Managementplan der Organisation, und kann deshalb leicht eine Verbindung zu anderen existierenden Unternehmensprozessen und Analysetechniken herstellen, wie z. B. Lebenszyklusfolgenabschätzungen, Bodenmanagementpläne, Wirtschaftsfolgenabschätzungen, Geschäftsberichterstattung und Nachhaltigkeitsbewertungen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i39)

    Anwendung von Vorgehensweisen, um Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette zu bewerten (J/N oder % Abdeckung);

    (i40)

    Abdeckung des relevanten Bereichs, durch Prioritätensetzung bestimmt (J/N oder % Abdeckung).

    (b19)

    Entlang der Wertschöpfungskette erfolgt eine Ökosystem-Überprüfung auf hohem Niveau, gefolgt von einer detaillierteren Ökosystemüberprüfung in identifizierten risikoreichen Bereichen

    (b20)

    In Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und externen Experten werden Strategien entwickelt, um Probleme in den identifizierten prioritären Abschnitten der Lieferkette zu minimieren

    3.5.2.   Management der biologischen Vielfalt auf Standortebene

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, direkte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt auf dem Unternehmensgelände zu verbessern, durch Messungen, Verwaltung und Berichterstattung über die Bemühungen für die biologische Vielfalt, und durch Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern.

    Drei wichtige Schritte sind für die Verbesserung der Auswirkungen für die biologische Vielfalt vor Ort erforderlich:

    Die Messung der biologischen Vielfalt, um die positiven oder negativen Auswirkungen einer Organisation auf die biologische Vielfalt zu verfolgen, z. B. mit Fokus auf Landnutzung, Umweltauswirkungen und die zu schützenden Arten. Die bewährten Praktiken beinhalten z. B. standortbasierende Überprüfungen der Risiken und der biologischen Vielfalt, mit Bewertung der umliegenden Gebiete und Messungen entsprechend den Indikatoren und ein Arteninventar.

    Verwaltung und Zusammenarbeit mit den Interessenträgern: Verwaltung des Geländes, um die biologische Vielfalt zu fördern und erhalten, Ausführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit spezialisierten Organisationen, die sich mit biologischer Vielfalt befassen sowie Ausbildung von Personal und Auftragnehmern.

    Berichterstattung: Teilen von Informationen mit Interessenträgern über Aktivitäten, Auswirkungen und Leistungen einer Organisation in Bezug auf die biologische Vielfalt.

    Anwendbarkeit

    Viele der Ansätze sind generell anwendbar und können jederzeit eingeführt werden, auch während des Betriebs am Einsatzort. Existierende Standorte haben möglicherweise wenig oder keinen Freiraum für neue Entwicklungen zur Verfügung, doch manche Lösungen können bereits bebaute Flächen nutzen (siehe Kapitel 3.4.4).

    Ein Problem für die Organisationen, die diese bewährte Umweltmanagementpraxis umsetzen, ist die Gefahr, dass für die biologische Vielfalt vorgesehene Bereiche „geschützt“ werden und z. B. einer bevorstehenden Nutzung für geplante langfristige Erweiterungen zur Verfügung stehen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i41)

    Anzahl an Kooperationsprojekten mit Interessenträgern, um Probleme mit der biologischen Vielfalt anzusprechen (#)

    (i42)

    Verfahren/Werkzeuge sind vorhanden, um Rückmeldungen in Bezug zur biologischen Vielfalt von Kunden, Interessenträgern und Lieferanten zu analysieren (J/N).

    (i43)

    Inventur von Grundstücken und Flächen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden, von ihm gemietet oder verwaltet werden, in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder Gebieten mit hohem Biodiversitätswert (m2).

    (i44)

    Plan für einen biodiversitätsfreundlichen Gartenbau auf Flächen, die sich im Besitz des Unternehmens befinden oder von ihm gemietet oder verwaltet werden (J/N).

    (i45)

    Index für die biologische Vielfalt (nach den lokalen Bedingungen gestalten)

    (b21)

    Es gibt einen umfassenden Biodiversitätsplan für eine systematische Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten durch Messung, Überwachung und Berichterstattung

    (b22)

    Die Zusammenarbeit mit Experten und lokalen Interessenträger ist gewährleistet

    3.6.   Bewährte Praktiken für das Management von Wertschöpfungskette und Design

    Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten.

    3.6.1.   Förderung von Umweltverbesserungen entlang der Lieferkette

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, von allen wichtigen Lieferanten zertifizierte Umweltmanagementsysteme zu fordern, Ziele für Umweltkriterien festzulegen und Audits bei Hochrisikolieferanten durchzuführen, um deren Einhaltung zu gewährleisten. Dies wird durch Schulungen von und Zusammenarbeit mit Lieferanten unterstützt, um sicherzustellen, dass sich deren Umweltleistung verbessert.

    Spitzenorganisationen sind bestrebt, die Umweltleistung in ihrer Lieferkette durch folgende Maßnahmen zu verbessern:

    Materialverfolgung über das IMDS (Internationales Materialdatensystem);

    Aufforderung an Direktlieferanten, über zertifizierte oder geprüfte Umweltmanagementsysteme zu verfügen;

    Festlegung von Umweltverbesserungszielen und Zusammenarbeit mit erstrangigen Lieferanten, um diese Ziele zu erreichen (typischerweise: Verringerung von Abfall und Recycling, Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, Erhöhung des Anteils an nachhaltigen Materialien in den zugekauften Komponenten und Verbesserung der biologischen Vielfalt);

    Unterstützung der Lieferanten bei der Verbesserung ihrer Umweltauswirkung;

    Überwachung und Umsetzung.

    Anwendbarkeit

    Viele OEMs verlangen von ihren erstrangigen Lieferanten, dass sie sich auf den gleichen allgemeinen Umweltverhaltenskodex einigen, der in den Einkaufsvereinbarungen integriert ist. Zunächst kann es von Vorteil sein, sich auf die erstrangigen Lieferanten zu konzentrieren, die den größten Anteil am gesamten Einkaufsbudget haben oder die größten Umweltauswirkungen verursachen. Die Auditierung von erstrangigen Lieferanten erfordert einen erheblichen Aufwand, der nur für größere Organisationen möglich erscheint, die bereits eine genaue Überprüfung der Zulieferbetriebe durchführen. Auf lange Sicht können die Anforderungen auf weitere Lieferanten ausgeweitet werden.

    Im Hinblick auf die Anwendbarkeit dieser bewährten Praktiken auf erstrangige Lieferanten selbst und nicht auf OEMs sollten Lieferanten die Hebelwirkung berücksichtigen, die die Organisation nutzen kann, um die Anforderungen an ihre eigenen Lieferanten in Anbetracht ihrer eigenen Größe oder Einkaufsfähigkeit und ihres relativen Gewichts im Portfolio ihrer eigenen Lieferanten hinzuzufügen.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i46)

    Anteil der erstrangigen Lieferanten (nach Anzahl oder nach Einkaufsbudget/Wert), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen (%)

    (i47)

    Fragebögen zur Selbsteinschätzung, die an direkte Hochrisikolieferanten verschickt werden (J/N)

    (i48)

    Bildung und Schulung der direkten Lieferanten (J/N)

    (b23)

    Alle wichtigen Lieferanten müssen über ein Umweltmanagementsystem verfügen, um sich für Einkaufsvereinbarungen zu qualifizieren

    (b24)

    Umweltkriterien werden über alle Umweltauswirkungsbereiche hinweg für Einkaufsvereinbarungen festgelegt

    (b25)

    Alle direkten Lieferanten erhalten Fragebögen zur Selbsteinschätzung und Hochrisikolieferanten werden von Kunden oder Dritten auditiert.

    (b26)

    Für direkte Lieferanten werden Förderungen und Schulungen durchgeführt

    (b27)

    Für den Fall von Regelverstößen wurden Durchsetzungsverfahren definiert

    3.6.2.   Mit Lieferanten und Kunden zusammenarbeiten, um Verpackungen zu reduzieren

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verpackungen für die Material- und Komponentenversorgung zu reduzieren und wiederzuverwenden.

    Diese bewährte Praxis basiert auf den folgenden Grundsätzen:

    Unnötige Verpackungen reduzieren und gleichzeitig eine ausreichende Funktionalität gewährleisten (Teileintegrität, leichte Zugänglichkeit);

    Alternative Materialien für Verpackungen erforschen, die entweder weniger ressourcenintensiv oder leichter wiederverwendbar/recycelbar sind;

    Entwicklung einer Rücknahmelogistik für die Rückgabe von Leergut an Lieferanten/Rücknahme direkt vom Kunden in einem geschlossenen Kreislauf;

    Untersuchung alternativer Verwendungen von Einwegverpackungen, um die Entsorgung abzuwenden (weiter oben in der „Abfallhierarchie“ (17)).

    Anwendbarkeit

    Diese Grundsätze gelten weitgehend für alle derzeit verwendeten Verpackungen. Die Machbarkeit innovativer Lösungen wird durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Lieferanten oder Kunden mit dem Plan eingeschränkt.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i20)

    Abfallproduktion pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

    (i49)

    Verpackungsabfallerzeugung pro Betriebseinheit (kg/Betriebseinheit)

    (i50)

    Verpackungsabfallerzeugung pro Betrieb oder Wartungsgruppe (kg/Betrieb, kg/Wartungsgruppe)

    3.6.3.   Design für Nachhaltigkeit durch Verwendung von Lebenszyklusanalysen (LCA)

    Die Durchführung einer Lebenszyklusanalyse (LCA) hilft, Verbesserungspotenziale und Kompromisse zwischen verschiedenen Umweltauswirkungen zu identifizieren und eine Verlagerung von Umweltbelastungen von einem Teil des Produktlebenszyklus auf einen anderen zu vermeiden.

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, während der Entwurfsphase umfangreiche Lebenszyklusanalysen durchzuführen, die Festlegung spezifischer Ziele für die Verbesserung der verschiedenen Umweltauswirkungen zu unterstützen, sicherzustellen, dass diese Ziele erreicht werden, und die Entscheidungsfindung durch den Einsatz von Lebenszyklusanalysewerkzeuge zu unterstützen, um folgende Maßnahme zu gewährleisten:

    Ressourcennachhaltigkeit;

    Minimaler Ressourceneinsatz in Produktion und Transport;

    Minimaler Ressourceneinsatz während der Nutzungsphase;

    Angemessene Haltbarkeit des Produktes und der Komponenten;

    Demontage, Trennung und Reinigung ermöglichen;

    Vergleiche zwischen verschiedenen Arten von Mobilitätskonzepten ermöglichen.

    Anwendbarkeit

    Grundsätzlich sind der Anwendbarkeit der Lebenszyklusanalyse keine Grenzen gesetzt, um Designentscheidungen auf der Ebene des Fahrzeugs sowie einzelner Teile und Materialien zu treffen. Den meisten KMU fehlen jedoch das Fachwissen und die Ressourcen, um die Anforderungen an Informationen über die Umweltleistung im Lebenszyklus zu erfüllen, und es kann zusätzliche Unterstützung erforderlich sein.

    Es gibt auch Grenzen für die derzeitigen Lebenszyklusanalyse-Vorgehensweisen, da einige Wirkungskategorien in den Lebenszyklusanalyse-Vorgehensweisen nicht gut berücksichtigt werden — zum Beispiel der Verlust an biologischer Vielfalt und indirekte Auswirkungen durch die Verlagerung der landwirtschaftlichen Produktion.

    Die Lebenszyklusanalyse kann ein unwirksames Werkzeug für den Vergleich von Fahrzeugen zwischen OEMs sein, da die verwendeten Grenzen, Parameter und Datensätze erheblich voneinander abweichen können, selbst wenn ISO-Normen eingehalten werden. Tatsächlich war dies nicht das Ziel des Werkzeugs, als es ursprünglich entwickelt wurde. Bei Umweltmanagementsystemen wie die EMAS-Systeme ist die Lebenszyklusanalyse jedoch sehr nützlich, um die Verbesserungen zu messen, die ein Unternehmen bei den Umweltleistungen seiner Produkte erzielen kann, typischerweise mit dem Vergleich eines Fahrzeugs mit seinem Vorgänger der gleichen Produktlinie.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i51)

    Durchführung von Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen (J/N)

    (i52)

    Verbesserung der Umweltindikatoren (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.) für neue Modelle in den Hauptproduktlinien im Vergleich zu den Vorgängermodellen (%)

    (i53)

    Durchführung von Vergleichen zwischen verschiedenen Arten von Mobilitätskonzepten (J/N)

    (b28)

    Die Lebenszyklusanalyse wird für die Hauptproduktlinien nach ISO 14040:2006 oder gleichwertig durchgeführt

    (b29)

    Um Fahrzeugkonzepte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verbessern, wurden Ziele definiert

    3.7.   Bewährte Praktiken für die Wiederaufbereitung

    Dieser Abschnitt ist relevant für Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten.

    3.7.1.   Allgemeine bewährte Praktiken für die Wiederaufbereitung von Komponenten

    Das Erreichen eines höheren Wiederaufbereitungsgrades hat erhebliche Auswirkungen auf Material- und die Energieeinsparungen.

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Umfang der Wiederaufbereitungsmaßnahmen zu erhöhen, Verfahren einzuführen, um die hohe Qualität der wiederaufbereiteten Teile zu gewährleisten und gleichzeitig die Umweltauswirkungen zu reduzieren, und die Aktivitäten auf weitere Komponenten auszuweiten.

    Anwendbarkeit

    Typischerweise ist die Wiederaufbereitung für Produkte mit höheren Wiederverkaufswerten rentabel, und die Märkte für einige Komponenten sind bereits ausgereift (z. B. Anlasser, Generatoren usw.). Andere Bereiche befinden sich in einem früheren Entwicklungsstadium (z. B. elektrische und elektronische Komponenten), bei denen die Komplexität wesentlich größer ist und bei denen ein erhebliches Marktwachstumspotenzial besteht. Bei früheren Produktgenerationen, die noch auf dem Markt sind und gewartet werden müssen, die aber nicht mehr produziert werden, kann die Wiederaufbereitung auch hilfreich sein.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i54)

    Wiederaufarbeitungsgrad (Gewicht pro Komponente (%))

    (i55)

    Gesamtwiederaufbereitungsgrad (% der zurückgewonnenen Komponenten).

    4.   BEWÄHRTE UMWELTMANAGEMENTPRAKTIKEN, UMWELTLEISTUNGSINDIKATOREN UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DEN ALTFAHRZEUGHANDEL

    4.1.   Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wiederverwertung von Altfahrzeugen

    Dieses Kapitel ist für Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge von Bedeutung.

    4.1.1.   Komponenten- und Materialrücknahmenetzwerke

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, effektive Rücknahmenetzwerke einzusetzen, um die Wiederverwendungs-, Recycling- und Verwertungsquote zu erhöhen, die bei Altfahrzeugen wirtschaftlich erreichbar ist. Dies beinhaltet eine umfassende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Industrie, um Komponenten zurückzugewinnen, wenn möglich mit anderen Abfallströmen zu konsolidieren sowie Schulungen und Unterstützung.

    Die von Spitzenreitern zugelassenen Verwertungseinrichtungen haben die besten Praktiken durch folgende Maßnahmen durchgesetzt:

    Zusammenarbeit mit den Akteuren der Industrie: um die Verfolgung, Sammlung und Beförderung von Komponenten und Materialien zu koordinieren und um sicherzustellen, dass die richtigen Anreize für die Akteure in der Kette vorhanden sind;

    Verwaltung/Anreiz zur Produktrückgabe;

    Konsolidierung mit anderen Abfallströmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Know-how zu bündeln;

    Bereitstellen von technischer Unterstützung und Sensibilisierung.

    Anwendbarkeit

    Die größten potenziellen Umweltgewinne liegen offenbar in der Sammlung fortschrittlicher Technologien mit begrenzter Lebensdauer (z. B. Hybrid- oder Elektrofahrzeugbatterien) sowie von Komponenten/Materialien, die weniger wirtschaftlich zu demontieren sind (z. B. Kunststoff- und Glaskomponenten). Hinsichtlich Verwaltung/Anreiz zur Produktrückgabe hängt die Anwendbarkeit alternativer Geschäftsmodelle — wenn überhaupt — von der lokalen Regulierung, dem Kundenstamm, der geografischen Verteilung und der Art des Produkts ab.

    In einigen Mitgliedstaaten könnten Rücknahmesysteme dem Wettbewerb des informellen Sektors bei der Demontage von Altfahrzeugen ausgesetzt sein.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i56)

    Rate spezifischer über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnener Produkte oder Materialien (%)

    (b30)

    Zusammenarbeit und Partnerschaften mit lokalen/nationalen Organisationen zur Umsetzung von Rücknahmesystemen sind vorhanden

    4.2.   Altfahrzeugverwertung

    Dieses Kapitel ist für Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge von Bedeutung.

    4.2.1.   Verbesserte Schadstoffbeseitigung aus Fahrzeugen

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die vorgeschriebene Schadstoffbeseitigung von Fahrzeugen nach Möglichkeit mit speziell entwickelter Ausrüstung durchzuführen. Umweltaspekte sind von Bedeutung für die Kontamination von Boden und Wasser, aber auch für die Rückgewinnung von Materialien zur Wiederverwendung und zum Recycling.

    Die besten Praktiken bestehen darin, über wirksame Schadstoffbeseitigungssysteme zu verfügen, wie z. B.:

    Ausrüstung zum sicheren Bohren von Kraftstofftanks und zum hydraulischen beseitigen von Kraftstoff;

    Entwässerungs-/Sammelausrüstung für Öle, Hydraulikflüssigkeiten usw.; und Ausrüstung zum Entfernen von Öl aus Stoßdämpfern;

    Werkzeuge für die Demontage des Austauschkatalysators;

    Ausrüstung zur Entfernung und sicheren Lagerung von Gasen aus Klimaanlagen;

    Ausrüstung für Airbag-Detonation und

    Ausrüstung für die Demontage der Sitzgurtspanner.

    oder alternative Methoden einzusetzen, um den gleichen Grad an Schadstoffbeseitigung zu erreichen.

    Anwendbarkeit

    Die Schadstoffbeseitigungsraten werden davon beeinflusst, ob eine Altfahrzeugverwertungsanlage auf einen bestimmten Fahrzeugtyp (z. B. Fahrzeuggröße) spezialisiert ist. Bestimmte andere Faktoren werden ebenfalls erforderlich sein, z. B. in einigen Fällen kommerzielle Schadstoffbeseitigungsmaschinen oder angemessene Lager- und Verwertungseinrichtungen, um sicherzustellen, dass die Schadstoffbeseitigung für die Umwelt ungefährlich ist.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i57)

    Beseitigungsrate von Komponenten (%)

    (i58)

    Recyclingrate von Flüssigkeiten (%)

    (i59)

    Installation einer gewerblichen Schadstoffbeseitigungsmaschine oder einer gleichwertigen Anlage (J/N)

    (i60)

    Einsatz von Massenausgleichstechniken zur Überwachung der Schadstoffbeseitigungsraten (J/N)

    (i61)

    Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (J/N)

    (b31)

    Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist in der Organisation vorhanden

    4.2.2.   Allgemeine bewährte Praktiken für Kunststoff- und Verbundteile

    Es gibt zwei Hauptmethoden für die Verwertung von Kunststoff- und Verbundteilen — Demontage und Recycling von Komponenten und Post-Schredder-Recycling. Die relativen Vor- und Nachteile dieser Verfahren hängen wesentlich von der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Altfahrzeugverwertungstechnologien ab.

    Die bewährte Umweltmanagementpraxis ermöglicht die Bewertung der Vor- und Nachteile basierend auf spezifischen Informationen zu Kunststoff- und Verbundteilen. Spitzenorganisationen haben für ausgewählte Komponenten einen Recyclingkreislauf etabliert und erforschen weiterhin neue Felder, um die Recyclingfähigkeit ihrer Fahrzeuge zu erhöhen.

    Anwendbarkeit

    Die besten Praktiken gibt es sowohl im Rahmen der Pre-Schredder- als auch der Post-Schredder-Recyclingwege.

    Zugehörige Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte

    Umweltleistungsindikatoren

    Leistungsrichtwerte

    (i62)

    Berücksichtigung von Lebenszyklusanalyse-Studien zur Ermittlung optimaler Materialwege entsprechend den lokalen Faktoren (J/N)

    (i63)

    Anteil der nach dem optimalen Lebenszyklusanalyse-Weg behandelten Komponenten (%)

    5.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG

    Die folgende Tabelle enthält eine Auswahl zentraler Umweltleistungsindikatoren für die Automobilindustrie samt den entsprechenden Richtwerten und einem Hinweis auf die jeweiligen bewährten Umweltmanagementpraktiken (BUMP). Sie bilden eine Untergruppe aller in den Kapiteln 3 und 4 genannten Indikatoren.

    #

    Empfohlener Indikator

    Übliche Einheit

    Hauptzielgruppe

    Kurzbeschreibung

    Empfohlene Mindestebene für die Überwachung

    Zugehöriger EMAS-Kernindikator (18)

    Leistungsrichtwert

    Die jeweils beste Umweltmanagementpraxis (BUMP) (19)

    AUTOMOBILINDUSTRIE

    1

    Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem

    % der Anlagen/ Betriebsvorgänge

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Anzahl der Standorte mit einem hoch entwickelten Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS-registriert oder ISO 14001-zertifiziert und wie in den bewährten Umweltmanagementpraktiken beschrieben), dividiert durch die Gesamtzahl der Standorte

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    Materialeffizienz

    Wasser

    Abfall

    Biologische Vielfalt

    Emissionen

    An allen Produktionsstandorten weltweit wurde ein hoch entwickeltes Umweltmanagementsystem eingeführt.

    BUMP 3.1.1

    2

    Anzahl der Standorte mit detaillierten Energieüberwachungssystemen

    Zahl der Anlagen/Betriebsvorgänge

    % der Anlagen/Betriebsvorgänge

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Zahl der Standorte mit detaillierten Energieüberwachungssystemen Diese kann auch als ein Teil einer Gesamtzahl von Produktionsstandorten des Unternehmens ausgedrückt werden

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    An allen Standorten wurden spezifische Energiemanagementpläne eingeführt

    Am Standort wurde eine detaillierte Überwachung pro Prozess eingeführt

    Für die Anlage werden Energiemanagementkontrollen durchgeführt, etwa bei Standorten mit detaillierter Überwachung, um Bereiche der Anlage bei Nicht-Betrieb abzuschalten

    BUMP 3.2.1

    3

    Globaler Energieverbrauch pro Betriebseinheit

    kWh/Betriebseinheit/Jahr

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Jährlicher Energieaufwand (Wärme, Kälte und Elektrizität) die am Produktionsstandort eingesetzt wird, dividiert durch die jeweils gewählte Betriebseinheit (z. B. produzierte Fahrzeuge)

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    BUMP 3.2.2

    4

    Anteil der Produktionsstandorte, die auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft wurden

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Produktionsstandorte, die auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft wurden, dividiert durch die Gesamtzahl der Produktionsstandorte

    Unternehmensebene

    Emissionen

    Alle Produktionsstandorte sind auf ihr Potenzial und auf Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen geprüft worden

    Es gilt eine Politik, deren Ziel eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien ist

    BUMP 3.2.3

    5

    Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Standorte

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Die Menge der eingesetzten erneuerbaren Energie (einschließlich der am Standort produzierten und der zugekauften Energie), dividiert durch die gesamte am Standort eingesetzte Energie.

    Unternehmensebene

    Emissionen

    Über den Energieverbrauch wird Bericht erstattet, dabei werden die Anteile an fossiler und nicht-fossiler Energie angegeben

    BUMP 3.2.3

    6

    Energieverbrauch der Lichttechnik

    kWh/Jahr

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Jährlicher Energieverbrauch der Lichttechnik, gemessen auf der Werksebene

    Werksebene

    Energieeffizienz

    Emissionen

    BUMP 3.2.4

    7

    Einsatz von besser platzierten energieeffizienten Beleuchtungen

    % der beleuchteten Bereiche an einem Standort

    % an allen Standorten

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Bessere Positionierungen und energieeffiziente Beleuchtungssysteme werden im Werk implementiert

    Werksebene

    Energieeffizienz

    Emissionen

    Die energieeffizientesten und an die speziellen Anforderungen am Arbeitsplatz angepassten Beleuchtungslösungen kommen an allen Standorten zum Einsatz

    BUMP 3.2.4

    8

    Implementierung von bereichsbezogenen Strategien der Beleuchtung

    % der beleuchteten Bereiche an einem Standort

    % an allen Standorten

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Das Beleuchtungs-Management wird bereichsbezogen implementiert, Licht wird nach den Erfordernissen und der Anwesenheit in den jeweiligen Bereichen des Standorts ein- und ausgeschaltet

    Werksebene

    Energieeffizienz

    Emissionen

    An allen Standorten werden entsprechend der jeweils bewährten Praxis Bereichsmodelle eingeführt

    BUMP 3.2.4

    9

    Elektrizitätsverbrauch des Druckluftsystems pro Volumeneinheit am Endverbrauchspunkt

    kWh/Nm3 der gelieferten Druckluft, mit dem festgelegten Betriebsdruck des Druckluftsystems

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Verbrauchte Elektrizität für jeden am Endverbrauchspunkt mit einem gegebenen Druckniveau gelieferten Standard-Kubikmeter Druckluft

    Werksebene

    Energieeffizienz

    Emissionen

    Das Druckluftsystem mit einem Betriebsdruck von ungefähr 6,5  bar weist einen Energieverbrauch von weniger als 0,11 kWh/Nm3 auf

    BUMP 3.2.5

    10

    Anteil installierter Elektromotoren mit drehzahlvariablen Antrieben

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Anzahl der installierten Motoren mit drehzahlvariablen Antrieben dividiert durch die Gesamtzahl der Motoren.

    Alternativ kann dieser Indikator über die elektrische Leistung der installierten Motoren mit drehzahlvariablen Antrieben dividiert durch die elektrische Gesamtleistung aller Elektromotoren berechnet werden.

    Werksebene

    Energieeffizienz

    Emissionen

    BUMP 3.2.6

    11

    Abfallerzeugung pro Betriebseinheit

    kg/Betriebseinheit

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Produzierte Abfallgesamtmenge (gefährlich und ungefährlich), dividiert durch die gewählten Betriebseinheiten (z. B. hergestellte Automobile)

    Werksebene

    Abfall

    BUMP 3.2.7

    12

    Erarbeitung und Umsetzung einer übergreifenden Abfallstrategie mit Überwachung und Verbesserungszielen

    J/N

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Es wurde eine überwachte Abfallmanagement-Strategie auf Standortebene eingeführt, für die auch Verbesserungsziele gelten

    Werksebene

    Abfall

    Abfallwirtschaftspläne eingeführt [an allen Standorten]

    BUMP 3.3.1

    13

    Abfälle werden in spezifische Ströme geleitet, einschließlich Recycling, Energierückgewinnung und Verfüllung in Deponien

    kg/Betriebseinheit

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Der produzierte Abfall wird überwacht und die verschiedenen ins Recycling, in die Energierückgewinnung und auf Deponien geleiteten Mengen werden aufgezeichnet

    Werksebene

    Abfall

    Keinerlei Deponierung von Abfällen aus Standorten oder Fertigungen

    BUMP 3.3.1

    14

    Wasserverbrauch pro Betriebseinheit

    L/Betriebseinheit

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Gesamtwasserverbrauch auf der Ebene eines einzelnen Werks, dividiert durch die jeweils gewählte Betriebseinheit (z. B. produzierte Fahrzeuge)

    Werksebene

    Wasser

    Einführung einer Wassermanagement-Strategie nach einem anerkannten Instrument wie dem CEO Water Mandate, das eine Bewertung von Wasserknappheit einschließt.

    Der Wasserverbrauch im Betrieb wird pro Standort und Prozess und eventuell mit einer automatisierten Software gemessen.

    Die Schwellenwerte für die Reduzierung von Schadstoffen in Abwässern werden unterhalb der gesetzlichen Anforderungen angesetzt

    BUMP 3.4.1, 3.4.2, 3.4.3

    15

    Anteil der Betriebsvorgänge an bestehenden Standorten, die mit wassersparenden Geräten und Verfahren nachgerüstet sind

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Anzahl der Betriebsvorgänge an den existierenden Standorten im Verhältnis zu ihrer Gesamtzahl, die mit wassersparenden Geräten und Verfahren nachgerüstet sind

    Werksebene

    Wasser

    Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und alle bestehenden Standorte werden schrittweise mit wassersparenden Einrichtungen nachgerüstet.

    BUMP 3.4.2

    16

    Anteil neuer Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Anzahl der neuen Standorte mit wassersparenden Geräten und Verfahren im Verhältnis zur Gesamtzahl der neuen Standorte

    Werksebene

    Wasser

    Alle neuen Standorte sind mit wassersparenden Sanitäreinrichtungen ausgestattet, und alle bestehenden Standorte werden schrittweise mit wassersparenden Einrichtungen nachgerüstet.

    BUMP 3.4.2

    17

    Anteil der Wassernutzung durch Recyceltes Regen- oder Abwasser am Gesamtwasserverbrauch.

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Die im Werk verbrauchte Wassermenge, bei der es sich um in Produktionsprozessen zurückgewonnenes Wasser oder um zurückgehaltenes Regenwasser handelt

    Werksebene

    Wasser

    Wasserrecycling im „geschlossenen Kreislauf“ wird soweit möglich mit einer Rückgewinnungsrate von mindestens 90 % umgesetzt

    30 % des Wasserbedarfs wird durch zurückgehaltenes Regenwasser gedeckt (in Regionen mit genügendem Niederschlag)

    BUMP 3.4.3

    18

    Anwendung von Vorgehensweisen, um Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette zu bewerten

    J/N

    % Abdeckung der Wertschöpfungskette

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Es erfolgt eine Bewertung der Ökosystemleistungen für die Wertschöpfungskette.

    Außerdem kann der Anteil der Wertschöpfungskette berechnet werden, für den die Bewertung der Ökosystemleistungen erfolgt

    Unternehmensebene

    Biologische Vielfalt

    Entlang der Wertschöpfungskette erfolgt eine Ökosystem-Überprüfung auf hohem Niveau, gefolgt von einer detaillierteren Ökosystemüberprüfung in identifizierten risikoreichen Bereichen

    In Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und externen Experten werden Strategien entwickelt, um Probleme in den identifizierten prioritären Abschnitten der Lieferkette zu minimieren

    BUMP 3.5.1

    19

    Die Zahl der Projekte und Partnerschaften mit Interessenträgern, die Probleme mit der biologischen Vielfalt lösen sollen

    #

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Die Zahl der laufenden Projekte der Zusammenarbeit mit lokalen Interessenträgern und Experten, die sich um Biodiversitätsfragen kümmern, kann beobachtet werden

    Werksebene

    Biologische Vielfalt

    Es gibt einen umfassenden Biodiversitätsplan für eine systematische Einbeziehung von Biodiversitätsaspekten durch Messung, Überwachung und Berichterstattung

    Eine Zusammenarbeit mit Experten und lokalen Interessenträgern ist gewährleistet

    BUMP 3.5.2

    20

    Anteil der erstrangigen Lieferanten (direkte), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Anteil der erstrangigen Lieferanten (direkte), die den geforderten Standards nach internen oder externen Audits entsprechen

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    Materialeffizienz

    Wasser

    Abfall

    Biologische Vielfalt

    Emissionen

    Alle wichtigen Lieferanten müssen über ein Umweltmanagementsystem verfügen, um sich für Einkaufsvereinbarungen zu qualifizieren

    Für Einkaufsvereinbarungen werden über alle umweltkritischen Bereiche hinweg Umweltkriterien festgelegt

    Alle direkten Lieferanten erhalten Fragebögen zur Selbsteinschätzung, Lieferanten mit besonderen Risiken werden von Dritten auditiert.

    Für direkte Lieferanten werden Förderungen und Schulungen durchgeführt

    Für den Fall von Regelverstößen wurden Durchsetzungsverfahren definiert

    BUMP 3.6.1

    21

    Abfallproduktion pro Betriebseinheit

    kg/Betriebseinheit

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Produzierter Verpackungsmüll dividiert durch die gewählten Betriebseinheiten (z. B. hergestellte Automobile)

    Werksebene

    Abfall

    BUMP 3.6.2

    22

    Durchführung von Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen

    J/N

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Zur Unterstützung von Design- und Entwicklungsentscheidungen werden Lebenszyklusanalysen der wichtigsten Produktlinien durchgeführt

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    Materialeffizienz

    Wasser

    Abfall

    Biologische Vielfalt

    Emissionen

    Die Lebenszyklusanalyse wird für die Hauptproduktlinien nach ISO 14040:2006 oder einer gleichwertigen Norm durchgeführt

    BUMP 3.6.3

    23

    Verbesserung der Umweltindikatoren (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.) für neue Modelle in den Hauptproduktlinien im Vergleich zu den Vorgängermodellen

    %

    Hersteller von Automobilen, Einzelteilen und Komponenten

    Für neue Modelle in den Hauptproduktlinien werden im Vergleich zu den Vorgängermodellen Verbesserungen der Umweltindikatoren eingeführt (CO2, Energieverbrauch, Umweltverschmutzung usw.). Dieser Indikator überwacht, wie oft verschiedene Indikatoren für Produkte verbessert wurden

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    Materialeffizienz

    Wasser

    Abfall

    Biologische Vielfalt

    Emissionen

    Um Fahrzeugkonzepte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verbessern, wurden Ziele definiert

    BUMP 3.6.3

    ALTFAHRZEUGVERWERTUNG

    24

    Rate spezifischer über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnener Produkte oder Materialien

    %

    (extrahierte/wieder auf den Markt gebrachte Produkte oder Materialien)

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Die Menge spezifischer Produkte oder Materialien, die über Altfahrzeugnetzwerke rückgewonnen werden, dividiert durch die von Altfahrzeugnetzwerken verarbeitete Gesamtmaterialmenge

    Unternehmensebene

    Abfall

    Materialeffizienz

    Es wurden Partnerschaften und Zusammenarbeit mit nationalen und lokalen Organisationen vereinbart

    BUMP 4.1.1

    25

    Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

    J/N

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    In mit der Altfahrzeugverwertung befassten Organisationen wurden zertifizierte Qualitätsmanagement-Systeme eingeführt

    Unternehmensebene

    Abfall

    Materialeffizienz

    In der Organisation gibt es ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

    BUMP 4.2.1

    26

    Installation einer gewerblichen Schadstoffbeseitigungsmaschine oder einer gleichwertigen Anlage

    J/N

    Zugelassene Verwertungsstandorte für Altfahrzeuge

    Im Werk wurde eine gewerbliche Schadstoffbeseitigungsmaschine oder eine gleichwertige Anlage installiert

    Werksebene

    Summe der jährlich produzierten Abfallmenge

    BUMP 4.2.1

    27

    Berücksichtigung von Lebenszyklusanalyse-Studien zur Ermittlung optimaler Materialwege entsprechend den lokalen Faktoren

    J/N

    ATFs

    Lebenszyklusanalyse-Studien werden verwendet, um optimale Materialwege festzulegen (Zerlegen und Recycling der Komponenten gegenüber dem Post-Schredder-Recycling), je nach den lokalen Bedingungen

    Unternehmensebene

    Energieeffizienz

    Materialeffizienz

    Wasser

    Abfall

    Biologische Vielfalt

    Emissionen

    BUMP 4.2.2


    (1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_CarManufacturing.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht.

    (2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

    (4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“

    (5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_CarManufacturing.pdf. Leser, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren.

    (6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

    (7)  Referenzdokumente: BVT-Merkblätter. Für weitere Informationen über den Inhalt der BVT-Merkblätter und eine umfassende Erläuterung der Begriffe und Abkürzungen, siehe die Website der Europäischen Dienststelle zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: http://eippcb.jrc.ec.europa.eu/

    (8)  Die BUMP für den Herstellungssektor für Metallprodukte werden zurzeit identifiziert und mehr Informationen und Neuerungen werden auf folgender Seite veröffentlicht: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/fab_metal_prod.html.

    (9)  Die BUMP für den Produktionssektor für Elektrische und Elektronische Geräte werden zurzeit identifiziert, weitere Informationen und Aktualisierungen werden auf folgender Seite veröffentlicht: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/eeem.html.

    (10)  Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zu Batterien und Akkus und Altbatterien und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266, 26.9.2006, S. 1), bekannt als die Batterien-Richtlinie.

    (11)  OEM = Erstausrüster, d. h. Fahrzeughersteller im Automobilbereich.

    (12)  ZVA = Zugelassene Verwertungsanlagen gemäß der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge.

    (13)  In diesem und mehreren anderen Indikatoren verweist der Begriff „Betriebseinheit“ auf eine Output-Einheit, eine Aktivität oder Ressource, die von jeder Organisation je nach Relevanz für ihren speziellen Fall ausgewählt wurde (sie kann je nach Anlage, Umweltaspekt usw. angepasst werden). Typische von der Industrie als Betriebseinheiten benutzte Metriken (meist über einen Bezugszeitraum von 1 Jahr erfasst) können sein:

    die Anzahl der produzierten Einheiten (Fahrzeuge, Motoren, Getriebe, Teile …),

    der Umsatz in EUR,

    der Mehrwert in EUR,

    die Produktion gemessen in kg,

    die Mitarbeiterzahl auf der Basis von Vollzeitäquivalenten,

    geleistete Arbeitsstunden.

    (14)  Bei Messung im Detail.

    (15)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3), bekannt als Abfallrahmenrichtlinie, führt eine Rangfolge von Maßnahmen zur Verringerung und Bewirtschaftung von Abfällen ein. Dies wird als Abfallhierarchie bezeichnet. Höchste Priorität hat die Abfallvermeidung, gefolgt von der Wiederverwendung, dem Recycling und der (energetischen) Verwertung von Abfallfraktionen, die nicht vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden können. Schließlich ist die Abfallentsorgung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn keiner der vorhergehenden Wege möglich ist.

    (16)  Diese bewährte Umweltmanagementpraxis richtet sich nicht speziell an Lackieranlagen (wo erhebliche Wassereinsparungen erzielt werden können), da die bestehenden Leitlinien in den entsprechenden Referenzdokumenten (STS, STM) enthalten sind.

    (17)  Siehe Kapitel 3.3.1.

    (18)  EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt.

    (19)  Die Nummern beziehen sich auf die Abschnitte in diesem Dokument.


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