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Document 32010D0116

    2010/116/: Beschluss der Kommission vom 24. Februar 2010 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand

    ABl. L 48 vom 25.2.2010, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/116(1)/oj

    25.2.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 48/17


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 24. Februar 2010

    zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand

    (2010/116/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1), insbesondere auf Artikel 9,

    nach Anhörung des Beratenden Ausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    A.   VERFAHREN

    (1)

    Am 11. November 2008 erhielt die Kommission einen Antrag, dem zufolge die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand gedumpt sind und dadurch eine Schädigung verursachen.

    (2)

    Der Antrag wurde von dem Unionshersteller Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH, auf den mit über 50 % ein erheblicher Teil der gesamten Produktion bestimmter Ringbuchmechaniken in der Union entfällt, gemäß Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates (2) („Grundverordnung“) eingereicht.

    (3)

    Die mit diesem Antrag übermittelten Anscheinsbeweise für das Vorliegen von Dumping und einer dadurch verursachten bedeutenden Schädigung wurden als ausreichend angesehen, um die Einleitung eines Antidumpingverfahrens zu rechtfertigen.

    (4)

    Im Anschluss an eine Konsultation veröffentlichte die Kommission somit im Amtsblatt der Europäischen Union  (3) eine Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 eingereiht werden, mit Ursprung in Thailand.

    (5)

    Die Kommission hat dem Wirtschaftszweig der Union und allen ihr bekannten Herstellerverbänden in der Europäischen Union, den Ausführern/Herstellern in Thailand, allen Verbänden von Ausführern/Herstellern, den Einführern und allen ihr bekannten Verbänden von Einführern sowie den Behörden des betroffenen Ausfuhrlandes Fragebogen zugesandt. Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Frist ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und eine Anhörung zu beantragen.

    (6)

    Da im Rahmen der Untersuchung bestimmte Aspekte einer eingehenderen Prüfung bedurften, wurde beschlossen, die Untersuchung ohne Einführung vorläufiger Maßnahmen fortzusetzen. Am 16. September 2009 erhielten alle interessierten Parteien ein Informationspapier mit einer ausführlichen Darstellung der vorläufigen Untersuchungsergebnisse in diesem Stadium der Untersuchung; die Parteien wurden darin aufgefordert, zu diesen Ergebnissen Stellung zu nehmen.

    B.   ZURÜCKNAHME DES ANTRAGS UND EINSTELLUNG DES VERFAHRENS

    (7)

    Mit einem an die Kommission gerichteten Schreiben vom 18. Dezember 2009 zog die Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH ihren Antrag offiziell zurück.

    (8)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Grundverordnung kann das Verfahren eingestellt werden, wenn der Antrag zurückgenommen wird, es sei denn, dass dies nicht im Interesse der Union liegt.

    (9)

    Nach Auffassung der Kommission sollte das betreffende Verfahren eingestellt werden, da bei der Untersuchung keine Hinweise darauf gefunden wurden, dass die Einstellung dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde. Die interessierten Parteien wurden davon in Kenntnis gesetzt und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Es gingen keine Stellungnahmen ein, denen zu entnehmen gewesen wäre, dass die Einstellung des Verfahrens dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde.

    (10)

    Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in Thailand in die Europäische Union eingestellt werden sollte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 eingereiht werden, mit Ursprung in Thailand wird eingestellt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 24. Februar 2010

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.

    (2)  ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1.

    (3)  ABl. C 322 vom 17.12.2008, S. 13.


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