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Document 32003R1668

    Verordnung (EG) Nr. 1668/2003 der Kommission vom 1. September 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken

    ABl. L 244 vom 29.9.2003, p. 32–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 19/04/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32009R0250

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1668/oj

    32003R1668

    Verordnung (EG) Nr. 1668/2003 der Kommission vom 1. September 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken

    Amtsblatt Nr. L 244 vom 29/09/2003 S. 0032 - 0056


    Verordnung (EG) Nr. 1668/2003 der Kommission

    vom 1. September 2003

    zur Durchführung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates im Hinblick auf das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1667/2003 der Kommission(2), insbesondere auf Artikel 12 Ziffer viii),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Leistungen und die Wettbewerbsfähigkeit von Kreditinstituten und Pensionsfonds in der Gemeinschaft geschaffen.

    (2) Um die Übermittlung von Statistiken über Umweltschutzausgaben zu vereinfachen, sollte das in der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission vom 17. Dezember 1998 betreffend das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken(3), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1614/2002(4), festgelegte technische Format angepasst werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2702/98 enthält das technische Format für die Übermittlung der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik, die im gemeinsamen Modul der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 und ihren Einzelmodulen für Industrie, Handel und Baugewerbe aufgelistet sind. Dieses technische Format muss geändert werden, da Merkmale über Umweltausgaben hinzugefügt und einige Merkmale des Einzelmoduls der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 für Industrie zusätzlich nach Umweltbereichen aufgegliedert wurden.

    (3) Es ist erforderlich, das technische Format für die Übermittlung struktureller Unternehmensstatistiken über Kreditinstitute und Pensionsfonds gemäß den Anhängen 6 und 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates festzulegen, um vergleichbare und harmonisierte Daten für die Mitgliedstaaten zu erstellen, das Fehlerrisiko bei der Datenübermittlung zu verringern und die Verarbeitung der erhobenen Daten sowie ihre Weiterleitung an die Nutzer zu beschleunigen. Für die Übermittlung der Merkmale der Einzelmodule für Kreditinstitute und Pensionsfonds ist ein neues technisches Format erforderlich, da das in der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission festgelegte technische Format für die Übermittlung der Merkmale des gemeinsamen Moduls und der Einzelmodule für Industrie, Handel und Baugewerbe eine abweichende Aufgliederung der Ergebnisse vorsieht.

    (4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 der Kommission wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Das in Artikel 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 genannte technische Format für Anhang 6 ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

    Artikel 3

    Das in Artikel 9 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 genannte technische Format für Anhang 7 ist in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.

    Artikel 4

    Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten des Berichtsjahrs 2001 und der nachfolgenden Jahre, mit Ausnahme der Daten von Anhang 7, für die dieses Format ab dem Berichtsjahr 2002 gilt.

    Artikel 5

    Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 1. September 2003

    Für die Kommission

    Pedro Solbes Mira

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 14 vom 17.1.1997, S. 1.

    (2) Siehe S. 1 dieses Amtsblatts.

    (3) ABl. L 344 vom 18.2.1998, S. 102.

    (4) ABl. L 244 vom 12.9.2002, S. 7.

    ANHANG I

    Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2702/98 wird wie folgt geändert:

    1. In der unter Nummer 2 dargestellten Datensatzstruktur wird die folgende Reihe hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2. In der Tabelle von Nummer 3.1 "Art der Reihe" wird die folgende Reihe hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3. In der Tabelle von Nummer 3.1 "Art der Reihe" wird die folgende Reihe umbenannt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    4. In der Tabelle von Nummer 3.7 "Variablen" werden die folgenden Variablen hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    5. Die folgende Tabelle wird hinzugefügt:

    "3.14. Aufschlüsselung nach Umweltbereichen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

    ANHANG II

    TECHNISCHES FORMAT FÜR STATISTIKEN ÜBER KREDITINSTITUTE

    1. Form der Daten

    Die Daten werden in Form von Datensätzen übermittelt, die zum großen Teil die Merkmale der Daten beschreiben (Land, Jahr, Wirtschaftszweig usw.). Die Daten selbst sind Zahlen, die mit Kennzeichen und Fußnoten versehen werden können, um beispielsweise Aggregierungen von NACE-Codes zu beschreiben. Wenn es sich um vertrauliche Daten handelt, wird der tatsächliche Wert im Feld angegeben und mit einem Kennzeichen versehen, das auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist.

    Zur Präzisierung der Art der Daten sind folgende Sonderfälle zu unterscheiden:

    - Daten gleich Null (Code "0"): nur wenn der tatsächliche Wert gleich Null ist (das dadurch beschriebene Phänomen existiert in dem Land nicht).

    - Fehlende Daten (Code "m"): bisher fehlen die Daten; der Mitgliedstaat will sie jedoch übermitteln, sobald sie zur Verfügung stehen.

    - Daten nicht verfügbar: diese Daten werden in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht erhoben. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht übermittelt.

    Wenn eine ganze Dimension (Variable, NUTS-Code, NACE-Code usw.) nicht erhoben wird, gibt es auch keinen entsprechenden Datensatz, es sei denn, diese Dimension fehlt, weil sie von einer Umgruppierung von NACE-Codes betroffen ist. Zur Unterscheidung muss deshalb unbedingt angegeben werden, ob Daten tatsächlich fehlen. In dem Fall wird ein Datensatz übermittelt (einer pro fehlende Position), in dem anstelle des Datenwertes der Code "m" (missing) eingesetzt wird. Wenn dagegen die Daten gleich Null sind, wird der Wert "0" angegeben.

    2. Datensatzstruktur

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    NB:

    A = alphanumerisch, N = numerisch.

    3. Beschreibung der Felder

    3.1. Reihe

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.2. Jahr

    3.3. Gebietseinheit

    Dieser Code entspricht bei nationalen Reihen dem Land, bei regionalen Reihen (Reihe 6H) der Region. Er basiert auf dem Code der NUTS 99. Bei den Regionen werden den beiden Stellen für das Land zwei weitere Stellen für die jeweilige Region hinzugefügt (siehe NUTS 99).

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.4. Wirtschaftszweig

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.5. Berechnung

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.6. Einheit

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.7. Variable

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.8. Größenklasse/Sitz der Muttergesellschaft/Kategorie

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.9. Aufschlüsselung nach Produkten

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.10. Rechtsform/Geografische Aufgliederung

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.11. Datenwert

    Währungsdaten werden in Millionen der nationalen Währungseinheit oder (bei Ländern der Eurozone) in Euro angegeben.

    Zur Präzisierung der Art der Daten sind folgende Fälle zu unterscheiden:

    - "Daten gleich Null" (Code "0"): nur wenn der tatsächliche Wert gleich Null ist (das dadurch beschriebene Phänomen existiert in dem Land nicht).

    - "Fehlende Daten" (Code "m"): bisher fehlen die Daten; der Mitgliedstaat will sie jedoch übermitteln, sobald sie zur Verfügung stehen.

    - "Daten nicht verfügbar": diese Daten werden in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht erhoben. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht übermittelt.

    Wenn eine ganze Dimension (Variable, NUTS-Code, NACE-Code usw.) nicht erhoben wird, gibt es auch keinen entsprechenden Datensatz, es sei denn, diese Dimension fehlt, weil sie von einer Umgruppierung von NACE-Codes betroffen ist. Zur Unterscheidung muss deshalb unbedingt angegeben werden, ob Daten tatsächlich fehlen. In dem Fall wird ein Datensatz übermittelt (einer pro fehlende Position), in dem anstelle des Datenwertes der Code "m" (missing) eingesetzt wird.

    3.12. Qualitätskennzeichnen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    "Überarbeitete Daten" sind Daten, die wiederholt übermittelt werden. Es handelt sich um Korrekturen früher übermittelter Daten.

    "Aktualisierte Daten" sind Daten, die vorher nicht verfügbar und im Feld für den Datenwert mit "m" (fehlende Daten) kodiert waren (siehe 3.11 oben), inzwischen jedoch verfügbar sind.

    "Vorläufige Daten" sind zu kennzeichnen, um darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten möglicherweise noch berichtigt werden.

    3.13. Vertraulichkeitskennzeichen

    Die Mitgliedstaaten sollten vertrauliche Daten entsprechend der folgenden Aufstellung kennzeichnen:

    Länder, die keine vertraulichen Daten übermitteln können, werden gebeten, beim Datenwert den Code "x" einzusetzen (siehe 3.11) und durch das entsprechende Kennzeichen darauf hinzuweisen, dass die Daten auf Grund der Vertraulichkeit fehlen.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.14. Dominanz

    Numerischer Wert kleiner oder gleich 100. Er gibt das prozentuale Gewicht für ein oder zwei Unternehmen an, die in den Daten dominieren und sie damit vertraulich machen. Der Wert wird auf die nächste ganze Zahl gerundet, z. B. 90,3 auf 90 oder 94,50 auf 95. Bei nicht vertraulichen Daten bleibt das Feld leer. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn im vorigen Feld das Vertraulichkeitskennzeichen B oder C angegeben wurde.

    3.15. Fußnote

    Bei Bedarf können den Daten Fußnoten mit einer Länge von höchstens 250 Zeichen angefügt werden.

    4. Elektronische Form

    Die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten werden Eurostat von den zuständigen nationalen Behörden in elektronischer Form übermittelt. Die Übertragung erfolgt gemäß geeigneten, vom Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) genehmigten Austauschstandards. Eurostat stellt eine ausführliche Dokumentation über die genehmigten Standards sowie Leitlinien für ihre Anwendung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung zur Verfügung.

    5. Übergangsregelungen

    Übergangsweise können die Daten als Textdatei im ASCII-Format übermittelt werden, wobei die einzelnen Felder durch ein Semikolon ";", die einzelnen Datensätze durch ein Wagenrücklaufzeichen (ASCII-Hexadezimalcode "0D") und/oder ein Zeilenvorschubzeichen (ASCII-Hexadezimalcode "0A") voneinander zu trennen sind.

    6. Beispiele für Datensätze

    Beispiel 1:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Belgien meldet in der Reihe 6A (Jährliche Unternehmensstatistiken) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 87 Unternehmen. Die Daten sind nicht vertraulich.

    6A; 2001; BE; 6512; NBR; UNIT; 11110;;;;87;;;;

    Beispiel 2:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Dänemark meldet in der Reihe 6B (Jährliche Unternehmensstatistiken nach der Rechtsform) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 25 Unternehmen der Rechtsform Genossenschaft. Die Daten sind nicht vertraulich.

    6B; 2001; DK; 6512; NBR; UNIT; 11111;;;LS02; 25;;;;

    Beispiel 3:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Portugal meldet in der Reihe 6C (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach dem Sitzland der Muttergesellschaft) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: eine Bilanzsumme in Höhe von 23567 Mio. EUR für Kreditinstitute, deren Muttergesellschaft sich im Sitzland des Unternehmens befindet. Die Daten sind sowohl vorläufig als auch vertraulich, da es zu wenige Unternehmen gibt.

    6C; 2001; PT; 6512; EUR; MIO; 43310; RE01;;; 23567; P; A;;

    Beispiel 4:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Spanien meldet in der Reihe 6D (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Kategorien von Kreditinstituten) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 130 Beschäftigte in der Kategorie "Zugelassene Banken". Die Daten sind nicht vertraulich.

    6D; 2001; ES; 6512; NBR; UNIT; 16111; CA01;;; 130;;;;

    Beispiel 5:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Finnland meldet in der Reihe 6E (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Größenklassen) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 6 Unternehmen mit einer Bilanzsumme der Größenklasse "Unter 100 Mio. EUR". Die Daten sind nicht vertraulich.

    6E; 2001; FI; 6512; NBR; UNIT; 11116; SC05;;; 6;;;;

    Beispiel 6:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Das Vereinigte Königreich meldet in der Reihe 6F (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Produkten) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: Provisionserträge in Höhe von 1489 Mio. GBP in der Produktklasse "Dienstleistungen des brancheninternen Einlagengeschäfts". Die Daten sind nicht vertraulich.

    6F; 2001; UK; 6512; NC; MIO; 44130;;651211;;1489;;;;

    Beispiel 7:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Frankreich meldet in der Reihe 6G (Jährliche Unternehmensstatistiken in geografischer Gliederung) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 5 dem Finanzsektor angehörende Tochterunternehmen in Spanien. Die Daten sind nicht vertraulich.

    6G; 2001; FR; 6512; NBR; UNIT; 11510;;; ESP; 5;;;;

    Beispiel 8:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Italien meldet in der Reihe 6H (Jährliche Regionalstatistiken) für das Berichtsjahr 2001 in der Klasse 65.12 der NACE Rev. 1: 38 örtliche Einheiten in der Region "Toscana" (IT51). Die Daten sind nicht vertraulich.

    6H; 2001; IT51; 6512; NBR; UNIT; 11210;;;; 38;;;;

    ANHANG III

    TECHNISCHES FORMAT FÜR STATISTIKEN ÜBER PENSIONSFONDS

    1. Form der Daten

    Die Daten werden in Form von Datensätzen übermittelt, die zum großen Teil die Merkmale der Daten beschreiben (Land, Jahr, Wirtschaftszweig usw.). Die Daten selbst sind Zahlen, die mit Kennzeichen und Fußnoten versehen werden können, um beispielsweise Aggregierungen von NACE-Codes zu beschreiben. Wenn es sich um vertrauliche Daten handelt, wird der tatsächliche Wert im Feld angegeben und mit einem Kennzeichen versehen, das auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist.

    Zur Präzisierung der Art der Daten sind folgende Sonderfälle zu unterscheiden:

    Daten gleich Null (Code "0"): nur wenn der tatsächliche Wert gleich Null ist (das dadurch beschriebene Phänomen existiert in dem Land nicht).

    Fehlende Daten (Code "m"): bisher fehlen die Daten; der Mitgliedstaat will sie jedoch übermitteln, sobald sie zur Verfügung stehen.

    Daten nicht verfügbar: diese Daten werden in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht erhoben. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht übermittelt.

    Wenn eine ganze Dimension (Variable, NUTS-Code, NACE-Code usw.) nicht erhoben wird, gibt es auch keinen entsprechenden Datensatz, es sei denn, diese Dimension fehlt, weil sie von einer Umgruppierung von NACE-Codes betroffen ist. Zur Unterscheidung muss deshalb unbedingt angegeben werden, ob Daten tatsächlich fehlen. In dem Fall wird ein Datensatz übermittelt (einer pro fehlende Position), in dem anstelle des Datenwertes der Code "m" (missing) eingesetzt wird. Wenn dagegen die Daten gleich Null sind, wird der Wert 0 angegeben.

    2. Datensatzstruktur

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    NB:

    A = alphanumerisch, N = numerisch.

    3. Beschreibung der Felder

    3.1. Reihe

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.2. Jahr

    3.3. Gebietseinheit

    Dieser Code entspricht bei nationalen Reihen dem Land, bei regionalen Reihen (Reihe 6H) der Region. Er basiert auf dem Code der NUTS 99. Bei den Regionen werden den beiden Stellen für das Land zwei weitere Stellen für die jeweilige Region hinzugefügt (siehe NUTS 99).

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.4. Wirtschaftszweig

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.5. Berechnung

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.6. Einheit

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.7. Variable

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.8. Größenklassen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.9. Aufschlüsselung nach Währungen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.10. Geografische Aufgliederung

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.11. Datenwert

    Währungsdaten werden in Millionen der nationalen Währungseinheit oder (bei Ländern der Eurozone) in Euro angegeben.

    Zur Präzisierung der Art der Daten sind folgende Fälle zu unterscheiden:

    Daten gleich Null (Code "0"): nur wenn der tatsächliche Wert gleich Null ist (das dadurch beschriebene Phänomen existiert in dem Land nicht).

    Fehlende Daten (Code "m"): bisher fehlen die Daten; der Mitgliedstaat will sie jedoch übermitteln, sobald sie zur Verfügung stehen.

    Daten nicht verfügbar: diese Daten werden in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht erhoben. In diesem Fall wird der entsprechende Datensatz nicht übermittelt.

    Wenn eine ganze Dimension (Variable, NUTS-Code, NACE-Code usw.) nicht erhoben wird, gibt es auch keinen entsprechenden Datensatz, es sei denn, diese Dimension fehlt, weil sie von einer Umgruppierung von NACE-Codes betroffen ist. Zur Unterscheidung muss deshalb unbedingt angegeben werden, ob Daten tatsächlich fehlen. In dem Fall wird ein Datensatz übermittelt (einer pro fehlende Position), in dem anstelle des Datenwertes der Code "m" (missing) eingesetzt wird.

    3.12. Qualitätskennzeichen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    "Überarbeitete Daten" sind Daten, die wiederholt übermittelt werden. Es handelt sich um Korrekturen früher übermittelter Daten.

    "Aktualisierte Daten" sind Daten, die vorher nicht verfügbar und im Feld für den Datenwert mit "m" (fehlende Daten) kodiert waren (siehe 3.11 oben), inzwischen jedoch verfügbar sind.

    "Vorläufige Daten" sind zu kennzeichnen, um darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten möglicherweise noch berichtigt werden.

    3.13. Vertraulichkeitskennzeichen

    Die Mitgliedstaaten sollten vertrauliche Daten entsprechend der folgenden Aufstellung kennzeichnen:

    Länder, die keine vertraulichen Daten übermitteln können, werden gebeten, beim Datenwert den Code "x" einzusetzen (siehe 3.11) und durch das entsprechende Kennzeichen darauf hinzuweisen, dass die Daten auf Grund der Vertraulichkeit fehlen.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.14. Dominanz

    Numerischer Wert kleiner oder gleich 100. Er gibt das prozentuale Gewicht für ein oder zwei Unternehmen an, die in den Daten dominieren und sie damit vertraulich machen. Der Wert wird auf die nächste ganze Zahl gerundet, z. B. 90,3 auf 90 oder 94,50 auf 95. Bei nicht vertraulichen Daten bleibt das Feld leer. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn im vorigen Feld das Vertraulichkeitskennzeichen B oder C angegeben wurde.

    3.15. Fußnote

    Bei Bedarf können den Daten Fußnoten mit einer Länge von höchstens 250 Zeichen angefügt werden.

    4. Elektronische Form

    Die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten werden Eurostat von den zuständigen nationalen Behörden in elektronischer Form übermittelt. Die Übertragung erfolgt gemäß geeigneten, vom Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) genehmigten Austauschstandards. Eurostat stellt eine ausführliche Dokumentation über die genehmigten Standards sowie Leitlinien für ihre Anwendung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung zur Verfügung.

    5. Übergangsregelungen

    Übergangsweise können die Daten als Textdatei im ASCII-Format übermittelt werden, wobei die einzelnen Felder durch ein Semikolon (;), die einzelnen Datensätze durch ein Wagenrücklaufzeichen (ASCII-Hexadezimalcode 0D) und/oder ein Zeilenvorschubzeichen (ASCII-Hexadezimalcode 0A) voneinander zu trennen sind.

    6. Beispiele für Datensätze

    Beispiel 1:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Belgien meldet in der Reihe 7A (Jährliche Unternehmensstatistiken) für das Berichtsjahr 2002 in der Klasse 66.02 der NACE Rev. 1: 120 autonome Pensionsfonds. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7A; 2002; BE; 6602; NBR; UNIT; 11110;;;; 120;;;;

    Beispiel 2:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Dänemark meldet in der Reihe 7B (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Größenklassen) für das Berichtsjahr 2002 in der Klasse 66.02 der NACE Rev. 1: 38 autonome Pensionsfonds, deren Kapitalanlagen zwischen 50 Mio. und 500 Mio. EUR betragen. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7B; 2002; DK; 6602; NBR; UNIT; 11118; SC14;;; 38;;;;

    Beispiel 3:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Portugal meldet in der Reihe 7C (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Währungen) für das Berichtsjahr 2002 in der Klasse 66.02 der NACE Rev. 1: Kapitalanlagen in Höhe von 1008 Mio. EUR, aufgeschlüsselt nach US-Dollar. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7C; 2002; PT; 6602; EUR; MIO; 48640;; USD;; 1008;;;;

    Beispiel 4:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Finnland meldet in der Reihe 7D (Jährliche Unternehmensstatistiken in geografischer Aufgliederung) für das Berichtsjahr 2002 in der Klasse 66.02 der NACE Rev. 1: Umsatz in Höhe von 12548 Mio. EUR, der in der Gruppe "Sonstige EU-Länder" gemeldet wurde. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7D; 2002; FI; 6602; EUR; MIO; 48610;;; OEU; 12548;;;;

    Beispiel 5:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Spanien meldet in der Reihe 7B (Jährliche Unternehmensstatistiken, aufgeschlüsselt nach Größenklassen) für das Berichtsjahr 2002 in der Klasse 66.02 der NACE Rev. 1: Fehlende Daten zur Zahl der Unternehmen der Größenklasse > 100000 Beschäftigte. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7B; 2002; ES; 6602; NBR; UNIT; 11119; SC21;;; M;;;;

    Beispiel 6:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Belgien meldet in der Reihe 7E (Jährliche Unternehmensstatistiken über nicht autonome Pensionsfonds) für das Berichtsjahr 2002 im Abschnitt H der NACE Rev. 1 (Nicht autonome Pensionsfonds: Abschnitt H: Gastgewerbe): 35 Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds. Die Daten sind nicht vertraulich.

    7A; 2002; BE; H; NBR; UNIT; 11150;;;; 35;;;;

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