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Document 32012D0003
2012/3/EU: Decision of the European Parliament and of the Council of 13 December 2011 on the mobilisation of the Flexibility Instrument
2012/3/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
2012/3/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
ABl. L 4 vom 7.1.2012, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
7.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 4/10 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Dezember 2011
über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
(2012/3/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in der Erwägung:
dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus um 50 Mio. EUR zur Finanzierung der Strategie Europa 2020 und über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um 150 Mio. EUR zur Finanzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik aufzustocken —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (nachstehend „Haushaltsplan 2012“) wird das Flexibilitätsinstrument verwendet, um in Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 50 Mio. EUR und in Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 150 Mio. EUR einzustellen.
Mit diesen Mitteln soll die Finanzierung für folgende Maßnahmen ergänzt werden:
— |
50 Mio. EUR für die Strategie Europa 2020 unter Teilrubrik 1a, |
— |
150 Mio. EUR für die Europäische Nachbarschaftspolitik unter Rubrik 4. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Straßburg am 13. Dezember 2011.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. SZPUNAR
(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.