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Document 32014R1153

    Verordnung (EU) Nr. 1153/2014 der Kommission vom 29. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 in Bezug auf die zu erhebenden Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 309 vom 30.10.2014, p. 9–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/1153/oj

    30.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 309/9


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1153/2014 DER KOMMISSION

    vom 29. Oktober 2014

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 in Bezug auf die zu erhebenden Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Statistik der betrieblichen Bildung (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung geschaffen.

    (2)

    In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 (2) werden die für die weiterbildenden und nicht weiterbildenden Unternehmen sowie die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung zu erhebenden spezifischen Daten, die Stichprobenverfahren, die Genauigkeits- und die Qualitätsanforderungen für die zu erhebenden Daten sowie der Aufbau der Qualitätsberichte festgelegt.

    (3)

    Bezüglich der Qualität der für die Erstellung von europäischen Statistiken über die betriebliche Bildung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten, des standardisierten Qualitätsberichts und sämtlicher zur Bewertung oder Verbesserung der Datenqualität erforderlichen Maßnahmen sollten Anforderungen angenommen werden.

    (4)

    Es ist angezeigt, das Kodierungsschema, das Stichprobenverfahren und die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen zu ändern, um die Belastung bei künftigen Datenerhebungen für Statistiken zur betrieblichen Bildung zu verringern.

    (5)

    Die Verordnung (EG) Nr. 198/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (6)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Anhänge I, II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 29. Oktober 2014

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 1.

    (2)  Verordnung (EG) Nr. 198/2006 der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik der betrieblichen Bildung (ABl. L 32 vom 4.2.2006, S. 15).


    ANHANG

    1.   

    Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

    „ANHANG I

    Variablen

    Anmerkung zur Tabelle:

    Die Einträge ‚Kernvariable‘ und ‚Schlüsselvariable‘ in der Spalte ‚Gruppe‘ werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag ‚ID‘ bedeutet, dass es sich um eine ‚Identifizierungsvariable‘ handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag ‚QL‘ in der Spalte ‚Typ‘ steht für ‚qualitative Variable‘ Ja/Nein, ‚QM‘ steht für ‚qualitative Variable‘ mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und ‚QT‘ für ‚quantitative Variable‘. CVT steht für berufliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). IVT steht für berufliche Erstausbildung (Initial Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.

    1.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    COUNTRY

    ID

     

    Ländercode

    ENTERPR

    ID

     

    Unternehmenskennung

    REFYEAR

    ID

     

    Bezugsjahr

    WEIGHT

    ID

     

    Gewichtungsfaktor. Zwei Dezimalstellen; als Dezimaltrennzeichen verwenden

    NACE_SP

    ID

     

    Stichprobenplan — Kategorie des Wirtschaftszweigs

    SIZE_SP

    ID

     

    Stichprobenplan — Größenklasse

    NSTRA_SP

    ID

     

    Stichprobenplan — Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit

    N_SP

    ID

     

    Stichprobenplan — Anzahl der aus der Auswahlgrundlage in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

    SUB_SP

    ID

     

    Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört

    N_RESPST

    ID

     

    Zahl der auskunftgebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht

    N_EMPREG

    ID

     

    Zahl der Beschäftigten laut Register

    RESPONSE

    ID

     

    Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit)

    PROC

    ID

     

    Datenerhebungsmodus

    IDLANGUA

    ID

     

    Sprache der Datenerhebung

    IDREGION

    ID

     

    Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)

    EXTRA1

    ID

     

    Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III)

    EXTRA2

    ID

     

    Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III)

    EXTRA3

    ID

     

    Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III)

    2.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    A1

    Kernvariable

    QM

    Tatsächlicher NACE-Code

    A2tot

    Kernvariable

    QT

    Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten

    A2m

     

    QT

    Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten

    A2f

     

    QT

    Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten

    A4

    Schlüsselvariable

    QT

    Gesamtzahl der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden im Bezugsjahr

    A5

    Schlüsselvariable

    QT

    Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt

    3.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    A8

     

    QL

    Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung

    A9

     

    QM

    Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens

     

     

     

    Ja, aber nicht regelmäßig (in erster Linie in Zusammenhang mit Personaländerungen)

     

     

     

    Ja, ist Teil der Gesamtplanung im Unternehmen

     

     

     

    Nein

    A10

     

    QM

    Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch:

     

     

     

    Berufliche Weiterbildung des derzeitigen Personals

     

     

     

    Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

     

     

     

    Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung

     

     

     

    Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen

    A12

     

    QM

    Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen (die drei wichtigsten):

     

     

     

    Allgemeine IT-Kenntnisse

     

     

     

    Fachkenntnisse im IT-Bereich

     

     

     

    Managementkompetenzen

     

     

     

    Teamfähigkeit

     

     

     

    Kundenorientiertes Verhalten

     

     

     

    Problemlösungsfertigkeiten

     

     

     

    Büro- und Verwaltungskenntnisse

     

     

     

    Fremdsprachenkenntnisse

     

     

     

    Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

     

     

     

    Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

     

     

     

    Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

     

     

     

    Alle nicht zutreffend

     

     

     

    Weiß nicht

    A13

     

    QL

    Planung von CVT im Unternehmen mündet in schriftlichen Weiterbildungsplan oder schriftliches Weiterbildungsprogramm

    A14

     

    QL

    Jährlicher Bildungshaushalt, der CVT einschließt

    A15

     

    QL

    Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird

    A16a

     

    QL

    An der Verwaltung von CVT beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse

    A16b

     

    QM

    Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte:

     

     

     

    Zielsetzung der Weiterbildung

     

     

     

    Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen

     

     

     

    Form/Art der Weiterbildung (z. B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz)

     

     

     

    Bildungsinhalte

     

     

     

    Haushalt für Weiterbildung

     

     

     

    Auswahl externer Weiterbildungsanbieter

     

     

     

    Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse

    4.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    B1a

    Kernvariable

    QL

    Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr

    B1b

    Kernvariable

    QL

    Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr

    B2a

    Kernvariable

    QL

    Betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr

     

     

    QM

    Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung am Arbeitsplatz

     

     

     

    Weniger als 10 % aller Beschäftigten

     

     

     

    10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten

     

     

     

    50 % oder mehr aller Beschäftigten

    B2b

    Kernvariable

    QL

    Möglichkeit der Jobrotation, des Austauschs, der Abordnung oder der Studienreise im Bezugsjahr

     

     

    QM

    Teilnahme an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise

     

     

     

    Weniger als 10 % aller Beschäftigten

     

     

     

    10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten

     

     

     

    50 % oder mehr aller Beschäftigten

    B2c

    Kernvariable

    QL

    Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr

     

     

    QM

    Teilnahme an Konferenzen/Workshops

     

     

     

    Weniger als 10 % aller Beschäftigten

     

     

     

    10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten

     

     

     

    50 % oder mehr aller Beschäftigten

    B2d

    Kernvariable

    QL

    Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln im Bezugsjahr

     

     

    QM

    Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln

     

     

     

    Weniger als 10 % aller Beschäftigten

     

     

     

    10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten

     

     

     

    50 % oder mehr aller Beschäftigten

    B2e

    Kernvariable

    QL

    Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr

     

     

    QM

    Teilnahme an Selbststudium/E-Learning

     

     

     

    Weniger als 10 % aller Beschäftigten

     

     

     

    10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten

     

     

     

    50 % oder mehr aller Beschäftigten

    B3

     

    QL

    Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr

    B4

     

    QL

    Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr

    B5a

     

    QL

    Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr

     

     

    QT

    Umfang der CVT-Beiträge (in Euro)

    B5b

     

    QL

    Existenz von CVT-Einnahmen im Bezugsjahr

     

     

    QT

    Umfang der CVT-Einnahmen (in Euro)

    B6

     

    QM

    Maßnahmen, die dem Unternehmen zugute kommen

     

     

     

    Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen)

     

     

     

    Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral)

     

     

     

    EU-Finanzhilfen (z. B. Europäischer Sozialfonds)

     

     

     

    Staatliche Finanzhilfen

     

     

     

    Sonstige Quellen

     

     

     

    Alle nicht zutreffend

    Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten [(B1a oder B1b) = Ja].

    Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:

    Unternehmen, die 2015 CVT-Kurse anbieten [(B1a oder B1b) = Ja] oder

    Unternehmen, die andere Formen von CVT anbieten [(B2a oder B2b oder B2c oder B2d oder B2e) = Ja].

    Abschnitt 8 gilt nur für nicht weiterbildende Unternehmen.

    5.   Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    C1tot

    Schlüsselvariable

    QT

    Gesamtzahl der Teilnehmer an allen CVT-Kursen

    C2m

     

    QT

    Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — männlich

    C2f

     

    QT

    Zahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — weiblich

    C3tot

    Schlüsselvariable

    QT

    Insgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

    C3i

     

    QT

    Auf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

    C3e

     

    QT

    Auf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)

    C4

     

    QT

    Anteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden

    C5

     

    QM

    Themen (die drei wichtigsten)

     

     

     

    Allgemeine IT-Kenntnisse

     

     

     

    Fachkenntnisse im IT-Bereich

     

     

     

    Managementkompetenzen

     

     

     

    Teamfähigkeit

     

     

     

    Kundenorientiertes Verhalten

     

     

     

    Problemlösungsfertigkeiten

     

     

     

    Büro- und Verwaltungskenntnisse

     

     

     

    Fremdsprachenkenntnisse

     

     

     

    Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse

     

     

     

    Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation

     

     

     

    Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen

     

     

     

    Alle nicht zutreffend

    C6

     

    QM

    Anbieter (externe Kurse) (die drei wichtigsten)

     

     

     

    Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen

     

     

     

    Öffentliche Bildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungszentren)

     

     

     

    Private Bildungsunternehmen

     

     

     

    Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht

     

     

     

    Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände

     

     

     

    Gewerkschaften

     

     

     

    Andere Bildungsanbieter

    6.   Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Kosten

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    C7a

     

    QL

    Existenz von Gebühren oder Zahlungen für Kurse

     

     

    QT

    Kosten für CVT-Kurse — Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in Euro)

    C7b

     

    QL

    Existenz von Reisekosten und Tagegeldern

     

     

    QT

    Kosten für CVT-Kurse — Reisekosten und Tagegelder (in Euro)

    C7c

     

    QL

    Existenz von Arbeitskosten interner Ausbilder

     

     

    QT

    Kosten für CVT-Kurse — Arbeitskosten interner Ausbilder (in Euro)

    C7d

     

    QL

    Existenz von Kosten für Bildungszentrum, Räumlichkeiten oder Unterrichtsmaterial

     

     

    QT

    Kosten für CVT-Kurse — Bildungszentrum, Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterial für CVT-Kurse (in Euro)

    C7sub

     

    QL

    Existenz von nur 'Zwischensumme — CVT-Kosten' (keine Unterkategorien)

     

    Schlüsselvariable

    QT

    Zwischensumme CVT-Kosten (in Euro)

    PAC

    Schlüsselvariable

    QT

    Kosten für Ausfallzeiten — zu ermitteln (PAC = C3tot × A5/A4 in Euro)

    C7tot

    Schlüsselvariable

    QT

    Gesamtkosten CVT — zu ermitteln (C7tot = C7sub + B5a — B5b in Euro)

    7.   Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse oder andere Formen von CVT angeboten haben: CVT — Qualität, Ergebnisse und Schwierigkeiten

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    D2a

     

    QM

    Bewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen

     

     

     

    Ja — alle Maßnahmen

     

     

     

    Ja — einige Maßnahmen

     

     

     

    Nein — Nachweis für Teilnahme reicht aus

    D2b

     

    QM

    Bewertungsmethoden

     

     

     

    Zeugnis nach schriftlicher oder praktischer Prüfung

     

     

     

    Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer

     

     

     

    Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele

     

     

     

    Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens

     

     

     

    Sonstiges

    D3

     

    QM

    Faktoren, die das CVT-Angebot im Bezugsjahr eingeschränkt haben

     

     

     

    Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf

     

     

     

    Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen

     

     

     

    Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

     

     

     

    Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt

     

     

     

    Hohe Kosten für CVT-Kurse

     

     

     

    IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

     

     

     

    Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

     

     

     

    Personal hat nur begrenzt Zeit für Teilnahme an CVT

     

     

     

    Andere Gründe

    8.   Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    E1

     

    QM

    Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr:

     

     

     

    Vorhandene Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen derzeitigem Bedarf des Unternehmens

     

     

     

    Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt

     

     

     

    Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen

     

     

     

    Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt

     

     

     

    Hohe Kosten für CVT-Kurse

     

     

     

    IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT

     

     

     

    Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren

     

     

     

    Personal hat keine Zeit für Teilnahme an CVT

     

     

     

    Andere Gründe

    9.   Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: berufliche Erstausbildung (IVT)

    Bezeichnung der Variable

    Gruppe

    Typ

    Beschreibung

    F1

    Kernvariable

    QL

    IVT-Teilnehmer, in der Regel im Unternehmen beschäftigt

    F2

     

    QM

    Gründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1 = Ja)

     

     

     

    Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens

     

     

     

    Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT

     

     

     

    Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter

     

     

     

    Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer beruflichen Erstausbildung

     

     

     

    Andere Gründe“

    2.   

    Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

    „ANHANG II

    Stichprobe

    1.   

    Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.

    2.   

    Die Stichprobe wird nach der NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:

    20 NACE Rev. 2-Kategorien [B, C10-C12, C13-C15, C17-C18, C19-C23, C24-C25, C26-C28+C33, C29-C30, C16+C31-C32, D-E, F, G45, G46, G47, H, I, J, K64-K65, K66, L+M+N+R+S],

    3 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-49), (50-249), (250 und darüber) für Länder mit weniger als 50 Mio. Einwohnern,

    6 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-19), (20-49), (50-249), (250-499), (500-999), (1 000 und mehr) für Länder mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr.

    3.   

    Der Stichprobenumfang wird so berechnet, dass für die zu schätzenden Parameter, die den Anteil der ‚weiterbildenden Unternehmen‘ für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe bilden, gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.

    4.   

    Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

    Formula

    Dabei sind

    rh

    =

    die antizipierte Antwortquote in der Schicht h

    c

    =

    die maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls

    teh

    =

    der antizipierte Anteil der weiterbildenden Unternehmen in der Schicht h

    Nh

    =

    die Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h“

    3.   

    Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

    „ANHANG III

    Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung

    Die Mitgliedstaaten ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

    Kernvariablen, für die weder Auslassungen akzeptiert werden noch eine Imputation gestattet ist:

    A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL) B2c(QL), B2d(QL) B2e(QL), F1.

    Schlüsselvariablen, für die Auslassungen möglichst vermieden werden sollten und für die eine Imputation empfohlen wird:

    A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub(QT), PAC, C7tot.

    Eine Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

    1.

    Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden.

    2.

    Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der auskunftgebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.

    3.

    Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.

    4.

    Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

    Die quantitativen und die qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

    Die Regeln für die Imputation finden sich in dem in Artikel 8 angeführten Handbuch.

    Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein anzuwendendes Gewicht zusammen mit den Hilfsvariablen, die gegebenenfalls zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 erfasst werden. Die zur Ermittlung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt.“

    4.   

    Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

    „ANHANG V

    Standardqualitätsbericht

    Die Mitgliedstaaten übermitteln einen Standardqualitätsbericht entsprechend dem Standardaufbau für Qualitätsberichte des Europäischen Statistischen Systems. Dem Standardqualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.

    Die standardisierten Qualitätskriterien werden wie folgt angewendet:

    1.   RELEVANZ

    Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.

    2.   GENAUIGKEIT

    2.1.   Stichprobenfehler

    Darunter fällt Folgendes:

    Beschreibung des Stichprobendesigns und der tatsächlichen Stichprobe;

    Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich Non-Response-Modell sowie verwendete Hilfsvariablen, angewandter Schätzer, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzer, Varianz der Schätzwerte nach Stichprobenschicht, Software zur Varianzschätzung; insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden, damit die endgültigen Gewichte bei Eurostat neu berechnet werden können, da diese Angaben für die Varianzschätzung benötigt werden;

    im Falle einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Stichprobenbiases und Ergebnisse.

    Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

    Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage;

    Zahl der Unternehmen in der Bruttostichprobe und in der tatsächlichen Stichprobe.

    Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

    Variationskoeffizienten (2) für die folgenden Schlüsselstatistiken:

    Gesamtzahl der Beschäftigten, Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

    Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

    Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die CVT anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigen in Unternehmen, die CVT anboten;

    Gesamtkosten für CVT-Kurse;

    Gesamtzahl der Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anboten, Anteil der Unternehmen, die IVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen.

    2.2.   Systematische Fehler

    2.2.1.   Erfassungsfehler

    Darunter fällt Folgendes:

    Beschreibung des für die Stichprobe herangezogenen Registers und seiner Qualität, im Register enthaltene Angaben und Häufigkeit der Aktualisierung;

    Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen);

    zur Erlangung dieser Informationen verwendete Methoden und Anmerkungen zur Verarbeitung von Fehlklassifizierungen.

    Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

    Zahl der Unternehmen;

    Anteil der Unternehmen, für die die beobachteten Schichten den Stichprobenschichten entsprechen.

    2.2.2.   Messfehler

    Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, aufgrund

    des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);

    der Berichtseinheit/der Auskunftsperson unter Berücksichtigung der im Unternehmen angewandten Art der Datenerfassung (z. B. Probleme und Strategien zur Ermittlung einer geeigneten Auskunftsperson (geeigneter Auskunftspersonen), Erinnerungsprobleme, Fehler beim Ausfüllen der Formulare, Unterstützung der Auskunftsperson). Dazu gehört eine Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine hohe Qualität der Informationen über die ‚Teilnehmer‘ zu gewährleisten und um eine Erfassung der Weiterbildungsmaßnahmen zu vermeiden;

    der Existenz/Verwendung von relevanten Informationssystemen und Verwaltungsdatensätzen im Unternehmen, z. B. Entsprechung von Verwaltungs- und Erhebungskonzept (Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Individualdaten);

    der zur Verringerung dieser Fehlerart verwendeten Methoden, von Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder einzelnen Fragen.

    2.2.3.   Verarbeitungsfehler

    Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses, wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.

    2.2.4.   Ausfallquoten

    Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur ‚erneuten Kontaktaufnahme‘ ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:

    Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden;

    Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response.

    Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

    Unit-Response-Quoten (3);

    Item-Response-Quoten (4) für Folgendes in Bezug auf alle Auskunftgebenden: Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden für alle Auskunftgebenden und Gesamtarbeitskosten für alle Auskunftgebenden;

    Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten:

    Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

    Gesamtstundenzahl aller CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl interner CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl externer CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

    Gesamtkosten der CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten.

    3.   AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG

    Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.

    4.   ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

    Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.

    5.   VERGLEICHBARKEIT

    Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).

    6.   KOHÄRENZ

    Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklassen.

    Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

    Zahl der Beschäftigten aus den Statistiken zur Unternehmensstruktur und Zahl der Beschäftigten aus der CVTS;

    Prozentsatz der Unterschiede (SUS — CVTS)/SUS.

    7.   KOSTEN UND BELASTUNG

    Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung des Fragebogens benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung kleiner und großer Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Bemühungen.“


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke (ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6).

    (2)  Der Variationskoeffizient ist das Verhältnis der Quadratwurzel der Varianz der Schätzfunktion zum Erwartungswert. Zu seiner Schätzung dient das Verhältnis der Quadratwurzel der Schätzung der Stichprobenvarianz zum Schätzwert. Bei der Schätzung der Stichprobenvarianz müssen das Stichprobendesign und Veränderungen der Schichten berücksichtigt werden.

    (3)  Die Unit-Response-Quote ist das Verhältnis der Zahl der Auskunftgebenden zur Zahl der in der Auswahlgesamtheit versandten Fragebogen.

    (4)  Die Item-Response-Quote für eine Variable ist das Verhältnis der Zahl der verfügbaren Daten zur Zahl der verfügbaren und fehlenden Daten (gleich der Zahl der Auskunftgebenden in der Auswahlgrundlage).


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