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Document 22011D0091
Decision of the EEA Joint Committee No 91/2011 of 19 July 2011 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 91/2011 vom 19. Juli 2011 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 91/2011 vom 19. Juli 2011 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 262 vom 6.10.2011, p. 63–63
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 21994A0103(32) | Ersetzung | Artikel 7 Absatz 6 Text | 01/01/2011 | |
Modifies | 21994A0103(32) | Ersetzung | Artikel 7 Absatz 7 Text | 01/01/2011 | |
Modifies | 21994A0103(32) | Ersetzung | Artikel 7 Absatz 8 Text | 01/01/2011 |
6.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 262/63 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 91/2011
vom 19. Juli 2011
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 96/2010 vom 2. Juli 2010 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Maßnahmen der Union zur Förderung der Umsetzung, Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen. |
(3) |
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2010 fortgesetzt werden kann — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:
1. |
In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt. |
2. |
In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt. |
3. |
In Absatz 8 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010 und 2011“ ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (2).
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2011.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 2011.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Kurt JÄGER
(1) ABl. L 277 vom 21.10.2010, S. 53.
(2) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.