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Έγγραφο 32014R0693

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 693/2014 des Rates vom 23. Juni 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    ABl. L 183 vom 24.6.2014, σ. 15 έως 17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Νομικό καθεστώς του εγγράφου Ισχύει

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/693/oj

    24.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 183/15


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 693/2014 DES RATES

    vom 23. Juni 2014

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.

    (2)

    Die Angaben zu einer in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgelisteten Person sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

    (3)

    Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwölf Personen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (4)

    Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2014.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


    ANHANG

    (1)

    Der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten in Anhang II Abschnitt A der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird durch den folgenden Eintrag ersetzt:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „152.

    Dr. Qadri (

    Image

    ) (alias Kadri) Jamil (

    Image

    ) (alias Jameel)

     

    Ehemaliger Vize-Ministerpräsident für Wirtschaftsangelegenheiten und ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    16.10.2012“

    (2)

    Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II Abschnitt A der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    180.

    Ahmad al-Qadri

    Geburtsdatum: 1956

    Minister für Landwirtschaft und Agrarreform. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    181.

    Suleiman Al Abbas

     

    Minister für Öl und mineralische Ressourcen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    182.

    Kamal Eddin Tu'ma

    Geburtsdatum: 1959

    Minister für Industrie. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    183.

    Kinda al-Shammat

    (alias Shmat)

    Geburtsdatum: 1973

    Minister für soziale Angelegenheiten. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    184.

    Hassan Hijazi

    Geburtsdatum: 1964

    Minister für Arbeit. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    185.

    Ismael Ismael

    (alias Ismail Ismail, Isma'Il Isma'il)

    Geburtsdatum: 1955

    Minister für Finanzen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    186.

    Dr. Khodr Orfali

    (alias Khud/Khudr Urfali/Orphaly)

    Geburtsdatum: 1956

    Minister für Wirtschaft und Außenhandel. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    187.

    Samir Izzat Qadi Amin

    Geburtsdatum: 1966

    Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    188.

    Bishr Riyad Yazigi

    Geburtsdatum: 1972

    Minister für Tourismus. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    189.

    Dr. Malek Ali

    (alias Malik)

    Geburtsdatum: 1956

    Minister für Hochschulbildung. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    190.

    Hussein Arnous

    (alias Arnus)

    Geburtsdatum: 1953

    Minister für öffentliche Arbeiten. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    191.

    Dr. Hassib Elias Shammas

    (alias Hasib)

    Geburtsdatum: 1957

    Staatsminister. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014


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