Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32005R1989

    Verordnung (EG) Nr. 1989/2005 der Kommission vom 7. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der polnischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt

    ABl. L 320 vom 8.12.2005, p. 22–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/02/2009

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/1989/oj

    8.12.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 320/22


    VERORDNUNG (EG) Nr. 1989/2005 DER KOMMISSION

    vom 7. Dezember 2005

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Mais aus Beständen der polnischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1), insbesondere auf Artikel 6,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 der Kommission (2) wurde geändert, um insbesondere die Angebotsfrist bis zum 28. Juni 2006 zu verlängern.

    (2)

    Im Rahmen dieser Verlängerung wurden jedoch die Wochen ab dem 26. Oktober 2005, in denen keine Ausschreibungen stattfinden, nicht präzisiert. Es könnten somit Marktteilnehmer in den genannten Wochen in gutem Glauben Angebote einreichen, obwohl keine Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgesehen ist.

    (3)

    Es sind daher bis zum 28. Juni 2006 die Wochen auszuschließen, in denen keine Ausschreibung stattfindet.

    (4)

    Angesichts des vorhersehbaren Marktbedarfs und der Mengen, über die die polnische Interventionsstelle verfügt, hat Polen die Kommission von der Absicht ihrer Interventionsstelle unterrichtet, die ausgeschriebene Menge um 65 197 Tonnen zu erhöhen. Angesichts der Marktlage sollte dem Antrag Polens stattgegeben werden.

    (5)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 ist daher entsprechend zu ändern.

    (6)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Verordnung (EG) Nr. 1164/2005 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 1 wird die Mengenangabe „90 000“ Tonnen durch die Mengenangabe „155 197“ Tonnen ersetzt.

    2.

    Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

    „Die Angebotsfristen der folgenden Teilausschreibungen enden jeweils am Mittwoch um 15.00 Uhr Brüsseler Zeit, ausgenommen der 3. August 2005, der 17. August 2005, der 31. August 2005, der 28. Dezember 2005, der 12. April 2006 und der 24. Mai 2006; in diesen Wochen findet keine Ausschreibung statt.“

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 7. Dezember 2005

    Für die Kommission

    Mariann FISCHER BOEL

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1154/2005 der Kommission (ABl. L 187 vom 19.7.2005, S. 11).

    (2)  ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 4. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1742/2005 (ABl. L 280 vom 25.10.2005, S. 4).


    Top