Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32011D0018

    Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

    ABl. L 11 vom 15.1.2011, p. 36–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/06/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016D0917

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/18(1)/oj

    15.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 11/36


    BESCHLUSS 2011/18/GASP DES RATES

    vom 14. Januar 2011

    zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 29. Oktober 2010 den Beschluss 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire (1) angenommen.

    (2)

    Am 13. Dezember 2010 hat der Rat betont, wie wichtig die Präsidentschaftswahlen vom 31. Oktober und vom 28. November 2010 für die Rückkehr Côte d'Ivoires zu Frieden und Stabilität sind und dass der souveräne Wille der ivorischen Bevölkerung unbedingt respektiert werden muss.

    (3)

    Am 17. Dezember 2010 hat der Europäische Rat an alle appelliert, die in Côte d'Ivoire in der Politik und im Militär Verantwortung tragen, die Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten Alassan Ouattara anzuerkennen, sofern sie dies noch nicht getan haben.

    (4)

    Am 22. Dezember 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/801/GASP (2) zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP angenommen, um Reisebeschränkungen gegen all diejenigen zu erlassen, die den Prozess des Friedens und der nationalen Aussöhnung blockieren und insbesondere den erfolgreichen Abschluss des Wahlprozesses gefährden.

    (5)

    Am 14. Januar 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/17/GASP (3) zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP angenommen, um weitere Personen in die Liste der Personen, gegen die Reisebeschränkungen verhängt werden, aufzunehmen.

    (6)

    Angesichts der Bedrohlichkeit der Lage in Côte d'Ivoire sollten weitere restriktive Maßnahmen gegen diese Personen verhängt werden.

    (7)

    Darüber hinaus sollte die Liste von Personen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP unterliegen, geändert werden und die Information zu bestimmten Personen auf der Liste sollte aktualisiert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2010/656/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 5 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 5

    (1)   Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum oder unter der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle

    a)

    der in Anhang I aufgeführten und vom Sanktionsausschuss benannten und in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a aufgeführten Personen stehen oder die von Einrichtungen gehalten werden, die im Eigentum oder unter der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle dieser Personen oder Einrichtungen oder von in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnden Personen stehen und vom Sanktionsausschuss benannt wurden,

    b)

    der nicht von Anhang I erfassten, aber in Anhang II aufgeführten Personen oder Einrichtungen, die den Prozess des Friedens und der nationalen Aussöhnung blockieren und insbesondere den erfolgreichen Abschluss des Wahlprozesses gefährden, stehen oder die von Einrichtungen gehalten werden, die im Eigentum oder unter der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle dieser Personen oder Einrichtungen oder von in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnden Personen stehen,

    werden eingefroren.

    (2)   Den Personen oder Einrichtungen nach Absatz 1 dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

    (3)   Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen zulassen in Bezug auf Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die

    a)

    für Grundausgaben notwendig sind, einschließlich der Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen;

    b)

    ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Leistung rechtskundiger Dienste dienen;

    c)

    ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften dienen;

    d)

    für außerordentliche Ausgaben erforderlich sind;

    e)

    Gegenstand eines Pfandrechts oder einer Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind, in welchem Fall die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen für die Erfüllung von Forderungen aus diesem Pfandrecht oder dieser Entscheidung verwendet werden können, vorausgesetzt, das Pfandrecht oder die Entscheidung bestand vor der Benennung der betreffenden Person oder Einrichtung durch den Sanktionsausschuss oder den Rat und begünstigt nicht eine Person oder Einrichtung nach diesem Artikel.

    In Bezug auf die in Anhang I aufgeführten Personen und Einrichtungen:

    können die Ausnahmen nach Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c dieses Absatzes durch den betreffenden Mitgliedstaat gewährt werden, nachdem er dem Sanktionsausschuss seine Absicht mitgeteilt hat, gegebenenfalls den Zugang zu diesen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zu genehmigen, und der Sanktionsausschuss innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Mitteilung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat;

    die Ausnahme nach Buchstabe d des ersten Unterabsatzes dieses Absatzes kann durch den betreffenden Mitgliedstaat nach Mitteilung an den Sanktionsausschuss und dessen Zustimmung erteilt werden;

    die Ausnahme nach Buchstabe e des ersten Unterabsatzes dieses Absatzes kann durch den betreffenden Mitgliedstaat nach Mitteilung an den Sanktionsausschuss gewährt werden.

    (4)   Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift – auf eingefrorenen Konten – von

    a)

    Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten; oder

    b)

    Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/852/GASP oder dem vorliegenden Beschluss unterliegen,

    vorausgesetzt, diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen fallen weiterhin unter Absatz 1.“

    2.

    Artikel 10 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 10

    (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

    (2)   Er wird im Einklang mit einschlägigen Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.

    (3)   Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate überprüft. Sie verlieren ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen, wenn der Rat nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht länger gegeben sind.“

    Artikel 2

    Anhang II des Beschlusses 2010/656/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 14. Januar 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. MARTONYI


    (1)  ABl. L 285 vom 30.10.2010, S. 28.

    (2)  ABl. L 341 vom 23.12.2010, S. 45.

    (3)  Siehe Seite 31 dieses Amtsblatts.


    ANHANG

    „ANHANG II

    Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b

    A.   Personen

     

    Name (und ggf. Aliasnamen)

    Angaben zur Identität

    Gründe

    1.

    Pascal Affi N’Guessan

    Geb. am 1. Januar 1953 in Bouadikro;

    Reisepass-Nr.: PD-AE 09DD00013.

    Präsident des Front Populaire Ivoirien (FPI): Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    2.

    Oberstleutnant Nathanaël Ahouman Brouha

    Geb. am 6. Juni 1960

    Kommandant der Schutztruppe des Präsidenten der Republik (GSPR):

    Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    3.

    Aké N'Gbo Gilbert Marie

    Geb. am 8. Oktober 1955 in Abidjan

    Reisepass-Nr.:

    08 AA 61107 (gültig bis 2. April 2014)

    Vorgeblich Premierminister und Minister für Planung und Entwicklung: Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    4.

    Pierre Israël Amessan Brou

     

    Generaldirektor der ivorischen Fernseh- und Rundfunkanstalt (RTI):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2010.

    5.

    Frank Anderson Kouassi

     

    Präsident des Nationalrats für audiovisuelle Kommunikation (CNCA):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2010; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    6.

    Nadiani Bamba

    Geb. am 13. Juni 1974 in Abidjan

    Reisepass-Nr.: PD - AE 061 FP 04

    Direktorin der Gruppe Cyclone, Herausgeberin der Zeitung Le temps: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2010.

    7.

    Kadet Bertin

    Geb. zirka 1957 in Mama

    Sicherheitsberater von Laurent Gbagbo:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; Anstifter der Unterdrückungs-und Einschüchterungsaktionen.

    8.

    General Dogbo Blé

    Geb. am 2. Februar 1959 in Daloa

    Korpschef der republikanischen Garde:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    9.

    Bohoun Bouabré Paul Antoine

    Geb. am 9. Februar 1957 in Issia

    Reisepass-Nr.: PD AE 015 FO 02

    Ehemaliger Minister (Ministre d'Etat), ranghoher Funktionär des FPI:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen.

    10.

    Unterpräfekt Oulaï Delefosse

    Geb. am 28. Oktober 1968

    Leiter der Union patriotique pour la résistance du Grand Ouest (UPRGO): Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch die Weigerung, die Waffen abzugeben, und die Weigerung, sich der Autroität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    11.

    Admiral Vagba Faussignau

    Geb. am 31. Dezember 1954 in Bobia

    Kommandant der ivorischen Seestreitkräfte – Unterstabschef: verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    12.

    Pastor Gammi

     

    Leiter des Mouvement ivoirien pour la libération de l'Ouest de la Côte d'Ivoire (MILOCI): Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch die Weigerung, die Waffen abzugeben, und die Weigerung, sich der Autroität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    13.

    Laurent Gbagbo

    Geb. am 31. Mai 1945 in Gagnoa

    Vorgeblich Präsident der Republik: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen.

    14.

    Simone Gbagbo

    Geb. am 20. Juni 1949 in Moossou

    Vorsitzende der Fraktion des FPI in der Nationalversammlung: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    15.

    General Guiai Bi Poin

    Geb. am 31. Dezember 1954 in Gounela

    Leiter der Kommandozentrale für Sicherheitsoperationen (CECOS):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    16.

    Denis Maho Glofiei

    Geboren im frz. Departement Val-de-Marne

    Leiter des Front de Libération du Grand Ouest (FLGO):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch die Weigerung, die Waffen abzugeben, und die Weigerung, sich der Autroität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    17.

    Hauptmann Anselme Séka Yapo

    Geb. am 2. Mai 1973 in Adzopé

    Leibwächter von Simone Gbagbo:

    Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    18.

    Désiré Tagro

    Geb. am 27. Januar 1959 in Issia

    Reisepass-Nr.:

    PD - AE 065FH08.

    Generalsekretär der vorgeblichen ‚Präsidentschaft‘ von Laurent Gbagbo: Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo; Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen;

    Beteiligung an der gewaltsamen Unterdrückung von Volksbewegungen im Februar, November und Dezember 2010.

    19.

    Yao N'Dré

    Geb. am 29. Dezember 1956

    Präsident des Verfassungsrates: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    20.

    Yanon Yapo

     

    Vorgeblich Siegelbewahrer, Minister für Justiz und Menschenrechte: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    21.

    Dogou Alain

    Geb. am 16. Juli 1964 in Aboisso

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/053FR05 (gültig bis 27. Mai 2011)

    Vorgeblich Minister für Verteidigung und Freiwilligendienst:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    22.

    Emile Guiriéoulou

    Geb. am 1. Januar 1949 in Guiglo

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/008GO03 (gültig bis 14. März 2013)

    Vorgeblich Minister des Innern: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    23.

    Charles Désiré Noël Laurent Dallo

    Geb. am 23. Dezember 1955 in Gagnoa

    Reisepass-Nr.:

    08AA19843 (gültig bis 13. Oktober 2013)

    Vorgeblich Minister für Wirtschaft und Finanzen:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    24.

    Augustin Kouadio Komoé

    Geb. am 19. September 1961 in Kokomian

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/010GO03 (gültig bis 14. März 2013)

    Vorgeblich Minister für Bergbau und Energie: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    25.

    Christine Adjobi Nebout (auch: Aya Christine Rosalie Adjobi Geburtsname Nebout)

    Geb. am 24. Juli 1949 in Grand Bassam

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/017FY12 (gültig bis 14. Dezember 2011)

    Vorgeblich Ministerin für Gesundheit und Bekämpfung von AIDS:Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    26.

    Yapo Atsé Benjamin

    Geb. am 1. Januar 1951 in Akoupé

    Reisepass-Nrn.:

    PD-AE/089GO04 (gültig bis 1. April 2013);

    PS-AE/057AN06

    Vorgeblich Minister für Bauwesen und Städtebau: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    27.

    Coulibaly Issa Malick

    Geb. am 19. August 1953 in Korhogo

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/058GB05 (gültig bis 10. Mai 2012)

    Vorgeblich Minister für Landwirtschaft: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    28.

    Ahoua Don Mello

    Geb. am 23. Juni 1958 in Bongouanou

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/044GN02 (gültig bis 23. Februar 2013)

    Vorgeblich Minister für Infrastruktur und Abwasserwirtschaft, Regierungsssprecher: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    29.

    N'Goua Abi Blaise

     

    Vorgeblich Minister für Verkehr: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    30.

    Anne Jacqueline Lohouès Oble

    Geb. am 7. November 1950 in Dabou

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/050GU08 (gültig bis 4. August 2013)

    Vorgeblich Ministerin für nationale Bildung: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    31.

    Angèle Gnonsoa (auch: Zon Sahon)

    Geb. am 1. Januar 1940 in Taï

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/040ER05 (gültig bis 28. Mai 2012)

    Vorgeblich Ministerin für den technischen Unterricht:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    32.

    Koffi Koffi Lazare

     

    Vorgeblich Minister für Umwelt, Wasser- und Forstwirtschaft: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    33.

    Elisabeth Badjo Djékouri,

    Ehefrau von

    Dagbo Jeannie

    Geb. am 24. Dezember 1971 in Lakota

    Reisepass-Nrn.: 08AA15517 (gültig bis 25. November 2013);

    PS-AE/040HD12 (gültig bis 1. Dezember 2011)

    Vorgeblich Ministerin für den öffentlichen Dienst: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    34.

    Charles Blé Goudé

    Geb. am 1. Januar 1972 in Kpoh

    Frühere Reisepass-Nr.:

    DD-AE/088OH12

    Vorgeblich Minister für Jugend, berufliche Bildung und Beschäftigung, Präsident des panafrikanischen Kongresses der jungen Patrioten (COJEP):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    Zur Erinnerung: unterliegt bereits seit 2005 Sanktionen durch den VN-Sicherheitsrat.

    35.

    Philippe Attey

    Geb. am 10. Oktober 1951 in Agboville

    Frühere Reisepass-Nr.: AE/32AH06

    Vorgeblich Minister für Industrie und Entwicklung des Privatsektors:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    36.

    Danièle Boni Claverie (besitzt die französische und die ivorische Staatsangehörigkeit)

     

    Vorgeblich Ministerin für Frauen, Familien und Kinder:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    37.

    Ettien Amoikon

     

    Vorgeblich Minister für Informations- und Kommunikationstechnologien:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    38.

    Ouattara Gnonzié

     

    Vorgeblich Minister für Kommunikation:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    39.

    Alphonse Voho Sahi

    Geb. am 15. Juni 1958 in Gueyede

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/066FP04 (gültig bis 1. April 2011)

    Vorgeblich Minister für Kultur:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    40.

    Kata Kéké (auch: Keke Joseph Kata)

    Geb. am 1. Januar 1951 in Daloa

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/086FO02 (gültig bis 27. Februar 2011)

    Vorgeblich Minister für wissenschaftliche Forschung:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    41.

    Franck Guéi

    Geb. am 20. Februar 1967

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/082GL12 (gültig bis 22. Dezember 2012)

    Vorgeblich Minister für Sport:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    42.

    Touré Amara

     

    Vorgeblich Minister für Handel:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    43.

    Kouamé Sécré Richard

     

    Vorgeblich Minister für Fremdenverkehr und Handwerk:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    44.

    Anne Gnahouret Tatret

     

    Vorgeblich Ministerin für Solidarität, Wiederaufbau und soziale Kohäsion:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    45.

    Nyamien Messou

    Geb. am 20. Juni 1954 in Bongouanou

    Frühere Reisepass-Nr.: PD-AE/056FE05 (gültig bis 29. Mai 2010)

    Vorgeblich Minister für Arbeit:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    46.

    Koné Katina Justin

     

    Vorgeblich delegierter Minister für den Haushalt:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    47.

    M. N'Guessan Yao Thomas

     

    Vorgeblich delegierter Minister bei der Ministerin für nationale Bildung, zuständig für das Hochschulwesen:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

    48.

    Lago Daléba Loan Odette

    Geb. am 1. Januar 1955 in Floleu

    Reisepass-Nr.:

    08AA68945 (gültig bis 29. April 2014)

    Vorgeblich Staatssekretärin, zuständig für Schüler und Studenten:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo

    49.

    Georges Armand Alexis Ouégnin

    Geb. am 27. August 1953 in Bouaké

    Reisepass-Nr.:

    08AA59267 (gültig bis 24. März 2014)

    Vorgeblich Staatssekretär, zuständig für die universelle Krankenversicherung:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo

    50.

    Dogo Djéréké Raphaël

     

    Vorgeblich Staatssekretär, zuständig für Behinderte:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo

    51.

    Dosso Charles Radel Durando

     

    Vorgeblich Staatssekretär, zuständig für Kriegsopfer:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen durch Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo

    52.

    Timothée Ahoua N'Guetta

    Geb. am 25. April 1931 in Aboisso

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/084FK10 (gültig bis 20. Oktober 2013)

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    53.

    Jacques André Daligou Monoko

     

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    54.

    Bruno Walé Ekpo

     

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    55.

    Félix Tano Kouakou

    Geb. am 12. März 1959 in Ouelle

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/091FD05 (gültig bis 13. Mai 2010)

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    56.

    Hortense Kouassi Angoran

     

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    57.

    Joséphine Suzanne Touré

    Geb. am 28. Februar 1972 in Abidjan

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/032GL12 (gültig bis 7. Dezember 2012);

    08AA62264 (gültig bis 6. April 2014)

    Mitglied des Verfassungsrates:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses und Ablehnung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    58.

    Konaté Navigué

    Geb. am 4. März 1974 in Tindara

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/076FE06 (gültig bis 5. Juni 2010)

    Präsident der Jugendorganisation der FPI (Front Populaire Ivoirien):

    Öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    59.

    Patrice Baï

     

    Sicherheitsberater des ehemaligen Präsidenten Gbagbo: Koordiniert Aktionen zur Einschüchterung Oppositioneller; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    60.

    Marcel Gossio

    Geb. am 18. Februar 1951 in Adjamé

    Reisepass-Nr.: 08AA14345 (gültig bis 6. Oktober 2013)

    Generaldirektor des autonomen Hafens von Abidjan: weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    61.

    Alphonse Mangly (auch Mangley)

    Geb. am 1. Januar 1958 in Danané

    Reisepass-Nr.: 04LE57580 (gültig bis 16. Juni 2011);

    PS-AE/077HK08 (gültig bis 3. August 2012);

    PD-AE/065GK11 (gültig bis 15. November 2012)

    PD-AE/065GK11 (gültig bis 15. November 2012)

    Generaldirektor der Zollverwaltung:

    weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    62.

    Marc Gnatoa

     

    Führer der FSCO (Front de sécurisation du Centre-Ouest): Hat sich an Repressionsaktionen beteiligt. Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch die Weigerung, die Waffen abzugeben, und die Weigerung, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    63.

    Moussa Touré Zéguen

    Geb. am 9. September 1944

    Frühere Reisepass-Nr.: AE/46CR05

    Generalsekretär des GPP (Groupement des Patriotes pour la Paix):

    Milizenführer. Hat sich nach dem zeiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl an den Repressionen beteiligt. Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch die Weigerung, die Waffen abzugeben, und die Weigerung, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    64.

    Bro Grébé Geneviève Geburtsname Yobou

    Geb. am 13. März 1953 in Grand Alepé

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/072ER06 (gültig bis 6. Juni 2012)

    Präsidentin der Patriotischen Frauen von Côte d'Ivoire:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    65.

    Lorougnon Souhonon Marie Odette Geburtsname Gnabri

     

    Nationale Sekretärin der Frauenorganisation des FPI (Front Populaire Ivoirien):

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    66.

    Felix Nanihio

     

    Generalsekretär des CNCA (Nationaler Rat für audiovisuelle Kommunikation): Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl von 2010; weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    67.

    Stéphane Kipré

     

    Herausgeber der Zeitung Le Quotidien d'Abidjan: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl von 2010.

    68.

    Lahoua Souanga Etienne (auch César Etou)

     

    Herausgeber und Chefredakteur der Zeitung Notre Voie:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl von 2010.

    69.

    Jean Baptiste Akrou

    Geb. am 1. Januar 1956 in Yamoussoukro

    Reisepass-Nr.: 08AA15000

    (gültig bis 5. Oktober 2013)

    Generaldirektor der Zeitung Fraternité Matin:

    Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt und durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl von 2010.

    70.

    Generalleutnant Philippe Mangou

     

    Generalstabschef: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    71.

    General Affro (Gendarmerie)

     

    Stellvertretender Oberbefehlshaber der Gendarmerie: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    72.

    Ottro Laurent Zirignon

    Geb. am 1. Januar 1943 in Gagnoa

    Reisepass-Nr.: 08AB47683 (gültig bis 26. Januar 2015);

    PD-AE/062FR06 (gültig bis 1. Juni 2011);

    97LB96734

    Präsident des Verwaltungsrats der Société Ivoirienne de Raffinage (SIR): weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    73.

    Kassoum Fadika

    Geb. am 7. Juni 1962 in Man

    Reisepass-Nr.: 08AA57836 (gültig bis 1. April 2014)

    Direktor von PETROCI: weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei..

    74.

    Djédjé Mama Ohoua Simone

    Geb. am 1. Janaur 1957 in Zialegrehoa oder in Gagnoa

    Reisepass-Nr.: 08AA23624 (gültig bis 22. Oktober 2013);

    PD-AE/006FR05

    Generaldirektorin der Staatskasse: weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    75.

    Kessé Feh Lambert

    Geb. am 22. November 1948 in Gbonne

    Reisepass-Nr.:

    PD-AE/047FP03 (gültig bis 26. März 2011)

    Generaldirektor der Steuerverwaltung: weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    76.

    Aubert Zohoré

     

    Sonderberater von Laurent Gbagbo für Wirtschaftsfragen: weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    77.

    Thierry Legré

     

    Mitglied der patriotischen Jugendbewegung: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses durch öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

    78.

    Generalleutnant Kassaraté Edouard Tiapé

     

    Oberbefehlshaber der Gendarmerie: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    79.

    Oberstmajor (Colonel major) Babri Gohourou Hilaire

     

    Sprecher der Sicherheitskräfte von Côte d'Ivoire: Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    80.

    Kriminaldirektor (Commissaire Divisionnaire) Yoro Claude

     

    Direktor der Einsatzeinheiten der Nationalpolizei: Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    81.

    Hauptkommissaire Loba Gnango Emmanuel Patrick

     

    Kommandant der Brigade zur Bekämpfung von Unruhen (Brigade Anti-émeute (BAE)): Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    82.

    Kapitän Guei Badia

     

    Stützpunkt der Nationalmarine: Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    83.

    Leutnant Ourigou Bawa

     

    Stützpunkt der Nationalmarine: Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    84.

    Hauptkommissar Joachim Robe Gogo

     

    Einsatzleiter der Kommandozentrale für Sicherheitsoperationen (Centre de Commandement des Opérations de Sécurité (CECOS)): Verantwortlich für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d'Ivoire; Militär, der sich weigert, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen.

    85.

    Gilbert Anoh N'Guessan

     

    Präsident des Verwaltungskomitees der Kaffee- und Kakaogesellschaft (Comité de Gestion de la Filière Café et Cacao (CGFCC)): weigert sich, sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen; trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.


    B.   Organisationen

     

    Name (und ggf. Aliasnamen)

    Angaben zur Identität

    Gründe

    1.

    PETROCI (Nationale Erdölgesellschaft von Côte d'Ivoire)

    Abidjan Plateau, Gebäude ‚les Hévéas‘ – 14 boulevard Carde

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    2.

    SIR (Société Ivoirienne de Raffinage - Ivorische Raffineriegesellschaft)

    Abidjan Port Bouët, Route de Vridi – Boulevard de Petit Bassam

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    3.

    Autonomer Hafen von Abidjan

    Abidjan Vridi, Hafengebiet

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    4.

    Autonomer Hafen von San Pedro

    San Pedro, Hafengebiet

    Vertretung in Abidjan: Gebäude des früheren Monoprix, gegenüber dem Bahnhof ‚Sud Plateau‘ – 1. Etage, Seite Rue du Commerce

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    5.

    BNI (Banque Nationale d'Investissement - Nationale Investitionsbank)

    Abidjan Plateau, Avenue Marchand – Gebäude ‚SCIAM‘

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    6.

    BFA (Banque pour le Financement de l'Agriculture – Bank für Landwirtschaftsfinanzierung)

    Abidjan Plateau, Rue Lecoeur – Gebäude ‚Alliance B‘, 2. – 4. Etage

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    7.

    Versus Bank

    Abidjan Plateau, Avenue Botreau Roussel – Gebäude „CRRAE UMOA“, hinter der BCEAO, gegenüber der Rue des Banques

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    8.

    CGFCC (Comité de Gestion de la Filière Café et Cacao – Verwaltungskomitee der Kaffee- und Kakaogesellschaft)

    Abidjan Plateau – Gebäude „CAISTAB“, 23. Etage

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    9.

    APROCANCI (l'Association des Producteurs de Caoutchouc Naturel de Côte d'Ivoire – Vereinigung der Naturkautschuk-Erzeuger von Côte d'Ivoire)

    Cocody-II-Plateau Boulevard Latrille – Sicogi, Block A Gebäude D 1. Etage

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    10.

    SOGEPE (Société de gestion du patrimoine de l'électricité – Gesellschaft für die Verwaltung der Elektrizitätsanlagen)

    Abidjan Plateau, Place de la République – Gebäude „EECI“, 15. Etage

    Trägt zur Finanzierung der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo bei.

    11.

    RTI (Radiodiffusion Télévision ivoirienne – Ivorische Fernseh- und Rundfunkanstalt)

    Cocody Boulevard des Martyrs, 08 – BP 883 – Abidjan 08 – Côte d'Ivoire

    Öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt durch Beteiligung an Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl von 2010.“


    Top