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Document 32003D0752

2003/752/EG: Beschluss Nr. 190 vom 18. Juni 2003 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte (Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz.)

ABl. L 276 vom 27.10.2003, p. 4–18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/752/oj

32003D0752

2003/752/EG: Beschluss Nr. 190 vom 18. Juni 2003 betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte (Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz.)

Amtsblatt Nr. L 276 vom 27/10/2003 S. 0004 - 0018


Beschluss Nr. 190

vom 18. Juni 2003

betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte

(Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz)

(2003/752/EG)

DIE VERWALTUNGSKOMMISSION -

aufgrund des Beschlusses Nr. 189 der Verwaltungskommission vom 18. Juni 2003 zur Ersetzung der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke für den Zugang zu Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat oder Wohnstaat durch die europäische Krankenversicherungskarte,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Ausstellung der europäischen Krankenversicherungskarte erfolgt durch den Träger des zuständigen Staats oder Wohnstaats. Um die Übernahme und die Erstattung der Kosten der aufgrund der europäischen Karte erbrachten Sachleistungen zu erleichtern, müssen die drei Hauptakteure, also die Versicherten, die Leistungserbringer und die Träger, die europäische Karte dank eines einheitlichen Musters und einheitlicher Spezifikationen leicht erkennen und akzeptieren können.

(2) Die auf der europäischen Karte sichtbar anzubringenden Daten sind in Artikel 6 des Beschlusses Nr. 189 der Verwaltungskommission aufgelistet. Die Einführung der europäischen Karte mit sichtbaren Daten ist die erste Phase eines Prozesses, der letztlich zur Abschaffung der derzeitigen Papiervordrucke und zur Verwendung eines elektronischen Datenträgers bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat oder Wohnstaat führen wird. Folglich können die zuständigen Träger der Mitgliedstaaten, die dies wünschen, schon in der ersten Phase die in diesem Erwägungsgrund genannten Daten zusätzlich in elektronischer Form, etwa auf einem Chip oder einem Magnetstreifen, speichern.

(3) Wenn außerordentliche Umstände die betreffende Person daran hindern, die europäische Karte vorzulegen, wird ihr eine provisorische Ersatzbescheinigung nach einem einheitlichen Muster ausgestellt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Muster und die Spezifikationen der europäischen Krankenversicherungskarte werden gemäß den in Anhang 1 dieses Beschlusses vorgesehenen Modalitäten festgelegt.

Artikel 2

Das Muster der provisorischen Ersatzbescheinigung wird gemäß Anhang 2 dieses Beschlusses erstellt.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt am ersten Tag des Monats nach dem Monat seiner Veröffentlichung in Kraft.

Die Vorsitzende der Verwaltungskommission

Theodora Tsotsorou

ANHANG 1

TECHNISCHE BESTIMMUNGEN ZUM MUSTER DER EUROPÄISCHEN KRANKENVERSICHERUNGSKARTE

1. Einleitung

Übereinstimmend mit den entsprechenden Beschlüssen der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer bietet die europäische Krankenversicherungskarte einen Mindestsatz sichtbarer Daten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Versicherungs- oder Wohnsitzstaat zu folgenden Zwecken verwendet werden können:

- Identifizierung der versicherten Person, des zuständigen Trägers und der Karte;

- Nachweis des Anspruchs auf Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat.

Die unten abgebildeten Muster basieren auf den in dieser Aufzeichnung definierten technischen Merkmalen, sollen jedoch nur als Anschauungsmaterial dienen.

Abbildung 1: Beispiel für die Vorderseite

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Abbildung 2: Beispiel für die Rückseite

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Während die Anordnung der sichtbaren Daten auf beiden Mustern identisch, d. h. unabhängig von der für die europäische Krankenversicherungskarte benutzten Seite ist, wurde für die Vorder- und die Rückseite eine unterschiedliche Struktur definiert. Dies ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem erforderlichen einheitlichen Muster für die europäische Karte und den strukturellen Unterschieden beider Seiten unter Wahrung des Gesamtstils von Vorder- und Rückseite der Karte.

2. Zugrunde gelegte Normen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Spezifikationen

3.1. Definitionen

Die Vorderseite ist die Seite, auf der der Mikroprozessor (ggf.) eingebettet ist. Die Rückseite ist die Seite, auf der der Magnetstreifen (ggf.) befestigt ist. Ist weder ein Mikroprozessor noch ein Magnetstreifen vorhanden, ist die Kartenvorderseite diejenige mit den hier umrissenen Informationen.

3.2. Gesamtstruktur

Das Format der europäischen Krankenversicherungskarte entspricht dem ID-1-Format (53,98 mm hoch, 85,60 mm breit und 0,76 mm dick). Hat die europäische Krankenversicherungskarte jedoch die Form eines Aufklebers, der auf der Rückseite einer nationalen Karte anzubringen ist, gilt das ID-1-Kriterium für die Dicke nicht.

3.2.1. Europäische Krankenversicherungskarte: Kartenvorderseite

Der Hintergrund ist durch eine senkrechte Achse in zwei Teile unterteilt; auf der linken Seite der Kartenfläche befindet sich Teil 1 (53 mm breit), auf der rechten Seite Teil 2.

4 Platzhalter sind dank eines Liniensatzes positioniert:

- 3 vertikale Linien

a) 5 mm vom linken Kartenrand,

b) 21,5 mm vom linken Kartenrand,

c) 1 mm vom rechten Kartenrand;

- 3 horizontale Linien

d) 2 mm vom oberen Kartenrand,

e) 17 mm vom oberen Kartenrand,

f) 5 mm vom unteren Kartenrand.

a) Plastikkarte

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b) Chipkarte

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3.2.2. Europäische Krankenversicherungskarte: Kartenrückseite

Der Hintergrund ist durch eine horizontale Achse in zwei gleichgroße Teile unterteilt; Teil 1 ist der obere Teil und Teil 2 der untere Teil.

5 Platzhalter sind dank eines Liniensatzes positioniert:

- symmetrisch

g) 9 mm vom linken Kartenrand,

h) in der Mitte der Karte,

i) 9 mm vom rechten Kartenrand;

- vertikal

j) 3 mm vom linken Kartenrand,

k) 3 mm vom rechten Kartenrand;

- horizontal

l) in der Mitte der Karte

m) 2 mm vom unteren Kartenrand.

c) Mit Magnetstreifen

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d) Ohne Magnetstreifen

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3.3. Hintergrund und grafische Elemente

3.3.1. Hintergrundfarben

Der Hintergrund ist wie folgt gefärbt(1):

- Teil 1 ist dunkelblau gemischt mit purpurn(2).

- Teil 2 ist ein Farbton aus grau/blau(3), der von der Mitte zu den Kartenrändern etwas dunkler wird.

- Das Datenfeld ist mit weißen Streifen versehen, die als Hintergrund der einzelnen Linien für personenbezogene Daten zu nutzen sind (siehe unten).

Ein Schatteneffekt in Teil 2 und im Datenfeld soll ein Relief vortäuschen, bei dem das Licht von der oberen linken Kartenseite einfällt. Das freie Feld hat dieselbe Farbe wie Teil 2 (ohne Schatteneffekt) oder das Datenfeld.

3.3.2. Europäisches Emblem

Das europäische Emblem besteht aus den europäischen Sternen in weißer Farbe:

- Auf der Vorderseite der Karte hat das Emblem einen Durchmesser von 15 mm und befindet sich senkrecht unter der Linie "d" und horizontal in der Mitte in Teil 2 des Hintergrundes.

- Auf der Rückseite der Karte hat das Emblem einen Durchmesser von 10 mm und befindet sich symmetrisch auf der senkrechten Achse "i" mittig neben der freien Fläche.

Ein anderes Emblem wird für Länder benutzt, die die europäische Karte ausstellen, ohne Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sein.

3.3.3. Datenfeld

Das Datenfeld besteht aus weißen Datenstreifen (5 Streifen auf der Vorderseite und 4 Streifen auf der Rückseite) von 4 mm Höhe mit 2 mm breiten Zwischenräumen:

- Auf der Vorderseite der Karte befindet sich das Datenfeld mittig zwischen den senkrechten Linien "b" und "c" und zwischen den waagerechten Linien "e" und "f".

- Auf der Rückseite der Karte befindet sich das Datenfeld symmetrisch auf der senkrechten Achse "h" zwischen den senkrechten Linien "j" und "k" sowie über der waagerechten Linie "m".

3.3.4. Freie Fläche

Die freie Fläche befindet sich auf der Rückseite der europäischen Karte und steht für nationale Verwendungszwecke zur Verfügung. Sie kann z. B. als Unterschriftsstreifen oder zur Beschriftung mit Text, Logo oder sonstigen Zeichen benutzt werden. Der Inhalt dieser Fläche hat keinen rechtlichen, sondern lediglich informativen Wert.

Die Fläche hat folgende Position:

- Wenn die Daten für die europäische Karte auf der Kartenvorderseite angeordnet sind, befindet sich auf der Rückseite eine freie Fläche, für die keine Vorgaben festgelegt wurden.

- Wenn die Daten für die europäische Karte auf der Rückseite einer anderen Karte angeordnet sind, so bleibt auf der Kartenrückseite eine freie Fläche bestehen, für die nur die Abmessungen festgelegt sind (10 mm hoch und 52 mm breit). Sie befindet sich symmetrisch auf der senkrechten Achse "h" mittig zwischen dem Magnetstreifen und dem Datenfeld. Sie kann vom Kartenausgeber als Unterschriftfeld zur Authentifizierung oder als Textfeld genutzt werden.

- Ist kein Magnetstreifen vorhanden, so ist die freie Fläche nicht 10 mm, sondern 20 mm hoch.

3.4. Festgelegte Datenelemente

3.4.1. Kartenname

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3.4.2. Titel

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.4.3. Ausgabestaat

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.5. Personenbezogene Datenelemente

Die personenbezogenen Datenelemente haben folgende gemeinsame Merkmale:

- Einhaltung der Norm EN 1387 in Bezug auf den Zeichensatz: Lateinisches Alphabet Nr. 1 (ISO 8859-1).

- Wenn aus Raummangel Abkürzungen benutzt werden, müssen diese durch einen Punkt gekennzeichnet sein.

Daten werden im Laserdruckverfahren, Thermotransferverfahren oder Tiefdruckverfahren aufgebracht, jedoch nicht im Prägedruckverfahren.

Die einzelnen Datenelemente werden in den Datenfeldern nach folgenden Schemata platziert:

Abbildung 3: Muster für das Datenfeld auf der Vorderseite

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Abbildung 4: Muster für das Datenfeld auf der Rückseite

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3.5.1. Bezeichnung des Vordrucks

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.5.2. Datenelemente, die sich auf den Karteninhaber beziehen

Karteninhaber kann nicht nur die versicherte Person sein, sondern auch eine andere leistungsberechtigte Person, da die Karte personengebunden ist.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.5.3. Datenelemente, die sich auf den zuständigen Träger beziehen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.5.4. Kartenbezogene Datenelemente

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.6. Sicherheitsanforderungen

Für alle Sicherheitsmaßnahmen ist allein der Kartenaussteller verantwortlich, da er am ehesten drohende Gefahren einschätzen und geeignete Gegenmaßnahmen treffen kann.

Wenn die europäische Karte auf der Rückseite der nationalen Karte angeordnet ist, gelten für sie alle Sicherheitsmaßnahmen, die auch für die nationale Karte gelten. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird jedoch empfohlen, dass manche Daten auf beiden Seiten dieselben Werte haben.

Falls weitere Elemente als Sicherheitsmaßnahmen für notwendig erachtet werden (z. B. ein Bild mit dem Gesicht des Karteninhabers), werden sie auf der anderen Kartenseite angebracht.

(1) Die technischen Einzelheiten der Farbgebung sind auf Anfrage beim Sekretariat der Verwaltungskommission erhältlich. Sie werden im angemessenen Format nach den Regeln der Technik im Druckereiwesen zur Verfügung stehen (d. h. als Quark-Xpress-Datei. Die Farbgebung ist vierfarbig CMYK und alle Bilder sind im TIFF-Format).

(2) Die CMYK-Angaben für diese Farbe sind C78 M65 Y21 K7.

(3) Die CMYK-Angaben für grau sind C33 M21 Y13 K1 und für blau C64 M46 Y16 K2.

ANHANG 2

MUSTER DER PROVISORISCHEN ERSATZBESCHEINIGUNG FÜR DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE

1. Einleitung

Die europäische Krankenversicherungsbescheinigung (nachstehend "die Bescheinigung") kann der versicherten Person ausschließlich auf Antrag als provisorischer Ersatz der europäischen Karte ausgestellt werden.

Die Bescheinigung hat ein in allen Mitgliedstaaten identisches Format und enthält die gleichen Daten wie die europäische Karte in derselben Reihenfolge (Felder 1 bis 9) sowie Daten, die den Ursprung und die Gültigkeit der Bescheinigung belegen (Felder a bis d).

2. Muster der Bescheinigung

Siehe nächste Seite.

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