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Document 32017D2282

    Beschluss (GASP) 2017/2282 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

    ABl. L 328 vom 12.12.2017, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2282/oj

    12.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 328/19


    BESCHLUSS (GASP) 2017/2282 DES RATES

    vom 11. Dezember 2017

    zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo angenommen.

    (2)

    Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert und wurden mit Artikel 3 Absatz 2 eigenständige restriktive Maßnahmen eingeführt.

    (3)

    Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2018 verlängert werden.

    (4)

    Der Beschluss 2010/788/GASP sollte entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung:

    „(2)   Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2018. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2017.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    (1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30).

    (2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336I vom 12.12.2016, S. 7).


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