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Document 32008D1065
Decision No 1065/2008/EC of the European Parliament and of the Council of 22 October 2008 repealing Council Decision 85/368/EEC on the comparability of vocational training qualifications between the Member States of the European Community
Entscheidung Nr. 1065/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
Entscheidung Nr. 1065/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
ABl. L 288 vom 30.10.2008, p. 4–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repeal | 31985D0368 |
30.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 288/4 |
ENTSCHEIDUNG Nr. 1065/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2008
zur Aufhebung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 150 Absatz 4,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In den Gemeinschaftsstrategien für eine bessere Rechtsetzung wird die Bedeutung der Vereinfachung einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften als Schlüsselfaktor für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Erreichung der Lissabon-Ziele hervorgehoben. |
(2) |
Bei der Durchführung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates (3) hat sich gezeigt, dass die Entscheidung nicht für die Vergleichbarkeit beruflicher Qualifikationen von Arbeitnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, sorgen kann. |
(3) |
Die in der Entscheidung 85/368/EWG vorgesehenen Methoden und Konzepte zur Beschreibung und zum Vergleich von Qualifikationen entsprechen nicht den heute in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung angewandten Methoden und Konzepten. |
(4) |
Durch die Annahme der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (4) wird die Entscheidung 85/368/EWG überflüssig. |
(5) |
Die Entscheidung 85/368/EWG sollte daher aufgehoben werden — |
HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entscheidung 85/368/EWG wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Entscheidung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Straßburg am 22. Oktober 2008.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
H.-G. PÖTTERING
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-P. JOUYET
(1) ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 90.
(2) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 25. September 2008.
(3) ABl. L 199 vom 31.7.1985, S. 56.
(4) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.