Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32017B1639

    Beschluss (EU) 2017/1639 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015

    ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 171–171 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1639/oj

    29.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/171


    BESCHLUSS (EU) 2017/1639 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 27. April 2017

    über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort des Zentrums (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 — C8-0054/2017),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14,

    gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 108,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0075/2017),

    1.

    erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2015;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Antonio TAJANI

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 27.

    (2)  Siehe Fußnote 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

    (5)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


    Top