EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32014L0068R(04)

Berichtigung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014)

OJ L 157, 23.6.2015, p. 112–112 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/68/corrigendum/2015-06-23/oj

23.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 157/112


Berichtigung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

( Amtsblatt der Europäischen Union L 189 vom 27. Juni 2014 )

Seite 184, Artikel 14 Absatz 7:

anstatt:

„(7)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels können die zuständigen Behörden in berechtigten Fällen …, auf die die Verfahren der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nicht angewandt wurden, gestatten.“

muss es heißen:

„(7)   Abweichend von den Absätzen 1 bis 6 des vorliegenden Artikels können die zuständigen Behörden in berechtigten Fällen …, auf die die Verfahren der Absätze 1 bis 6 des vorliegenden Artikels nicht angewandt wurden, gestatten.“

Seite 200, Artikel 48 Absatz 2:

anstatt:

„(2)   Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt und/oder die Inbetriebnahme von unter die Richtlinie 97/23/EG fallenden Druckgeräten oder Baugruppen, die mit jener Richtlinie übereinstimmen und vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.“

muss es heißen:

„(2)   Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt und/oder die Inbetriebnahme von unter die Richtlinie 97/23/EG fallenden Druckgeräten oder Baugruppen, die mit jener Richtlinie übereinstimmen und vor dem 19. Juli 2016 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern.“


Top