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Document 22005D0460

    2005/460/: Beschluss Nr. 4/2005 des AKP-EG-Ministerrats vom 13. April 2005 über die Inanspruchnahme der Reserve des für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds

    ABl. L 164 vom 24.6.2005, p. 46–47 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 164M vom 16.6.2006, p. 206–207 (MT)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/460/oj

    24.6.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 164/46


    BESCHLUSS Nr. 4/2005 DES AKP-EG-MINISTERRATS

    vom 13. April 2005

    über die Inanspruchnahme der Reserve des für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. Europäischen Entwicklungsfonds

    (2005/460/EG)

    DER AKP-EG-MINISTERRAT —

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Anhang I Nummer 8,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Mittel für die Paritätische Parlamentarische Versammlung, die in dem für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) vorgesehen sind, und für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration sind erschöpft.

    (2)

    Um die weitere Wahrnehmung der Aufgaben nach Artikel 17 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (Paritätische Parlamentarische Versammlung) zu gewährleisten, ist es angebracht, zusätzliche Mittel bereitzustellen.

    (3)

    Um weitere Beiträge zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Umweltmanagement und zur Umsetzung multilateraler Umweltabkommen sowie zur Durchführung eines AKP-EG-Aktionsplans zur Förderung von Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) und zur Verbesserung des Fischereimanagements in den AKP-Ländern zu gewährleisten, ist es angebracht, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.

    (4)

    Um die Unterstützung von Produzenten in den am stärksten vom Export landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse abhängigen AKP-Länder — im Sinne einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit und einer geminderten Krisenanfälligkeit — und die Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den AKP-Ländern zu gewährleisten, ist es angebracht, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.

    (5)

    Um die methodische Unterstützung und den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Migration und regionale Zusammenarbeit — mit Schwerpunkt auf der Süd-Süd-Migration — zu gewährleisten, ist es angebracht, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.

    (6)

    Um eine engere Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen zu gewährleisten, deren Mandat und Kapazitäten mit den entwicklungspolitischen Prioritäten der AKP-Länder und der EG, insbesondere in den Bereichen Governance und Post-Konflikt-Situationen, im Einklang stehen, und die Wirkung der AKP-internen Aktivitäten zu verbessern ist es angebracht, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen.

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Paritätische Parlamentarische Versammlung

    Gemäß den in Artikel 17 und Protokoll 1 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens genannten Zielen wird aus der Reserve des für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. EEF ein Betrag von 2 Mio. EUR auf die in diesem Finanzrahmen vorgesehene Zuweisung für die Paritätische Parlamentarische Versammlung übertragen.

    Artikel 2

    AKP-interne Zusammenarbeit innerhalb des Finanzrahmens für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit

    Gemäß den in den Artikeln 28, 29 und 30 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens genannten Zielen wird aus der Reserve des für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung bestimmten Finanzrahmens des 9. EEF ein Betrag von 170 Mio. EUR auf die in diesem Finanzrahmen vorgesehene Zuweisung für die regionale Zusammenarbeit und Integration übertragen. Diese Mittel können für folgende Zwecke in Anspruch genommen werden:

    a)

    Natürliche Ressourcen (60 Mio. EUR) — für Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und natürliche Ressourcen (einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Einschätzung des Fischereisektors, der Kontrolle und der Überwachung);

    b)

    Unterstützung des Privatsektors und Informations- und Kommunikationstechnologien (65 Mio. EUR) — für Maßnahmen zur Unterstützung der Produzenten in den am stärksten vom Export landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse abhängigen AKP-Ländern und zur Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien in den AKP-Ländern;

    c)

    Methodische Unterstützung und Aufbau von Kapazitäten (25 Mio. EUR) — unter anderem Einrichtung einer AKP-internen Fazilität zur Stärkung von Kapazitäten im Migrationsbereich;

    d)

    Strategische Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, und Unterstützung der Implementierung der AKP-internen Programme (20 Mio. EUR) — Intensivierung der Zusammenarbeit mit den VN-Organisationen, deren Aufgabe am stärksten mit den entwicklungspolitischen Prioritäten der AKP-Länder und der EG, insbesondere in Bezug auf Governance und Post-Konflikt-Situation und der Verbesserung der Wirkung der AKP-internen Aktivitäten übereinstimmt.

    Artikel 3

    Inkrafttreten

    Der Hauptanweisungsbefugte des EEF wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses zu ergreifen, der am Tag seiner Annahme in Kraft tritt.

    Geschehen zu Brüssel am 13. April 2005.

    Für den AKP-EG-Ministerrat

    Im Namen des AKP-EG-Botschafterausschusses

    Der Vorsitzende

    F. J. WAHNON FERREIRA


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