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Document 32013R0859

    Verordnung (EU) Nr. 859/2013 der Kommission vom 5. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 238 vom 6.9.2013, p. 5–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/859/oj

    6.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 238/5


    VERORDNUNG (EU) Nr. 859/2013 DER KOMMISSION

    vom 5. September 2013

    zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft festgelegt.

    (2)

    Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

    (3)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 5. September 2013

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


    ANHANG I

    MODUL 1:   UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

    a)   Für das Bezugsjahr 2014 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

    IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen;

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität);

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte;

    Zugang zu und Nutzung von Internet und anderen Netztechnologien zur Verbindung von Objekten und Geräten (Internet der Dinge);

    E-Commerce.

    b)   Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variable:

    Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

    (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer für Arbeitszwecke benutzen.

    IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

    Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder versucht haben einzustellen:

    Vorhandensein von schwer zu besetzenden offenen Stellen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke benutzen;

    Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp;

    Internetanschluss: maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [≥ 100]);

    Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

    (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

    (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion);

    Internetanschluss: sonstige Mobilverbindung über Mobilfunknetzwerke;

    Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht;

    (fakultativ) Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

    (fakultativ) Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

    (fakultativ) Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

    (fakultativ) Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte;

    Nutzung einer Website.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen mit eigener Website:

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

    Bereitstellung folgender Funktionen: Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Erklärung über den Schutz personenbezogener Daten, Datenschutzsiegel oder Sicherheitszertifizierung der Website;

    (fakultativ) Bereitstellung folgender Funktionen: Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen;

    Bereitstellung folgender Funktionen: Beschwerden auf elektronischem Wege.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    (fakultativ) Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens;

    (optional) Nutzung bezahlter Werbeinhalte im Internet;

    Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

    Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Nutzung von Customer Relationship Management — CRM als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;

    Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;

    Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind;

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: Risiko von Sicherheitsverletzung,

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: Probleme beim Zugang zu Daten oder Software;

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: Schwierigkeiten bei der Kündigung des Abonnements oder beim Wechsel des Anbieters (darunter Probleme mit der Datenübertragbarkeit);

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: Unsicherheit bezüglich des Standorts der Daten;

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Zuständigkeit, das anwendbare Recht und das Verfahren zur Streitbeilegung;

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: hohe Kosten für den Erwerb von Cloud-Computing-Dienstleistungen;

    einschränkende Faktoren für die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen: unzureichende Kenntnisse in Bezug auf Cloud-Computing;

    (fakultativ) Grad der Ausschöpfung von Vorteilen durch die Verringerung der mit der IKT verbundenen Kosten, auf der folgenden Skala: „in hohem Maße“, „in mittlerem Maße“, „in begrenztem Maße“, „überhaupt nicht“,

    (fakultativ) Grad der Ausschöpfung von Vorteilen durch die Flexibilität aufgrund der stärkeren oder schwächeren Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, auf der folgenden Skala: „in hohem Maße“, „in mittlerem Maße“, „in begrenztem Maße“, „überhaupt nicht“;

    (fakultativ) Grad der Ausschöpfung von Vorteilen aufgrund des einfachen und schnellen Einsatzes von Lösungen auf der Grundlage von Cloud-Computing, auf der nachfolgenden Skala: „in hohem Maße“, „in mittlerem Maße“, „in begrenztem Maße“, „überhaupt nicht“.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und keine Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

    (fakultativ) Faktoren, die die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen verhindern: Risiko von Sicherheitsverletzung;

    (fakultativ) Faktoren, die die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen verhindern: Unsicherheit bezüglich des Standorts der Daten;

    (fakultativ) Faktoren, die die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen verhindern: Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Zuständigkeit, das anwendbare Recht und das Verfahren zur Streitbeilegung;

    (fakultativ) Faktoren, die die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen verhindern: Hohe Kosten für den Erwerb von Cloud-Computing-Dienstleistungen;

    (fakultativ) Faktoren, die die Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen verhindern: Unzureichende Kenntnisse in Bezug auf Cloud-Computing.

    Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr und organisatorische Aspekte

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Verschicken von Rechnungen an andere Unternehmen oder an Behörden im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr;

    Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr;

    Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden verschickt wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr;

    Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat erhalten wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr;

    Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format erhalten wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr;

    Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

    Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen;

    Nutzung von EDI-Nachrichten (elektronischer Datenaustausch — EDI) für die Versendung von Zahlungsanweisungen an Finanzinstitute;

    Nutzung von EDI-Nachrichten (elektronischer Datenaustausch -EDI) für die Versendung von Daten an Behörden/Empfang von Behördendaten;

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden, zur Koordinierung der Verfügbarkeit und Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher, ohne dass die Informationen manuell eingegeben werden müssen.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die elektronisch Informationen für das Lieferkettenmanagement austauschen:

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über Websites (Website des Unternehmens, Website von Geschäftspartnern oder Webportale);

    elektronischer Austausch von Informationen für die Lieferkettenverwaltung mit Lieferanten oder Kunden über ein für die automatische Verarbeitung geeignetes elektronisches Format.

    Zugang zu und Nutzung von Internet und anderen Netztechnologien zur Verbindung von Objekten und Geräten (Internet der Dinge)

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Nutzung der RFID-Technologie zur Personenidentifizierung und Zugangskontrolle;

    Nutzung der RFID-Technologie als Element des Produktions- und Dienstleistungserbringungsverfahrens;

    Nutzung der RFID-Technologie zur Produktidentifizierung nach dem Herstellungsprozess.

    Elektronischer Geschäftsverkehr

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die über eine Website aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

    Nutzung von Online-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites, d. h. Zahlung im Bestellvorgang integriert;

    Nutzung von Offline-Zahlungsverkehrsystemen für Verkäufe über Websites, d. h. Zahlung nicht im Bestellvorgang integriert;

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht;

    Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht;

    Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites zurückgeht.

    Zu erhebende Variable für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

    Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Bestellungen über eine Website oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    (fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

    c)   Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

    Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer).

    2.   ERFASSUNGSBEREICH

    Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstabe b bis c dieses Anhangs sind für Unternehmen der folgenden Wirtschaftszweige, Größenklassen und geografischen Erfassungsbereiche zu erheben.

    a)

    Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

    NACE-Kategorie

    Bezeichnung

    Abschnitt C

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

    Abschnitt D, E

    Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

    Abschnitt F

    Baugewerbe/Bau

    Abschnitt G

    Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

    Abschnitt H

    Verkehr und Lagerei

    Abschnitt I

    Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    Abschnitt J

    Information und Kommunikation

    Abschnitt L

    Grundstück- und Wohnungswesen

    Abteilung 69-74

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

    Abschnitt N

    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

    Gruppe 95.1

    Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

    b)

    Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

    c)

    Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   BEZUGSZEITRÄUME

    Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2013. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum das Jahr 2014.

    4.   AUFSCHLÜSSELUNG

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

    a)

    Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß folgenden NACE-Rev. 2-Aggregaten:

    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

    10-18

    19-23

    24-25

    26-33

    35-39

    41-43

    45-47

    49-53

    55

    58-63

    68

    69-74

    77-82

    26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

    Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

    10-12

    13-15

    16-18

    26

    27-28

    29-30

    31-33

    45

    46

    47

    55-56

    58-60

    61

    62-63

    77-78 + 80-82

    79

    95.1

    b)

    Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

    Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

    Für die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, wenn sie erfasst werden, folgende Aufschlüsselung. (Die Bereitstellung der Variablen für die Größenklassen „Weniger als 5 Beschäftigte“ und „5 bis 9 Beschäftigte“ ist fakultativ).

    Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

    5.   PERIODIZITÄT

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2014 vorzulegen.

    6.   FRISTEN

    a)

    Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 5. Oktober 2014 an Eurostat übermittelt werden. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

    b)

    Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 31. Mai 2014 an Eurostat übermittelt werden.

    c)

    Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 muss bis zum 5. November 2014 an Eurostat übermittelt werden.

    d)

    Die Daten und Metadaten müssen gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat übermittelt werden. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts muss die von Eurostat definierte Metadatenstruktur verwendet werden.


    ANHANG II

    MODUL 2:   EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

    1.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

    a)   Für das Bezugsjahr 2014 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählte Themen bereitzustellen:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

    Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

    IKT-Kompetenz und Kenntnisse;

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government);

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

    b)   Folgende Variablen sind zu erheben:

    Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Haushalte zu erhebende Variablen:

    Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät).

    Für Haushalte mit Internetzugang zu erhebende Variablen:

    Internet-Zugang zu Hause über Desktop-Computer;

    Internet-Zugang zu Hause über einen tragbaren Computer (Laptop, Netbook, Tablet);

    Internet-Zugang zu Hause über sonstige Mobilgeräte (Mobiltelefon oder Smartphone, Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät);

    TV mit Internetverbindung (Smart-TV);

    Internet-Zugang zu Hause über Spielkonsole;

    für den Internet-Zugang zu Hause genutzte Geräte unbekannt;

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: fester Breitbandanschluss, z. B. DSL, ADSL, VDSL, Kabel, Glasfaser, Satellit, öffentliche WiFi-Verbindungen;

    Art der Breitbandverbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G, z. B. UMTS —, über eine (SIM-)Karte oder einen USB-Stick, Mobiltelefon oder Smartphone als Modem);

    (fakultativ) Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

    (fakultativ) Art der Verbindung, über die der Internetzugang von zu Hause aus erfolgt: mobile Schmalbandverbindung (unter 3G, z. B. 2G+/GPRS, über Mobiltelefon, Smartphone oder Laptop-Modem).

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variable:

    letzte Nutzung eines Computers, zu Hause, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort (in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; ein Computer wurde noch nie benutzt).

    Zu erhebende Variable für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten einen Computer benutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Computernutzung (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche).

    Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

    Für alle Einzelpersonen zu erhebende Variable:

    letzte Nutzung des Internets (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; das Internet wurde noch nie genutzt).

    Zu erhebende Variable für Einzelpersonen, die bereits das Internet genutzt haben:

    letzte Internet-Geschäftstransaktion zu Privatzwecken (in den letzten drei Monaten; vor drei bis zwölf Monaten; vor mehr als einem Jahr; es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt).

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten (täglich oder fast täglich; mindestens ein Mal pro Woche (aber nicht täglich); weniger als ein Mal pro Woche).

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam) über das Internet (Nutzung von Anwendungen);

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Web-Radio zu hören;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffenen Inhalt (Text, Bilder, Fotos, Videos, Musik, Software usw.) auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Weblogs oder Blogs zu kreieren;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Termin mit einem Arzt über eine Website (z. B. eines Krankenhauses oder eines Gesundheitszentrums) zu vereinbaren;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Beherbergung in Anspruch zu nehmen;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, z. B. über Online-Auktionen;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik, Video oder andere Dateien zu speichern;

    Nutzung von E-Mails mit Dateianhängen in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder oder andere Dateien elektronisch auszutauschen;

    Nutzung von persönlichen Websites (z. B. Blogs) oder Social Networking-Websites zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten, um Dokumente, Bilder oder andere Dateien elektronisch auszutauschen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten, um Dokumente, Bilder oder andere Dateien elektronisch auszutauschen;

    Nutzung von anderen Medien als Internet, z. B. USB-Sticks, DVD. Bluetooth zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten, um Dokumente, Bilder oder andere Dateien elektronisch auszutauschen;

    kein elektronischer Tausch von Dateien zu Privatzwecken in den letzten drei Monaten;

    Nutzung von Software, die über das Internet betrieben wird, für die Bearbeitung von Text-Dokumenten, Tabellen oder Präsentationen;

    (fakultativ) Nutzung von Software, die über das Internet betrieben wird, zur Bearbeitung von Bildern oder Videos;

    (fakultativ) Nutzung von Diensten, die über das Internet betrieben werden, für das Abspielen von Musik- oder Videodateien, die auf Internet-Speicherplätzen hochgeladen oder gespeichert sind.

    Zu erhebende Variable für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zu spielen oder herunterzuladen:

    Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Netzspiele mit anderen Personen zu spielen.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die Internet-Speicherplatz in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken genutzt haben, um Dateien zu speichern oder gemeinsam zu nutzen:

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um Texte, Tabellen oder elektronische Präsentationen zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um Fotos zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um E-Books oder E-Magazines zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um Musik zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um Videos (einschließlich Filme und Fernsehprogramme) zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Nutzung von Internet-Speicherplatz, um sonstige Dateien zu speichern oder gemeinsam zu nutzen;

    Gebühren für Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Dienste entrichtet;

    keine Gebühren für Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Dienste entrichtet;

    Begründung, warum Internet-Speicherplatz für Speichern oder gemeinsames Nutzen von Dateien genutzt wurde: Möglichkeit, Dateien von verschiedenen Geräten oder Standorten zu nutzen;

    Begründung, warum Internet-Speicherplatz für Speichern oder gemeinsames Nutzen von Dateien genutzt wurde: Möglichkeit, größere Speicherkapazität zu nutzen;

    Begründung, warum Internet-Speicherplatz für Speichern oder gemeinsames Nutzen von Dateien genutzt wurde: Schutz gegen Datenverlust,

    Begründung, warum Internet-Speicherplatz für Speichern oder gemeinsames Nutzen von Dateien genutzt wurde: Möglichkeit, Dateien bequem gemeinsam mit anderen Personen zu nutzen;

    Begründung, warum Internet-Speicherplatz für Speichern oder gemeinsames Nutzen von Dateien genutzt wurde: Zugang zu umfangreichen Beständen von Musik, Fernsehprogrammen oder Filmen;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: langsame Zugangs- oder Nutzungsgeschwindigkeit;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: Inkompatibilität zwischen verschiedenen Geräten oder Dateiformaten;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: technische Serverprobleme, z. B. Dienst nicht verfügbar;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: Offenlegung von Daten aufgrund von Sicherheitsproblemen oder Sicherheitsverletzungen;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: unbefugte Nutzung persönlicher Daten durch den Diensteanbieter;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter nicht eindeutig bzw. schwierig zu verstehen;

    Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten: Schwierigkeiten bei der Übertragung von Daten von einem Anbieter zum anderen;

    keine Probleme bei der Nutzung von Internet-Speicherplatz oder Filesharing-Diensten.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die zwar das Internet genutzt haben, aber in den letzten drei Monaten nicht Internet-Speicherplatz zu Privatzwecken genutzt haben, um Dateien zu speichern oder gemeinsam zu nutzen:

    Personen, denen das Vorhandensein von Dienstleistungen bekannt war, in deren Rahmen Speicherplatz im Internet angeboten wird;

    Personen, denen das Vorhandensein von Dienstleistungen nicht bekannt war, in deren Rahmen Speicherplatz im Internet angeboten wird.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten zwar das Internet, aber kein Internet-Speicherplatz zu Privatzwecken genutzt haben, und denen das Vorhandensein solcher Dienste bekannt war:

    Begründung, warum Dienste für Speicherplatz im Internet nicht genutzt wurden: Dateien auf eigenen Geräten oder E-Mail-Konten gespeichert, bzw. selten/nie Dateien gespeichert;

    Begründung, warum Dienste für Speicherplatz im Internet nicht genutzt wurden: Dateien über andere Wege gemeinsam genutzt (E-Mail, soziale Medien, USB-Stick) oder überhaupt keine Dateien gemeinsam genutzt;

    Begründung, warum Dienste für Speicherplatz im Internet nicht genutzt wurden: fehlendes Wissen darüber, wie solche Speicherplätze zu nutzen sind;

    Begründung, warum Dienste für Speicherplatz im Internet nicht genutzt wurden: Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder der Privatsphäre;

    Begründung, warum Dienste für Speicherplatz im Internet nicht genutzt wurden: Bedenken bezüglich der Verlässlichkeit der Diensteanbieter.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet zu Privatzwecken für Transaktionen des elektronischen Handels genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Lebensmitteln;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Gebrauchsgütern;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Arzneimitteln;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Bekleidung oder Sportartikeln;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Computerhardware;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung elektronischer Geräte (einschließlich Kameras);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten für den Kauf von Aktien, Versicherungspolicen oder anderen Finanzdienstleistungen;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Buchung von Ferienunterkünften (Hotel usw.);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Reisedienstleistungen (Fahrkarten, Autovermietung usw.);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Filmen oder Musik (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen (darunter elektronische Bücher) (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit e-Learning-Material);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von e-Learning-Material (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung zusammen mit Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen (gesonderte Meldung für Online-Auslieferung);

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zur Bestellung anderer Waren oder Dienstleistungen;

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei inländischen Anbietern in den letzten zwölf Monaten;

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus anderen EU-Ländern in den letzten zwölf Monaten;

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen bei Anbietern aus der übrigen Welt in den letzten zwölf Monaten;

    Bestellung oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den letzten zwölf Monaten: Ursprungsland der Verkäufer unbekannt;

    Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Übermittlung von Kreditkarten- oder Debitkartenangaben über das Internet;

    Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Übermittlung von Angaben zur Prepaid-Karte oder zum Prepaid-Konto über das Internet;

    Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: elektronische Überweisung mit Hilfe von Internetbanking;

    Zahlungsweise für die in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken über das Internet bestellten Waren oder Dienstleistungen: Zahlung erfolgte nicht über das Internet (Barzahlung, gewöhnliche Banküberweisung usw.).

    IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die bereits mindestens einmal einen Computer genutzt haben:

    Computerkenntnisse, die das Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die die Nutzung von Kopier- und Einfügewerkzeugen zur Vervielfältigung oder zum Verschieben von Informationen in einem Dokument ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die die Nutzung grundlegender arithmetischer Formeln in einer Tabellenkalkulation ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die das Komprimieren (oder Extrahieren) von Dateien ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die den Anschluss und die Installation neuer Geräte, z. B. Modem, ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die das Schreiben eines Programms in einer speziellen Programmiersprache ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die das Übertragen von Dateien zwischen dem Computer und anderen Geräten ermöglichen (z. B. von einer Digitalkamera, von und zum Mobiltelefon, MP3-/MP4-Abspielgerät);

    (fakultativ) Computerkenntnisse, die die Änderung oder Überprüfung der Konfigurationsparameter von Softwareanwendungen (mit Ausnahme von Internet-Browsern) ermöglichen;

    Computerkenntnisse, die das Erstellen elektronischer Präsentationen unter Verwendung von Präsentationssoftware (z. B. Slides) ermöglichen, die beispielsweise Fotos, Klang- und Videodateien oder Diagramme enthalten;

    Computerkenntnisse, die die Installation eines neuen oder das Ersetzen eines alten Betriebssystems ermöglichen.

    Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

    Zu erhebende Variablen für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben:

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Internetzugang andernorts;

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Bedarf für das Internet (nicht nützlich, nicht interessant usw.);

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Gerätekosten zu hoch;

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Zugangskosten zu hoch (Telefon, DSL-Vertrag usw.);

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: fehlende Kenntnisse;

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: kein Breitbandanschluss in der Region verfügbar;

    Grund für den fehlenden Internetzugang zu Hause: sonstige Gründe.

    Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abzurufen;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Vordrucke von den Websites von Behörden und öffentlichen Einrichtungen herunterzuladen;

    Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, zur elektronischen Rücksendung ausgefüllter Web-Formulare an Behörden und öffentliche Einrichtungen.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln:

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke über die Websites von Behörden übermittelt zu haben: keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich.

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten nicht dazu genutzt haben, um ausgefüllte Vordrucke an eine Behörden-Website zu Privatzwecken zu übermitteln, und die als Begründung nicht angegeben haben, dass keine Übermittlung von Vordrucken erforderlich war:

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: keine Website mit entsprechendem Dienst verfügbar;

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. Website konnte nicht benutzt werden oder die Nutzung war zu kompliziert);

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit der persönlichen Daten;

    (fakultativ) Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Fehlen von elektronischen Unterschriften oder elektronischem ID/Zertifikaten (als Authentisierung bzw. für die Nutzung der Funktion erforderlich);

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: Übermittlung durch eine andere Person erfolgt (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandter oder Familienmitglied);

    Grund dafür, keine ausgefüllten Vordrucke an Behörden über das Internet übermittelt zu haben: sonstige Gründe.

    Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

    Zu erhebende Variablen für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

    Nutzung von Mobiltelefon (oder Smartphone) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung von Mobiltelefon (oder Smartphone) über das Mobilfunknetz für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung von Mobiltelefon (oder Smart-Phone) über ein drahtloses Netz (z. B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) über Mobilfunknetz unter Verwendung eines USB-Sticks, einer (SIM-)Karte oder Mobiltelefon oder Smartphone als Modem für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung von tragbaren Computern (z. B. Laptop, Tablet) über ein drahtloses Netz (z. B. WiFi) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz;

    Nutzung sonstiger Geräte für den drahtlosen Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz:

    keine Nutzung mobiler Geräte für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

    2.   ERFASSUNGSBEREICH

    a)

    Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

    b)

    Die statistischen Einheiten für die unter Abschnitt 1 Buchstabe b aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

    c)

    Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte bzw. Einzelpersonen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

    3.   BEZUGSZEITRAUM

    Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2014.

    4.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

    a)

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

    (fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

    Lage des Wohnorts: in weniger entwickelten Regionen; in Übergangsregionen; in stärker entwickelten Regionen;

    Verstädterungsgrad: in dicht besiedelten Gebieten; in mäßig besiedelten Gebieten; in dünn besiedelten Gebieten;

    Art des Haushalts: Anzahl der Haushaltsangehörigen; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 16 und 24 Jahren; (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten zwischen 16 und 24 Jahren; (fakultativ) Zahl der Personen zwischen 25 und 64 Jahren; (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren);

    (fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben);

    (fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

    b)

    Für die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

    Geschlecht: männlich; weiblich,

    Geburtsland: im Inland geboren; im Ausland geboren: in einem anderen EU-Mitgliedstaat geboren; im Ausland geboren: in einem Nicht-EU-Staat geboren;

    Staatsangehörigkeit: Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats; Nichtstaatsangehöriger: Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates;

    (fakultativ) gesetzlicher Familienstand: ledig; verheiratet (einschließlich eingetragene Partnerschaft); verwitwet und nicht wiederverheiratet (einschließlich überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft); geschieden und nicht wiederverheiratet (einschließlich gerichtlich getrennter und aufgehobener eingetragener Partnerschaften);

    (fakultativ) De-facto-Familienstand: Person lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Partner sind nicht miteinander verheiratet); Person lebt nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft;

    Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 und/oder über 74;

    Bildungsgrad (höchster Bildungsabschluss) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): Höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2); Sekundarbereich II und nicht-tertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II — Bereiche 2-3 (ISCED 3 oder 4); tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8); niedriger als Primarbereich (ISCED 0); Primarbereich (ISCED 1); Sekundarbereich I (ISCED 2); Sekundarbereich II (ISCED 3); Nicht-tertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4); Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5); Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6); Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7); Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8);

    Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbständige mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbständige mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit; Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag; Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

    (fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

    Abschnitt der NACE Rev. 2

    Bezeichnung

    A

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

    B, C, D und E

    Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

    F

    Baugewerbe

    G, H und I

    Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

    J

    Information und Kommunikation

    K

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    L

    Grundstücks- und Wohnungswesen

    M und N

    Dienstleistungen für Unternehmen

    O, P und Q

    Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

    R, S, T und U

    Andere Dienstleistungen

    Erwerbsstatus: Arbeitslose, nicht im Erwerbsleben stehende Schüler und Studenten, andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen (für andere nicht im Erwerbsleben stehende Personen fakultativ:, im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen, sonstige Nichterwerbsperson);

    Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellte, IKT-Kräfte, Nicht-IKT-Kräfte, (fakultativ) alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

    5.   PERIODIZITÄT

    Die Daten sind einmalig für das Jahr 2014 vorzulegen.

    6.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

    a)

    Die Einzeldatensätze im Sinne von Artikel 6 und Anhang II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten ermöglichen, müssen vor dem 5. Oktober 2014 an Eurostat übermittelt werden. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

    b)

    Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 müssen vor dem 31. Mai 2014 an Eurostat übermittelt werden.

    c)

    Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 muss bis zum 5. November 2014 an Eurostat übermittelt werden.

    d)

    Die Daten und Metadaten müssen gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat übermittelt werden. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts muss die von Eurostat definierte Metadatenstruktur verwendet werden.


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