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Document 32008H0399

    Empfehlung des Rates vom 14. Mai 2008 zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

    ABl. L 139 vom 29.5.2008, p. 57–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2008/399/oj

    29.5.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 139/57


    EMPFEHLUNG DES RATES

    vom 14. Mai 2008

    zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

    (2008/399/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 128 Absatz 4,

    auf Empfehlung der Kommission,

    gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Juli 2005 hat der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005—2008) (1) sowie eine Entscheidung über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2) angenommen, die zusammen die „Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, diesen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung in ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) Rechnung zu tragen.

    (2)

    Die Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Reformprogramme zum Oktober 2005 vorgelegt; die Kommission hat die Programme bewertet und in ihrem Beitrag für die Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates darüber Bericht erstattet.

    (3)

    Der Europäische Rat hat diese Dokumente auf seiner Frühjahrstagung 2006 zur Kenntnis genommen und vier vorrangige Bereiche bestimmt (FuE und Innovation, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Beschäftigungsmöglichkeiten und integrierte Energiepolitik), in deren Rahmen er sich auf eine begrenzte Anzahl spezifischer Maßnahmen verständigte; er forderte die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese bis Ende 2007 umzusetzen.

    (4)

    Die Mitgliedstaaten haben die Jahresberichte über die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme (Umsetzungsberichte) gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Frühjahr 2006 vorgelegt. Die Kommission hat diese Umsetzungsberichte analysiert und die Ergebnisse ihrer Analyse im Jahresfortschrittsbericht 2007 vorgestellt.

    (5)

    Auf der Grundlage dieser Analyse wurde 2007 eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet. Im Interesse einer kohärenten und abgestimmten Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung wurden diese Empfehlungen in Form eines einzigen Rechtsakts, der Empfehlung 2007/209/EG des Rates vom 27. März 2007 zu den 2007 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (3), angenommen. Mit dieser Vorgehensweise wurde sowohl der integrierten Struktur der nationalen Reformprogramme und der Umsetzungsberichte als auch der in Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags geforderten Kohärenz der Leitlinien für die Beschäftigungspolitik mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik gemäß Artikel 99 Absatz 2 des Vertrags Rechnung getragen.

    (6)

    Die Kommission hat anhand der Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten für das Jahr 2007 geprüft, wie die Empfehlungen in den Mitgliedstaaten aufgegriffen worden sind, und in dem Strategiebericht darüber Bericht erstattet. Auf der Grundlage dieser Analyse und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Durchführung von Strukturreformen eine gewisse Zeit erfordert, wird in diesem Dokument vorgeschlagen, die Empfehlungen weitgehend beizubehalten und sie im Lichte der seit ihrer Annahme im Frühjahr 2007 gemachten Fortschritte im Detail zu präzisieren.

    (7)

    Im Interesse einer uneingeschränkten Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sollte diese Empfehlung auch spezifische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euro-Raums enthalten.

    (8)

    Um die Koordinierung der Reformen und das multilaterale Überwachungsverfahren im Rat zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen und in ihren jährlichen Umsetzungsberichten im Einzelnen darlegen, mit welchen konkreten Maßnahmen sie jeweils auf politischer Ebene auf die länderspezifischen Empfehlungen und die Schwerpunkte reagieren; darüber hinaus sollte die Kommission eine stärker analytisch ausgerichtete Grundlage für die vorgeschlagenen Empfehlungen vorlegen —

    EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten entsprechend den im Anhang enthaltenen Vorgaben Maßnahmen treffen und darüber in ihrem nächsten Programm im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung berichten.

    Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2008.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. BAJUK


    (1)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.

    (2)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.

    (3)  ABl. L 92 vom 3.4.2007, S. 23.


    ANHANG

    BELGIEN

    1.

    In Anbetracht des belgischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Belgien hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 gute Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind einige Fortschritte festzustellen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden, allerdings müssen weitere Reformmaßnahmen ergriffen werden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch die speziell an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Belgiens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Erfolge beim Emissionsabbau und viel versprechende Ergebnisse in Verbindung mit dem Beratungs- und Überwachungssystem für Arbeitslose.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Belgiens, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit bei gleichzeitiger Intensivierung der Haushaltskonsolidierung und die Verbesserung der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund wird Belgien empfohlen,

    weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit auf das durchschnittliche Niveau der Nachbarländer zu senken, indem vor allem die steuerliche Belastung der gering qualifizierten Arbeitnehmer reduziert wird, die nachhaltige Konsolidierung des Haushalts aber unbedingt fortgesetzt werden muss;

    sich auf Regierungsebene verstärkt dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer umfassenden Strategie und unter Anwendung eines integrierten Flexicurity-Konzepts die Entwicklung auf seinem Arbeitsmarkt verbessert wird, die Beschäftigungsquote angehoben wird, die regionalen Unterschiede verringert werden und die Teilnahme an Programmen im Bereich lebenslanges Lernen erhöht wird.

    6.

    Außerdem muss Belgien folgende Schwerpunkte setzen: vollständige Umsetzung der Strategie zur Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, einschließlich Ausgabendrosselung, Haushaltsüberschüsse und kontinuierlicher Abbau der Staatsverschuldung; schnellstmögliche Durchführung von Maßnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs auf den Gas- und Strommärkten, einschließlich des Einsatzes unabhängiger und effizienter Regulierungsbehörden und zusätzlicher Maßnahmen in Bezug auf die Betreiber von Leitungs- und Verteilungsnetzen; viel stärkeres Engagement für die Förderung von FuE und Innovation, indem vor allem Umfang und Wirksamkeit der öffentlichen Investitionen erhöht werden und eine koordinierte Politik auf allen Ebenen entwickelt wird; Fortsetzung der Strategien zur Anhebung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte und benachteiligter Gruppen, Überwachung der Auswirkungen dieser Strategien und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zur Eingliederung der Betroffenen ins Arbeitsleben.

    BULGARIEN

    1.

    In Anbetracht des bulgarischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung seines nationalen Reformprogramms durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Insgesamt konzentriert sich das nationale Reformprogramm auf die richtigen Herausforderungen, jedoch sind in einigen Bereichen noch konkretere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Hinblick auf eine weitere Stärkung der Verwaltungskapazität und den dringend notwendigen deutlichen Abbau von Bürokratie, damit die Rahmenbedingungen für Unternehmer dynamischer und wettbewerbsorientierter werden. Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte ist es für Bulgarien besonders wichtig, die Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zu beschleunigen, um mittel- und langfristig die notwendigen Bedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu schaffen.

    3.

    Zu den Stärken des nationalen Reformprogramms gehören eine klare Problemanalyse, das Setzen der richtigen Prioritäten und ihre zeitliche Staffelung sowie eine starke Eigenverantwortung der Beteiligten. Wichtige Vorkehrungen für eine genaue Kontrolle der Fortschritte auf höchster politischer Ebene wurden getroffen. Diese dürften sich als wirksames Instrument erweisen, um eine rasche und wirksame Umsetzung des nationalen Reformprogramms zu gewährleisten. Das nationale Reformprogramm wird darüber hinaus unterstützt durch eine straffe Finanzpolitik, die eine solide Grundlage bildet, um die notwendigen Strukturreformen zur Gewährleistung eines langfristigen Wachstums zu beschleunigen.

    4.

    Die Punkte im nationalen Reformprogramm Bulgariens, denen höchste Priorität beigemessen werden muss und bei denen die haushaltspolitischen Auswirkungen der Maßnahmen sowie die Einzelheiten zu den Überwachungs- und Evaluierungsverfahren deutlich herausgestellt werden sollten, sind Verwaltungskapazität, makroökonomische Ungleichgewichte, Bürokratie sowie Funktionieren des Arbeitsmarktes. Vor diesem Hintergrund wird Bulgarien empfohlen,

    die Verwaltungskapazität umgehend weiter zu stärken, mit dem besonderen Schwerpunkt auf zentralen Regierungsfunktionen, wozu auch Regelungsbehörden und das Justizwesen gehören;

    das zunehmende Leistungsbilanzdefizit und den Inflationsdruck einzudämmen, insbesondere durch eine straffe Haushaltspolitik, wodurch die Qualität der öffentlichen Ausgaben verbessert und Lohnzurückhaltung und flexible Lohnbildungsmechanismen gefördert werden, damit die Lohnentwicklung dem Produktionswachstum entspricht;

    rasch neue Maßnahmen zu beschließen und beschlossene Maßnahmen zügig umzusetzen, um die Bürokratie deutlich abzubauen und die Verfahren zu verkürzen, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden (insbesondere für KMU und zur Erleichterung von Unternehmensgründungen), was auch zur Korruptionsbekämpfung beiträgt;

    die Qualität des Arbeitskräfteangebots und die Erwerbsquote durch eine wirksamere und effizientere Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen und das Bildungssystem weiter zu reformieren, um das Qualitätsniveau so anzuheben, dass es dem Arbeitskräftebedarf besser entspricht, und um die Schulabbrecherquote zu senken.

    5.

    Außerdem muss Bulgarien im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere gegenüber möglichen Risiken im Hinblick auf die Angemessenheit und Tragfähigkeit der Ruhegehälter, Gewährleistung der notwendigen Vorbedingungen für einen starken Wettbewerb in netzgebundenen Wirtschaftszweigen, Ausarbeitung einer integrierten FuE- und Innovationspolitik, die insbesondere auf die Reform des öffentlichen FuE-Systems gerichtet ist, wobei die öffentliche Unterstützung für FuE — auf der Grundlage einer Zielvorgabe für die FuE-Beihilfeintensität im Jahr 2010 — auf eine stärker wettbewerbsorientierte, auf Schwerpunktbereiche gerichtete Finanzierung verlagert wird, Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Stärkung der institutionellen Kapazität zur Durchführung von Untersuchungen und zur Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung, sowie die Vollendung der Strategie für lebenslanges Lernen.

    TSCHECHISCHE REPUBLIK

    1.

    In Anbetracht des tschechischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Die Tschechische Republik hat bei der Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gewisse Fortschritte erzielt. Das Gleiche gilt in Bezug auf die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vorrangigen Bereichen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht 2007 lässt für die Tschechische Republik folgende positive Entwicklungen erkennen: die kohärente Strategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Reformen, durch die sichergestellt werden soll, dass sich Arbeiten lohnt, die Überarbeitung der Lehrpläne für Schulen der Grund- und Sekundarstufe, die Steigerung der Zahl der Teilnehmer an tertiären Bildungsgängen und die Einigung auf eine Strategie für lebenslanges Lernen.

    5.

    Die Tschechische Republik muss folgenden Bereichen in ihrem nationalen Reformprogramm höchste Priorität einräumen: Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, Einhaltung der Zusagen in Bezug auf die öffentlichen FuE-Ausgaben und effizienterer Einsatz der Mittel, verbesserte Flexicurity auf dem Arbeitsmarkt, Verbesserung der Effizienz und Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und Steigerung der Teilnahme am lebenslangen Lernen. Vor diesem Hintergrund wird der Tschechischen Republik empfohlen,

    die angekündigte Rentenreform unverzüglich umzusetzen, die Gesundheitsreform durchzuführen und die geplanten anderen wichtigen Reformen anzugehen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern;

    die Bemühungen zu verstärken, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Universitäten und öffentlichen FuE-Einrichtungen zu verbessern, und das erforderliche FuE-Personal bereitzustellen und gleichzeitig die Wirksamkeit und den Umfang der öffentlichen FuE-Investitionen zu erhöhen, um die Zielvorgaben für die öffentlichen FuE-Ausgaben zu erfüllen;

    den Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzbestimmungen im Rahmen eines integrierten Flexicurity-Konzepts weiter zu modernisieren, die Effizienz und Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und deren Inhalte stärker am Arbeitsmarktbedarf auszurichten, Anreize für Investitionen in die Fortbildung vor allem für ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte zu schaffen und das Angebot an tertiären Bildungsgängen stärker zu diversifizieren.

    6.

    Außerdem muss die Tschechische Republik während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Verbesserung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum, Beschleunigung der Fortschritte im IKT-Bereich auch durch die Umsetzung und Überwachung der Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen für elektronische Behördendienste, leichterer Zugang zu Finanzmitteln für innovative Unternehmen, insbesondere durch den Ausbau des Risikokapitalmarktes, verstärkte Heranbildung unternehmerischer Kompetenz, bessere Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt, Reduzierung regionaler Unterschiede, Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Inangriffnahme des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern und Durchführung der Strategie für ein aktives Altern.

    DÄNEMARK

    1.

    In Anbetracht des dänischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Dänemark hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 sehr gute Fortschritte erzielt. Auch bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind die Fortschritte als gut zu bewerten.

    3.

    In den Bereichen, die der Rat als besonderer Aufmerksamkeit bedürftig eingestuft hat, sind dem Umsetzungsbericht zufolge gute Fortschritte zu verzeichnen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Dänemarks für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: das umfassende Gesamtkonzept für die Planung und Umsetzung von Reformen in Verbindung mit einer tragfähigen langfristigen Finanzplanung und der aktiven Mitwirkung der Beteiligten.

    5.

    Bei der weiteren Umsetzung des nationalen Reformprogramms muss Dänemark insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: Fortsetzung der Energieverbundmaßnahmen, damit die Strom- und Gasmärkte reibungsloser funktionieren können, mittelfristige Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Verlängerung der Arbeitszeiten einschließlich weiterer Anreize zur Erwerbstätigkeit und zusätzliche Maßnahmen zur Einbindung älterer Arbeitnehmer, Immigranten und deren Nachkommen in den Arbeitsmarkt, kostenwirksamer Ausbau von Maßnahmen zur Verbesserung der Primar- und Sekundarausbildung und zur Erhöhung der Zahl der Absolventen mit höherem Sekundarabschluss und Hochschulabschluss, wenn die bestehenden zielgerichteten Maßnahmen nicht ausreichen sollten, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen.

    DEUTSCHLAND

    1.

    In Anbetracht des deutschen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Deutschland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 gute Fortschritte erzielt. Dies gilt auch für die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. So kam die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen gut voran, während beim Wettbewerb im Dienstleistungsbereich und bei der Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit geringere Erfolge zu verzeichnen sind. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Deutschlands für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, Förderung von Spitzenforschung und Innovation, Fortschritte bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und konsequent verfolgter Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind der Wettbewerb bei den Dienstleistungen und die strukturelle Arbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund wird Deutschland empfohlen,

    den Wettbewerbsrahmen bei Dienstleistungen zu verbessern, indem insbesondere die restriktiven Vorschriften für reglementierte Gewerbe und Berufe weiter gelockert und die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verbessert werden und der Bitstrom-Zugang auf der Vorleistungsebene wirksam reguliert wird;

    gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit vorzugehen, indem der im nationalen Reformprogramm vorgezeichnete Reformkurs beibehalten wird. Ein besonderes Augenmerk sollte der Eingliederung von Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt im Rahmen des Flexicurity-Konzepts gelten, das sowohl einen verbesserten Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen als auch weitere Reformen des Steuer- und Sozialleistungssystems und eine effizientere Gestaltung der Arbeitsvermittlungsdienste für langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger beinhaltet.

    6.

    Außerdem muss Deutschland im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch striktes Festhalten an der bisherigen Konsolidierung, auch im Rahmen der derzeitigen Reformüberlegungen zu den Finanzstrukturen innerhalb des föderalen Systems und durch genaue Beobachtung der Auswirkungen der Gesundheitsreform mit dem Ziel, das Ausgabenwachstum zu drosseln und die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu erhöhen, Verbesserung des Rahmens für Wettbewerb im Schienenverkehr und weitere Verbesserung des Wettbewerbsrahmens bei den Gas- und Stromnetzen, bei denen aufgrund der hohen Konzentration immer noch nicht genügend Wettbewerb gegeben ist; Fortsetzung der Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Existenzgründer und Verkürzung der Existenzgründungsverfahren sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens.

    ESTLAND

    1.

    In Anbetracht des estnischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Estland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 sehr gute Fortschritte erzielt. Gut sind die Fortschritte bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    Was die Bereiche anbelangt, die der Rat als besonderer Aufmerksamkeit bedürftig eingestuft hat, so zeigt der Umsetzungsbericht, dass in gewissem Umfang entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, nämlich in den Bereichen Wettbewerbspolitik, aktive Arbeitsmarktpolitik und Bildungspolitik. Am weitesten ist die Umsetzung in den Bereichen FuE- und Innovationspolitik fortgeschritten. Bei der Reform des Arbeitsrechts sind hingegen keine deutlichen Fortschritte zu verzeichnen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Estlands lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Einführung einer ehrgeizigen systematischen FuE- und Innovationsstrategie, die auf lange Sicht angelegt ist, Maßnahmen zur Erleichterung von Existenzgründungen und zur finanziellen Unterstützung innovativer KMU, eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsquote und Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung und Berufsausbildung.

    5.

    Der Bereich im estnischen nationalen Reformprogramm, dem höchste Priorität eingeräumt werden muss, ist die Beschäftigung, da bei der Arbeitsrechtsreform kaum Fortschritte erzielt wurden.

    6.

    Estland muss bei der Umsetzung des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Verbesserung der makroökonomischen Stabilität und Inflationsbekämpfung durch Strukturreformen und konsequente steuerpolitische Maßnahmen, entschlossenere Bemühungen um die Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Dienste und Produkte, Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen, Einführung der neuen Geldbußenerlass- und Kronzeugenregelung und Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in der Wettbewerbspolitik, Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Erhöhung des Fachkräfteangebots durch eine umfassende Strategie des lebenslangen Lernens, die auf den Bedarf des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist, dringliche Modernisierung des Arbeitsrechts durch Förderung flexibler Arbeitsformen, um Engpässe am Arbeitsmarkt abzubauen.

    IRLAND

    1.

    In Anbetracht des irischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Irland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 sehr gute Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind gute Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    In den Bereichen, die der Rat als besonderer Aufmerksamkeit bedürftig eingestuft hat, sind dem Umsetzungsbericht zufolge gute Fortschritte zu verzeichnen. Auch wenn der Umsetzungsbericht nicht ausdrücklich die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen berücksichtigt, so zeigt er inhaltlich diesbezüglich doch relevante Entwicklungen auf.

    4.

    Eine der Stärken des nationalen Reformprogramms und seiner Umsetzung ist die umfassende und kohärente nationale Strategie Irlands. In dem Dokument wird zudem darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Lissabon-Prozesses erfolgende Prioritätensetzung bei spezifischen Maßnahmen überaus nützlich ist und eine zentrale Rolle sowohl bei der Bewältigung der mit der Globalisierung verbundenen Herausforderungen als auch bei der Nutzung der mit ihr verbundenen Chancen spielt.

    5.

    Während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms sollte Irland folgenden Punkten Priorität einräumen: raschere Fortschritte bei der Formulierung konkreter Maßnahmen zur Rentenreform, raschere Fortschritte bei der Erhöhung der Erwerbsquote (u. a. durch weitere Fortschritte beim Aufbau einer umfassenden Infrastruktur für die Kinderbetreuung), Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Integration von Migranten in Arbeitsmarkt und Gesellschaft mit besonderer Gewichtung der Unterstützung älterer und gering qualifizierter Arbeitskräfte sowie sorgfältige Überwachung der sich auf das kurz- und mittelfristige Wachstum auswirkenden Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt.

    GRIECHENLAND

    1.

    In Anbetracht des griechischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Griechenland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 kontinuierliche Fortschritte erzielt. Griechenland hat bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen einige Fortschritte erzielt.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. Auch in den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge Aufmerksamkeit verdienen, sind einige Fortschritte festzustellen. Auch wenn der Umsetzungsbericht nicht ausdrücklich die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen erwähnt, so wird in der beigefügten Tabelle doch ein klarer Bezug dazu hergestellt.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Griechenlands für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: gute Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Vielversprechende Zeichen deuten auf Fortschritte bei der Festlegung eines Zeitplans für die Reform der Altersversorgung hin, um sie langfristig finanziell tragfähig zu machen.

    5.

    Die Bereiche, denen im nationalen Reformprogramm Griechenlands höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind die langfristige Tragfähigkeit des Haushalts, die Umsetzung der Reformagenda in der öffentlichen Verwaltung, die Konsolidierung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Beschleunigung der Reformen im Bildungswesen und beim lebenslangen Lernen. Vor diesem Hintergrund wird Griechenland empfohlen,

    die Konsolidierung der Finanzen und den Schuldenabbau fortzusetzen und die Umsetzung der Rentenreform weiterzuverfolgen, um die langfristige Tragfähigkeit der Finanzen zu erhöhen;

    die öffentliche Verwaltung durch den Aufbau wirksamer Regelungs-, Kontroll- und Durchsetzungskapazitäten, durch die Modernisierung der Personalpolitik und durch die effiziente Nutzung von Strukturfondsmitteln zu reformieren;

    im Einklang mit einem integrierten Flexicurity-Konzept den Beschäftigungsschutz einschließlich der Rechtsvorschriften zu modernisieren, um alle Formen vertraglicher Vereinbarungen abzudecken, die Lohnnebenkosten weiter zu senken, die aktive Arbeitsmarktpolitik zu stärken und Schwarzarbeit in formelle Beschäftigungsverhältnisse zu überführen;

    die Umsetzung der Reformen im Bildungswesen und beim lebenslangen Lernen zu beschleunigen, um die Qualität und die Anpassungsfähigkeit an den Arbeitsmarktbedarf zu erhöhen, die Erwerbsquote anzuheben und einen reibungslosen Übergang in Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere für junge Menschen, zu ermöglichen.

    6.

    Außerdem muss Griechenland im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: weitere Bemühungen zur Verringerung des Inflationsdrucks und zur Bekämpfung der Ursachen des derzeitigen Leistungsbilanzdefizits unternehmen, die Arbeiten an einer Forschungs- und Innovationsstrategie beschleunigen und die FuE-Investitionen erhöhen, die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften weiter verbessern, die Maßnahmen zur Verwirklichung der auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2006 festgelegten Ziele für die KMU-Politik beschleunigen, den Wettbewerb im Bereich der freien Berufe stärken, die Umwelt schützen, indem eine wirksame Abfall- und Abwasserwirtschaft Vorrang erhält und Treibhausgasemissionen gesenkt werden, für eine stärkere Erwerbsquote von Frauen, die Verringerung der Schulabbrecherquote und die Einrichtung einer kohärenten Strategie für den längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben sorgen.

    SPANIEN

    1.

    In Anbetracht des spanischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Spanien hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte erzielt. Auch bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates vereinbarten Verpflichtungen in den vorrangigen Bereichen wurden in drei dieser vier Bereiche gute Fortschritte gemacht.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates gut aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Spaniens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: die rascher als geplante Senkung der Staatsverschuldung, gute Fortschritte bei der Umsetzung der FuE- und Innovationsstrategie sowie bei den Beschäftigungszielen, insbesondere bei der Erwerbstätigkeit von Frauen.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Spaniens, denen jetzt höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind die Verbesserung des Wettbewerbs auf den Elektrizitätsmärkten sowie weitere Verbesserungen im Bildungsbereich. Vor diesem Hintergrund wird Spanien empfohlen,

    weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs im Energiesektor zu ergreifen, insbesondere die Beseitigung aller Tarife, um Preisverzerrungen zu verhindern, und Ausbau der grenzüberschreitenden Verbundkapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit;

    für die tatsächliche Umsetzung der Bildungsreformen zu sorgen, auch auf regionaler Ebene, um die Schulabbrecherquote zu verringern.

    6.

    Außerdem muss Spanien im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: weitere Bemühungen zur Verringerung des Inflationsdrucks unternehmen, die Ursachen des derzeitigen Leistungsbilanzdefizits angehen und die Entwicklung im Immobiliensektor im Auge behalten, den Wettbewerb bei den freien Berufen und im Einzelhandel fördern, das Programm zur Verbesserung der Rechtsetzung umsetzen und erforderlichenfalls den Regelungsrahmen verbessern, weitere Umweltschutzmaßnahmen insbesondere zur Reduzierung der CO2-Emissionen ergreifen, alle erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Modernisierung der Beschäftigungsschutzpolitik ergreifen, um die Flexicurity auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, der Segmentierung entgegenzuwirken und die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen, die Produktivität durch Anhebung des Qualifikationsniveaus und Innovation sowie Fortsetzung der derzeitigen Bemühungen zur Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt steigern, das Kindertagesstättenangebot weiter verbessern sowie im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eine Renten- und Gesundheitsreform durchführen.

    FRANKREICH

    1.

    In Anbetracht des französischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Frankreich hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 kontinuierliche Fortschritte gemacht. Das Reformtempo hat sich seit Mitte 2007 erhöht. Auch bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind einige Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Aus dem Umsetzungsbericht geht hervor, dass Frankreich aufgrund der Empfehlungen des Rates an Frankreich verschiedene erste Maßnahmen ergriffen hat, dass jedoch weiterhin noch sehr großer Reformbedarf besteht. Auch in den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, wurden einige Maßnahmen ergriffen; so wurde insbesondere eine wichtige Reform durchgeführt, um den Unternehmergeist zu fördern und Jungunternehmen zu unterstützen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt jedoch nicht ausdrücklich auch die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Frankreichs für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: die Reform der Strategien für Forschung und Entwicklung und für Innovation, die konkreten Ergebnisse der Maßnahmen im IKT-Bereich, die der Industriepolitik eingeräumte Priorität (pôle de compétitivité), die auf größere Autonomie der Universitäten ausgerichtete Reform und der umfassende Maßnahmenkatalog für den Arbeitsmarkt, der auch die Änderung von Rechtsvorschriften einschließt.

    5.

    Im Umsetzungsbericht wird eine deutlich veränderte Strategie präsentiert, wonach die Beschäftigung zu einem wirtschaftspolitischen Faktor werden soll, der zu verstärktem Wachstum führen soll. Auch wenn die zweite Phase der Reform des Galland-Gesetzes eingeleitet wurde, so ist es weiterhin erforderlich, dass neue Maßnahmen ergriffen und vollständig umgesetzt werden, um einen funktionierenden Wettbewerb auf den Dienstleistungsmärkten sicherzustellen. Es ist von großer Bedeutung, dass Frankreich noch stärkere Anstrengungen im Haushaltsbereich unternimmt, um gleichzeitig eine konzertierte Reformstrategie umzusetzen, und die öffentlichen Finanzen weiter konsolidiert. Zur Haushaltskonsolidierung, zur Erhöhung des Wettbewerbs in netzgebundenen Wirtschaftszweigen und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes sind bedeutende und längerfristige weitere Maßnahmen notwendig. Vor diesem Hintergrund wird Frankreich empfohlen,

    unter Berücksichtigung der Bevölkerungsalterung durch eine verstärkte Haushaltskonsolidierung und Schuldenstandsabbau die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen sicherzustellen und — wenn die Konjunkturbedingungen es zulassen — das mittelfristige Ziel bis 2010 zu erreichen. Bei den für 2008 geplanten Beratungen über die Rentensysteme muss sichergestellt werden, dass die beträchtlichen Einsparungen aus der Reform von 2003 erhalten bleiben;

    die Rahmenbedingungen für Wettbewerb in den Bereichen Gas und Strom zu verbessern und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb auf dem Schienengüterverkehrsektor zwischen Wettbewerbern und traditionellen Betreibern zu stärken;

    im Zuge eines integrierten Flexicurity-Konzepts das lebenslange Lernen zu verbessern und den Beschäftigungsschutz zu modernisieren, um der Segmentierung des Arbeitsmarktes in unterschiedliche Arbeitsverhältnisse entgegenzuwirken und den Wechsel zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen zu erleichtern.

    6.

    Außerdem muss Frankreich im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: Stärkung des Wettbewerbs in reglementierten Gewerben und Berufen, weitere Verbesserung der Rechtssetzung durch die Einführung von Folgenabschätzungen, weitere Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und der Anreize dafür, dass sich Arbeit lohnt.

    ITALIEN

    1.

    In Anbetracht des italienischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Italien hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte gemacht. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind einige Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. Angesichts des Umfangs der Aufgabe sind weitere umfassende Reformen notwendig. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Italiens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: erste Schritte zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs in den freien Berufen, den Finanzdienstleistungen und im Einzelhandel, Abbau des Rückstands bei der Umsetzung von EU-Recht sowie Modernisierung des öffentlichen Sektors durch elektronische Behördendienste.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Italiens, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind finanzielle Nachhaltigkeit, wobei die bisherigen Anstrengungen fortzuführen sind und die Rentenreform vollständig durchgeführt und gegebenenfalls abgeschlossen werden muss, ferner die Intensivierung des Wettbewerbs auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten und die vollständige Durchführung der angekündigten Reformen, die weitere Bekämpfung des regionalen Beschäftigungsgefälles sowie die Verbesserung von Bildung und lebenslangem Lernen. Vor diesem Hintergrund wird Italien empfohlen,

    die Haushaltskonsolidierung insbesondere durch eine Senkung der laufenden Primärausgaben rigoros fortzusetzen und die Rentenreform vollständig durchzuführen und gegebenenfalls abzuschließen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern;

    die bis jetzt eingeleiteten Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten weiter auszubauen und die Umsetzung der angekündigten Reformen konsequent fortzusetzen;

    die Qualität und die Relevanz der allgemeinen Bildung für den Arbeitsmarkt zu verbessern, lebenslanges Lernen zu fördern, Schwarzarbeit weiter zu bekämpfen und im Rahmen des Flexicurity-Konzepts sowie im Hinblick auf eine Verringerung der regionalen Unterschiede eine wirksame Arbeit der Arbeitsvermittlungen zu gewährleisten.

    6.

    Außerdem muss Italien während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Erhöhung der FuE-Ausgaben und ihrer Effizienz, da es trotz begrüßenswerter politischer Entwicklungen weiterer Anstrengungen bedarf, um das für 2010 gesetzte Ziel zu erreichen und die staatlichen Mittel effizienter einzusetzen, verstärkte Bemühungen zum Erreichen der Ziele für den Abbau der Treibhausgasemissionen, bessere Rechtsetzung u. a. für KMU durch die Stärkung und vollständige Umsetzung des Systems zur Folgenabschätzung, Verwirklichung von Plänen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich ihres Beitrags für die südlichen Regionen, weitere Erhöhung der Kinder- und Altenbetreuungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, Einführung einer kohärenten Strategie zur Förderung des Verbleibs älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben und damit auch Verbesserung des Gleichgewichts der Altersversorgung.

    ZYPERN

    1.

    In Anbetracht des zyprischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Zypern hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vorrangigen Bereichen sind gute Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates gut aufgegriffen wurden. Hinsichtlich der Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind bei der Reform des Gesundheitssystems erste zufrieden stellende Erfolge, bei der Rentenreform jedoch geringere Erfolge zu verzeichnen. Auch bei den Strategien für das lebenslange Lernen sind gewisse Fortschritte erkennbar, bei der Reform des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind jedoch geringere Erfolge zu verzeichnen. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, und zwar sowohl bei der Verminderung des öffentlichen Defizits als auch beim Schuldenabbau, ein neues Konzept für die Entwicklung einer umfassenden Forschungs- und Innovationsförderung sowie die weiterhin gute Gesamtbeschäftigungsquote, die durch ein breites Spektrum aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen flankiert wird.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Zyperns, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind die Bewältigung der alterungsbedingten Ausgaben, die Durchführung der unlängst angenommenen nationalen Strategie für lebenslanges Lernen 2007—2013 und der Ausbau der Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche. Vor diesem Hintergrund wird Zypern empfohlen,

    Maßnahmen zur Umsetzung der Reform des Renten- und Gesundheitswesens zu treffen und unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung einen diesbezüglichen Fahrplan aufzustellen;

    das lebenslange Lernen zu verbessern und die Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche weiter zu vergrößern, indem die unlängst angenommene nationale Strategie für lebenslanges Lernen 2007—2013 umgesetzt und die Reform der Systeme der beruflichen Bildung, Erziehung, Weiterbildung und Lehrlingsausbildung, einschließlich des neuen modernen Lehrlingsausbildungssystems, durchgeführt wird.

    6.

    Zudem muss Zypern während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms weiterhin Maßnahmen durchführen, die darauf abzielen, den Wettbewerb in den freien Berufen zu steigern, den privaten FuE-Sektor zu stimulieren und das ausgesprochen starke geschlechtsspezifische Lohn- und Gehaltsgefälle abzubauen.

    LETTLAND

    1.

    In Anbetracht des Umsetzungsberichts Lettlands für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Lettland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms von 2005 bis 2007 einige Fortschritte gemacht. Dies gilt auch für die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. In den Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge der Aufmerksamkeit bedürfen, sind die Fortschritte unterschiedlich ausgefallen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: erste positive Schritte im Bereich Wissen und Innovation, Fortschritte in bestimmten, das Unternehmertum und KMU betreffenden Problemkreisen, die Stärkung der Wettbewerbsbehörde bei der Marktüberwachung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Verwendung erneuerbarer Energien. Im Bereich Beschäftigung hat Lettland eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die die Arbeitsmarktentwicklung erfolgreich gestützt haben.

    5.

    Lettland muss folgenden Bereichen im nationalen Reformprogramm höchste Priorität einräumen: konkretere Maßnahmen, die angesichts von Überhitzungserscheinungen die makroökonomische Stabilität gewährleisten, Weiterentwicklung der FuE-Strategie, um klarere Prioritäten zu setzen und den Privatsektor mehr einzubeziehen, sowie verstärkte Maßnahmen zur Erweiterung des Arbeitsangebots und zur Anhebung des Qualifikationsniveaus der Erwerbstätigen. Vor diesem Hintergrund wird Lettland empfohlen,

    eine restriktivere Steuerpolitik zu verfolgen, bei der sorgsam Prioritäten bei den Ausgaben gesetzt werden und die Lohnentwicklung dem Produktivitätszuwachs entspricht, um der Konjunkturüberhitzung und der Gefahr makroökonomischer Instabilität entgegenzutreten;

    bei der Umsetzung der Reformen im Bereich FuE und Innovation rascher voranzugehen, um die in seinem nationalen Reformprogramm genannten ehrgeizigen Ziele tatsächlich zu erreichen; hier sind insbesondere Strategien zur Anregung von Partnerschaften zwischen Forschungs-/Bildungseinrichtungen und Unternehmen erforderlich;

    sich im Rahmen eines integrierten Flexicurity-Konzepts stärker um eine Erweiterung des Arbeitskräfteangebots und die Erhöhung der Produktivität zu bemühen, indem es die Aktivierung und die regionale Mobilität fördert, sein allgemeines und berufliches Bildungswesen stärker auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausrichtet und ein System für lebenslanges Lernen einführt.

    6.

    Außerdem muss Lettland im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: weitere Verbesserung des rechtlichen Rahmens, nicht zuletzt durch eine eindeutige Politik der besseren Rechtsetzung, Verfolgung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und Verbesserung des Zugangs zur Kinderbetreuung.

    LITAUEN

    1.

    In Anbetracht des litauischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Litauen hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 gute Fortschritte gemacht. Auch bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind einige Fortschritte festzustellen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates nur in begrenztem Umfang aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Litauens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Anerkennung der vorrangigen Bereiche in Bezug auf den Ausbau des FuE-Systems und die Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Litauens, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind Durchführungsmaßnahmen mit folgenden Zielen: Steigerung und effizientere Verwendung der Ausgaben für FuE und Innovationen, Förderung der internen Mobilität der Arbeitnehmer, die Förderung der Teilnahme — insbesondere älterer Arbeitnehmer — an Programmen des lebenslangen Lernens sowie Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung, damit sie an Qualität gewinnt und auf den Bedarf des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist. Vor diesem Hintergrund wird Litauen empfohlen,

    die Strukturreform seines FuE- und Innovationssystems zu beschleunigen, damit die staatlichen Mittel effizienter eingesetzt und günstige Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen in diesen Bereich, einschließlich Innovationen in Low-Tech- und traditionellen Wirtschaftssektoren, geschaffen werden können;

    sich stärker um die Erhöhung des Fachkräfteangebots zu bemühen, indem es die regionale Mobilität verbessert, die allgemeine und berufliche Bildung so reformiert, dass sie qualitativ auf den Bedarf des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist, und die überarbeitete Strategie für lebenslanges Lernen durchführt, wobei schwerpunktmäßig die Teilnahme älterer Arbeitnehmer zu fördern ist.

    6.

    Außerdem muss Litauen im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: Verbesserung der makroökonomischen Stabilität und Eindämmung der Inflation, Erhöhung der ausländischen Direktinvestitionen, effizientere Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Verbesserung der Beschäftigungschancen für junge Menschen, verstärkte Heranbildung unternehmerischer Kompetenz, Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

    LUXEMBURG

    1.

    In Anbetracht des luxemburgischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Luxemburg hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 sehr gute Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen wurden einige Fortschritte erzielt.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Hinweise des Rates vom Frühjahr 2007 in Bezug auf Bereiche, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, in unterschiedlichem Maße aufgegriffen wurden. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Luxemburgs für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Investitionen zur Integration der Wirtschaft in den internationalen Rahmen, Bemühungen um eine an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte umfassende Vereinfachungspolitik, Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, die Reform der beruflichen Bildung und Einführung neuer Formen der Beschäftigung.

    5.

    Außerdem muss Luxemburg im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: beschleunigte Durchführung der Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, insbesondere durch eine Erschwerung des Vorruhestands, weitere Maßnahmen zur Verringerung der Schulabbrecherquote und mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulformen, genaue Beobachtung der Auswirkungen der jüngst zugunsten junger Menschen ergriffenen Maßnahmen auf die Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit und schließlich Erhöhung der Attraktivität des wirtschaftlichen Umfelds durch mehr Unterstützung für wettbewerbsfähige Märkte, für die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und für KMU. Ferner muss Luxemburg weitere Schritte ergreifen, um sein Rentensystem zu reformieren, damit dessen langfristige Tragfähigkeit verbessert wird.

    UNGARN

    1.

    In Anbetracht des ungarischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Ungarn hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 begrenzte Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind einige Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in unterschiedlichem Maße aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: deutliche Verbesserungen bei der Haushaltskonsolidierung, die Verabschiedung und Durchführung verschiedener Strukturreformschritte, die Verkürzung der Gründungszeit für Unternehmen und die Bemühungen um eine Senkung der Verwaltungskosten, die Einführung weiterer Anreize zur Aufnahme einer Arbeit und zum Verbleib im Erwerbsleben und die Umwandlung von Schwarzarbeit in reguläre Arbeitsverhältnisse.

    5.

    Höchste Priorität ist im ungarischen nationalen Reformprogramm folgenden Bereichen einzuräumen: Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung und Korrektur des übermäßigen Defizits wie geplant, weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, Verbesserung der Arbeitsmarktchancen benachteiligter Gruppen, Abbau des fortbestehenden regionalen Beschäftigungsgefälles und Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund wird Ungarn empfohlen,

    die notwendigen Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des Haushaltsdefizits und der öffentlichen Schuldenquote fortzuführen und dabei verstärkt auf die Ausgabenkontrolle u. a. durch Einführung strengerer und umfassenderer Haushaltsvorschriften zu setzen;

    die Reform der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheits-, Renten- und Ausbildungssystems fortzusetzen, die für eine langfristige Tragfähigkeit des Haushalts und für verbesserte wirtschaftliche Effizienz sorgt; dazu gehören eine weitere Begrenzung der Frühverrentung, die Senkung der Zahl neuer Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten und eine noch tiefgreifendere Umstrukturierung des Gesundheitswesens;

    seine aktive Arbeitsmarktpolitik zu verstärken, um die Arbeitsmarktsituation benachteiligter Gruppen zu verbessern und das fortbestehende regionale Beschäftigungsgefälle abzubauen;

    den Zugang aller zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung sicherzustellen und die Ausrichtung der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu verbessern.

    6.

    Außerdem muss Ungarn im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: weitere Reform des öffentlichen Forschungssystems, effizientere Verwendung öffentlicher FuE-Mittel und bessere Verbindung öffentlicher mit privater FuE, die Reduzierung und Neuausrichtung staatlicher Beihilfen, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch weitere Senkung der Verwaltungslasten und Rechtsvereinfachung, Einführung weiterer Anreize zur Arbeit und zum Verbleib im Erwerbsleben, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Abschluss der Integration von Beschäftigungs- und sozialen Dienstleistungen, Umwandlung von Schwarzarbeit in reguläre Arbeitsverhältnisse und Umsetzung der Strategie für lebenslanges Lernen.

    MALTA

    1.

    In Anbetracht des maltesischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Malta hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte gemacht. Das gilt auch für die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in begrenztem Umfang aufgegriffen wurden. Das gilt auch für die anderen Bereiche, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

    4.

    Bei der Umsetzung des nationalen Reformprogramms Maltas sind folgende positive Entwicklungen zu erkennen: die Koordinierung des Reformprogramms, die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, die Fortschritte bei der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Liberalisierung bestimmter Märkte (z. B. Hafensektor), die Reformierung der Bildung sowie die vermehrte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind die Wettbewerbspolitik und die Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund wird Malta empfohlen,

    weitere Maßnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs zu ergreifen und u. a. die staatlichen Beihilfen abzubauen bzw. auf Bereiche mit sektorübergreifendem Nutzen auszurichten, die Wettbewerbsbehörde zu stärken und weitere Schritte zur Liberalisierung der freien Berufe zu unternehmen;

    größere Anstrengungen zu unternehmen, um mehr Menschen, vor allem Frauen und ältere Arbeitnehmer, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, gegen Schwarzarbeit vorzugehen und das System der Steuern und Sozialleistungen so umzubauen, dass Arbeiten attraktiver wird.

    6.

    Außerdem muss Malta während der weiteren Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: weitere Umsetzung und Verstärkung der Maßnahmen zur Reformierung des Gesundheitswesens, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine weitere Vereinfachung der Rechtsvorschriften und eine systematische Folgenabschätzung und die Einrichtung effizient arbeitender zentraler Anlaufstellen für Unternehmensgründungen, ferner Diversifizierung der Energiequellen und Verbesserung der Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Überlegungen zur Anbindung Maltas an die europäischen Energienetze, weitere Anstrengungen zur Hebung des Bildungsniveaus und zur Senkung der Schulabbrecherquote.

    NIEDERLANDE

    1.

    In Anbetracht des Umsetzungsberichts der Niederlande für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Die Niederlande haben bei der Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 deutliche Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte sind bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen zu verzeichnen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlung des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurde und auch in den Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge der Aufmerksamkeit bedürfen, gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren, auch wenn der FuE-Bereich noch eine große Herausforderung darstellt. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Beim nationalen Reformprogramm und seiner Umsetzung sind folgende Punkte positiv hervorzuheben: die Anstrengungen zum Abbau der Verwaltungslasten und zur Verbesserung des Geschäftsklimas, die ehrgeizigen Pläne im Bereich Energie und Klimaschutz und die Anreize zum Ausbau der Kinderbetreuung.

    5.

    Der Bereich im nationalen Reformprogramm, dem die Niederlande höchste Priorität einräumen müssen, ist die Verbesserung des Arbeitsangebots. Vor diesem Hintergrund wird den Niederlanden empfohlen,

    weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Arbeitskräfteangebot, namentlich in Bezug auf Frauen, ältere Arbeitnehmer und benachteiligte Gruppen, zu verbessern und so die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in der Gesamtwirtschaft zu erhöhen.

    6.

    Außerdem müssen die Niederlande im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: verstärkte Anstrengungen zur Steigerung der privaten FuE-Ausgaben, indem mittels der unlängst eingeführten neuen Governance-Strukturen für stärkere Kohäsion gesorgt und eine kohärente FuE- bzw. Innovationsstrategie auf den Weg gebracht wird, die auf die Wechselwirkung zwischen privater FuE und öffentlicher Forschung sowie auf ausländische FuE-Investitionen abstellt.

    ÖSTERREICH

    1.

    In Anbetracht des österreichischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Österreich hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 deutliche Fortschritte erzielt. Gute Fortschritte sind bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen festzustellen.

    3.

    Die Empfehlungen des Rates zur Beschäftigungspolitik sind dem Umsetzungsbericht zufolge in begrenztem Umfang aufgegriffen worden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Österreichs für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: vortreffliche Verfahren zur Innovationsförderung wie der „Innovationsscheck Österreich“, Erhöhung der Haushaltsmittel für FuE im Einklang mit der 3 %-Zielvorgabe, Einrichtung eines Klima- und Energiefonds sowie die erfolgreiche Anwendung und Weiterentwicklung seines Flexicurity-Modells.

    5.

    Mit höchster Priorität muss Österreich in seinem nationalen Reformprogramm gewährleisten, dass ältere Arbeitnehmer in größerem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Fertigkeiten und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Jugendlicher verbessert werden. Vor diesem Hintergrund wird Österreich empfohlen,

    für ältere Arbeitnehmer die Anreize für einen Verbleib im Arbeitsleben weiter zu verstärken und zu diesem Zweck insbesondere eine umfassende Strategie mit beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, einer Anpassung der Arbeitsbedingungen und einer Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für Vorruhestandsregelungen umzusetzen und die Bildung benachteiligter Jugendlicher zu verbessern.

    6.

    Außerdem muss Österreich während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Straffung der Haushaltsanpassung, um vor 2010 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, Intensivierung des Wettbewerbs bei den Dienstleistungen und insbesondere bei den freien Berufen, verstärkte Heranbildung unternehmerischer Kompetenz, Festlegung weiterer Strategien und Maßnahmen zur Emissionssenkung, Inangriffnahme der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen auf dem Arbeitsmarkt u. a. durch weitere zusätzliche Kinderbetreuungsplätze.

    POLEN

    1.

    In Anbetracht des Umsetzungsberichts Polens für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Polen hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 nur begrenzt Fortschritte erzielt. Dies gilt auch für die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in unterschiedlichem Maße aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gewisse Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Polens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Bemühung um Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen, Schritte zur Senkung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, Vorrang für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und Bereitstellung entsprechender Mittel und starke Verknüpfung der Prioritäten des nationalen Reformprogramms mit den EU-Finanzmitteln.

    5.

    Die Bereiche im nationalen Reformprogramm Polens, denen höchste Priorität eingeräumt werden muss, sind verstärkte Bemühungen um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, entschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der Regulierung und zur Förderung der Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, Umsetzung der FuE-Reformen, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der niedrigen Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern, stärkere Fokussierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die schwächsten Gruppen und Aufstellung einer Strategie für lebenslanges Lernen. Vor diesem Hintergrund wird Polen empfohlen,

    die Haushaltskonsolidierung zu verstärken und den nominalen „Defizitanker“ (Defizitgrenze) um weitere Mechanismen zu ergänzen, damit die Ausgaben besser unter Kontrolle gehalten werden;

    die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb in netzgebundenen Wirtschaftszweigen, einschließlich der Energiemärkte, zu verbessern, unter anderem durch eine Überprüfung der Rolle der Regulierungsinstanzen;

    die Reform des staatlichen Forschungssektors fortzusetzen, um FuE und Innovation Auftrieb zu geben, und die Rahmenbedingungen für FuE des privaten Sektors zu verbessern;

    mit Blick auf einen integrierten Flexicurity-Ansatz Umfang und Wirkungsgrad der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen, insbesondere für ältere Arbeitnehmer und besonders von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppen, die sozialen Systeme auf den Prüfstand zu stellen, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, eine Strategie für lebenslanges Lernen zu schaffen und die allgemeine und die berufliche Bildung mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu modernisieren.

    6.

    Außerdem muss Polen auf der Grundlage der bereits erzielten Fortschritte im weiteren Verlauf des nationalen Reformprogramms insbesondere folgende Schwerpunkte setzen: Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, Beschleunigung der Verfahren der Unternehmenszulassung, rechtzeitige Umsetzung der Programme für elektronische Behördendienste, Verbesserung der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und Ausbau der Kinderbetreuungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

    PORTUGAL

    1.

    In Anbetracht des portugiesischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Portugal hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte erzielt. Auch bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates vereinbarten Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind gute Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Die Empfehlungen des Rates sind dem Umsetzungsbericht zufolge gut aufgegriffen worden. Auch in den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind einige Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Portugals für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Fortschritte bei der Korrektur der steuerlichen Ungleichgewichte und bei der Förderung nachhaltiger Reformen der öffentlichen Verwaltung sowie bei der Renten- und Gesundheitsreform und Fortschritte bei der Erschließung des Unternehmenspotenzials und der Umsetzung des Technologieplans.

    5.

    Folgenden Bereichen des nationalen Reformprogramms Portugals muss höchste Priorität eingeräumt werden: Konsolidierung der öffentlichen Finanzen bei gleichzeitiger weiterer Verbesserung ihrer Qualität und Tragfähigkeit sowie Konzentration der öffentlichen Ausgaben auf die Steigerung des portugiesischen Wachstumspotenzials, Verbesserung der Effizienz des Bildungssystems insbesondere durch Hebung des Bildungsniveaus und Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, sowie Modernisierung des Beschäftigungsschutzes, um der Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund wird Portugal empfohlen,

    im Zusammenhang mit der derzeitigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und der Reform der öffentlichen Verwaltung die öffentlichen Ausgaben stärker in wachstumsfördernde Bereiche zu lenken und gleichzeitig die öffentlichen Gesamtausgaben streng zu kontrollieren;

    sich weiter zu bemühen, die Effizienz des Bildungssystems deutlich zu verbessern, insbesondere indem auf der Grundlage der bisher erzielten Ergebnisse das Bildungsniveau junger Menschen erhöht und die Schulabbrecherquote gesenkt und ein Berufsbildungssystem entwickelt wird, das sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert und auf dem nationalen Qualifikationsrahmen beruht;

    die Modernisierung des Beschäftigungsschutzes und der dazugehörigen Rechtsvorschriften gemäß dem Flexicurity-Konzept fortzusetzen, um der starken Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken.

    6.

    Außerdem muss Portugal während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte für die Zukunft setzen: nachhaltige Senkung des aktuellen Leistungsbilanzdefizits, Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, weitere Umsetzung des Technologieplans, Konsolidierung der Verknüpfungen zwischen Forschung, Hochschulbildung und Industrie sowie stärkere Einbeziehung des privaten Sektors, weitere Liberalisierung des Energiesektors und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Finanzdienstleistungsmarkt, weitere Durchführung des Programms zur Verwaltungsvereinfachung und insbesondere Verbesserung des Folgenabschätzungssystems, Abbau der Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in portugiesisches Recht, weiterhin vollständige Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie Auseinandersetzung mit den Faktoren, die den sozialen Zusammenhalt gefährden.

    RUMÄNIEN

    1.

    In Anbetracht des rumänischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung des nationalen Reformprogramms durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Insgesamt konzentriert sich das nationale Reformprogramm auf die richtigen Herausforderungen. Allerdings mangelt es dem Programm in einigen kritischen Bereichen wie der Stärkung der Verwaltungskapazität und der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen an Ehrgeiz. In anderen Bereichen fehlen häufig Informationen über den Inhalt der Maßnahmen, ihre Fristen und ihre Finanzierung, was die Beurteilung erschwert, ob die festgestellten Probleme und Herausforderungen durch diese Maßnahmen gelöst werden können.

    3.

    Positiv hervorzuheben sind Initiativen zur Einführung eines mittelfristigen Ausgabenrahmens, zur Verringerung der Lohnnebenkosten und zur Reform der Forschungsstrukturen.

    4.

    Folgenden Bereichen des rumänischen nationalen Reformprogramms ist nun höchste Priorität einzuräumen: Stärkung der Verwaltungskapazität, Maßnahmen gegen Konjunkturüberhitzung, zur Verbesserung der Haushaltsplanung und der Ausgabenqualität; Bürokratieabbau und Aktivierung des Arbeitskräfteangebots sowie Anhebung des Qualifikationsniveaus. Vor diesem Hintergrund wird Rumänien empfohlen,

    seine Verwaltungskapazität auf zentraler und lokaler Regierungsebene durch den Aufbau eines wirksamen Regelungs-, Kontroll- und Durchsetzungsrahmens umgehend zu stärken;

    eine prozyklische Finanzpolitik zu vermeiden, um das zunehmende Leistungsbilanzdefizit und den Inflationsdruck einzudämmen, die Lohnentwicklung im Rahmen des Produktionswachstums zu halten und die Haushaltsplanung und -ausführung sowie die Qualität der öffentlichen Finanzen durch eine Neustrukturierung der öffentlichen Ausgaben und durch eine Verringerung und Umwidmung der staatlichen Beihilfen auf horizontale Ziele zu verbessern;

    schnell die Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen einer kohärenten Bemühung um eine bessere Rechtsetzung deutlich zu verkürzen und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, was auch dem Kampf gegen Korruption zugute kommen wird;

    ein integriertes Konzept für mehr Beschäftigung, höhere Erwerbsquoten und ein höheres Produktivitätsniveau umzusetzen; dies soll insbesondere bewirkt werden durch eine Beschleunigung der Reformen im Bildungssystem, um dem Bedarf des Arbeitsmarktes besser entsprechen zu können, durch eine Senkung der Schulabbrecherquote, durch eine wesentlich stärkere Einbeziehung von Erwachsenen in die Aus- und Fortbildung sowie durch die Umwandlung von Subsistenz-/Nebenerwerbslandwirtschaft in nachhaltige Beschäftigung.

    5.

    Außerdem sollte Rumänien sich während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms auf Folgendes konzentrieren: weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere gegenüber möglichen Risiken im Hinblick auf die Angemessenheit und Tragfähigkeit der Ruhegehälter, intensivere Maßnahmen zur Beseitigung der zersplitterten Forschungsbasis bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass die geplante Erhöhung der öffentlichen Forschungsmittel wirksame Ergebnisse zeitigt, indem die nationale FuE- und Innovationsstrategie kraftvoll umgesetzt wird und ihre Ergebnisse regelmäßig überprüft werden, ferner ein stärker integriertes Konzept zur Entwicklung von Infrastruktur und IT, stärkere Bemühungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, erfolgreicher arbeitende und geografisch besser verteilte Arbeitsämter, insbesondere zur Unterstützung besonders benachteiligter Gruppen.

    SLOWENIEN

    1.

    In Anbetracht des slowenischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Slowenien hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 gute Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte sind bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen zu verzeichnen.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in gewissem Umfang aufgegriffen wurden. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind einige Fortschritte festzustellen. Auch wenn der Umsetzungsbericht nicht ausdrücklich die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen erwähnt, so wird in der beigefügten Tabelle doch ein klarer Bezug dazu hergestellt.

    4.

    Der Umsetzungsbericht 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, Einbeziehung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung aller großen Arbeitsmarktreformen, Bemühungen um eine Stärkung der Verbindung zwischen dem Bildungs- und Stipendiensystem und der Wirtschaft, die Verkürzung der Gründungsphase für neue Unternehmen und die Verringerung der Verwaltungslasten. Mit dem Beitritt zum Euro-Raum hat Slowenien auf der makroökonomischen Ebene einen entscheidenden Schritt voran getan.

    5.

    Höchste Priorität muss im nationalen Reformprogramm Sloweniens folgenden Bereichen eingeräumt werden: Fortsetzung der Reform des Rentensystems und wirksame Umsetzung der Strategie zur Verlängerung des Erwerbslebens, stärkere Konzentration auf die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts in Verbindung mit stärker auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittenen Konzepten bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Vor diesem Hintergrund wird Slowenien empfohlen,

    weitere Schritte zu ergreifen, um die Reform des Rentensystems fortzusetzen und das aktive Altern zu fördern mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen und die langfristige Nachhaltigkeit zu verbessern;

    im Zuge eines integrierten Flexicurity-Konzepts und auf der Grundlage der jüngsten Reformen flexiblere vertragliche Vereinbarungen für alle Arbeitnehmer zu fördern und einer vor allem junge Menschen treffenden Segmentierung des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken sowie die Leistungsfähigkeit der Arbeitsmarktdienste insbesondere für Personen mit geringen Beschäftigungsaussichten weiter zu verbessern.

    6.

    Außerdem muss Slowenien während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Intensivierung der Umsetzung und erforderlichenfalls der Entwicklung der nationalen Forschungs- und Innovationsstrategie, Intensivierung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor, vor allem bei den Finanzdienstleistungen für Privatkunden, verschiedenen Versorgungsunternehmen und den freien Berufen, nicht zuletzt zur Eindämmung der Inflation, ferner verbesserte Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit CO2-Emissionen und nicht erreichten Kyoto-Zielen, Durchführung des ehrgeizigen Plans einer stärkeren Verbindung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt.

    SLOWAKEI

    1.

    In Anbetracht des slowakischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Die Slowakei hat bei der Umsetzung ihres nationalen Reformprogramms zwischen 2005 und 2007 gewisse Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind die Fortschritte begrenzt.

    3.

    Der Umsetzungsbericht zeigt, dass die Empfehlungen des Rates in unterschiedlichem Maße aufgegriffen wurden. Es bedarf noch weiterer Reformen zur Steigerung der FuE- und der Bildungsausgaben, zur Umsetzung von Strategien im Bereich der Mikroökonomie, zur Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und zum Abschluss der Reform des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens. In den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge Aufmerksamkeit verdienen, sind die Fortschritte unterschiedlich.

    4.

    Der Umsetzungsbericht der Slowakei für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: die vorgesehene Reduzierung des Defizits der öffentlichen Haushalte auf unter 3 % des BIP im Jahr 2007, die Annahme einer Reihe von Strategiedokumenten in den Bereichen FuE und Innovation, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die zum Teil erfolgte Einführung einer zentralen Anlaufstelle für Unternehmensgründungen, die Reform des Arbeitsrechts, die Annahme der Strategie für lebenslanges Lernen und die Bemühungen um eine Überarbeitung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zwecks besserer Anpassung an die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

    5.

    Die Slowakei muss folgenden Bereichen in ihrem nationalen Reformprogramm höchste Priorität einräumen: Anhebung der Ausgaben für Bildung, FuE und Innovation, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit, Abschluss der Reform des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens und dessen qualitative Verbesserung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Vor diesem Hintergrund wird der Slowakei empfohlen,

    eine kohärente FuE- und Innovationsstrategie mit besonderem Augenmerk auf der institutionellen Reform der öffentlichen Forschung und einer wesentlichen Verbesserung der Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen ordnungsgemäß umzusetzen und gleichzeitig Ressourcen in FuE und Innovation sowie Bildung umzuschichten;

    die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, und zwar insbesondere im Wege der Umsetzung einer umfassenden Strategie für bessere Rechtsetzung, die sowohl Folgenabschätzungen als auch eine Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften beinhaltet;

    im Rahmen eines integrierten Flexicurity-Konzepts die Strategie für lebenslanges Lernen entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes umzusetzen, die Bildungsreform im Primar-, Sekundar- und Hochschulbereich im Hinblick auf die Verbesserung der Qualifikationen und Kenntnisse abzuschließen und den Zugang zu Beschäftigung insbesondere für Langzeitarbeitslose und Benachteiligte zu verbessern.

    6.

    Außerdem muss die Slowakei im weiteren Verlauf ihres nationalen Reformprogramms folgende Schwerpunkte setzen: Weiterentwicklung der IKT-Politik insbesondere in Bezug auf die Breitband-Infrastruktur, Einführung zentraler Anlaufstellen für Unternehmensgründungen, Heranbildung unternehmerischer Kompetenz, Stärkung des Wettbewerbs bei der Stromversorgung, Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Lohn und Beschäftigung, Entwicklung einer Strategie für einen längeren Verbleib der Menschen im Erwerbsleben sowie Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für junge Menschen.

    FINNLAND

    1.

    In Anbetracht des finnischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Finnland hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms von 2005 bis 2007 sehr gute Fortschritte gemacht. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind gute Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Laut Umsetzungsbericht sind auch in den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, gewisse Fortschritte festzustellen. Der Umsetzungsbericht berücksichtigt auch speziell die an die Länder des Euro-Raums gerichteten Empfehlungen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Finnlands für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: die laufenden Reformen zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise des nationalen Innovationssystems und den Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer.

    5.

    Während der Laufzeit des nationalen Reformprogramms muss Finnland folgende Schwerpunkte setzen: Fortsetzung der Reformen zur Verbesserung des Wettbewerbs und der Produktivität in bestimmten Dienstleistungssektoren und dadurch Reduzierung des hohen Preisniveaus, Durchführung der angekündigten Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Ziels, Fortsetzung der Reformen zur Beseitigung der Engpässe auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der hohen strukturellen Arbeitslosigkeit, vor allem der Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten, einschließlich junger Menschen, und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Beitrags, den die Migration leisten kann.

    SCHWEDEN

    1.

    In Anbetracht des schwedischen Umsetzungsberichts für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Schweden hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms im Zeitraum 2005—2007 sehr gute Fortschritte erzielt. Dies gilt auch für die Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen.

    3.

    In den Bereichen, die der Rat als besonderer Aufmerksamkeit bedürftig eingestuft hat, sind dem Umsetzungsbericht zufolge gute Fortschritte zu verzeichnen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht Schwedens für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: den Aktionsplan zur Rechtsvereinfachung und die Verpflichtung zur Verbesserung des Systems für Folgenabschätzungen, ferner die Fortschritte bei der Anhebung der Erwerbsquote und der Senkung der Arbeitslosigkeit, die nachhaltige Nutzung von Energie und die Fortschritte bei der Aufstockung öffentlicher FuE-Investitionen.

    5.

    Schweden muss weitere Maßnahmen auf der Regulierungsebene ergreifen, um insbesondere im Dienstleistungsbereich den Wettbewerb zu erhöhen, sich auf die Umsetzung und Folgenabschätzung der jüngsten Reformen zur Erhöhung von Arbeitsanreizen konzentrieren, die Jugendarbeitslosigkeit bewältigen, die Erwerbsquote von Migranten anheben und Personen, die krankheitsbezogene Leistungen erhalten, wieder in den Arbeitsmarkt integrieren.

    VEREINIGTES KÖNIGREICH

    1.

    In Anbetracht des Umsetzungsberichts des Vereinigten Königreichs für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und unter Berücksichtigung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Das Vereinigte Königreich hat bei der Umsetzung seines nationalen Reformprogramms von 2005 bis 2007 deutliche Fortschritte erzielt. Bei der Erfüllung der auf der Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates eingegangenen Verpflichtungen in den vier vorrangigen Bereichen sind gute Fortschritte zu verzeichnen.

    3.

    Die Empfehlung des Rates ist dem Umsetzungsbericht zufolge gut aufgegriffen worden. Auch in den anderen Bereichen, die den Schlussfolgerungen des Rates zufolge besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind gute Fortschritte festzustellen.

    4.

    Der Umsetzungsbericht des Vereinigten Königreichs für 2007 lässt folgende positive Entwicklungen erkennen: die Pläne für ein integriertes Beschäftigungs- und Qualifizierungskonzept, die Ansätze zur Schaffung eines unternehmerfreundlichen Ordnungsrahmens und die zukunftsweisenden Pläne zur Energiepolitik.

    5.

    Der Bereich im nationalen Reformprogramm des Vereinigten Königreichs, dem höchste Priorität eingeräumt werden muss, ist die Verbesserung des Qualifikationsniveaus mit dem Ziel, die Produktivität zu steigern und Nachteile auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird dem Vereinigten Königreich empfohlen,

    die neuen Pläne zur substanziellen Verbesserung des Qualifikationsniveaus umzusetzen und ein integriertes Beschäftigungs- und Qualifizierungskonzept zur Steigerung der Produktivität und Verbesserung der Beschäftigungschancen für benachteiligte Arbeitnehmer einzuführen.

    6.

    Außerdem muss das Vereinigte Königreich folgende Schwerpunkte für die Zukunft setzen: Es muss schrittweise mehr Wohnraum bereitstellen, um mittelfristig den Nachfragedruck drosseln zu können, und die jüngste Reform der FuE- und Innovationspolitik voll umsetzen, um sich seiner Zielvorgabe hinsichtlich der FuE-Intensität, insbesondere durch stärkere Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Dienstleistungssektors, weiter annähern zu können.

    MITGLIEDSTAATEN DES EURO-RAUMS

    1.

    In Anbetracht der Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten des Euro-Raums für 2007, der Beurteilung der Fortschritte bei der Durchführung wichtiger Strukturreformen durch die Kommission und auf der Grundlage der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:

    2.

    Die Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten des Euro-Raums zeigen, dass bei den Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des Euro-Raums gewisse Fortschritte erzielt wurden.

    3.

    Es bedarf weiterer umfangreicher Reformen, um den Empfehlungen in den Bereichen Mikroökonomie und Beschäftigung nachzukommen. Die 2007 erzielten Fortschritte im Bereich der Makroökonomie müssen auf Dauer angelegt werden.

    4.

    Die Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten des Euro-Raums für 2007 lassen folgende positive Entwicklungen erkennen: Haushaltsanpassung im Jahr 2007, Erlass von Rechtsvorschriften zur Förderung der Integration der Finanzmärkte und in einigen Mitgliedstaaten die Lohnflexibilität befördernde Tarifverhandlungssysteme.

    5.

    Im Euro-Raum ist folgenden Bereichen höchste Priorität einzuräumen: Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und deren Beitrag zum Wachstum, Wettbewerb auf den Produktmärkten, insbesondere bei den Dienstleistungen, sowie Integration der Finanzmärkte und Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden, um die Anpassung zu erleichtern und eine flexiblere Preisgestaltung zu ermöglichen, angemessene Lohnentwicklung insgesamt sowie auf sektoraler, regionaler und tätigkeitsbezogener Ebene im Rahmen der Produktivitätsentwicklung, um Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren, Flexicurity auf den Arbeitsmärkten gemäß den gemeinsamen Grundsätzen und mehr Mobilität der Arbeitskräfte, damit sich die Arbeitsmärkte besser anpassen können.

    6.

    Vor diesem Hintergrund ergehen neben den länderspezifischen Empfehlungen die folgenden Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Euro-Raums:

    Fortführung der Haushaltskonsolidierung entsprechend den jeweiligen mittelfristigen Zielen gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, wobei als Eckpunkt eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP gilt. Im April 2007 stellte die Euro-Gruppe einvernehmlich fest, dass die meisten Mitgliedstaaten des Euro-Raums bei Nutzung der günstigen Konjunkturbedingungen ihre mittelfristigen Ziele 2008 oder 2009 erreichen würden und dass alle Staaten dies spätestens für 2010 anstreben sollten. Wurden die mittelfristigen Ziele erreicht, so sollte die Haushaltslage stabil gehalten werden;

    Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen durch Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und der Steuerpolitik sowie durch Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zwecks Steigerung von Produktivität und Innovation als Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und finanzieller Tragfähigkeit;

    wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere bei Dienstleistungen, und Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung der vollständigen Integration der Finanzmärkte und des Wettbewerbs bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden bei gleichzeitiger Stärkung der Stabilitätsregeln und der Konvergenz auf dem Gebiet der Aufsicht;

    Steigerung von Flexibilität und Sicherheit auf den Arbeitsmärkten, unter anderem durch die Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze, die auf die spezifischen Umstände eines jeden Mitgliedstaats zugeschnitten und uneingeschränkt mit soliden und langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen vereinbar sein müssen, durch eine bessere Abstimmung der Lohn- und der Produktivitätsentwicklung zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Arbeitskräftemobilität über Länder- und Berufsgrenzen hinweg.

    7.

    Um aus der Währungsunion größtmögliche Synergien zu schöpfen und den politischen Reformwillen zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten des Euro-Raums die Koordinierung ihrer Politik insbesondere im Rahmen der Euro-Gruppe und in internationalen Gremien weiter stärken; ferner sollten bestehende Vereinbarungen über die Außenvertretung des Euro-Raums vollständig umgesetzt werden. Dies würde in bedeutendem Maße dazu beitragen, politischen Herausforderungen im Euro-Raum und in der globalen Wirtschaft mit Erfolg begegnen zu können. In dieser Hinsicht sind die von der Euro-Gruppe im April 2007 in Berlin beschlossenen Leitlinien für die öffentlichen Finanzen zu begrüßen. Die Mitgliedstaaten des Euro-Raums werden gebeten, diese Empfehlungen in ihren einzelstaatlichen Politiken zu berücksichtigen. Die Euro-Gruppe wird die Umsetzung der Empfehlungen regelmäßig überprüfen.


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