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Document 12006E/PRO/32

    Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung)
    D. Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
    Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)

    ABl. C 321E vom 29.12.2006, p. 313–313 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/tec_2006/pro_32/oj

    12006E/PRO/32

    Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung) - D. Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)

    Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0313 - 0313


    Protokoll (Nr. 32)

    über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)

    DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —

    IN DER ERWÄGUNG, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen jeder Gesellschaft sowie mit dem Erfordernis verknüpft ist, den Pluralismus in den Medien zu wahren —

    SIND über folgende auslegende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt ist:

    Die Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft berühren nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, sofern die Finanzierung der Rundfunkanstalten dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie er von den Mitgliedstaaten den Anstalten übertragen, festgelegt und ausgestaltet wird, dient und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, wobei den Erfordernissen der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung zu tragen ist.

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