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Document 32001D0201
2001/201/EC: Commission Decision of 21 February 2001 on amending the list of areas in the United Kingdom eligible for Objective 2 of the Structural Funds in the period 2000 to 2006 (notified under document number C(2001) 415)
2001/201/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der im Vereinigten Königreich unter das Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 415)
2001/201/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der im Vereinigten Königreich unter das Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 415)
ABl. L 78 vom 16.3.2001, p. 1–41
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
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Modifies | 32000D0290 | Änderung | Anhang | DATNOT |
2001/201/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der im Vereinigten Königreich unter das Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000—2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 415)
Amtsblatt Nr. L 078 vom 16/03/2001 S. 0001 - 0041
Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 zur Änderung des Verzeichnisses der im Vereinigten Königreich unter das Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 415) (Nur der englische Text ist verbindlich) (2001/201/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1, nach Anhörung des Ausschusses für Entwicklung und Umstellung der Regionen, des Ausschusses für Agrarstrukturen und Entwicklung des ländlichen Raumes und des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Entscheidung 2000/290/EG der Kommission(2) wurde ein Verzeichnis der unter Ziel 2 der Strukturfonds fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 aufgestellt. (2) Die Aufzählung der gemäß Ziel 2 förderfähigen Gebiete in der Entscheidung vom 30. März 2000 enthält in Bezug auf die Angaben zur Region Norfolk einen Fehler - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das auf der Grundlage von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 erstellte Verzeichnis der unter das Ziel 2 fallenden Gebiete im Zeitraum 2000-2006 wird für die Region NUTS III in Norfolk wie folgt geändert: Für Gorleston muss es Magdalen West heissen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 21. Februar 2001 Für die Kommission Michel Barnier Mitglied der Kommission (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. (2) ABl. L 99 vom 19.4.2000, S. 27. ANHANG VERZEICHNIS DER UNTER ZIEL 2 DER STRUKTURFONDS FALLENDEN GEBIETE IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (2000 bis 2006) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>