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Document 32011D0385

2011/385/EU: Beschluss der Kommission vom 28. Juni 2011 zur Anerkennung Ecuadors gemäß Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Systeme für die Aus- und Fortbildung von Seeleuten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4440) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 170 vom 30.6.2011, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/385/oj

30.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 170/38


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 28. Juni 2011

zur Anerkennung Ecuadors gemäß Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Systeme für die Aus- und Fortbildung von Seeleuten

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 4440)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2011/385/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 1,

auf Antrag Spaniens vom 14. Februar 2006,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach der Richtlinie 2008/106/EG können die Mitgliedstaaten von einem Drittland erteilte entsprechende Zeugnisse von Seeleuten anerkennen, sofern das betreffende Drittland von der Kommission anerkannt wurde. Die betreffenden Drittstaaten müssen alle Anforderungen des Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) (2) in seiner 1995 geänderten Fassung erfüllen.

(2)

Spanien hat mit Schreiben vom 14. Februar 2006 die Anerkennung Ecuadors beantragt. Im Anschluss an den Antrag Spaniens prüfte die Kommission die Aus- und Fortbildungssysteme und die Verfahren der Zeugniserteilung in Ecuador, um festzustellen, ob Ecuador alle Anforderungen des STCW-Übereinkommens erfüllt und ob ausreichende Maßnahmen zur Vermeidung von Betrug mit Zeugnissen getroffen wurden. Diese Prüfung stützte sich auf die Ergebnisse einer Inspektion, die Experten der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Juli 2007 durchgeführt hatten. Bei dieser Inspektion wurden in den Aus- und Fortbildungssystemen und den Verfahren der Zeugniserteilung einige Mängel festgestellt.

(3)

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Bericht mit den Ergebnissen der Bewertung vorgelegt.

(4)

Die Kommission hat Ecuador mit Schreiben vom 18. März 2009 aufgefordert, Nachweise für die Behebung der festgestellten Mängel vorzulegen.

(5)

Ecuador hat mit Schreiben vom 8. und 20. Mai 2009 die geforderten Informationen und Nachweise über die Durchführung geeigneter und ausreichender Maßnahmen zur Behebung aller bei der Prüfung festgestellten Mängel übermittelt.

(6)

Das Ergebnis der Prüfung, inwieweit die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden, und die Bewertung der von Ecuador vorgelegten Informationen zeigen, dass Ecuador die einschlägigen Anforderungen des STCW-Übereinkommens erfüllt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Betrug mit Zeugnissen getroffen hat. Ecuador sollte daher von der Kommission anerkannt werden.

(7)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ecuador wird für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG in Bezug auf die Systeme für die Aus- und Fortbildung von Seeleuten anerkannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 28. Juni 2011

Für die Kommission

Siim KALLAS

Vizepräsident


(1)  ABl. L 323 vom 3.12.2008, S. 33.

(2)  Verabschiedet von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.


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