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Document 22007D0077

Beschluss Nr. 35/2006 vom 22. Dezember 2006 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte

ABl. L 32 vom 6.2.2007, p. 198–199 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 219M vom 24.8.2007, p. 195–196 (MT)
ABl. L 32 vom 6.2.2007, p. 27–27 (BG, RO)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/77(1)/oj

6.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 32/198


BESCHLUSS NR. 35/2006

vom 22. Dezember 2006

des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte

(2007/77/EG)

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS –

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,

in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste eines Sektoralen Anhangs ein Beschluss des Gemischten Ausschusses erforderlich ist -

BESCHLIESST:

1.

Die Konformitätsbewertungsstelle nach Anlage A wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen.

2.

Die Listung der in der Anlage A aufgeführten Konformitätsbewertungsstelle erstreckt sich auf die von den Vertragsparteien vereinbarten Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren; über die Erstreckung befinden im Weiteren die Parteien.

Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

James C. SANFORD

Unterzeichnet in Washington D.C. am 15. Dezember 2006.

Für die Europäische Gemeinschaft

Andra KOKE

Unterzeichnet in Brüssel am 22. Dezember 2006.


Anlage A

Konformitätsbewertungsstelle der USA, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen wird

Curtis-Straus LLC

A Bureau Veritas Company

527 Great Road

Littleton, Massachusetts 01460

USA

Tel: 978 486 8880

Fax: 978 486 8828

Kontaktperson: Barry Quinlan (barry.quinlan@us.bureauveritas.com)


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