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Document 32001D0202
2001/202/EC: Commission Decision of 21 February 2001 amending the list of areas in France eligible for Objective 2 of the Structural Funds in the period 2000 to 2006 (notified under document number C(2001) 416)
2001/202/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416)
2001/202/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416)
ABl. L 78 vom 16.3.2001, p. 42–73
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
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Modifies | 32000D0339 | Änderung | Anhang | DATNOT |
2001/202/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416)
Amtsblatt Nr. L 078 vom 16/03/2001 S. 0042 - 0073
Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der in Frankreich unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 416) (Nur der französische Text ist verbindlich) (2001/202/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1, nach Anhörung des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/339/EG der Kommission(2) wurde ein Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 aufgestellt. (2) Die französische Regierung hat der Kommission mitgeteilt, dass ihr bei der Festlegung der förderfähigen Gebiete bei bestimmten Gemeinden Sachfehler unterlaufen sind. (3) Die französische Regierung bestätigte auf Bitte der Kommission, dass die vorgeschlagenen Berichtigungen weder auf die Ersetzung förderfähiger Gebiete durch andere noch auf eine Änderung der förderfähigen Bevölkerung in den betreffenden Gemeinden abzielen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das mit der Entscheidung 2000/339/EG aufgestellte Verzeichnis der in Frankreich unter Ziel 2 fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 wird wie im Anhang aufgeführt geändert. Für die nicht im Anhang aufgeführten Gemeinden bleibt das Verzeichnis der unter Ziel 2 fallenden Gebiete unverändert. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 21. Februar 2001 Für die Kommission Michel Barnier Mitglied der Kommission (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. (2) ABl. L 123 vom 24.5.2000, S. 1. ANHANG BERICHTIGUNG DES VERZEICHNISSES DER UNTER ZIEL 2 DER STRUKTURFONDS FALLENDEN GEBIETE IN FRANKREICH Zeitraum 2000 bis 2006 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>