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Document 32005L0068R(01)

Berichtigung der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG ( ABl. L 323 vom 9.12.2005 )

OJ L 270, 13.10.2007, p. 32–32 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2005/68/corrigendum/2007-10-13/oj

13.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 270/32


Berichtigung der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 323 vom 9. Dezember 2005 )

1.

Seite 25, Artikel 49:

anstatt:

„Artikel 49

Grundsätze und Voraussetzungen für die Ausübung von Rückversicherungstätigkeiten

Die Mitgliedstaaten dürfen auf Agenturen oder Zweigniederlassungen von Rückversicherungsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft haben und die Tätigkeit der Rückversicherung in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen oder ausüben, keine Vorschriften anwenden, die sie gegenüber Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in diesem Mitgliedstaat besser stellen würden.“

muss es heißen:

„Artikel 49

Grundsätze und Voraussetzungen für die Ausübung von Rückversicherungstätigkeiten

Die Mitgliedstaaten dürfen auf Rückversicherungsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft haben und die Tätigkeit der Rückversicherung in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen oder ausüben, keine Vorschriften anwenden, die sie gegenüber Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in diesem Mitgliedstaat besser stellen würden.“

2.

Seite 30, Artikel 58 betreffend Änderungen der Richtlinie 92/49/EWG:

a)

Nummer 2, Eingangssatz:

anstatt

:

„2.

Artikel 16 Absätze 4, 5 und 6 erhält folgende Fassung:“

muss es heißen

:

„2.

Artikel 16 Absätze 4, 5 und 5a erhält folgende Fassung:“

b)

Nummer 2, vierter Gedankenstrich von Artikel 16 Absatz 4:

anstatt

:

„—

im Rahmen von Gerichtsverfahren, die aufgrund von Artikel 53 oder aufgrund besonderer Bestimmungen dieser Richtlinie oder aufgrund anderer auf dem Gebiet der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erlassener Richtlinien vorgesehen sind, eingeleitet werden‘.“

muss es heißen

:

„—

im Rahmen von Gerichtsverfahren, die aufgrund von Artikel 56 oder aufgrund besonderer Bestimmungen dieser Richtlinie oder aufgrund anderer auf dem Gebiet der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erlassener Richtlinien vorgesehen sind, eingeleitet werden‘.“

3.

Seite 39, Artikel 60 betreffend Änderungen der Richtlinie 2002/83/EG, Nummer 11, Eingangssatz:

anstatt:

„11.

Artikel 37 Absatz 4 erhält folgende Fassung:“

muss es heißen:

„11.

Artikel 38 Absatz 4 erhält folgende Fassung:“


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