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Document 32018D0826

    Beschluss (EU) 2018/826 des Rates vom 28. Mai 2018 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)

    ST/11967/2017/INIT

    ABl. L 140 vom 6.6.2018, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/826/oj

    Related international agreement

    6.6.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 140/1


    BESCHLUSS (EU) 2018/826 DES RATES

    vom 28. Mai 2018

    über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sieht vor, dass sich die Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) beteiligt.

    (2)

    Die Libanesische Republik (im Folgenden Libanon) äußerte den Wunsch, sich als teilnehmendes Land gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten und den mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) assoziierten Drittländern, die bereits an der PRIMA teilnehmen, an der PRIMA zu beteiligen.

    (3)

    Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Libanon vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in der die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind, zu einem teilnehmenden Land der PRIMA.

    (4)

    Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/467 des Rates (3) wurde das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 27. Februar 2018 unterzeichnet.

    (5)

    Das Abkommen sollte genehmigt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) wird im Namen der Union genehmigt (4).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (5).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    E. KARANIKOLOV


    (1)  Zustimmung vom 17. April 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 1).

    (3)  Beschluss (EU) 2018/467 des Rates vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 79 vom 22. März 2018, S. 1).

    (4)  Das Abkommen wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 79 vom 22.3.2018, S. 3 veröffentlicht.

    (5)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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