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Document 32013R0589

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 589/2013 der Kommission vom 20. Juni 2013 zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

    ABl. L 169 vom 21.6.2013, p. 66–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/589/oj

    21.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 169/66


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 589/2013 DER KOMMISSION

    vom 20. Juni 2013

    zur Aufhebung der Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1),

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 891/2009 der Kommission vom 25. September 2009 zur Eröffnung und Verwaltung bestimmter gemeinschaftlicher Zollkontingente im Zuckersektor (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4318 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 879/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festsetzung der Zuteilungskoeffizienten für die Erteilung der vom 8. bis 14. September 2012 beantragten Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse im Rahmen bestimmter Zollkontingente und zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf solche Lizenzen (3) im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 891/2009 ab dem 27. September 2012 ausgesetzt.

    (2)

    Nach Mitteilung der nicht oder nur teilweise ausgeschöpften Lizenzen standen wieder Mengen für die genannte laufende Nummer zur Verfügung. Die Aussetzung der Einreichung von Anträgen sollte daher aufgehoben werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 879/2012 vorgesehene Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Einfuhrlizenzen für die laufende Nummer 09.4318 ab dem 27. September 2012 wird aufgehoben.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 20. Juni 2013

    Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

    Jerzy PLEWA

    Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


    (1)  ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

    (2)  ABl. L 254 vom 26.9.2009, S. 82.

    (3)  ABl. L 259 vom 27.9.2012, S. 3.


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