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32004D0304 
2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462) 
 
 
 
Amtsblatt Nr. L 107 vom 15/04/2004 S. 0001 - 0136 
 
 
 
Entscheidung der Kommission 
vom 17. April 2002 
zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen 
(Sache COMP/M.2547 - Bayer/Aventis Crop Science) 
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462) 
(Nur der englische Text ist verbindlich) 
(Text von Bedeutung für den EWR) 
(2004/304/EG) 
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, 
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, 
angesichts der Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 2001, in dieser Sache das Verfahren einzuleiten, 
nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, 
nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse(3), 
in Kenntnis des Abschlussberichts des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache(4), 
In Erwägung nachstehender Gründe: 
(1) Am 29. Oktober 2001 hat die Bayer AG (Bayer) bei der Kommission ihre Absicht angemeldet, sämtliche Anteile an der Aventis Crop Science Holding SA (ACS), der Agrochemikaliensparte der Aventis SA, zu erwerben. 
(2) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission zunächst festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen Anlass zu ernsthaften Bedenken gibt. Die Kommission hat deshalb am 4. Dezember 2001 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung (FKVO) die Entscheidung getroffen, das Verfahren einzuleiten. 
(3) Nach eingehender Untersuchung des Falles ist die Kommission nunmehr zu dem Schluss gekommen, dass das angemeldete Zusammenschlussvorhaben zwar als solches geeignet ist, eine beherrschende Stellung auf einer Anzahl von Märkten zu erreichen bzw. zu verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes erheblich behindert würde, dass aber die von Bayer gemachten Zusagen das Vorhaben so verändern, dass die wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss inzwischen ausgeräumt sind. 
I. DIE BETEIILIGTEN UNTERNEHMEN 
(4) Bayer, ein weltweit tätiges börsennotiertes Unternehmen, ist in vier Unternehmensteile gegliedert: Healthcare, CropScience, Polymers und Chemicals (Gesundheit, Landwirtschaft, Polymere und Chemie). Der Unternehmensteil CropScience, der in der hier behandelten Sache von Bedeutung ist, umfasst die Geschäftsbereiche CropProtection und AnimalHealth. Der Geschäftsbereich CropProtection entwickelt, produziert und vertreibt Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Nutzpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen (Insekten u. a,) und Unkräutern in landwirtschaftlichen Kulturen. Der Geschäftsbereich AnimalHealth stellt eine breite Palette von Tierarzneimitteln und Impfstoffen zum Schutz der Gesundheit der Nutz- und Haustiere sowie ein Sortiment an Tierpflegeprodukten her. Darüber hinaus entwickelt und vertreibt der Geschäftsbereich AnimalHealth Präparate zum Schutz von Lebensmitteltransporten und zur Kontrolle der Krankheitsvektoren. 
(5) ACS ist 1999 aus dem Zusammenschluss von AgrEvo (dem früheren Gemeinschaftsunternehmen Hoechst/Schering) und der Landwirtschaftssparte von Rhône-Poulenc hervorgegangen und umfasst vier Geschäftsbereiche. Der Geschäftsbereich CropProtection ist in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft tätig; dazu gehören Herbizide, Insektizide, Fungizide, Wachstumsregulatoren und Mittel zur Saatgutaufbereitung. Der Geschäftsbereich Environmental science von ACS entwickelt, produziert und vertreibt Erzeugnisse zur Verwendung außerhalb der Landwirtschaft wie Haushaltsinsektizide, Mittel zur gewerblichen Unkrautvertilgung sowie Erzeugnisse für Rasen und Garten. Das Geschäftsfeld Saatgutaufbereitung ist in der Forschung, Herstellung und Aufzucht von Feld- und Gemüse-Saatgut aktiv. Der Geschäftsbereich BioScience von ACS schließlich entwickelt Technologien zur Veränderung von Eigenschaften ("traits") bei Pflanzen und verwendet dafür "Input-" und "Output traits" sowie agronomische Bewertungsverfahren. 
II. DAS VORHABEN 
(6) Bayer beabsichtigt die Übernahme sämtlicher Anteile an ACS. Damit erwirbt Bayer im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) FKVO die alleinige Kontrolle über ACS. 
(7) Bayer nimmt derzeit mit seinem Umsatz weltweit unter allen Herstellern von Agrochemikalien den siebten Platz ein, ACS hält weltweit den vierten Platz. Zusammen werden sie das zweitgrößte Unternehmen der Welt mit einem Marktanteil von etwa [20-30] % bilden, unmittelbar hinter Syngenta, dem größten Hersteller agrochemischer Produkte, aber noch vor BASF, Dupont, Dow und Monsanto. 
III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 
(8) Bayer und ACS erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(5) (Bayer: 30,971 Mrd. EUR; ACS: 4,034 Mio. EUR). Innerhalb der Europäischen Union haben beide Unternehmen einen Umsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR (Bayer: 10,905 Mrd. EUR; ACS: [...] Mrd. EUR), erreichen jedoch in keinem der Mitgliedstaaten mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes. Folglich hat der angemeldete Zusammenschluss gemeinschaftsweite Bedeutung und stellt einen Fall für die Zusammenarbeit gemäß Artikel 57 des EWR-Abkommens dar. 
IV. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG 
EINFÜHRUNG 
(9) Von dem vorgeschlagenen Zusammenschluss sind Auswirkungen in erster Linie auf die Märkte für landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel zu erwarten. Dabei handelt es sich um eine Vielfalt von Produkten, die die landwirtschaftlichen Kulturen vor allen Arten von Schäden, verursacht durch Insekten, Unkraut oder Pilze, schützen. 
(10) Die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen überschneiden sich in folgenden Schwerpunktbereichen: landwirtschaftliche Insektizide, Herbizide und Fungizide sowie Produkte zur Saatgutaufbereitung. Kleinere Überschneidungen gibt es bei den Wirkstoffen (den Substanzen, von denen die Wirkung auf Unkräuter, Insekten oder Krankheiten ausgeht), in der gewerblichen Unkrautvertilgung und bei den Insektiziden für eine professionelle Schädlingsbekämpfung. 
(11) Nichtlandwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Haus und Garten, Ektoparasitizide für Kleintiere und Haushaltsinsektizide sind vertikal betroffene Märkte. 
EINE BRANCHE, DIE UNTER DEM WETTBEWERBSDRUCK VON FUE STEHT 
(12) Der Sektor Pflanzenschutzmittel ist gekennzeichnet durch einige wenige große internationale Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung neuer und wirksamerer Produkte aktiv sind, und einer Vielzahl sogenannter "Generikahersteller" ohne größere FuE-Aktivitäten. Über eine entsprechende FuE-Basis verfügen derzeit Syngenta, Aventis, BASF, Bayer, DuPont, Dow und Monsanto. 
(13) In den letzten Jahren hat es in dieser Gruppe von Unternehmen ein heftiges Fusionsgeschehen gegeben. So hat Dow im Jahr 2001 das Agrochemikalien-Geschäft von Rohm & Haas übernommen. Syngenta entstand im Jahr 2000 aus der Ausgliederung des Agrochemikaliengeschäftes von AstraZeneca und Novartis. Die BASF erwarb im gleichen Jahr American Cyanamid, das Agrochemikaliengeschäft von American Home Product. Daneben gibt es mehrere japanische Unternehmen mit eigener FuE-Basis, die jedoch in Europa keine starke Stellung haben und es häufig vorziehen, Lizenzen für ihre Produkte an Unternehmen mit einer starken Vertriebsorganisationen in Europa zu vergeben. Die größten Generikahersteller sind Makhteshim Agan und Cheminova. 
(14) In der Argumentation ist postuliert worden, die Dynamik der Agrochemikaliensparte sei weitgehend FuE und dem Zugang zu den Märkten zu verdanken. Diese Sparte habe in den letzten drei Jahren einen allgemeinen Abwärtstrend erfahren, der wiederum zu einer Intensivierung des Wettbewerbs auf einem schrumpfenden Markt geführt habe. Wachstum habe es nur dort gegeben, wo größere innovative Wirkmechanismen auf dem Markt eingeführt wurden. Ein anderes Argument sieht den Hauptantrieb für den Wettbewerb in dieser Sparte jenseits des Preises im Wettbewerb der FuE-Zentren der Unternehmen. Einerseits ermögliche eine effiziente Forschung und Entwicklung einem Unternehmen, die Vorteile von Neuentwicklungen zu nutzen und ein breites Sortiment neuer Produkte zu erhalten, die so eingesetzt werden können, dass sie den Unternehmen auf den unterschiedlichen Märkten eine starke Position sichern. So könnten z. B. Produkte, für die der Patentschutz abgelaufen ist, mit frisch patentierten Produkten zu einem gemeinsamen Produktangebot kombiniert oder neue Wirkstoffkombinationen unter Verwendung patentierter Wirkstoffe entwickelt werden, die die Nutzungsdauer eines patentfreien Produkts verlängern und den von den Generikaherstellern ausgehenden Wettbewerbsdruck mindern. 
(15) Darüber hinaus wird der potenzielle Wettbewerbsdruck der Generikahersteller dadurch geringer, dass ein Schutz ansonsten patentschutzfreier Produkte und Wirkstoffe durch ein patentiertes technisches Know-how des Produktionsprozesses fortbesteht. Damit ist wesentliches Know-how nicht zugänglich und kann auch den veröffentlichten Patenten oder der wissenschaftlichen Literatur nicht unbedingt entnommen werden. Dies heißt, dass die beste Technologie in der Regel wesentlich über die ursprüngliche Laufzeit des Patents hinaus geschützt bleibt. 
(16) Zu Märkten mit intensiven FuE-Aktivitäten kann ein Zugang kurz- oder mittelfristig in der Regel nicht erwartet werden, zum einen wegen der Zeit, die die Entwicklung von Substanzen mit gleicher Wirksamkeit braucht, zum anderen auf Grund der Kosten, die die Entwicklung eines Produkts, das mit dem neuen oder verbesserten Produkt konkurrieren kann, mit sich bringt. Es ist außerordentlich schwierig und ressourcenintensiv, mit einem innovativen Produkt auf den Markt zu kommen. Was die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln anbelangt, so gehen die Kosten für FuE und die Registrierungsprogramme weit auseinander. Die Kosten für innovative Produkte können dabei durchaus 100 Mio. EUR übersteigen, und die Entwicklung kann länger als zehn Jahre dauern. Insbesondere die Entwicklung neuer Erzeugnisse braucht mehr als ein Jahrzehnt für die chemische Synthese, die Laborversuche, die Formulierung, die Prozessentwicklung, die Pilotproduktion, die Pilot- und Feldversuche, die Prüfung auf Toxizität und Umweltverträglichkeit, die Datenerhebung, die Produktregistrierung und den Bau der Produktionsanlagen. Ist ein Produkt einmal auf dem Markt eingeführt, bedarf es häufig nochmals mehrerer Jahre, bis die Akzeptanz der Kunden durch Demonstration der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit unter den verschiedensten Witterungsbedingungen gesichert ist. Nur Unternehmen, die sich auf eine FuE-Basis stützen können, scheinen die Fähigkeit und ausreichend finanzielle Kraft zu haben, diese Aktivitäten durchzuführen und Zugang zu den verschiedenen europäischen sachlich und räumlich relevanten Märkten zu erlangen und/oder den Absatz und den Marktanteil zu erhöhen. 
(17) Nach erfolgtem Zusammenschluss werden die FuE-Kapazitäten des neuen Unternehmens zu den größten der Branche gehören. Schätzungen von Dritten zufolge wird das FuE-Budget des fusionierten Unternehmens bei 750 Mio. US$ liegen und damit dem von Syngenta nahe kommen. Es wird damit doppelt so hoch sein wie das der anderen Großunternehmen mit eigener FuE-Basis wie BASF und DuPont. Wie die Untersuchung zeigt, ist bei Pflanzenschutzmitteln die Markteinführung eines neuen Produkts der wichtigste Auslöser für ein Wachstum der Marktanteile. Je mehr Geld ein Unternehmen in die FuE stecken kann, desto mehr neue Substanzen wird es entdecken und auf den Markt bringen. 
(18) Es ist angeführt worden, die Vereinigung zweier starker Produktpaletten führe zu einer Anzahl direkter Chancen für die Produktentwicklung auf der Basis neuer Formulierungen. Einmal abgesehen von der potenziellen Bremswirkung, die neue Wirkstoffkombinationen auf die Aktivitäten der Generikahersteller haben können, ist es natürlich möglich, dass solche neue Produkte auch die kommerziellen Chancen für konkurrierende neue FuE-Vorhaben mindern. Unabhängige Experten haben darauf hingewiesen, dass das Vorhaben die Stellung der beteiligten Unternehmen in Zukunft stärken würde, wo die Entwicklung neuer Produkte vor dem Zusammenschluss bestehende Patente verletzt hätte. Nach dem Zusammenschluss würden solche patentbedingten Einschränkungen wegfallen, und es würden neue Entwicklungen möglich, die den Ausgangspunkt für eine sehr starke Marktposition bilden. Die Experten haben ferner darauf hingewiesen, dass das Vorhaben das Verschwinden eines Wettbewerbers vom Markt zur Folge hat und - über die Reduzierung der Anzahl der Forschungszentren - auch zu einer Verkleinerung des FuE-Gesamtpotenzials auf dem Markt führen könnte. 
(19) Die Kommission hat in der Vergangenheit in Zusammenschlüssen von Unternehmen mit starker FuE-Basis und innovativer Kraft häufig Anlass zu Bedenken gesehen. Für die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist die Kommission der Ansicht, dass die FuE-Kapazitäten und -Anreize der beteiligten Unternehmen auch unter dem Blickwinkel einer möglichen Ausschaltung künftigen Wettbewerbs auf den heutigen sachlich relevanten und künftigen Märkten beachtet werden müssen. Darüber hinaus kann es nach Ansicht der Kommission erforderlich werden, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den FuE-Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen und auf das FuE-Potenzial insgesamt in den Vordergrund der Überlegungen zu rücken. 
BERECHNUNG DER MARKTANTEILE 
(20) Um bewerten zu können, ob sich die vorgeschlagene Fusion negativ auf den Markt für Fertigprodukte - Insektizide, Herbizide, Fungizide und Produkte zur Saatgutaufbereitung - auswirkt, haben die beteiligten Unternehmen Schätzungen zu Marktanteilen aus einer Datenbank mit der Bezeichnung Agrowin vorgelegt, die ihrerseits - jedenfalls in den großen Mitgliedstaaten - auf sogenannten "Panelerhebungen" basiert. Diese Panelerhebungen liefern detaillierte Daten zum Pflanzenschutzgeschäft in verschiedenen Mitgliedstaaten, die von unabhängigen Marktforschungsinstituten wie Kleffmann erstellt werden, die häufig auf bestimmte Mitgliedstaaten spezialisiert sind. Bei den kleineren Mitgliedstaaten, in denen es keine Panelerhebung gibt, beruht die Berechnung der Marktanteile auf den "best estimates" der Unternehmen. 
(21) Aufgrund der Fusionsaktivitäten und aus Gründen der internen Rechnungslegung konnten die beteiligten Unternehmen zuverlässige Daten zu den Marktanteilen nur für 1998, 1999 und 2000 vorlegen. Die Kommission hat entsprechende Daten auch von Dritten angefordert. Die Kommission hat die von den Parteien zur Verfügung gestellten Daten durch Vergleich mit von anderen Marktteilnehmern übermittelten Daten verifiziert. 
NEUREGISTRIERUNG DER PFLANZENSCHUTZMITTEL BIS 2003 
(22) Als Teil einer politischen Initiative der Gemeinschaft im Bereich des Umweltschutzes verpflichtet die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(6), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 der Kommission(7), alle Unternehmen, die weiterhin am Vertrieb ihrer Pflanzenschutzmittel interessiert sind, sich einem Neuregistrierungsprozess zu unterziehen. Alle Hersteller von agrochemischen Produkten sind gesetzlich verpflichtet, diejenigen Produkte, die nicht neu registriert werden, vom Markt zu nehmen. Dies bedeutet in der Praxis, dass alle Produkte, für die kein Antrag auf erneute Registrierung eingereicht worden ist, im Jahre 2003 vom Markt verschwinden werden. Auf einen Antrag zur Registrierung wird im Regelfall für eine Reihe älterer Produkte verzichtet werden, die in den meisten Fällen weniger umweltfreundlich sind und/oder nur einen geringen Umsatz bringen. Schätzungen zufolge werden etwa 600 der 900 bestehenden Wirkstoffe nicht wieder registriert werden. 
(23) Der laufende Neuregistrierungsprozess wird die Bewertung der Sache auf zweierlei Weise beeinflussen. Erstens ist zu berücksichtigen, dass die heutigen Marktanteile möglicherweise kein Hinweis auf Marktpositionen in der nahen Zukunft sind. Zweitens (und diese Frage steht mit der ersten in direktem Zusammenhang) könnte die Rücknahme einer großen Anzahl älterer und weniger Gewinn bringender Produkte vom Markt schon bald die Position einer Reihe von Generikaherstellern schwächen. So ist tatsächlich die Vermutung geäußert worden, dass der Prozess der Neuregistrierung insbesondere die Generikahersteller hart treffen werde, da ihre Produktionspalette in der Regel ältere Produkte umfasse, deren Patent abgelaufen ist, und sie in Niedrigpreis-Marktnischen tätig seien. Dazu wurde argumentiert, dass Unternehmen mit eigener FuE-Basis die Kosten der Neuregistrierung auf eine große Anzahl von Produkten verteilen könnten, die Generikahersteller eine solche Möglichkeit dagegen nicht hätten. Damit könnte die Neuregistrierung bei den Generikaherstellern zu höheren Kosten führen und somit ältere Produkte verteuern. In diesem Zusammenhang ist darauf hingewiesen worden, dass der mit sehr hohen Kosten verbundene Prozess der Neuregistrierung negative Auswirkungen auch auf einige der anderen, kleineren Unternehmen auf dem Markt haben könnte. 
RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE 
(24) Die beteiligten Unternehmen haben deutlich gemacht, dass aufgrund der bereits jetzt sichtbaren Trends zur Standardisierung auf europäischer Ebene der relevante räumliche Markt für alle Pflanzenschutzmittel der EWR ist. 
(25) Die beteiligten Unternehmen haben auf die Auswirkungen der Richtlinie 91/414/EWG hingewiesen. Nach ihrer Meinung legt die Richtlinie nicht nur eine gemeinschaftliche "Positivliste" von Wirkstoffen fest, die als akzeptabel für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gelten, sondern auch ein System für die Zulassung verschiedener Formulierungen von Wirkstoffen durch die Mitgliedstaaten, die entsprechend den Anforderungen der Richtlinie und nach einheitlichen Grundsätzen in den Anhang I aufgenommen worden sind. Als weiteres Argument haben die beteiligten Unternehmen vorgetragen, dass die Richtlinie ein System der gegenseitigen Anerkennung der Zulassungen durch die Mitgliedstaaten vorsieht, sofern die Gesundheit der Pflanzen sowie die landwirtschaftlichen und umweltrelevanten Bedingungen in den betroffenen Regionen vergleichbar sind. Dieses System erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Zulassung eines Produkts in dem Land anzuerkennen, in dem es zuerst eingeführt worden ist. Obwohl die Richtlinie noch nicht voll in Kraft getreten ist, müssen sich alle Unternehmen, die weiterhin spezielle Wirkstoffe vertreiben wollen, einem Prozess der Neuregistrierung unterziehen. Die Informationen, die die Unternehmen im Rahmen dieses Prozesses geben müssen, sollen bis Mai 2003 vorliegen. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, obwohl das individuelle Screening der Produkte in jedem Mitgliedstaat heute noch erforderlich ist, davon ausgegangen werden kann, dass dank des Verfahrens zur gegenseitigen Anerkennung die Dauer des Zulassungsverfahrens einheitlich sein wird. 
(26) Die Kommission befand in ihrer Entscheidung in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis, dass die Märkte für Fertigprodukte und Wachstumsregulatoren als nationale Märkte anzusehen sind. Um diese Schlussfolgerung zu stützen, gab die Kommission eine detaillierte Begründung. Ein wichtiger Grund war, dass Pflanzenschutzmittel vor ihrem Inverkehrbringen noch immer in einem Mitgliedstaat registriert sein müssen. Außerdem wird der Vertrieb auf nationaler Basis organisiert, wobei die Hersteller in den meisten Fällen über nationale Vertriebsorganisationen verfügen oder ihre Produkte über die Vertriebsorganisation eines anderen Herstellers vertreiben, der im betreffenden Mitgliedstaat tätig ist. Parallelimporte gelten als schwer vermarktbar, u. a. deshalb, weil die Markennamen und die Formulierungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und die Zulassungsgebühren hoch sein können und weil es lange dauern kann, bis die Registrierung erfolgt. 
(27) Die Untersuchung der Märkte in dieser Sache hat ergeben, dass die in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis angegebenen Gründe zur Erschließung nationaler Märkte in weiten Teilen noch immer gültig sind. Sie hat ferner bestätigt, dass Unterschiede in den biologischen Bedingungen und bei den von den Landwirten angewendeten Behandlungsformen dafür verantwortlich sind, dass sich die Produkte von einem Land zum anderen unterscheiden. Die Marktstellung der einzelnen Unternehmen ist in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich, je nachdem, wie sehr die Produkte auf den Bedarf der Märkte abgestimmt sind und wie stark die Vertriebsorganisation ist. 
(28) Die Märkte für Pflanzenschutzerzeugnisse (Insektizide, Molluskizide, Herbizide, Fungizide, Mittel zur Saatgutaufbereitung, Mittel zur professionellen Schädlingsbekämpfung, Ektoparasitizide zur Kleintierbehandlung und Pflanzenschutzmittel für Haus und Garten) werden daher auf nationaler Basis bewertet. 
A. INSEKTIZIDE FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT 
A.1. Sachlich relevante Märkte 
(29) Sowohl Bayer als auch ACS sind in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von Insektiziden für die Landwirtschaft tätig. Insektizide für die Landwirtschaft werden zur Eindämmung von Insekten eingesetzt, die Kulturpflanzen, insbesondere angebaute Nahrungsmittel, beschädigen. 
(30) Im Einklang mit früheren Entscheidungen der Kommission(8) haben die beteiligten Unternehmen vorgeschlagen, die Insektizidmärkte nach den Kulturen und nicht nach den Insekten zu definieren, da sie davon ausgehen, dass die meisten Insektizide gegen eine ganze Reihe von Schadinsekten wirksam sind, die bestimmte Kulturen befallen. Die Kommission ist in früheren Entscheidungen zu dem Schluss gekommen, dass eine Aufgliederung der Insektizide nach Kulturen anstatt nach Insekten im Allgemeinen der geeignetere Weg ist. Dies liegt vor allem daran, dass es nur ein pflanzenspezifisches Insekt gibt, das gezielt eine der wichtigen Kulturpflanzen befällt: den Maisbohrer. Alle anderen wichtigen Kulturen werden von mehreren Insekten befallen. Daraus wurde gefolgert, dass mit den meisten Insektiziden gegen mehrere Insekten vorgegangen werden kann. 
(31) Bei ihren Entscheidungen in Sachen BASF/American Cyanamid und M.1806 - AstraZeneca/Novartis (Syngenta) hat die Kommission angemerkt, dass eine Unterscheidung zwischen saugenden und kauenden Insekten in Betracht gezogen werden könnte. Während die Kommission dazu feststellte, dass damit eher die Art der Nahrungsaufnahme durch die Insekten als die Wirkungsweise der Insektizide beschrieben wird, blieb in beiden Fällen die Frage offen, ob eine solche Aufgliederung ein geeigneter Weg ist. 
Gliederung der Insektizide in Boden- und Blattinsektizide 
(32) Die beteiligten Unternehmen haben eine Aufgliederung in Boden- und Blattinsektizide vorgeschlagen. Sie erklärten dazu, dass der Landwirt, der mit bestimmten Pflanzenschädlingen konfrontiert ist, zuallererst danach fragt, ob der jeweilige Befall oberhalb des Bodens oder im Boden auftritt, da sich aus der Antwort auf diese Frage ergibt, welche Art von Produkt und welche Anwendungsform in Frage kommen. Wie die beteiligten Unternehmen erklärten, unterscheidet sich die Spritzvorrichtung normalerweise von der Ausrüstung für die Bodenausbringung(9). Außerdem beruhe die Wirkung von Boden- und Blattinsektiziden in der Regel auf unterschiedlichen Wirkstoffen, die nicht untereinander austauschbar sind. Die Unternehmen machen deshalb geltend, dass Bodeninsektizide, die zur Behandlung von Bodeninsekten durch Anwendung auf dem oder in den Boden bestimmt sind, und Blattinsektizide, die über eine Spritzvorrichtung auf die Pflanzen ausgebracht werden, getrennte Märkte darstellen. Die Unternehmen räumen dennoch ein, dass für eine Anzahl von Kulturen - z. B. Mais, Rüben und Getreide - der Landwirt die Wahl hat, entweder Boden- oder Blattinsektizide anzuwenden, so dass es doch einen gewissen Grad an Austausch zwischen diesen beiden Produktarten gibt. 
Gliederung der Insektizide für saugende und beißend-kauende Insekten 
(33) In Bezug auf das Bodensegment haben die beteiligten Unternehmen argumentiert, dass eine Differenzierung zwischen saugenden und beißend-kauenden Schädlingen im Boden irrelevant ist, da Saugschädlinge im Boden nicht vorhanden seien. 
(34) In der Frage, ob über die Gliederung des Marktes nach Kulturen und Boden- und Blattanwendungen hinaus bei den Blattanwendungen eine weitere Unterteilung in saugende und beißend-kauende Insekten vorgenommen werden sollte, halten die beteiligten Unternehmen eine Untergliederung des Marktes nach unterschiedlichen Schädlingsarten und eine Unterscheidung nach saugenden oder beißend-kauenden Insekten nicht für sinnvoll. 
(35) Die beteiligten Unternehmen haben insbesondere zu bedenken gegeben, dass die Landwirte in der Regel nach Produkten greifen, mit denen ganze Gruppen von Schadinsekten bekämpft werden können und deren Zusammensetzung von Pflanzenart zu Pflanzenart unterschiedlich sein kann. Die Unternehmen haben dazu den Standpunkt vertreten, dass die Landwirte eher geneigt sind, Produkten mit einem breiten Wirkspektrum, Kombinationspräparaten oder Insektiziden mit einem engen Wirkspektrum, die sie selbst mischen, den Vorrang zu geben. Daher - so die Ansicht der Unternehmen - seien Breitbandinsektizide und Insektizide mit engem Wirkspektrum austauschbar, so dass eine Gliederung der Märkte nach Pflanzenarten bereits eine Gliederung der Insektizide nach den Schädlingen, die sie bekämpfen sollen, enthalte. 
(36) Ein weiteres Argument der beteiligten Unternehmen war, dass es für den Landwirt keine klare Trennung zwischen saugenden und beißend-kauenden Insekten gebe, da er es je nach Kultur, Saison und Klima mit den einen wie mit den anderen oder auch mit beiden zusammen zu tun haben könne. Nach Ansicht der Unternehmen können saugende wie auch beißend-kauende Insekten - je nach dem Lebenszyklus des konkreten Schädlings entweder allein oder zusammen - das Blattwerk befallen, wobei dieser Befall von der jeweiligen Kultur, der Jahreszeit und dem Klima abhängig ist. Aus diesem Grunde kommen die Unternehmen zu dem Schluss, dass der Landwirt Insektizide brauche, die wirksam sowohl gegen saugende als auch gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind. 
(37) Die beteiligten Unternehmen haben auch behauptet, dass Produkte, die zu den Hauptinsektizidklassen gehören, wie z. B. Organophosphate, Pyrethroide, Carbamate und Neonicotinoide sowohl gegen saugende als auch gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind. Die Abgrenzung der Insektizidmärkte sowohl für saugende als auch beißend-kauende Insekten wird den beteiligten Unternehmen zufolge durch die Tatsache gestützt, dass eine große Anzahl von Insektiziden zur Bekämpfung sowohl von saugenden als auch von beißend-kauenden Insekten angewendet werden. Dazu haben die beteiligten Unternehmen erklärt, dass Insektizide fast aller chemischer Klassen (z. B. Deltamethrin, Cyfluthrin, Beta-Cyfluthrin, Cypermethrin, Parathion-Methyl, Carbaryl) für beide Insektengruppen verwendet werden. Dabei haben die Parteinen die Meinung vertreten, dass Pyrethroide u. a. bei Kartoffeln gegen den Kartoffelkäfer (beißend-kauende Schädlinge) und gegen Blattläuse (Saugschädlinge) gleichzeitig angewendet werden, wohingegen die Organophosphate bei einigen Kulturen gegen den Apfelwickler (beißend-kauende Schädlinge) und gegen Blattläuse (Saugschädlinge) eingesetzt werden. Die Unternehmen haben weiter geltend gemacht, dass selbst Produkte mit einer speziellen Wirksamkeit gegenüber Saugschädlingen auch gegen kauende Schädlinge einsetzbar sind. So wirke z. B. Imidacloprid gegen die Weiße Fliege und Schildläuse (saugende Insekten), diene aber auch der Eindämmung von Blattminierern (beißend-kauende Insekten) an Zitrusfrüchten. 
(38) Auch von Seiten Dritter ist in der Regel bestätigt worden, dass es sinnvoll ist, den einschlägigen Markt in das Boden- und das Blattsegment zu unterteilen. Was jedoch die Frage anbelangt, ob eine weitere Unterteilung nach saugenden oder beißend-kauenden Insekten vorgenommen werden sollte, haben Dritte sich der Meinung der beteiligten Unternehmen nicht angeschlossen. Während es weithin Einvernehmen darüber gibt, dass die Unterscheidung für das Bodensegment nicht relevant ist, haben Dritte erklärt, dass in Bezug auf die Blattanwendungen eine Klassifizierung von Insekten und Insektiziden nach den Ernährungsgewohnheiten ein gültiges und sinnvolles Kategorisierungskriterium ist. Einige der Befragten haben sogar die Meinung vertreten, dass saugende und kauende Insekten getrennte Märkte darstellen. 
(39) Wie die Untersuchung zeigt, besteht zwar eine gewisse Beziehung zwischen Insekten einerseits und Kulturen andererseits, doch sind die Gruppierungen der Kulturpflanzen in Wirklichkeit häufig künstliche Konstrukte, die von staatlichen Zulassungsstellen und Chemieunternehmen geschaffen werden. Die Zulassung erfolgt für eine bestimmte Kultur oder Kulturengruppe. Die Chemieunternehmen beantragen möglicherweise die Zulassung für bestimmte Kulturen, ausgehend vom wirtschaftlichen Wert dieser Kultur, und verzichten auf die Zulassung für andere, obwohl der Wirkmechanismus bei diesen ähnlich ist. Ein Unternehmen, das ein Insektizid anbieten kann, welches gegen Insekten wirksam ist, die in verschiedenen Kulturen auftreten, kann möglicherweise mit diesem Produkt alle in Frage kommenden Kulturen abdecken. Daher spiegelt eine Untergliederung der Märkte nach Kulturen nicht notwendigerweise das volle Potenzial einer Verbindung wider. Während einige Arten von Schädlingen pflanzenspezifisch sind, treten die wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Krankheiten bei einer Vielzahl von Kulturen auf. Insbesondere Saugschädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliege sind nicht isolierte Schädlinge, die auf einer bestimmten Wirtspflanze auftreten, sondern sie sind auf vielen unterschiedlichen Kulturen anzutreffen. 
(40) Wie bereits erwähnt, haben es die Landwirte mit verschiedenen Schädlingen zu tun, die an unterschiedlichen Kulturen und zu unterschiedlichen Zeiten innerhalb einer Wachstumsperiode auftreten. Jede dieser durch Insekten verursachten Krankheiten muss zu einem bestimmten Zeitpunkt behandelt werden, d. h. dann, wenn die Krankheit tatsächlich auftritt und bestimmte wirtschaftlich bedingte Schwellenwerte erreicht sind. Der genaue Zeitpunkt für die Bekämpfung der verschiedenen Insekten im Laufe einer Wachstumsperiode ist nicht für alle Insekten, die eine bestimmte Kulturpflanze befallen, gleich. 
(41) Weil die Insektizide unterschiedliche Profile der Restaktivität haben, kommt es darauf an, die Produkte jeweils zum bestmöglichen Zeitpunkt auszubringen, um die jeweilige Krankheit wirksam unter Kontrolle zu bekommen. Eine verspätete Anwendung - auch wenn es sich nur um zwei bis drei Tage handelt - kann die Pflanze schwer schädigen, und auch eine zu frühe Anwendung wird nicht zu einer wirksamen Kontrolle der jeweiligen Krankheit führen. Demzufolge gibt es für eine optimale Anwendung nur einen relativ begrenzten Zeitraum. Auch wenn es zutrifft, dass saugende und beißend-kauende Insekten als Blattschädlinge je nach dem Lebenszyklus des jeweiligen Schädlings und abhängig von der Kultur und der Jahreszeit entweder einzeln oder zusammen auftreten können, bedeutet das doch nicht, dass der sehr begrenzte Anwendungszeitraum für diese Schädlinge immer gleich ist. In der Praxis ist es eher selten, dass der optimale Anwendungszeitraum für zwei verschiedene Schädlinge gleich ist. 
(42) Wenn die Landwirte deshalb ein Breitband-Insektizid verwenden und dieses einmal ausbringen, werden sie diejenigen Schädlinge wirkungsvoll bekämpfen können, die innerhalb dieses Anwendungsfensters auftreten, andere Schädlinge aber nur teilweise erfassen. In diesem Sinne ist deshalb eingewendet worden, dass es kein Breitband-Insektizid gibt, das auf zufriedenstellende Weise all die verschiedenen Schädlinge bekämpft, die während einer Wachstumsperiode auftreten. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass eine Austauschbarkeit zwischen Insektiziden mit engem und solchen mit breitem Wirkspektrum nicht gegeben ist, sondern nur zwischen Produkten, deren Wirkung auf den jeweiligen Hauptschädling zielt. 
(43) In diesem Zusammenhang ist auch darauf hingewiesen worden, dass die meisten Insektizide gute Ergebnisse entweder nur gegenüber saugenden oder nur gegenüber beißend-kauenden Insekten erbringen, nicht jedoch gegenüber beiden Schädlingsgruppen zugleich. Dazu ist auch angemerkt worden, dass sogar Breitbandprodukte in erster Linie gegen saugende oder gegen beißend-kauende Insekten wirken. Es trifft deshalb im Normalfall nicht zu, dass die Landwirte Produkte einsetzen können, die gegen eine breite Palette von Schadinsekten gerichtet sind. 
(44) Diese Argumentation läuft darauf hinaus, dass die Anwendung auf bestimmte Hauptschädlinge abzielen muss. Im Allgemeinen ist es ein Hauptschädling, der oberhalb des wirtschaftlichen Schwellenwertes liegt und der eine Behandlung zur Verhinderung von Schäden an dieser Kultur auslöst. Demzufolge ist die Wahl des geeigneten Insektizids durch den Landwirt auf diesen Hauptschädling gerichtet. Zwei Beobachtungen unterstreichen die Bedeutung solcher Hauptschädlinge: Erstens erfolgt die Zulassung von Insektiziden für eine bestimmte Kultur mit Angabe des Schädlingsspektrums und für die Anwendung zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Aufwandmenge. Dies geschieht unter dem Aspekt der Selektivität, da nur Hauptschädlinge getroffen werden sollen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auftreten, und Nützlinge ausgespart werden. Zweitens ist erklärt worden, dass 80-90 % der Insektizide nur einen Wirkstoff mit einem bestimmten Wirkspektrum enthalten. Danach seien die Fertigprodukte mit mehreren Wirkstoffen die Ausnahme, die meistens dann zur Anwendung kämen, wenn eine Resistenz durchbrochen werden oder die Wirkung auf die Hauptschädlinge verstärkt werden soll. Weiterhin vertraten sie den Standpunkt, dass das Mischen von Insektiziden in einem Tank durch den Landwirt keine generelle Praxis sei. In diesem Zusammenhang ist darauf hingewiesen worden, dass das Mischen von mehreren Mitteln mit engem Wirkspektrum mit dem Ziel, ein breiteres Wirkspektrum zu erreichen, normalerweise kostenträchtiger ist als die sequenzielle und zeitgerechte Anwendung verschiedener Produkte mit engem Spektrum. Die beteiligten Unternehmen selbst haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Herbiziden zu bedenken gegeben, dass "eine Tankmischung nicht so einfach zu handhaben ist wie ein Einzelprodukt" und dass die Kosten höher liegen. Die Unternehmen haben jedoch keine Argumente dafür geliefert, warum dies nicht auch für Insektizide gelten sollte. 
Unterschiede zwischen saugenden und beißend-kauenden Insekten 
(45) Die Insekten können zunächst in Collembola (Springschwänze) und Pterygota (gefluegelte Insekten) unterteilt werden. Pterygota lassen sich dann weiter in drei große Untergruppen unterteilen: blattoid-orthopteroide, hemipteroide und endopterygote Pterygota. Blattoid-orthopteroide P. sind Insekten mit beißend-kauenden Mundwerkzeugen (z. B. Schaben, Termiten), hemipteroide P. sind Insekten mit saugenden Mundwerkzeugen, und endopterygote P. sind solche, die eine vollständige Metamorphose einschließlich eines Verpuppungsstadiums durchlaufen. Hemipteroide sind saugende Insekten, Endopterygote sind beißend-kauende Insekten. 
(46) Die wichtigste Unterklasse der Hemipteroide sind Hemiptera, zu denen in erster Linie Blattläuse, Weiße Fliege und Zwergzikaden gerechnet werden. Die Endopterygoten umfassen vor allem Lepidoptera (Schmetterlinge und Motten) sowie Coleoptera (Käfer, insbesondere Rüsselkäfer). Es ist angeführt worden, dass diese drei Insektenklassen - Hemipteroide, Lepidoptera und Coleoptera - die wichtigsten Märkte für handelsübliche Insektizide in Europa sind. Die verbreitetsten Sauginsekten sind Blattläuse und Weiße Fliege. Die relative Größe des Hemiptera-Marktes (saugende Insekten) hat mehr oder weniger die Ausmaße des Lepidoptera- und des Coleopoteramarktes (kauende Insekten) zusammen genommen. 
(47) Saugende Insekten sind Insekten, die sich vom Saft und den fluessigen Bestandteilen der Pflanze ernähren ("sap-feeders"). Beißend-kauende Insekten reißen Pflanzenteile ab und fressen sie. Die unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten von saugenden und beißenden Insekten sind Ursache für einen grundlegenden Unterschied in der Physiologie dieser Schädlinge: Beißend-kauende Insekten haben viel feste Stoffe auszuscheiden, während saugende Insekten sehr viel Flüssigkeit mit einem hohen Zuckergehalt (Honigtau) absondern. Saugende Insekten schädigen die Pflanzen, indem sie Krankheiten übertragen, sich von ihnen ernähren und eine Pilzinfektion über den Honigtau auslösen. Sie reproduzieren sich sehr schnell und können infolgedessen nach kurzer Zeit eine Resistenz erwerben. 
(48) Saugende Insekten hinterlassen weniger gut sichtbare Spuren, da sie kein Blattwerk fressen. Beißend-kauende Insekten wie z. B. Schwärmerraupe oder Eulenraupesind dagegen für den Landwirt sehr gut sichtbar, da der Schaden auch bei fluechtigem Hinsehen vollständig zu erkennen ist. Blattläuse, Weiße Fliege und andere Insekten sind sehr klein und werden häufig eher durch den Honigtau wahrgenommen, den sie ablagern, als durch einen offensichtlichen Schaden, d. h. es ist keine Vorwarnung vor einem Befall mit saugenden Insekten möglich, und die Kontrollen müssen im Allgemeinen durch Suche nach Anzeichen eines Befalls erfolgen. Da sich saugende Insekten sehr schnell reproduzieren, müssen die befallenen Bestände schnell behandelt werden. Saugende Insekten treten vorzugsweise zu Beginn der Wachstumsperiode auf. 
(49) Beißend-kauende Insekten haben einen langen und komplexen Lebenszyklus, so dass sie eine Resistenz erst später entwickeln. Ein Befall kann häufig über Adultenfallen festgestellt werden, auch vorbeugende Anwendungen sind möglich (z. B. deutet das Vorhandensein von Eiern darauf hin, dass ein Befall der Kultur durch Larven bevorsteht). Bei beißend-kauenden Insekten ist eine langsamere Bekämpfung möglich. Sie können die Kultur zu jeder Zeit befallen. 
(50) Ein grundlegender Unterschied zwischen saugenden und beißend-kauenden Insekten ist durch den Teil der Pflanze gegeben, an dem sie anzutreffen sind. Während beißend-kauende Insekten überall an der Pflanze angetroffen werden können, sind saugende Insekten normalerweise unter dem Blatt zu finden. Das hat seinen Grund darin, dass saugende Unsekten die Pflanzenfluessigkeit aufsaugen und unter den Blättern weniger Pflanzenwachse vorhanden sind, so dass der Saugvorgang dort leichter ist. 
(51) Zur Wirksamkeit von Insektiziden ist anzumerken, dass saugende Insekten schwieriger zu bekämpfen sind als beißend-kauende, die an allen Pflanzenteilen auftreten können: Um saugende Insekten unter Kontrolle zu bringen, ist ein Kontakt unter dem Blatt erforderlich. Insektizide, die lediglich auf die Blattoberfläche treffen und nicht in die Pflanze wandern, sind nicht sehr effektiv. Erforderlich ist deshalb eine gewisse Fähigkeit der Substanz zum Eindringen in die Pflanze (systemische Eigenschaften) oder zumindest die Fähigkeit, von einer Seite des Blattes auf die andere zu wandern (translaminare Eigenschaften). Dies bedeutet, dass das Präparat zumindest in das Blatt eindringen muss, wenn es wirksam gegenüber saugenden Insekten sein soll. Ältere Substanzen wie Carbamate oder Organophosphate haben eine gewisse translaminare Funktion und können in der Pflanze wandern, wenn in der Regel auch nur in begrenztem Maße. Die Neonicotinoide andererseits sind in dem Sinne systemisch, dass sie sich z. B. nach dem Besprühen eines Teils der Pflanze innerhalb der Pflanze verteilen und die ganze Pflanze vor saugenden Insekten schützen. 
(52) Unabhängige Dritte haben erklärt, dass die Trennlinie zwischen saugenden und beißend-kauenden Insekten in Positionspapieren der Hersteller und in der Werbung für ein bestimmtes Insektizid gezogen wird. Bayer selbst verwendet die Begriffe Saugschädling oder "sap-feeder" zu Klassifizierungszwecken. Bei der Durchsicht von Webseiten und von Werbematerial für Bayer-Produkte wird deutlich, dass die Bekämpfung der saugenden Insekten eine wichtige Überlegung im Zusammenhang mit der kommerziellen Lebensfähigkeit ihrer Produkte ist. 
Gliederung nach chemischen Kategorien 
(53) Auf die Frage, ob der einschlägige Produktmarkt nach chemischen Kategorien gegliedert werden sollte, haben die beteiligten Unternehmen dies als nicht sinnvoll bezeichnet. Dazu haben sie erklärt, dass der Landwirt, der mit einem Schädling in einer bestimmten Kultur konfrontiert ist, die Insektizide nicht nach chemischen Kategorien auswählt, sondern nach dem Preis des Produkts und nach dessen Wirksamkeit auf bestimmte Schadinsekten an einer bestimmten Kulturpflanze. 
(54) Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, dass dieselbe Schädlingsart im Allgemeinen mit einer Reihe verschiedener Insektizide aus unterschiedlichen chemischen Familien bekämpft werden kann. Im Lichte der Austauschbarkeit unterschiedlicher Formulierungen unter dem Aspekt der Fähigkeit der Präparate, eine wirksame Kontrolle bestimmter Schädlinge zu gewährleisten, ist die Abgrenzung der Teilmärkte nach chemischen Kategorien nach Ansicht der Unternehmen kein geeigneter Weg. Dasselbe gilt in solchen Fällen, in denen eine bestimmte Kultur am effektivsten mit Insektiziden aus ein und derselben chemischen Kategorie geschützt werden kann. 
(55) Einige der unabhängigen Experten haben sich bereits für die Gliederung des Marktes nach chemischen Kategorien ausgesprochen. Sie haben erklärt, dass insektizide Wirkstoffe im Allgemeinen chemischen Kategorien zugeordnet werden, die in der Regel einem bestimmten Wirkmodus entsprechen. Dazu wurde angeführt, dass der Wirkmodus und das Vorhandensein unterschiedlicher Kategorien von Insektiziden von Bedeutung für das Resistenzmanagement sowohl bei der Lösung des Problems zum Zeitpunkt seines Auftretens als auch und vor allem bei dessen Vermeidung ist. 
Austauschbarkeit von Boden- und Blattanwendungen für Mais, Rüben und Getreide 
(56) Zu der Angabe der beteiligten Unternehmen, dass bei Rüben, Mais und Getreide der Landwirt die Wahl zwischen der Anwendung von Boden- oder Blattinsektiziden hat, haben unabhängige Experten eingewandt, dass die Austauschbarkeit in der Regel begrenzt ist. Die Unternehmen haben daraufhin ihre Angaben korrigiert und in einem späteren Stadium der Untersuchung eingeräumt, dass diese Frage für Getreide nicht relevant ist. 
(57) Unabhängige Experten haben darauf hingewiesen, dass bei Zuckerrüben, Mais und Getreide die in einer frühen Wachstumsphase der Pflanze auftretenden Saugschädlinge im Wesentlichen durch die Saatgutaufbereitung unter Kontrolle gehalten werden und dass dies dazu geführt hat, dass für die Bekämpfung früher Saugschädlinge durch Blattanwendung bei diesen Kulturen praktisch kein Markt mehr besteht. In der späteren Wachstumsphase sind dann zur Bekämpfung der Schädlinge andere Methoden erforderlich. 
(58) Auf ähnliche Weise könnten einige systemische chemische Bodeninsektizide möglicherweise mindestens eine Blattanwendung überfluessig machen. Blattschädlinge, die in einer späteren Wachstumsphase auftreten, können jedoch mit Bodeninsektiziden nicht wirksam behandelt werden. Hier sind nach wie vor Blattanwendungen erforderlich. 
(59) Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass Bodeninsektizide, die zur Bekämpfung von Blattschädlingen eingesetzt werden, nicht einfach durch Blattinsektizide ersetzt werden können. Bodeninsektizide werden häufig eingesetzt, Pflanzen in der frühen Wachstumsphase, in denen die Kulturpflanzen sehr anfällig gegenüber Schädlingsbefall sind, gegen Blattschädlinge zu schützen. In dieser frühen Wachstumsphase bieten Blattinsektizide keinen ausreichenden Schutz, da die Sprühbedingungen nicht optimal sind und sich daher die Anwendung von Blattinsektiziden als schwierig erweist. 
(60) Deshalb ist es zwar möglich, dass der Markt für Boden- und Blattanwendungen für diese Kulturen im Ergebnis der Saatgutaufbereitung schrumpfen wird oder die Bodenausbringung die Notwendigkeit von Blattanwendungen reduzieren werden, doch stützen die Ergebnisse der Untersuchung nicht die These der beteiligten Unternehmen, wonach Boden- und Blattanwendungen untereinander austauschbar sind. 
Schlussfolgerungen 
(61) Zum Zwecke dieser Entscheidung und im Einklang mit der Praxis der Kommission auf diesem Gebiet wird der relevante Markt für Insektizide durch die Art der Kulturen definiert und in Blatt- und Bodeninsektizide untergliedert. In dieser Entscheidung galt besondere Aufmerksamkeit der ausgesprochenen Stärke der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Mittel gegen saugende und beißend-kauende Insekten, die in der Abgrenzung des Marktes insgesamt enthalten sind. Ein spezielles Interesse galt dabei den Neonicotinoiden und den Pyrazolen, die ebenfalls in der Gesamtabgrenzung des Marktes erscheinen. 
A.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
Einführung 
(62) Nach erfolgtem Zusammenschluss würde das neue Unternehmen eine besonders starke Position auf dem Insektizidmarkt - sowohl EWR-weit als auch national - einnehmen. Zahlreiche unabhängige Dritte haben darauf hingewiesen, dass die Position der beteiligten Unternehmen im Bereich der Insektizide aufgrund ihrer starken Präsenz in den sogenannten neuen chemischen Kategorien (Neonicotinoide(10) und Pyrazole(11)) in naher Zukunft noch erheblich gestärkt werden wird. Zu dieser gestärkten Position werde es sowohl bei den bestehenden als auch bei den zukünftigen Produkten kommen. 
(63) Die Marktuntersuchung zeigt, dass es in der Entwicklung von Insektizidtechnologien fünf wichtige Entwicklungsstufen gibt: 
- Organochlorine in den 50er Jahren, 
- Organophosphate in den 60er Jahren, 
- Carbamate in den 70er Jahren, 
- Pyrethroide in den 80er Jahren, 
- Neonicotinoide/Pyrazoleim Zeitraum 1990 bis 2000. 
(64) Laut der Wood-Mackenzie-Studie(12) sind im Bereich der Insektizide weniger chemische Kategorien mit einschlägiger Wirkung festgestellt worden als in den anderen Sektoren des Agrochemikalienmarktes. Zwischen der Markteinführung der synthetischen Pyrethroide Mitte der 70er Jahre und der der Fiprole, der Neonicotinoid-Derivate, der Pyrrole und der Spinosyne Anfang der 90er Jahre war die Suche nach anderen aktiven chemischen Substanzen nicht sehr erfolgreich. Die genannten Produkte zeigen andere Wirkmodi als die bisherigen Wirkstoffe und haben so die dem Landwirt offenstehenden Optionen verbessert. 
(65) Nach der Wood-Mackenzie-Studie ist der Markt für die älteren Insektizidkategorien in den letzten Jahren deutlich kleiner geworden. Der Absatz von Organophosphaten, Carbamaten und Pyrethroiden hatte seinen Höhepunkt im Jahr 1995, wohingegen die durchschnittliche Wachstumsrate in den letzten Jahren bei allen diesen Kategorien real zurückgegangen ist. Im Jahre 2000 war der Gesamtumsatz bei den älteren Wirkstoffen wie auch bei den Organophosphaten, Carbamaten und Pyrethroiden rückläufig. Ein starkes positives Wachstum wurde nur bei den neuen, auf natürlicher Basis beruhenden Produkten und den Neonicotinoiden - vor allem bei Imidacloprid - beobachtet. Die Neonicotinoide nahmen im Jahr 2000 um 8,3 % zu. Die reale Wachstumsrate der auf einem Neonicotinoid beruhenden Insektizide lag im Zeitraum 1995-2000 bei 10,6 % und wird für den Zeitraum 2000-2005 auf 8,7 % geschätzt. 
(66) Nur in wenigen Kategorien von Insektiziden wird in den nächsten fünf Jahren ein reales Wachstum zu erwarten sein; zu diesen Kategorien gehören die Neonicotinoide, die Pyrrole und die Fiprole. Imidacloprid (Bayer) hat ein erhebliches Wachstum erreicht und ist heute weltweit das führende Insektizid. Es erweist sich als realistische Alternative zu älteren Insektiziden und hat auch neue Märkte erschlossen, wie z. B. die Anwendung am Halm/Stamm und als Komponente bei der Aufbereitung verschiedener Saaten. Von dieser Kategorie werden hohe Wachstumsraten erwartet. Auch die mit dem Pyrazol Fipronil erzielten Umsätze steigen schnell an. Nach dem Marktforschungsunternehmen Phillips McDougall liegt die Wachstumsrate der Pyrazol-Insektizide im Zeitraum 2000-2005 bei 8,4 % und erreicht damit einen ähnlichen Wert wie die Neonicotinoide. Für alle anderen Insektizidkategorien wird ein sehr viel langsameres Wachstum oder sogar ein Negativwachstum erwartet. 
Neonicotinoide 
(67) Neonicotinoide sind Acetylcholinrezeptoren mit einer außerordentlich hohen Wirkung auf das zentrale Nervensystem von Insekten, wo sie die Weiterleitung der neuralen Inpulse blockieren. Die Insekten stellen daraufhin ihre Nahrungsaufnahme ein. Im Ergebnis treten eine Lähmung und anschließend der Tod durch Verhungern oder Dehydrierung ein, oder die Schadinsekten werden anderen Arten zur leichten Beute. Dieser neuartige Wirkmodus und der Wirkort, der sich von denen der Carbomate, Organophosphate und Pyrethroide unterscheidet, macht die Neonicotinoide zu einem geeigneten Mittel für eine Anti-Resistenz-Strategie, da sie auch zur Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt werden können, die gegenüber konventionellen Insektiziden bereits eine Resistenz entwickelt haben. Neonicotinoide sind hochwirksam gegen Blattläuse und die Weiße Fliege, die aus volkswirtschaftlicher Sicht relevantesten Sauginsekten auf dem Gebiet der EU. 
(68) Bayer hat die Neonicotinoidchemie mit Erfolg entwickelt und mit Imidacloprid bereits ein Produkt aus dieser Kategorie in Verkehr gebracht, das heute das Insektizid mit dem höchsten Umsatz weltweit ist und auch in Europa umsatzmäßig den ersten Rang einnimmt. Darüber hinaus entwickelt Bayer derzeit zwei weitere Neonicotinoide: Thiacloprid und Clothianidin [...](13). ACS seinerseits arbeitet an der Entwicklung von Acetamiprid [...]. Im Folgenden soll auf jedes dieser Produkte näher eingegangen werden. 
a) Imidacloprid 
(69) Die Entwicklung von Imidacloprid dauerte nur sechs Jahre. Die Substanz ist seit 1991 unter den Handelsnamen Gaucho, Confidor, Admire und Provado auf dem Markt. Das Präparat kommt in mehr als 80 Ländern in über 60 verschiedenen Kulturen zum Einsatz. 
(70) Imidacloprid ist ein Wirkstoff mit systemischer Wirkung, d. h. es wirkt in der Pflanze - im Gegensatz zu nicht systemischen Stoffen, die außen auf die Pflanze aufgebracht werden. 
(71) Imidacloprid kann auf das Saatgut, in den Boden oder auf die Blätter auf- bzw. eingebracht werden. Bei der Saatgutaufbereitung wird der Wirkstoff auf das Saatgut aufgetragen und wandert von dort aus in die aufsprießende Pflanze, um sie in den frühen Entwicklungsstadien vor Schädlingsbefall zu schützen. Bei der Bodenausbringung wird der Wirkstoff vom Boden in die Wurzeln und von dort in die mit Saft gefuellten Blätter transportiert. Mit seinen Anwendungen auf das Saatgut und in den Boden schützt Imidacloprid die Kulturen in ihrer anfälligsten Entwicklungsphase. Bei der Anwendung auf das Blattwerk verleiht Imidacloprid Schutz vor Insekten bereits in den geringen Wirkstoffmengen, die im Blatt enthalten sind. Es schreckt die Schädlinge von der Nahrungsaufnahme ab und bewirkt eine niedrigere Reproduktionsrate. Imidacloprid wird auch auf Baumstämme aufgetragen und verteilt sich von dort mit dem aufsteigenden Saft. 
(72) Imidacloprid hat eine hohe Wirksamkeit und ein breites Wirkspektrum. Es gewährleistet einen über mehrere Wochen oder sogar Monate anhaltenden Schutz, in erster Linie gegen saugende Insekten wie Blattläuse, Zwergzikaden, Weiße Fliege und einige Thripse sowie gegen Schild- und Wollläuse. Es wirkt weiter gegen einige beißend-kauende Insekten wie z. B. mehrere Arten von Coleoptera (Kartoffel-, Rüsselkäfer), einige Diptera (Fliegen) und eine begrenzte Anzahl von Lepidoptera (Blattminierer). Ohne Wirkung bleibt Imidacloprid auf Nematoden (Bodeninsekten) oder Milben (saugende Insekten). 
(73) Imidacloprid hat günstige toxikologische Eigenschaften und ist besonders gut pflanzenverträglich. Seine systemische Wirkung schont Nützlinge. 
b) Thiacloprid 
(74) Wie Imidacloprid greift auch Thiacloprid in die Weiterleitung chemischer Signale im Nervensystem des Insekts ein. Es hat systemische Wirkung. Thiacloprid zielt hauptsächlich auf saugende Insekten (Blattläuse, Weiße Fliege, Thripse, Schildläuse, Halbfluegler, Wollläuse, Blattflöhe), hat aber auch eine gewisse Wirkung auf beißend-kauende Insekten (Rüssel- und Blattkäfer, Larven, Blattminierer, Apfelwickler und Stengelminierer) Der Wirkstoff soll gegen mehrere Schädlinge - insbesondere bei Blattanwendung - eine größere Wirkung haben als Imidacloprid und weniger gefährlich für Bienen und andere bestäubende Insekten sein. Thiacloprid übt auf Nützlinge keine Schadwirkung aus und zeigt nur eine geringe Toxizität bei Warmblütlern. 
(75) Die beteiligten Unternehmen haben vorgetragen, dass Thiacloprid [...]. Dritte haben darauf hingewiesen, dass Thiacloprid den Vorteil hat, dass es wirksam gegen den Apfelwickler und verwandte Insekten bei Obst und Nüssen und gegen Blattläuse (saugende Insekten) und gleichzeitig in der Blütezeit bienensicher ist. Bayer hat [...]. 
(76) Bayer hat beantragt, dass [...]. 
(77) [...] sind die wichtigsten Kulturen für Thiacloprid und die Marktanteile bei diesen Kulturen ein wesentlicher Faktor für die Erzielung von Mehrwert bei Thiacloprid. Aus Strategiepapieren geht hervor, dass Bayer in der EU im Jahr [...] einen Umsatz von [...] Mio. EUR und bis 2004 einen Umsatz von [...] Mio. EUR erreichen will. Auch die Verkaufserlöse [...] wurden prognostiziert, obwohl Bayer beantragt hat, dass [...]. 
(78) Thiacloprid genießt in der EU Patentschutz bis 2007 [...]. Bayer hat dazu erklärt, dass eine Verlängerung des Patentschutzes durch ein SPC gewährt wird, wenn der Zeitabschnitt zwischen dem Einreichen der Patentanmeldung und der Erstzulassung sehr lang ist. [...] 
c) Clothianidin 
(79) Bayers japanische Tochter Nihon Bayer Agrochem (NBA) und [...] führten Ende der 80er Jahre unabhängig voneinander Forschungsarbeiten auf dem Gebiet von Neonicotinoid-Verbindungen für Insektizide durch. Im Ergebnis dieser Arbeiten fand die NBA eine neue Gruppe insektizider Wirkstoffe [...]. 
(80) In [...]. 
(81) [...]. 
(82) [...]. 
(83) [...]. 
(84) Clothianidin ist wirksam gegen [...]. Bayer hat darüber informiert, dass Clothianidin [...]. Verglichen mit Imidacloprid hat Clothianidin [...]. 
d) Acetamiprid 
(85) Auch ACS entwickelt Neonicotinoide (vertrauliche Information von ACS). 
(86) (vertrauliche Information von ACS). 
(87) (vertrauliche Information von ACS). 
(88) (vertrauliche Information von ACS). 
(89) Acetamiprid dient zur Bekämpfung von (vertrauliche Information von ACS). Nach Aussagen der beteiligten Unternehmen konkurriert Acetamiprid mit [...] und wird sich zu einer wichtigen Konkurrenz insbesondere des Wirkstoffs Imidacloprid [...] in Europa entwickeln. 
(90) Von dritter Seite wurde darauf hingewiesen, dass Acetamiprid bei der Saatgutaufbereitung nicht besonders wirksam ist, da seine Möglichkeiten, in der Pflanze zu verbleiben, im Vergleich zu Imidacloprid oder Clothianidin begrenzt sind. Es erscheint daher zwar zur Blattbehandlung, nicht aber zur Saatgutaufbereitung geeignet. ACS hat der Kommission die Registrierungspläne für Acetamiprid zugeleitet (vertrauliche Information von ACS). 
Sonstige Neonicotinoide 
(91) Die beteiligten Unternehmen haben zu bedenken gegeben, dass eine Anzahl weiterer Neonicotinoid-Verbindungen im EWR in Verkehr gebracht werden sollen: Thiamethoxam, Dinotefuran, Flonicamid, AKD-1022 und Nitempyram. Diese sollen nachstehend kurz diskutiert werden. 
a) Thiamethoxam 
(92) Thiamethoxam ist wirksam gegen saugende, Blätter befallende und im Boden lebende Insekten. Das bereits in niedriger Dosierung wirksame Produkt bewirkt das rasche Absterben der Insekten. Es kann zur Blatt- oder Bodenbehandlung oder auch zur Saatgutaufbereitung eingesetzt werden. 
(93) Von dritter Seite ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass es sich bei Thiamethoxam um ein sehr vielseitiges Insektizid handelt, das den gleichen Wirkmodus wie Imidacloprid und die anderen Neonicotinoide hat. Es hat eine lange Verweilzeit in der Pflanze und ist daher zur Saatgutaufbereitung geeignet. 
(94) Die Marktposition von Syngenta war über einen bestimmten Zeitraum erheblich eingeschränkt, da ein Patentstreit mit Bayer die Firma de facto vom Wettbewerb auf allen wichtigen EWR-Märkten ausschloss. Thiamethoxam ist derzeit nur in Spanien, Finnland und Österreich für den Einsatz bei einer beschränkten Zahl von Kulturen zugelassen. Bayer und Syngenta haben den erwähnten Patentstreit am 20. Dezember 2001 beigelegt. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen wird letzteres uneingeschränkten und unbestrittenen Zugang zum Weltmarkt für Thiamethoxam haben und kann Insektizide, die auf diesem Wirkstoff basieren, auf jedem nationalen Markt in Verkehr bringen. 
b) Dinotefuran (MTI-466) 
(95) Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass dieses von Mitsui entwickelte Neonicotinoidprodukt ein breites Wirkspektrum hat, so dass es für den Einsatz in einer breiten Palette von Kulturen geeignet sei. Die Markteinführung von Dinotefuran werde in Japan für 2003/2004 und in Europa für 2004/2005 erwartet. Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen wird Dinotefuran in naher Zukunft ein ernstzunehmender Wettbewerbsfaktor sein. 
(96) [Vertrauliche Information zu Dinotefuran]. 
c) Flonicamid (IKI-220) 
(97) Die beteiligten Unternehmen haben vorgetragen, dass Flonicamid von Ishihara in Zusammenarbeit mit FMC entwickelt wird. Seine Zulassung in Japan werde für 2003/2004 und in Europa für 2005/2006 erwartet. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen zielt Flonicamid hauptsächlich auf Blattläuse, Zwergzikaden und Thripse. Es habe eine ausgezeichnete Systemwirkung and erfuelle die IPM-Anforderungen. 
(98) Alle befragten Experten haben erklärt, dass sich Flonicamid in Struktur und Wirkweise von den Neonicotinoiden unterscheide und daher nicht als ein Neonicotinoid angesehen werden könne. Von unabhängiger Seite ist zudem darauf hingewiesen worden, dass Flonicamid als langsam wirkendes, auf die Nahrungsaufnahme zielendes Aphizid nicht in Konkurrenz zu den Neonicotinoiden stehe. Diese seien relativ schnell wirksam und gegen eine breite Palette von Homoptere und nicht nur gegen Blattläuse einzusetzen. "Antifraßstoff" bedeute, dass eine Wirkung des Präparats auf die Blattläuse erst eintritt, nachdem diese ihre Viren an die Pflanze weitergegeben haben. Eine der gravierendsten Folgen eines Blattlausbefalls bei vielen Kulturen seien die von diesen übertragenen Viruserkrankungen. 
d) AKD-1022 
(99) Die beteiligten Unternehmen haben über AKD-1022, ein neues - von Agro-Kanesho entwickeltes - Neonicotinoid, informiert. Dieses habe ein recht breites Wirkspektrum, so dass es für den Einsatz in einer breiten Palette von Kulturen geeignet sei. Allerdings ist nach Aussage der Parteien die Entwicklung des Produkts noch nicht abgeschlossen, so dass seine Auswirkungen auf den EWR-Markt im Zusammenhang mit der hier anstehenden Entscheidung nicht weiter bewertet werden. 
e) Nitempyram 
(100) Takeda hat ein Neonicotinoid mit der Bezeichnung Nitempyram entwickelt und dieses 1996 in Japan zur Anwendung bei Reis, Obst und Gemüse sowie Tee auf den Markt gebracht. Im EWR ist Nitempyram bisher noch nicht registriert, und es gibt keine Hinweise darauf, dass dies in absehbarer Zeit geschehen wird. Daher werden die Auswirkungen von Nitempyram auf den Wettbewerb im EWR für die Zwecke der hier anstehenden Entscheidung nicht weiter bewertet. 
Pyrazole 
(101) Die Pyrazolchemie wird allein von ACS betrieben. ACS hat in ihrem Programm zwei Stoffe aus dieser Kategorie: Fipronil und Ethiprol. Während Fipronil in allen Ländern des EWR für verschiedene Kulturen und Anwendungen im Handel ist, ist Ethiprol im EWR nicht eingetragen. 
(102) Die beteiligten Unternehmen haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte darauf hingewiesen, dass sie nicht die einzigen Firmen seien, die in der Pyrazolchemie tätig sind. Sie verwiesen darauf, dass sowohl Mitsubishi Chemical als auch die BASF Pyrazole in ihrem Programm haben. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen ist Mitsubishi Chemical die Inhaberin des Patents für den ETK-I-Hemmer Tolfenpyrad (HABM 88), der eine Wirkung auf Blattläuse, Thripse, Weiße Fliege, Kohlschabe (Plutella) sowie Rost- und Breitmilbe bei Obst und Gemüse zeige. Die beteiligten Unternehmen haben darüber hinaus angegeben, dass die BASF Patentschutz für den Wirkstoff Chlorfenapyr genieße, der nach Angaben der beiden Unternehmen ein pyrazolanaloger Entkoppler der oxidativen Phosphorylierung sei. 
(103) Die Untersuchung der Kommission zeigt jedoch, dass sowohl Chlorfenapyr als auch Tolfenpyrad zwar Pyrazole enthalten, selbst aber keine Pyrazole sind. Sie haben einen anderen Wirkort und ein anderes Wirkspektrum als diese und unterscheiden sich von diesen überhaupt in jeder Hinsicht. Diese Produkte werden daher im Rahmen der hier anstehenden Entscheidung nicht weiter bewertet. 
(104) Unabhängigen Experten zufolge sind Pyrazole nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen als Insektizide gegen Coleoptera (Käfer) und bodenbürtige Diptera (Fliegen) wirksam. 
a) Fipronil 
(105) Die Untersuchung hat gezeigt, dass Fipronil ein (vertrauliche Information von ACS) ist. Im nicht-landwirtschaftlichen Bereich ist es auch wirksam gegen (vertrauliche Information von ACS). Fipronil wird in der Regel in den Boden ausgebracht oder auf das Saatgut appliziert, kommt aber auch durch Blattanwendung zum Einsatz und soll für diese Anwendungsgebiete ein Konkurrent der Neonicotinoide sein. 
(106) Nach den von den beteiligten Unternehmen zur Bekämpfung von beißend-kauenden Insekten vorgelegten Informationen [...]. Dritte haben jedoch darauf hingewiesen, dass sowohl Fipronil als auch Imidacloprid ausgezeichnete Ergebnisse an Coleoptera (beißend-kauende Käfer) und vor allem an Elateridae (Schnellkäferlarven), den zweifellos volkswirtschaftlich relevantesten Bodeninsekten, erzielt. Imidacloprid und Fipronil sind eine gute Wahl auch für die Eindämmung der Eulenfalter (Erdraupe) als den wichtigsten Lepidoptera, die die Pflanzen befallen, wenn die ersten Blätter aus dem Boden sprießen. Im Hinblick auf Diptera (bodenbürtige Fliegen), die für eine Reihe von Getreide- und Gemüsesorten von Bedeutung sind, wurde von dritter Seite angeführt, dass sowohl Imidacloprid als auch Fipronil je nach Art hohe Wirksamkeit erreichen. 
(107) Während Fipronil (vertrauliche Information von ACS). 
(108) Dritte haben darauf hingewiesen, dass Fipronil, das in der Hauptsache ein Mittel gegen beißend-kauende Insekten ist, bei der Bekämpfung saugender Insekten in der Regel nicht als direkter Wettbewerber der Neonicotinoide angesehen werden kann. Sie haben dazu erklärt, dass Fipronil, welches sich in der Pflanze nicht besonders gut bewegt, nicht dasselbe Potenzial hat wie die Neonicotinoide. Von Seiten Dritter ist ferner betont worden, dass Fipronil zur Blattanwendung z. B. gegen Thripse und Coleoptera (z. B. den Kartoffelkäfer) Anwendung findet. Darüber hinaus haben Dritte festgestellt, dass die Kombination von Imidacloprid und Fipronil in der Angebotspalette der beteiligten Unternehmen zweierlei bewirkt: Zum einen werde das mit neuen Verbindungen erfasste Schädlingsspektrum erweitert und ergänzt. Beide Verbindungen seien für eine breite Palette von Kulturen anwendbar, zeigten sich hochwirksam und gewährleisteten die Eindämmung des Haupterregers und böten einen neuen Wirkmechanismus, der in der Lage ist, eine mögliche Resistenz gegenüber Stoffen aus anderen chemischen Kategorien zu überwinden. In dieser Hinsicht seien die Möglichkeiten der beteiligten Unternehmen, technisch fortgeschrittenere Behandlungsprogramme anzubieten, einmalig und von keinem Wettbewerber bisher erreicht. Daher - so haben Dritte eingewendet - würde eine Kombination von Imidacloprid mit seinen überragenden Eigenschaften zur Bekämpfung von saugenden und Fipronil mit ebenso überragenden Eigenschaften zur Bekämpfung von beißend-saugenden Insekten wettbewerbsrechtliche Bedenken hervorrufen. Zum zweiten würden sich wegen der sich überschneidenden Ziele und des unterschiedlichen Wirkmodus von Imidacloprid und Fipronil riesige Möglichkeiten für ein Resistenzmanagement durch Rotation der beiden Produkte in den Bereichen ergeben, in denen sie dasselbe Ziel haben. 
b) Ethiprol 
(109) Ethiprol ist ein (vertrauliche Information von ACS) Fiprol-Insektizid. Dritte haben darauf hingewiesen, dass Ethiprol ein Fipronil-Produkt der zweiten Generation ist [...]. 
(110) Ethiprol kann für (vertrauliche Information von ACS) eingesetzt werden. Angaben zufolge ist sein toxikologisches Profil besser als das von Fipronil [...]. 
(111) Die beteiligten Unternehmen haben darum gebeten, dass (vertrauliche Information von ACS). Die Kommission stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zudem ein ruhendes Patent den Markteintritt verhindert und den Wettbewerb einschränkt. 
c) Acetoprol und Vaniliprol 
(112) Von Seiten Dritter ist in der ersten Phase der Untersuchung darauf hingewiesen worden, dass ACS in der Kategorie der Pyrazole derzeit zwei weitere Verbindungen entwickelt: Acetoprol und Vaniliprol. Zu diesen Wirkstoffen haben die beteiligten Unternehmen vorgetragen, dass (vertrauliche Information von ACS). Diese Produkte werden daher in dieser Entscheidung nicht weiter gewürdigt. 
Weitere Produkte, die sich bei den beteiligten Unternehmen noch in der Entwicklung befinden 
(113) Neben den Neonicotinoiden hat Bayer weitere Produkte in Vorbereitung. Diese sollen schon bald auf den Markt kommen: Methoxyfenozid, Spirodiclofen und Spiromesifen. 
a) Methoxyfenozid 
(114) Methoxyfenozid [...]. 
(115) Gemäß Information durch die beteiligten Unternehmen ist Methoxyfenozid [...] 
b) Spirodiclofen 
(116) Spirodiclofen [...]. Als Acarizid ist Spirodiclofen [...]. 
(117) Spirodiclofen [...]. 
c) Spiromesifen 
(118) Spiromesifen [...]. 
Auswirkungen des Sortiments neuer chemischer Verbindungen der Parteien auf den Wettbewerb 
(119) Nach erfolgtem Zusammenschluss hätte das neue Unternehmen in seiner Produktpalette vier der sechs derzeitigen und zukünftigen Neonicotinoide, die sich sämtlich im EWR auf dem Markt befinden bzw. kommen werden. Mit Imidacloprid, Thiacloprid, Clothianidin und Acetamiprid würden die beteiligten Unternehmen in einem unterschiedlichen Maße das ganze Spektrum von Blatt-, Boden- und Saatgutanwendungen abdecken. Das einzige wirksame Konkurrenzpräparat für diese Wirkstoffe, Thiamethoxam von Syngenta, bliebe außerhalb der Angebotspalette der beteiligten Unternehmen. Clothianidin von Takeda wird im EWR eingeführt [vertrauliche Information zu Clothianidin](14). Die Kommission merkt an, dass [...]. Darüber hinaus würde nach einem Zusammenschluss im EWR das Pyrazol Fipronil zu dem Produktangebot von Bayer hinzukommen. Kein anderes Unternehmen hat Produkte aus dieser chemischen Kategorie. 
(120) Bezüglich Thiamethoxam von Syngenta ist die Kommission nicht der Meinung, dass - wie weiter unten gezeigt werden soll - diese Substanz ein Gegengewicht zur Marktkraft des neuen Unternehmens wäre, das in seinem Produktangebot für Blatt- und Bodenanwendungen drei Neonicotinoide und ein Pyrazol (plus Ethiprol) haben wird. Die beteiligten Unternehmen haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte angemerkt, dass die Kommission die Auswirkungen konkurrierender Neonicotinoide auf den Wettbewerb nicht erwogen habe, und erklärt, dass "nur zwei Monate nach der Beilegung des Patentstreits zwischen Bayer und Syngenta Thiamethoxam in Spanien, Finnland und Österreich eingetragen worden ist." Während die beteiligten Unternehmen mit diesem Beispiel zeigen wollen, wie schnell nach der Beendigung des Patentstreits Thiamethoxam auf die Märkte im EWR gelangt ist, weist die Kommission darauf hin, dass Thiamethoxam in diesen Mitgliedstaaten auch schon vor der Beilegung des Patentstreits registriert war, weil Imidacloprid in Spanien, Finnland und Österreich nicht patentrechtlich geschützt ist und der Patentstreit diese Mitgliedstaaten daher nicht berührte. 
(121) Die Untersuchung zeigt, dass sowohl die Neonicotinoide als auch die Pyrazole zu der Insektizidkategorie mit dem höchsten Wachstum - wahrscheinlich zu Lasten der alten Kategorien - gehört. Deshalb haben Dritte darauf hingewiesen, dass die Position der beteiligten Unternehmen auf den Insektizidmärkten, insbesondere im Segment des "sap feeding", bei allen drei Anwendungen - Boden, Blätter und Saatgut - in naher Zukunft beträchtlich gestärkt werden wird. 
(122) Neben den Neonicotinoiden und den Pyrazolen wurde auch auf andere FuE-Projekte der beteiligten Unternehmen hingewiesen, die die Wettbewerbsposition des neuen Unternehmens auf dem Gebiet der Insektizide weiter stärken würden. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass ACS ein Patent für Acetylcholin-Agonisten hat, das das bestehende Neonicotinoidprogramm ergänzen würde. Nach Ansicht Dritter könnte auch ein neues Nematizid (Thienylpyrazol) zu einer besonders starken Position bei der Bekämpfung von Bodeninsekten und Nematoden, wenn dieses mit den wichtigsten Carbamaten und Organophosphaten kombiniert würde, und einer starken technologischen Basis bei der Saatgutaufbereitung führen. Schließlich ist noch darauf hingewiesen worden, dass ACS dabei ist, Isobutylamide zu entwickeln, die ein wirksames Mittel gegen Lepidoptera sein könnten. ACS hat darauf aufmerksam gemacht, dass (vertrauliche Information von ACS). 
(123) Die beteiligten Unternehmen haben in ihrer Antwort auf das Ersuchen der Kommission um Informationen angegeben, dass die Neonicotinoide und Pyrazole nicht Vertreter der neuesten chemischen Insektizidkategorien sind. Sie haben erläutert, dass Neonicotinoide seit 1990 und Pyrazole seit 1994 auf dem Markt sind. Damit - so argumentieren die Unternehmen - handele es sich bei beiden chemischen Kategorien eher um bereits etablierte als um neue chemische Substanzen, die nicht die neueste Technologie verkörpern. Nach Auskunft der Unternehmen umfasst die neue Generation von Insektiziden, die auf die Märkte kommt, Bezoylhydrazine, Tetronsäuren, Spinosyne und Carboxylate. 
(124) Dritte haben jedoch erklärt, dass es zwar richtig ist, dass neuere Stoffe als die Neonicotinoide und Pyrazole auf den Markt gekommen sind oder noch kommen werden, der innovative Charakter dieser Verbindungen gegenüber den Neonicotinoiden und Pyrazolen aus kommerzieller Sicht jedoch nicht relevant sei. Die Neonicotinoide und Pyrazole sind danach kommerziell weit wichtiger als jede der oben genannten chemischen Kategorien. Das Marktpotenzial der Neonicotinoide und Pyrazole werde in dem Maße weiter gestärkt, indem diese als Ersatz für alte Formulierungen mit Resistenzproblemen sowie für solche Produkte, deren Zulassung nicht erneuert wird, eingesetzt werden. Deshalb werde auch bei erneuter Registrierung einer Anzahl von Produkten aus den älteren chemischen Kategorien und deren Weiterverwendung die Gesamtbedeutung der Neonicotinoide und Pyrazole in Zukunft weiter wachsen. 
(125) Zu den konkreten Beispielen, die die beteiligten Unternehmen angeführt haben, wurde von dritter Seite erklärt, dass die Bezoylhydrazine keine neue Kategorie darstellen und z. B. Diflubenzuron bereits seit einigen Jahren auf dem Markt ist. Die anderen von den Unternehmen erwähnten neuen Kategorien haben ein relativ schmales Anwendungsspektrum und ein viel geringeres Marktpotenzial. Sie werden in der Hauptsache gegen beißend-kauende Insekten eingesetzt (Tetronsäuren können nur zur Bekämpfung von Milben verwendet werden). Bezoylhydrazine werden zumeist auf Gemüse- und Kernfruchtmärkten abgesetzt. Sie haben nur einen geringen Marktanteil und sind für Nischenprodukte bestimmt, da sie nur langsam und nur nach oraler Aufnahme wirken. Mit anderen Worten: Sie besitzen weder Kontakt- noch systemische Wirkung. Carboxylate wirken im wesentlichen nach oraler Aufnahme und bis zu einem gewissen Grade durch Kontakt. 
(126) Keine der von den beteiligten Unternehmen genannten chemischen Kategorien steht bei der Bekämpfung von saugenden Insekten in Konkurrenz zu den Neonicotinoiden - weder als Blatt- oder Boden- noch als Saatgutanwendung. Die Neonicotinoide sind nach der Marktuntersuchung die einzigen Insektizide, die dem Stand der Forschung auf diesem Markt entsprechen. Dasselbe gilt für Fipronil. 
Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb nicht beeinträchtigt 
(127) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass ihr Zusammenschluss auch auf der nationalen Ebene keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich einer marktbeherrschenden Stellung geben werde. Die Argumente der Unternehmen werden nachfolgend diskutiert. 
Ersatzprodukte 
(128) Die beteiligten Unternehmen haben mit dem Argument operiert, die Kommission habe die Bedeutung der Neonicotinoide und Pyrazole überschätzt. Sie haben behauptet, dass Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide auch nach der Neuregistrierung zu den führenden chemischen Kategorien gehören werden. Nach Aussagen dieser Unternehmen wird auch nach 2003 eine große Anzahl von Produkten, die insbesondere den älteren Insektizidkategorien angehören, noch auf dem Markt sein. Die beteiligten Unternehmen haben zur Begründung angeführt, dass diese Produkte aufgrund ihrer Preisgestaltung extrem wettbewerbsfähig bleiben werden, insbesondere im Vergleich zu den Neonicotinoiden und Pyrazolen. 
(129) Ein weiteres Argument der beteiligten Unternehmen lautete, es gebe für die Neonicotinoide und Pyrazole in allen chemischen Kategorien Ersatzprodukte. So werde z. B. Parathion-Methyl als Blattspray sowohl zur Bekämpfung von saugenden als auch von beißend-kauenden Insekten eingesetzt. Mögliche Ersatzprodukte für die Bekämpfung von saugenden Insekten sind nach Angaben der Unternehmen die Organophosphate (z. B. Acephat, Lambda-Cyhalothrin), deren biologische Wirkbreite ebenso groß sei wie die des Bayer-Produkts Imidacloprid. Daher könnten diese jedes Produkt aus der Neonicotinoid-Familie voll und ganz ersetzen. Die beteiligten Unternehmen haben ferner argumentiert, dass Imidacloprid nicht gegen alle Arten von Saugschädlingen wirksam sei, dass es aber gegen Homoptera (Pflanzensauger) eine besonders ausgeprägte Wirksamkeit habe. Die beteiligten Unternehmen haben die Ansicht vertreten, dass das Lambda-Cyhalothrin von Syngenta bei der Bekämpfung dieser Schädlinge die gleiche Wirksamkeit aufweise wie Imidacloprid, während das Spinosad von Dow wirksamer gegen Thripse sei. Nach Meinung der beteiligten Unternehmen können beißend-kauende Insekten mit Spinosad, Indoxacarb und Organophosphaten bekämpft werden. 
(130) Die beteiligten Unternehmen haben zudem die Meinung vertreten, dass nicht alle ausgemusterten Produkte durch Neonicotinoide oder Pyrazole ersetzt werden können. So könnten z. B. Organophosphate wie Imidacloprid oder Fipronil das gesamte Insektenspektrum der Breitband-Organophosphate abdecken. Von den Unternehmen wurde angeführt, dass die Landwirte zum Ersatz der Organophosphate höchstwahrscheinlich nicht zwei Produkte kaufen, sondern stattdessen versuchen werden, die billigste und effizienteste Alternative für ihr jeweiliges Insektenspektrum zu bekommen. 
(131) Die beteiligten Unternehmen haben auch behauptet, die Feststellung, Neonicotinoide seien umweltfreundlich, träfe nur zum Teil zu. So sei z. B. Imidacloprid bienengefährlich und dürfe daher während der Blütezeit der Pflanzen nicht eingesetzt werden. [...]. Der Wirkstoff Indoxacarb (DuPont), der der chemischen Kategorie der Carboxylate angehört, habe diese Wirkungen beispielsweise nicht. 
(132) Schließlich haben die beteiligten Unternehmen z. B. zu Imidacloprid eine Rechnung aufgemacht, nach der sich die vom Landwirt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzunehmenden Investitionen aus dem Produktpreis und den Anwendungskosten (Traktor, Diesel, Wasser usw.) ergeben. Selbst wenn der Preis eines bestimmten Produkts pro Hektar und pro Behandlung höher sein könnte als der Preis eines Ersatzprodukts, könnten die Anwendungskosten abweichen, da das kostengünstigere Produkt häufiger eingesetzt werden müsse. Aus diesem Grunde - so die Argumentation der Unternehmen - unterschieden sich die Gesamtausgaben für den Landwirt in diesen Fällen nicht wesentlich, so dass auf der Nachfrageseite eine Austauschbarkeit zwischen den fraglichen Produkten gegeben sei. 
Ansichten Dritter 
(133) Dritte haben erklärt, dass bereits jetzt feststehe, dass mehr als 55 % der Insektizide vom Markt genommen werden. Außerdem könne nicht erwartet werden, dass alle noch im Prozess der Neuregistrierung befindlichen Wirkstoffe tatsächlich erneut eine Zulassung erhalten werden. Die Anzahl der zugelassenen Wirkstoffe könnte dadurch unter 45 % sinken. In Zukunft wären demnach erheblich weniger Wirkstoffe aus den älteren Insektizidkategorien auf dem Markt. Darüber hinaus werde der Prozess der Neuregistrierung für ältere Produkte zu einer geringeren Zahl von Anwendungen führen, sowohl bei den Kulturen als auch bei den Schädlingen. Nach Wood Mackenzie unterliegen derzeit vor allem die Organophosphate wegen Problemen im Zusammenhang mit ihrer langfristigen Anwendung und einer chronischen Toxizität "den stringentesten Überprüfungen" durch die Zulassungsbehörden sowohl in den USA als auch in der EU. Die Organophosphate bilden zusammen mit den Organochloriden die am stärksten rückläufige chemische Kategorie. Für sie wird nach Phillips McDougal bis 2005 mit einem Negativwachstum von 8,7 % gerechnet. Im Zuge der Neuregistrierung werden die älteren Technologien nach und nach ersetzt, und es wird erwartet, dass die neuen chemischen Kategorien die Hauptersatzstoffe sein und ihren Anteil am Gesamtmarkt erhöhen werden. 
(134) Von großer Bedeutung ist, dass durch die Untersuchung heute schon belegt werden kann, dass die Auswirkungen auf die Umwelt zusammen mit einer besseren Wirksamkeit des Produkts eine wesentliche Erwägung darstellen. Während in den vergangenen Jahren der Kauf eines Breitband-Insektizids die Norm war, ist unter den heutigen Wettbewerbsbedingungen oft das Gegenteil der Fall. Es ist gesagt worden, dass bei einem Integrated Pest Management (IPM) besonderer Wert auf eine Eindämmung der Schadinsekten bei gleichzeitigen minimalen Auswirkungen auf Nützlinge und andere relevante Arten gelegt wird. Mit anderen Worten: Im Rahmen des IPM müssen die Landwirte Insektizide anwenden, die speziell gegen einen bestimmten Schädling gerichtet sind, und Breitbandinsektizide vermeiden. Außerdem verlangt das IPM, dass diese Produkte dann eingesetzt werden, wenn sie die besten Resultate bringen. Das IPM möchte vermeiden, dass Breitbandinsektizide über einen langen Zeitraum angewendet werden und damit zu inakzeptablen aggregierten Nebenwirkungen auf andere Insekten führen. Weil die Produkte jeweils für einen bestimmten Schädling spezifisch sind, werden Landwirte, die den IPM-Regeln folgen, gegen saugende Schädlinge ein spezielles Produkt gegen Saugschädlinge bzw. gegen beißend-kauende Schädlinge ein anderes, ebenso IPM-freundliches Mittel gegen Beißschädlinge einsetzen. 
(135) Dritte haben auch darauf hingewiesen, dass in dem Maße, in dem das IPM und die Organisation der Landwirtschaft immer komplexer werden, mehr und mehr Landwirte sich auf eine professionelle Beratung in Sachen Pflanzenschutz verlassen, um so festzustellen, welche speziellen Schädlinge einer Behandlung bedürfen. Die Zulassungsbehörden räumen Schmalband-Pflanzenschutzmitteln mit reduziertem Risiko den Vorrang ein. Nach Informationen von dritter Seite sind an den Universitäten in den letzten Jahren eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt worden, die die Auswirkungen von IPM und von Schmalband-Insektizidsprays dokumentieren. Produkte, die in diese Kategorie passen, werden besonders herausgestellt - vom Hersteller der Chemikalie, von der Wissenschaft und von den Zulassungsbehörden. 
(136) In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass z. B. bei Carbamaten und Organophosphaten höhere Dosen erforderlich sind als bei den neueren Formulierungen. Während für Neonicotinoide etwa 50-75 g/ha häufig ausreichend sind, können für Carbamate und Organophosphate durchaus 800-1000 g/ha benötigt werden. Die Notwendigkeit, größere Mengen einzusetzen, bringt Probleme im Hinblick auf den Umweltschutz und das IPM-System. Weitere Probleme sind der verbleibende Rückstand und der Zeitraum zwischen der Sprühanwendung und der Ernte, d. h. die Sperrfrist (PHI oder pre harvest interval). Es sei auch darauf hingewiesen, dass die beteiligten Unternehmen selbst die Bedeutung von Insektiziden geringer Toxizität anerkannt haben. Sie haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt, dass Formulierungen von Neonicotinoiden und Pyrazolen als "niedrig-toxische Alternativen zu den Organophosphaten" auf den Markt kommen. 
(137) Aus all den oben genannten Gründen zeigt die Untersuchung, dass der Einsatz von Breitbandinsektiziden stark rückläufig ist. 
(138) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte anbelangt, dass die Kommission eine unausgewogene Sicht der Implikationen für die Umwelt vermittelt und dass Imidacloprid [...], verweist die Kommission zunächst auf den Hinweis Dritter, dass eine Anzahl anderer auf dem Markt befindlicher Verbindungen [...] giftig für Bienen sind und während der Blütezeit nicht angewendet werden dürfen. [...]. Zum Zweiten erklärt die Kommission mit Bezug auf das von den Unternehmen vorgebrachte Argument, wonach Imidacloprid zeitweise für die Verwendung an Sonnenblumen gesperrt war, dass diese Maßnahme nur Frankreich betreffe und dass sie nur für die Saatgutaufbereitung gelte. Drittens stellt die Kommission fest, dass Bayer selbst das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen Imidacloprid und den bei Bienen beobachteten Symptomen entkräftet habe. Auf der Website von Bayer wird ausgeführt, Bayer habe in zahlreichen kontrollierten Versuchen nachgewiesen, dass der angebliche Zusammenhang zwischen Imidacloprid und der Bienensymptomatik von den Fakten nicht gestützt wird. Aus diesem Grunde wird die Frage einer Toxizität für Bienen in der vorliegenden Sache nicht weiter behandelt. 
(139) Die Untersuchung zeigt ferner, dass zwar ältere Insektizide - wie Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide - sowohl gegen saugende als auch gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind, neuere Insektizide jedoch nicht generell sowohl gegen sich vom Saft der Pflanze ernährende und gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind, sondern eine größere Spezialisierung aufweisen als ihre Vorgängerpräparate. Obwohl die Neonicotinoide wie auch die Pyrazole eine gewisse Wirksamkeit sowohl bei saugenden als auch bei beißend-kauenden Insekten zeigen, zielt die Neonicotinoid-Chemie in erster Linie auf saugende, die Pyrazol-Chemie dagegen auf beißend-kauende Insekten. 
(140) Die Kommission hat die Wettbewerber um Angaben darüber gebeten, auf welches ihrer Produkte die Kunden wechseln können, wenn die an dem vorliegenden Vorhaben beteiligten Unternehmen die Preise ihrer Produkte auf Dauer um 5-10 % erhöhten. Dabei wurden die Wettbewerber aufgefordert, Produkte zu nennen, die z. B. nach dem Wirkmodus als Ersatz dienen können, die in derselben Kultur wirksam, gegen dieselben Insekten oder Insektengruppen gerichtet und vom Preis her mehr oder weniger vergleichbar sind. Zu Imidacloprid, dem einzigen Neonicotinoid auf den volkswirtschaftlich relevanten Märkten, weisen die Ergebnisse der Untersuchung klar darauf hin, dass abgesehen von anderen Neonicotinoiden in den Produktportfolios der Wettbewerber kein einsatzfähiger Ersatz für Imidacloprid vorhanden ist. Dasselbe gilt für Fipronil. 
(141) Dritte haben darauf hingewiesen, dass die Neonicotinoide hochwirksam sind und die Wirkung schnell einsetzt, womit das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gemindert wird. Neonicotinoide wirken auch systemisch und sind gegen ein breites Spektrum von saugenden Insekten anwendbar, d. h. sie finden Anwendung bei einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Es ist vorgetragen worden, dass zur Eindämmung der Weißen Fliege die Neonicotinoide zur Zeit die einzigen wirksamen Insektizide sind. Andere zur Anwendung gegen die Weiße Fliege zugelassene Produkte bereiten entweder Probleme hinsichtlich der Wirksamkeit (es gibt alte Präparate, gegen die es bereits zu einer Resistenzentwicklung gekommen ist) oder bezüglich einer schnellen Wirkung. 
(142) Zu dem Argument der beteiligten Unternehmen, wonach Pyrethroide zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers (beißend-kauend) und gegen Blattläuse (saugend) eingesetzt werden, ist festgestellt worden, dass die beiden Schädlinge häufig unterschiedliche Anwendungsfenster haben, d. h. dass sie zu unterschiedlichen Zeiten auftreten. Weiter ist gesagt worden, dass eine akzeptable Kontrolle des Kartoffelkäfers nur in Westeuropa erreicht wird, wo die begrenzte Nebenwirkung der Pyrethroide ausreicht, um den Schädling, der hier kein wirkliches Problem darstellt, unter Kontrolle zu halten. In den USA hingegen, wo der Kartoffelkäfer einer der größten Schädlinge ist, muss eine gezielte Behandlung erfolgen. 
(143) Zu dem von den beteiligten Unternehmen angeführten Beispiel, wonach Organophosphate bei einigen Obstsorten gegen den Apfelwickler (beißend-kauend) und gleichzeitig auch gegen Blattläuse (saugend) eingesetzt werden können, ist ausgeführt worden, dass Organophosphate zwar auf diese Weise in Apfelkulturen Anwendung finden, diese Anwendung aber zu für jeden einzelnen Schädling genau festgelegten Zeitpunkten erfolgt. Ferner ist ausgeführt worden, dass die primär gegen den Apfelwickler eingesetzten Organophosphate (z. B. Gusathion) nicht die besten Organophosphate gegen Blattläuse sind. Auf der anderen Seite sind solche Organophosphate wie Vamidothin und Dimethoat primär gegen saugende Insekten gerichtet und sind kein wirksames Mittel gegen beißend-kauende Schädlinge. Demzufolge werden sie zur Bekämpfung des Apfelwicklers nicht eingesetzt. 
(144) Zu dem von den beteiligten Unternehmen vorgetragenen Argument der Gesamtkosten haben mehrere Dritte darauf hingewiesen, dass ein Produkt eine Reihe von Parametern hat und dass der Preis bei der Kaufentscheidung nur einer dieser Parameter ist. Andere Parameter sind z. B. die technische Performance, das Image/die Marke, das ökologische Profil und der Service, der entweder vom Händler oder vom Hersteller geboten wird. Der Landwirt erwartet von einem Pflanzenschutzmittel ein bestimmtes Preis-Leistungsverhältnis. Solange dieser "gefühlte" Wert in den Augen des Landwirts fair oder wettbewerbsfähig ist, wird er keine Notwendigkeit sehen, zu anderen Produkten wechseln. 
(145) Es ist insbesondere darauf hingewiesen worden, dass ein wichtiger Parameter für den Endverbraucher der Resistenzstatus des Wirkbestandteils und die Schonung von Nützlingen ist. Es ist behauptet worden, dass diese Überlegungen zu einem ständigen Druck in Richtung auf die Aufgabe alter Präparate - Carbamate, Organophosphate und Pyrethroide - und zur Verwendung der neuesten Verbindungen mit der jeweils besten Performance bei der Vermeidung bzw. der Überwindung einer Resistenz sowie zur Auswahl von Insektiziden mit einer ausgezeichneten Selektivität im Hinblick auf Nützlinge und den geringsten Auswirkungen auf die Umwelt führen. Nach Mitteilung Dritter wird dieser Druck von den Behörden über die Registrierung neuer Verbindungen und die erneute Registrierung älterer Verbindungen und von den Forderungen des Endverbrauchers weiter verstärkt. 
(146) Ein anderes Argument lautete, dass der Landwirt, weil er im Allgemeinen die Häufigkeit eines Insektenbefalls auf seinem Feld nicht vorhersehen kann, möglicherweise Substanzen aus neueren chemischen Kategorien verwendet, die einen längerfristigen Schutz vor Insekten anbieten. Auf diese Weise erzielt der Landwirt eine sofortige Wirkung sowie ein gewisses Maß an präventivem Schutz, wie er durch die länger anhaltende Wirkung der neueren Insektizide gegeben ist. Bei Verwendung eines älteren Produkts ist es möglich, dass dieses den Insektenbefall nicht wirksam kontrolliert und dass ein wiederholter Befall die Gesamtkosten für den Landwirt durch erhöhte Anwendungskosten verteuert. So verursachen z. B. Breitband-Insektizide häufig ein sekundäres Auftreten des Schädlings wie beispielsweise Blattlausbefall der Baumwolle nach einer Behandlung gegen beißend-kauende Insekten. Daher können die Gesamtkosten durchaus höher ausfallen als bei den älteren Mitteln. Es ist deshalb auch darauf hingewiesen worden, dass es nachfrageseitig keine Austauschbarkeit zwischen den neuen chemischen Wirkstoffen wie Imidacloprid und den älteren Pflanzenschutzmitteln gibt. 
(147) Aus allen oben genannten. Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es für die Neonicotinoide und für Fipronil in den alten chemischen Kategorien keinen wirksamen Ersatz gibt. 
Wettbewerb in FuE 
(148) Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, die Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse seien durch intensive FuE-Aktivitäten gekennzeichnet, was sich in neuen Produkten niederschlüge, die in rascher Folge auf den Markt gelangten. 
(149) Angesichts der Gesamtzahl der für den Insektizidmarkt im EWR in Entwicklung befindlichen Produkte und von Entwicklungszeiten um die zehn Jahre für ein neues Produkt kann sich die Kommission der Meinung der beteiligten Unternehmen nicht anschließen, wonach neue Produkte in rascher Folge auf den Markt gelangten. 
(150) Von dritter Seite ist darauf hingewiesen worden, dass die großen Unternehmen heute einen größeren Teil ihres Gewinns dazu verwenden, die Anforderungen der Richtlinie 91/414/EWG für die Neuregistrierung ihrer bestehenden Produktportfolios zu erfuellen. Dazu komme, dass viele der neuen Produkte eher neue Formulierungen oder Kombinationen bestehender Wirkbestandteile als neue Wirkstoffe sind. 
(151) Wie oben ausgeführt, beruhen die Ergebnisse der Agrochemikalien-Branche in hohem Maße auf FuE-Aktivitäten und einem Marktzugang. In dieser Hinsicht verweist die Kommission darauf, dass nach der Studie von Phillips McDougall Bayer und Aventis zusammen seit 1980 insgesamt 39 neue Pflanzenschutzmittel (Syngenta: 38) eingeführt haben. Die beteiligten Unternehmen haben derzeit 13 Produkte in Entwicklung - gegenüber jeweils 8 für Syngenta und BASF. Alle anderen Wettbewerber haben drei oder weniger Produkte in Entwicklung. 
(152) Nach erfolgtem Zusammenschluss werden die FuE-Kapazitäten des neuen Unternehmens zu den größten der Branche gehören. 
(153) Angesichts der obigen Darlegungen und der erfolgreichen Insektizid-Strategie der beteiligten Unternehmen ist die Kommission der Ansicht, dass das fusionierte Unternehmen eines der wenigen Unternehmen sein wird, die neue Verbindungen auf den Markt werfen können. 
Schwankende Marktanteile 
(154) Der Einsatz von Insektiziden hängt direkt von der Intensität und der Jahreszeit des Insektenbefalls ab. Auswirkungen auf das Auftreten von Insekten haben mehrere Faktoren, darunter das Klima. Deshalb ist die Gesamtgröße des Marktes von Jahr zu Jahr mehr oder weniger großen Schwankungen unterlegen. 
(155) Die beteiligten Unternehmen haben dargelegt, dass die Marktanteile im Zeitverlauf stark schwanken und dass sogar eine zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende starke Marktposition keine Gewähr dafür bietet, auch in Zukunft gehalten zu werden. 
(156) Wie oben dargelegt, waren die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage, Angaben zu den Marktanteilen, wie sie für die Analyse zuverlässiger Zeitreihen benötigt werden, über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vorzulegen. Dennoch kam die Kommission auch auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu dem Schluss, dass die Marktpositionen in der Regel selbst bei Veränderungen in der Gesamtgröße des Marktes gehalten werden. Dies ist auch durch die Untersuchung bestätigt worden. 
Wettbewerb durch Generikahersteller 
(157) Die beteiligten Unternehmen haben ins Feld geführt, dass alle ihre Produkte nicht nur durch Erzeugnisse eines der anderen multinationalen Unternehmen mit eigener FuE, sondern durch jeden Hersteller von Generika bzw. durch vorhandene Waren ersetzt werden könnten. Die Unternehmen haben vorgetragen, dass die meisten Wirkstoffe von Bayer und ACS nicht mehr unter Patentschutz stehen und dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sind. Da die Generikahersteller keine Investitionen in Forschung und Entwicklung vorzunehmen brauchen, verfügten diese über einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den multinationalen Konzernen, da sie Groß- und Einzelhändler in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit relativ niedrigen Preisen bedienen und somit allen derzeit von den beteiligten Unternehmen belieferten Kunden einen freien Marktzugang sichern können. Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, die Generikahersteller könnten Zulassungen für nicht mehr unter Patentschutz stehende Wirkstoffe mit weniger Kosten und nach Vorlage nur sehr begrenzter Datenmengen erhalten und behalten, wohingegen die Behörden an den ursprünglichen Eigentümer der Daten hohe Anforderungen stellten, bevor dieser eine landesweite Zulassung erhält und sie sich auf längere Frist sichern kann. Dazu komme, dass die Marketing- und Vertriebskosten niedrig sind, da die Originalprodukte sich bereits auf dem Markt befinden und ihre Stärken und Schwächen im Wettbewerb den Kunden bereits bekannt sind. Die beteiligten Unternehmen haben damit argumentiert, dass die steigende Präsenz von Generikaherstellern in den letzten Jahren auf fast jedem Markt für Pflanzenschutzmittel zu einem starken Wettbewerb und einem nicht geringen Preisrückgang geführt habe. 
(158) Die Kommission ist darauf hingewiesen worden, dass in Fällen, in denen sich die Produktprofile eines Generikums total mit dem Profil eines Produkts der beteiligten Unternehmen decken (d. h. bei vollkommen identischen Formulierungen), höhere Preise zu einem höheren Umsatz bei den vorhandenen Generika führen können. Nach Ansicht einiger Dritter ist dies jedoch in der Praxis selten der Fall. Generell ist die dritte Seite der Meinung, dass die Generikahersteller sich in solchen Situationen einem gewissen Druck für eine Abwärtsentwicklung der Preise ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund ist von Seiten Dritter unterstrichen worden, dass die Hauptursache eines jeden Preisrückgangs der Wettbewerb zwischen den Großunternehmen mit eigener FuE ist. Zudem haben allgemeine Probleme in der Landwirtschaft und der Wettbewerb im Handel einen großen Anteil an dem angesprochenen Preisdruck. 
(159) Die Untersuchung zeigt, dass die Marktdurchdringung durch Generikahersteller sehr viel schwerfälliger ist als von den beteiligten Unternehmen beschrieben. Trotz der Tatsache, dass die meisten Erzeugnisse der beteiligten Unternehmen nicht mehr unter Patentschutz stehen und somit für den Wettbewerb durch Generika offen sind, ist jedoch auch gesagt worden, dass die beteiligten Unternehmen immer noch die höchsten Marktanteile an diesen Erzeugnissen halten. Dies zeigt nach Meinung der Generikahersteller, dass diese signifikante Marktanteile nicht einfach übernehmen, selbst wenn sie eine für den Wettbewerb günstigere Kostenstruktur haben. 
(160) In diesem Zusammenhang ist das Argument vorgetragen worden, dass das technische Know-how der Produktion häufig von einer ganzen Reihe von Patenten geschützt wird. Dies bedeutet, dass die beste Technologie in der Regel über einen wesentlich längeren Zeitraum geschützt ist als der Gegenstand des ursprünglichen Patents. Dadurch ist wesentliches Know-how nicht verfügbar, das auch nicht unbedingt den veröffentlichten Patenten oder der wissenschaftlichen Literatur zu entnehmen ist. Die Generikahersteller müssen daher häufig wettbewerbsfähige Herstellungsprozesse für patentschutzfreie Produkte entwickeln. ACS hat in ihren internen Dokumenten gefordert, dass Prozess-Patente [vertrauliche Informationen von ACS]. Dazu kommt, dass der Originalhersteller möglicherweise in der Lage ist, den Zugang zu wichtigen Rohstoffen über Handelsvereinbarungen oder firmeneigene Produktion zu blockieren, einen Zugang, der für die Prozessentwicklung und die Produktion unerlässlich ist. Dazu stellt die Kommission fest, dass das Unternehmen - wie aus den internen Dokumenten von ACS hervorgeht - (vertrauliche Information von ACS). Auf diese Weise kann der Zugang zu Wirkstoffen für Dritte blockiert oder zumindest kontrolliert werden. Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Kapazitäten zusammengelegt werden, um potenzielle Generikahersteller vom Markt fernzuhalten. Einzelne Generikahersteller haben auch darauf hingewiesen, dass es schwierig sein dürfte, für bestimmte Rohstoffe, gegen die umweltrelevante und toxikologische Bedenken bestehen, eine Produktionserlaubnis zu erhalten. 
(161) Wie die Untersuchung weiter zeigt, haben die ursprünglichen Hersteller auf einigen Märkten wegen ihres Firmennamens und wegen der Anerkennung ihrer Marke durch den Handel und durch den einzelnen Landwirt eine sehr starke Position. Da der Markenschutz nicht ausläuft - wie das bei den Patenten der Fall ist -, können Generikahersteller die ursprünglichen und inzwischen weithin bekannten Markennamen nicht verwenden. Es ist erwähnt worden, dass Produkte in einem recht hohen Maße an ihren Marken erkannt werden. In solchen Fällen benötigen die Händler/Landwirte einen größeren Anreiz, wenn sie auf weniger bekannte Markenartikel von weniger anerkannten Firmen wechseln sollen. Interne ACS-Dokumente belegen, dass (vertrauliche Information von ACS). 
(162) Es ist außerdem vorgetragen worden, dass das neue Unternehmen den Zugang der Generika-Anbieter zum Vertrieb über die beteiligten Unternehmen weiter einschränken könnte. So erwarten die Generikahersteller z. B. nicht, dass eine markenlose Version eines ursprünglich von ACS entwickelten Produkts von Bayer vertrieben wird und umgekehrt. Das ergänzende Produktportfolio der beteiligten Unternehmen wird deshalb weniger Platz für Generikahersteller lassen. 
(163) Es ist der Gedanke vorgetragen worden, dass der Marktzugang von Generikaherstellern durch den Vertrieb von Mischzubereitungen, die ein gewünschtes, unter Markenschutz stehendes Produkt enthalten, oder durch Rabattsysteme, die den Kauf eines nicht mehr unter Patentschutz stehenden Produkts für den Käufer sehr attraktiv machen, eingeschränkt werden könnte, wenn gleichzeitig auch ein geschütztes Produkt gekauft wird. Dabei ist festgestellt worden, dass ein großes Portfolio eines Wettbewerbers das Leben für Generikahersteller mit einem nur kleinen Portfolio sehr schwer machen kann. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass ein Generika-Hersteller im Normalfall einen begrenzten Marktanteil und - auf einem kleinen und mitunter rückläufigen Markt - auch einen niedrigeren Gewinn erwartet. 
(164) Schließlich wurde vorgetragen, dass - da die Generika-Hersteller die Kosten für eine Neuregistrierung nicht wie die Originalhersteller auf ein breites Produktportfolio verteilen können - die Preise der älteren Wirkstoffe wegen der hohen Investitionskosten im Zusammenhang mit der erneuten Registrierung eines nicht mehr durch Patent geschützten Wirkstoffes steigen werden. Auch Einschränkungen der Anwendungen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und engen den Markt im Hinblick auf die Investitionsrentabilität wesentlich ein. 
(165) Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Wettbewerbskraft von Generika nicht ausreicht, um die Marktmacht des neuen Unternehmens zu durchbrechen. Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission entgegen den Äußerungen der beteiligten Unternehmen nicht der Ansicht, dass Generikahersteller als Wettbewerber in der Lage wären, die Marktmacht des neuen Unternehmens zu brechen, wenn das Patent für Imidacloprid im Jahre 2006 ausläuft. 
Ein Teil der Produkte wird keine Neuzulassung erhalten 
(166) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass eine Anzahl von Bayer- und ACS-Produkten aufgrund der Richtlinie 91/414/EWG des Rates keine erneute Zulassung erhalten und deshalb spätestens im Jahre 2003 vom Markt genommen werden. Darüber hinaus haben die beteiligten Unternehmen mit dem Argument gearbeitet, dass die sogenannten TOX-I-Produkte, die von der WHO als die Wirkbestandteile von Pflanzenschutzmitteln mit der höchsten Toxizität klassifiziert werden, unter der fehlenden politischen Akzeptanz leiden und im Prozess der Neuregistrierung möglicherweise scheitern, einen ziemlich großen Anteil am Produktportfolio von Bayer und ACS haben. 
(167) Die Kommission kann sich dem Standpunkt der beteiligten Unternehmen nicht anschließen. Die Tatsache, dass eine Reihe von Produkten aus der Produktion nicht erneut registriert wird, ist zur Bestimmung der Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb nicht relevant, weil alle anderen Wettbewerber - sowohl Großunternehmen mit eigener FuE-Basis als auch Generikahersteller - die gleichen Einbußen bei ihren Portfolios erleiden. Die Kommission hat von den Wettbewerbern der beteiligten Unternehmen vertrauliche Informationen erhalten und kommt zu dem Schluss, dass sich alle Wettbewerber Produktverlusten und Anwendungbeschränkungen stellen müssen. 
(168) Daher ist die Kommission in Anbetracht der obigen Darlegungen nicht der Ansicht, dass das Argument der beteiligten Unternehmen für die Bewertung dieser Sache allgemein relevant ist. 
Vereinbarungen mit Dritten 
(169) Die beteiligten Unternehmen haben mit dem Argument operiert, dass ein Teil des Umsatzes von Bayer und ACS in einer Anzahl von Märkten aus dem Vertrieb von Produkten Dritter stammt. Da die Produkte Dritter sich sehr häufig mit den Produktportfolios des fusionierten Unternehmens decken, erwarten die beteiligten Unternehmen, dass die Lieferung dieser Produkte von dem jeweiligen Lieferanten eingestellt wird. 
(170) Obwohl die beteiligten Unternehmen mit dem Argument recht haben, dass sich der Zusammenschluss möglicherweise auf den Vertrieb von Produkten Dritter auswirkt, zeigt die Untersuchung, dass sich diejenigen Produkte, deren Rücknahme vom Markt am wahrscheinlichsten ist, klar mit dem erweiterten Produktportfolio des neuen Unternehmens überschneiden und dass für diese keine Unterstützung durch die beteiligten Unternehmen erwartet wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass die beteiligten Unternehmen das Produktportfolio des neuen Unternehmens überprüfen und einige Produkte durch eigene Lösungen ersetzen. Von Seiten Dritter kam das Argument, dass das Portfolio Dritter im wesentlichen gehalten wird, da das neue Unternehmen sehr stark sei und solche Produkte anziehen wird. Die Untersuchung zeigt, dass eine Anzahl Dritter an der Fortsetzung der Vertriebsbeziehung mit den beteiligten Unternehmen interessiert ist, jedoch befürchtet, dass ihre Produkte wegen der Überschneidungen in ihren Produktportfolios von den beteiligten Unternehmen nicht mehr unterstützt werden. Deshalb - so kann jetzt festgestellt werden - dürfte das Produktfolio der beteiligten Unternehmen insgesamt nicht beeinträchtigt werden. 
Gleicher Verhandlungsspielraum auf beiden Seiten 
(171) Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, dass die Käufer landwirtschaftlicher Produkte - Großhändler und landwirtschaftliche Genossenschaften - erfahrene Kunden sind, die ihren Verhandlungsspielraum voll nutzen und die sofort anzapfbaren Quellen genau kennen. Angesichts dieser Situation können die beteiligten Unternehmen die Preise als Folge des Zusammenschlusses nicht erhöhen. 
(172) Nach Informationen, die die Kommission erhalten hat, sind inzwischen weniger Anbieter vorhanden, so dass die Optionen geringer werden. Eine starke Marktposition wird den Verhandlungsspielraum der Käufer langsam, aber sicher verkleinern. Die von der Kommission durchgeführte Untersuchung zeigt, dass die Nachfrageseite relativ gering konzentriert ist. Ferner ist festzuhalten, dass für die Märkte, auf denen ein effektiver Ersatz für die Produkte der beteiligten Unternehmen (z. B. Imidacloprid und Fipronil) fehlt, nur eine sehr geringe Nachfrageelastizität vorhanden ist. Außerdem können die Kunden die Produkte nicht selbst erzeugen, und auch eine neue Eintragung ist nicht einfach zu erreichen (Entwicklungs- und Registrierungskosten). 
(173) Generell glauben die meisten Dritten, die ihre Meinung zum Ausdruck bringen, dass das neue Unternehmen auf den Märkten, auf dem es eine starke Marktposition hat, durchaus in der Lage wäre, die Preise zu erhöhen oder - verglichen mit dem übrigen Markt - ein hohes Preisniveau zu halten. 
(174) Aus diesem Grund ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Kaufkraft für die Beurteilung dieser Frage relevant ist. 
Preisgestaltung bei den Produkten 
(175) Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass fast alle ihre Produkte für verschiedene Kulturen eingetragen sind und vermarktet werden. Die Argumentation der beiden Unternehmen lautete demzufolge, ein relativ hoher Marktanteil an einem Sekundärmarkt sei kein Anlass zu Besorgnis wegen einer eventuellen Marktbeherrschung, da die Preise für die Produkte nach den Bedingungen des Wettbewerbs auf dem wichtigsten Markt, d. h. dort, wo das Produkt in erster Linie eingesetzt wird, oder - wenn sich der Umsatz für spezielle Produkte auf mehrere Märkte verteilt - auch nach der Wettbewerbssituation auf mehreren Märkten festgelegt werden. Da die meisten Produkte bei verschiedenen Kulturen eingesetzt werden und die Wettbewerbsfähigkeit des fusionierten Unternehmens in den verschiedenen Segmenten unterschiedlich ist, hat der Hersteller weder die Möglichkeit noch einen finanziellen Anreiz, die Preise für bestimmte Produkte - speziell für einen einzelnen Markt - zu erhöhen. Da die wichtigsten Märkte für die Produkte der beiden Unternehmen außerordentlich wettbewerbsfähig sind, wird das fusionierte Unternehmen keine Möglichkeit zu einer missbräuchlichen Preisgestaltung haben. 
(176) Die beteiligten Unternehmen haben ferner erklärt, dass unterschiedliche Preise und ein Missbrauch der Preisgestaltung nicht durch getrennte Kennzeichnung ein und derselben Formulierung für jede Kultur zu erreichen seien. Sie haben den Standpunkt vertreten, dass die Entwicklung einer neuen Formulierung auf der Basis bestehender Wirkbestandteile eine finanzielle Investition von etwa [...] EUR erfordere. Dazu dauere es bis zum Abschluss des Registrierungsverfahrens etwa [...] Jahre, abhängig vom konkreten Produkt. Wegen der Höhe der anfallenden Kosten und der bis zur Markteinführung neuer Produkte benötigten Zeit hat mindestens jedes der Unternehmen mit eigener FuE den Anreiz, seine Produkte zur Verwendung bei möglichst vielen Kulturen registrieren zu lassen. 
(177) Von dritter Seite ist bestätigt worden, dass bei Produkten, die für verschiedene Kulturen anwendbar sind, die wichtigste Kultur und/oder der wichtigste Markt bzw. die wichtigsten von ihnen gemeinsam den Preis bestimmen. Die Untersuchung hat auch bestätigt, dass eine Preisdifferenzierung im Hinblick auf Produzenten einer bestimmten Kultur und eine missbräuchliche Preisgestaltung auf Sekundärmärkten durch die Entwicklung getrennter Formulierungen und durch die Beantragung getrennter Registrierungen für jede Kultur nicht zu erreichen ist. Der Kommission liegen keinerlei Hinweise darüber vor, dass eine separate Kennzeichnung von Fertigerzeugnissen gängige Praxis im Bereich der Pflanzenschutzmittel ist. 
Auswirkungen eines breiten Produktangebots 
(178) EPPO(15) hat eine Reihe von Resistenzmanagementstrategien definiert. Dazu gehört auch die der Alternierung von Produkten: 
"Alternierungen (Rotationen) sind nur dann wirksam, wenn der/die alternierenden Partner bekanntermaßen aus verschiedenen Kreuzresistenz-Gruppen stammen und den Zielschädling eindämmen. Sie dienen der Reduzierung der Exposition und damit der Verringerung eines Selektionsdruckes. Gleichzeitig erlauben sie es, eventuelle resistente Biotypen durch den alternierenden Partner zu erfassen." 
(179) Insekten entwickeln im Laufe der Zeit eine Resistenz gegen bestimmte Wirkmodi. Aus biologischer Sicht erlaubt ein breites Produktportfolio mit Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkmodi ein besseres Resistenzmanagement, weil ein Sortiment von Wirkbestandteilen mit unterschiedlichen Wirkmodi nach dem Rotationsprinzip eingesetzt werden kann. 
(180) In dieser Hinsicht zeigt die Untersuchung, dass sich eine Resistenz gegenüber einer Anzahl älterer Produkte entwickelt hat und dass das Resistenzmanagement einer der Gründe ist, weshalb alte Breitbandprodukte immer weniger eingesetzt werden. Weil die Anwendung eines einzelnen Insektizidtyps zu Resistenz gegenüber dem besonderen Wirkmodus aus der jeweiligen chemischen Kategorie führt, wechseln die Landwirte die Insektizidkategorie. 
(181) Als Ergebnis des angemeldeten Zusammenschlusses würden die beteiligten Unternehmen über eine breite Palette von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkmodi verfügen. Das Produktportfolio des fusionierten Unternehmens umfasst alle chemischen Kategorien. Am wichtigsten jedoch wäre die Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen Schlüsselwirkstoffe aus den Kategorien der Neonicotinoide und der Pyrazole hätten. Der originäre Charakter des Wirkmodus ist bei der Bekämpfung einer Resistenz wichtig. Gegen Imidacloprid und Fipronil haben die Insekten bisher im EWR noch keine Resistenz entwickelt. Das Insektizidportfolio der beteiligten Unternehmen ist auch deshalb wichtig, weil es Produkte mit unterschiedlichen Wirkmodi zur Bekämpfung ähnlicher Insektenarten umfasst. 
(182) Während die Kombination verschiedener Produkte dem Händler die Möglichkeit gibt, eine Reihe von Verbindungen aus einer Hand anzubieten, sind von dritter Seite Stimmen laut geworden, die befürchten, dass dies eine negative Auswirkung auf den Wettbewerb haben könne. 
(183) Der Zusammenschluss würde zu einer beherrschenden Stellung auf einer Anzahl von Märkten durch horizontale Überschneidungen sowohl bei den Blatt- als auch bei den Bodenanwendungen führen. Von dritter Seite ist darüber hinaus eingewendet worden, dass die beteiligten Unternehmen durch Kombination von Neonicotinoiden, Fipronil und Ethiprol im Verbund mit ihrem breiten Portfolio in anderen chemischen Kategorien - z. B. Akarizide, Benzoyl-Harnstoffe, Carbamate, Nematizide, Organophosphate, Organochloride, Pyrethroide - Zugang zu den bei weitem breitesten Sortiment mit unterschiedlichen Wirkmodi hätten. Im Gegensatz zu den Einlassungen der beteiligten Unternehmen wären sie die einzigen auf dem Markt, die eine Palette von Neonicotinoiden und ein Pyrazol anbieten könnten und damit das vollständigste Produktportfolio in den chemischen Schlüsselkategorien auf dem Markt hätten. Während sich die Neonicotinoide und das Pyrazol Fipronil bei einigen Zielschädlingen (Thripse, Kartoffelkäfer) überschneiden, ergänzen sie einander auch und versetzen so die beteiligten Unternehmen in die einzigartige Lage, die wirksamsten Produkte sowohl gegen Boden- als auch gegen Blattschädlinge und - wie weiter unten diskutiert - auch die wirksamste Saatgutaufbereitung anbieten zu können. 
(184) Die Neonicotinoide und Fipronil, aber auch die anderen Qualitätsprodukte der beteiligten Unternehmen aus den älteren chemischen Kategorien würden dem neuen Unternehmen eine einzigartige Position beim Resistenzmanagement geben, bei dem Neonicotinoide und Fipronil aller Wahrscheinlichkeit nach als Hauptsubstanzen eingesetzt werden. Dies würde das Angebot der beteiligten Unternehmen de facto unverzichtbar machen und diese in die Lage versetzen, Preise zu erhöhen und/oder den Wettbewerb auszuschalten. Was letzteren Aspekt anbelangt, so könnten die beteiligten Unternehmen Spritzprogramme unter Verwendung ihrer eigenen Produkte für die Zwecke des Resistenzmanagements anbieten. In einem solchen Programm können Produkte mit unterschiedlichen Wirkmodi untereinander ausgetauscht und die Produkte nach dem Rotationsprinzip eingesetzt werden, um die Hauptschädlinge in speziellen Segmenten der Kulturen über den gesamten Verlauf der Wachstumsperiode zu bekämpfen. Mit einem hinreichend breiten Portfolio kann ein Unternehmen ein Rotationsprogramm empfehlen, das nur seine eigenen Produkte enthält. 
(185) Bayer empfiehlt den Kunden spezielle Spritzprogramme zur Vermeidung von Resistenzproblemen. Nach erfolgtem Zusammenschluss würde sich ihr Vermögen, Programme ausschließlich mit ihren eigenen Produkten zu empfehlen, wesentlich erhöhen. Die beteiligten Unternehmen haben zwar erklärt, dass sich aus einer Kombination oder Rotation von zwei bis drei Produkten aus derselben Kategorie keine Vorteile ergeben, doch würde allein die Tatsache, dass diese Unternehmen über drei Neonicotinoide (gegenüber einem einzigen Neonicotinoid von Syngenta) ihnen per definitionem mehr Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Spritzprogramme geben. Von dritter Seite ist auch die Meinung geäußert worden, dass zwei oder drei Produkte besser sind als ein einzelnes, da das Pflanzenschutzprofil innerhalb derselben chemischen Kategorie unterschiedlich ist. Die Behandlung nach dem Rotationsprinzip verhindert möglicherweise nicht die Resistenz, doch wird die Auswahl des jeweils geeignetsten Produkts zur Bekämpfung der Resistenz und zur Erhöhung der Wirksamkeit eine Hilfe sein. Darüber hinaus ist darauf hingewiesen worden, dass ein Insekt ein ganzes Spektrum unterschiedlicher Resistenzen (Durchdringungsresistenz, metabolische Resistenz) entwickelt. Selbst wenn das Insekt eine Resistenz gegen eines der Neonicotinoide entwickelt, könnten andere Neonicotinoide weiter wirksam sein. Der Besitz von mehreren Produkten aus derselben chemischen Kategorie im Produktportfolio eines Unternehmens hat deshalb klare Vorteile. 
(186) Die beteiligten Unternehmen könnten ihre starke Marktposition und ihr einzigartiges Produktangebot für Rabattsysteme an den Handel nutzen. Sie könnten das tun, da sowohl die Neonicotinoide als auch Fipronil Produkte sind, die der Handel liefern muss. Sie könnten ihre Spritzprogramme im Paket zu Discountpreisen anbieten. Die Wettbewerber hätten diesem Angebot angesichts der höheren Preise, die sie für jedes einzelne der unverzichtbaren Produkte der beteiligten Unternehmen zahlen müssten, nichts entgegenzusetzen. Nach Aussagen Dritter kann dies zum Ausschluss von Produkten der Wettbewerber vom Rotationsverfahren und somit vom Vertrieb auf diesen Märkten führen. Die beteiligten Unternehmen könnten auch Jahresend-Rabatte auf ihre gesamten Verkäufe, einschließlich der markenrechtlich geschützten und der freien Produkte anbieten und damit dem Großhändler einen nicht geringen Anreiz zum Kauf auch anderer Waren der beteiligten Unternehmen geben. In diesem Zusammenhang ist darauf hingewiesen worden, dass die Anzahl von Lieferanten von Wirkstoffen infolge des Prozesses der Neuregistrierung geringer werden könnte. Dies bedeutet in einigen Fällen möglicherweise das Vorhandensein nur einer oder einiger weniger Lieferfirmen. Sollten die beteiligten Unternehmen zu diesen Lieferfirmen gehören, könnte dies ihre Wettbewerbsposition weiter stärken. 
(187) Von dritter Seite ist darauf hingewiesen worden, dass das Produktangebot mit einer Anzahl potenter geschützter Produkte durch die Entwicklung neuer Mischzubereitungen zwischen geschützten und ungeschützten Produkten gestärkt werden könnte. Solche Angebote könnten eventuell den Lebenszyklus eines Produkts verlängern, das ohne die Unterstützung durch eine starke technische Innovation einem sehr viel schnelleren Wertverfall unterliegen würde und "ein zweites Leben" für nicht patentgeschützte Produkte durch anderweitigen Patentschutz schaffen. ACS stellt in seinen internen Dokumenten fest, dass (vertrauliche Information von ACS). [...]. Die Kombination von Produkten, die keinen patentrechtlichen Schutz mehr haben, mit Produkten, bei denen dies noch der Fall ist, soll auch den Wettbewerb durch Generika abwenden. 
(188) Die beteiligten Unternehmen haben zu dem Argument gegriffen, dass ein einziges Neonicotinoid in einem Produktportfolio ausreicht, um diese Mischzubereitungen zu entwickeln, da z. B. der Patentschutz für Pyrethroide nicht mehr besteht und diese Stoffe auf dem Markt als Generika angeboten werden. Daher - so die weitere Argumentation der beteiligten Unternehmen - werde der vorgeschlagene Zusammenschluss die Möglichkeiten von Bayer, z. B. Imidacloprid mit einem Pyrethroid zu kombinieren, nicht verbessern, da das Unternehmen bereits heute Mischungen von Imidacloprid und seinen eigenen Pyrethroiden entwickeln kann. 
(189) Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass zwei oder drei Neonicotinoide per definitionem mehr Möglichkeiten zur Schaffung von Kombinationsprodukten bieten als nur eines. Da drei Neonicotinoiden im Produktangebot der beteiligten Unternehmen jedoch jeweils nur eines ihrer Wettbewerber gegenübersteht, haben sie mehr Möglichkeiten als ihre Wettbewerber, Kombinationsprodukte zu schaffen. Die Kommission stellt auch fest, dass die beteiligten Unternehmen die einzigen auf dem Markt wären, die über ein Pyrazol und die potenzielle Kombination dieses Produkts mit Produkten ohne weiteren Patentschutz verfügten, eine Möglichkeit, die Dritte nicht haben. 
(190) Aus den vorstehend genannten Gründen kommt die Kommission zu der Ansicht, dass die Verwirklichung des geplanten Vorhabens zu einer Abschottung des Marktes führen würde. Die Kommission stellt fest, dass die Position von Wettbewerbern aus dem Generikabereich besonders betroffen sein könnte. 
A.3. Marktposition 
Einführung 
(191) Der Markt für Getreide-Insektizide wurde im Jahr 2000 weltweit mit 8 Mrd. US$ angegeben - ein Rückgang gegenüber 1999 um 3 %. Auf die Insektizide entfielen im gleichen Jahr 27,7 % des weltweiten Absatzes von Pflanzenschutzmitteln. Die Insektizide sind das kleinste von drei großen Produktsegmenten der Agrochemie, nach Herbiziden und Fungiziden. 
(192) Der Wert des Insektizidmarktes im EWR (ohne Molluskizide) belief sich im Jahre 2000 auf etwa 900 Mio. EUR. 80 % des gesamten EWR-weiten Insektizidmarktes sind Präparate zur Blattanwendung. 
(193) Innerhalb des Insektizidsegments sind die einzigen EWR-weiten Märkte mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100 Mio. EUR die Märkte für Obst und Nüsse, Gemüse und Weintrauben. 
(194) Im Jahre 2000 belief sich der EWR-weite Umsatz von Insektiziden (und den verwandten Molluskiziden) auf [...] Mio. EUR; ACS hatte in diesem Sektor einen Umsatz von [...] Mio. EUR. Gemessen an den Zahlen von 1999 nahmen die beiden Unternehmen im Gesamtumsatz auf dem Insektizidmarkt Rang 1 ein. 
Die Spitzenprodukte der beteiligten Unternehmen 
(195) Bayer ist mit seinem meistverkauften Produkt Imidacloprid, das zur Kategorie der Neonicotinoide gehört, in den meisten Kulturen (z. B. Rüben, Zitrusfrüchte, Baumwolle, Obst/Nüsse, Weintrauben, Hopfen, Zierpflanzen, Kartoffeln, Tabak und Gemüse) präsent. Imidacloprid ist seit 1992 unter den Handelsnamen Gaucho, Confidor, Admire und Provado auf dem Markt vertreten; der Patentschutz läuft noch bis 2006. Im Jahre 2000 entfielen auf Imidacloprid etwa [...] vom Bayer-Gesamtinsektizidumsatz im EWR. Vom Gesamtumsatz mit Imidacloprid im EWR in Höhe von [...] Mio. EUR im Jahre 2000 lassen sich [70-80] % der Saatgutaufbereitung, [20-30] % der Blattanwendung und [0-10] % der Bodenausbringung zuordnen. Blatt- und Bodenanwendungen zusammen erreichten einen Wert von etwa [...] Mio. EUR. 
(196) Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, dass mit Imidacloprid praktisch eine Marktsättigung erreicht wurde und ein weiterer signifikanter Zuwachs beim Umsatz nicht zu erwarten sei. Sie haben weiterhin ausgeführt, dass Imidacloprid nicht nur von anderen Neonicotinoiden, sondern auch von Insektiziden aus anderen chemischen Familien herausgefordert werde. Die beteiligten Unternehmen haben einen größeren Rückgang in den Verkaufszahlen für Imidacloprid nach der Markteinführung von Thiamethoxam durch Syngenta prognostiziert. 
(197) Die Untersuchung zeigt für Imidacloprid seit seiner Markteinführung einen stetigen Anstieg der Verkaufszahlen für jede Kultur und in jedem Mitgliedstaat. In ihren Umsatzprognosen gehen die beteiligten Unternehmen davon aus, dass sich der Absatz von Imidacloprid [...]. In Bezug auf Syngenta ist die Kommission im Lichte der Untersuchungsergebnisse der Ansicht, dass Syngenta mit einem etablierten, führenden Hersteller von Neonicotinoiden konfrontiert sehen wird, dessen Produktportfolio mit Acetamiprid und Fipronil (später auch mit Thiacloprid) noch beträchtlich gestärkt wird. Die Kommission hält es daher für eher unwahrscheinlich, dass Thiamethoxam für das fusionierte Unternehmen in nächster Zukunft zu einem lebensfähigen Konkurrenzprodukt werden wird und dass die Umsatzzahlen in dem von den beteiligten Unternehmen prognostizierten Ausmaß zurückgehen. 
(198) Bayer ist dabei, das Neonicotinoid Thiacloprid [...] in Verkehr zu bringen. Bayer hat erklärt, dass [...]. Bayer erwartet, dass der Imidacloprid-Umsatz von [...] für Obstkulturen und Nüsse (Blattsegment) im Jahre 2004 auf [...] Mio. EUR im Jahre 2006 zurückgehen wird. 
(199) Bayer hat das Argument vorgetragen, dass [...], während gleichzeitig [...]. Bayer hat beantragt, dass Imidacloprid [...]. Bayer hat erklärt, dass die zugrunde liegende Geschäftsidee [...]. 
(200) [...]. 
(201) Die Untersuchung der Kommission lässt erkennen, dass Bayer dabei ist, einen Teil der Imidacloprid-Umsätze im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Patentschutzes für Imidacloprid auf Thiacloprid-Umsätze zu verlagern. Dieser Transfer wird durch die Tatsache gestützt, dass Thiacloprid [...]. Der Patentschutz für Imidacloprid läuft noch bis 2006. Der Verlust des Patentschutzes für Thiacloprid ist [...], doch [...]. Die Kommission jedenfalls vertritt im Licht der Ergebnisse der Untersuchung und der von Bayer dazu gegebenen Erläuterungen die Ansicht, dass die angebliche Kannibalisierung auf einige spezielle Kulturen und Situationen beschränkt bleiben wird. Auf Märkten, auf denen die beteiligten Unternehmen eine starke Position haben, ist die Frage irrelevant, weil die Gesamtumsätze innerhalb des Unternehmens bleiben. In Segmenten, in denen Imidacloprid nicht wirksam ist, so z. B. bei [...], ist eine Steigerung der Thiacloprid-Umsätze zu erwarten. 
(202) Die Untersuchung zeigt auch, dass der Transfer eines Teils der Imidacloprid-Umsätze auf Thiacloprid als Absicherung vor der Konkurrenz der Generikahersteller nach Ablauf des Imidaclopridpatents entfällt. Mit einem neuen patentgeschützten Produkt auf dem Markt - so Vertreter der dritten Seite - werde es damit für Generikahersteller weniger attraktiv, generische Versionen von Imidacloprid auf den Markt zu bringen. Dies würde die Marktposition der beteiligten Unternehmen weiter stärken. 
(203) Dazu kommt, dass Bayer mit Thiacloprid die Möglichkeiten für den Verkauf von Rotationsprogrammen erweitern wird. Wie oben angemerkt, sind zwei bis drei Neonicotinoide per definitionem besser als nur eines und ermöglichen einen größeren Spielraum bei Angeboten für Spitzprogramme als nur eines. Daher steht zu erwarten, dass der Absatz von Imidacloprid und Thiacloprid zusammen zumindest gleich bleibt, sehr wahrscheinlich aber schon in naher Zukunft wachsen wird. Was Imidacloprid anbelangt, so hält es die Kommission für wahrscheinlich, dass die Umsatzzahlen auf Grund des Bekanntheitsgrades der Marke und eines ergänzenden Patentschutzes, z. B. für den Herstellungsprozess, auch nach Ablauf des Patentschutzes hoch bleiben. 
(204) Obwohl die beteiligten Unternehmen in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt haben, dass Fipronil nach Umsatz und Marktdurchdringung auf dem europäischen Insektizidmarkt "nur eine geringe Rolle" spielt, ist es zusammen mit Deltamethrin und Aldicarb (vertrauliche Information von ACS). Fipronil ist unter dem Handelsnamen Regent auf dem Markt. Fipronil hat noch bis (vertrauliche Information von ACS) Patentschutz. 
(205) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass (vertrauliche Information von ACS). Die Kommission stellt dagegen fest, dass die Unternehmen erwarten, dass der Gesamtumsatz von Fipronil (vertrauliche Information von ACS). Weiter ist Fipronil (vertrauliche Information von ACS). 
(206) Die beteiligten Unternehmen haben während des gesamten frühen Teils der Untersuchung auf der Einschätzung beharrt, das neue Neonicotinoid Acetamiprid sei ein Konkurrenzprodukt. Sie haben argumentiert, dass die Vermarktungsrechte für Acetamiprid (vertrauliche Information von ACS). Die beteiligten Unternehmen haben deshalb in ihrer Würdigung und Marktprognose den Marktanteil von Acetamiprid Dritten zugeordnet. 
(207) Jedoch [vertrauliche Information von ACS). Daher ist die Kommission im Einklang mit der gängigen Praxis der Ansicht, dass der Marktanteil von Acetamiprid auf all diesen Märkten auf das fusionierte Unternehmen übergehe wird, auf denen der Wirkstoff derzeit oder in naher Zukunft vertrieben wird. 
Beobachtungen von dritter Seite 
(208) Von dritter Seite ist angegeben worden, dass die Realisierung des Vorhabens einen dominanten Akteur auf den Insektizidmärkten hervorbringen werde. Bei der Untersuchung der Kommission wurde von dritter Seite erklärt, das gemeinsame Insektizidportfolio des neuen Unternehmens sei besonders, da jede wichtige Insektizidkategorie vertreten sei. Es ist der Kommission gegenüber erklärt worden, dass im Allgemeinen für die Bekämpfung von beißend-kauenden Insekten mehrere Insektizide wirksam seien, für saugende Insekten jedoch nur wenige Produkte zur Verfügung stuenden. Dabei wurde ausgeführt, dass die beteiligten Unternehmen besonders stark im Segment der saugenden Insekten würden. In diesem Zusammenhang hat die Kombination der Neonicotinoide von Bayer mit dem Acetamiprid von ACS zu einer besonders starken Negativreaktion geführt. Es ist weiter behauptet worden, dass die Kombination von Neonicotinoiden von Bayer mit Fipronil von ACS negative Auswirkungen auf den Wettbewerb auslösen werde. Dritte haben dazu erklärt, dass die gemeinsame Stärke der beiden Unternehmen sowohl bei Neonicotinoiden als auch bei Pyrazolen zusammen mit der traditionell starken Marktpräsenz beider Unternehmen bei älteren Verbindungen wie Pyrethroiden, Organophosphaten und Carbamaten bedeutet, dass das neue Unternehmen eine konkurrenzlose Palette von Insektizidtechnologien im Angebot haben wird. Es ist auch gesagt worden, dass das große gemeinsame Produktangebot zu einer starken Position beim Resistenzmanagement führen und die Lage der Wettbewerber - insbesondere der Generikahersteller - verschlechtern werde. 
(209) Die Analyse der betroffenen Märkte zeigt, dass bei einer Anzahl von Kulturen auf jeweils nationaler Ebene eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt würde. Diese Märkte sollen nachstehend detaillierter analysiert werden. 
Allgemeine Überlegungen 
(210) Auf dem EWR-weiten Insektizidmarkt liegt der gemeinsame Marktanteil nach eigener Einschätzung von Bayer und ACS in einer Größenordnung von [30-40] % (Bayer [10-20] %; ACS [10-20] %). Auf Syngenta entfallen [20-30] % des Marktes und auf die BASF [0-10] %. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen haben eine Anzahl internationaler und nationaler Generikahersteller auf der Ebene des EWR einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40] %. 
(211) Auf der nationalen Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei einer Vielzahl von Kulturen und Mitgliedstaaten. Nach den Informationen auf dem Formblatt CO gibt es 63 Insektizidmärkte, auf denen der gemeinsame Marktanteil der beiden Unternehmen bei 35 % oder darüber liegt. 
(212) Die Kommission ist auf Grund der Untersuchungsergebnisse zu dem Schluss gekommen, dass der Wettbewerb auf 31 Märkten, die in der Notifizierung als betroffene Märkte angesehen wurden, wahrscheinlich nicht beeinträchtigt wird. Die Kommission ist weiter der Ansicht, dass Bedenken wegen einer möglichen Wettbewerbsbeeinträchtigung auf diesen Märkten wahrscheinlich nicht aufkommen werden. Dafür gibt es einen oder mehrere der folgenden Gründe: Es kommt zu keiner Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Unternehmen, entweder weil der Marktanteil falsch zugeordnet wurde oder die Überschneidung aus anderen Gründen verschwunden ist. Die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und die Struktur des Marktes wird wahrscheinlich von dem Vorhaben überhaupt nicht berührt, da die preislichen Anreize für die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht berührt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition stark überschätzt, und es gibt starke Wettbewerber, die wahrscheinlich zu einem funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt führen werden. 
(213) Die Kommission ist der Ansicht, dass das geplante Vorhaben auf 32 nationalen Märkten zu einer beherrschenden Stellung führen oder eine solche weiter verstärken wird. Diese Märkte sollen im Folgenden ausführlicher untersucht werden. 
a) Insektizide für Bananenkulturen 
(214) Der Umsatz mit Bananeninsektiziden entspricht auf EWR-Ebene einem Gesamtmarktwert von 5 Mio. EUR. Auf dieser Ebene haben die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50] % bei Bodenausbringung (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %) bzw. von [30-40] % bei Blattanwendung (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %). Bei Bodeninsektiziden ist FMC mit [20-30] % des Marktes der größte Wettbewerber. Bei Blattinsektiziden hält Syngenta einen Anteil von [20-30] % am EWR-Markt. Die Aktivitäten der beiden Unternehmen überschneiden sich bei Blatt- wie bei Bodeninsektiziden nur in Spanien. Allerdings kommt es zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs nur bei Bodeninsektiziden. 
(215) Auf Bodeninsektizide entfielen in Spanien im Jahre 2000 der größte Teil des Bananeninsektizidmarktes mit einem Marktwert von [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Anteil beider Unternehmen an diesem Markt liegt nach eigenen Angaben bei [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Nach den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Informationen ist der Marktanteil von Bayer von [30-40] % im Jahre 1998 auf [20-30] % im Jahre 2000 zurückgegangen. ACS andererseits hat seinen Marktanteil von [10-20] % im Jahre 1998 auf [10-20] % im Jahre 2000 steigern können. Die Marktgröße hat sich bis zu einem gewissen Grade geändert; doch der Trend geht nach oben. Der größte Wettbewerber ist nach den Angaben der beteiligten Unternehmen FMC ([20-30] %), gefolgt von DuPont [0-10] %. Die Generikahersteller haben zusammen einen Marktanteil von [20-30] %. 
(216) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(217) Bayer vertreibt vor allem das auf Fenamiphos-Basis beruhende Präparat Nemacur. Fenamiphos ist ein Organophosphat. ACS realisiert mit seinem Organophosphat Ethoprophos (unter den Markennamen Mocap und Sanimul). etwa [70-80] % seines Umsatzes auf dem spanischen Markt für Bodeninsektizide. Der andere Wirkstoff von ACS ist ein Carbamat mit der Bezeichnung Aldicarb (Temik). Beide Wirkstoffe sind patentfrei. 
(218) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass auf diesem Markt keine Wettbewerbsbedenken aufkommen werden. Die Unternehmen gaben zu bedenken, dass [...]. Die Unternehmen rechneten deshalb mit einem Rückgang ihres gemeinsamen Marktanteils im Jahre 2004 auf [30-40] %. 
(219) Die beteiligten Unternehmen haben ferner mit dem Argument operiert, ihre zum Schutz von Bananen eingesetzten Produkte würden auch bei anderen Kulturen angewendet. So werde Fenamiphos auch bei Gemüse, Zitrusfrüchten und Tabak eingesetzt, während Ethoprophos bei Kartoffeln, verschiedenen Gemüsesorten und Tabak Anwendung findet. Aldicarb werde auch bei Zitrusfrüchten, Baumwolle, Kartoffeln, Tabak sowie Obst und Nüssen angewendet. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen können nur [0-10] % des mit Temik realisierten Umsatzes dem Bananensektor zugeordnet werden. Demzufolge haben die Unternehmen ausgeführt, dass die Preisbildung bei den zum Schutz von Bananen vorgesehenen Insektiziden nicht auf der Grundlage der Wettbewerbssituation auf dem Bananenmarkt selbst erfolge und jeder Versuch, bei den Bananenanbauern unterschiedliche Preise durchzusetzen, scheitern müsse. 
(220) Die Kommission stellt zunächst fest, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass [...]. Außerdem nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass Bayer [50-60] % seines Umsatzes mit Fenamiphos (fast [...] Mio. EUR) und ACS [40-50] % seines Umsatzes mit Ethoprophos ([...] Mio. EUR) bei Bananenkulturen realisiert. Der Umsatz in den anderen Segmenten liegt für beide Produkte sehr viel niedriger. Deshalb zieht die Kommission aus der Argumentation der beteiligten Unternehmen den Schluss, dass die Preise beider Produkte weitgehend auf Bodenausbringung im Bananenanbau beruhen. Auf die beiden Produkte zusammen entfallen mehr als [40-50] % des gegenwärtigen Marktanteils der beiden Unternehmen. Sie gelten deshalb als deren wichtigste Produkte auf diesem Markt. 
(221) Die Kommission merkt an, dass der gemessene Marktanteil der beiden Unternehmen fast doppelt so groß ist wie der des stärksten Wettbewerbers. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Vorhaben zu einer strukturellen Veränderung des Marktes führen wird und einen merklichen Einfluss auf die Preisbildung der beteiligten Unternehmen haben kann. Die Kommission stellt weiter fest, dass ACS seinen Marktanteil in den letzten Jahren steigern konnte. [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(222) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Spanien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Bodeninsektizide zur Anwendung in Bananenkulturen begründen oder verstärken würde. 
b) Insektizide für Rüben-Kulturen 
(223) Der Gesamtwert des Marktes für Insektizide in Rüben-Kulturen im EWR lag im Jahre 2000 bei 34,4 Mio. EUR. Dabei entfielen auf Bodeninsektizide annähernd [...] Mio. EUR und auf Blattinsektizide [...] Mio. EUR. 
(224) Im EWR würden die beteiligten Unternehmen führender Anbieter von Insektiziden für Rüben-Kulturen. Bei der Bodenausbringung erreicht ihr gemeinsamer Marktanteil [50-60] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [40-50] %) und bei Blattanwendungen [30-40] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Der größte Wettbewerber in beiden Segmenten ist mit [10-20] % bei den Bodenanwendungen und [20-30] % im Blattsegment Syngenta. Andere Wettbewerber (BASF, DuPont, Dow, FMC) haben auf der Ebene des EWR nur sehr kleine Marktanteile. 
Insektizide für Rüben-Kulturen (Blattanwendungen) 
(225) Auf dem Markt für Blattinsektizide für Rüben-Kulturen übersteigt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen in Frankreich ([40-50] %) und in Griechenland ([70-80] %) die 40 %-Marke. 
(226) Der französische Markt für Blattinsektizide war 2000 mit [...] Mio. EUR der größte im EWR. Auf diesem Markt beträgt der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen nach eigenen Schätzungen [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Der Marktanteil der beteiligten Unternehmen lag über die letzten drei Jahre in der Region bei [40-50] % bzw. bei [50-60] %. Die Marktanteile der Wettbewerber sind über den gleichen Zeitraum mehr oder weniger stabil geblieben. Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass der größte Wettbewerber die BASF mit [20-30] % des Marktes ist, gefolgt von Syngenta ([20-30] %). Die restlichen [0-10] % des Marktes entfallen dem Vernehmen nach auf lokale Unternehmen und Generikahersteller. Der Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt bei Präparaten gegen saugende Insekten bei [50-60] %. 
(227) [vertrauliche Information zur Marktstellung der Wettbewerber]. Die Kommission schließt daraus, dass die Marktstellung der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich im Bereich [über 40] % liegt. 
(228) Bayer erzielt einen Umsatz [...] mit Enduro EC, einer Mischung aus den Wirkstoffen Oxydemeton-Methyl und dem Pyrethroid Beta-Cyfluthrin. Oxydemeton-Methyl ist ein Organophosphat und Beta-Cyfluthrin ein Pyrethroid. Auf Enduro EC entfallen [20-30] % des Gesamtumsatzes auf diesem Markt. Bayer vertreibt auch das Pyrethroid Cyfluthrin. ACS vertreibt hauptsächlich das Pyrethroid Deltamethrin sowie Endosulfan, zumeist als Mischformulierung mit anderen Wirkstoffen. Endosulfan, auf das gegenwärtig [0-10] % der Umsätze auf diesem Markt entfallen, hat eine neue Lizenz nur für Baumwolle und Tomaten erhalten und wird demzufolge nach 2003 nicht mehr bei Rüben eingesetzt. Aus diesem Grunde erwarten die beteiligten Unternehmen, dass der Marktanteil von ACS auf [10-20] % zurückgeht. Sie schätzen, dass der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2004 lediglich [30-40] % erreicht. 
(229) Der von den beteiligten Unternehmen vorhergesagte Rückgang ihres Marktanteils beruht auf der Annahme, dass alle anderen Wettbewerber ihr Produktportfolio behalten werden. Wie oben diskutiert, ist dies hier nicht der Fall, und die Neuregistrierung wird auch die Wettbewerber treffen. 
(230) In der Marktuntersuchung wird angegeben, dass Deltamethrin und Beta-Cyfluthrin ähnliche Produkte sind und dass eine Kombination dieser beiden Stoffe dem neuen Unternehmen eine starke Stellung bei den Pyrethroiden garantiert. Sie würden auch ein drittes Pyrethroid, nämlich Cyfluthrin, in ihrem Portfolio haben. Dritte haben darauf hingewiesen, dass Deltamethrin angesichts seines breiten Wirkspektrums das beste Pyrethroid auf dem Markt ist. Es werden nur geringe Dosen benötigt, und im Vergleich zu Konkurrenzprodukten ist es preiswert. Beta-Cyfluthrin hat eine ähnliche Aktivität, ist aber teurer. Während die beteiligten Unternehmen [...] Umsätze mit diesen beiden Produkten angekündigt haben, wird erwartet, dass die Umsätze [...]. 
(231) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass Beta-Cyfluthrin und Deltamethrin auf dem französischen Markt gegen die gleichen Schädlinge bei Rüben eingesetzt werden und einander nicht ergänzen. Die Unternehmen haben ferner argumentiert, dass diese Produkte zur selben chemischen Kategorie gehören und nicht gleichzeitig in einem Rotationsprogramm für das Resistenzmanagement verwendet werden können. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen angeführt, dass es keinen Grund gebe, weshalb eine Kombination von zwei Produkten, die zur gleichen chemischen Kategorie gehören und die die gleichen Schädlinge bekämpfen, die Stellung der Unternehmen auf dem Markt stärken sollte. Allerdings ist die Kommission angesichts des oben Gesagten der Meinung, dass sich Resistenz zwar gegen ein Pyrethroid entwickeln kann, jedoch nicht unbedingt auch gegen das andere. Die Unternehmen hätten drei Pyrethroide in ihrer Produktpalette, die ihnen im Vergleich zu den Wettbewerbern, die nur ein Pyrethroid in ihrem Portfolio haben, mehr Möglichkeiten eröffneten, ihren Kunden Spritzprogramme und Rabattpakete anzubieten. 
(232) [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(233) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss auf dem französischen Markt für Blattinsektizide für Rüben eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(234) Der griechische Markt hatte im Jahre 2000 einen Wert von [...] Mio. EUR. Er ist seit 1998 leicht um [...] Mio. EUR angestiegen. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen belief sich nach eigenen Schätzungen dieser Unternehmen auf [70-80] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [60-70] %). Der größte Wettbewerber auf diesem Markt, die BASF, verfügt derzeit über [10-20] % des Marktes, während Syngenta nur [0-10] % hält. Die beteiligten Unternehmen haben hochgerechnet, dass ihr gemeinsamer Marktanteil bis 2004 nur geringfügig auf [60-70] % sinken wird. Bei Mitteln gegen saugende Insekten haben die beteiligten Unternehmen ihren Marktanteil auf [60-70] % geschätzt. Bei beißend-kauenden Insekten liegt ihr Marktanteil bei [90-100] %. 
(235) Die wichtigsten ACS-Produkte auf diesem Markt sind Deltamethrin (Decis) und Endosulfan (Thiodan). Auf Deltamethrin entfallen [30-40] % des gesamten Marktes, und [20-30] % des Marktanteils von ACS gehen auf Endosulfan zurück. Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass [...]. Bayer vertreibt mehrere Produkte, darunter Fenthion (Lebaycid CD), Cyfluthrin (Baythroid EC) und als Produkte Dritter Parathion-Methyl (Folidol M-EC) und Azinphos-Methyl (Gusathion M EC). 
(236) Über die Preise für Deltamethrin und Endosulfan entscheidet weitgehend der griechische [...] Markt, an dem die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [40-50] % haben. Wie nachstehend erörtert, ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen auf diesem Markt eine beherrschende Stellung erhalten werden. Deltamethrin wird auch zum Schutz von Obst und Nüssen eingesetzt. Auch hier würden die beiden Unternehmen zur marktbeherrschenden Kraft. Angesichts dieser Sachlage, des hohen Marktanteils der beteiligten Unternehmen sowie des Fehlens starker Wettbewerber ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen den Preis der Produkte anheben könnten, ohne eine Reaktion seitens der Wettbewerber auszulösen. 
(237) Die beteiligten Unternehmen haben mitgeteilt, dass [...]. [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(238) Aus all den oben dargelegten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der vorgesehene Zusammenschluss in Griechenland eine marktbeherrschende Stellung bei Blattinsektiziden zur Anwendung in Rüben-Kulturen begründen oder verstärken wird. 
Insektizide für Rüben-Kulturen (Bodenausbringung) 
(239) Im Segment der Insektizide für Rüben-Kulturen mit Bodenausbringung haben die beteiligten Unternehmen in drei Mitgliedstaaten sehr hohe Marktanteile: Belgien ([80-90] %), Frankreich ([70-80] %) und Vereinigtes Königreich ([70-80] %). In Italien entfallen auf die beteiligten Unternehmen [40-50] % des Marktes. 
(240) Der belgische Markt wurde im Jahre 2000 auf etwa [...] Mio. EUR geschätzt. Dieser Markt beläuft sich für beide Unternehmen zusammen nach eigenen Schätzungen auf [80-90] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [80-90] %). Der Marktanteil jedes der beiden Unternehmen ist im Verlauf der letzten drei Jahre relativ stabil geblieben. Von den anderen Großherstellern hat Syngenta auf diesem Markt nur einen sehr geringen Umsatz. Auf Generikahersteller entfallen [10-20] % des Marktes. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission haben die beteiligten Unternehmen ihren geschätzten Marktanteil korrigiert. Sie haben dazu geltend gemacht, dass ein Produkt eines Drittherstellers (Force), dessen Wirkung auf dem Wirkstoff Tefluthrin beruht, versehentlich dem Bodenmarkt zugeordnet worden ist, obwohl es de facto in der Saatgutaufbereitung Anwendung findet. Eine Korrektur dieses Irrtums würde den Marktanteil von Bayer auf [0-10] % und den gemeinsamen Marktanteil auf [70-80] % senken. 
(241) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Aus diesem Grunde ist die Kommission der Ansicht, dass die Schätzung der beteiligten Unternehmen hinsichtlich ihrer guten Marktposition richtig ist. 
(242) Mehr als [90-100] % ihres Marktanteils erzielt ACS mit Regent Plus, einer Mischformulierung der Wirkstoffe Fipronil (Pyrazol) und Aldicarb (Carbamat). Die restlichen [0-10] % vom ACS-Umsatz werden mit Fipronil (Syllit) realisiert. Beide ACS-Produkte werden zu [90-100] % in Rüben-Kulturen verwendet, so dass die Preisstellung der Produkte auf diesem Markt bestimmt wird. Bayer erzielt [90-100] % seines Umsatzes mit dem Carbamat Carbofuran (Curaterr GR), einem Produkt von FMC. Die beteiligten Unternehmen wollen ihren gemeinsamen Marktanteil bis 2004 auf [90-100] % erhöhen (vertrauliche Information von ACS). 
(243) Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass der vorgesehene Zusammenschluss den funktionierenden Wettbewerb auf diesem Markt nicht beschränkt. Sie haben weiter erklärt, dass - selbst wenn Fipronil noch bis (vertrauliche Information von ACS) unter Patentschutz stehen sollte - die mit ihm im Wettbewerb stehenden Organophosphate und Carbamate auf diesem Markt ein perfekter Ersatz für Insektizide auf Fipronilbasis sind. Die beteiligten Unternehmen haben außerdem behauptet, dass [...]. Schließlich haben die beteiligten Unternehmen aus der Tatsache, dass der wichtigste Markt für Curaterr Gemüsekulturen sind ([40-50] % des erzielten Umsatzes) und dass der gemeinsame Anteil beider Unternehmen am Markt für in Gemüsekulturen einzusetzende Insektizide nur [20-30] % beträgt, gefolgert, dass eine Möglichkeit für eine missbräuchliche Preisbildung für Curfaterr in Belgien nicht gegeben ist. 
(244) Zu Fipronil (vertrauliche Information von ACS). Angesichts der Ergebnisse der Untersuchung ist die Kommission nicht der Ansicht, dass Produkte aus älteren chemischen Kategorien wie Organophosphate und Carbamate als Ersatzstoffe für Fipronil gelten können. Wie bereits oben diskutiert, geht der Trend weg von den älteren Präparaten mit ihrer größeren Toxizität. 
(245) Die Kommission merkt außerdem an, dass es keine Hinweise dafür gibt, dass [...]. Angesichts der Tatsache, dass [...], ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen [...] vehement verteidigen werden. Die Integrierten Brutto-Margen von [...] liegen in den einzelnen Mitgliedstaaten zumeist im Bereich (vertrauliche Information von ACS). 
(246) Zu dem Argument der beteiligten Unternehmen, wonach Curaterr GR vorwiegend in Gemüsekulturen angewendet werde, merkt die Kommission an, dass es in den zur Bodenausbringung bei Mais vorgelegten Marktdaten heißt, dass [50-60] % des Umsatzes von Curaterr GR bei Rüben und nur [0-10] % bei Gemüse realisiert werden. Der Umsatz von Curaterr GR beläuft sich bei Gemüsekulturen auf [...] EUR, bei Rüben-Kulturen auf [...] EUR und bei Mais auf [...] EUR. Da der gemeinsame Umsatz mit Curaterr GR bei Rüben- und Mais-Kulturen höher ist als der bei Gemüsekulturen und da Bayer [40-50] % des Insektizid-Marktes für Mais (Bodenausbringung) hält, ist die Kommission der Ansicht, dass die sich daraus ergebende Marktposition bei Rüben Auswirkungen auf die Preisbildung für Curaterr GR haben könnte. 
(247) Die beteiligten Unternehmen haben dargelegt, dass [...]. Sie haben angegeben, dass Syngenta das Präparat Fosthiazat auf diesem Markt in Verkehr bringen werde [vertrauliche Information zum Inverkehrbringen von Produkten durch die Wettbewerber]. 
(248) Aus all den vorstehend genannten Gründen, und besonders angesichts des hohen Marktanteils und weil das Vorhaben die größten Wettbewerber mit eigener FuE-Basis auf diesem Markt zusammenführen würde, ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben in Belgien auf dem Markt für Bodeninsektizide für Rüben-Kulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. 
(249) Frankreich ist der größte einzelne Markt im EWR für Insektizide zur Anwendung bei Rüben-Kulturen. Dabei entfallen auf Mittel zur Bodenausbringung nur geringfügig weniger als [40-50 %] des gesamten französischen Marktes, der 2000 [...] Mio. EUR betrug. Im Jahre 2001 ging der Gesamtmarktwert um mindestens [30-40] % zurück (Ausgangswert 2000: ... Mio. EUR). Innerhalb dieses Zeitraums hielten die beteiligten Unternehmen ihre Marktposition mehr oder weniger auf demselben Stand. Die Unternehmen haben geschätzt, dass der Gesamtwert dieses Marktes bis 2004 noch weiter zurückgehen wird. 
(250) Auf diesem Markt beträgt der gemeinsame Anteil nach eigenen Schätzungen der Unternehmen in ihrer Anmeldung [70-80] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [70-80] %). Die anderen Wettbewerber auf diesem Markt - darunter lokale und Generikahersteller - sind sehr klein. Nach Schätzungen von Wettbewerbern ist die Marktposition der beteiligten Unternehmen stärker und reicht nahe an [90-100] % des Marktes. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission haben die beteiligten Unternehmen erklärt, dass das Dritthersteller-Produkt "Force" mit dem Wirkstoff Tefluthrin irrtümlich dem Bodenmarkt zugeschlagen worden ist, während es doch tatsächlich in der Saatgutaufbereitung Anwendung findet. Deshalb werden nach Aussage der beteiligten Unternehmen der Marktanteil von Bayer auf [0-10] % und der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [70-80] % gesenkt. 
(251) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(252) ACS erwirtschaftet fast seinen gesamten Umsatz mit einem Carbamat mit der Bezeichnung Aldicarb (Temik), dem größten Produkt auf diesem Markt mit einem Anteil von [60-70] % des Gesamtumsatzes. ACS vertreibt auf dem Markt auch eine Formulierung, die aus einer Kombination von Aldicarb und Fipronil (Cardinal/Trident) besteht. [70-80] % des Umsatzes von Aldicarb werden auf diesem Markt realisiert, der auch den Preis für Aldicarb bestimmt. ACS vertreibt in begrenztem Maße auch das Drittherstellerprodukt Carbofuran (Stelon), geliefert von [...]. 
(253) Bayer erwirtschaftet fast seinen gesamten Umsatz mit Wirkstoffen von Drittherstellern und dem Carbamat Carbofuran (Carbofuran MF, [...]). 
(254) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass das Vorhaben trotz ihres hohen Marktanteils zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen werde. Insbesondere werde davon ausgegangen, dass Drittanbieter nach Realisierung des Vorhabens die Lieferungen an Bayer einstellen werden. Die beteiligten Unternehmen haben ferner erklärt, dass der Preis für das Bayer-Produkt Carbofuran nicht gegen den Wettbewerb erhöht werden könne, da sich der Preis in dem im Wettbewerb stehenden Markt für [...] Insektizide bildet. Darüber hinaus haben diese Unternehmen berichtet, dass Carbofuran in den letzten Jahren merkliche Einschnitte bei den Verkaufspreisen hinnehmen musste. Nach Meinung der beteiligten Unternehmen ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass das Produkt einem heftigen Wettbewerb der Generikaanbieter ausgesetzt ist. Da Carbuforan im Prozess der Neuregistrierung von [...] verteidigt wird, haben die beteiligten Unternehmen angeführt, dass der Wettbewerb seitens der Generikahersteller in Zukunft weiter wachsen werde. Schließlich haben die Unternehmen mitgeteilt, dass Otsuka aller Wahrscheinlichkeit nach seine Carbamate Benfuracarb und Alanycarb im Zeitraum 2002/2003 auf den Markt bringen wird. 
(255) Die Kommission stellt zunächst fest, dass es keine Beweise dafür gibt, dass auch nur eine der Liefervereinbarungen mit Dritten gekündigt wird. Die Kommission stellt weiter fest, dass die beteiligten Unternehmen prognostiziert haben, dass sie ihre Marktposition bis 2004 auf hohem Niveau ([60-70] %) halten können. Zu Carbofuran stellt die Kommission im Lichte der Untersuchung fest, dass es in der europäischen Pflanzenschutzmittelindustrie einen generellen Preisrückgang gegeben hat, dessen Ursachen eher in den allgemeinen Schwierigkeiten der Landwirtschaft als in einer Konkurrenz der Generika zu sehen sind. 
(256) Zur Preisbildung bei Carbofuran stellt die Kommission fest, dass Bayer [80-90] % seines Anteils auf diesem Markt mit Produkten erwirtschaftet, die nur auf diesem Markt abgesetzt und bei denen die Preisentscheidungen auf diesem Markt getroffen werden. Deshalb ist die Preisbildung für Carbofuran bei einer Bewertung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb nicht relevant. Die Kommission ist der Ansicht, dass die marktbeherrschende Stellung, die nach dem Zusammenschluss erreicht wird, die Anreize für diese Produkte wahrscheinlich doch verändern wird. 
(257) Die Kommission ist der Ansicht, dass das Vorhaben zu einer beträchtlichen strukturellen Veränderung des Marktes durch Zusammenschluss der beiden Großunternehmen mit eigener FuE führen wird. Diese Position wird weiter gestärkt durch (vertrauliche Information von ACS)(16). [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Produkten der Wettbewerber]. Der Kommission liegen keine Informationen über die angeblichen Markteinführungen der Carbamate Benfuracarb and Alanycarb vor. Jedenfalls hält es die Kommission für nicht wahrscheinlich, dass diese Produkte, die für alte chemische Kategorien stehen und deren Verwendung im EWR nach und nach verringert wird, in der Lage sind, der starken Position der beteiligten Unternehmen etwas Gleichwertiges entgegenzusetzen, insbesondere deshalb nicht, weil (vertrauliche Information von ACS). 
(258) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Frankreich auf dem Markt für Bodeninsektizide zur Anwendung bei Rüben-Kulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. 
(259) Der Gesamtmarkt für Bodeninsektizide für Rüben-Kulturen im Vereinigten Königreich hatte im Jahre 2000 einen Wert von [...] Mio. EUR. Der Marktwert ist seit 1998, als er die Höhe von [...] Mio. EUR auswies, um etwa [40-50] % zurückgegangen. Die Unternehmen haben ihre Marktposition während dieses Zeitraumes weitgehend gehalten. 
(260) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt nach deren eigener Schätzung bei [70-80] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [60-70] %) - eine Position, die auch in der nächsten Zukunft gehalten werden soll. Größter Wettbewerber ist DuPont mit einem Marktanteil von [10-20] %. Auf Syngenta entfallen [0-10] % des Marktes. 
(261) Die Kommission hat die Absatzzahlen Dritter sorgfältig geprüft. [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Der Marktanteil der Unternehmen könnte aus diesem Grunde sogar bei mehr als [70-80] % liegen. 
(262) Der gesamte Absatz von ACS ergibt sich aus Aldicarb (das unter dem Markennamen Temik vertrieben wird), während das einzige Bayer-Produkt im Vereinigten Königreich Carbofuran (im Handel als Yaltox GR) ist. 
(263) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass auf dem Markt keine Bedenken bezüglich einer Wettbewerbsverzerrung aufkommen werden. Sie haben angegeben, dass - da Bayer nur in relativ geringem Maße zum Marktanteil von ACS beiträgt - das Zusammenschlussvorhaben keine signifikante Veränderung der derzeit gegebenen Marktstruktur bewirken werde. Dies gelte in noch stärkerem Maße für das einzige Bayer-Produkt Carbofuran, das als Dritthersteller-Produkt von [...] geliefert wird. Was Aldicarb anbelangt, so haben die beteiligten Unternehmen argumentiert, dass die Preise für Aldicarb trotz des [60-70] %igen Marktanteils von ACS in den letzten Jahren im Vereinigten Königreich stetig gefallen sind. Die beteiligten Unternehmen haben die Meinung geäußert, dass - nachdem das Aldicarb-Patent bereits ausgelaufen und das Präparat dem Wettbewerb von Generikaherstellern ausgesetzt ist - alle Umstände darauf hindeuten, dass dieser Preisrückgang auch in Zukunft anhalten wird. Weiter entfallen auf das Umsatzvolumen von Aldicarb bei Rüben nur [10-20] % des Gesamtumsatzes dieses Produkts im Vereinigten Königreich. Der wichtigste Markt für Aldicarb sind Kartoffeln ([80-90] % des Umsatzes), so dass sich die Preise auf dem Kartoffelmarkt und nicht auf dem Rüben-Markt bilden. Die beteiligten Unternehmen haben des Weiteren vorgetragen, dass die Wettbewerber jeden Versuch des neuen Unternehmens zur Anhebung der Preise dazu nutzen würden, ihren Umsatz und ihre Marktanteile zu erhöhen, und dass die Wettbewerber trotz ihrer geringen Marktpräsenz in der Lage seien, die Marktposition des fusionierten Unternehmens zu schwächen. Schließlich wurde von den beteiligten Unternehmen behauptet, dass den Erwartungen zufolge Otsuka seine neuen Carbamat-Produkte Benfuracarb und Alanycarb im Jahre 2002 bzw. 2003 auf den Markt bringen will und dass diese mit den Produkten der beteiligten Unternehmen in Wettbewerb stehen werden. 
(264) Die Kommission stellt zunächst fest, dass in Anbetracht der schon jetzt starken Position von ACS und [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber] anderer Wettbewerber auf dem Markt das Vorhaben zu einer grundlegenden Veränderung der Marktstruktur führen werde. Die Kommission hält die Wettbewerber für nicht in der Lage, der starken Marktposition des neuen Unternehmens etwas Gleichwertiges entgegenzusetzen. Die Kommission hat keine Belege dafür, dass die Lieferbeziehung mit [...] eingestellt wird. Was den Preisrückgang bei Aldicarb angeht, so stellt die Kommission im Einklang mit der oben genannten Einschätzung fest, dass in der europäischen Pflanzenschutzbranche ein genereller Preisrückgang zu verzeichnen war, hervorgerufen durch die allgemeinen Schwierigkeiten, denen sich die Landwirtschaft gegenübersieht und nicht so sehr durch den Wettbewerb mit Generika. Die Kommission stellt außerdem fest, dass ACS eine starke Position auf dem Kartoffelmarkt ([50-60] %) hat, auf dem der Preis für Aldicarb bestimmt wird. Da Aldicarb im Vereinigten Königreich nur für Kartoffel- und Rüben-Kulturen vertrieben wird, ist die Kommission der Ansicht, dass - nachdem eine beherrschende Stellung bei Rüben erreicht ist - dies die preispolitischen Anreize von Aldicarb verändern könnte. Schließlich hat die Kommission keinerlei Informationen über die angebliche Markteinführung der Carbamat-Produkte Benfuracarb und Alanycarb. Auf jeden Fall hält es die Kommission für unwahrscheinlich, dass diese Produkte, die alten chemischen Kategorien zugehören, deren Verwendung im EWR allmählich zurückgeht, in der Lage sein werden, mit der starken Position der beteiligten Unternehmen gleichzuziehen, zumindest nicht in naher Zukunft. 
(265) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben im Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Bodeninsektizide für Rüben begründen oder verstärken würde. 
(266) In Italien ist die Größe des Marktes insgesamt mehr oder weniger stabil geblieben und belief sich im Jahre 2000 auf [..] Mio. EUR. Den Erwartungen zufolge dürfte dieser Markt bis 2004 auf [...] Mio. EUR anwachsen. 
(267) Nach eigenen Schätzungen belaufen sich die Marktanteile der beteiligten Unternehmen zusammengenommen auf [40-50] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %). Die Unternehmen haben angegeben, dass Syngenta [10-20] % des Marktes hält. Sie haben ferner darauf hingewiesen, dass es eine große Anzahl von lokalen und Generikaherstellern gibt, deren Marktanteil zusammengenommen sich auf [30-40] % beläuft. 
(268) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(269) ACS tätigt ihren gesamten Umsatz mit Fipronil, das unter dem Markennamen Regent im Handel ist. Bayers Marktanteil wird hauptsächlich mit dem von einem Dritthersteller (Marshall GR) produzierten Carbamat Carbosulfan erreicht. Bayer vertreibt auf diesem Markt insgesamt [...] Produkte, wozu auch die eigenen Produkte Cyfluthrin und Methiocarb gehören. 
(270) Fipronil (vertrauliche Information von ACS). Der Anteil von Fipronil hat sich von [0-10] % im Jahre 1998 auf [20-30] % im Jahre 2000 erhöht; die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 eine weitere Zunahme dieses Anteils auf [30-40] %. Diese Unternehmen gehen davon aus, dass ihr Marktanteil zusammengenommen bis 2004 bei über [50-60] % liegt. 
(271) Die beteiligten Unternehmen haben ihre Meinung erläutert, wonach auf diesem Markt keine Bedenken wegen einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs aufkommen werden, da der wichtigste Anwendungsbereich von Cyfluthrin und Methiocarb bei anderen Kulturen liege und der Preis für diese Mittel demzufolge nach der Wettbewerbssituation auf anderen Märkten gebildet werde. Ein weiteres Argument der beiden Unternehmen lautete, dass eine ganze Reihe von lokalen und Generikaherstellern, auf die zusammengenommen ein Marktanteil von weit mehr als [30-40] % entfalle, problemlos auf jedes wettbewerbswidriges Verhalten des fusionierten Unternehmens reagieren könnten. Neben dem Syngenta-Präparat Fosthiazat böten diese Wettbewerber eine breite Produktpalette, einschließlich Organophosphaten und Carbamaten, die nach Einschätzung der beteiligten Unternehmen die gleiche Wirksamkeit haben wie das auf der Basis von Fipronil entwickelte Produkt von ACS und die Bayer-Produkte. Wie auf dem französischen und dem britischen Markt werde Otsuka seine neuen Carbamat-Produkte Benfuracarb und Alanycarb voraussichtlich 2002 bzw. 2003 auf den Markt bringen. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass beide Produkte voll austauschbar mit ihren eigenen Produkten seien. 
(272) Die Kommission stellt zunächst fest, dass das stärkste Bayer-Produkt (Carbosulfan), das den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge die größte Einzelposition nach Fipronil auf dem Markt darstellt, hauptsächlich bei dieser Kultur verwendet wird ([50-60] %). Daher wird der Preis für Carbosulfan weitgehend auf diesem Markt gebildet. Die beherrschende Stellung, die auf diesem Markt geschaffen wird, gibt den beteiligten Unternehmen möglicherweise Anreize, den Preis für Carbosulfan zu erhöhen. Die Kommission stellt ferner fest, dass drei weitere Bayer-Produkte vor allem auf diesem Markt verwendet werden. Angesichts der geringen Bedeutung aller anderen Marktteilnehmer ist die Kommission nicht der Meinung, dass diese der beherrschenden Marktstellung des neuen Unternehmens gewachsen sind. 
(273) Außerdem ist die Kommission im Lichte der Untersuchungsergebnisse nicht der Ansicht, dass Organophosphate und Carbamate die Position von Fipronil gefährden könnten. In dieser Hinsicht wird die angebliche Markteinführung von zwei Carbamaten nach Ansicht der Kommission in naher Zukunft keine merklichen Auswirkungen auf den Markt haben, vor allem weil sie mit zwei Spitzenprodukten konkurrieren müssen. Die Marktposition der beteiligten Unternehmen wird weiter gestärkt werden durch (vertrauliche Information von ACS). 
(274) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Italien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Bodeninsektizide für Rüben begründen oder verstärken würde. 
c) Insektizide für Getreidekulturen 
Einführung 
(275) Die Kommission befand in ihrem Beschluss in der Sache COMP/M.1806 - AstraZeneca/Novartis, dass ungeachtet der Tatsache, dass Getreidekulturen von verschiedenen Insekten befallen werden, Blattläuse die mit Abstand schlimmsten Schädlinge sind. Daher kann der Markt für Getreideinsektizide als Markt gegen Blattläuse angesehen werden. Blattläuse sind Blattschädlinge und gehören zu den wichtigsten saugenden Insekten. 
(276) Die Kommission befand bei der Bewertung der Getreidemärkte in ihrem Beschluss in der Sache COMP/M.1806 - AstraZeneca/Novartis (Punkt 422) ferner, dass der Marktanteil der Pyrethroide mit einiger Wahrscheinlichkeit weiter wachsen wird, da Hersteller von Insektiziden, die auf den beiden anderen großen chemischen Kategorien - Organophosphaten und Carbamaten - beruhen, im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren auf ordnungspolitische Grenzen stoßen. Die Kommission stellte in diesem Beschluss außerdem fest, dass im Gebiet des EWR Lambda-Cyhalothrin das Pyrethroid Nr. 1 ist, noch vor Deltamethrin (Aventis), Cypermethrin und Tau-Fluvalinat. 
(277) Nach Angaben der beteiligten Unternehmen sind Neonicotinoide auf den Getreidemärkten nicht sehr erfolgreich. Die Unternehmen haben erklärt, dass die Preise von Neonicotinoiden wie z. B. Imidacloprid auf [...] basieren, so dass sie wirtschaftlich unattraktiv für Getreidebauern sind, die traditionell an einem preisgünstigen Knockdown(17)-Produkt für Blattläuse interessiert sind. Dies gilt nach Aussage der beteiligten Unternehmen vor allem für die südeuropäischen Getreidemärkte in Griechenland, Italien und Portugal, wo der Getreideanbau wirtschaftlich weniger rentabel ist als in den nordeuropäischen Ländern wie beispielsweise Deutschland und Frankreich. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass [...]. Sie haben sich auf das Argument gestützt, dass Getreidebauern mit dem Spritzen warten, bis der Blattlausbefall sichtbar ist, und deshalb sehr stark an einem Knockdown-Effekt interessiert sind. Den beteiligten Unternehmen zufolge liegt der einzige Grund dafür, weshalb Neonicotinoide für einen kleinen Teil der Getreidebauern interessant sind, in deren relativer Sicherheit im Vergleich zu älteren Produkten und/oder in der Voraussagbarkeit von Blattlausbefall in bestimmten Gebieten, die ein prophylaktisches Spritzen möglich machen. Die beiden Unternehmen haben allerdings darauf hingewiesen, dass auf diese Verbraucher ein nur begrenzter Umsatz entfällt. 
(278) Die dritte Seite war sich allgemein einig darin, dass der Markt für Insektizide zur Blattanwendung bei Getreide im wesentlichen ein Pyrethroidmarkt ist und dass ältere Produkte immer noch effizient eingesetzt werden. Es hat Diskussionen darüber gegeben, dass der Hauptgrund dafür in der begrenzten Migration des Wirkstoffes in der Pflanze nach Anwendung des Blattsprays liegt, da wegen der Morphologie der Pflanze mit dem Spritzen alle auf der Ähre befindlichen Homoptera (Blattläuse) wegen deren exponierter Lage erreicht werden. Pyrethroide sind daher eine gute Lösung für die Eindämmung von Insekten in Getreide und sind zudem noch preisgünstig. Eine Migration in der Getreidepflanze ist nicht unbedingt erforderlich. 
(279) Blattbehandlungen beim Getreide werden im Herbst und Frühjahr für die Winter- oder im Frühjahr und Sommer für die Frühjahrsaussaat vorgenommen. Es ist berichtet worden, dass bei Wintergetreide eine Saatgutbehandlung mit Neonicotinoiden einen sehr viel größeren Schutz bietet als jede andere Blattanwendung und einen Blattlausbefall im Herbst unter Kontrolle hält.. Die Bedeutung der Bekämpfung der Blattläuse zu dieser Jahreszeit liegt darin begründet, dass diese Virenübertragen, die das Getreide über den Winter schädigen. Die Blattanwendungen im Frühjahr werden vorgenommen, um die Blattläuse abzutöten, die die Ähren in ihrer Entwicklung angreifen. Dritte haben darauf hingewiesen, dass die meisten Blattsprays heute entweder Pyrethroide, Organophosphate oder Carbamate sind. Am beliebtesten sind Pyrethroide oder Mischungen von Pyrethroiden mit einem Organophosphat oder einem Carbamat. Erwähnt wurde auch, dass die Neonicotinoide nicht die besten Präparate für Blattsprays sind, da sie teurer sind und sich eine Resistenz entwickeln würde, wenn eine Blattspray-Behandlung mit einem Neonicotinoid auf eine Saatgutaufbereitung ebenfalls mit einem Neonicotinoid folgte. 
(280) Bei Sommergetreide hat die Saatgutaufbereitung eher das Ziel, Drahtwürmer und Bodenschädlinge einzudämmen. Es ist behauptet worden, dass die Neonicotinoid-Sprays dafür nicht die besten Voraussetzungen bieten. Wie beim Wintergetreide werden Blattanwendungen gewählt, die hauptsächlich Pyrethroide, Organophosphate oder Carbamate enthalten. Allerdings ist dazu angemerkt worden, dass die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung einer Resistenz bei Anwendung eines auf die Blätter aufzutragenden Neonicotonoid-Sprays geringer sei. Für Anwendungen in der Phase der Ährenbildung ist angeführt worden, dass Neonicotinoide dank ihres schnellen Wirkungseintritts ihre Marktanteile allmählich vergrößern. 
Marktposition 
(281) Der Gesamtmarkt für Getreideinsektizide ist mit 59,9 Mio. EUR einer der größten Insektizidmärkte im EWR. Auf das Blattsegment entfallen [...] Mio. EUR, auf das Bodensegment nur [...] Mio. EUR. 
(282) Die beteiligten Unternehmen haben einander überschneidende Aktivitäten im Segment der Blattinsektizide. Im Segment der Bodeninsektizide sind keinerlei Märkte betroffen. EWR-weit liegen die Anteile der beteiligten Unternehmen für die Blattanwendungen bei [30-40] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %) und für Bodenausbringung bei [20-30] % (bei einer Zunahme des ACS-Marktanteils von nur [0-10] %). Marktführer bei den Bodenanwendungen ist Syngenta mit [30-40] % des Marktes. Bei den Blattinsektiziden ist Dow mit [10-20] % des Marktes der größte Wettbewerber, gefolgt von Syngenta ([10-20] %). 
(283) Nach erfolgtem Zusammenschluss würden die beteiligten Unternehmen hohe Marktanteile in Italien ([50-60] %) und Portugal ([90-100] %) erreichen. 
(284) In Italien ist der Gesamtmarkt von [...] Mio. EUR (1998) auf [...] Mio. EUR (2000) angestiegen. Die beteiligten Unternehmen erwarten, dass der Markt in naher Zukunft leicht wächst. Der gemeinsame Marktanteil der beiden Unternehmen liegt nach deren eigener Schätzung bei [50-60] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [40-50] %). Während der Marktanteil von Bayer von [10-20] % im Jahre 1998 auf [0-10] % im Jahre 2000 zurückgegangen ist, schaffte es ACS, ihren Marktanteil von [10-20] % im Jahre 1998 auf [40-50] % im Jahre 2000 zu steigern(18). Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] % der Hauptkonkurrent ist. Die beteiligten Unternehmen nennen für die Generikahersteller einen gemeinsamen Marktanteil von [20-30] %. Im Segment der saugenden Insekten entfielen auf die beteiligten Unternehmen [50-60] %. 
(285) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(286) ACS erwirtschaftet ihren Umsatz fast ausschließlich mit dem Pyrethroid Deltamethrin ([40-50] % des Marktanteils), das unter Markennamen wie Decis, Decis D, Decis Quick und Best gehandelt wird. Auf das Organophosphat Oxydemeton-Methyl (Metasystox-R EC) von Bayer entfallen zur Zeit [0-10] % des Marktanteils. Bayer vertreibt auch sein Pyrethroid Cyfluthrin (Baythroid EC) und das Neonicotinoid Imidacloprid. Auf den Umsatz sowohl von Cyfluthrin als auch Imidacloprid entfallen jeweils weniger als [0-10] % des Marktes. 
(287) Die beteiligten Unternehmen haben davon gesprochen, dass alle ihre Produkte ihre wichtigsten Märkte bei jeweils anderen Kulturen haben. Oxydemeton-Methyl wird in der Hauptsache für Obst und Nüsse eingesetzt, wobei hier der gemeinsame Marktanteil der beiden Unternehmen bei [30-40] % liegt. Nur [10-20] % des mit Deltamethrin unter der Marke Decis erzeugten Umsatzes kann dem Getreide zugeordnet werden, da das Produkt auch bei Obst, Zierpflanzen, Öl und Proteinsaaten sowie Mais angewendet wird. Aus diesem Grunde haben die beteiligten Unternehmen versichert, dass die Preise für diese Produkte nicht durch die Wettbewerbssituation auf dem Markt für Getreideinsektizide, sondern vielmehr auf anderen Märkten bestimmt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ferner das Argument vorgebracht, dass sie - nachdem der Patentschutz für Deltamithrin erloschen ist - angesichts eines intensiven Wettbewerbs von Generikaerzeugnissen und anderen Pyrethroiden erwarten, dass der Absatz von Deltamithrin nach 2004 schnell zurückgehen wird. Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, dass es auf dem Markt viele verschiedene Generikaformen von Deltamithrin gebe, dass der Wettbewerb seitens der Generika-Pyrethroide intensiv sei und ein hoher Preisdruck herrsche. 
(288) Die Kommission stellt fest, dass bezüglich der Umsätze von Deltamithrin (Decis) nach erfolgtem Zusammenschluss etwa [40-50] % auf [...] entfallen, wo die beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss eine beherrschende Stellung erreichen werden. Nach erfolgtem Zusammenschluss würden fast [50-60] % des Umsatzes von Deltamithrin bei Kulturen entstehen, in denen sie eine beherrschende Stellung einnehmen. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass das Vorhaben zu einer strukturellen Veränderung des Marktes führen wird und dass die auf dem Getreidemarkt erreichte starke Position zudem die Preisentscheidungen für Deltamithrin in Zukunft beeinflussen könnte. Dazu kommt, dass zwei Pyrethroide guter Wirksamkeit - Deltamithrin und Cyfluthrin - von demselben Unternehmen vermarktet würde. Es erscheint deshalb unwahrscheinlich, dass das Pyrethroid Lambda-Cyhalothrin (Karate) in der Lage ist, als Gegengewicht für die Marktmacht des neuen Unternehmens zu fungieren. Von dritter Seite ist darauf hingewiesen worden, dass das fusionierte Unternehmen auf den Getreidemarkt mit Blattanwendungen und speziell bei Sommergetreide mit einer Kombination eines Neonicotinoids und Deltamithrin operieren könnte. Gemäß Informationen von dritter Seite wäre eine solche Mischung in der Lage, in den Kosten zu konkurrieren - eine Gelegenheit, die Palette der Pflanzenschutzmittel jenseits von Mischungen von Pyrethroiden in Kombination mit Organophosphaten oder Carbamaten zu gestalten. 
(289) Hinsichtlich des Arguments der beteiligten Unternehmen, für Deltamethrin bestehe kein Patentschutz mehr und dieses Präparat sei einem starken Wettbewerbsdruck seitens der Generikaprodukte und anderer Pyrethroide ausgesetzt, haben Dritte angemerkt, dass die rückläufigen Preise in Europa nicht in erster Linie durch konkurrierende Generika ausgelöst worden sind. Die Kommission stellt auch fest, dass ungeachtet des von den beteiligten Unternehmen vorgebrachten Arguments eines kräftigen Preiswettbewerbs und des generischen Deltamethrin ACS der Marktführer ist, dem es gelungen ist, auf dem italienischen Deltamethrin-Markt eine sehr hohe Gewinnspanne beizubehalten (vertrauliche Information von ACS). ACS produziert Deltamethrin in [...] und hat Dritten zufolge auf dem Markt einen Kostenvorteil. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die beteiligten Unternehmen davon ausgehen, ihren gemeinsamen Marktanteil bis 2004 auf [50-60] % erhöhen und dabei ihren Umsatz mit Deltamethrin mehr oder weniger halten zu können. Die internen ACS-Papiere zeigen auch, dass (vertrauliche Information von ACS). Aus diesem Grunde und angesichts der Tatsache, dass die neue Zulassungsrunde eine Vielzahl von Produkten, die heute noch mit Deltamethrin im Wettbewerb stehen, vom Markt nehmen wird, scheint es nicht machbar, dass der Absatz dieses alten, jedoch sehr starken Produkts so schnell zurückgehen wird wie von den beteiligten Unternehmen behauptet. 
(290) [...]. [vertrauliche Information zu den Markteinführungen von Konkurrenzprodukten]. 
(291) Die Kommission meint angesichts der Ergebnisse der Untersuchung, dass die beteiligten Unternehmen ihren hohen Marktanteil in der nahen Zukunft wahrscheinlich werden halten können. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen den Standpunkt vertreten, dass die Neonicotinoide aufgrund ihres hohen Preises bei Getreide keine signifikante Rolle spielen, und erklärt, die Wirkung auf Blattläuse werde durch Mischen mit Imidacloprid nicht wesentlich erhöht. Die Kommission ist dagegen der Ansicht, dass die Neonicotinoide - wie bereits von dritter Seite angeführt - auf diesem Markt in Zukunft an Bedeutung gewinnen könnten. Einer der Gründe für die Entwicklung von Kombinationsprodukten ist laut ACS, dass diese die Kosten einer Markteinführung für die Wettbewerber erhöhen. Darüber hinaus könnten die beiden Pyrethroide in Kombination mit Imidacloprid auch ein interessantes Paket für die Zwecke des Resistenzmanagements bilden. Kein anderer Marktteilnehmer kann ein ähnliches Paket anbieten. Daher könnte das Vorhaben, wie bereits oben erörtert, zur Abschottung der Wettbewerber gegenüber dem Markt führen. 
(292) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Italien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Blattinsektizide zur Anwendung in Getreidekulturen begründen oder verstärken würde. 
(293) Der portugiesische Markt für Blattinsektizide in Getreidekulturen ist mit einem Volumen von [...] Mio. EUR sehr klein. Er ist über die letzten drei Jahre leicht gewachsen. Von diesem Markt halten die beteiligten Unternehmen zusammen [90-100] % (Bayer: [50-60] %, ACS: [30-40] %). Der Marktanteil von Bayer ist gegenüber dem Stand von [90-100] % im Jahre 1998 zurückgegangen. Nur ACS hat ihren Marktanteil von [0-10] % auf die heutigen [30-40] % anheben können. Für Syngenta haben die beteiligten Unternehmen [0-10] % angegeben. Im Segment der saugenden Insekten hätten die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [90-100] %. 
(294) [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(295) Bayer erwirtschaftet seinen gesamten Umsatz auf diesem Markt aus seinem Organophosphat Oxydemeton-Methyl (Metasystox-R EC). Das einzige Produkt von ACS ist ein Organophosphat mit der Bezeichnung Dimethoat (Dafenil), bei dem es sich um ein Produkt eines Drittherstellers handelt und das von [...] geliefert wird. 
(296) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass Bedenken wegen einer Wettbewerbsverzerrung auf diesem Markt nicht aufkommen werden. Die beiden Unternehmen haben zu bedenken gegeben, dass das Hauptanwendungsgebiet der für den Schutz von Getreide verwendeten Produkte bei anderen Kulturen liegt und ihr Preis demzufolge nach der Wettbewerbsstruktur dieser anderen Märkte gebildet wird. Auf den Getreidemarkt in Portugal entfallen jeweils weniger als [0-10] % der ACS-Verkäufe von Dimethoat und des Umsatzes des Bayer-Produkts Oxydemeton-Methyl. Die beteiligten Unternehme haben dargelegt, dass beide Produkte in der Hauptsache auf dem Obst- und dem Nüssemarkt Anwendung finden, an dem die beiden Unternehmen einen gemeinsamen Anteil von [40-50] % haben. 
(297) Während die beteiligten Unternehmen zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keinen Anreiz in der Festlegung wettbewerbsfeindlicher Preise auf dem Markt für Getreide-Insektizide sehen, ist die Kommission erstens der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen auf dem Obst- und Nüssemarkt eine beherrschende Stellung erreichen werden. Zweitens würden diese Unternehmen nach erfolgtem Zusammenschluss eine beherrschende Stellung auch auf allen anderen Märkten erlangen, auf denen die beiden Produkte Anwendung finden ([...]). Bei dieser Sachlage ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen durchaus in der Lage wären, den Preis ihrer Produkte anzuheben. 
(298) Die beteiligten Unternehmen haben auch erklärt, dass Wettbewerbsbedenken nicht aufkommen dürften, weil der Marktanteil von Bayer über die letzten Jahre deutlich zurückgegangen ist. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die beiden Unternehmen bis 2004 wieder einen Anstieg des Marktanteils von Bayer um [90-100] % erwarten. Die beteiligten Unternehmen haben dazu erklärt, dass dieser Schätzwert auf der Annahme beruht, dass [...] die Belieferung des fusionierten Unternehmens mit Dimethoat einstellt und damit der Marktanteil von Bayer an dem kleiner gewordenen Markt steigen wird, obwohl ein signifikantes Wachstum des Umsatzes nicht zu erwarten ist. Da es aber zur Zeit keine Hinweise darauf gibt, dass die Lieferung von Dimethoat eingestellt wird, nimmt die Kommission an, dass die Überschneidung nach erfolgtem Zusammenschluss fortbestehen wird. 
(299) Die beteiligten Unternehmen haben auch auf die Neuzulassung des Bayer-Produkts Oxydemeton-Methyl für United Phosphorus hingewiesen, das somit generische Mitwettbewerber bekommt. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass ein Nachahmer-Produkt bei dem sehr hohen Anteil der beiden Unternehmen auf diesem Markt der Fähigkeit der beteiligten Unternehmen zur Erhöhung der Preise nichts entgegenzusetzen hat, insbesondere deshalb nicht, weil United Phosphorus ein Neuling auf diesem Markt sein wird. 
(300) [...]. [vertrauliche Information zu den Markteinführungen der Wettbewerber]. 
(301) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben in Portugal eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Blattinsektizide zum Einsatz in Getreidekulturen begründen oder stärken wird. 
d) Insektizide für Zitrusfrüchte 
(302) Zitrusfrüchte gedeihen innerhalb des EWR nur in vier Ländern: Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass bei den Produkten, die zum Schutz von Zitrusfrüchten vor Insektenbefall geeignet sind, der Schwerpunkt auf der Blattbehandlung liegt. Auf das Segment Blattinsektizide entfallen mit einem Marktwert von [...] Mio. EUR etwa [90-100] % des gesamten Marktes für Insektizide für Zitrusfrüchte. 
(303) Der Anteil der beteiligten Unternehmen am Markt für Bodeninsektizide zur Behandlung von Zitrusfrüchten würde EWR-weit [30-40] % betragen (Bayer: [0-10] %, ACS: [20-30] %). Die führende Position in diesem Segment hat FMC mit einem Marktanteil von [40-50] %. Bei Blattanwendungen entfallen auf die beteiligten Unternehmen [10-20] % des Gesamtmarktes (Bayer: [10-20] %, ACS: [0-10] %), auf Syngenta [30-40] %. 
(304) Auf nationaler Ebene würden die beiden Unternehmen zusammen eine relativ starke Marktposition für Blattanwendungen in Portugal erhalten. Der Gesamtwert für Portugal lag im Jahr 2000 bei [...] Mio. EUR. Es wird erwartet, dass der Markt in naher Zukunft expandiert. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt deren eigenen Schätzungen zufolge bei [40-50] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %). Aufgrund der gestiegenen Umsätze bei Imidacloprid ist der Marktanteil von Bayer stetig gewachsen. Das einzige Unternehmen mit eigener FuE-Basis auf dem Markt ist Syngenta. Nach einer Schätzung der beteiligten Unternehmen liegt der Marktanteil von Syngenta bei [20-30] %. Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass auf die Generikahersteller ein kombinierter Marktanteil von [30-40] % entfällt, und sie haben Informationen vorgelegt, die diese Angaben stützen. 
(305) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber] und der hohen Zahl der Generika scheinen die Schätzungen der beteiligten Unternehmen betreffend ihre Marktposition weitgehend korrekt zu sein. 
(306) Bei gesonderter Betrachtung der saugenden Insekten haben die beteiligten Unternehmen ihren Marktanteil mit [30-40] % angegeben, der Schätzwert für den Marktanteil bei beißend-kauenden Insekten beträgt [40-50] %. 
(307) Bayer vertreibt auf diesem Markt in erster Linie Imidacloprid unter dem Markennamen Confidor. Der Umsatz von Imidacloprid ist ständig gestiegen; für 2004 wird eine Zunahme um etwa [10-20] % erwartet. Imidacloprid ist das Produkt mit den höchsten Verkaufszahlen auf dem Markt. Auf dieses Präparat entfällt allein ein Marktanteil von [10-20] %. 
(308) Die beteiligten Unternehmen haben damit argumentiert, dass Abamectin von Syngenta ein breiteres Schädlingsspektrum hat als Imidacloprid und demzufolge auf dem Markt erfolgreicher auftritt. Allerdings haben die beteiligten Unternehmen behauptet, dass die Landwirte - obwohl es sich bei Abamectin um ein Akarizid handelt, das allein auf dem portugiesischen Markt für Blattminierer registriert ist - dem Etikett entnehmen können, dass Abamectin auch zur Bekämpfung von Milben verwendet kann, wenn dafür das Behandlungsschema für Äpfel gewählt wird. Aus der Untersuchung der Kommission geht allerdings hervor, das Abamectin zwar Milben in Apfelkulturen bekämpft, dass es sich bei diesen Milben jedoch nicht um Schädlinge an Zitrusfrüchten handelt. Eine Anwendung, die nicht den Anwendungsanweisungen auf dem Etikett entspricht, ist auf jeden Fall illegal. Was Bayers Behauptung anbelangt, dass Abamectin auf dem Markt erfolgreicher ist, [vertrauliche Umsatzdaten zu dem Syngenta-Erzeugnis Abamectin]. Daher ist es nicht richtig zu behaupten, dass Abamectin auf diesem Markt erfolgreicher ist. 
(309) Bayer vertreibt auch Omethoat (Folimat SL), Fenthion (Lebaycid EC) und Flufenoxuron (Cascade EC, [...]). Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass Omethoat in Europa keine neue Zulassung erhalten wird. ACS vertreibt nur Produkte Dritter, darunter vor allem Chlorpyrifos (Lorvek, [...]) und Butocarboxim (Drawin, [...]). 
(310) Die beteiligten Unternehmen haben darüber informiert, dass sie davon ausgehen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil bis 2004 auf [20-30] % zurückgeht, da Omethoat nicht erneut zugelassen wird und die Unternehmen die Einstellung der Lieferungen von Dritterzeugnissen an ACS erwarten. Die beteiligten Unternehmen haben auch ins Feld geführt, dass [...]. Schließlich gehen die Unternehmen davon aus, dass ihnen eine starke Konkurrenz aus zwei neuen Akariziden erwachsen wird: Etoxazol von Sumitomo und Milbemectin von Sankyon. Die beteiligten Unternehmen haben prognostiziert, dass diese beiden Produkte eine starke Konkurrenz zu den Produkten der beiden Unternehmen darstellen und zur Erhöhung des Marktanteils der anderen Wettbewerber von [30-40] auf [40-50] % führen werden. 
(311) Die Kommission hält es für unwahrscheinlich, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [20-30] % zurückgeht. Erstens gibt es keine Belege dafür, dass die Lieferverträge Dritter mit ACS gekündigt werden. Zweitens wird nach einer konservativen Schätzung von Bayer erwartet, dass der Imidacloprid-Umsatz bis 2004 um [10-20] Prozentpunkte wächst. [...]. 
(312) Soweit Etoxazol und Milbemectin betroffen sind, zeigt die Untersuchung, dass keines der beiden Akarizide mit Imidacloprid bei der Bekämpfung von saugenden Insekten konkurrieren kann. Dazu kommt, dass die Akarizide ein sehr enges Wirkspektrum haben und in erster Linie gegen Milben gerichtet sind. Da die beteiligten Unternehmen der Meinung waren, dass das Präparat Spirodiclofen von Bayer in der Hauptsache zur Eindämmung von Milben verwendet wird und demzufolge keinen substanziellen Marktanteil gewinnen kann, ist die Kommission der Ansicht, dass dieselbe Beurteilung auch auf die Milbenpräparate Etoxazol und Milbemectin zutrifft. 
(313) Die Kommission merkt ferner an, dass die beteiligten Unternehmen den Start von [...] planen. 
(314) [vertrauliche Information zu den Markteinführungen von Konkurrenzprodukten]. Wie oben erörtert, hat die Marktuntersuchung weiter ergeben, dass die Kombination von zwei Neonicotinoiden im selben Portfolio das Produktangebot der beiden Unternehmen beträchtlich stärkt, da diese dann in der Lage wären, Spritzprogramme für das Resistenzmanagement anzubieten, wie sie kein Wettbewerber in seinem Programm hat. 
(315) Die Kommission ist auch der Ansicht, dass [...] die Marktposition der beteiligten Unternehmen insgesamt weiter stärken wird. [Vertrauliche Information zu den Markteinführungen von Konkurrenzprodukten]. Was [...] anbelangt, so hat die Kommission die relativ kurze Nutzungsdauer von Akariziden in ihre Bewertung mit einbezogen. Aus der Untersuchung geht hervor, dass Milbenpopulationen im Allgemeinen ein hohes Resistenzpotenzial aufweisen, das potenziell zu einem relativ kurzen Lebenszyklus der Akarizide führt. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass Bedenken wegen Wettbewerbsverzerrungen speziell bei Akariziden aufkommen. 
(316) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Portugal eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Blattinsektizide zum Einsatz bei Zitrusfrüchten begründen oder verstärken würde. 
e) Insektizide gegen Baumwollschädlinge 
(317) Baumwolle wird innerhalb des EWR nur in zwei Ländern - Griechenland und Spanien - angebaut. Der Marktwert liegt bei 32,1 Mio. EUR. Auf die beteiligten Unternehmen entfallen im EWR [20-30] % des Segments Blattanwendungen (Bayer: [0-10] %, ACS: [20-30] %) und nur [0-10] % bei den Bodenanwendungen (Bayer: [0-10] %, ACS: [0-10] %). Im Segment Blattanwendungen würden die beiden Unternehmen zum Marktführer, während Syngenta als größter Wettbewerber nur [10-20] % dieses Marktes halten würde. Bei den Bodenanwendungen ist BASF der größte Akteur ([30-40] %), gefolgt vom FMC ([20-30] %). 
(318) Die Kommission ist der Ansicht, dass es zu Wettbewerbsbedenken auf dem griechischen Markt für Blattanwendungen kommen könnte, bei denen der gemeinsame Marktanteil der beiden Unternehmen nach deren eigenen Schätzungen [40-50] % erreicht (ACS: [30-40] %, Bayer: [10-20] %). Größter Wettbewerber ist BASF mit einem Marktanteil von [10-20] %. Syngenta hält [0-10] %, Dow [0-10] % und DuPont [0-10] % des Marktes. Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass auf lokale und Generikahersteller [20-30] % des Marktes entfallen. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition im Segment der saugenden Insekten auf [60-70] % geschätzt. 
(319) Die Kommission hat die Marktposition der wichtigsten Akteure auf der Basis der ihr vorliegenden vertraulichen Umsatzzahlen geprüft. [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Ausgehend von einer eher konservativen Schätzung, wonach [10-20] % des Gesamtmarktes auf Generikahersteller entfallen, läge der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [40-50] %. Wenn auf die Generika-Anbieter [20-30] % des Marktes entfallen würden, läge der Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [40-50] %. Unter diesen beiden Annahmen [vertrauliche Information über die Marktposition der Wettbewerber]. Die Kommission stellt fest, dass ACS im Jahre 2001 bereits Acetamiprid auf den Markt gebracht hat. Wegen der kurzen Zeit, die Acetamiprid auf dem Markt ist, liegen der Kommission noch keine Umsatzzahlen vor. Auf jeden Fall spiegelt sich dieser Umsatz nicht in der Schätzung der beteiligten Unternehmen zu ihrer Marktposition wider, die größer sein könnte als von den Unternehmen angegeben. 
(320) ACS verkauft Deltamethrin (Decis), Thiodicarb (Larvin), Endosulfan (Thiodan), Triazophos (Hostathion) und das Drittprodukt Propargit (Omit, geliefert von [...]). ACS hat in seinen Unterlagen auch angegeben, dass es im Jahre 2001 Acetamiprid auf diesem Markt eingeführt hat. Triazophos wird nicht erneut zugelassen. Bayer verkauft auf diesem Markt zehn Produkte, darunter Imidacloprid (Confidor SL). Die Bayer-Produkte Disulfoton (Disyston GR) und Omethoat (Folimat SL) sind nicht neu eingetragen worden. Im Wesentlichen wegen der Nichtregistrierung einiger der Produkte erwarten die beteiligten Unternehmen, dass ihr Marktanteil bis 2004 auf [20-30] % sinken wird. Die drei Produkte, die jetzt aus dem Markt genommen werden, machen zusammen [0-10] % des gemeinsamen Umsatzes der beteiligten Unternehmen aus. 
(321) Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, dass durch die geplante Fusion keine Wettbewerbsbedenken auf diesem Markt entstehen dürften. Sie haben dabei erwähnt, dass Imidacloprid seinen wichtigsten Markt nicht in der Baumwolle hat und in erster Linie bei anderen Kulturen angewendet wird, nämlich [...]. Daher wird der Preis für dieses Produkt nicht vom Baumwollmarkt bestimmt. Die beteiligten Unternehmen haben weiter die Meinung vertreten, dass aufgrund der relativ hohen Preise für Imidacloprid im Vergleich zu anderen im Baumwollanbau verwendeten Produkte das Produkt im Jahre 2000 nicht mehr als [0-10] % Marktanteil gewinnen konnte. [...]. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen angeführt, dass ihre Marktposition durch in der Entwicklung befindliche Produkte infrage gestellt wird, die ihre Wettbewerber auf den Markt bringen wollen. In erster Linie haben die beteiligten Unternehmen angegeben, dass Indoxacarb und Spinosad eine stärkere Wirkung beim Eindämmen von Lepidoptera haben und umweltfreundlicher sind als Deltamethrin und dass der Umsatz des zuletzt genannten Stoffes in naher Zukunft zurückgehen wird. 
(322) Die Untersuchung zeigt in erster Linie, dass Imidacloprid vor allem ein führendes Mittel gegen saugende Insekten ist, dessen Bedeutung in Zukunft noch zunehmen dürfte. Sowohl die allmähliche Herausnahme älterer Produkte aus dem Sortiment und zunehmende Anforderungen an den Umweltschutz sind die Gründe dafür, dass der Absatz von Insektiziden mit neuen chemischen Formulierungen in Zukunft kräftig ansteigen wird. 
(323) [...]. 
(324) Die Untersuchung zeigt, dass schon in naher Zukunft eine Reihe neuer Produkte auf diesen Markt kommen werden. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Die Kommission stellt fest, dass ACS bereits im Jahre 2001 Acetamiprid auf diesen Markt gebracht hat, auf dem sich bereits das Neonicotinoid Imidacloprid der beteiligten Unternehmen befand. [...]. 
(325) Was beißend-kauende Insekten anbelangt, so ist die Kommission angesichts der Ergebnisse der Untersuchung der Meinung, dass [vertrauliche Information zu einem noch in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt] dazu dienen kann, in naher Zukunft den Wettbewerb in diesem Insektizid-Segment anzukurbeln. 
(326) Was saugende Insekten anbelangt, so ist die Kommission der Meinung, dass, [vertrauliche Information zu einem noch in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt], [...] die Position der beteiligten Unternehmen in diesem Segment beträchtlich stärken wird. Bayer hat zu bedenken gegeben, dass [...]. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass eine potenzielle Kannibalisierung in diesem Fall irrelevant ist, da die Umsätze im eigenen Unternehmen verbleiben. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass die Markteinführung von [...] neuen Neonicotinoiden den beteiligten Unternehmen eine einzigartige Position für ihr Angebot von Spritzprogrammen für das Resistenzmanagement verschafft. Die Kommission meint deshalb generell, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Marktposition der beteiligten Unternehmen infolge ihres starken Neonicotinoid-Portfolios weiter verbessert wird. 
(327) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen anbelangt, wonach eine große Anzahl von Generikaanbietern auf dem griechischen Markt aktiv ist, so stellt die Kommission auf der Basis der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Informationen fest, dass es Registrierungen durch andere Unternehmen nur für sechs Produkte der beteiligten Unternehmen gibt. Die Kommission hat jedoch keine Informationen darüber, ob all diese Produkte aktiv auf dem Markt gehandelt werden. Es gibt keine Registrierungen für die Generika-Version von Imidacloprid, und die Kommission verfügt über keine Belege dafür, dass irgendein Dritter dabei ist, ein Nachahmer-Imidacloprid zu entwickeln. 
(328) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Griechenland auf dem Markt für Blattinsektizide für Baumwollkulturen eine beherrschende Stellung begründet bzw. verstärkt. 
f) Insektizide für den Obst- und Nuss-Anbau 
(329) Mit einem Gesamtmarktwert von 203 Mio. EUR ist der Markt der Insektizide für den Obst- und Nuss-Anbau der bei weitem größte Markt für landwirtschaftliche Insektizide im EWR. Mit einem aggregierten Umsatz von [...] EUR stellen die Blattinsektizide das größte Segment von Obst- und Nuss-Insektiziden dar und belaufen sich auf [90-100] % des Gesamtmarktes. 
(330) Sowohl Bayer als auch ACS sind sowohl in Blatt- als auch in Bodenanwendungen aktiv. In dem EWR-weiten Blattsegment beläuft sich ihre gemeinsame Position auf [30-40] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Syngenta hält [10-20] % dieses Marktes. Bei den Bodenanwendungen haben die beteiligten Unternehmen EWR-weit einen Marktanteil von [70-80] %, der sich in der Hauptsache aus den Aktivitäten von Bayer ([70-80] %) ergibt. Alle Wettbewerber haben Marktanteile um die [0-10] % und darunter. 
(331) Auf nationaler Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen nur bei den Blattinsektiziden. Die Unternehmen verfügen über hohe Marktanteile in folgenden Mitgliedstaaten: Belgien ([50-60] %), Dänemark ([50-60] %), Deutschland ([70-80] %), Griechenland ([40-50] %) und Portugal ([40-50] %). 
(332) Der belgische Markt hatte im Jahr 2000 einen Wert von insgesamt [...] Mio. EUR. Es wird davon ausgegangen, dass er bis 2004 geringfügig nachgibt. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen an diesem Markt beläuft sich auf [50-60] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %). Diese Marktposition ist über die letzten drei Jahre mehr oder weniger stabil geblieben. Die wichtigsten Wettbewerber sind Syngenta ([20-30] %), BASF ([0-10] %) und Dow ([0-10] %). Nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen liegt deren gemeinsamer Marktanteil im Segment "Saugende Insekten" bei [...] % und im Segment "Beißend-kauende Insekten" bei [40-50] %. 
(333) Die Kommission hat die Marktanteile mit den vertraulichen Umsatzzahlen, die sie von den Wettbewerbern erhalten hat, verglichen. [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Daher scheint die Schätzung ihres Marktanteils durch die beteiligten Unternehmen im Großen und Ganzen korrekt zu sein. 
(334) Die wichtigsten Bayer-Produkte auf diesem Markt sind Imidacloprid (Confidor), das Organotin Azocyclotin (Peropal, [...]) und Tebufenpyrad (Masai, [...]). Bayer hat auch den Vertrieb des Pyrethroids Cyfluthrin (Baythroid) übernommen. Das führende Produkt von ACS ist das Amidin Amitraz (Mitac), die führenden Produkte von Drittherstellern sind [...] Diflubenzulor (Dimlin) und das Benzoylhydrazin Tebufenozid (Mimic, [...]) von Dow. ACS vertreibt auch das Pyrethoid Deltamethrin (Decis, Decis Quick). 
(335) Sowohl Bayer als auch ACS erwirtschaften auf diesem Markt etwa ein Drittel ihres jeweiligen Umsatzes mit Produkten von Drittherstellern. Die beteiligten Unternehmen rechnen damit, dass ihr Vertriebskanal nach erfolgtem Zusammenschluss für einige dieser Produkte von Drittherstellern geschlossen wird, was zu einer Reduzierung des Marktanteils auf [40-50] % führen würde. Die beteiligten Unternehmen haben auch prognostiziert, dass der Marktanteil von Dow nach der Markteinführung von Spinosad ansteigen wird, da dieses Produkt von den Landwirten zur Bekämpfung des Apfelwicklers eingesetzt wird. Die beteiligten Unternehmen haben mit dem Argument operiert, dass die vorgezogene Registrierung von Etoxazol von Sumitomo und Milbemectin von Sankyo zu einem weiteren Absinken ihres Marktanteils führen wird. Schließlich haben die beteiligten Unternehmen erklärt, dass die Nachfrageseite in Belgien mit den zehn größten Großhändlern, auf die etwa [60-70] % des belgischen Gesamtumsatzes entfallen, wobei der größte Großhändler mit [50-60] % des Gesamtumsatzes an diesem Produktsegment beteiligt ist, sehr konzentriert ist. Die beteiligten Unternehmen haben dazu erklärt, dass die Kunden über ausreichende alternative Lieferquellen verfügen. Damit hätte der belgische Markt selbst nach Abschluss des Vorhabens einen relativ niedrigen Konzentrationsgrad. 
(336) Da die beteiligten Unternehmen keine Belege dafür beigebracht haben, dass die Lieferverträge zurückgenommen werden, geht die Kommission für den Zweck dieser Würdigung davon aus, dass die Lieferverträge in Kraft bleiben. 
(337) Die Untersuchungen der Kommission zeigen, dass mit der Markteinführung neuer Produkte schon bald zu rechnen sein wird. [Vertrauliche Information zu einem in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt]. Die Kommission verfügt über keine Informationen zu Etoxazol und Milbemectin. Angesichts der Tatsache, dass [...], ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass es in der Lage sein wird, seine Marktposition in diesem Segment zu behaupten. Aufgrund der relativ kurzen Nutzdauer der Produkte in diesem Schädlingssegment sind wettbewerbsrechtliche Bedenken bei Akariziden unwahrscheinlich. 
(338) Die Marktposition der beteiligten Unternehmen im Sektor "Saugende Insekten" wird in Zukunft in signifikantem Maße gestärkt werden. Bayer ist mit Imidacloprid bereits auf dem Markt vertreten [...]. 
(339) [...]. 
(340) Die Kommission hält es für unwahrscheinlich, dass der Marktanteil der beiden Unternehmen in naher Zukunft auf den von diesen geschätzten Wert sinkt. Im Segment "Saugende Insekten" wird das bestehende Portfolio der beteiligten Unternehmen gestärkt [...]. [Vertrauliche Information zu einem sich in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt]. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass eine potenzielle Kannibalisierung für die Bewertung dieses Vorhabens unerheblich ist, da die Umsätze im Unternehmen verbleiben. 
(341) Die Kommission stellt ferner fest, dass das Vorhaben zu einer Stärkung der Position der beteiligten Unternehmen im Segment der beißend-kauenden Insekten führt. Obwohl die neuen Konkurrenzprodukte auf das Segment der beißend-kauenden Insekten gerichtet sind [...], ist die Kommission der Ansicht, dass die Kombination der bestehenden Produktportfolios [...] zur Schaffung einer beherrschenden Stellung bei Mitteln gegen beißend-kauende Insekten führt. 
(342) Die Kommission ist der Ansicht, dass die Position der beteiligten Unternehmen aufgrund der daraus resultierenden starken Position beim Resistenzmanagement in den Segmenten der saugenden und beißend-kauenden Schädlinge gestärkt werden kann. Die beteiligten Unternehmen haben dazu erwidert, dass Insekten, die insbesondere Obst und Nüsse angreifen, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zu einer Resistenzbildung gegenüber bestimmten Produkten neigen und die Rotation der Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlicher Wirkungsweise der Eckstein eines Integrierten Resistenzmanagement-Programms ist, unterstreichen jedoch, dass sie kein besseres Resistenzmanagement als die meisten ihrer Wettbewerber anbieten können. Nach Aussagen der beteiligten Unternehmen muss ein erfolgreiches Resistenzmanagement-Programm aus mindestens zwei oder drei unterschiedlichen Produkten mit unterschiedlichen Wirkmodi bestehen, die in einer bestimmten Kultur nach dem Rotationsprinzip eingesetzt werden. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass nicht nur das fusionierte, sondern auch die meisten anderen in der Agrochemie tätigen Unternehmen eine ausreichende Palette wirksamer Produkte und Wirkmodi anbieten, die nach dem Rotationsverfahren eingesetzt werden, um ein Integriertes Resistenzmanagement zu gewährleisten. 
(343) Die Untersuchung in dieser Sache zeigt, dass das Vorhaben hinsichtlich des Resistenzmanagements ein besonders leistungsfähiges Unternehmen schaffen würde. Die beiden Unternehmensteile wären nach einer Fusionierung der einzige Hersteller auf dem Markt, der über zwei Neonicotinoide verfügte. Diese würden eine wirksame Rotation der Produkte mit unterschiedlichen Wirkmodi erlauben und damit die Entwicklung einer Resistenz bekämpfen und gleichzeitig die Nutzdauer des Produkts erhöhen. [...] könnte für das Rotationsverfahren sowohl bei saugenden als auch bei beißend-kauenden Insekten angewendet werden. Keiner der Wettbewerber hat Neonicotinoide in seinem Portfolio und wäre deshalb außer Stande, der Produktpalette der beteiligten Unternehmen etwas Gleichwertiges entgegenzusetzen. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass das Vorhandensein einer ausreichenden Kaufkraft für die Würdigung des vorliegenden Falles unerheblich ist, da die Großhändler die Neonicotinoide bei den beteiligten Unternehmen einkaufen müssten. 
(344) Angesichts der starken Marktposition, die das fusionierte Unternehmen heute hätte, und angesichts der zukünftigen Markteinführung von Produkten ist die Kommission aus allen vorstehend genannten Gründen nicht der Ansicht, dass Markteinführungen von Konkurrenzprodukten ausreichen, um die Marktmacht des neuen Unternehmens zu zügeln. Deshalb ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Belgien auf dem Markt für Blattinsektizide zur Anwendung in Obst- und Nusskulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(345) In Dänemark belief sich der Gesamtwert des Marktes im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Damit ist der Markt von [...] Mio. EUR leicht zurückgegangen, soll aber auf dem derzeitigen Niveau verbleiben. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beläuft sich nach eigenen Angaben auf [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS [0-10] %). Der größte Wettbewerber ist Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] %. 
(346) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(347) Der Marktanteil von Bayer beruht ausschließlich auf Produkten, die von [...] geliefert werden. Bayer vertreibt das Organophosphat Malathion (Maladan) sowie das Thiazolidinon Hexythiazox (Nissorun). ACS vertreibt das Amidin Amitraz (Mitac), das Organophosphat Phosalon (Zolon), das Tetrazin Clofentezin (Apollo) und den Benzoylharnstoff Diflubenzuron (Dimlin). Da ACS sein Produkt Clofentezin Anfang dieses Jahres an [...] abgegeben hat, dürfte der Marktanteil von ACS in den kommenden Jahren um etwa [0-10] % zurückgehen. Mit der Einführung von Thiamethoxam (Syngenta) soll der Marktanteil der beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben in naher Zukunft auf [40-50] % sinken. Die beteiligten Unternehmen haben ihren gemeinsamen Marktanteil auf [50-60] % bei den saugenden und auf [40-50] % bei den beißend-kauenden Insekten geschätzt. 
(348) [...]. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(349) Die beteiligten Unternehmen haben mit der Feststellung argumentiert, dass die dänischen Kunden mit ihrer Kaufkraft eine wirksame Gegenmacht gegen die Hersteller darstellen, da die drei dänischen Großhändler [90-100] % des Gesamtumsatzes in Dänemark abwickeln. Die Kommission hält dieses Argument nicht für stichhaltig, da es unwahrscheinlich ist, dass die drei Großhandelsunternehmen ihren Insektizidbedarf zusammen abdecken. Auch die anderen oben im Zusammenhang mit Kaufkraftargumenten vorgetragenen Gründe sind auf die vorliegende Sache anwendbar. Mehr noch: Die Kommission ist der Ansicht, dass in einer solchen Situation - mit dem größten Wettbewerber weit abgeschlagen - die beteiligten Unternehmen durchaus in der Lage sind, ihre Preise zu erhöhen, da in dieser Kultur ausschließlich Bayer-Produkte angewendet werden und zwei der drei verbleibenden ACS-Produkte entweder in dieser Kultur angewendet oder an Märkte verkauft werden, auf denen ACS einen Marktanteil vom [90-100] % hat. 
(350) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Dänemark auf dem Markt für Blattinsektizide in Obst- und Nusskulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(351) In Deutschland wird bis 2004 von einem Rückgang des Gesamtmarktwertes in Höhe von [...] Mio. EUR um [...] Mio. EUR ausgegangen. Der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen auf diesem Markt beläuft sich deren Schätzungen zufolge auf [70-80] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [30-40] %). Bayer ist auf diesem Markt traditionell sehr stark vertreten (1998: [30-40] %; 1999: [30-40] %). Nach Angaben der beteiligten Unternehmen sind Syngenta und BASF mit einem Marktanteil von [10-20] % bzw. [0-10] % die größten Wettbewerber. Laut Schätzung der beteiligten Unternehmen liegt ihr gemeinsamer Marktanteil bei saugenden Schädlingen bei [70-80] %. 
(352) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(353) Bayer erwirtschaftet mehr als die Hälfte seines Umsatzes mit dem Organophosphat Oxydemeton-M (Metasystor-R und Metasystor-R-Spezial). Bayer hat außerdem den Vertrieb von neun anderen Produkten, einschließlich Imidacloprid, inne. Das Produktportfolio von ACS besteht aus den Produkten von Drittherstellern - nämlich dem Benzoylhydradzin Tebufenozid (Mimic), Fenpyroximat (Kiron) und Benzoylharnstoff Diflubenzuron (Dimlin). 
(354) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass trotz ihres hohen Marktanteils keinerlei Bedenken wegen einer Wettbewerbsverzerrung erwartet werden. Sie haben argumentiert, dass sich ihre Marktposition aufgrund der sukzessiven Herausnahme von Produkten aus dem Markt und der Einstellung des Vertriebs von Produkten von Drittherstellern in Zukunft verschlechtern werde. Sie haben des Weiteren erklärt, dass die erwartete Zulassung der neuen Konkurrenzprodukte Spinosad (Dow) und Indoxacarb (DuPont) den deutschen Markt in Zukunft beeinflussen werde. Sie haben behauptet, dass Oxydemeton-Methyl auch als Generikum (United Phosphorus) hergestellt werde und dass somit den Landwirten ein zweiter Anbieter dieses Produkts zur Verfügung stehe. Die beteiligten Unternehmen haben ferner das Argument vorgetragen, dass Bienentoxizität ein Schlüsselfaktor für den Erfolg oder Misserfolg eines bestimmten Produkts auf diesem Markt sei, weil Insektizide während der Blütezeit der Bäume angewendet werden müssen. Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, Indoxacarb sei weniger schädlich für Bienen und andere Nützlinge, und sie gingen davon aus, dass dieses Produkt Marktanteile zu Lasten von Oxydemeton-Methyl hereinholen werde. Die beteiligten Unternehmen erwarten dennoch, dass ihre gemeinsamen Marktanteile bis 2004 auf einem relativ hohen Niveau ([bei 50-60] %) bleiben werden. Schließlich wiesen die beteiligten Unternehmen darauf hin, dass deutsche Kunden von ihrem starken Gegengewicht gegen die Marktmacht der Hersteller Gebrauch machen. Auf die zehn wichtigsten Großhändler entfallen mehr als [90-100] % des Gesamtumsatzes mit landwirtschaftlichen Produkten. 
(355) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen angeht, sie verlören mit den Produkten von Zulieferern gleichzeitig auch Marktanteile, so haben diese noch keine Beweise dafür beigebracht, dass auch nur eine einzige Vereinbarung mit Drittunternehmen gekündigt wurde. Clofentezin wurde 2001 an [...] abgegeben, trug aber 2000 mit [0-10] % nur wenig zum Marktanteil von ACS bei. 
(356) Angesichts der Tatsache, dass Oxydemeton-Methyl von United Phosphorus auch als Generikum hergestellt wird, stellt die Kommission fest, dass es eine Weile dauern wird, bevor der Umsatz mit diesem Produkt in größerem Maße ansteigt. Außerdem erscheint es mit Blick auf die Untersuchungsergebnisse denkbar, dass der Umsatz von Oxydemeton-Methyl als Organophosphat wegen seiner Toxizität rückläufig sein wird. Auf der anderen Seite gibt es Grund zu der Annahme, dass der Umsatz mit neueren Produkten wie Imidacloprid aufgrund des besseren Sicherheitsprofils dieser Produkte ansteigen (auch von den beteiligten Unternehmen prognostiziert) und den mit Oxydemeton-Methyl ersetzen wird. Die Untersuchung zeigt, dass von einer Zunahme des Umsatzes mit Organophosphaten in der Zukunft nicht ausgegangen werden kann. 
(357) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Abgesehen von [vertrauliche Information zu einem in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt] sind alle diese Produkte wirksam gegen beißend-kauende Insekten, haben aber keine merkliche Wirkung bei saugenden Insekten. 
(358) Gleichzeitig ist die Kommission der Meinung, dass die beteiligten Unternehmen ihre gemeinsame Marktposition aufgrund von [...] stärken werden. [Vertrauliche Information zu einem in Entwicklung befindlichen Produkt]. 
(359) Die Kommission ist der Meinung, dass sich die Position der beteiligten Unternehmen - im wesentlichen aus den gleichen Gründen wie auf dem Blattinsektizidmarkt für Obst und Nüsse in Belgien - verbessern wird [...] - und dies sowohl in den Segmenten saugende wie beißend-kauende Insekten. Was [vertrauliche Information zu einem in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt] anbelangt, vertritt die Kommission den Standpunkt, dass [vertrauliche Information zum Marktpotenzial eines in der Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukts]. 
(360) Zu dem Argument der beteiligten Unternehmen, Indoxacarb sei weniger schädlich gegenüber Bienen und anderen Nützlingen, stellt die Kommission fest, dass Indoxacarb nur gegen beißend-kauende Insekten wirksam ist. Bei saugenden Insekten [...]. 
(361) Im Hinblick auf das Argument der beteiligten Unternehmen, wonach deutsche Kunden ein starkes Gegengewicht zur Marktkraft der Gegenseite haben, ist der Kommission kein Kunde bekannt, der signifikante Umsätze allein auf dem deutschen Agrarmarkt erzielt. Auch hat die Kommission keinerlei Hinweise darauf, dass diese Kunden gemeinsame Einkaufsregelungen oder ähnliche Maßnahmen haben, um ihre Marktkraft gegenüber den beteiligten Unternehmen zu stärken. Schließlich hat keiner der Wettbewerber Neonicotinoide in seinem Portfolio und wäre daher nicht in der Lage, dem Portfolio der beteiligten Unternehmen etwas Gleichwertiges entgegenzusetzen. Daher ist die nachfrageseitige Elastizität nur gering ausgeprägt. Dazu kommt, dass die Kunden nicht damit beginnen können, die Produkte selbst herzustellen oder eine erneute Marktzulassung zu erhalten. Angesichts dieser Fakten ist die Kommission der Ansicht, dass eine als Gegengewicht gedachte Kaufkraft für die Bewertung der Sache nicht relevant ist. 
(362) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Deutschland auf dem Markt für Blattinsektizide für Obst und Nüsse eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
(363) Der griechische Markt für Blattanwendungen bei Obst/Nüssen ist im EWR der drittgrößte nach Italien und Frankreich. Der Gesamtmarkt belief sich im Jahr 2000 auf einen Wert von [...] Mio. EUR. Es wird erwartet, dass dieser bis 2004 auf etwa [...] Mio. EUR zurückgeht. 
(364) Auf diesem Markt beläuft sich der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen auf [40-50] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %) - eine Position, die über die letzten drei Jahre relativ konstant geblieben ist. Die größten Wettbewerber sind Syngenta ([10-20] %), BASF ([0-10] %) und Dow ([0-10] %). Nach Angaben der beteiligten Unternehmen werden [30-40] % des Marktes durch lokale und Generikahersteller bedient. Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge beträgt ihr Marktanteil bei Produkten gegen beißend-kauende Insekten [40-50] % und gegen saugende Insekten [30-40] %. 
(365) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Auf der Grundlage dieser Zahlen sieht es so aus, als beliefe sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf etwa [40-50] %, wenngleich festgestellt werden muss, dass die Umsatzzahlen den Umsatz mit Acetamiprid nicht widerspiegeln, das 2001 zur Anwendung in Pfirsichkulturen in Verkehr gebracht worden ist. Im Segment "Saugende Insekten" ist die Marktposition der beteiligten Unternehmen daher und wegen [vertrauliche Information zum Umsatz eines Wettbewerbers] mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit signifikant stärker, als die Unternehmen dies selbst eingeschätzt haben. 
(366) Das Produktportfolio der beteiligten Unternehmen auf diesem Markt ist umfangreich: Bayer vertreibt insgesamt [...] Produkte und ACS 13. Bayer erwirtschaftet etwa die Hälfte seines Umsatzes mit Produkten auf Fenthion-Basis (die unter den Markennamen Lebaycid und Lebaycid-Minister verkauft werden). Die wichtigsten Produkte von ACS sind Amitraz, Phosalone und Deltamethrin. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass alle diese Produkte nicht mehr unter Patentschutz stehen und folglich dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sind. Die beteiligten Unternehmen gehen von einem Rückgang des Fenthion-Umsatzes aufgrund von Problemen mit einer erneuten Registrierung aus. Daher behaupten die beteiligten Unternehmen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil mit hoher Wahrscheinlichkeit bis 2004 auf [30-40] % sinken werde Der Einschätzung der beteiligten Unternehmen zufolge würden alle anderen Wettbewerber ihren Marktanteil steigern können. 
(367) Die Kommission stellt fest, dass es auf diesem Markt drei weitere Zulassungen für Amitraz gibt, zwei für Phosalon und eine für Deltamethrin. Der Kommission liegen allerdings keine Informationen darüber vor, ob alle diese Produkte auch tatsächlich aktiv auf dem Markt vertrieben werden(19). Bayer vertreibt sein Neonicotinoid Imidacloprid auf diesem Markt. Allerdings haben die beteiligten Unternehmen argumentiert, dass Imidacloprid auf dem griechischen Markt für Insektizide zur Anwendung bei Obst und Nüssen weder jetzt noch in Zukunft von Bedeutung sein wird (auf Imidacloprid entfallen derzeit [0-10] % des Gesamtumsatzes auf dem Markt). Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass das Produkt auf diesem Markt keine Schlüsselrolle spielen werde, da es nicht für Oliven zugelassen ist, deren Anteil am griechischen Markt für Obst und Nüsse bei [90-100] % liegt. [...]. Alle anderen Produkte im Portfolio der beteiligten Unternehmen sind für Oliven zugelassen. 
(368) Wie bereits erwähnt, hat ACS bereits 2001 das neue Neonicotinoid Acetamiprid für Pfirsiche in Verkehr gebracht. [Vertrauliche Information zu einem noch in der Entwicklung befindlichen Produkt]. [...]. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(369) Die Kommission ist im Hinblick auf Oliven der Auffassung, dass [...] Wettbewerb ermöglichen wird. Was die anderen Segmente des Marktes für Obst und Nüsse anbelangt, so stellt die Kommission fest, dass die bereits starke Position der beteiligten Unternehmen durch [...] noch weiter gestärkt wird. Die Kommission ist der Meinung, dass sich aus im Wesentlichen denselben Gründen wie auf dem Blattinsektizidmarkt für Obst und Nüsse in Belgien die Position der beteiligten Unternehmen verbessern wird [...], und zwar sowohl im Segment der saugenden wie dem der beißend-kauenden Insekten. In ihrer Bewertung hat die Kommission die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Da jedoch die beteiligten Unternehmen [...] Neonicotinoide in ihrem Produktportfolio haben werden, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Wettbewerber der beherrschenden Marktstellung der beteiligten Unternehmen nichts Adäquates entgegenzusetzen haben. 
(370) Aus all den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Griechenland auf dem Gesamtmarkt für Blattinsektizide für Obst und Nüsse eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
(371) In Portugal, einem Markt mit einem Wert in Höhe von [...] Mio. EUR, beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ihrer eigenen Einschätzung zufolge auf [40-50] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %). Der größte Wettbewerber ist Syngenta ([10-20] %), während die lokalen und Generikahersteller gemeinsam einen Marktanteil von [40-50] % innehaben. Die beteiligten Unternehmen haben ihren Marktanteil auf [40-50] % im Segment der Saugenden Insekten und auf [40-50] % im Segment der beißend-kauenden Insekten geschätzt. 
(372) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(373) Wie in Griechenland, vertreiben die beteiligten Unternehmen auch auf diesem Markt eine große Anzahl von Produkten: Bayer 10 und ACS 14. Die wichtigsten Produkte von Bayer auf diesem Markt sind Imidacloprid (Confidor) und Fenthion (Lebacyd). Auch ACS vertreibt eine Vielzahl von Produkten, darunter Amitraz (Mitac), Endosulfan (Thiodan), Phosalon (Zolon) und Deltamethrin (Decis). Beide beteiligten Unternehmen vertreiben außerdem Produkte von Drittherstellern. Die Hälfte des Marktanteils der beteiligten Unternehmen wird mit Produkten erwirtschaftet, die entweder in mehreren Kulturen oder nur für diese eine Kultur angewendet werden. Dies gibt Grund zu der Annahme, dass Entscheidungen zur Preisbildung vor allem auf der Grundlage dieser Kultur getroffen werden. 
(374) Nach Schätzung der beteiligten Unternehmen werde Bayer zwar seinen Marktanteil auf [20-30] % erhöhen, der gemeinsame Marktanteil des neuen Unternehmens werde allerdings auf [30-40] % schrumpfen. Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, dass der Marktanteil sinken werde, da das Produkt Clofentezin von ACS an [...] und [...] abgegeben worden ist. Im Jahre 2000 belief sich der Anteil dieser Produkte auf [0-10] % des Marktanteils von ACS. Die beteiligten Unternehmen haben ferner argumentiert, dass der Marktanteil wegen Einstellung der Lieferbeziehung von Drittherstellern zurückgehen werde. Als weiteres Argument führten sie an, dass ihr Marktanteil wegen erwarteter neuer Produkte der Wettbewerber rückläufig sein werde. 
(375) Die beteiligten Unternehmen haben keinerlei Beweise dafür vorgelegt, dass der Vertrieb auch nur eines einzigen Produkts von Drittherstellern eingestellt wird. In einer späteren Phase des Verfahrens haben die beteiligten Unternehmen ihre Erklärung zu Endosulfan korrigiert und erklärt, dass Endosulfan schließlich doch erneut eine Zulassung für alle Obstsorten und Nüsse erhalten wird, für die es bereits jetzt zugelassen ist. Im Hinblick auf die Markteinführung neuer Produkte stellt die Kommission fest, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen angeht, nach der die neuen Akarizide Etoxazol und Milbemectin zugelassen werden sollen, so war die Kommission nicht in der Lage, diese Information zu überprüfen. 
(376) (vertrauliche Information von ACS). Die Kommission ist der Meinung, dass sich aus im wesentlichen den gleichen Gründen wie auf dem Blattinsektizidmarkt für Obst und Nüsse in Belgien die Position der beteiligten Unternehmen [...] verbessern wird, und zwar sowohl im Segment der saugenden wie dem der beißend-kauenden Insekten. In ihrer Bewertung der saugenden Insekten hat die Kommission die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Weil jedoch [...] und [vertrauliche Information zu einem Wettbewerber], kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Wettbewerber der beherrschenden Marktstellung der beteiligten Unternehmen in der nächsten Zeit nichts Adäquates entgegenzusetzen haben. 
(377) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der vorgesehene Zusammenschluss in Portugal auf dem Markt für Blattinsektizide für Obst und Nüsse eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
g) Insektizide für Rebkulturen 
(378) Der EWR-weite Markt für Rebkulturen belief sich 2000 auf insgesamt 116 Mio. EUR. Zur Anwendung kamen fast ausschließlich Blattinsektizide (nur [...] Mio. EUR entfallen auf Bodeninsektizide). Im EWR-weiten Blattinsektizidsegment liegt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %), gefolgt von BASF ([20-30] %) und Syngenta ([10-20] %) als größte Wettbewerber. Was das EWR-weite Segment für Bodeninsektizide angeht, so wären die beteiligten Unternehmen EWR-weit mit [50-60] % eindeutig Marktführer (Bayer: [30-40] %, ACS: [20-30] %). 
(379) Im Segment der Blattinsektizide würden die beteiligten Unternehmen einen relativ hohen Marktanteil in Deutschland ([50-60] %) erzielen. 
(380) Was Deutschland betrifft, so belief sich der Gesamtmarkt im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Dieser Markt dürfte bis 2004 auf [...] Mio. EUR schrumpfen. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt deren eigenen Schätzungen zufolge [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [10-20] %). Auf diesem Markt hat Bayer traditionell eine starke Marktposition - mit [40-50] % des Marktes im Jahr 1998, [30-40] % im Jahr 1999 und [40-50] % im Jahr 2000. Der Marktanteil von ACS schwankte zwischen [20-30] % und derzeit [10-20] %. Die größten Wettbewerber sind BASF ([10-20] %) und Syngenta ([10-20] %). 
(381) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(382) Nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen beträgt ihr Marktanteil bei saugenden Insekten [50-60] % und bei beißend-kauenden Insekten [50-60] %. Allerdings [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber] dürften diese Marktanteile höher sein. 
(383) Bayer erwirtschaftet [90-100] % seines Umsatzes mit den Produkten Dritter, Parathion-Ethyl und Parathion-Methyl, von denen keines erneut zugelassen werden soll. Die beteiligten Unternehmen erklären, dass dies zu einem erheblichen Einbruch beim Marktanteil von Bayer führen werde. Die beteiligten Unternehmen argumentieren ferner, dass die Verschlechterung der Marktposition von Bayer durch die Einführung der neuen Konkurrenzprodukte Spinosad (Dow) und Indoxacarb (DuPont) noch weiter verschärft werde. Die beteiligten Unternehmen haben daher behauptet, dass der Marktanteil von Bayer bis 2004 auf lediglich [0-10] % und der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [10-20] % absinken werde. 
(384) Die Kommission stellt fest, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. [...]. Die Kommission stimmt mit den beteiligten Unternehmen darin überein, dass der Marktanteil dieser Unternehmen in naher Zukunft aufgrund der Tatsache sinken dürfte, dass die wichtigsten Produkte von Bayer keine Neuzulassung erhalten. Auch angesichts der Markteinführung der Konkurrenzprodukte hält es die Kommission für unwahrscheinlich, dass die beteiligten Unternehmen in der Lage sein könnten, in naher Zukunft eine führende Marktstellung aufrecht zu erhalten. Für die Zwecke dieser Entscheidung stellt die Kommmission allerdings fest, dass die Überschneidung und der hohe Marktanteil mindestens bis 2003 anhalten werden, dass sie aber aufgrund der Möglichkeit der Verlängerung des Verkaufszeitraums um bis zu 18 Monate auch länger anhalten könnte. 
(385) Aus all den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der vorgesehene Zusammenschluss in Deutschland auf dem Markt für Blattinsektizide für Rebkulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
h) Insektizide für Zierpflanzen 
(386) Der Gesamtmarktwert für Insektizide für Zierpflanzen und Blumen belief sich im Jahr 2000 auf 24 Mio. EUR. Auf diesem EWR-weiten Markt würden die beteiligten Unternehmen mit einem Marktanteil von [30-40] % zum Marktführer (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Der größte Wettbewerber ist Syngenta ([30-40] %), gefolgt von BASF ([10-20] %) und DuPont ([0-10] %). Die Blattanwendung ist das größere der beiden Segmente ([...] Mio. EUR). Auf diesem Markt hätten die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %). Sie würden zum stärksten Wettbewerber mit einem Marktanteil bei Bodenausbringung in Höhe von [80-90] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [30-40] %). 
(387) Bei Blattanwendungen wird es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben. Was die Bodenausbringung angeht, so würden die beteiligten Unternehmen in Italien zu Markführern ([90-100] %). 
(388) In Italien, wo sich der Gesamtmarkt im Jahr 2000 auf 0,5 Mio. EUR belief, hätten die beteiligten Unternehmen ihren eigenen Schätzungen zufolge einen Marktanteil von [90-100] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [70-80] %). Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie diese Marktposition auch in naher Zukunft halten werden. Syngenta und DuPont haben jeweils einen Marktanteil von etwa [0-10] %. 
(389) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Der Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt daher offensichtlich näher bei [70-80] % [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(390) Auf diesem Markt vertreibt ACS nur Aldicarb, das unter dem Markennamen Temik im Handel ist. Bayer erwirtschaftet mehr als [70-80] % seines Umsatzes mit Fenamiphos, das unter dem Markennamen Nemacur GR gehandelt wird. 
(391) Die beteiligten Unternehmen haben eingewendet, dass ihr gemeinsamer Marktanteil sie nicht in die Lage versetze, die Preise für ihre Produkte entsprechend der Wettbewerbssituation auf dem Markt für Zierpflanzen festzulegen. ACS erwirtschaftet seinen gesamten Umsatz auf diesem Markt mit Aldicarb, das unter dem Markennamen Temik gehandelt wird. Nur [30-40] % des mit diesem Produkt in Italien getätigten Umsatzes können dem Insektizidmarkt für Zierpflanzen zugeordnet werden; das Mittel kommt darüber hinaus auch bei Kartoffeln, Gemüse, Tabak und anderen Kulturen zum Einsatz. Die Parteien haben auch damit argumentiert, dass das wichtigste Bayer-Produkt (Fenamiphos) seinen größten Markt bei Gemüse und nicht bei Blumen und Zierpflanzen hat. Die beteiligten Unternehmen haben ferner vorgetragen, dass Syngenta vor kurzem sein neues Produkt Fosthiazat auf dem italienischen Markt für Zierpflanzeninsektizide eingeführt hat. Die beteiligten Unternehmen sind dabei zu der Einschätzung gekommen, dass sich der Marktanteil von Syngenta auf [20-30] % erhöhen wird. 
(392) Die Kommission stellt fest, dass sich der Gesamtumsatz mit Aldicarb auf [...] EUR bei Insektiziden für Zierpflanzen belief, dagegen auf [...] EUR bei Kartoffeln, auf [...] EUR bei Gemüse und auf [...] EUR bei Tabak. Wie nachstehend noch näher ausgeführt werden soll, liegt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen deutlich über deren Schätzungen bei Gemüse (fast [90-100] % des gemeldeten Umsatzes). Angesichts der Tatsache, dass der Umsatz mit Aldicarb bei Zierpflanzen und Blumen fast [70-80] % des Gesamtumsatzes ausmacht, hat die starke Marktposition bei Zierpflanzen mit einiger Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die Preisentscheidungen. Die Kommission geht daher davon aus, dass das Vorhaben zu einer spürbaren Veränderung der Marktstruktur führen wird. 
(393) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Die beteiligten Unternehmen würden ihre beherrschende Marktstellung bei beißend-kauenden Insekten als den größten Bodenschädlingen immer noch behalten. 
(394) Aus all den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der vorgesehene Zusammenschluss in Italien auf dem Markt für Bodeninsektizide für Zierpflanzen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
i) Insektizide für Kartoffeln 
(395) Der EWR-Markt für Insektizide für Kartoffeln belief sich im Jahr 2000 auf 55,4 Mio. EUR. Auf Boden -und Blattinsektizide entfiel jeweils etwa die Hälfte des Umsatzes. 
(396) Die beteiligten Unternehmen würden EWR-weit zum Marktführer ([50-60] %) werden, gefolgt vor allem von Syngenta ([10-20] %), DuPont ([10-20] %) und BASF ([0-10] %). Die beteiligten Unternehmen würden außerdem zum stärksten Akteur bei Boden- und Blattanwendungen: bei Bodenausbringung läge ihr Anteil am Markt bei [60-70] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [50-60] %). Auf diesem Markt ist DuPont mit [20-30] % der größte Wettbewerber. Bei Blattanwendungen läge der Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %), gefolgt von Syngenta ([30-40] %) und BASF ([0-10] %). 
Blattinsektizide 
(397) Bei Blattanwendungen würden die beteiligten Parteien einen gemeinsamen Marktanteil von ([60-70] %) in Portugal und von ([40-50] %) in Spanien erzielen. Der Gesamtmarkt in Portugal belief sich auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt deren eigenen Schätzungen zufolge bei [60-70] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). Zu den derzeit führenden Wettbewerbern gehören Syngenta ([10-20] %), BASF ([0-10] %) und eine Reihe von Generikaherstellern, auf die ein gemeinsamer Marktanteil von [20-30] % entfällt. 
(398) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber). 
(399) Die beteiligten Unternehmen haben versichert, dass alle ihre Produkte auf diesem Markt auf beißend-kauende Insekten zielen. Ihren Marktanteil am Sektor Beißend-kauende Insekten haben die beteiligten Unternehmen auf [60-70] % geschätzt. [Vertrauliche Information zum Umsatz eines Wettbewerbers). 
(400) Bayer erwirtschaftet etwa [70-80] % seines Umsatzes auf diesem Markt mit Bacillus Thuringienses, dem Produkt eines Drittherstellers von [...], das unter dem Markennamen Biotrata vertrieben wird. Das zweitwichtigste Bayer-Produkt im Blattsegment ist Azinphos-Methyl (Gusathion-M), das Bayer von [...] geliefert wird. Bayer vertreibt auf diesem Markt auch Imidacloprid (Confidor) und Beta-Cyflotrin. ACS realisiert das Gros seiner Umsätze mit Deltamethrin, das in Mischungen mit anderen Wirkstoffen und als Einzelwirkstoff vertrieben wird. ACS hat auch den Vertrieb von Lindan (geliefert von [...]), von Chlorfenvinphos (geliefert von [...]) und Chlorpyriphos (geliefert von Dow) inne. Lindan und Chlorfenvinphos, auf die zusammen etwa [30-40] % der ACS-Umsätze auf diesem Markt entfallen, werden keine erneute Zulassung erhalten. Die beteiligten Unternehmen haben geschätzt, dass der Marktanteil dieser Produkte bis 2004 auf [50-60] % zurückgehen wird. 
(401) Die Parteien haben erklärt, dass auf diesem Markt keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu erwarten sind. Sie behaupten, dass Deltamethrin dem Wettbewerb durch Generika und andere Pyrethroide ausgesetzt ist, darunter Lambda-Cyhalothrin von Syngenta und Alpha-Cypermethrin von der BASF. Sie haben allerdings keinen nennenswerten Zuwachs des Marktanteils für diese Produkte prognostiziert und gehen, wie bereits erwähnt, davon aus, dass ihre eigene Marktposition auch in naher Zukunft stark bleiben wird. 
(402) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass das Neonicotinoid Imidacloprid von Bayer in einem heftigen Wettbewerb mit Acetamiprid von Nippon Soda stehen wird. Die Firma ACS, die Acetamiprid vertreiben wird, hat angedeutet, dass (vertrauliche Information von ACS). Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass DuPont sein Produkt Indoxacarb bis 2002 auf dem portugiesischen Markt in Verkehr bringen wird. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(403) Was das Segment Saugende Insekten angeht, so [vertrauliche Information zu einem in der Entwicklung befindlichen Produkt]. Beim Segment Beißend-kauende Insekten steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass die Marktposition der beteiligten Unternehmen auch in naher Zukunft stark bleiben wird. Vor allem würde das geplante Vorhaben die Pyrethroide der beteiligten Unternehmen Deltamethrin und Beta-Cyfluthrin zusammenbringen. Von dritter Seite wurde darauf hingewiesen, dass diese Produkte in Rotationsprogrammen erfolgreich angewendet werden können. Da Imidacloprid auch bei einigen Arten von beißend-kauenden Insekten wirksam ist, würde die Kombination der drei Produkte die Position der beteiligten Unternehmen im Segment Beißend-kauende Insekten stärken. 
(404) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der vorgesehene Zusammenschluss in Portugal auf dem Markt für Blattinsektizide für Kartoffeln eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(405) Schließlich beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen in Spanien (Gesamtmarktwert [...] Mio. EUR) nach deren eigenen Schätzungen auf [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). Auf Syngenta entfallen [20-30] % des Marktes und auf die BASF [0-10] %. Eine Reihe von Generikaanbietern hält zusammen einen Marktanteil von [20-30] %. Die beteiligten Unternehmen haben Informationen zur Stützung dieses Sachverhalts vorgelegt. 
(406) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Unter dieser Annahme geht die Kommission davon aus, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen mit etwa [40-50] % wahrscheinlich geringfügig höher ist als in deren Schätzungen angegeben, [vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(407) Nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen würde sich ihr Marktanteil bei saugenden Insekten auf [50-60] % und bei beißend-kauenden Insekten auf [30-40] % belaufen. [Vertrauliche Information zum Umsatz eines Wettbewerbers]. Auf der Grundlage der obigen Darlegungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die von den beteiligten Unternehmen zur Ermittlung ihrer Marktposition vorgenommenen Schätzungen richtig zu sein scheinen. 
(408) Die beteiligten Unternehmen sind auf diesem Markt in erster Linie mit ihren Insektiziden der neuen Generation präsent: ACS erwirtschaftet seinen Umsatz hauptsächlich mit Fipronil (Regent), auf das [50-60] % des ACS-Anteils auf diesem Markt entfallen, Bayer dagegen mit Imidacloprid (Confidor), mit dem [20-30] % des Marktanteils von Bayer [20-30] % erzielt werden. 
(409) Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, dass auch nach Abschluss des Zusammenschlussvorhabens auf dem spanischen Markt Wettbewerb mit einer Reihe von auf diesem Markt tätigen internationalen und nationalen Anbietern stattfinde. Die beteiligten Unternehmen haben des Weiteren argumentiert, dass eine große Zahl von lokalen und Generikaanbietern ein breites Spektrum von Produkten vertreibt, die die gleiche Wirksamkeit haben wie die von Bayer und ACS. Daher haben die beteiligten Unternehmen vorgetragen, dass für den Fall, dass das fusionierte Unternehmen versuchen sollte, höhere Preise als die der Konkurrenz anzusetzen, es sofort seine Marktanteile an die kleineren Anbieter verlieren werde. 
(410) Die Kommission ist der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen heute die Insektizide mit der höchsten Wirksamkeit anbieten, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die Umsatzzahlen schon in naher Zukunft weiter zunehmen werden. Was Imidacloprid angeht, so meint die Kommission, dass dieses Produkt EWR-weit bereits sehr gute Preise erzielt und alles in allem das führende Insektizid im EWR ist. Die beteiligten Unternehmen können daher den Preis für das Produkt unabhängig vom Wettbewerb auf allen EWR-Märkten festsetzen. Zu Fipronil stellt die Kommission fest, dass dieses Produkt fast ausschließlich auf diesem Markt in Spanien verwendet wird und dass daher die Preisbildung weitgehend auf diesem Markt bestimmt wird, auf dem die beteiligten Unternehmen eine führende Position haben werden. 
(411) Wie bereits erwähnt, ist von dritter Seite darauf hingewiesen worden, dass durch die Kombination von Imidacloprid und Fipronil im Portfolio der beteiligten Unternehmen das mit neuen Substanzen abgedeckte Schädlingsspektrum erweitert und ergänzt wird. Beide Verbindungen bieten eine hohe Wirksamkeit und eine erfolgreiche Bekämpfung des größten Schädlings (Kartoffelkäfer). Sie haben außerdem einen Wirkmodus, der in der Lage ist, eine vorhandene Resistenz gegenüber anderen chemischen Kategorien aufzubrechen. Damit verfügten die beteiligten Unternehmen über einmalige Möglichkeiten zur Bereitstellung technisch überlegener Behandlungsprogramme, gegen die kein Wettbewerber etwas Gleichwertiges aufzuweisen hätte. Wegen der Überschneidung der Zielschädlinge und des unterschiedlichen Wirkmodus von Imidacloprid und Fipronil eröffnen sich immense Möglichkeiten für das Resistenzmanagement durch eine Rotation zwischen beiden Produkten. 
(412) Die Untersuchung zeigt, dass es keine wirksamen Ersatzpräparate für Imidacloprid oder Fipronil gibt, so dass die Kommission nicht der Meinung ist, dass mit den Generika aus den älteren chemischen Kategorien jetzt oder in naher Zukunft ein wirksamer Wettbewerb gegen die Produkte der beteiligten Unternehmen geführt werden kann. 
(413) Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass Imidacloprid mit der Markteinführung von Acetamiprid von Nippon Soda einem starken Wettbewerb ausgesetzt sein wird. Was Acetamiprid angeht, so erwarten die beteiligten Unternehmen Wettbewerb nicht nur von dem von Nippon Soda eingesetzten Großhandelsunternehmen, sondern auch durch ein bereits auf dem Markt befindliches Nachahmerpräparat von Acetamiprid, das bereits auf dem Markt ist, sowie durch Thiamethoxam von Syngenta. Nach Aussage der beteiligten Unternehmen wäre jeder Versuch des fusionierten Unternehmens, höhere Preise für Acetamiprid gegen die Wettbewerber durchzusetzen, zum Scheitern verurteilt. Nach Aussage der beteiligten Unternehmen werden Acetamiprid und dessen Generikaformen auch mit Fipronil und Imidacloprid konkurrieren. Die Umsätze mit Fipronil (vertrauliche Information von ACS). 
(414) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(415) Die beteiligten Unternehmen haben Informationen vorgelegt, nach denen das chinesische Acetamiprid-Generikum illegal von Marokko nach Spanien geschmuggelt wird. Angesichts der Illegalität dieser Lieferungen und der damit verbundenen Unsicherheit ist die Kommission nicht der Auffassung, dass derartige Lieferungen zu einem wirksamen Wettbewerb auf dem Markt führen. (vertrauliche Information von ACS). 
(416) Durch das Vorhaben werden zwei chemische Spitzenverbindungen auf dem Markt - Imidacloprid und Fipronil - beim neu fusionierten Unternehmen zusammengeführt. Das Vorhaben wird auch die starken Pyrethroide Cyfluthrin, Beta-Cyfluthrin und Deltamethrin zusammenführen. Keiner der Wettbewerber kann diesem einmaligen Produktangebot, das den beteiligten Unternehmen neue Möglichkeiten zur Bereitstellung von wettbewerbsfähigen Spritzprogrammen für das Resistenzmanagement bieten wird, etwas Gleichwertiges entgegensetzen. 
(417) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Spanien auf dem Markt für Blattinsektizide für Kartoffeln eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
Bodeninsektizide 
(418) Bei Bodeninsektiziden zum Einsatz in Kartoffelkulturen würden die beteiligten Unternehmen sehr hohe Marktanteile in Griechenland ([60-70] %) und in Portugal ([70-80] %) erzielen. 
(419) Die griechische Gesamtmarkt hatte im Jahre 2000 einen Wert von [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen erreicht eigenen Schätzungen zufolge [60-70] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [50-60] %). Die größten Wettbewerber sind Syngenta ([10-20] %), DuPont ([0-10] %) und BASF ([0-10] %). 
(420) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Die Kommission kommt auf der Basis dieser Zahlen zu dem Schluss, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen zwischen [60-70] und [70-80] % liegt. 
(421) ACS erwirtschaftet ihren Umsatz hauptsächlich mit ihren Produkten Aldicarb und Ethoprophos, Bayer das Gros seines Umsatzes im Kartoffelsegment in Griechenland mit Fenamiphos und Carbofuran (geliefert an Bayer durch [...]). 
(422) Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht zu einer beherrschenden Marktstellung des daraus resultierenden Unternehmens führen werde. Die Unternehmen haben behauptet, dass aufgrund der Abgabe von Chlormephos an [...] der Umsatz von ACS rückläufig sein werde. Ein weiteres ACS-Produkt, [...]. Die Parteien haben argumentiert, dass infolgedessen der Umsatz mit diesem Produkt um mehr als [50-60] % (von derzeit [20-30] % auf [10-20] %) fallen werde. Als weiteres Argument haben sie angeführt, dass Syngenta das Produkt Fosthiazat auf den griechischen Markt bringt. Nach Schätzung der beteiligten Unternehmen werde der Marktanteil von Syngenta bei einem Spitzenumsatz mit dem genannten Produkt bei [20-30] % liegen. Schließlich wird Wettbewerb durch Cadusaphos von FMC erwartet, das sehr wirksam bei der Bekämpfung von Nematoden sein soll. Aus diesen Gründen gehen die beteiligten Unternehmen von einem Rückgang ihres Marktanteils auf [40-50] % aus. 
(423) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen angeht, nach der Syngenta und FMC neue Produkte auf den Markt bringen werden, [vertrauliche Information zu einem Konkurrenzprodukt]. Die Kommission stellt fest, dass es sich bei Fosthiazat um ein Organophosphat handelt und dass der Einsatz der Produkte dieser chemischen Kategorien künftig weiter abnehmen dürfte. Außerdem (vertrauliche Information von ACS) werden die beteiligten Unternehmen in der Lage sein, ihre Marktposition in naher Zukunft weitgehend zu behaupten. 
(424) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Griechenland auf dem Markt für Bodeninsektizide für Kartoffeln eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
(425) In Portugal belief sich der Gesamtmarktwert im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen erreicht ihren eigenen Schätzungen zufolge [70-80] % (Bayer: [60-70] %, ACS: [10-20] %). Der Rest - etwa [20-30] % - entfällt auf lokale Anbieter. 
(426) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(427) Der Marktanteil von ACS wird mit Chlormephos (gehandelt unter dem Markennamen Dotan) und dem Produkt eines Drittherstellers, Carbofuran, erzielt. Der Umsatz von Bayer wird mit Fenamiphos (gehandelt unter dem Markennamen Nemacur) erwirtschaftet. 
(428) Chlormephos von ACS ist an [...] übergegangen. Die beteiligten Unternehmen haben angegeben, dass Carbofuran von [...] an ACS geliefert worden sei. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass [...] die Belieferung mit Carbofuran einstellen wird. Sie haben des Weiteren argumentiert, dass Fenamiphos durch die Einführung des Syngenta-Produkts Fosthiazat und des FMC-Produkts Cadusafos Konkurrenz erhält. Die beteiligten Unternehmen haben angekündigt, dass ihr Marktanteil bis 2004 auf [30-40] % schrumpfen werde. Schließlich haben sie erklärt, dass [60-70] % des mit Carbofuran auf dem portugiesischen Markt erzielten Umsatzes auf Maiskulturen entfalle. Auf dem Markt für Maisinsektizide beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf lediglich [0-10] %. Aus diesem Grunde haben die beteiligten Unternehmen vorgetragen, dass der Preis für das auf Carbofuran-Basis entwickelte Furadan auf einem Markt bestimmt wird, auf dem starker Wettbewerb herrscht, und dass jede Diskriminierung oder missbräuchliche Preisgestaltung bei Kartoffelanbauern nicht erfolgreich wäre. 
(429) Die beteiligten Unternehmen haben keinerlei Belege dafür vorgelegt, dass die Belieferung mit Carbofuran eingestellt wird. Die Kommission stellt zur Preispolitik für Carbofuran fest, dass sich der derzeitige Umsatz der beteiligten Unternehmen bei Mais auf lediglich [...] EUR beläuft, dagegen bei Kartoffeln auf [...] EUR Obwohl die Wettbewerbsbedingungen auf diesen beiden Märkten unterschiedlich sind, steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass der fast gleiche Umsatz auf dem Markt für Kartoffeln Auswirkungen auf die Festsetzung des Produktpreises hat. Nach der Durchführung des Zusammenschlussvorhabens könnten die beteiligten Unternehmen einen Anreiz haben, den Preis aufgrund der starken Position auf dem Markt für Kartoffeln anzuheben und dort höhere Verkaufserlöse zu erwirtschaften. 
(430) Was die Markteinführung von Konkurrenzprodukten angeht, [vertrauliche Information zu einem Konkurrenzprodukt]. Die Kommission vertritt die Meinung, dass die beteiligten Unternehmen in der Lage sein werden, ihren Marktanteil auf hohem Niveau zu halten, angesichts der Tatsache, dass (vertrauliche Information von ACS). Aufgrund des Fehlens starker Konkurrenzprodukte ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Portugal auf dem Markt für Bodeninsektizide zum Einsatz in Kartoffelkulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
j) Insektizide für Reiskulturen 
(431) Mit einem EWR-weiten Umsatz von lediglich 4,1 Mio. EUR ist der Markt für Insektizide zur Anwendung in Reiskulturen recht klein. Vom Gesamtmarkt entfallen [...] Mio. EUR auf Blattinsektizide. Auf dem EWR-Gesamtmarkt hätten die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %). Dabei läge ihr Anteil im Segment Blattinsektizide bei [40-50] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %), bei Bodenausbringung allerdings unter [0-10] % Alle anderen multinationalen Unternehmen hielten in allen Segmenten Marktanteile von weniger als [0-10] %. 
(432) Umsätze mit Insektiziden für Reiskulturen gibt es nur in vier Mitgliedstaaten: Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Überschneidungen zwischen den Aktivitäten der beteiligten Unternehmen existieren nur in Griechenland und in Portugal. In Portugal werde der Wettbewerb davon negativ beeinflusst. 
(433) Wie in Griechenland ist der Markt für Blattinsektizide zur Anwendung in Reiskulturen mit einem Wert von lediglich [...] Mio. EUR auch in Portugal extrem klein. Die beteiligten Unternehmen sind auf diesem Markt die einzigen Hersteller von Blattinsektiziden für Reiskulturen (Bayer: [10-20] %, ACS: [80-90] %). 
(434) [Vertrauliche Information zum Umsatz der Wettbewerber]. 
(435) Bayer erwirtschaftet seinen gesamten Umsatz mit Metasystox-R, einer Formulierung auf der Basis des Wirkstoffes Oxydemeton-Methyl. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass Oxydemeton-Methyl dem Wettbewerb eines Generikums von United Phosphorus ausgesetzt sein werde. ACS vertreibt nur ein einziges Produkt - Chlorfenvinphos - das von der BASF geliefert wird. Chlorfenvinphos erhält keine neue Zulassung. Aus diesem Grunde erwarten die beteiligten Unternehmen bis 2004 für das fusionierte Unternehmen einen Marktanteil von unter [20-30] %. 
(436) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die beteiligten Unternehmen aufgrund der sukzessiven Herausnahme von Oxydemeton-Methyl aus dem Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit zwar einen drastischen Rückgang ihres Marktanteils registrieren werden, ihre beherrschende Marktstellung jedoch bis mindestens 2003 halten können. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(437) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Portugal auf dem Markt für Blattinsektizide für Reiskulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
k) Insektizide für Tabakkulturen 
(438) Der Gesamt-EWR-Markt für Insektizide zur Anwendung in Tabakkulturen belief sich 2001 auf 13,7 Mio. EUR. Auf diesem Markt würden die beteiligten Unternehmen sowohl auf dem Gesamtmarkt als auch bei den Blatt- und Bodensegmenten zum klaren Marktführer werden. Der Anteil dieser Unternehmen am Markt insgesamt liegt bei [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [0-10] %), gefolgt von der BASF ([10-20] %) und Syngenta ([0-10] %). Im Blattsegment erreicht ihr Marktanteil [60-70] % mit einer geringen Überschneidung durch ACS ([0-10] %). Alle anderen Wettbewerber haben Marktanteile von unter [10-20] %. Bei Bodenausbringung beträgt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen [30-40] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %). BASF ist mit [20-30] % stärkster Wettbewerber. 
(439) Die Bayer-Produkte basieren hauptsächlich auf den Wirkstoffen Imidacloprid, Methamidophos und Fenamiphos. Das Hauptprodukt von ACS ist Deltamethrin. 
Blattinsektizide 
(440) Bei Blattanwendungen würden die beteiligten Unternehmen eine relativ starke Marktposition in Griechenland ([50-60] %) und in Italien ([60-70] %) erreichen. 
(441) Griechenland ist der größte Einzelmarkt für Blattinsektizide für Tabakkulturen (Marktwert im Jahr 2000: [...] Mio. EUR). Auf diesem Markt beläuft sich der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen auf [50-60] % (Bayer: [50-60] %, ACS: [0-10] %). Die größten multinationalen Wettbewerber sind Syngenta ([10-20] %) und BASF ([0-10] %). Die lokalen Unternehmen halten zusammen einen Marktanteil von mehr als [20-30] %. 
(442) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Die Marktposition der beteiligten Unternehmen - wie von diesen selbst eingeschätzt - erscheint richtig. [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(443) Die beteiligten Unternehmen haben darauf hingewiesen, dass sie im Segment Beißend-kauende Insekten keine Umsätze tätigten und dass ihre Marktposition im Segment Saugende Insekten bei [40-50] % liege. [Vertrauliche Bewertung der Umsätze der Wettbewerber] steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass sich die Marktposition der beteiligten Unternehmen in den Segmenten Saugende und Beißend-kauende Insekten mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht wesentlich von der auf dem Gesamtmarkt unterscheidet. 
(444) Das wichtigste Bayer-Produkt auf diesem Markt ist Imidacloprid (Confidor), auf das [40-50] % des Anteils auf diesem Markt entfallen. Ein weiteres äußerst wichtiges Produkt, das von Bayer geliefert wird, ist Methamidophos (Tamaron), [...] von [...]. ACS liefert auch Methamidophos ([...]) und kam 2001 mit Acetamiprid auf diesen Markt. Die mit diesen Produkten getätigten Umsätze sind in den Schätzungen der beteiligten Unternehmen zu ihrem Marktanteil nicht berücksichtigt. 
(445) Die beteiligten Unternehmen haben das Argument vorgetragen, dass aufgrund der Tatsache, dass ACS nur mit einem sehr geringen Prozentsatz zum Marktanteil von Bayer beiträgt, der vorgeschlagene Zusammenschluss zu keinerlei Änderung der bestehenden Marktstruktur führen werde. In diesem Zusammenhang haben die beteiligten Unternehmen behauptet, dass die Liefervereinbarung für Methamidophos nach erfolgtem Zusammenschluss höchstwahrscheinlich gekündigt werde und dass Methamidophos inzwischen nach und nach vom Markt genommen werde. Die beteiligten Unternehmen haben weiter erklärt, dass Imidacloprid nur durch ein Verfahrenspatent geschützt wird, das durch Anwendung einer anderen Herstellungsmethode leicht zu umgehen ist und damit einen Wettbewerb durch Generika erleichtert. Schließlich haben die beteiligten Unternehmen festgestellt, dass sie durch die Einführung von Acetamiprid durch Nippon Soda einem scharfen Wettbewerb ausgesetzt sein werden. Daher werde den Prognosen der beteiligten Unternehmen zufolge ihr gemeinsamer Marktanteil bis 2004 auf [40-50] % sinken. 
(446) Die Kommission stellt fest, dass Methamidophos zur Neuzulassung angemeldet worden ist. Die beteiligten Unternehmen haben keinerlei Nachweise dafür beigebracht, dass die Lieferervereinbarung für Methamidophos gekündigt wird. 
(447) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen angeht, dass es einfach sei, ein Verfahrenspatent zu umgehen, so zeigt die Untersuchung, dass dies nicht der Fall ist und dass ein verringerter Patentschutz nicht automatisch zu einem Neueinstieg eines Generikaherstellers führt. Die Kommission hat keinerlei Hinweise darauf, dass ein Generikahersteller derzeit eine generische Form von Imidacloprid entwickelt, die in Verkehr gebracht werden soll. 
(448) Die Kommission stimmt mit den beteiligten Unternehmen darin überein, dass die zusätzlichen [0-10] % des Marktanteils von ACS, die mit Methamidophos erzielt werden, mit hoher Wahrscheinlichkeit keinerlei nennenswerten Einfluss auf die derzeitige Marktstruktur haben werden, in der Bayer bisher in der Lage war, den Preis für Imidacloprid weitgehend unabhängig von den anderen Marktteilnehmern festzusetzen. Die Kommission ist allerdings der Ansicht, dass die Zusammenführung von Imidacloprid und Acetamiprid die bisherige Marktposition erheblich stärken würde. 
(449) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Außerdem würde den Ergebnissen der Untersuchung zufolge die Zusammenführung von zwei Neonicotinoiden und den Pyrethroiden Cyfluthrin und Beta-Cyfluthrin ein einzigartiges Produktportfolio für das Resistenzmanagement schaffen. 
(450) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Griechenland auf dem Markt für Blattinsektizide für Tabakkulturen eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
(451) Der italienische Markt für Blattinsektizide für Tabakkulturen belief sich im Jahr 2000 auf insgesamt [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt ihren eigenen Schätzungen zufolge [60-70] % (Bayer: [60-70] %, ACS: [0-10] %). Der Marktanteil von Syngenta beträgt [10-20] %, der der BASF [0-10] % und der von lokalen Anbietern [10-20] %. 
(452) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Daher erscheint die Schätzung der beteiligten Unternehmen zur Höhe ihres Marktanteils richtig. Laut Schätzung dieser Unternehmen beläuft sich ihr Marktanteil bei saugenden Insekten auf [70-80] %. 
(453) Das wichtigste Produkt von Bayer auf diesem Markt ist Imidacloprid (Confidor SL), auf das [50-60] % des Marktanteils entfallen. Die ACS-Produkte sind Deltamethrin (Decis, Decis D, Decis Quick und Best) sowie Heptenophos (Hostaquick). Heptenophos, mit dem derzeit weniger als [0-10] % des Marktanteils von ACS erreicht wird, [...]. 
(454) Die Parteien haben erklärt, dass ihr gemeinsamer Marktanteil keinen Anlass zu Bedenken wegen einer beherrschenden Marktstellung gebe. Sie haben hinzugefügt, dass ihren Erwartungen zufolge ihr gemeinsamer Marktanteil bis 2004 auf etwa [40-50] % absinken werde. Ein weiteres Argument lautete, dass der Marktanteil von ACS weiter auf lediglich [0-10] % schrumpfen und dass das Vorhaben nicht zu substanziellen Veränderungen der derzeitigen Markstruktur führen werde. 
(455) Die Kommission ist der Meinung, dass das Zusammenschlussvorhaben trotz der relativ geringen Zunahme des derzeitigen Marktanteils zu einer Strukturveränderung des Marktes führen wird. Insbesondere stellt die Kommission fest, dass [vertrauliche Information von ACS. [...] würde die beteiligten Unternehmen in eine einzigartige Position gegenüber den anderen Wettbewerbern auf dem Markt versetzen. Der Antwort der beteiligten Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte folgend hat die Kommission in Rechnung gestellt, dass nur [0-10] % des gesamten in Italien vertriebenen Deltamethrin auf diesem Markt eingesetzt werden. Die Kommission hat außerdem die Tatsache berücksichtigt, dass Imidacloprid auf diesem Markt in nur sehr geringem Maße verwendet wird ([0-10] % des Gesamtumsatzes). Daher ist die Kommission der Ansicht, dass die Preise für beide Produkte auf anderen Märkten bestimmt werden. Da es unwahrscheinlich ist, dass Entscheidungen zur Preisgestaltung bei diesen Produkten durch den Zusammenschluss beeinflusst werden, ist die Kommission der Ansicht, dass der Strukturwandel auf dem Markt stattdessen von (vertrauliche Information von ACS) abgeleitet werden kann. 
(456) Keiner der Dritthersteller hat Neonicotinoide in seinem Portfolio und könnte diesem Angebot nichts Gleichwertiges entgegensetzen. Dies könnte die Position der Wettbewerber schwächen und einen potenziellen neuen Markteintritt erschweren. [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(457) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass angesichts (vertrauliche Information von ACS) das geplante Vorhaben in Italien auf dem Markt für Blattinsektizide für Tabakkulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
Bodeninsektizide 
(458) Bei Bodenausbringung in Spanien belief sich der Gesamtmarkt auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen liegt nach deren eigenen Schätzungen bei [70-80] % (Bayer: [20-30] %; ACS: [40-50] %). FMC ist mit [10-20] % des Marktes größter Wettbewerber, die übrigen halten Marktanteile von jeweils unter [0-10] %. 
(459) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Der hohe Marktanteil der beteiligten Unternehmen scheint somit bestätigt. 
(460) Das wichtigste Bayer-Produkt auf diesem Markt ist Fenamiphos (Nemacur). ACS vertreibt Aldicarb (Temik) und Ethoprophos (Mocap). 
(461) Die beteiligten Unternehmen haben das Argument vorgetragen, dass alle von ihnen auf dem spanischen Markt für Bodeninsektizide für Tabakkulturen vertriebenen Produkte ihre hauptsächliche Verwendung bei anderen Kulturen finden. Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass lediglich [10-20] % des Gesamtumsatzes mit Fenamiphos im Tabaksegment erwirtschaftet werden und dass dieses Produkt hauptsächlich bei Bananen- und Gemüsekulturen angewendet wird. Für beide Märkte haben die beteiligten Unternehmen erheblich niedrigere Marktanteile angegeben. Aldicarb wird vorwiegend bei Zitrusfrüchten verwendet, doch zählen zu den anderen Anwendungsgebieten Baumwolle, Kartoffeln, Obst sowie Nüsse und Bananen. Für alle diese Märkte haben die beteiligten Unternehmen wesentlich niedrigere Marktanteile angegeben. Somit sei es laut Argumentation dieser Unternehmen für das aus dem Zusammenschluss resultierende Unternehmen nicht möglich, eine Diskriminierung über den Preis speziell gegenüber Tabakanbauern zu betreiben oder generell die Preise für ihre Produkte wettbewerbswidrig anzuheben. Die beteiligten Unternehmen haben außerdem argumentiert, dass Syngenta das Produkt Fosthiazat auf diesen Markt bringen und damit den Wettbewerb verschärfen werde. 
(462) Die Kommission stellt fest, dass mit Fenamiphos höhere Umsätze bei Bananen (fast [...] Mio. EUR) und Gemüse ([...] Mio. EUR - verglichen mit Tabak ([...] Mio. EUR) erwirtschaftet werden. Allerdings ist die Kommission der Ansicht, dass es angesichts der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen nach dem Zusammenschluss eine beherrschende Marktstellung bei Bananen einnehmen würden und dass der größte Teil des Umsatzes auf diesem Markt erwirtschaftet wird, nicht unwahrscheinlich ist, dass eine starke Position auch bei Tabak Anreize zur Anhebung des Preises für das Produkt bieten könnte. 
(463) Was Aldicarb angeht, so stellt die Kommission fest, dass der Umsatz mit diesem Produkt am höchsten bei Zitrusfrüchten ([...] Mio. EUR) und Tabak ([...] Mio. EUR) ist. Bei Bananen, Baumwolle und Kartoffeln liegt der Umsatz für jedes Segment bei etwa [...] EUR. Wie bereits erwähnt ist die Kommission der Meinung, dass angesichts ihrer der starken Marktstellung bei Tabak und Bananen die beteiligten Unternehmen Anreize finden könnten, den Preis für Aldicarb für Bodenausbringung anzuheben und in beiden Segmenten, auf die ein hoher Anteil aller Aldicarb-Umsätze für Bodenausbringung entfällt, höhere Einnahmen zu erzielen. 
(464) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(465) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Spanien auf dem Markt für Bodeninsektizide für Tabakkulturen eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
l) Insektizide für Gemüsekulturen 
(466) Insektizide für Gemüsekulturen bilden einen der größten Insektizidmärkte im EWR. Im Jahre 2000 belief sich der EWR-weite Gesamtmarkt auf 149,6 Mio. EUR. Nach dem Zusammenschluss würden die beteiligten Unternehmen marktführend sowohl auf EWR-Ebene als auch im Blatt- und Bodensegment werden. Auf dem Gesamtmarkt hätten sie einen Anteil von [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %), gefolgt vom größten Wettbewerber Syngenta ([20-30 %]). 
(467) Auf das Blattsegment entfiel das Gros des Umsatzes auf dem Gesamtmarkt: [...] Mio. EUR. Auf diesem Markt hätten die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [40-50] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %). Größter Wettbewerber auf diesem Markt ist Syngenta mit einem Anteil von [20-30] %. Bei Bodenausbringung entfielen auf die beteiligten Unternehmen [40-50] % des Marktes (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %). Größter Wettbewerber in diesem Segment ist DuPont ([10-20] %), gefolgt von Syngenta ([10-20] %). 
Blattinsektizide 
(468) Die beteiligten Unternehmen würden sehr hohe Marktanteile auf nationaler Ebene im Blattsegment in Frankreich ([70-80] %), Portugal ([80-90] %), Spanien ([40-50] %) und Italien ([30-40] %) erreichen. Was die Marktsituation in Frankreich angeht, so kam die Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis zu dem Schluss, dass Syngenta eine beherrschende Stellung auf dem französischen Markt für Blattanwendungen für Insektizide in Gemüsekulturen erzielen werde. Demzufolge stimmte Syngenta zu, eine ausschließliche Lizenz für Pirimicarb zu gewähren. [Vertrauliche Information über den Lizenznehmer]. 
(469) Der französische Markt für Blattanwendungen belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Anteil an diesem Markt liegt nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen in der Notifizierung bei [70-80] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [60-70] %). Größter Wettbewerber ist Syngenta ([10-20] %). Generikahersteller halten zusammen einen Marktanteil von [0-10] %. 
(470) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass ihr Marktanteil im Segment Saugende Insekten bei [60-70] % liegen würde. 
(471) Beide beteiligten Unternehmen vertreiben auf diesem Markt mehrere Produkte. Bayer erwirtschaftet den Großteil seines Umsatzes mit dem Produkt Imidacloprid (gehandelt unter dem Markennamen Confidor), auf das [10-20] % des Marktes entfallen. Die wichtigsten, von ACS zur Bekämpfung von Blattinsekten vertriebenen Produkte sind Deltamethrin (Decis), Phosalon (Zolon) und das Produkt eines Drittherstellers, Parathion-Ethyl (Pacol), [...]. 
(472) Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass eine Reihe neuer Produkte auf den Markt gebracht werden sollen: Thiamethoxam und Pymetrozin von Syngenta, Spinosad von Dow und Indoxacarb von DuPont. Sie haben ferner erklärt, dass sich ihr gemeinsamer Marktanteil angesichts der neuen Konkurrenzprodukte und des Verlustes von mehreren eigenen Produkten, die keine Neuzulassung mehr erhalten, bis 2004 auf [40-50] % reduzieren wird. 
(473) [Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. Von [...] abgesehen, wird keines der neuen Produkte mit den Neonicotinoiden im Segment Saugende Insekten konkurrieren können. 
(474) [...]. (vertrauliche Information von ACS). Imidacloprid ist zugelassen für Kopfsalat, Melonen und Blumenkohl. 
(475) [...]. 
(476) Die Kommission steht allerdings auf dem Standpunkt, dass die beteiligten Unternehmen mit dem Umsatz mit Imidacloprid, der den Prognosen zufolge ansteigen dürfte, ihre Stellung auf diesem Markt erheblich stärken werden, indem ihr Portfolio durch [...] Neonicotinoide erweitert wird. Die beteiligten Unternehmen wären die einzigen mit einem solch starken Portfolio. [...], verbliebe der Umsatz im eigenen Hause. Außerdem könnten die beteiligten Unternehmen im Gegensatz zu den anderen ein breit gefächertes Portfolio mit den führenden Produkten für IPM-Programme zur Rotation anbieten. Daher ist es wahrscheinlich, dass der Umsatz bei allen Neonicotinoiden der beteiligten Unternehmen steigen wird. Außerdem könnten sie dieses Portfolio mit ihren älteren chemischen Produkten für den gleichen Anwendungsbereich kombinieren. Das Portfolio der beteiligten Unternehmen besteht aus einem führenden Pyrethroid (Deltamethrin) sowie einer Reihe anderer Produkte aus anderen chemischen Kategorien. Keiner der Dritthersteller wäre in der Lage, dem Produktangebot der beteiligten Unternehmen etwas Gleichwertiges entgegenzusetzen [vertrauliche Bewertung zu einem in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt]. 
(477) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Frankreich auf dem Markt für Blattinsektizide für Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(478) Portugal (Marktwert [...] EUR) ist einer der kleinsten Märkte für Insektizide für Gemüsekulturen. Der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen auf diesem Markt beläuft sich nach deren eigenen Schätzungen auf [80-90] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [60-70] %). Syngenta ist mit einem Marktanteil von [0-10] % der einzige multinationale Wettbewerber auf dem Markt. Generikahersteller halten zusammen einen Marktanteil von [10-20] %. 
(479) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Auf diesem Markt beläuft sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf etwa [60-70] %. [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(480) Laut Schätzung der beteiligten Unternehmen würden diese im Segment Saugende Insekten einen Marktanteil von [80-90] % und im Segment Beißend-kauende Insekten von [70-80] % erzielen. [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(481) Das wichtigste Bayer-Produkt auf dem Markt ist Imidacloprid (Confidor). Bayer vertreibt außerdem das Pyrethroid Beta-Cyfluthrin (Bulldock SC) sowie drei weitere Produkte. ACS vertreibt als Hauptprodukte Deltamethrin (Decis) und Endosulfan (Thiodan). Das Unternehmen hat zudem neun weitere Produkte auf dem Markt. 
(482) Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, dass der geplante Zusammenschluss trotz des hohen Marktanteils des neu entstehenden Unternehmens nicht zu einer beherrschenden Marktstellung führen werde. Sie haben ferner vorgetragen, dass sich ihr Marktanteil aufgrund der Einführung von Indoxacarb von DuPont und von Spinosad von Dow verringern werde. Ein weiteres Argument lautete, dass die meisten Liefervereinbarungen mit Drittherstellern nach dem notifizierten Zusammenschluss gekündigt würden Zudem wurde erklärt, dass Formetanat von ACS, auf das im Jahr 2000 [0-10] % des Marktanteils entfielen, an [...] abgegeben worden ist und dass eine erneute Zulassung von [...]. Daher gehen die beteiligten Unternehmen davon aus, dass ihr gemeinsamer Umsatz in unmittelbarer Zukunft um mehr als [10-20] % zurückgehen wird. Schließlich haben diese Unternehmen erklärt [...]. 
(483) Die Kommission hat keine Hinweise darauf, dass auch nur eine der Liefervereinbarungen der beteiligten Unternehmen in Zukunft gekündigt wird. Was Endosulfan angeht, so haben die beteiligten Unternehmen ihre Erklärung zu diesem Produkt in einer späteren Phase des Verfahrens korrigiert und erklärt, dass Endosulfan für [...] zugelassen werde. 
(484) Was die in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukte angeht, so hat die Kommission überprüft, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. [...]. [...] und anhand der Ergebnisse der Untersuchung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Wettbewerb im Segment der Insektizide gegen beißend-kauende Insekten durch die Markteinführung der neuen Konkurrenzprodukte aufrechterhalten wird. 
(485) Zum Segment Saugende Insekten stellt die Kommission fest, dass [...]. (vertrauliche Information von ACS)(20) 
(486) [Vertrauliche Information zu einem in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt] stellt die Kommission fest, dass [...], wo [vertrauliche Information zu einem in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt] zur Registrierung in Portugal angemeldet worden ist, einen begrenzteren Einsatzbereich hat als [...]. Wie die beteiligten Unternehmen selbst ausgesagt haben, bauen die Gemüsebauern in den europäischen Ländern in der Regel eine Vielzahl von Gemüsearten an. Die Bauern müssen demzufolge mehrere Arten von Gemüse schützen. Um dem Bedarf des Endverbrauchers bestmöglich zu entsprechen und auf dem Markt erfolgreich zu sein, liegt es im eigenen Interesse der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, Produkte zu vermarkten, die bei mehreren Gemüsekulturen angewendet werden können. Angesichts dieser Tatsache ist die Kommission der Meinung, dass mit bereits einem starken Neonicotinoid im Portfolio, das Hinzukommen von [...] mit einem breiteren Kulturenspektrum die Marktstellung der beteiligten Untenehmen im Segment Saugende Insekten erheblich stärken wird. 
(487) Aus im wesentlichen den gleichen Gründen wie beim französischen Markt steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass der hohe Marktanteil der beteiligten Unternehmen auch in Zukunft gehalten werden kann. Vor allem wären diese Unternehmen die einzigen mit [...] Neonicotinoiden, was ihnen die Möglichkeit bietet, IPM-Programme zu vermarkten, bei denen die Konkurrenz nicht wettbewerbsfähig ist. Auch die Kombination von Neonicotinoiden mit Deltamethrin, Beta-Cyfluthrin und Produkten aus anderen chemischen Kategorien wird es den beteiligten Unternehmen ermöglichen, einzigartige IPM-Programme zur Rotation und zum Resistenzmanagement anzubieten. Die Möglichkeit, diese Produkte in attraktiven Paketen anzubieten, wird sich nachteilig auf die Marktstellung der Wettbewerber auswirken, die diesem Angebot der beteiligten Unternehmen nichts Adäquates entgegenzusetzen haben. Auch der Einstieg auf dem Markt wird sich schwieriger gestalten. 
(488) Zur Behauptung der beteiligten Unternehmen, denen zufolge auf dem portugiesischen Gemüsemarkt [...], stellt die Kommission fest, dass die Wirkung begrenzt sein und dass der Gesamtumsatz auf jeden Fall im eigenen Unternehmen verbleiben wird. 
(489) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Portugal auf dem Markt für Blattinsektizide für Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(490) Der spanische Markt belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt ihren eigenen Schätzungen zufolge [40-50] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %). Führender Wettbewerber ist Syngenta mit einem Marktanteil von [30-40] %. Auf die Generika-Anbieter entfällt zusammen ein Marktanteil von [20-30] %. 
(491) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Der Marktanteil der beteiligten Unternehmen könnte somit leicht über ihren Schätzungen liegen. 
(492) Nach Einschätzung der beteiligten Unternehmen liegt ihr Marktanteil im Segment Saugende Insekten bei [50-60] %. Wie allerdings [vertrauliche Information zum Umsatz eines Wettbewerbers] und da die beteiligten Unternehmen [80-90] % ihres Marktanteils im Segment Saugende Schädlinge erwirtschaften, ist die Kommission der Meinung, dass der Marktanteil dieser Unternehmen bei saugenden Insekten möglicherweise höher sein könnte. 
(493) Bayer tätigt das Gros seines Umsatzes in Spanien mit Imidacloprid ([10-20] % des Marktanteils von Bayer in Höhe von [10-20] %), das unter dem Markennamen Confidor gehandelt wird. Bayer vertreibt auch die Pyrethroide Cyfluthrin (Baythroid SL) und Beta-Cyfluthrin (Bulldog SD) sowie eine Vielzahl anderer Produkte ([...]). 
(494) Auch ACS vertreibt eine Vielzahl von Produkten auf diesem Markt [...]. Dazu gehören die Pyrethroide Deltamethrin, Acrinathrin und Cypermethrin. ACS vertreibt ferner das Produkt Fipronil auf diesem Markt, das einen relativ kleinen Anteil hält. Im Jahre 2000 erwirtschaftete ACS etwa [20-30] % seines Umsatzes mit Formetanat (Dicarzol), das an [...] abgegeben worden ist, was zu einem Rückgang des Marktanteils von ACS führte (im Jahr 2000 was das Produkt mit [0-10] % am Marktanteil von ACS beteiligt). 
(495) Die beteiligten Unternehmen haben argumentiert, dass ihr gemeinsamer Marktanteil in naher Zukunft wegen der sukzessiven Herausnahme mehrerer Produkte aus dem Markt, der Einstellung des Vertriebs von Produkten von Drittherstellern und der Abgabe von Formetanat drastisch sinken werde. Die beteiligten Unternehmen haben ferner behauptet, dass [...]. Aus diesen Gründen und der Annahme der beteiligten Unternehmen, nach der Dow und DuPont mit ihren neuen Produkten Spinosad und Indoxacarb auf den spanischen Markt kommen werden, erwarten die beteiligten Unternehmen bis 2004 eine Schrumpfung ihres gemeinsamen Marktanteils auf [20-30] %. 
(496) Die Kommission stellt zunächst fest, dass die beteiligten Unternehmen bisher noch keine Nachweise dafür erbracht haben, dass der Vertrieb eines der Produkte von Drittherstellern eingestellt wird. Zum Argument der sukzessiven Herausnahme von Produkten aus dem Portfolio der beteiligten Unternehmen stellt die Kommission fest, dass die Wiederzulassung auch alle Wettbewerber betreffen wird. Schließlich [...]. 
(497) Was die Markteinführung neuer Produkte angeht, so hat die Kommission überprüft, dass [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten] auch die saugenden Insekten betreffen wird. [Vertrauliche Information zu einem in Entwicklung befindlichen Konkurrenzprodukt]. 
(498) [...](21). (vertrauliche Information von ACS). Imidacloprid ist in [...] zugelassen. (vertrauliche Information von ACS). 
(499) Da Bayer [...] Neonicotinoide in seinem Portfolio haben wird, dürfte sich die Marktstellung der beteiligten Unternehmen aus den gleichen Gründen wie auf dem französischen und dem portugiesischen Markt signifikant verstärken. 
(500) Aus allen oben genannten Gründen und ungeachtet der Tatsache, dass [vertrauliche Information zur Marktposition eines Wettbewerbers], ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Spanien auf dem Markt für Blattinsektizide für Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(501) Die im Verlauf der Untersuchung gewonnenen vertraulichen Umsatzdaten zeigen, dass eine beherrschende Stellung auch in Italien zu erwarten wäre. Der italienische Markt belief sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. An diesem Markt haben die beteiligten Unternehmen einen Anteil von [30-40] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %) angegeben. Laut Schätzung der beteiligten Unternehmen ist Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] % größter Wettbewerber auf dem Markt, auf BASF entfallen [0-10] %. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass auf die zahlreichen Generikahersteller zusammen ein Marktanteil von [20-30] % entfalle. Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge liegt deren Marktanteil im Segment Saugende Insekten etwas höher - [40-50] %. 
(502) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. 
(503) Bayer vertreibt insgesamt [...] Produkte. Das Unternehmen erwirtschaftet das Gros seines Umsatzes mit Imidacloprid, das unter dem Markennamen Confidor gehandelt wird. Zweitwichtigstes Produkt von Bayer ist das Pyrethroid Cyfluthrin (Baythroid EW). Wichtigstes Produkt von ACS auf diesem Markt ist Deltamethrin. ACS vertreibt ferner das Pyrethroid Acrinathrin und das Amidin Amitraz sowie einige andere Produkte. 
(504) Die Kommission ist der Ansicht, dass das Vorhaben aus den gleichen Gründen wie in Frankreich, Portugal und Spanien zu einer beherrschenden Marktstellung auch in Italien führen wird. [...] (vertrauliche Information von ACS). Imidacloprid hat bereits eine starke Position und wird in Kombination mit [...] die Position der beteiligten Unternehmen sowohl auf dem Gesamtmarkt als auch im Segment Saugende Insekten festigen. Kombinationen von Neonicotinoiden und anderen chemischen Kategorien, dabei insbesondere Pyrethroiden, wird den beteiligten Unternehmen eine einzigartige Position beim Resistenzmanagement eröffnen. Keines der neu eingeführten Konkurrenzprodukte wird der Marktmacht des neuen Unternehmens etwas Adäquates entgegenzusetzen haben. 
(505) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Italien auf dem Markt für Blattinsektizide in Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt. 
Bodeninsektizide 
(506) Die beteiligten Unternehmen würden hohe Marktanteile bei Bodenausbringung in Griechenland ([40-50] %) und in Portugal ([70-80] %) erzielen. 
(507) In Griechenland (Gesamtmarktwert [...] Mio. EUR) beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [40-50] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %). Die führenden Wettbewerber sind DuPont ([20-30] %), Syngenta ([10-20] %) und BASF ([10-20] %). 
(508) [Vertrauliche Information zur Marktposition eines Wettbewerbers]. Ausgehend vom gemeldeten Gesamtumsatz auf diesem Markt beliefe sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [70-80] %, [vertrauliche Information zur Marktposition eines Wettbewerbers]. 
(509) Bayer erwirtschaftet das Gros seines Umsatzes mit Fenamiphos (Nemacur). Imidacloprid, das nur in dieser Kultur zum Einsatz kommt, tätigt auf diesem Markt lediglich "De-minimis"-Umsätze. ACS ist mit seinem Produkt Ethoprophos (Mocap) auf diesem Markt vertreten. 
(510) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass [...]. Schließlich haben sie geltend gemacht, dass ihre Position durch die Markteinführung von Fosthiazat von Syngenta auf diesem Markt weiter geschwächt werde, dass demzufolge ihr gemeinsamer Marktanteil bis 2004 auf [30-40] % fallen werde und der griechische Markt für Bodeninsektizide in Gemüsekulturen in kleinere Einheiten gegliedert bleibe. 
(511) Die Kommission stellt erstens fest, dass ihr keine Beweise dafür vorliegen, dass [...]. Sie stellt des Weiteren fest [vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten]. 
(512) Schließlich ist die Kommission der Ansicht, dass der Zusammenschluss die Anreize zur Anhebung der Preise für die Produkte der beteiligten Unternehmen verstärken wird. Vor allem Fenamiphos ist für den überwiegenden Teil des Bayer-Umsatzes auf diesem Markt ([...] Mio. EUR) ebenso wie auf dem Kartoffelmarkt ([...] Mio. EUR) verantwortlich. Ethoprophos ist das einzige ACS-Produkt auf diesem Markt. Auf dem Kartoffelmarkt, auf dem es überwiegend eingesetzt wird, ist es mit etwa [40-50] % des ACS-Umsatzes auf diesem Markt beteiligt ([...] Mio.). Die Kommission ist der Ansicht, dass nach dem Zusammenschluss der gemeinsame hohe Umsatz der beteiligten Unternehmen sowohl auf dem Gemüse- als auch auf dem Kartoffelmarkt und der hohe auf diesen Märkten im Ergebnis des Zusammenschlusses erzielte Anteil zu einer Erhöhung der Preise für die beiden Produkte führen könnte. 
(513) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Griechenland auf dem Markt für Bodeninsektizide in Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(514) Schließlich beläuft sich in Portugal (Marktwert [...] Mio. EUR) der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ihren eigenen Schätzungen zufolge auf [70-80] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [40-50] %). Der restliche Teil entfällt auf die Generikahersteller ([20-30] %). 
(515) [Vertrauliche Information zur Marktposition der Wettbewerber]. Selbst wenn von einem starken Wettbewerb durch Generika ([20-30] %) ausgegangen wird, beliefe sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen noch auf mindestens [60-70] %. 
(516) Bayer erwirtschaftet seinen gesamten Umsatz mit Fenamiphos (Nemacur). ACS ist auf diesem Markt mit Ethoprophos (Mocap) vertreten. 
(517) Die beteiligten Unternehmen haben das Argument vorgetragen, dass der Umsatz mit Ethoprophos wahrscheinlich in den nächsten Jahren rückläufig sein werde. Auch der Umsatz von Bayer mit Fenamiphos werde aufgrund der Konkurrenz durch weniger toxische Produkte zurückgehen. Die beteiligten Unternehmen haben ferner argumentiert, dass Syngenta mit Fosthiazat auf den Markt kommen werde. Ein weiteres Argument dieser Unternehmen lautete, dass sie von einer Stärkung der Marktpräsenz der Generikahersteller und einer Erhöhung von deren künftigem Marktanteil ausgehen. 
(518) Die Kommission stellt fest, dass alle Produkte auf dem Markt ältere chemische Formulierungen sind, so auch Fosthiazat von Syngenta [vertrauliche Information zu einem Konkurrenzprodukt]. Daher geht die Kommission nicht davon aus, dass insbesondere Generikahersteller den beteiligten Unternehmen Umsatzeinbußen bringen. 
(519) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben in Portugal auf dem Markt für Bodeninsektizide in Gemüsekulturen eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
Künftige Markteinführung von Acetamiprid 
(520) Die Kommission stellt fest, dass die Registrierungsabsichten betreffend Acetamiprid [...]. 
Allgemeine Schlussfolgerungen zu Insektiziden 
(521) Aus der Untersuchung geht hervor, dass auf einer Reihe von Märkten durch horizontale Überschneidung - sowohl im Blatt- als auch im Bodensegment - eine beherrschende Stellung geschaffen würde. Nach dem Zusammenschluss hätten die beteiligten Unternehmen ein breites Produktsortiment an älteren chemischen Formulierungen. Außerdem kämen durch das Zusammenschlussvorhaben zum Produktangebot von Bayer noch das ACS-Neonicotinoid Acetamiprid und das ACS-Pyrazol Fipronil (und Ethiprol) hinzu. Beide Produkte würden das vorhandene Bayer-Portfolio an neuen chemischen Formulierungen stärken und erweitern. Die beteiligten Unternehmen hätten mit Abstand das breiteste Spektrum an Neonicotinoiden und wären die einzigen mit der Pyrazol-Chemie. Sie würden über das bei weitem größte Produktsortiment an neuesten chemischen Formulierungen zur Schädlingsbekämpfung - von der Saatgutaufbereitung bis hin zur Boden- und Blattanwendung - verfügen. 
(522) Die Parteien könnten ihre Marktmacht durch Resistenzmanagementprogramme und Rabattregelungen für Großhändler ausspielen, die die Neonicotinoide und Fipronil der beteiligten Unternehmen einlagern müssten. Kein Wettbewerber könnte diesem Produktangebot etwas Adäquates entgegensetzen. Daher könnte die Transaktion zu Preissteigerungen und einer Abschottung der Wettbewerber - insbesondere der Generikahersteller - gegenüber dem Markt führen. 
(523) Daher ist die Kommission der Ansicht, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung herbeiführen oder eine bereits bestehende beherrschende Stellung weiter verstärken würde, und zwar 
(524) - bei Blattinsektiziden für Rüben (Frankreich und Griechenland), Getreide (Italien und Portugal), Zitrusfrüchten (Portugal), Baumwolle (Griechenland), Obst und Nüssen (Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland und Portugal), Rebkulturen (Deutschland), Kartoffeln (Portugal und Spanien), Reis (Portugal), Tabak (Griechenland und Italien) und Gemüse (Frankreich, Portugal, Spanien und Italien), und 
(525) - bei Bodeninsektiziden für Bananen (Spanien), Rüben (Belgien, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Italien), Zierpflanzen (Italien), Kartoffeln (Griechenland und Portugal), Tabak (Spanien) und Gemüse (Griechenland und Portugal). 
B. MOLLUSKIZIDE 
B.1. Sachlich relevante Märkte 
(526) Sowohl Bayer als auch ACS sind in der Herstellung und im Vertrieb von Molluskiziden (Schneckenpellets) aktiv, d. h. von Produkten zur Bekämpfung von Schnecken und anderen Arten von Mollusken. Molluskizide bestehen in der Regel aus chemisch behandelten Ködern, die auf den Boden ausgebracht werden. 
(527) Molluskizide können nicht durch andere Insektizide ersetzt werden und bilden daher einen getrennten Produktmarkt. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass eine Aufschlüsselung der Molluskizide nach der Art der Kulturen nicht angezeigt erscheint, da sich die Formulierung von Molluskiziden nicht in Abhängigkeit von den befallenen Kulturen ändert. 
(528) Derzeit sind im EWR drei Hauptwirkbestandteile zur Bekämpfung von Mollusken zugelassen: Metaldehyd, Methiocarb und Thiodicarb. Ein vierter Molluskizid-Typ, basierend auf dem Wirkstoff Fe(3)Phoospaat, der unter Patentschutz steht, ist in den Niederlanden, Dänemark und Deutschland auf dem Markt.. Das Zulassungsverfahren läuft derzeit in Schweden, Italien, Belgien und Frankreich. 
(529) Metaldehyd - der ältere Wirkstoff - hat eine paralysierende Wirkung auf Mollusken und wird von der in der Schweiz angesiedelten Firma Lonza hergestellt. Fe(3)Phoospaat, das von der deutschen Firma Neudorff GmbH produziert wird, wirkt auf ähnliche Weise wie Metaldehyd. Methiocarb und Thiodicarb wirken dagegen als Magengifte und werden von Bayer bzw. ACS hergestellt. All diese Wirkbestandteile stehen - mit Ausnahme von Fe(3)Phoospaat - seit mehreren Jahren nicht mehr unter Patentschutz. Hier sei festgestellt, dass Lonza - anders als Bayer und ACS - keine Molluskizide herstellt, sondern lediglich den Wirkstoff Metaldehyd in verschiedenen Mitgliedstaaten an eine Reihe von Labors verkauft, die das Endprodukt unter ihrem eigenen Markennamen herstellen. 
(530) Molluskizide, die auf allen vorstehend genannten Wirkstoffen basieren, scheinen zum gleichen sachlich relevanten Markt zu gehören. Allerdings hat die Untersuchung ergeben, dass die Produkte von Bayer und ACS sehr viel wirksamer in Gebieten mit besonders feuchten Witterungsbedingungen sind und dass ihr Preis häufig sehr viel höher ist als der von Molluskiziden auf der Basis von Metaldehyd. 
B.2. Wettbewerbsrechtlich Würdigung 
a) Marktbedingungen 
(531) Die beteiligten Unternehmen haben einen hohen gemeinsamen Marktanteil in folgenden Ländern: Belgien (Bayer: [10-20] %, ACS: [80-90] %) Frankreich (Bayer: [20-30] %, ACS: [10-20] %), Portugal (Bayer: [70-80] %, ACS: [0-10] %), Vereinigtes Königreich (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %), Irland (Bayer: [90-100] %, ACS: [10-20] %) und Niederlande (Bayer: [60-70] %, ACS: [20-30] %). In den Niederlanden hat Bayer allerdings keine Zulassung mehr für die Anwendung von Methiocarb bei Mollusken und wird daher den Vertrieb seiner Molluskizide bis spätestens [...] einstellen. Somit dürften in den Niederlanden keinerlei wettbewerbsrechtliche Bedenken aufkommen, da es keine horizontale Überschneidung infolge des Vorhabens geben wird. Analog dazu dürfte das Zusammenschlussvorhaben auch in Frankreich nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Anlass geben, da die Firma De Sangosse mit einem Marktanteil von [...] % dort Marktführer ist. Dieser Marktanteil wird in erster Linie mit seinem auf der Basis von Metaldehyd entwickelten Produkt Metarex RG erwirtschaftet. 
(532) Bayer ist das einzige Unternehmen, das in Schweden, Finnland und Island mit einem Marktanteil von 100 % aktiv ist, ACS dagegen das einzige Unternehmen in Norwegen. Im zuletzt genannten Land dürften jedoch aus dem Zusammenschlussvorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken erwachsen, da die Monopolstellung von ACS durch die Tatsache begründet ist, dass die Anwendung von Molluskiziden auf der Basis sowohl von Methiocarb als auch Metaldehyd seit mehreren Jahren verboten ist. 
(533) Auch in den übrigen EWR-Ländern dürften aus folgenden Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken entstehen. In Österreich erreichte Bayer 2001 einen Marktanteil von lediglich [0-10] %, während ACS mit dem Vertrieb von Molluskiziden erst 2001 in sehr geringen Mengen begann. In Dänemark hielt Bayer im Jahr 2000 einen Marktanteil von [50-60] %, während ACS dort nicht aktiv ist. In Deutschland erreichten die beteiligten Unternehmen einen niedrigen gemeinsamen Marktanteil, wobei auf Bayer im Jahre 2000 ein Anteil von [20-30] %, auf ACS ein solcher von nur [0-10] % entfielen. In Griechenland ist Bayer nicht aktiv, und der ACS-Vertrieb von Molluskiziden ist in Jahr 2000 eingestellt worden. In Italien ist der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen gering. Auf Bayer entfiel 2000 ein Anteil von [20-30] %, auf ACS lediglich [0-10] %. In Spanien schließlich ist ACS nicht mehr vertreten, und Bayer wies 2000 einen Marktanteil von nur [10-20] % auf. 
(534) Die Untersuchung hat ergeben, dass neben dem Methiocarb-basierten Molluskizid von Bayer (im Handel unter dem Markennamen Mesorul) und dem Thiocarb-basierten Molluskizid von ACS (im Handel unter dem Markennamen Skipper) die restlichen Marktanteile in den verschiedenen EWR-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Frankreich auf eine Anzahl zersplitterter nationaler unabhängiger Hersteller entfallen, die auf der Basis des von Lonza gelieferten Wirkstoffes wirtschaftlichere, häufig aber auch weniger wirksame lokale Marken von Molluskiziden auf der Basis von Metaldehyd herstellen. Nur in den Niederlanden, in Deutschland und Dänemark wird ein gewisses Maß an Marktanteilen durch lokale Molluskiziden-Labors auf Basis von Fe(3)Phoospaat erreicht. 
(535) Metaldehyd-basierte Molluskizide unterscheiden sich von den Produkten auf Methiocarb-Basis und Thiocarb-Basis von Bayer bzw. ACS schon immer in ihrer Regenbeständigkeit. Wenngleich einige lokale Labors auf bestimmten nationalen Märkten den Grad der Regenbeständigkeit von Metaldehyd-basierten Molluskiziden optimiert haben, verwendet jedes Labor sein eigenes Rezept, so dass sich die Regenbeständigkeit je nach Art der Formulierung und des Herstellungsprozesses von einem Land zum anderen ändern kann. In Ländern mit besonders feuchter Witterung, aber in Bezug auf die Anwendung von Molluskiziden sehr kleinen Märkten, erreichten Molluskizide auf der Basis von Metaldehyd keine signifikante Marktdurchdringung. 
(536) Die Markteinführung von Molluskiziden auf der Basis neuer Wirkstoffe ist extrem schwierig und kostenintensiv. Die Kosten für Forschung und Entwicklung und die EU-Zulassung können mehr als 100 Mio. EUR betrage, und der gesamte Prozess kann bis zu zehn Jahren andauern. Ein neuer Molluskizid-Typ auf der Basis des Wirkstoffs Fe(3)Phoospaat ist kürzlich in den Niederlanden, in Deutschland und in Dänemark auf den Markt gebracht worden. Das Zulassungsverfahren läuft derzeit in Schweden, Italien, Belgien und Frankreich. Es wird nicht davon ausgegangen, dass in den kommenden vier Jahren neue Molluskizide auf der Basis neuer Wirkstoffe auf den Markt kommen. 
(537) Die Untersuchung hat ergeben, dass entgegen den Behauptungen der beteiligten Unternehmen weder Bayer noch ACS bei ihren Molluskiziden Methiocarb bzw. Thiodicarb mit einem konkreten Wettbewerb durch Generika konfrontiert sind. Obwohl Methiocarb und Thiodicarb seit einer Reihe von Jahren nicht mehr unter Patentschutz stehen, gibt es de facto weltweit nur zwei asiatische Generikahersteller von solchen Wirkstoffen: Ningbo Agro-Star Industrial, ein chinesischer Generikahersteller von Methiocarb, und Ceryung (ehemals Jin Heung Fine Chemical), ein koreanischer Generikahersteller von Thiodicarb. Keines dieser Unternehmen liefert allerdings diese Wirkstoffe derzeit nach Europa. 
(538) Außerdem haben die beteiligten Unternehmen während der Untersuchung eingeräumt, dass der europäische Molluskizidmarkt für asiatische Generikahersteller nicht attraktiv ist. Da dieser Markt extremen Schwankungen unterliegt, ist es unwahrscheinlich, dass er in Zukunft erheblich wachsen wird. Außerdem ist er ein sachlich relevanter Markt mit zu geringen Gewinnspannen. Die Parteien haben erklärt, dass - bedingt durch die Tatsache, dass der klimatologische Verlauf des Sommers der kritische Faktor ist - es unmöglich ist, die Größe des Marktes mehr als etwa zwei Monate im Voraus zu prognostizieren, und dass dies nicht die Art von Markt ist, die Generikahersteller anzieht, weil jeder Hersteller von Molluskiziden bereit sein muss, große Bestände möglicherweise mehrere Jahre vorrätig zu halten. 
b) Nationale Märkte, die wettbewerbsrechtliche Bedenken auslösen 
(539) Mit Blick auf die obigen Ausführungen und die im folgenden dargelegten Gründe würde das geplante Vorhaben auf den folgenden nationalen Märkten für Molluskizide eine beherrschende Stellung herbeiführen oder verstärken wird: im Vereinigten Königreich, in Belgien, Irland, Portugal, Schweden, Finnland und Island. 
(540) Im Vereinigten Königreich belief sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 auf [40-50] % (Bayer [30-40] %, ACS [0-10] %). Bayer würde nach Abschluss des Zusammenschlussvorhabens auf dem Markt des Vereinigten Königreichs für Molluskizide Marktführer werden. Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass Lonza mit einem Marktanteil von etwa [50-60] % Marktführer bliebe. Wie bereits erwähnt, ist Lonza jedoch kein Hersteller von Molluskiziden, sondern lediglich ein Hersteller von Metaldehyd, das die Firma an nationale unabhängige Hersteller von Molluskiziden auf Metaldehyd-Basis liefert, so z. B. De Sangosse, Luxan, Chiltern Farm Chemicals, Doff Poortland und Clartex mit geschätzten Marktanteilen von [10-20] %, [0-10] %, [0-10] %, [0-10] % bzw. [0-10] %. Nach der Transaktion wird Bayer daher im Vereinigten Königreich mit einer Anzahl kleiner lokaler und zersplitterter Labors konfrontiert sein, die häufig Molluskizide geringerer Qualität herstellen, - und nicht mit einem starken Wettbewerber, wie die beteiligten Unternehmen behauptet haben. 
(541) Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass die Produkte von Bayer und ACS die qualitativ besten auf dem Markt des Vereinigten Königreichs vertriebenen Molluskizide sind. Nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen liegt der Preis der Molluskizide von Bayer und ACS im Vereinigten Königreich bei etwa [...]/ha bzw. (vertrauliche Information von ACS), d. h. mehr als [60-70] % über dem Preis für die im Vereinigten Königreich vertriebenen qualitativ schlechten Molluskizide auf Metaldehyd-Basis (...]/ha). Das einzige Molluskizid auf Metaldehyd-Basis mit Spitzenqualität scheint Metarex von De Sangosse zu sein. 
(542) Die hohe Preisdifferenz zwischen den Molluskiziden von Bayer und ACS und solchen auf der Basis von Metaldehyd erklärt sich durch die Tatsache, dass in Gebieten oder zu Jahreszeiten, die durch feuchte Witterungsbedingungen charakterisiert sind, die Anwendungsdosis von Molluskiziden auf Metaldehyd-Basis im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch ist wie die der Bayer- oder ACS-Produkte. Eine mehr oder weniger konstante Anzahl von Landwirten ist daher bereit, für die Produkte von Bayer und ACS mehr auszugeben als für solche, die auf den ersten Blick billiger erscheinen, aber in der Praxis wegen ihrer hohen Anwendungsrate teurer sind. 
(543) Derzeit wird im Vereinigten Königreich ein gewisser Grad an Wettbewerb im Segment der Molluskizide mit Spitzenqualität durch den Wettbewerb zwischen den Produkten von Bayer, ACS und De Sangosse garantiert. Nach Abschluss des geplanten Zusammenschlusses würde dieser Wettbewerb allerdings weitgehend ausgeschaltet. Die einzige Alternative zum fusionierten Unternehmen im Segment der Molluskizide mit Spitzenqualität würde De Sangosse mit einem geschätzten Marktanteil von lediglich [10-20] % gegenüber dem geschätzten Anteil des fusionierten Unternehmens von [40-50] % bleiben. Wenn sich also nach dem Zusammenschluss Bayer dazu entschlösse, den Preis von zwei der drei Molluskiziden höchster Qualität und besteingeführter Marken im Vereinigten Königreich (Mesurol und Skipper) zu erhöhen, wäre zu wenig Wettbewerbsdruck seitens der verbleibenden Spitzenqualitätsmarke (Metarex) oder der Metaldehyd-Molluskizide minderer Qualität vorhanden, um dies zu verhindern. 
(544) Diese Bedenken werden ferner dadurch bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen einräumen, dass die Produkte von ACS und Bayer über Eigenschaften verfügen, die diese von den Produkten ihrer Wettbewerber unterscheiden, und dass der Preis nur ein Aspekt ist, der vom Endverbraucher in Betracht gezogen wird, wenn er sich für ein bestimmtes Produkt entscheidet. 
(545) Die beteiligten Unternehmen machen ferner geltend, dass die Konzentration auf der Nachfrageseite im Vereinigten Königreich sicherstellt, dass das Vorhaben nicht zu einer beherrschenden Marktstellung des fusionierten Unternehmens führt, weil auf die zehn größten Großhändler etwa [90-100] % des Gesamtumsatzes auf dem britischen Markt entfallen und weil sie in den Verhandlungen eine starke Gegenmacht darstellen. Die Tatsache bleibt jedoch, dass eine beträchtliche Anzahl von britischen Endverbrauchern von Molluskiziden bereit ist, für Produkte von Bayer und ACS einen Preis zu zahlen, der [60-70] % höher liegt als der für die Metaldehyd-basierten Molluskizide minderer Qualität und dass sie diese Produkte sehr gern weiter beziehen wollen, selbst dann, wenn deren Preis im Ergebnis des vorgesehenen Zusammenschlusses weiter stiege. 
(546) Angesichts der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung im britischen Molluskizidhandel führen würde. 
(547) In Belgien lag der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 bei etwa [90-100] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [80-90] %), und diese rechnen damit, dass sie ihre Marktstellung in den kommenden drei Jahren auf diesem Niveau werden halten können. Auf Metaldehyd-basierte Molluskizide entfallen weniger als [0-10] % des belgischen Marktes. Derzeit läuft in Belgien ein Antrag auf Zulassung eines neuen Wirkstofftyps mit molluskiziden Eigenschaften unter der Bezeichnung Fe(3)Phoospaat. Es ist jedoch ungewiss, wann das Registrierungsverfahren abgeschlossen und ob es erfolgreich sein wird. 
(548) Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf dem belgischen Märkten nicht einschränken wird, da die von Bayer und ACS vertriebenen Produkte nicht mehr unter Patentschutz stehen und neue Unternehmen leicht mit Generika auf den belgischen Markt kommen könnten, wenn das fusionierte Unternehmen den Versuch machen sollte, die Preise wettbewerbswidrig zu erhöhen. Wie jedoch oben bereits erläutert, gibt es nur zwei asiatische Hersteller von generischem Methiocarb und Thiodicarb, die in Europa nicht aktiv sind und die aller Wahrscheinlichkeit nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens nicht in diesen Markt eindringen werden. Ihr Einstieg in den belgischen Markt wäre sogar noch unwahrscheinlicher, wenn man die relativ geringe Größe dieses Marktes und die Signifikanz der von den beteiligten Unternehmen gehaltenen Position betrachtet. 
(549) Die beteiligten Unternehmen erklären weiter, dass die Tatsache, dass Neudorff auf den belgischen Markt drängt, eindeutig zeigt, dass die Markteinführung eines Konkurrenzprodukts auch auf kleinen Märkten wie dem belgischen sehr wohl attraktiv sein kann und dass deshalb ein potenzieller Wettbewerb von asiatischen Herstellern nicht als unwahrscheinlich betrachtet werden darf. Die Kommission merkt jedoch an, dass Neudorff versucht, mit einem Produkt auf den Markt zu kommen, das auf einem neuartigen Wirkbestandteil (Fe(3)Phoospaat) beruht, der - wenn er erfolgreich ist- sich von den bereits auf dem Markt etablierten Wirkstoffen unterscheiden würde. Hersteller aus Asien dagegen könnten bei der Einführung ihrer Produkte auf dem europäischen Markt nicht mit derselben Produktdifferenzierung rechnen. 
(550) Die beteiligten Unternehmen machen ferner geltend, dass Lonza bereits auf dem belgischen Markt aktiv ist und dass die Firma als führender Anbieter von Molluskiziden im EWR ihre Aktivitäten in Belgien erweitern könnte, um auf ein mögliches wettbewerbsfeindliches Verhalten des fusionierten Unternehmens zu reagieren. Wie oben bereits erläutert, ist Lonza jedoch kein Hersteller von Molluskiziden, sondern lediglich ein Hersteller von Metaldehyd, das er an nationale unabhängige Hersteller von Metaldehyd-basierten Molluskiziden liefert. 
(551) In Belgien ist die Regenbeständigkeit von Molluskiziden von wesentlicher Bedeutung. Die Molluskizide von Bayer und ACS weisen einen besonders hohen Grad an Regenbeständigkeit auf. Den Entwicklungslabors für Metaldehyd-basierte Molluskizide in Belgien ist es nicht gelungen, den gleichen Grad an Regenbeständigkeit zu erreichen. 
(552) Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass in Belgien der durchschnittliche Brutto-Netto-Preis für den Handel mit Metaldehyd-Molluskiziden höchster Qualität bei etwa [...] EUR/ha liegt, der für Bayer- und ACS-Molluskizide bei etwa [...] EUR/ha bzw. (vertrauliche Information von ACS). Allerdings beträgt die Anwendungsrate von Metaldehyd-basierten Molluskiziden aufgrund der Witterungsbedingungen im Durchschnitt mehr als das Doppelte der Anwendungsrate von Bayer- oder ACS-Produkten. Die Endverbraucher sind aus diesem Grunde eher geneigt, für Bayer- und ACS-Produkte mehr zu zahlen als für ein Produkt, das auf den ersten Blick preisgünstiger erscheint, in der Praxis jedoch wegen seiner höheren Anwendungsrate teurer ist. 
(553) Dies ist von einem belgischen Molluskizid-Großhändler bestätigt worden, der eindeutig festgestellt hat, dass die Molluskizide von Bayer und ACS nicht durch Metaldehyd-basierte Molluskizide ersetzt werden können und dass im Falle einer auf Dauer angelegten Preiserhöhung um zwischen 5 und 10 % bei Bayer- und ACS-Produkten die Anzahl der Endverbraucher, die bereit wären, auf Metaldehyd-basierte Molluskizide umzusteigen, äußerst gering wäre. Zwei Großhändler erklärten, die drei Produkte seien austauschbar, einer erklärte jedoch, dass die Wahl der Kunden von der Regenbeständigkeit des Produktes abhänge und dass die Kunden selbst im Fall einer Preiserhöhung weiterhin die Produkte von Bayer und ACS kaufen würden, da diese eine höhere Regenbeständigkeit aufweisen. 
(554) Angesichts der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss zumindest kurzfristig den einzigen wirklichen Wettbewerber auf dem belgischen Markt für Molluskizide ausschalten und eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(555) In Irland lag der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 bei etwa [90-100] %, (Bayer [80-90] %, ACS [10-20] %); die Unternehmen gehen davon aus, dass sie ihre Marktstellung während der nächsten drei Jahre auf diesem Stand halten können. Auf Metaldehyd-basierte Molluskizide entfallen [0-10] % des irischen Marktes. 
(556) Die beteiligten Unternehmen geben zu bedenken, dass Drittunternehmen leicht auf den Markt gelangen können. Vor diesem Hintergrund haben die beteiligten Unternehmen erläutert, dass ACS in den Jahren 1998 und 1999 auf dem irischen Markt nicht tätig war und im Jahre 2000 schließlich einen Marktanteil von [10-20] % erreichte. Es wird nicht davon ausgegangen, dass Dritthersteller mit Molluskiziden auf der Basis von Metaldehyd oder anderer Wirkstoffen auf den irischen Markt gehen. 
(557) Wie in Belgien, so ist auch in Irland die Regenfestigkeit von Molluskiziden von wesentlicher Bedeutung. Bei der Witterungsbeständigkeit der Bayer- und der ACS-Molluskizide konnten die lokalen Entwicklungslabors für Metaldehyd-basierte Molluskizide nicht gleichziehen. Alle vier Großhändler, die im Laufe der Untersuchung Stellungnahmen abgaben, bestätigten, dass Metaldehyd-basierte Molluskizide nicht so wirksam sind wie die von Bayer gelieferten Molluskizide auf Methiocarb-Basis. Sie brachten dabei gleichzeitig zum Ausdruck, dass sie auch bei einer Preiserhöhung von 5-10 % weiterhin Produkte von Bayer und ACS beziehen würden. Ein Großhändler bestätigte, dass die Methiocarb-basierten Molluskizide bei Anwendung auf Zuckerrüben, bei denen das Bayer-Präparat gegen Nacktschnecken und Schnakenlarven eingesetzt wird, durch Methaldehyd-basierte Molluskizide nicht zu ersetzen ist. Nur ein Großhändler äußerte die Meinung, dass er im Falle einer solchen Preiserhöhung alternative Molluskizide in Kombination mit Metaldehyd in Betracht ziehen wolle. Zwei Großhändler gaben ihrer Sorge Ausdruck, dass das Zusammenschlussvorhaben zu einer Preiserhöhung bei Bayer- und ACS-Molluskiziden führen könnte. 
(558) Die beteiligten Unternehmen geben auch zu bedenken, dass sie sich in Zukunft auch einem Wettbewerb von Generikaanbietern ausgesetzt sehen könnten. Wie oben erläutert, gibt es jedoch nur zwei asiatische Hersteller von generischen Formen von Methiocarb und Thiodicarb, die nicht in Europa aktiv sind und die nach Realisierung des Vorhabens sehr wahrscheinlich auch nicht in diesen Markt einsteigen würden. Ihr Auftreten auf dem irischen Markt wird noch unwahrscheinlicher, wenn man die relativ geringe Größe dieses Marktes und die Signifikanz der Marktstellung der beteiligten Unternehmen berücksichtigt. 
(559) In Anbetracht der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben den einzigen wirksamen Wettbewerber von Bayer aus dem irischen Markt für Molluskizide verdrängen und zur Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf diesem Markt führen würde. 
(560) In Portugal lag der gemeinsame Marktanteil im Jahre 2000 bei etwa [70-80] % (Bayer [70-80] %, ACS [0-10] %). Die beteiligten Unternehmen rechnen damit, ihre Marktstellung während der nächsten drei Jahre auf diesem Niveau halten zu können. Den restlichen Marktwert teilen sich zwei lokale Labors zur Herstellung Metaldehyd-basierter Molluskizide (Agroquisa, mit einem Marktanteil von etwa [0-10] %) und Permutadora mit etwa [20-30] %) sowie weitere lokale Kleinunternehmen. 
(561) Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf dem portugiesischen Molluskizid-Markt nicht beeinträchtigen werde, weil ACS den Marktanteil von Bayer nur geringfügig ansteigen ließe. Die Marktuntersuchung hat jedoch gezeigt, dass auf dem portugiesischen Markt nur das Thiodicarb-basierte Molluskizid von ACS als ebenso wirksam wie Bayers Methiocarb-basiertes Molluskizid angesehen wird. Drei der vier Großhändler äußerten, dass bei einer auf Dauer angelegten Preiserhöhung dieser beiden Produkte um 5-10 % die meisten Endabnehmer nicht zu Metaldehyd-basierten Molluskiziden übergehen würden. Einer der Großhändler erklärte, dass der Preis des Bayer-Molluskizids bereits höher ist als der der Produkte auf Metaldehyd-Basis. Zwei Großhandelsfirmen gaben ihrer Sorge Ausdruck, dass das Zusammenschlussvorhaben zu einer Preiserhöhung sowohl bei Bayer- als auch bei ACS-Molluskiziden führen könnte. 
(562) Die beteiligten Unternehmen gehen ferner von der Annahme aus, dass Lonza oder andere Generikaanbieter im Falle einer wettbewerbsfeindlichen Preisanhebung bei den Produkten des fusionierten Unternehmens möglicherweise auf den Markt gehen. Wie vorstehend erläutert, ist Lonza allerdings kein Molluskizidhersteller: es liefert vielmehr nur Metaldehyd an lokale Molluskizidlabors. Was den Wettbewerb durch Generika anbelangt, so ist bereits oben darauf hingewiesen worden, dass es nur zwei asiatische Hersteller von generischem Methiocarb und Thiodicarb gibt, die in Europa nicht aktiv sind und die nach erfolgtem Zusammenschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf diesem Markt in Erscheinung treten werden. Ihr Einstieg in den portugiesischen Markt erscheint angesichts der geringen Größe dieses Marktes noch unwahrscheinlicher. 
(563) In Anbetracht der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben den einzigen wirksamen Wettbewerber von Bayer aus dem portugiesischen Markt für Molluskizide verdrängen und zur Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf einem solchen Markt führen würde. 
(564) In Schweden, Finnland und Island ist Bayer [...] mit einem Marktanteil von [90-100] %. Das Zusammenschlussvorhaben würde einen starken potenziellen Wettbewerber vom Markt nehmen, der - bei den klimatischen Bedingungen dieser Länder - in der Lage wäre, in diese Märkte mit einem Produkt einzusteigen, dass so wirksam wäre wie das von Bayer. 
(565) Was Finnland anbelangt, so geben die beteiligten Unternehmen zu bedenken, dass Lonza oder Generikaanbieter ohne Schwierigkeiten auf den Markt gelangen können. Lonza ist jedoch kein Hersteller von Molluskiziden, und er könnte auch nicht Metaldehyd an lokale Labors in Finnland liefern, weil in diesem Land Metaldehyd-basierte Molluskizide seit einer Reihe von Jahre verboten sind. Was die Generikaanbieter anbelangt, so ist oben erläutert worden, hätten asiatische Hersteller keinen Anreiz, diese relativ kleinen Märkte zu nutzen. 
(566) Ein neuer Wirkstofftyp mit molluskiziden Eigenschaften - Fe(3)Phoospaat von Neudorff - durchläuft gegenwärtig in Schweden das Registrierungsverfahren. Es ist jedoch ungewiss, wann dieser abgeschlossen und ob das Ergebnis positiv sein wird. 
(567) Die beteiligten Unternehmen geben ferner zu bedenken, dass ACS [...]. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Zusammenschlussvorhaben einen realistischen potenziellen Wettbewerber aus den nationalen Märkten für Molluskizide in Schweden, Finnland und Island drängen würde. 
(568) Die beteiligten Unternehmen geben zu bedenken, dass - wenn es ungewiss ist, ob das neue Fe(3)Phoospaat-basierte Molluskizid mit Erfolg auf den schwedischen Markt kommt - die Argumente unlogisch sind, wonach ACS ein potenzieller Wettbewerber sei, da das ACS-Produkt in Schweden, Norwegen und Island noch nicht einmal zur Registrierung angemeldet ist. Die Kommission stellt jedoch fest, dass das ACS-Produkt auf den meisten nationalen Märkten bereits registriert ist und dass es auch bereits seine Fähigkeit gezeigt hat, schnell in neue nationale Märkte einzudringen, so wie die beteiligten Unternehmen das für Irland beanspruchen. 
(569) Im Licht der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Stärkung der beherrschenden Stellung von Bayer auch auf den folgenden nationalen Molluskizidmärkten führt: Schweden, Finnland und Island. 
Allgemeine Schlussfolgerung zu Molluskiziden 
(570) Im Lichte der obigen Darlegungen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den folgenden nationalen Molluskizidmärkten führen würde: Vereinigtes Königreich, Belgien, Irland, Portugal, Schweden, Finnland und Island. 
C. HERBIZIDE 
(571) Sowohl Bayer als auch ACS sind in der Entwicklung und Herstellung von Herbiziden tätig. Herbizide sind Pflanzenschutzmittel, die den Unkrautbesatz in einer Kultur verhüten oder verringern und damit in der Lage sind, die manuelle und die mechanische Unkrautvernichtung zu ersetzen oder zu reduzieren. 
(572) Bayer schätzt den Wert des Herbizidmarktes im EWR im Jahre 2000 auf 2,1 Mrd. EUR. 
C.1. Sachlich relevante Märkte 
(573) Die beteiligten Unternehmen folgen im Prinzip dem Ansatz zur Definition des "sachlich relevanten Marktes" wie in der Sache M.1806 - Astra Zeneca/Novartis festgelegt. 
(574) Dabei wird eine erste Unterscheidung zwischen selektiven und nicht-selektiven Herbiziden getroffen. Nicht-selektive Herbizide sind Pflanzenschutzmittel, die dazu dienen, nach der Ernte einer Kultur und vor der Aussaat der nächsten die Felder von Unkraut zu befreien. Sie sind gegen zahlreiche Pflanzenarten wirksam, darunter Kulturpflanzen, die sie vernichten würden, sofern sie bei diesen angewandt würden. Im Gegensatz dazu sollen selektive Herbizide nur die Unkräuter vernichten und die Kulturpflanzen, auf die sie ausgebracht werden, unbeschädigt lassen. Aus der Sicht des Landwirtes ist die Art der Pflanze, auf die ein selektives Herbizid angewendet wird, der wichtigste Faktor, wenn es darum geht festzustellen, ob das Produkt ersetzbar ist. Die beteiligten Unternehmen geben daher zu bedenken, dass selektive Herbizide, die unterschiedliche Arten von Kulturen schützen, für die meisten Kulturen eigene sachlich relevante Märkte bilden. 
(575) Bei mehrjährigen Kulturen wie Obst und Nüssen, Zitrusfrüchten und Weintrauben jedoch werden auch nicht-selektive und sogenannte "semi-totale" Herbizide zur Bekämpfung von Unkraut eingesetzt, ohne dabei die Kulturpflanzen zu schädigen. Somit konkurrieren in den Kultursegmenten selektive und nicht-selektive Herbizide miteinander. Die beteiligten Unternehmen machen daher geltend, dass bei diesen Kulturen eine weitere Unterscheidung zwischen selektiven und nicht-selektiven Herbiziden nicht geeignet ist. Ob Zitrusfrüchte neben Früchten und Nüssen einen getrennten sachlich relevanten Markt bilden, kann hier offen bleiben, weil die Beurteilung der Wettbewerbssituation dieselbe bliebe. 
(576) Bei früheren Entscheidungen über Unternehmenszusammenschlüsse vertrat die Kommission den Standpunkt, dass für einige Kulturen die in den Herbizid-Formulierungen enthaltenen Wirkstoffe vor allem wirksam gegen Unkraut im Sinne einer der beiden Hauptkategorien von Unkräutern sind: breitblättrige Unkräuter und breitblättrige Gräser. Da bestimmte Arten von Kulturen vorwiegend von "gemischten Unkrautpopulationen" bestehend aus Gräsern und breitblättrigen Unkräutern betroffen sind, machen sich Behandlungen erforderlich, die beide Arten abtöten. Dem Landwirt stehen dabei zwei Optionen zur Verfügung: entweder er kauft eine Anzahl von Herbiziden mit spezieller Selektivität ein und mischt diese entsprechend den Unkrautarten, die sich zeigen, oder er kauft ein Fertigerzeugnis, das die gewünschte Mischung an Wirkstoffen zur Bekämpfung von Gräsern und breitblättrigen Unkräutern enthält. Einige Produkte sind gegen beide Kategorien wirksam und werden als Breitbandherbizide bezeichnet. 
(577) Herbizide gegen breitblättrige Unkräuter sind kein direkter Ersatz für Herbizide, die gegen Gräser eingesetzt werden (Graminizide), und umgekehrt. Der Landwirt, der sich auf seinen Feldern mit Schadgräsern konfrontiert seht, braucht Herbizide, die in der Lage sind, diese speziellen Gräser unter Kontrolle halten und umgekehrt. Dieselben Argumente gelten sinngemäß für die Bekämpfung breitblättriger Unkräuter. Die Kommission hat jedoch bei früheren Entscheidungen angemerkt, dass die beiden komplementären Marktsegmente durch Breitbandherbizide zusammengehalten werden. Für eine Anzahl von Herbiziden ergab die von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis durchgeführte Marktuntersuchung, dass ein substanzieller Teil der Umsätze mit Breitbandherbiziden sowohl aufgrund von deren Fähigkeit zur Kontrolle von Ungräsern als auch zur Kontrolle von Unkräutern erwirtschaftet wird. Im Ergebnis des sogenannten Substitutionsketteneffekts ist ein wirksamer Wettbewerb auf Märkten vorhanden, auf denen Breitbandherbizide als Ersatz für Graminizide und Unkrautherbizide ersetzt werden sollen. Dies liegt darin begründet, dass weder die Anbieter von Breitbandherbiziden noch die Hersteller von Graminiziden oder Unkrautherbiziden als Teil ihres Produktportfolios die Preise erhöhen können, ohne dabei das Risiko einzugehen, dass ihre Kunden auf andere Produkte überwechseln. 
(578) Aus diesen Gründen geben die beteiligten Unternehmen zu bedenken, dass bei Getreide, Mais, Reis und Kartoffeln eine Unterscheidung zwischen Unkrautherbiziden und Graminiziden nicht sinnvoll erscheint. In allen diesen Segmenten erwirtschaften Breitbandherbizide einen substanziellen Teil ihrer Umsätze sowohl aufgrund ihrer Fähigkeit zur Kontrolle von Ungräsern als auch von Unkräutern. Dieser Ansatz unterscheidet sich von dem, den die Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis gewählt hat, bei dem eine Unterscheidung zwischen Unkrautherbiziden und Graminiziden auch mit Bezug auf Kartoffeln, Gemüse, Rüben, Ölsaaten und Sojabohnen getroffen wurde. 
(579) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis erwog die Kommission ferner eine Unterscheidung zwischen Produkten zur Frühanwendung (Vorsaat- bzw. Vorauflaufherbizide) und solchen zur Spätanwendung (Nachauflaufherbizide). Da diese Arten von Herbiziden zur Bekämpfung der gleichen Unkräuter und Ungräser eingesetzt werden und die gleiche Wirksamkeit haben, hat der Landwirt - zumindest vor der Aussaat - einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung des Anwendungszeitpunktes. Je mehr Zeit vergeht und Unkrautprobleme auf den Anbauflächen auftreten, sind Herbizide zur Frühanwendung (vor der Aussaat oder sogar noch vor dem Auflaufen) kein Ersatz mehr für Nachauflaufherbizide. Allerdings sind in den meisten Fällen zumindest in der frühen Anwendungsphase von Herbiziden Vorauflaufherbizide und Nachauflaufherbizide wechselseitig austauschbar. 
(580) Mit Blick auf die Rolle von Breitbandprodukten und einen hinreichenden Grad an Austauschbarkeit zwischen Vor- und Nachauflaufanwendungen untersuchte die Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis die Märkte für Getreide-, Mais- und Reisherbizide als die sachlich relevanten Märkte. Bei den Herbizidmärkten für Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Sojabohnen und Ölsaaten unterschied die Kommission jedoch weiter zwischen Vorauflaufherbiziden und Nachauflaufgraminiziden und ermittelte einen getrennten sachlich relevanten Markt für Nachauflaufgraminizide. Wenn man die Untersuchung auf die vorliegende Sache anwendet, dann scheint dieser Ansatz noch immer richtig zu sein, wenngleich mit Bezug auf Getreideherbizide die Bedeutung des Grasbekämpfungssegments angesichts der wachsenden Resistenz von sogenannten Problemungräsern (insbesondere Ackerfuchsschwanz, Weidelgras und Flughafer) zunimmt. 
(581) Mehrere Marktteilnehmer vertreten die Ansicht, dass Hafer einen getrennten Markt bildet, da zahlreiche Getreideherbizide in dieser Kultur nicht verwendet werden können. Allerdings kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob Haferherbizide einen eigenen sachlich relevanten Markt konstituieren können, da sich dadurch die Bewertung nicht ändert. 
C.2. Würdigung 
(582) Auf nationaler Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen in einer Vielzahl von Kulturen und Mitgliedstaaten. Nach den Angaben im Formblatt CO gibt es 44 betroffene Herbizidmärkte, in denen der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen 35 % oder mehr erreicht. Der Anteil der beteiligten Unternehmen an den Märkten übersteigt 40 % auf 39 Märkten und liegt höher als 50 % auf 26 Märkten. 
(583) Angesichts der Ergebnisse der Untersuchung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf 53 von insgesamt 80 Märkten aus einem oder mehreren der folgenden Gründe unwahrscheinlich ist. 
(584) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering. Es gibt keine Überschneidungen zwischen den Aktivitäten dieser Unternehmen, sei es wegen Fehlzuordnung von Marktanteilen oder weil die Überschneidung inzwischen nicht mehr gegeben ist (z. B. Kündigung der Vertriebsvereinbarung für Produkte von Drittherstellern); die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und es ist unwahrscheinlich, dass die Struktur des Marktes durch den Zusammenschluss berührt wird, da Anreize zur Anhebung der Produktpreise seitens der beteiligten Unternehmen nicht gegeben sind (Preis wird in erster Linie für andere Kulturen festgelegt); die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition deutlich überschätzt; es gibt starke Konkurrenten, von denen ein wirksamer Wettbewerb auf dem Markt zu erwarten ist; die Markteinführung neuer Produkte durch Wettbewerber wird wahrscheinlich in naher Zukunft eine starke Konkurrenz für die Produkte der beteiligten Unternehmen darstellen. 
(585) Angesichts der nachstehend genannten Gründe ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben eine beherrschende Stellung auf den Herbizidmärkten für sechs verschiedene Kulturen - Rüben, Getreide, Mais, Kartoffeln, Gemüse und Baumwollerntehilfen - herbeiführt oder verstärkt. 
Herbizidmärkte für Rüben 
(586) Im Jahre 2000 hatte der EWR-weite Markt an Rübenherbiziden einen ungefähren Wert von 225,4 Mio. EUR. Die wichtigsten nationalen Rübenherbizidmärkte sind Deutschland ([...]), Frankreich ([...]) und Italien ([...]). Die beteiligten Unternehmen gehen von folgenden Anteilen auf dem EWR-weiten Markt für Rübenherbizide aus: [50-60] % (Bayer [20-30] %, ACS [20-30] %), gefolgt von BASF ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). Auf nationaler Basis stellt sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wie folgt dar(22). 
>PLATZ FÜR EINE TABELLE> 
(587) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis hatte die Kommission einen getrennten Markt für Nachauflaufgraminizide ausgemacht, in der vorliegenden Sache gibt es jedoch auf diesem Markt keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. In den übrigen drei Segmenten des Rübenherbizidmarktes (d. h. Vor- und Nachauflaufherbizide gegen breitblättrige Unkräuter sowie Vorauflaufherbizide gegen Gräser), die die Position "Sonstiges" im Rübenherbizidmarkt bilden, hätten die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil im EWR von [50-60] %. Auf nationaler Ebene würden die Marktanteile zwischen [40-50] % in Belgien und [70-80] % in Schweden schwanken. Die höchsten Marktanteile auf dem Gesamtmarkt sind bedingt durch die Stärke der beteiligten Unternehmen im Segment der im Nachauflaufverfahren angewendeten Unkrautherbizide. Der Markt für Nachauflauf-Unkrautherbizide ist das bei weitem größte Segment des Gesamtmarkts für Rübenherbizide im EWR mit einem Wert von 163,9 Mio. EUR, der 73 % entspricht. Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass sie im EWR [50-60] % dieses Segmentes auf sich vereinen. Auf nationaler Ebene schwankt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen zwischen [40-50] % im Vereinigten Königreich und [70-80] % in Portugal. Das fusionierte Unternehmen würde zum führenden Anbieter in allen Mitgliedstaaten außer Luxemburg, für das keine Daten vorliegen. Nach den Verkaufsprojektionen der beteiligten Unternehmen zu urteilen, wird die Situation im Jahre 2004 im Wesentlichen gleich bleiben. In nur vier Ländern sagen die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil von weniger als [40-50] % voraus, der sich jedoch noch immer zwischen [30-40] % und [40-50] % bewegt. 
(588) Die beteiligten Unternehmen haben eine Reihe von Gründen dargelegt, warum trotz dieser hohen Marktanteile keine Bedenken wegen einer möglichen beherrschenden Marktstellung im Ergebnis des Zusammenschlussvorhabens aufkommen dürften. Ihr Hauptargument lautet, dass alle vier auf diesen Märkten verwendeten Wirkstoffe keinen Patentschutz mehr haben, was zu einem heftigen Wettbewerb seitens der Generikahersteller führt. Allerdings wird die Marktkontrolle - wie weiter unten noch gezeigt werden soll - weniger über die Wirkbestandteile ausgeübt, sondern vielmehr über die Kontrolle unterschiedlicher Formulierungstypen mittels Formulierungspatenten. 
(589) In allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Spanien und Schweden, wo Bayer auch Produkte von Drittherstellern vertreibt, tätigt das Unternehmen auf diesem Markt [...] Umsätze mit Metamitron, das unter dem Markennamen Goltix gehandelt wird. Metamitron ist ein Vor- und Nachauflauf-Breitbandherbizid mit einem besseren Profil bei breitblättrigen Unkräutern. Metamitron wurde erstmalig 1975 eingeführt und ist seit 1993 ohne Patentschutz. Es gehört zur chemischen Kategorie der Triazine. Diese chemische Klasse ist eine relativ alte Kategorie, die zuerst 1956 auf den Markt gebracht wurde und seit dem Wegfall des Patentschutzes bei der übergroßen Mehrheit ihrer Produkte den Status eines Verbrauchsartikels hat. Der Umsatz mit Produkten dieser Kategorie ist seit 1996 rückläufig(23). Allerdings lag der Rückgang bei Goltix unter [...]. Der Verkaufstrend wird als global stabil beschrieben(24). Bayer will nun Goltix mit neuen Formulierungen wie Goltix WG 90 stabilisieren und hat mit dem Verkauf in den größeren europäischen Ländern bereits 2001 begonnen, wofür es Schutz seiner Registrierungsdaten genießt, und neue Mischpräparate wie Metamitron und Triflusulfuron eingeführt. 
(590) Die für die Formulierung der Nachauflauf-Unkrautherbizide verwendeten ACS-Wirkstoffe sind Desmedipham, Ethofumesat und Phenmedipham. Phenmedipham und das eng verwandte Desmedipham wurden 1968 in Verkehr gebracht. Beide Wirkstoffe gehören zur chemischen Klasse der Carbamate und sind die bestverkauften Produkte in dieser Kategorie. Obwohl bei den Umsätzen dieser Kategorie bis 2005 ein jährlicher Rückgang um 3 % erwartet wird, dürfte Phenmedipham seinen Marktanteil halten(25). Diese Wirkstoffe werden als Mischpräparate und als Einzelwirkstoff zumeist unter dem Markennamen Betanal vertrieben. Wie bei Bayer sind auch alle Wirkstoffe der ACS nicht mehr patentgeschützt. Folglich - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen - würden die Generikaanbieter zunehmend Marktanteile von Bayer und ACS übernehmen. 
(591) Die Entwicklung von Vormischungen mit vorhandenen Verbindungen bleibt ein wichtiger Aspekt auf diesem Markt. So hat ACS im Jahre 1997 z. B. Mischungen wie Betanal Progress OF mit seinen drei Wirkstoffen auf den Markt gebracht. ACS hat ein Formulierungspatent für Betanal Progress. ACS wird mehrere neue Vormischungen seiner drei Produkte, allesamt als Weiterentwicklungen der Betanal-Familie (d. h. Betanal Expert), in fast jedem Mitgliedstaat in Verkehr bringen. Darüber hinaus soll es neue Mischungen mit Metamitron von Bayer geben, darunter eine Vierfachmischung (Betanal Quattro). Diese Strategie ermöglicht es den beteiligten Unternehmen, den Patentschutz durch Formulierungs- und Handelsmarkenschutz auszudehnen. Es handelt sich dabei um eine erfolgreiche Defensivstrategie gegen einen Wettbewerb durch Generika. Ein ähnlicher Effekt eines erweiterten Schutzes über den Ablauf des Patents für den Wirkstoff hinaus wird durch den Datenschutz im Rahmen der Copyright-Gesetze erzielt. ACS ist das einzige Unternehmen, das im Besitz von Daten für Desmedipham ist, und verfügt über eine Taskforce für Phenmedipham mit [...] und für Ethofumesat mit [...]. Bayer genießt Datenschutz für die gesamte Goltix-Familie im Wert von mehreren Mio. Euro bis [...]. 
(592) Im Übrigen stellen konkurrierende Generikaanbieter das Produkt nicht selbst her. ACS liefert seine Produkte u. a. an FCS, United Phosphorus, Griffin und Sipcam. Dies führt zu einer Abhängigkeit dieser Generikaanbieter und ermöglicht es ACS, von keinem anderen Hersteller erreichte Skaleneffekte zu realisieren. [...]. 
(593) Zudem ist die Erhaltung einer Registrierung kostspielig, der Vertrieb der Herbizide erfordert ein entsprechendes Netzwerk, doch sind die finanziellen Ressourcen der meisten Generikaanbieter relativ begrenzt. Dazu kommt, dass einige der Generikaanbieter bei ihren Produkten von den beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Formulierungspatente abhängig sind. [...](26). 
(594) Die beteiligten Unternehmen haben Vorausschätzungen für ihre Marktanteile 2004 vorgelegt, die erheblich niedriger ausfallen als die für 2000. ACS prognostiziert einen [...] Trend bis 2003 und einen [...] für 2004. Bayer prognostiziert bis 2004 einen relativ gravierenden Rückgang im EWR, wenngleich der Umsatz auf globaler Ebene als stabil vorausgesagt wird. Allerdings bleibt der gemeinsame Marktanteil im EWR immer noch sehr hoch. Dies ist der Fall trotz - wie die beteiligten Unternehmen konstatieren - Empfehlungen seitens behördlicher und nicht-staatlicher Berater, darunter staatlicher Organisationen, zur Verwendung von Generika, die mehr oder weniger die gleichen Eigenschaften haben wie die Originalmarke. 
(595) Ein weiteres Argument der beteiligten Unternehmen betrifft die Preisentwicklung. Die beteiligten Unternehmen behaupten, ihre Produkte seien von einem erheblichen Preisverfall betroffen (Rückgang bis zu [...] % des Endverbraucherpreises von Bayer-Produkten und einem Rückgang des Endverbraucherpreises von ACS-Produkten von bis zu [...] %). Allerdings bedeutet eine Preisreduzierung nicht unbedingt, dass auch die Gewinnspannen gelitten haben, beispielsweise aufgrund einer effizienteren Produktion. [...](27). 
(596) Mit Blick auf den französischen Markt bringen die beteiligten Unternehmen das Argument, dass das Gros der ACS-Umsätze aus dem Verkauf von Produkten von Drittherstellern stammt, darunter [...] die BASF-Präparate Metamitron und Chloridazon. Allerdings hat ACS - selbst wenn sie ihre Produkte von Drittherstellern bezieht - einen Handlungsspielraum im Hinblick auf die Preis-/Kosten-Spanne des Endprodukts, der es in der Tat ermöglicht, gegen Bayer zu konkurrieren. Außerdem schafft die Tatsache, dass das neu fusionierte Unternehmen ein Produkt mit einem Wirkstoff im Besitz von [...], dem Wettbewerber auf diesem Markt, vertreiben würde, eine strukturelle Verbindung, die Anlass zu weiteren Bedenken wegen einer möglichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs geben könnte. 
(597) Schließlich behaupten die beteiligten Unternehmen, dass nachfrageseitig in Dänemark und Schweden ein hoher Konzentrationsgrad besteht. In Dänemark entfallen auf drei Kunden [90-100] % des Umsatzes der beteiligten Unternehmen. In Schweden sind die vier größten Kunden mit [90-100] % am Umsatz der beteiligten Unternehmen beteiligt. Allerdings besteht bei seinem Marktanteil von [50-60] % in Dänemark und [70-80] % in Schweden eine gewisse Ungleichheit im Verhandlungsgewicht. Außerdem sind Dänemark und Schweden relative kleine Märkte, die für Bayer und ACS weniger interessant sind als für die Kunden. 
(598) Bei der Marktuntersuchung der Kommission befragte Unternehmen äußerten Bedenken hinsichtlich der Kontrolle, die die beteiligten Unternehmen über die vier wichtigsten Wirkstoffe und die sich in einer Hand befindlichen bekanntesten Marken auf diesem Markt ausüben, und vor allem wegen der Möglichkeit, alle vier Unkraut-Herbizide frei miteinander zu kombinieren. Nach diesen Marktteilnehmern müssen für eine ausreichende Unkrautbekämpfung bei Zuckerrüben alle vier Wirkstoffe in einer Behandlungssequenz miteinander kombiniert werden. Bayer und ACS empfehlen Mischungen mit mindestens drei der vier Wirkstoffe. Somit sind Mischungen von Ethofumesat, Phenmedipham, Desmedipham and Metamitron in mehreren Kombinationen im gesamten Gebiet der EU zum Standard geworden. 
(599) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in allen Mitgliedstaaten eine beherrschende Marktstellung bei Herbiziden für Zuckerrübenkulturen (ohne Nachauflaufgraminizide) begründet oder verstärkt. 
Getreideherbizide 
(600) Der Markt für Getreideherbizide ist (wertmäßig) der größte Markt für selektive Herbizide. Im Jahre 2000 belief sich der EWR-weite Umsatz mit Herbiziden für Getreidekulturen auf annähernd 826 Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass sie auf EWR-Ebene einen Anteil von insgesamt [30-40] % an diesem Markt werden erzielen können (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), gefolgt von Syngenta mit [10-20] %. Die beteiligten Untenehmen prognostizieren ihren Marktanteil für 2004 auf [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), gefolgt von Syngenta mit [10-20] %. 
(601) In Belgien liegt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen bei [40-50] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %). Zu den führenden Wettbewerbern gehören Dow ([10-20] %), DuPont ([0-10] %), Syngenta ([10-20] %) und BASF ([0-10] %). Im Jahre 2000 erwirtschaftete Bayer seinen Umsatz ausschließlich mit dem Vertrieb von Produkten von Drittherstellern, darunter auch ACS. Bayer hat jedoch die Absicht, den Umsatz aus dem Vertrieb von Produkten von Drittherstellern bis 2004 völlig einzustellen und diese durch neue eigene Produkte mit einem Marktanteil von [0-10] % zu ersetzen. Den Erwartungen der beteiligten Unternehmen zufolge dürfte sich ihr Marktanteil im Jahre 2004 auf [40-50] % erhöhen. 
(602) In Deutschland halten die beteiligten Unternehmen gemeinsam einen Marktanteil von [50-60] % (Bayer [0-10] %, ACS [50-60] %). Hauptwettbewerber sind BASF ([10-20] %), DuPont ([10-20] %, Dow ([0-10] %) und Syngenta ([0-10] %). Bayer tätigte etwa [60-70] % seines Umsatzes auf dem deutschen Markt mit seinem eigenen Produkt Herold, einer Mischung aus Flufenacet und dem Wirkstoff Diflufenican von ACS. Die übrigen [40-50] % des Umsatzes vom Bayer auf diesem Markt entfallen auf Produkte von Drittherstellern, von denen eines - geliefert von Dow - infolge des geplanten Zusammenschlusses nicht mehr weiter vertrieben wird. Allerdings hat Bayer die Absicht, sämtliche Produkte von Drittherstellern durch eigene Produkte zu ersetzen und bis 2004 seinen Marktanteil von [0-10] % zu halten. 
(603) In Schweden haben die beteiligten Unternehmen zusammen einen Marktanteil von [60-70] % (Bayer [30-40] %, ACS [20-30] %). Zu den weiteren multinationalen Firmen mit eigener FuE-Basis gehören BASF ([10-20] %), Monsanto ([0-10] %), Dow ([0-10] %), Syngenta ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). Bayer vertreibt in Schweden keine eigenen Herbizide für Getreidekulturen, sondern realisiert seinen gesamten Umsatz mit Produkten von Drittherstellern, die von der Bayer-Tochter Gullviks, einem Großhändler, vertrieben werden. Gullviks ist einer der drei führenden Großhändler in Schweden, von denen zusammen [90-100] % der Nachfrage gedeckt werden. Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass angesichts der Zugehörigkeit von Gullviks zu Bayer die anderen führenden Großhändler den Anreiz hätten, sich auf das Produktportfolio der Wettbewerber der beteiligten Unternehmen zu konzentrieren, um im Vertrieb wettbewerbsfähiger zu sein. Allerdings sagen die beteiligten Unternehmen für 2004 einen Marktanteil von [70-80] % - entsprechend einem Zuwachs von [0-10] Prozentpunkten - voraus. Dieser Zuwachs ist zum Teil durch die Markteinführung des neuen Bayer-Produkts Propoxycarbazon bedingt, von dem ein Marktanteil von [10-20] % erwartet wird. Somit würden [40-50] % des Marktes durch Produkte beherrscht, die den beteiligten Unternehmen gehören. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte sowie in einem weiteren Papier legte Bayer einige Belege dafür vor, dass [...]. Daher wird der Marktanteil von Propoxycarbazon erheblich niedriger sein als die ursprünglich prognostizierten [...] (unter der Annahme einer Vermarktung bereits 2002). Allerdings läge der gemeinsame Marktanteil dennoch über 60 %, selbst wenn Propoxycarbazon nicht [...]. 
(604) Die hohen Marktanteile in diesen Ländern lassen sich durch die besondere Stärke der beteiligten Unternehmen im Segment der Produkte mit Ungraswirkung (Graminizide plus Breitband) erklären. Auf dem Markt sind nur einige wenige reine Graminizide. Allerdings hätte Bayer nach dem geplanten Zusammenschluss zwei solche Produkte - Fenoxaprop, das noch unter Patentschutz steht, und Flufenacet - in seinem Angebot. Das dritte wichtige Graminizid mit der Bezeichnung Clodinafop kommt von Syngenta. Zusammen mit ihrem starken Portfolio an Breitbandherbiziden, die auch gegen Ungräser eingesetzt werden können, hatten die beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 in diesem Segment die folgenden Marktanteile: Belgien [50-60] % (Bayer [0-10] %, ACS [50-60] %), Frankreich [40-50] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %), Deutschland [60-70] % (Bayer [0-10] %, ACS [60-70] %), Niederlande [60-70] % (keine Überschneidung) und Schweden [70-80] % (Bayer [20-30] %, ACS [40-50] %). 
(605) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Segment der Produkte mit Ungraswirkung dürfte nach deren Voraussagen weiter steigen. Mit der Einführung des neuen Graminizids Propoxycarbazon durch Bayer und des neuen Wirkstoffs Mesosulfuron durch ACS. das zwar kein reines Graminizid, aber extrem wirksam gegen das Problemgras Ackerfuchsschwanz ist, wird das fusionierte Unternehmen das breiteste und modernste Portfolio an Graminiziden haben, zu dem auch Flufenacet, Fenoxaprop, Diclofop und Isoproturon in verschiedenen Mischungen gehören. Damit würden die für 2004 prognostizierten Marktanteile - außer in Deutschland, wo der Marktanteil mit [60-70] % stabil bleibt - auf [60-70] % steigen (Bayer [10-20] %, ACS [50-60] %) in Belgien, [40-50] % in Frankreich (Bayer [0-10] %, ACS [40-50] %) und [70-80] % in den Niederlanden (Bayer [0-10] %, ACS [60-70] %). 
(606) Die Zunahme des Marktanteils der beteiligten Unternehmen sowohl im Graminizid-Segment als auch auf dem Gesamtmarkt lässt sich durch die neuen Produkte erklären, die beide Unternehmen erst kürzlich auf den Markt gebracht haben bzw. demnächst bringen werden. So gründet sich der Erfolg von Bayer auf zwei neue Produkte, die beide bei der Bekämpfung von Ungras hervorragende Eigenschaften zeigen. Flufenacet im Mix mit Diflufenican (Markenname: Herold) ist zwar das ältere der beiden Produkte, hat aber nach wie vor ein hohes Wachstumspotenzial und einen Patentschutz bis 2009. Bayer hat die Absicht, seinen Umsatz mit Flufenacet für Getreidekulturen bis 2004 um [...] zu steigern. Das neueste Bayer-Präparat Propoxycarbazon (MKH 6561, Markenname: Attribut) steht unter Patentschutz [...]. Propoxycarbazon ist ein ALS-Inhibitor, der einen alternativen Wirkmodus für Winterweizen und -roggen sowie Triticale bietet, aber nicht für Hafer. [...]. Als Beispiel sagt Bayer bis 2004 einen Marktanteil von [0-10] % für beide Produkte in Belgien voraus (2000 hatten beide [0-10] %). Ein drittes neues Produkt, das von Bayer entwickelt und in Nordamerika vertrieben wird, Flucarbazon, wird im EWR allerdings nicht auf den Markt kommen. 
(607) ACS hat zwei neue Wirkstoffe. Iodosulfuron ist bereits in einigen Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht worden. Es wird als Einzelwirkstoff, [...], patentgeschützt [...], [...], patentgeschützt [...] und der neueste Wirkstoff Mesosulfuron, patentgeschützt [...]. Sowohl Iodosulfuron als auch Mesosulfuron sind Breibandherbizide mit Ungraswirkung. ACS preist Mesosulfuron (04 H) in der Werbung als Vertreter eines neuen Standards bei der Bekämpfung des Ackerfuchsschwanzes an, der Gräserart mit der wahrscheinlich gravierendsten Resistenz in Europa. Die beteiligten Unternehmen prognostizieren innerhalb von zwei bis drei Jahren nach der Markteinführung einen Marktanteil zwischen [10-20] % in Schweden und [10-20] % in Belgien. 
(608) Zusätzlich wird ACS neue Mischungen aus [...] auf den Markt bringen. In Deutschland wird ACS [...] mit [...] und Bromoxynil [...] [...] vormischen. Wenngleich es sich bei Bromoxynil um eine recht alte Verbindung handelt, hat diese doch einige interessante Eigenschaften wie z. B. keine Unkraut-/Ungrasresistenz. Das Produkt ist seit Mitte der 80er Jahre nicht mehr patentgeschützt. Allerdings besitzt ACS ein Patent auf dieses Mischpräparat. Da der Marktanteil der beteiligten Unternehmen bis 2004 in Belgien, Deutschland und Schweden wachsen wird, ersetzen diese neuen Mischpräparate nicht nur ältere Mittel, wie diese Unternehmen behaupten, sondern tragen zur Stärkung ihrer Marktstellung bei. 
(609) Somit besäßen die beteiligten Unternehmen nicht nur das größte Portfolio an Wirkstoffen auf dem Markt für Getreideherbizide, sondern auch die besten Präparate zur Gräserbekämpfung, insbesondere reine Graminizide, aber auch Breitbandpräparate. Das neue Unternehmen hätte nicht nur Flufenacet, einen Zellteilungshemmer, sondern auch alle drei führenden Wirkmechanismen gegen Ungräser in seinem Portfolio, und in jeder Kategorie eines oder das führende Präparat: die PS-II_Hemmer (Isoproturon), den Wirkmodus "ACC-ase" (Fenoxaprop) und die "ALS"-Wirkungsweise (Iodosulfuron, Mesosulfuron und Propoxycarbazon). Dies ist durch mehrere Marktteilnehmer bestätigt worden. Diese haben darauf hingewiesen, dass die drei neuen Produkte, die alle bei der Gräserbekämpfung wirksam sind, die beherrschende Marktstellung der beteiligten Unternehmen, die diese bereits heute haben, noch weiter stärken würde. 
(610) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte behaupten die beteiligten Unternehmen, dass es vor allem bei Iodosulfuron, Mesosulfuron und Propoxycarbazon eine interne Kannibalisierung geben werde, da all diese drei neuen Produkte den gleichen Wirkmodus haben (ALS). Allerdings ist der Effekt eines solchen internen Wettbewerbs von den beteiligten Unternehmen nicht quantifiziert worden. Dazu kommt, das für das Resistenzmanagement nicht nur der Wirkmechanismus wichtig ist, sondern auch die chemische Klasse. Propoxycarbazon von Bayer gehört zu einer anderen chemischen Klasse als Iodosulfuron und Mesosulfuron. 
(611) Das einzige andere Unternehmen, das ein neues Produkt in der Entwicklung hat, ist BASF. Allerdings ist ihr neuer Wirkstoff Tritosulfuron ein Breitblattherbizid. Es soll erst ab 2003 auf den Markt gebracht werden und soll - entsprechend dem Unternehmensplan der BASF - seinen höchsten Marktanteil in Deutschland im Jahre 2004 mit [...%] erzielen. [...]. BASF hat vor kurzem einen neuen Wirkstoff - Picolinafen - in Verkehr gebracht. Picolinafen ist ein im Nachauflaufverfahren anzuwendendes Breitblatt-Herbizid mit dem gleichen Wirkmechanismus wie Diflufenican. Allerdings kann Diflufenican auch als Vorauflaufherbizid eingesetzt werden. Diflufenican ist daher vielseitiger verwendbar, was sich auch in der Tatsache widerspiegelt, dass es bereits mehr als 30 Mischpräparate von Diflufenican gibt. [...](28). Es ist daher unwahrscheinlich, dass das neue Picolinafen größere Anteile auf dem Markt für Getreideinsektizide erschließen kann. BASF geht davon aus, dass sie mit Picolinafen und Vormischungen von Picolinafen - basierend auf ihrem eigenen Portfolio - im Jahre 2004 [...%] des deutschen Marktes erzielen kann. Die beteiligten Unternehmen selbst gehen für 2004 von einem stabilen oder sogar geringeren Marktanteil der BASF in Belgien, Frankreich, Deutschland oder Schweden aus. 
(612) Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass das Präparat Flupyrsulfuron von DuPont (Markenname: Lexus) ein enormes Potenzial für die Bekämpfung von Ungräsern besitzt. Allerdings ist Flupyrsulfuron nur wirksam gegen eine Grasart, den Ackerfuchsschwanz (Alopecurus myosuroides). Der Hauptvorteil von Lexus besteht in seiner Wirksamkeit bei Resistenzproblemen mit dem Ackerfuchsschwanz. Allerdings ist der Zeitraum für die Anwendung von Lexus bei Ackerfuchsschwanz enger als bei Konkurrenzprodukten, da die Anwendung erfolgen muss, wenn die Pflanze noch klein ist (zwei bis drei Blätter), während andere Produkte in einem wesentlichen breiteren Zeitfenster zum Einsatz kommen können. Außerdem dürfte das neue Mesosulfuron von ACS eine gleich hohe Wirksamkeit bei Ackerfuchsschwanz haben wie Flupyrsulfuron. Es gibt weitere Produkte, wie z. B. Topik von Syngenta und Puma von ACS, die beide eine höhere Wirksamkeit bei einem breiteren Spektrum von Grasarten haben. Eine weitere Grenze von Lexus besteht darin, dass das Präparat nicht bei Hafer eingesetzt werden kann. 
(613) Monsanto hat 1998 einen Sulfonyl-Harnstoff in den Verkehr gebracht. Sulfusulfuron wird unter dem Markennamen Monitor vertrieben und ist Eigentum der Firma Takeda, die darauf bis mindestens 2007 Patentschutz hat. Monitor ist ein Blatt- und Bodenherbizid, formuliert als ein wasserlösliches Granulat mit 80 Gewichtsprozent Sulfosulfuron. Monitor wird zur Anwendung im Nachauflaufverfahren im Frühjahr für alle Arten von Weizen empfohlen. Es handelt sich dabei in erster Linie um ein Graminizid, wenngleich es auch zur Bekämpfung einiger breitblättriger Unkräuter eingesetzt werden kann. Da Monitor auf Weizen beschränkt ist, dürfte sein Marktanteil entsprechend dem Unternehmensplan der Firma Monsanto auf EWR-Ebene in Spitzenzeiten nicht mehr als [...%] erreichen. 
(614) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf den oben genannten Märkten führen werde. Die Stellung von Bayer ist relativ schwach, was sich in Marktanteilen von weniger als [0-10] % und in vielen Fällen weniger als [0-10] % niederschlägt. Hoch sind die Marktanteile insgesamt in Belgien, Deutschland und Schweden. Diflufenican von ACS hat sich in den letzten Jahren als einer der besten Wirkstoffe in Getreideinsektiziden erwiesen und konnte in Europa einen Umsatz von annähernd [...] Mio. EUR erzielen. Obwohl der Patentschutz für Diflufenican im Jahre 2001 abgelaufen ist, wird es als unwahrscheinlich erachtet, dass seine Marktstellung schnell schrumpfen wird, da der Wirkstoff in der EU nicht in Reinform, sondern generell in Mischpräparaten vertrieben wird. Daher würden Makhteshim Agan und andere konkurrierende Generikahersteller - selbst wenn es ihnen gelingt, für Diflufenican im Jahre 2004 eine Zulassung zu erhalten und das Präparat zu vertreiben - Partner finden müssen, mit denen sie zusammen Mischpräparate entwickeln können. Einige der neuesten Diflufenican-Mischpräparate stehen jedoch bis 2004 (Flurtamon, ACS) oder sogar bis 2009 (Flufenacet, Bayer) unter Patentschutz. 
(615) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Belgien, Deutschland und Schweden auf dem Markt für Getreideherbizide eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
Maisherbizide 
(616) Der Gesamtmarktwert des europäischen Marktes für Maisherbizide beläuft sich auf 361,3 Mio. EUR. Innerhalb des EWR entfallen auf drei Länder annähernd [80-90] % des Umsatzes mit Maisherbiziden: Frankreich ([...] Mio. EUR), Deutschland ([...] Mio. EUR) und Italien ([...] Mio. EUR). Nach Schätzung der beteiligten Unternehmen würden sie einen Anteil am EWR-Gesamtmarkt für Maisinsektizide in Höhe von [20-30] % (Bayer [10-20] %, ACS [...] %) erwirtschaften, gefolgt von Syngenta mit [20-30] %, BASF ([10-20] %), Monsanto ([0-10] %), DuPont ([0-10] %) und Dow ([0-10] %). Die beteiligten Unternehmen gehen für 2004 von einer Steigerung ihres Marktanteils auf [20-30] % aus. In einer späteren Stellungnahme wurde diese Zahl aufgrund niedrigerer Umsätze mit dem neuen Produkt MaisTer auf [20-30] % korrigiert (siehe unten). 
(617) Von dem Zusammenschlussvorhaben wären zwei Märkte betroffen, auf denen die beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 hohe Marktanteile erreichten. In Belgien beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [0-10] %). Größter Wettbewerber ist BASF mit einem Marktanteil von [20-30] %. Auf die Firma Belchim, die den Alleinvertrieb für die japanischen Unternehmen MC und ISK in Belgien innehat, entfallen etwa [0-10] %. Der hohe Marktanteil stammt weitgehend aus dem Verkauf des Bayer-Produkts Sulcotrion, das mit [30-40] % am Gesamtmarkt beteiligt ist. ACS erzielt das Gros ihres Marktanteils ([0-10] %) durch den Vertrieb von Bropyr, einem Syngenta-Produkt. Mittlerweile ist diese Vertriebsvereinbarung gekündigt worden. Das einzige weitere Produkt von ACS ist Isoxaflutol (Markenname: Merlin). Nach Schätzung der beteiligten Unternehmen werden auf diese im Jahre 2004 [60-70] % des belgischen Marktes entfallen. In einer späteren Stellungnahme wurde diese Zahl auf [30-40] % korrigiert. Dieser drastische Rückgang des Marktanteils im Vergleich zu 2000 ist nach Angaben der beteiligten Unternehmen durch einen Umsatzverlust von [...] und einen weniger günstigen Umsatz von [...] bedingt. 
(618) In den Niederlanden beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [10-20] %). Syngenta hat einen Marktanteil von [20-30] %. Bayer vertreibt nur Sulcotrion und ACS nach Kündigung der Vertriebsvereinbarung mit Syngenta für Bropyr nur noch Isoxaflutol (Markenname Merlin). Auf Bropyr entfielen im Jahre 2000 [10-20] % des Marktes. Die beteiligten Unternehmen erwarten für 2004 einen Anteil von [60-70] %. In einer späteren Stellungnahme wurde diese Zahl auf [30-40] % korrigiert. Als Grund für diesen Rückgang von [50-60] % im Jahre 2000 auf lediglich [30-40] % im Jahre 2004 wurde angeführt, dass der Marktanteil von [...] von [40-50] % auf lediglich [10-20] % absinken wird. Wie in Belgien ist der Hauptgrund für die Umsatzeinbußen von Sulcotrion von Bayer die Einführung eines ähnlichen, aber - laut Bayer - besseren Produkts durch Syngenta: mit der Bezeichnung Mesotrion. Dazu behauptet Bayer, dass sein Produkt Sulcotrion in den Niederlanden zwei behördlichen Beschränkungen unterliege und damit gegenüber Mesotrion im Nachteil sei. Die niederländischen Behörden beschränken den Einsatz von Wirkstoffen auf 1000 g pro ha. Da Sulcotrion in den Niederlanden eine höhere Dosis als Mesotrion erfordert (300 g gegenüber 100 g), kann Sulcotrion nicht so oft angewendet werden wie Mesotrion. Zweitens darf Sulcotrion nicht auf Böden mit einem pH-Wert von mehr als 6 angewendet werden. Bayer zufolge schließt dies die Verwendung von Sulcotrion bei 20-30 % der niederländischen Maiskulturen aus. 
(619) Allerdings machen sich die beiden Produkte auf der Ackerfläche, auf der Sulcotrion nicht verwendet werden kann, keine Konkurrenz. Daher kann der Umsatz mit Mesotrion auf dieser Fläche die Marktstellung von Sulcotrion nicht beeinträchtigen. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führt Bayer an, dass in den Niederlanden die Herbizide von Kundendienstmitarbeitern und nicht von den Landwirten selbst appliziert werden, um die Maisfelder unkrautfrei zu bekommen. Da diese Mitarbeiter große Flächen behandeln, würden sie das Produkt einsetzen, das überall zur Anwendung kommen kann, d. h. Callisto von Syngenta. Allerdings ist von diesen Kundendienstmitarbeitern keine Quantifizierung der Auswirkung eines solchen Produktwechsels vorgelegt worden. 
(620) Die Beschränkung auf 1000 g würde immer noch drei Anwendungen von Sulcotrion bei einer vollen Dosis (d. h. 300 g/ha) ermöglichen. Allerdings verwenden die Landwirte - wie sie selbst zugeben - in aller Regel Maisherbizide in einmaliger Anwendung und als Tankmischung aus zwei bis drei Produkten. Bei Anwendung in Mischungen wird die volle Dosis von Mikado normalerweise reduziert. Daher können bei keinem Produkt in einer normalen Saison 1000 g/ha erreicht werden. 
(621) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass das Bayer-Produkt Sulcotrion (Markenname Mikado), das Bayer im Jahre 2000 von Syngenta erworben hat, durch das neue Syngenta-Produkt Mesotrion (Markenname Callisto) voll ersetzt werden könnte. Somit kann nach Meinung der beteiligten Unternehmen davon ausgegangen werden, dass Syngenta in der Lage sein wird, seine Marktstellung mit der geplanten Markteinführung von Callisto in all denjenigen Mitgliedstaaten zu stärken, in denen es registriert werden soll, insbesondere in Belgien und den Niederlanden. Nach den Prognosen dieser Unternehmen wird Syngenta einen Marktanteil erzielen können, der mindestens so hoch ist wie der Marktanteil des fusionierten Unternehmens im Jahre 2004. 
(622) Mesotrion und Sulcotrion gehören beide zur gleichen Triketon-Chemie und sind daher auf dem gleichen Teilmarkt Konkurrenten. Aufgrund der Tatsache, dass beide Produkte aus der gleichen chemischen Quelle stammen, sind die biologischen Produktprofile sehr ähnlich. Bayer zufolge hat Mesotrion bei den meisten Unkräutern eine bessere Wirksamkeit. Obwohl Sulcotrion in der Regel oft eine bessere Bekämpfung der Ungräser bietet und Mesotrion eine bessere Bekämpfung einiger Unkräuter, scheint es kein echtes Leistungsgefälle zwischen beiden Präparaten zu geben. Infolge der geplanten Übernahme wird Bayer Zugang zu den Herbiziden von ACS (Foramsulfuron, Iodosulfuron, Isoxaflutol und Bromoxynil) erhalten, der vielfache Möglichkeiten für Mischungen mit Sulcotrion eröffnet, um eine Unkrautbekämpfung zu ermöglichen, die mindestens der von Callisto gleichkommt. 
(623) Angesichts der Tatsache, dass das Syngenta-Produkt erst im Jahre 2001 auf den Markt kam, sind die Mischungen noch in einer frühen Entwicklungsphase und werden daher nicht vor 2004 vermarktet. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Callisto in der Lage sein wird, einen solch dramatischen Umsatzeinbruch bei Sulcotrion auszulösen. Die beteiligten Unternehmen selbst sagen für Syngenta eine Steigerung von 8 % auf 15 % in Belgien und von 27 % auf 34 % in den Niederlanden voraus, was nicht genug wäre, um den erheblichen Verlust bei Sulcotrion von Bayer zu kompensieren. Allerdings wird die Einführung eines sehr ähnlichen Produkts mit einer fast identischen Wirkung durch Syngenta auf Bayer im Hinblick auf die Preisgestaltung einen gewissen Druck ausüben. 
(624) Darüber hinaus machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass BASF derzeit ein neues Produkt entwickelt. Allerdings wird dieses neue BASF-Produkt Tritosulfuron im Jahre 2003 in Verkehr gebracht und außerhalb von Deutschland keine größeren Umsätze bringen. Sein Marktanteil in Belgien und in den Niederlanden im Jahre 2004 wird unter [...%] liegen. Die beteiligten Unternehmen erklären ferner, dass BASF s-Dimethenamid erneut registriert, wodurch sich der Marktanteil der BASF weiter erhöhen dürfte. Allerdings ersetze s-Dimethenamid laut BASF lediglich das vorhandene Dimethenamid; dies sei ein notwendiger Schritt zur Verbesserung seines ökologischen Profils. Außerdem besitzt BASF Vertriebsrechte für Nicosulfuron, einen weiteren patentgeschützten Sulfonyl-Harnstoff, der der japanischen Firma ISK gehört, allerdings nur für einige Mitgliedstaaten. ACS hatte Vertriebsrechte für die drei Mitgliedstaaten Frankreich, Portugal und Spanien, die von der ISK mit Wirkung vom Sommer 2002 zurückgezogen wurden. 
(625) Wie von mehreren Marktteilnehmern berichtet, wird auch ACS mit neuen Produkten auf den Markt kommen. So werden ab 2002 von ACS die Präparate Foramsulfuron-Einzelwirkstoff und Foramsulfuron-Mischungen in Verkehr gebracht. [...] auf den Markt soll eine Kombination von Foramsulfuron und Iodosulfuron (Markenname MaisTer) kommen. Bei dem neuen Produkt handelt es sich um ein Breitband-Nachauflauf-Maisherbizid, das 45 Unkräuter mit einem Wirkungsgrad von über 90 % und zehn weitere mit einer Wirksamkeit zwischen 80 und 90 % vernichtet(29). Eine spezielle Stärke des neuen Produkts ist dessen sicherere Technologie auf Basis von Isoxadifen-Ethyl, die die Anwendung des Produkts in [...] Maissorten erlaubt. 
(626) Es sollte ferner beachtet werden, dass ACS zwei weitere eigene Substanzen hat, die noch Patentschutz genießen. Eine davon ist Isoxaflutol, ein Breitband-Maisherbizid, das zur neuen Kategorie der Herbizide gehört, die als Ixosazol bezeichnet werden, und noch bis zum [...] Patentschutz genießt. Es wird entweder als Einzelwirkstoff oder in Mischungen z. B. mit Aclonifen verkauft. ACS prognostiziert für 2004 einen Anstieg der Verkaufszahlen für Isoxaflutol sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden, [...]. Die andere Substanz ist Bromoxynil, eine recht alte Verbindung, die aber noch immer einige interessante Eigenschaften hat, wie z. B. das Fehlen jeder Unkrautresistenz. Diese Substanz hat seit Mitte der 80er Jahre keinen Patentschutz mehr, allerdings ist ACS Inhaber eines Patentes auf ein Mischpräparat bis zum [...]. 
(627) Neben Sulcotrion gründet sich das Mais-Herbizid-Portfolio von Bayer in der Hauptsache auf Flufenacet. Flufenacet birgt noch Wachstumspotenzial in sich. Es ist ein Vorauflauf- und frühes Nachauflauf-Graminizid, das als Grundlage für Mischungen verwendet wird. Die beiden Hauptmischungen von Bayer aus Flufenacet sind Flufenacet mit Metosulam ("Terano", Patentschutz bis [...]) und Atrazin ("Aspect", Patentschutz bis [...]). Bayer will Aspect auch in Belgien einführen. Bayer behauptet, dass ein Verbot von Atrazin in Europa die Verkaufszahlen für Aspect drücken würde. Allerdings wird Aspect in den Niederlanden nicht in Verkehr gebracht. Dazu kommt, dass ACS (und andere Wettbewerber mit guten Unkrautherbiziden für Maiskulturen) von einem Verbot von Atrazin in Europa profitieren könnte. Ein jeder solcher Gewinn durch ACS könnte zumindest mögliche Verluste aus dem Verkauf des Bayer-Präparats Aspect kompensieren. Dies wird unterstützt von [...]. 
(628) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Mais-Herbizide in Belgien und den Niederlanden herbeiführen würde. 
Kartoffelherbizide 
(629) Die Schätzung der beteiligten Unternehmen zum Gesamtwert des europäischen Kartoffelherbizidmarktes liegt bei 77 Mio. EUR. Die vier wichtigsten nationalen Kartoffelherbizid-Märkte sind Deutschland ([...]) Mio. EUR, Frankreich ([...] Mio. EUR), das Vereinigte Königreich ([...] Mio. EUR) und die Niederlande ([...] Mio. EUR). 
(630) Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass sie einen Marktanteil von [20-30] % (Bayer [10-20] %, ACS [0-10] %) an den EWR-Kartoffelherbizidmärkten insgesamt erreichen und damit hinter Syngenta mit [30-40] % und vor BASF ([10-20] %) und Du Pont ([0-10] %) liegen. In Griechenland erhielten die beteiligten Unternehmen [50-60] % (Bayer [30-40] %, ACS [20-30] %), in Portugal [40-50] % (Bayer [30-40] %, ACS [10-20] %) und in Schweden [70-80] % (Bayer [60-70] %, ACS [0-10] %) des Marktes. 
(631) Wenn die Herbizide in Vor- und Nachauflaufpräparate eingeteilt werden, kommt es zu einer Überschneidung nur bei Vorauflaufherbiziden, da ACS keine Nachauflauf-Präparate für Kartoffeln herstellt. Die hohen Marktanteile am Gesamtmarkt für Kartoffelherbizide ergeben sich zumeist aus der starken Position der beteiligten Unternehmen bei Vorauflaufherbiziden. Die beteiligten Unternehmen würden in diesem Segment Marktführer mit Marktanteilen von [50-60] % und mehr in folgenden Mitgliedstaaten: Finnland ([50-60] %), Griechenland ([50-60] %), Italien ([50-60] %), Portugal ([50-60] %) und Schweden ([80-90] %). Auf all diesen Märkten erreicht die Überschneidung mehr als [10-20] %. Außerdem wird prognostiziert, dass die Marktanteile in diesem Segment im Jahre 2004 bei über [50-60] % in Finnland ([50-60] %), in Griechenland ([50-60] %), in Italien ([50-60] %) und in Schweden ([70-80] %) bleiben und in den Niederlanden [50-60] % sowie in Spanien [40-50] % erreichen werden. Einen Rückgang auf [30-40] % wird nur für Portugal vorausgesagt. 
(632) Bayer ist auf dem Markt für Kartoffelherbizide mit zwei wichtigen eigenen Produkten vertreten: dem Graminizid Flufenacet und dem Breitband-Herbizid Metribuzin, die sowohl im Vor- als auch im Nachauflaufverfahren eingesetzt werden können. Metribuzin, das unter dem Markennamen Sencor vertrieben wird, hat keinen Patentschutz mehr und sieht sich dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt, so z B. in Deutschland durch FCS. Allerdings hat Bayer vor kurzem eine Mischung aus Metribuzin und Flufenazet unter den Markennamen Artist, Bastille und Cadou herausgebracht, die bis 2009 patentrechtlich geschützt ist. Dieses Produkt [...]. Für Deutschland prognostiziert Bayer beispielsweise für 2004 - nur drei Jahre nach der Markteinführung - einen Marktanteil von [10-20] %. [...] den gemeinsamen Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt für Kartoffelherbizide in Italien und Spanien. Für Italien prognostizieren die beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen Marktanteil im Jahre 2004 von [40-50] % (Bayer [30-40] %, ACS [10-20] %) - gegenüber [30-40] % im Jahre 2000. Die entsprechende Zahl für Spanien liegt bei [40-50] % (Bayer [30-40] %, ACS [0-10] %) - gegenüber [30-40] % im Jahre 2000. 
(633) In einer späteren Stellungnahme behauptet Bayer, dass die neue Mischung Flufenacet/Metribuzin gewissen Varietäten und Verwendungsbeschränkungen unterliegt und in Gebieten mit niedrigem Feuchtigkeitsgrad eine sehr begrenzte Wirksamkeit hat. Infolgedessen würde die neu patentierte Mischung den beteiligten Unternehmen keine deutliche Erweiterung ihres Portfolios bringen. Allerdings hätten diese 2004 auch ohne die neue Mischung einen Marktanteil von mehr als [40-50] % in Griechenland und Schweden. In Spanien würde nach Angaben der beteiligten Unternehmen die geminderte Umsatzprognose im Segment für Vorauflaufherbizide im Jahre 2004 [40-50] % und im Gesamtmarkt [30-40] % betragen. Außerdem wird Bayer 2004 das Präparat Metosulam für Kartoffeln auf den Markt bringen und damit seine Position weiter verbessern. 
(634) ACS hat zwei wichtige eigene Produkte: Linuron and Aclonifen. Beides sind Vorauflauf-Unkrautherbizide. Wie das Bayer-Produkt Metribuzin besitzen auch Linuron und Aclonifen keinen Patentschutz mehr. Sowohl das Bayer-Produkt Metribuzin als auch das ACS-Produkt Linuron haben im Zeitraum 1995-2000 erheblich an Umsatz eingebüßt - sogar mehr als die chemische Klasse als Ganzes. Aclonifen andererseits war in der Lage, das Ergebnis seiner Klasse insgesamt zu übertreffen(30). Dazu kommt, dass ACS als einziges Unternehmen eine erneute Zulassung von Aclonifen für 2004 beantragt hat. Es enthält außer [...] die Basischemikalie Trichlorbenzol. Deshalb wäre das fusionierte Unternehmen trotz fehlenden Patentschutzes in der Lage, zwei der wichtigsten Produkte auf dem Markt für Kartoffelherbizide zu kontrollieren. 
(635) Allen diesen Ländern gemeinsam ist, dass es sich um sehr kleine Märkte mit einem Gesamtwert von weniger als [...] handelt. Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen sind dies nur Sekundärmärkte, und die Preisgestaltung der in diese Märkte gelieferten Produkte erfolgt auf anderen räumlich relevanten Märkten und in anderen Pflanzensegmenten, in denen die Wirkstoffe auch verwendet werden können, in erster Linie in Gemüse. Dies gilt nach Aussage der beteiligten Unternehmen für Bayers Hauptprodukt Metribuzin, das unter dem Markennamen Sencor im Handel ist und auch als Nachauflaufherbizid und als Gemüseherbizid eingesetzt wird. Ähnliche Überlegungen gelten nach Ansicht der beteiligten Unternehmen für die von ACS vertriebenen Produkte. Sowohl Linuron, das unter dem Markennamen Afalon im Handel ist, als auch Aclonifen (Challenge) werden in der Hauptsache bei Gemüse verwendet und der Preis entsprechend der Wettbewerbssituation auf dem Gemüsemarkt festgelegt. 
(636) Diese Überlegungen gelten nur für Italien, Finnland und die Niederlande. In Italien verkauft Bayer über fünf Mal mehr Metribuzin für Gemüse- als für Kartoffelkulturen. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen am italienischen Markt für Gemüseherbizide liegt nur bei [10-20] %. In Finnland richtet sich ACS bei der Preisgestaltung nach seinen zwei Produkten Linuron und Aclonifen zum Einsatz in Gemüsekulturen, wo es wesentlich bessere Verkaufsergebnisse erzielt als bei Kartoffeln, aber nur einen Marktanteil von [20-30] % hat. Eine ähnliche Situation entsteht in den Niederlanden, wo ACS nur [20-30] % des Gemüseherbizidmarktes innehat und Bayer nicht aktiv ist. 
(637) Aus allen vorstehend genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zu einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Kartoffelherbizide in Griechenland, Portugal, Spanien und Schweden führen wird. 
Gemüseherbizide 
(638) Die Schätzung der beteiligten Unternehmen für den Gesamtwert des europäischen Gemüseherbizidmarktes liegt bei 105,8 Mio. EUR. Die drei größten nationalen Märkte für Gemüseherbizide sind Frankreich ([...] Mio. EUR), das Vereinigte Königreich ([...] Mio. EUR) und Spanien ([...] Mio. EUR). 
(639) Die beteiligten Unternehmen schätzen, dass sie [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %) am Gesamt-EWR-Markt für Gemüseherbizide noch vor BASF ([20-30] %), Syngenta ([10-20] %) und Dow ([0-10] %) erzielen. Auf nationaler Basis betrüge der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [40-50] % in Griechenland (Bayer [10-20] %, ACS [30-40] %), [50-60] % in Portugal (Bayer [20-30] % und ACS [30-40] %) und [40-50] % in Schweden (Bayer [10-20] %, ACS [30-40] %). Solche Marktanteile spiegeln die Stärke der beteiligten Unternehmen im Teilsegment von im Vorauflaufverfahren anzuwendenden Unkrautherbiziden wider. 
(640) Mit einem Marktwert von [...] sind die im Vorauflaufverfahren anzuwendenden Unkrautherbizide das wichtigste Segment des Gesamtmarktes für Gemüseherbizide. Mit einem Marktwert von [...] ist der griechische Markt für diese Unkrautherbizide relativ klein. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beläuft sich auf [40-50] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %). In Portugal erreicht dieser Anteil einen Wert von [70-80] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [40-50] %). Auf BASF entfallen [10-20] %, auf Dow [0-10] % und auf Syngenta [0-10] % des Marktes. Laut Schätzung der beteiligten Unternehmen dürfte ihr gemeinsamer Marktanteil zwar sinken, aber im Jahre 2004 immer noch bei [50-60] % liegen. Mit einem Marktwert von lediglich [...] ist der schwedische Markt einer der kleinsten nationalen Märkte. Dort beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [60-70] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [40-50] %). Bayer vertreibt auf diesem Markt nur ein Produkt, Propyzamid (Kerb) von Dow. Zu den Wettbewerbern gehören BASF ([0-10] %), Dow ([0-10] %), Syngenta ([0-10] %) und eine Reihe nationaler Firmen, die zusammen einen Marktanteil von [10-20] % auf sich vereinen. 
(641) Bayer ist auf dem Markt für Gemüseherbizide nur in sehr beschränktem Maße aktiv; auf dem EWR-weiten Markt hält das Unternehmen einen Marktanteil von [0-10] %. Bayer bietet hier lediglich ein eigenes Produkt - Metribuzin - an, das unter dem Markennamen Sencor gehandelt wird. Das Patent für Metribuzin ist abgelaufen. Alle anderen Produkte sind solche von Drittherstellern. Daher machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass ein großer Teil des Anteils von Bayer am Markt für Gemüseherbizide von Drittanbietern kontrolliert wird. Allerdings besitzt Bayer für einige dieser Produkte ein langfristiges Alleinvertriebsrecht, was bedeutet, dass Bayer die Kontrolle über das Produkt hat. 
(642) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass die meisten für die Formulierung von Gemüseherbiziden verwendeten Wirkstoffe nicht mehr unter Patentschutz stehen, so dass auf fast allen nationalen Märkten ein Wettbewerb durch Generikahersteller vorherrscht. Allerdings ist das wichtigste ACS-Produkt Aclonifen nicht mehr patentgeschützt und immer noch ein sehr erfolgreiches Produkt. In Frankreich entfallen darauf [10-20] %, in Deutschland - einem der fünf von ihrer Größe her wichtigsten Märkte - sogar [20-30] % des Marktes. ACS ist die einzige Firma, die Aclonifen zur erneuten Zulassung angemeldet hat. Außerdem hat ACS [...] die Basischemikalie Trichlorbenzol. Daher wird es für dieses Produkt keinen Wettbewerb durch Generikaanbieter geben. 
(643) Darüber hinaus erklären die beteiligten Unternehmen, dass der Markt für Gemüseherbizide ein breites Spektrum von Produkten umfasst, die - mit Ausnahme einiger alter Produkte mit dem Status von Verbrauchsartikeln - vorwiegend bei anderen Kulturen wie Getreide und Kartoffeln eingesetzt werden. Die Tatsache, dass die gleichen Produkte bei mehreren Kulturen eingesetzt werden, könnte bedeuten, dass es für Bayer und ACS schwierig wäre, eine Preisdiskriminierung gegenüber Gemüseanbauern zu betreiben. Allerdings wird keines der von den beteiligten Unternehmen hergestellten Produkte bei Getreide eingesetzt, und Aclonifen kommt bei Sonnenblumen in Griechenland in geringerem Maße zur Anwendung als bei Gemüse. Was Kartoffeln angeht, so würden die beteiligten Unternehmen auch auf dem Markt für Kartoffelherbizide in genau den gleichen drei Ländern - Griechenland, Portugal und Schweden - eine beherrschende Stellung erzielen. Der einzige Fall, auf den dieses Argument zutrifft, ist das Produkt Dinitramin ("Cobex"), das von ACS für Wacker Chemie in Griechenland vertrieben wird. Dinitramin wird in erster Linie bei Baumwolle eingesetzt, einer Kultur, bei der die beteiligten Unternehmen keine beherrschende Marktstellung erzielen würden. Außerdem wird Dinitramin seine Zulassung zur Verwendung bei Gemüse nach 2003 verlieren. Somit würde das Zusammenschlussvorhaben in Griechenland keine beherrschende Marktstellung herbeiführen. 
Schlussfolgerung zu Gemüseherbiziden 
(644) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in Portugal und Schweden auf dem Markt für Gemüseherbizide eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. 
Baumwoll-Erntehilfsmittel 
(645) Zu den Baumwoll-Erntehilfsmitteln gehört eine Gruppe von Produkten, die für die Vereinfachung der Ernte gedacht sind. In Bezug auf ihr spezifisches Einsatzgebiet und ihre chemischen Eigenschaften werden Erntehilfsmittel in drei verschiedene Produktgruppen unterteilt. Zur ersten Gruppe gehören Entlaubungsmittel, die die Ernte dadurch erleichtern, dass sie die Blätter ohne negative Auswirkungen auf die Ernte selbst abtöten. Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Samenkapselöffner, die gezielt die Samenkapseln aller Baumwollpflanzen gleichzeitig öffnen. Die dritte Gruppe von Erntehilfsmitteln schließlich umfasst Wiederaufwuchsbekämpfungsmittel, die das Nachwachsen von Unkraut beispielsweise nach unerwarteten Regenfällen verhindern. Da im Gegensatz zu selektiven Herbiziden Baumwoll-Erntehilfsmittel nicht dafür vorgesehen sind, das Wachstum der Pflanzen und deren Entwicklung beeinträchtigende Unkräuter zu bekämpfen oder zu verringern, sondern lediglich die Ernte vereinfachen sollen, stellen sie einen von Herbiziden getrennten sachlich relevanten Markt dar. 
(646) Griechenland und Spanien sind die einzigen Länder, in denen beide Unternehmen agieren. In Griechenland beläuft sich der gemeinsame Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [60-70] %). In Spanien beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [90-100] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [80-90] %). Bayer erzielt seinen gesamten Umsatz mit dem Produkt DEF auf Tribufosbasis, das nur als reines Entlaubungsmittel bei Baumwolle eingesetzt werden kann. Nach Aussage der beteiligten Unternehmen wird der Wirkstoff Tribufos gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates nicht wieder zugelassen, so dass das Produkt spätestens 2003 ausläuft. ACS vertreibt Dropp 50 WP, das aus Thidiazuron und dem Produkt Finish auf Ethephon- und Cylanilidbasis besteht. Dropp 50 WP wird sowohl als Wiederaufwuchs-Bekämpfungsmittel als auch als Entlaubungsmittel verwendet. Daher besteht eine Überschneidung bei Entlaubungsmitteln für Baumwolle, obwohl diese höchstwahrscheinlich nicht von langer Dauer ist. 
(647) Die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen haben bestätigt, dass die Kunden bei Entlaubungsmitteln praktisch keine Alternative zu den Produkten der beteiligten Unternehmen haben. Lediglich ein neues Produkt wird auf diesem Markt eingeführt. FMC will sein Herbizid Carfentrazon als Entlaubungsmittel für Baumwolle registrieren lassen. Bei dem Produkt von FMC handelt es sich um ein echtes Herbizid, dass die Pflanze abtötet. Hingegen beruhen Dropp und DEF auf einer hormonalen Wirkungsweise (hormonales Entlaubungsmittel). Als wichtige Folge ergibt sich, dass Baumwolle als perennierende Kultur nach der Behandlung mit einem Herbizid bei günstigen Witterung (Feuchtigkeit) wieder zu wachsen beginnt, wodurch sich die weißen Fasern während der Ernte verfärben, was bei einem Hormonpräparat nicht der Fall ist. FMC beabsichtigt, sein Produkt in Spanien 2002 und in Griechenland 2003 auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen geht von einem Marktanteil in Höhe von [...%] in Spanien und [...%] in Griechenland im Jahre 2004 aus. Dadurch würde sich die Marktposition der beteiligten Unternehmen 2002 und 2003, den beiden letzten Jahren, in denen laut Bayer eine Überschneidung vorliegt, auf einen Stand verringern, der dennoch über [70-80] % läge. 
(648) Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens zu einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Entlaubungsmittel für Baumwolle in Griechenland und Spanien führen würde. 
Allgemeine Schlussfolgerung zu Herbiziden 
Im Hinblick auf Herbizide ist die Kommission zu der Überzeugung gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben bei Rübenherbiziden (außer Nachauflaufgramiziden) eine beherrschende Marktstellung in der gesamten EU, bei Getreideherbiziden in Belgien, Deutschland und Schweden, bei Maisherbiziden in Belgien und den Niederlanden, bei Kartoffelherbizide in Griechenland, Portugal, Spanien und Schweden, bei Gemüseherbiziden in Portugal und Schweden und bei Baumwoll-Entlaubungsmittels in Griechenland und Spanien begründet. 
D. LANDWIRTSCHAFTLICHE FUNGIZIDE 
(649) Sowohl Bayer als auch ACS sind im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Fungiziden aktiv. Fungizide werden eingesetzt, um den Verderb von Pflanzen und pflanzlichen Produkten durch Pilze und Schimmel vor und nach der Ernte zu verhindern. Fungizide sind Mittel, die für die Bekämpfung von insbesondere durch Pilze hervorgerufenen Pflanzenkrankheiten eingesetzt werden. Die Krankheiten, von denen eine Kultur befallen wird, hängen von der in dem betreffenden Jahr angepflanzten Sorte, den Witterungsverhältnissen und der Pflege der Kultur ab. Die Sorte bestimmt die Anfälligkeit der Kultur gegenüber Krankheiten wie dem Echten Mehltau, Rost, der Septoria-Blattfleckenkrankheit und der Augenfleckenkrankheit. Die Witterung wirkt sich auf die Art und Intensität des Befalls aus. Mit guter Pflege der Kultur ist es möglich, das Risiko, dass sich bestimmte Krankheiten entwickeln, zu verringern. So vermindert beispielsweise eine richtige Fruchtfolge oder das Pfluegen die Gefahr der Herausbildung bestimmter Krankheiten. 
(650) Infolge dieser komplizierten Umstände wählt ein Landwirt in der Regel ein Spritzprogramm, das er hinsichtlich Intensität und Art der Wirkstoffe in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen und der Anfälligkeit der Kultur einsetzt. Diese Entscheidung können Händler, Sachverständige und Beamte der Mitgliedstaaten beeinflussen, die über gute Kenntnisse der Krankheiten und deren Epidemiologie sowie der besten Fungizide für die Bekämpfung dieser Krankheiten in Abhängigkeit vom prognostizierten Ausbruch (protektive Bekämpfung) oder dem Vorhandensein der Krankheit in der Kultur (kurative Bekämpfung) verfügen. 
(651) Liegen mehrere Krankheiten vor und können diese nicht durch einen einzelnen Wirkstoff unter Kontrolle gebracht werden, so greift der Landwirt entweder auf die Tankmischmethode zurück oder verwendet eine Formulierung, die eine Mischung mehrerer Wirkstoffe enthält. Da wegen der unterschiedlichen Witterungsverhältnisse in den einzelnen Jahreszeiten unterschiedliche Krankheiten auftreten, kommen unterschiedliche, dem jeweiligen Krankheitsbefall angepasste Erzeugnisse zum Einsatz. 
(652) Der Landwirt, oftmals geleitet von den Ratschlägen örtlicher Sachverständiger und von Empfehlungen solcher Gremien wie dem FRAC (Fungicide Resistance Action Committee), wird auch versuchen, das Entstehen von Resistenz gegenüber bestimmten Wirkstoffen zu verhindern, indem er zwischen Wirkstoffen verschiedener chemischer Kategorien während der Saison wechselt und/oder diese miteinander kombiniert, wenn die gleiche Krankheit über lange Zeit anhält und sich eine Mehrfachanwendung erforderlich macht. Mitunter besteht lokal unter den Krankheitserregern Resistenz gegenüber bestimmten Wirkstoffklassen, so dass der Landwirt Wirkstoffe einsetzen muss, die gegen diese Erregerpopulation wirksam sind. 
(653) Viele Unternehmen unterscheiden zwischen "systemischen" Fungiziden auf der einen Seite und "Kontakt-" oder "nicht systemischen" Fungiziden auf der anderen. Obgleich bislang offenbar keine generell akzeptierte Bestimmung dieser Begriffe vorgenommen worden ist, besteht über deren allgemeine Bedeutung weitgehend Einigkeit. Systemische Fungizide "bewegen" sich in der Pflanze, während Kontaktfungizide auf der Oberfläche bleiben, auf die sie gespritzt wurden. Somit sind systemische Fungizide in der Lage, Pathogene zu erreichen, die sich im Blattgewebe befinden, wo Kontaktfungizide nicht wirksam werden können. Allgemein gesagt, haben die meisten systemischen Erzeugnisse daher eine kurative Wirkung, während Kontaktpräparate im Wesentlichen als Protektans ("präventiv") wirken, bevor eine Infektion erfolgt. Protektanzien sind meist im unteren Preissegment angesiedelt, während mit systemischen Produkten aufgrund ihrer zuverlässigeren Wirkung nach der Infektion gewöhnlich höhere Preise erzielt werden. Kontaktfungizide sind in der Regel ältere (oftmals anorganische) chemische Verbindungen, für die kein Patentschutz mehr besteht und die von vielen Wettbewerbern vertrieben werden. Systemische Fungizide sind häufiger die Domäne von Unternehmen mit eigenen FuE-Kapazitäten. Die beiden Arten von Fungiziden werden vielfach gemeinsam zur Bekämpfung von Resistenz eingesetzt. Die Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen Auswirkung des Zusammenschlussvorhabens richtet sich insbesondere auf das Segment der neueren, meistens systemischen Fungizide. 
(654) Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge betrug im Jahre 2000 der Wert des Fungizidmarktes im EWR 2,246 Mrd. EUR. Der Umsatz von Bayer auf dem Fungizidmarkt der EU lag 2000 bei [...] EUR; der entsprechende Umsatz von ACS bei [...] EUR. 
D.1. Sachlich relevante Märkte 
(655) Die beteiligten Unternehmen folgen dem von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis verfolgten Ansatz, dass nämlich eine Bewertung des Fungizidsektors nach Kulturen ein geeigneter Ausgangspunkt sei, da die verschiedenen Pflanzen unterschiedliche (wenn auch sich teilweise überlappende) Krankheitsmuster aufweisen. Die in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis durchgeführte Marktuntersuchung zeigte jedoch, dass auch in Betracht gezogen werden könnte, die Märkte voneinander unter Bezugnahme auf eine bestimmte Krankheit abzugrenzen. Die Marktuntersuchung im vorliegenden Fall hat grundsätzlich bestätigt, dass eine Bewertung nach Kulturen einen geeigneten Ausgangspunkt darstellt. Von vielen befragten Unternehmen wurde ferner die Notwendigkeit betont, bei der Untersuchung der Auswirkung des Zusammenschlussvorhabens auf den Wettbewerb im Fungizidsegment die verschiedenen Krankheiten zugrunde zu legen. Bei den meisten Märkten ist es jedoch für die Entscheidung in dieser Sache nicht erforderlich, diese auf der Grundlage der Krankheiten noch weiter voneinander abzugrenzen. 
(656) Von dieser Schlussfolgerung werden nur die Fungizide zur Anwendung in Rebkulturen ausgenommen. In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis gelangte die Kommission zu der Überzeugung, dass der Markt für Rebkulturfungizide gesondert von anderen Fungiziden, die in Obst und Nüssen angewandt werden, bewertet werden müsse und nach den wichtigsten bei Rebkulturen auftretenden Krankheiten aufzuteilen sei. Fungizide für Falschen Mehltau, Echten Mehltau und Grauschimmel/Botrytis müssten als getrennte Märkte betrachtet werden. Im vorliegenden Fall schließen sich die beteiligten Unternehmen in ihrer Notifizierung dieser Definition des Marktes an. Die Mehrheit der befragten Unternehmen in der Marktuntersuchung der Kommission unterstützt den Ansatz, Rebkulturfungizide in drei sachlich relevante Märkte aufzuteilen. Daher behält die Kommission die Marktdefinition aus dem Zusammenschlussverfahren in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis bei und erklärt, dass getrennte Märkte für Präparate zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Echtem Mehltau und Botrytisfäule in Rebkulturen bestehen. 
(657) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis fand die Kommission auch deutliche Hinweise darauf, dass es einen getrennten Markt für Getreidefungizide auf der Basis von Strobilurinen gibt. Strobilurine sind Formulierungen, die einen Wirkstoff der chemischen Klasse der Strobilurine enthalten. Strobilurine kamen 1996 auf den Markt und können bei einer Vielzahl von Kulturen weltweit eingesetzt werden. In Europa wurden Strobilurine in erster Linie für den Schutz von Getreide- und Rebkulturen eingeführt. ACS befasst sich nicht mit der Herstellung von Fungiziden auf Strobilurin-Basis und wird auch in den nächsten Jahren voraussichtlich keine Fungizide auf Strobilurin-Basis auf den Markt bringen. Bayer hat vor kurzem die Strobilurin-Produktlinie FLINT von Novartis erworben (im Ergebnis der Verpflichtungserklärungen in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis). Aufgrund der Tatsache jedoch, dass für Fungizide auf Strobilurin-Basis, die von Bayer vermarktet werden, in den meisten EU-Mitgliedstaaten noch Zulassungsverfahren laufen, ist die Stellung von Bayer in diesem Marktsegment im Vergleich zu seinen wichtigsten Wettbewerbern, BASF und Syngenta, weiterhin relativ schwach. Daher vertreten die beteiligten Unternehmen den Standpunkt, dass noch nicht geklärt ist, ob die Strobilurine einen getrennten sachlich relevanten Markt bilden. 
(658) Da in der vorliegenden Sache eine Überschneidung ausschließlich im Segment der Fungizide auf Basis der Nicht-Strobilurine besteht, lautet die Frage hinsichtlich der Marktdefinition an dieser Stelle, ob Fungizide auf Basis der Nicht-Strobilurine einen getrennten relevanten Markt darstellen oder zum Gesamtmarkt für Getreidefungizide gehören. Der einzige nationale Markt, auf dem wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Marktabgrenzung bestehen, ist Italien, wo nach Aussage der beteiligten Unternehmen nur nicht-strobulinhaltige Fungizide vertrieben werden. Zum Zwecke dieses Beschlusses muss daher nicht entschieden werden, ob Nicht-Strobilurine einen getrennten sachlich relevanten Markt darstellen. 
(659) Was Obst und Nüsse anbelangt, so haben mehrere befragte Unternehmen während der Marktuntersuchung der Kommission erklärt, dass ein getrennter Markt für Erdbeerfungizide in Schweden in Betracht gezogen werden sollte. Diese befragten Unternehmen machen geltend, dass die beteiligten Unternehmen als Einzige Fungizide besitzen, die in Schweden für Krankheiten bei Erdbeeren zugelassen sind. Die beteiligten Unternehmen haben keine Beweise darüber vorgelegt, dass in Schweden auch noch andere Produkte als Erdbeerfungizide zugelassen sind. Daher wertet die Kommission Erdbeerfungizide als getrennten relevanten sachlichen Markt in Schweden. 
D.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
Allgemeine Überlegungen 
(660) Auf nationaler Ebene überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei einer Vielzahl von Kulturen und Mitgliedstaaten. Nach den Informationen in der Anmeldung sind 69 Fungizidmärkte betroffen. Aufgrund der Untersuchung kommt die Kommission zu der Feststellung, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens eine beherrschende Stellung auf 19 nationalen Märkten begründen oder stärken würde. Diese Märkte werden nachfolgend detailliert untersucht. 
(661) Hinsichtlich der anderen betroffenen Märkte ist die Kommission der Ansicht, dass keine wettbewerbsrechtlichen Probleme entstehen. Bei all diesen Märkten ist die Kommission aus einem oder mehreren der folgenden Gründe zu diesem Schluss gekommen: 
(662) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering. Es kommt zu keiner Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Unternehmen, entweder weil der Marktanteil falsch zugeordnet wurde oder die Überschneidung aus anderen Gründen verschwunden ist. Die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und die Struktur des Marktes wird wahrscheinlich von dem Vorhaben überhaupt nicht berührt, da die preislichen Anreize für die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht berührt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktstellung stark überschätzt, und es gibt starke Wettbewerber, die eine funktionierende Wettbewerbssituation am Markt bewirken könnten. Von Wettbewerbern eingeführte neue Produkte könnten in naher Zukunft durchaus zu einem deutlichen Wettbewerb mit den Produkten der beteiligten Unternehmen führen. 
(663) Die von der Kommission vorgenommene Analyse der Märkte, auf denen wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, lautet wie folgt: 
a) Getreidefungizide 
(664) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis beschrieb die Kommission die verschiedenen Getreide befallenden Krankheiten sowie die zu ihrer Bekämpfung verwendeten Wirkstoffe. Der größte Teil dieser Beschreibung trifft noch zu. 
(665) Die beiden wichtigsten Getreidekulturen sind Weizen und Gerste. Auf sie entfallen etwa 87 % der gesamten Getreideanbaufläche in der EU und etwa 95 % des Verbrauchs an Getreidefungiziden. Weizen wird vornehmlich von Augenfleckenkrankheit, Echtem Mehltau, Braunrost, Streifenrost, Septoria-Blattfleckenkrankheit und Septoria-Spelzenbräune sowie Ährenfusariose befallen. Die wichtigsten Krankheiten bei Gerste sind Augenfleckenkrankheit, Echter Mehltau, Gerstenzwergrost, Netzfleckenkrankheit und Blattfleckenkrankheit oder Brand. 
(666) Jeder Wirkstoff besitzt gegenüber einer bestimmten Krankheit in einer Getreideart eine typische Wirksamkeit, nach der sich die Entscheidung des Landwirts richtet. Die Wirkung einer Substanz kommt in der Wirksamkeit, mit der sie die Krankheit verhindern bzw. heilen kann, sowie der Dauer des Schutzes (bei kurativen Stoffen ist dies der maximale Zeitraum, während dessen die Krankheit in der Kultur bereits vorhanden ist, das Fungizid jedoch in der Lage ist, eine Heilung zu bewirken; bei protektiven Substanzen ist dies der maximale Zeitraum des verbleibenden Schutzes) zum Ausdruck. Zu den weiteren Faktoren, die dabei berücksichtigt werden, zählt die Eignung des Produkts, mit anderen Produkten, die andere Wirkstoffe enthalten, im Spritzbehälter des Landwirts gemischt zu werden. 
(667) Die gegenwärtig als Getreidefungizide eingesetzten Wirkstoffe gehören im Wesentlichen zu drei verschiedenen chemischen Klassen. Die Morpholine sind dabei die älteste, 1969 auf den Markt gebrachte Klasse. Sie werden in erster Linie gegen Echten Mehltau eingesetzt und sind daher weiterhin Bestandteil moderner Mischungen. Ihre Wirkung ist kurativer Natur. 1976 wurden Wirkstoffe der chemischen Klasse der Triazole eingeführt. Gegenwärtig befinden sich etwa 15 Wirkstoffe dieser Klasse auf dem Markt, von denen einige erst in den letzten Jahren eingeführt wurden. Ihre Hauptstärke liegt in der Bekämpfung von Septoria, Rost und Fusarium. Die jüngste erst 1996 eingeführte chemische Klasse, die Strobilurine, kombiniert ein breites Wirkspektrum (Echter Mehltau, Rost, Septoria) mit einer Erhöhung der Ernteerträge. Neben diesen drei Klassen gibt es noch einige andere Wirkstoffe, von denen Cyprodinil am wichtigsten für die Bekämpfung der Augenfleckenkrankheit und Quinoxyfen die wirksamste Substanz gegen den Echten Mehltau ist. 
(668) Aufgrund ihrer hervorragenden Wirksamkeit ersetzen Fungizide auf Basis von Strobilurinen in zunehmendem Maße nicht-strobilurinhaltige Fungizide. Nach Schätzungen von Bayer belief sich im Jahre 2000 der Umsatz im Strobilurin-Segment im EWR insgesamt auf 443,4 Mio. EUR; der Marktwert der nicht-strobilurinhaltigen Fungizide betrug im gleichen Zeitraum 451,4 Mio. EUR. 2004 werden nach Schätzungen der beteiligten Unternehmen auf das Strobilurin-Segment 558,5 Mio. EUR entfallen, während der Umsatz im Nicht-Strobilurin-Segment voraussichtlich auf 350,4 Mio. EUR zurückgehen werden. ACS befasst sich nicht mit der Herstellung von strobilurinhaltigen Fungiziden und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich auch keine Fungizide auf Basis der Strobilurine auf den Markt bringen. In einem Markt für Strobilurine würde es daher auch keine Überschneidung der Aktivitäten der beteiligten Unternehmen geben. 
Ein Gesamtmarkt für Getreidefungizide 
(669) In den Getreidefungizidmärkten insgesamt (Fungizide auf Strobilurin- und Nicht-Strobilurin-Basis) wird nach Aussagen der beteiligten Unternehmen das Vorhaben zu einem gemeinsamen Marktanteil von mehr als 25 % lediglich auf einem nationalen Markt, nämlich Italien, führen. Da es sich bei den Umsätzen der beteiligten Unternehmen in diesem Land um rein nicht-strobilurinhaltige Fungizide handelt, werden die Auswirkungen des Vorhabens auf den Wettbewerb unter der Annahme eines Marktes für nicht-strobilurinhaltige Fungizide für Getreide betrachtet, und der Gesamtmarkt für Getreidefungizide nicht weiter bewertet. 
Ein Markt für nicht-strobilurinhaltige Getreidefungizide 
(670) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im EWR [20-30] % (Bayer [10-20] %, ACS [10-20] %) betragen würde. Auf Syngenta würden [30-40] %, auf BASF [20-30] %, auf DuPont [0-10] % und auf Dow [0-10] % entfallen. Die wichtigsten von den beteiligten Unternehmen vertriebenen Wirkstoffe sind Tebuconazol und Spiroxamin (Bayer) sowie Fluquinconazol, Bromuconazol und Prochloraz (ACS). Diese Wirkstoffe werden entweder pur oder in Mischungen mit anderen Wirkstoffen verkauft. Bei Tebuconazol, Fluquinconazol, Bromuconazol und Prochloraz handelt es sich um Triazole, während Spiroxamin ein morpholinähnliches Produkt mit einer guten Wirksamkeit gegen Echten Mehltau ist. 
(671) Mehrere Marktteilnehmer haben darauf hingewiesen, dass Bayer gegenwärtig ein neues Triazol entwickelt, das angeblich eine sehr gute Wirksamkeit gegen eine Reihe von Krankheiten einschließlich Augenfleckenkrankheit und Fusarium besitzt. Laut Entscheidung der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis ist Prochloraz von ACS gegenwärtig das Triazol mit der besten Wirksamkeit gegen die Augenfleckenkrankheit, wobei das Bromuconazol von ACS an zweiter Stelle folgt. 
(672) Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Übereinstimmung dahingehend zu bestehen scheint, dass unter den nicht-strobilurinhaltigen Fungiziden für Getreide das Triazol Epoxiconanzol von BASF die besten Verkaufszahlen erreicht. Laut Aussage eines Marktteilnehmers entfallen EU-weit allein auf Epoxiconazol 48 % des gesamten Umsatzes von in Getreide eingesetzten Triazolen. Entsprechend dieser Quelle ist Tebuconazol von Bayer als das in der ganzen Welt absatzstärkste Triazol (für alle Kulturen) mit etwa 16 % die Nummer 2 auf dem Getreidemarkt der EU. Nach Schätzungen der gleichen Quelle beläuft sich der Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen bei Triazolen auf ungefähr 27 % des EU-Marktes. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass das neue Triazol von Bayer so erfolgreich sein wird, dass das neu gebildete Unternehmen generell die führende Stellung von BASF im Triazol-Segment ernsthaft gefährden kann. Ferner sei daran erinnert, dass der Nicht-Strobilurin-Markt durch die Strobilurine ständig unter Druck gerät, die Erstere auf den meisten Märkten zum Teil ersetzen. Da durch die Marktuntersuchung bestätigt wurde, dass die beteiligten Unternehmen in den meisten Mitgliedstaaten keinen Anteil am Markt (oder Marktanteilzuwächse) in einer Höhe haben, die im Normalfall als besorgniserregend angesehen würde, beschränken sich die verbleibenden Bedenken allein auf den Mitgliedstaat Italien, bei dem es sich zufällig auch noch um einen der Mitgliedstaaten handelt, in denen nach Ansicht der beteiligten Unternehmen keine Umsätze mit Strobilurinen erzielt werden. Daher ruft eine starke Marktstellung im italienischen Nicht-Strobilurin-Markt mehr Bedenken hervor als eine solche Stellung auf Märkten, auf denen Strobilurine im Vormarsch sind. 
(673) In Italien schätzen die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [30-40] % (Bayer [10-20] %, ACS [10-20] %), wobei Syngenta ([30-40] %), BASF ([10-20] %) und DuPont ([0-10] %) die führenden Wettbewerber sind. Die Marktuntersuchung hat die Schätzungen der Unternehmen hinsichtlich ihres Marktanteils nicht bestätigt. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen dürfte bei etwa [50-60] % liegen(31). Es hat sich ferner gezeigt, dass ihr Marktanteil beträchtlich höher ist als der jedes anderen Marktteilnehmers. 
(674) Bayer vertreibt die Wirkstoffe Triadimenol unter dem Markennamen Bayfidan, Triadimenol als Mischung mit Tebuconazol unter dem Markennamen Matador und Tebuconazol unter dem Markennamen Folicur. ACS vertreibt hauptsächlich das Produkt Stanza mit den Wirkstoffen Prochloraz und Fenpropimorph. 
(675) Italien ist eine Besonderheit, weil Fungizide für Getreide einen recht kleinen Markt darstellen. Hier werden Fungizide nicht im gleichen Maße eingesetzt wie in Nordeuropa. Der Anbau erfolgt extensiver als in Nordeuropa, so dass die Erträge bedeutend niedriger ausfallen. Infolge des wärmeren Klimas treten weniger Krankheiten auf, so dass der Fungizidmarkt auch keine so erhebliche Rolle spielt. Dementsprechend stehen in Italien weniger Produkte zur Verfügung als beispielsweise auf dem wesentlich größeren französischen Markt. Da es sich vielfach um große Anbauflächen handelt, ist die Kosteneindämmung für den italienischen Getreideproduzenten von überragender Bedeutung. Auf den Markt gebrachte hochwertige neue Produkte werden somit dort nicht so leicht angenommen wie auf anderen westeuropäischen Getreidemärkten. Die meisten Marktteilnehmer stimmen darin überein, dass es sich in Italien um einen Nicht-Strobilurin-Markt handelt. Wie angeführt wurde, ist in Italien Hartweizen die Hauptgetreideart. Die hauptsächlich auftretende Krankheit sei die Fusariose, gegen die weder Strobilurine noch das absatzstarke Triazol von BASF, Epoxiconazol, Wirkung zeige. Das erklärt auch, weshalb teure Produkte wie Strobilurine in Italien praktisch nicht verwendet werden und BASF offenbar weder Epoxiconazol noch sein Strobilurin Krexomim Methyl für Getreide in Italien hat anmelden lassen(32). Offensichtlich ist in naher Zukunft keine wesentliche Produkteinführung für diesen Markt vorgesehen. So dürfte der Eindruck bestehen bleiben, dass sich die wichtigsten Produkte und ein sehr großer Teil des Marktes im Besitz der beteiligten Unternehmen befinden. 
(676) Angesichts der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen zusammen beträchtlich stärker als ihre größten Wettbewerber sind und es keinen neuen starken Wettbewerber in nächster Zukunft geben wird, ist die Kommission der Überzeugung, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Italien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Getreidefungizide begründen oder stärken würde. 
b) Fungizide für Obst und Nüsse 
(677) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass der Markt für Obst und Nüsse ein relativ breites Produktsortiment umfasst, zu dem insbesondere ältere Fertigprodukte wie Kupferpräparate und Dithiocarbamate (Mancozeb, Ziram und Thiram) gehören. Sie führen an, es gebe eine Vielzahl von Generikaanbietern vor allem in den wichtigsten Obstanbauländern (Spanien, Italien und Frankreich), die leicht einen Ersatz für die Produkte der beteiligten Unternehmen liefern und auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der führenden Hersteller reagieren können. Die beteiligten Unternehmen vertreten den Standpunkt, dass man nicht davon ausgehen kann, dass diese Fertigprodukte vollständig durch neue strobilurinhaltige Fungizide oder andere innovative Formulierungen ersetzt werden können. Um die Gefahr der Resistenzentwicklung zu verringern, dürfen Obst und Nüsse nach Aussage der beteiligten Unternehmen nur begrenzt mit strobilurinhaltigen Fungiziden und anderen Produkten mit gezielter Wirkung behandelt werden. Daher argumentieren die Unternehmen, dass sich selbst die Einführung neuer Produkte wie strobilurinhaltiger Fungizide (Trifloxystrobin von Bayer oder Pyraclostrobin von BASF) nur in gewissem Maße auf den Obst- und Nussmarkt auswirken wird. 
(678) Im Hinblick auf die Stellung der Generikahersteller sind die befragten Unternehmen der Meinung, dass die älteren Fertigprodukte nicht vollständig durch neuere Produkte ersetzt werden. Sie führen auch an, dass die älteren Produkte die Präparate der beteiligten Unternehmen "nicht so leicht ersetzen" können. Einer der Befragten stellte die Frage, weshalb die beteiligten Unternehmen Millionen von Dollar für die Forschung zur Produktentwicklung ausgeben sollten, wenn sich die neuen Erzeugnisse nicht wesentlich von den vorhandenen unterscheiden und vor allem nicht anders als die alten Grundprodukte sind. Es stimmt allerdings, dass die Anwendung älterer Produkte dieser Art in Südeuropa weit verbreitet ist. Auf Nordeuropa trifft das nicht im gleichen Maße zu, und die beteiligten Unternehmen haben in der Tat gemeinsam eine sehr starke Marktposition in einigen nordeuropäischen Ländern inne. 
(679) Im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission befragte Unternehmen führen an, dass die Stellung der beteiligten Unternehmen in naher Zukunft durch die Einführung des Produkts "Flint" von Bayer (Trifloxystrobin) gestärkt wird. Die Stärkung der Position erfolgt im Zusammenwirken mit den bereits vorhandenen Produkten Scala (Pyrimethanil), Vision (Pyrimethanil und Fluquinconazol), Folicur (Tebuconazol) und Euparen (Dichlofluanid). Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich das von Bayer neu entwickelte Botrytizid Teldor (Fenhexamid) noch im Stadium der Marktdurchdringung befindet und die Marktpräsens der Unternehmen fördert. Ein einzigartiges Verkaufsargument für Teldor sei die äußerst kurze Sperrfrist von lediglich null bis drei Tagen bei verschiedenen Obstkulturen. Diese Vielzahl von Fungiziden stelle ein umfassendes Produktsortiment mit unterschiedlichen Wirkungsweisen dar. Trifloxystrobin ist ein strobilurinhaltiges Fungizid, Pyrimethanil gehört zur Gruppe der Anilinopyrimidine, bei Fluquinconazol und Tebuconazol handelt es sich um Triazole und Dichlofluanid ist eine isozyklische Verbindung. Bayleton (Triadimefon) von Bayer als Spezialprodukt, das zur Bekämpfung von Echtem Mehltau bei Kernobst eingesetzt wird, ergänzt die Stellung der beteiligten Unternehmen. Es wird angeführt, dass diese Unternehmen über das weitaus größte Produktportfolio verfügten. Diese Produkte hätten unterschiedliche Wirkungsweisen, die es den beteiligten Unternehmen ermöglichten, ihre Produkte zur Bekämpfung der Resistenz auf dem Obstfungizidmarkt sehr effektiv einzusetzen. 
(680) In ihrem Antwortschreiben auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte stimmen die beteiligten Unternehmen zu, dass Flint und Teldor im Markt für Obst- und Nussfungizide noch über Wachstumspotenzial verfügten. Sie führen jedoch an, dass [...]. Ebenso stellen sie fest, dass [...]. Ferner vertreten sie den Standpunkt, das Produkt Scala von ACS sehe sich bereits einem starken Wettbewerb durch die Einführung des Syngenta-Produkts Chorus (auf Basis des Wirkstoffs Cyprodinil) und der Produkte von BASF auf Kresoxim-Basis gegenüber, die unter den Markennamen Discus, Stroby, Alliage und Candit vertrieben werden. Darüber hinaus gehen die beteiligten Unternehmen nicht davon aus, dass Flint und Teldor gänzlich die Verluste ausgleichen werden, die ihnen aufgrund der Einführung des Generikums Tebuconazol durch Makhteshim und des Generikums Pyrimethanil durch Makhteshim und Chimac entstehen. Die Unternehmen argumentieren außerdem, dass für Euparen, ein Produkt von Bayer auf Dichlofluanid-Basis, keine erneute Zulassung gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates vorgenommen wird und dass das Ersatzprodukt Euparen M (auf Tolylfluanid-Basis) voraussichtlich nicht vollständig den Absatzrückgang ausgleichen wird, da davon ausgegangen werden kann, dass in der Übergangszeit zwischen dem Auslaufen von Euparen und der Einführung von Euparen M die "Lücke" von anderen Produkten gefuellt wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass BASF ein äußerst konkurrenzfähiges Breitbandmischprodukt BAS510 (BAS510 + BAS500) auf den Markt bringen wird. Schließlich vertreten die beteiligten Parteien den Standpunkt, dass BASF und Syngenta jeweils ähnliche oder sogar noch umfassendere und komplementärere Portfolios als das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen haben oder haben werden, einschließlich von Strobilurinen (beide), Triazolen (Syngenta: Hexaco, Difenoco, Penconazol), Anilinopyrimidinen (Syngenta: Cyprodinil), spezifischen Protektanzien (BASF: Dithianon), Phenylpyrrolen (Syngenta: Fludioxonil) und Produkten mit neuer, innovativer Wirkungsweise wie bei den SDI (BASF: BAS 510). Weder Bayer noch ACS sind in der Lage, Phenylpyrrole oder SDI anzubieten. Daher vertreten die beteiligten Unternehmen die Meinung, dass sie sich bereits jetzt einem heftigen Wettbewerb auf dem Obst- und Nussmarkt ausgesetzt sehen und der Wettbewerb aufgrund der Einführung neuer Produkte durch BASF und innovativer neuer Wirkungsweisen durch Syngenta und BASF noch schärfer wird. Die Unternehmen machen geltend, dass die Kommission in ihrer wettbewerbsrechtlichen Würdigung der verschiedenen Märkte in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte die Marktsituation "überhaupt nicht" in Betracht gezogen habe. 
(681) Die Kommission kann diesen Argumenten nicht zustimmen. So hat sie beispielsweise in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte die Behauptungen der beteiligten Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen untersucht, die die Einführung neuer Produkte mit neuen Wirkstoffen durch Generikahersteller und Wettbewerber mit eigenen Forschungskapazitäten hat. Auf der Grundlage von Informationen von Wettbewerbern, wo und wann sie neue Produkte auf den Markt bringen wollen und welchen Umsatz sie mit solchen Produkten erwarten, kam die Kommission im Hinblick auf jeden der Märkte, für die wettbewerbsrechtliche Bedenken in der Mitteilung der Beschwerdepunkte geäußert wurden, zu dem Schluss, dass die Auswirkungen der Einführung neuer Produkte nicht ausreichten, um die starke Marktstellung, die die beteiligten Unternehmen gemeinsam einnehmen, infrage zu stellen. [...] merkt die Kommission an, dass Teldor auf einigen der Märkte, auf denen es eingeführt wurde, bereits sehr erfolgreich ist. Aufgrund von Angaben der beteiligten Unternehmen erreichte Teldor beispielsweise in Dänemark im ersten Jahr, in dem es in diesem Land verkauft wurde, einen Marktanteil von [20-30] %. [...], sei in dieser Hinsicht angemerkt, dass es sich bei dem BASF-Produkt BAS 500, von dem die beteiligten Unternehmen behaupten, es werde ein wichtiges neues Produkt für Obst und Nüsse sein, auch um ein Strobilurin handelt. Die beteiligten Unternehmen haben Material von BASF zur Verfügung gestellt, in dem unter anderem die Resistenzbekämpfung behandelt wird. BASF empfiehlt, abwechselnd BAS 500 und andere Fungizide aus anderen Wirkstoffklassen einzusetzen. [...]. 
(682) Das Zusammenschlussvorhaben wird zu einer beträchtlichen Überschneidung auch auf dem EWR-Markt führen, auf dem die beteiligten Unternehmen ihren Schätzungen nach einen Anteil von [30-40] % (Bayer [20-30] %, ACS [10-20] %) haben werden. Die führenden Wettbewerber sind BASF ([10-20] %), Syngenta ([10-20] %), DuPont ([0-10] %) und Dow ([0-10] %). Auf nationaler Ebene werden die beteiligten Unternehmen in mehreren Ländern, vor allem in Dänemark, Frankreich und Deutschland, eine starke Stellung einnehmen. 
(683) In Bezug auf Dänemark schätzten die beteiligten Unternehmen in ihrer Anmeldung ein, dass ihr gemeinsamer Marktanteil [40-50] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [0-10] %) betragen werde. Die führenden Wettbewerber seien Dow ([30-40] %) und Syngenta ([10-20] %)(33). In ihrem Antwortschreiben auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen einige falsche Zuordnungen der Umsätze des Produkts Scala vorgenommen und führen jetzt an, ihr gemeinsamer Marktanteil liege bei [50-60] %. Das bedeutet logischerweise, dass die Schätzwerte, die die beteiligten Unternehmen zu den Marktanteilen der Wettbewerber angegeben haben, niedriger sein müssen als die oben angeführten Werte. 
(684) Bei den Produkten handelt es sich, nach Bedeutung geordnet, um Baycor (Bitertanol), Teldor (Fenhexamid), Euparen-M (Tolyfluanid) und Folicur (Tebuconazol), während ACS Aliette (Fosetyl) und Scala (Pyrimethanil) vertreibt. 
(685) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass lediglich [10-20] % des mit Scala erzielten Umsatzes auf Obst und Nüsse entfallen, da Scala hauptsächlich bei Gemüse eingesetzt werde und der Preis somit entsprechend der Wettbewerbssituation in diesem Markt festgelegt werde(34). Ähnlich argumentieren die Unternehmen, dass nur [50-60] % der Umsätze von Aliette in Dänemark auf Obst und Nüsse entfallen. Die restlichen [50-60] % der Umsätze werden bei Gemüse erzielt. Daher führen die Unternehmen an, dass es für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen unmöglich wäre, von Obst- und Nussbauern unterschiedliche Preise zu verlangen. Allerdings erklären sie nicht, wie dieses Argument auch für Bayer-Produkte gelten kann. Teldor wird zu [90-100] %, Baycor zu [90-100] % und Euparen-M zu [90-100] % für Obst und Nüsse verkauft. Lediglich Folicur erzielt den Hauptteil seines Absatzes außerhalb des Obst- und Nusssegments. 
(686) Ferner äußern die beteiligten Unternehmen, dass der Marktanteil von BASF sich aufgrund des Inverkehrbringens eines äußerst wettbewerbsfähigen Breitbandgemischs (BAS 510 und BAS 500) erhöhen könnte. Sie haben allerdings keine konkreten Hinweise gegeben, wann dies erfolgen soll. Die Kommission hat gegenwärtige und potenzielle Wettbewerber gebeten, sich zu den von den Unternehmen vorgetragenen Behauptungen zu äußern und ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses neue Produkt in naher Zukunft keine bedeutsame Veränderung der Wettbewerbssituation bewirken wird(35). 
(687) Überdies sei darauf hingewiesen, dass Teldor (Fenhexamid) erst 2000 auf dem dänischen Obst- und Nussmarkt eingeführt wurde und in diesem Jahr einen Marktanteil von [...] erzielte. Daher dürfte die Marktstellung der beteiligten Unternehmen 2001 sogar noch besser gewesen sein als im Jahre 2000. 
(688) In Anbetracht dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Marktstellung innehaben und sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, sowie in Anbetracht des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben in Dänemark eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide begründen oder stärken würde. 
(689) In Bezug auf Frankreich schätzten die beteiligten Unternehmen in ihrer Anmeldung den gemeinsamen Marktanteil auf [50-60] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %), wobei als Hauptwettbewerber BASF ([10-20] %), Syngenta ([10-20] %), DuPont ([0-10] %) und mehrere nationale Hersteller, die hauptsächlich Kupfer- (ungefähr [10-20] %) und Schwefelverbindungen vertreiben, genannt wurden. Später haben die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [50-60] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [20-30] %) korrigiert. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben sie diese Zahl aufgrund falscher Zuordnungen des Produkts Scala nochmals korrigiert und erklären nun, dass der gemeinsame Marktanteil [50-60] % beträgt. Daraus folgt logischerweise, dass die Schätzwerte, die die beteiligten Unternehmen zu den Marktanteilen der Wettbewerber angegeben haben, etwas unter den oben genannten liegen müssen. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass der Anteil der beteiligten Unternehmen über [50-60] % liegt und ihr gemeinsamer Marktanteil beträchtlich größer als der jedes Wettbewerbers ist(36). 
(690) Das Portfolio von ACS umfasst [...] Produkte. Der wichtigste Wirkstoff ist Iprodion, das in drei verschiedenen Formulierungen vertrieben wird (Kidan, Rovran 500 WP und Rovran Aq 500 SC). Weitere wesentliche Wirkstoffe sind Pyrimethanil, das unter dem Markennamen Sari vertrieben wird, sowie Fluquinconazol (Vision) und Myclobutanil (Systan). Zu den Hauptprodukten von Bayer gehören Horizon (Tebuconazol), Euparen (Tolylfluanid) und Captan. 
(691) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass Horizon, das über [30-40] % des Umsatzes von Bayer im Markt für Obst- und Nussfungizide auf sich vereint, hauptsächlich bei Getreide verwendet wird und sie daher den Preis von Horizon nicht erhöhen könnten, ohne Absatzeinbußen im Getreidemarkt hinnehmen zu müssen. Euparen und Captan werden jedoch zu [90-100] % bei Obst und Nüssen eingesetzt. Von den ACS-Produkten wird Kidan zu [70-80] % in Obst und Nüssen verwendet, während es bei Sari und Vision zu [90-100] % wie auch bei anderen ACS-Produkten wie Octave (Prochloraz), Melprex (Donine), Aliette WG (Fosetyl), Indar (Fenbuconazol), Rhodiasan Flash (Thiram), Aaprotec und Carbazinc (Ziram) der Fall ist. 
(692) Außerdem vertreten die beteiligten Unternehmen den Standpunkt, dass Generikahersteller, in erster Linie Makhteshim, aufgrund der Tatsache, dass Tolylfluanid bereits keinen Patentschutz mehr genießt und Tebuconazol seinen Patentschutz 2003 verlieren wird, in den Markt einsteigen werden. Ferner äußern sie die Ansicht, dass BASF voraussichtlich ein äußerst wettbewerbsfähiges Breitbandgemisch (BAS 510 und BAS 500) auf den Markt bringen wird. Daher erwarteten die Unternehmen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Verlauf der folgenden Jahre auf [40-50] % im Jahre 2004 schrumpfen werde. Allerdings haben die beteiligten Unternehmen nicht erklärt, wann dieser neue Wettbewerb wirksam sein wird. Die Kommission hat gegenwärtige und potenzielle Wettbewerber gebeten, sich zu den von den Unternehmen vorgetragenen Behauptungen zu äußern und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses neue Produkt in naher Zukunft keine bedeutsame Veränderung der Wettbewerbssituation bewirken wird(37). 
(693) Das Bayer-Produkt Flint wurde 2001 auf den Markt gebracht. Die beteiligten Unternehmen erwarten, dass Flint 2004 einen Marktanteil von [0-10] % erreicht haben wird. Die Stellung der Unternehmen dürfte daher 2001 noch stärker als 2000 sein. Ferner sei angemerkt, dass Teldor (Fenhexamid) erst vor kurzem in Frankreich auf den Markt gebracht wurde. Angesichts der Erfolge von Teldor im Obst- und Nussmarkt in mehreren anderen Ländern scheint es Gründe dafür zu geben, den Behauptungen Dritter eine gewisse Bedeutung beizumessen, dass sich Teldor noch im Stadium der Marktdurchdringung befindet. 
(694) In Anbetracht dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Stellung innehaben und sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, sowie in Anbetracht des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Realisierung des Vorhabens in Frankreich eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide begründen oder stärken würde. 
(695) In Bezug auf Deutschland schätzen die beteiligten Unternehmen, dass ihr gemeinsamer Marktanteil [50-60] % (Bayer [30-40] %, ACS [10-20] %) beträgt, wobei als führende Wettbewerber BASF ([20-30] %) und Syngenta ([0-10] %) benannt werden. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass den Unternehmen etwa [50-60] % des Marktes gehören(38). 
(696) ACS vertreibt drei Produkte: Vision (Fluquinconazol und Pyrimethanil), Scala (Pyrimethanil) und Systhane (Myclobutanil). Zu den Hauptprodukten von Bayer gehören Euparen (Dichlofluanid) und Folicur (Tebuconazol). 
(697) Die beteiligten Unternehmen vertreten den Standpunkt, dass für Dichlofluanid, auf das [40-50] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt unter dem Markennamen Euparen entfallen, in diesem Land keine Neuzulassung gemäß Richtlinie 91/414/EWG des Rates erfolgen wird. Allerdings erklären die Unternehmen, dass Bayer [...]. Das Produkt Folicur auf der Basis von Tebuconazol ist das zweite Hauptprodukt von Bayer, dessen Hauptmärkte sind jedoch Getreide sowie Öl- und Proteinsaaten. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass Tebuconazol 2003 seinen Patentschutz verlieren und damit dem Wettbewerb durch Generikahersteller ausgesetzt sein wird. Die Parteien gehen davon aus, dass dieser Umstand zu einem Rückgang der Marktanteile von Bayer führen wird. Außerdem führen die Unternehmen an, dass der Marktanteil von BASF aufgrund der Markteinführung seines neuen Produkts Pyraclostrobin (BAS 500) zunehmen werde. Ferner erklären sie, dass BASF voraussichtlich ein äußerst wettbewerbsfähiges Breitbandgemisch (BAS 510 und BAS 500) auf den Markt bringen will. Allerdings haben sie keine konkreten Hinweise gegeben, wann neue Produkte durch Generikahersteller und BASF in Verkehr gebracht werden sollen. Die Kommission hat gegenwärtige und potenzielle Wettbewerber gebeten, sich zu den von den Unternehmen vorgetragenen Behauptungen zu äußern und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses neue Produkt in naher Zukunft keine bedeutsame Veränderung der Wettbewerbssituation bewirken wird(39). 
(698) Das Bayer-Produkt Flint wurde 2001 auf den Markt gebracht und erreichte einen Marktanteil von [0-10] %. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass Flint 2004 einen Marktanteil von [0-10] % haben wird. Es sei daran erinnert, dass Teldor (Fenhexamid) erst 2000 auf dem Obst- und Nussmarkt eingeführt wurde und sein Marktanteil in diesem Jahr bereits [0-10] % beträgt. Somit dürfte die Marktstellung der beteiligten Unternehmen 2001 noch stärker als 2000 sein. 
(699) In Anbetracht dieser Erkenntnisse und der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Marktstellung innehaben und sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, sowie in Anbetracht des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Deutschland eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide begründen oder stärken würde. 
c) Erdbeerfungizide in Schweden 
(700) Gemäß den in der Anmeldung enthaltenen Angaben der beteiligten Unternehmen beläuft sich der Marktanteil von Bayer in Schweden auf dem Gesamtmarkt für Obst- und Nüsse auf [40-50] %, während ACS [...] hat. Bayer ist mit den Produkten Baycor (Bitertanol), Bayleton (Triadimefon), Euparen-M (Tolyfluanid) und Teldor (Fenhexamid) vertreten. 
(701) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte räumen die beteiligten Unternehmen jedoch ein, dass die von ACS vertriebenen Produkte Scala, Rovral 75 WG und Aliette 80 WG bei den Angaben betreffend Obst und Nüsse irrtümlich nicht erwähnt wurden, da die Vermarktung und der Vertrieb der Produkte von ACS über eine Verkaufsagentur, die Nordisk Alkali, erfolgen. 
(702) Die Kommission war auf dieses Problem durch die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen aufmerksam geworden, die darauf hingewiesen haben, dass ACS Produkte anbietet, die für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen sind, und dass die beteiligten Unternehmen bei Erdbeerfungiziden eine sehr starke Marktposition erreichen würden und alleinige Anbieter einiger Produkte gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten wären. So schrieb eines der befragten Unternehmen: "Gemäß dem schwedischen Register 'Bekaempning i praktikken' sind in Schweden lediglich vier Produkte zur Bekämpfung von Grauschimmelfäule (Botrytis cinerea) an Erdbeeren zugelassen. Dabei handelt es sich um Euparen M 50 WG (Dichlofluanid), Rovral Flo (Iprodion), Teldor (Fenhexamid) und Scala (Pyrimethanil). All diese Produkte werden von Bayer bzw. von Aventis hergestellt. Für die Behandlung von Phytophtora bei Erdbeeren wird ausschließlich Aliette 80 WG (Fosetyl-Al) von Aventis empfohlen. Es ist also davon auszugehen, dass die beteiligten Unternehmen auf dem schwedischen Erdbeermarkt einen Marktanteil von 100 % innehaben." Ein anderes befragtes Unternehmen schrieb: "Die nachstehend genannten Fungizide sind in Schweden für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen: Bayleton Special (Bayer), Euparen M 50 WG (Bayer), Rovral 75 WG (Aventis), Scala (Aventis), Teldor 50 WG (Bayer) und Topas (Syngenta, ausschließlich zur Verwendung nach der Ernte). Aufgrund dieses Produktsortiments haben die beteiligten Unternehmen eine sehr starke Marktstellung". Dem Schreiben eines dritten befragten Unternehmens zufolge, würde das neue Unternehmen im Hinblick auf bestimmte Erdbeerkrankheiten wie z. B. Botrytis und Phytophtora eine fast 100 %ige Marktbeherrschung erlangen. Das befragte Unternehmen nennt Alliette, Bayleton Special, Euparen, Rovral, Scala und Teldor als die vorherrschenden Produkte. Es erklärt, dass es sich dabei um ein generelles Problem bei Obstfungiziden in Schweden handele, und verweist auf die Produkte Euparen, Topsin (Aventis), Baycor (Bayer), Bayleton Special und Scala. 
(703) In ihrer Antwort auf ein Ersuchen gemäß Artikel 11 schrieben die beteiligten Unternehmen, dass alle großen Unternehmen über Fungizide verfügen bzw. ohne Weiteres darüber verfügen könnten, die auch für Erdbeeren verwendet werden, und zwar unter anderem für die nachfolgenden Krankheiten (Liste folgt). Sie machten in diesem Zusammenhang jedoch keine Angaben darüber, welche der auf ihrer Liste genannten Produkte von Wettbewerbern in Schweden tatsächlich für die Behandlung von Erdbeeren zugelassen sind. 
(704) Die beteiligten Unternehmen fügten ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte eine Liste von Produkten bei, die in Schweden 2002 als Erdbeerfungizide zugelassen würden, und nannten die schwedische Landwirtschaftsbehörde als Quelle. Die Liste enthält zwölf Produkte, und die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass es keine Krankheit gebe, die ausschließlich mit ihren Produkten behandelt werden könne. Sechs der zwölf in der Liste enthaltenen Produkte werden von den beteiligten Unternehmen vertrieben: Alliette 80 WG, Bayleton Special, Euparen M 50 WG, Rovral 75 WG, Scala und Teldor WG 50. Sie nennen zwei Produkte von Syngenta, Topas 100 EC und Recop. Für Topas geben sie jedoch einen Markennamen an, aus dem hervorgeht, dass Bayer (Gullviks) dieses Produkt in Schweden vertreibt. Darüber hinaus lief die Zulassung von Recop, wie der Homepage der schwedischen Zulassungsbehörde "Kemikalieinspektionen" zu entnehmen ist, am 31.12.2001 aus. Dasselbe gilt für Funguran-OH 300 SC, das ebenfalls auf der Liste steht. Ferner haben die beteiligten Unternehmen auf das Produkt Zence 40 (Svenska Predator) verwiesen, das jedoch auf der Homepage der "Kemikalieinspektionen" nicht zu finden ist. Schließlich stehen auf der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Liste noch die Produkte Kumulus DF, ein Schwefelpräparat, und Binab TF WP, bei dem es sich nicht um ein agrochemisches, sondern um ein agrobiologisches Produkt handelt, das für die Bekämpfung von Krankheiten bei verschiedenen Kulturen eingesetzt werden kann. 
(705) Nach der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Liste ist Binab TF WP das einzige Produkt, das abgesehen von den Produkten der Parteien gegen Botrytis eingesetzt werden kann. Im agrochemischen Bereich bieten also nur die beteiligten Unternehmen geeignete Produkte gegen Botrytis an (wie bereits erwähnt Euparen, Rovral, Teldor und Scala). Für die Behandlung der roten Wurzelfäule (Phytophthora fragariae) und der Rhizomfäule (Phytophthora cactorum) ist ausschließlich Aliette zugelassen. Somit haben sich die von Dritten übermittelten Informationen, dass alle bzw. fast alle Produkte zur Bekämpfung bestimmter Erdbeerkrankheiten von den beteiligten Unternehmen vertrieben werden, weitgehend bestätigt. Der Kommission liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich diese Lage in naher Zukunft wesentlich ändern wird. 
(706) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestreiten die beteiligten Unternehmen, dass es einen gesonderten Produktmarkt für Erdbeerfungizide gibt. Sie machen geltend, dass Erdbeeren zum Gesamtmarkt für Obst und Nüsse gehören. Das Marktsegment "Erdbeerfungizide" sei zu klein (im Jahre 2000 ca. [...] Mio. EUR), um ein Produkt ausschließlich für Erdbeeren zu entwickeln und seine Registrierung zu beantragen. Die beteiligten Unternehmen weisen darauf hin, dass es sich bei den für Erdbeeren verwendeten Produkte im Allgemeinen um Breitbandfungizide handelt, die nicht nur für Erdbeeren in Schweden, sondern auch für andere Kulturen und in anderen Ländern zugelassen sind und verwendet werden. Daher seien die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage, insbesondere gegenüber Erdbeerproduzenten in Schweden eine Preisdiskriminierung auszuüben. 
(707) Die Kommission räumt ein, dass das Argument zutreffend sein kann, dass in einigen Märkten die Marktteilnehmer nicht die Preise für Breitbandfungizide für ein spezifisches kleines Marktsegment erhöhen können. Dies hängt jedoch eindeutig von der Verteilung des Absatzes der Produkte auf die verschiedenen Marktsegmente ab. So haben die beteiligten Unternehmen dieses Argument auch schon in Bezug auf andere Produktmärkte geltend gemacht. Sie haben jedoch keine entsprechenden Angaben für ihre Produkte vorgelegt, die in Schweden für Obst und Nüsse - insbesondere für Erdbeeren - verwendet werden. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass der Gesamtmarkt für Obst und Nüsse in Schweden sich den beteiligten Unternehmen zufolge im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR belief. Daher entfallen [40-50] % des Gesamtmarktes für Obst und Nüsse auf das Marktsegment Erdbeeren. Darüber hinaus besteht oftmals ein Unterschied zwischen Produkten, die bei Weichobst und solchen, die bei Obstsorten wie Äpfeln und Birnen gut wirken, die sehr wohl einen großen Anteil des verbleibenden Marktes für Obst und Nüsse ausmachen können. Daher haben die beteiligten Unternehmen keine überzeugenden Argumente dafür geliefert, warum das Monopol bzw. das Quasimonopol bei Erdbeeren kein wettbewerbswidriges Verhalten begründen kann. 
(708) In Anbetracht dieser Informationen ist es nach Auffassung der Kommission wahrscheinlich, dass Aventis tatsächlich auf dem schwedischen Markt für Obst und Nüsse tätig ist. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in Schweden zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Erdbeerfungizide führen würde. 
d) Rebenfungizide zur Bekämpfung der Botrytis 
(709) Von den drei Märkten für Produkte zur Bekämpfung von Rebenkrankheiten ist der Markt für Produkte gegen Botrytis (gemessen am Umsatz) am kleinsten. Nach Schätzung von Bayer belief sich der Umsatz innerhalb des EWR im Jahr 2000 auf etwa [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erklären, dass Syngenta mit [30-40] % Marktführer sei, gefolgt von ACS ([20-30] %), BASF ([10-20] %), Bayer ([0-10] %) und DuPont ([0-10] %). 
(710) Bemerkenswert ist, dass Dow auf diesem Markt überhaupt nicht präsent ist und DuPont nur auf einigen nationalen Märkten eine kaum ins Gewicht fallende Position innehat. So tätigt DuPont beispielsweise auf dem bei weitem größten Markt - Frankreich - keinerlei Umsätze. Darüber hinaus scheinen die beteiligten Unternehmen die Stellung von BASF zu überschätzen. Bei Durchführung des notifizierten Vorhabens würde sich die Situation generell eher so darstellen, dass zwei bedeutende Marktteilnehmer, Bayer/ACS und Syngenta, zusammen auf einen Marktanteil von etwa [70-80] %des gesamten EWR-Marktes kommen, und BASF als dritter Marktteilnehmer wesentlich kleiner ist als jedes dieser beiden Unternehmen(40). 
(711) In ihrer Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die beteiligten Unternehmen ihre eigene Marktmacht auf mehreren nationalen Märkte unterschätzen. Dieselbe Erkenntnis wird trotz der Einwände der beteiligten Unternehmen in dieser Entscheidung beibehalten. In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) bekräftigen die beteiligten Unternehmen, dass sie ihre Schätzungen in Bezug auf die eigenen Marktanteile für zutreffend halten. Sie machen geltend, dass die betreffenden Schätzungen sowohl auf Paneldaten als auch auf Sachverständigengutachten über das Volumen des Gesamtmarktes und auf aktuellen Absatzzahlen beruhen. Abweichungen bezüglich der Schätzungen der Marktanteile - so argumentieren die beteiligten Unternehmen - könnten gegebenenfalls darauf zurückzuführen sein, dass Dritte keine richtige Vorstellung von der Aufteilung zwischen Reben und anderen Kulturen bei der Verwendung bestimmter Produkte haben. Da die meisten Produkte von ACS und Bayer auch für andere Kulturen verwendet werden, sind die beteiligten Unternehmen der Auffassung, dass es für andere Marktteilnehmer schwierig sei, den Absatz von Produkten für die verschiedenen Kulturen richtig zuzuordnen. 
(712) Die Kommission erkennt an, dass diese Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen sind. So wie es jedoch für andere Marktteilnehmer schwierig sein mag, die Absatzzahlen von Bayer und ACS richtig zu schätzen, ist es für Bayer und ACS möglicherweise ebenfalls schwierig, die Absatzzahlen ihrer Wettbewerber richtig zu schätzen. Der beste Marktüberblick ergibt sich folglich aus der Zusammenstellung und dem Vergleich der Angaben verschiedener Marktteilnehmer über ihre eigenen Absatzzahlen. Auf diese Weise hat sich die Kommission ein Urteil über die Marktanteile gebildet. 
(713) Nach Aussage der beteiligten Unternehmen reagiert der Markt für Produkte zur Bekämpfung von Botrytis sehr sensibel auf die Entwicklung von Resistenzen. Um zu vermeiden, dass die Krankheit gegen ein bestimmtes Produkt resistent wird, müssen die Landwirte nach einer gewissen Zeit das Produkt wechseln. Daher machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass selbst ein erfolgreiches Produkt nicht über einen längeren Zeitraum einen hohen Marktanteil halten könne. In der Vergangenheit wurden in kurzen zeitlichen Abständen neue Produkte eingeführt, und das wird voraussichtlich auch in naher Zukunft der Fall sein. Es muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass Reben mit vielen Sprays behandelt werden (der Kommissionsentscheidung in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis - zufolge mit bis zu 15 Spritzungen in einer Saison). Angesichts der Resistenzprobleme, auf die die beteiligten Unternehmen hingewiesen haben, und der großen Anzahl von Spritzungen kann es bei Rebenfungiziden sehr schwierig werden, den Kauf von Produkten eines Unternehmens zu vermeiden, das einen relativ kleinen Teil des Marktes kontrolliert. 
(714) Die wichtigsten Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für Produkte zur Bekämpfung von Botrytis sind Pyrimethanil und Iprodion von ACS sowie Fenhexamid und Dichlofluanid von Bayer. In der Marktuntersuchung der Kommission befragte Unternehmen machten geltend, dass ACS mit Pyrimethanil und Iprodion über ein breites Produktsortiment zur Behandlung von Botrytis verfüge, während der Wirkstoff Fenhexamid von Bayer den Vorteil aufweise, dass zwischen der Sprühanwendung und der Ernte nur eine sehr kurze Sperrfrist eingehalten werden muss. Dies würde dazu beitragen, dass die Produzenten ihr Spritzprogramm flexibler gestallten können. Die Zusammenführung dieser vier Wirkstoffe würde eine sehr starke Position auf diesem Markt begründen, insbesondere da es bei den Wirkstoffen Pyrimethanil und Fenhexamid, die in den 90er Jahren eingeführt wurden, noch keine Resistenzprobleme gebe. 
(715) In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) bringen die beteiligten Unternehmen Argumente gegen die Auffassung vor, dass das fusionierte Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fungizidherstellern haben wird. 
(716) Der Wirkstoff Iprodion von ACS und der Wirkstoff Dichlofluanid von Bayer - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen - seien aufgrund ihrer geringeren Effizienz im Vergleich zu Spitzenprodukten wie Switch von Syngenta relativ "unattraktive" Bestandteile. Die Unternehmen machen geltend, dass [...] als das Dicarboximid mit der geringsten Wirksamkeit im Vergleich zu Ronilan von BASF (auf der Basis von Vinclozolin) und Sumislex von Sumitomo (auf der Basis von Procymidon) eingestuft wird. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass Switch von Syngenta den zusätzlichen Vorteil habe, dass es zwei Wirkstoffe mit unterschiedlicher Wirkungsweise kombiniere. Auf diese Weise werde es den Landwirten in einigen Ländern ermöglicht, dieses Produkt in einem regelmäßigen Spritzprogramm doppelt so häufig anzuwenden wie spezifische Produkte (z. B. die von den beteiligten Unternehmen vertriebenen Produkte Scala oder Teldor). Ferner argumentieren sie, dass [...]. 
(717) Sie räumen ein, dass die Beschreibung der Resistenzsituation bei Fenhexamid und Pyrimethanil im Allgemeinen zutreffend ist, machen jedoch geltend, dass in Entwicklungsversuchen eine Resistenz gegen [...] beobachtet wurde. Die beteiligten Unternehmen haben keine Belege für die Wahrscheinlichkeit vorgelegt, dass der Absatz von Scala im EWR in naher Zukunft durch Resistenzprobleme beeinflusst werden könnte. Sie weisen ferner darauf hin, dass beide Verbindungen speziell für begrenzte Anwendungen gekennzeichnet seien, und argumentieren, dass [..] in der Praxis höchstens [...] pro Saison angewandt werde und einem erheblichen Wettbewerb durch andere Anilinopyrimidine (Switch von Syngenta - auf der Basis von Cyprodinil - und Frupica von Sipcam - auf der Basis von Mepanipyrim) ausgesetzt sei. Ferner weisen sie auf weitere alternative Produkte zur Behandlung hin, die von Bedeutung seien, darunter Geoxe von Syngenta (auf der Basis von Fludioxonil), Sumico von Sumitomo (auf der Basis von Diethofencarb und Carbendazim) und Sekoya von Syngenta (auf der Basis von Fluazinam). 
(718) Die beteiligten Unternehmen machen darüber hinaus geltend, dass die kurze Sperrfrist (pre harvest interval) des Produkts Teldor von Bayer für sie keinen signifikanten Vorteil darstelle, da Botrytizide zum Ende der Wachstumsperiode kaum verwendet werden. 
(719) Andere Marktteilnehmer weisen jedoch darauf hin, dass die beteiligten Unternehmen gemessen an der Zahl der Wirkstoffe und der unterschiedlichen Wirkungsweisen über das breiteste Produktsortiment innerhalb der Branche verfügen werden. Als einziger Wettbewerber mit einem vergleichbaren Produktsortiment wird Syngenta eingestuft. 
(720) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte wiederholen die beteiligten Unternehmen die oben genannten Argumente. Dritte machen jedoch geltend, dass ausschließlich die beteiligten Unternehmen Botrytizide anbieten, die auf Wirkstoffen mit vier unterschiedlichen Wirkmodi basieren. Ein bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen wies darauf hin, dass es den beteiligten Unternehmen dadurch möglich wäre, das gesamte Spitzprogramm während einer Saison abzudecken, da normalerweise drei, in einigen Botrytisgebieten jedoch vier Anwendungen pro Saison erfolgen. So wurde ausgeführt, die beteiligten Unternehmen verfügten über ein einzigartiges Spritzsystem, bei dem für die erste Anwendung Pyrimethanil, für die zweite Anwendung Iprodion, für die dritte Anwendung Dichlofluanid und für die vierte Anwendung zum Ende der Saison Fenhexamid eingesetzt wird. Ein weiteres bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen erklärte, dass theoretisch vier Behandlungen erforderlich sind, in der Praxis jedoch normalerweise zwei oder drei Anwendungen erfolgen. Eine Ausnahme bilde das Gebiet der Champagne, wo drei oder mehr Behandlungen durchgeführt würden. Im Zusammenhang mit diesen Anmerkungen wäre die Tatsache, dass Scala nicht mehr als einmal pro Saison angewandt wird, somit offenbar kein starkes Argument, wenn die beteiligten Unternehmen über Wirkstoffe mit vier verschiedenen Wirkungsweisen verfügen. 
(721) Andere Marktteilnehmer räumen ein, dass ältere Chemikalien wie Iprodion und Dichloflunid technisch möglicherweise weniger attraktiv seien, was sich jedoch in ihrem Preis widerspiegele, und dass sie daher abwechselnd mit anderen Wirkstoffen wie Fenhexamid und Pyrimethanil verwendet würden. 
(722) Dem Argument, dass die kurze Sperrfrist von Teldor keinen signifikanten Vorteil darstelle, wird von anderen Marktteilnehmern widersprochen, die aufgefordert wurden, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen. Auf den Etiketten von Teldor wird ausdrücklich erwähnt, dass das Mittel bei Reben bis kurz vor der Ernte angewandt werden kann. Ein bei der Marktuntersuchung befragtes Unternehmen wies darauf hin, dass dieser Vorteil für das Tafeltraubensegment von besonderer Bedeutung ist. 
(723) Die beteiligten Unternehmen machten ferner geltend, dass [...], und dass Iprodion nicht nur bereits dem Wettbewerb durch Generika, sondern auch gewissen Resistenzproblemen ausgesetzt sei. Sie nannten keine Namen von Unternehmen, die im EWR Produkte auf der Basis von Iprodion vertreiben und gingen nicht weiter darauf ein, was unter "gewisse Resistenzprobleme" zu verstehen ist. Daher war die Kommission nicht in der Lage zu prüfen, ob die oben genannten Erklärungen für die Einschätzung der Marktstellung der beteiligten Unternehmen von Bedeutung sind(41). 
(724) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte legen die beteiligten Unternehmen eine Liste von Firmen vor, die ihren Angaben zufolge in Italien generisches Iprodion anbieten. Italien gehört jedoch nicht zu den Märkten, auf die sich die Wettbewerbsbedenken der Kommission beziehen. Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass die Wettbewerber erklären, es sei ihnen nicht bekannt, dass in der EU generisches Iprodion angeboten wird. 
(725) Ein Marktteilnehmer führt aus, dass der Wettbewerb durch Generika für neuere Produkte auf dem Botrytismarkt wahrscheinlich generell von geringerer Bedeutung ist als auf einigen anderen Märkten. Als Begründung führt er die weit verbreiteten Resistenzprobleme an, durch die der Lebenszyklus der betreffenden Produkte verkürzt wird. 
(726) Schließlich machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass BASF ein neues Mittel gegen Botrytis - BAS 510 - entwickelt, das 2002 oder 2003 auf den Markt gebracht wird. Tatsächlich erwarten die meisten Marktteilnehmer, dass BAS 510 von BASF ein erfolgreiches Produkt sein wird. Die Marktteilnehmer weisen jedoch darauf hin, dass sich die Lage auf diesem Markt selbst im Falle eines Erfolgs dieses einen Produkts insgesamt nicht ändern wird, da die beteiligten Unternehmen in diesem Bereich bei weitem das beste Produktsortiment anbieten(42). 
(727) Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge sind von dem Vorhaben sieben nationale Märkte betroffen. Von diesen ist der französische Markt mit einem Marktwert von 32 Mio. EUR bei weitem der größte, gefolgt von Italien mit 15 Mio. EUR. Wettbewerbsprobleme wurden in Deutschland, Frankreich, Griechenland und Portugal festgestellt. 
(728) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Frankreich in der Notifizierung auf [40-50] % (Bayer [10-20] %, ACS [20-30] %) und bezeichneten Syngenta ([30-40] %) und BASF ([0-10] %) als die wichtigsten Wettbewerber. Diese Angaben wurden von den beteiligten Unternehmen später wie folgt korrigiert: [40-50] % (Bayer [10-20] %, ACS [20-30] %). Die Marktuntersuchung hat die Ansicht der beteiligten Unternehmen im Hinblick auf die Marktstellung der wichtigsten Wettbewerber weitgehend bestätigt(43). Demzufolge ist die Lage dadurch gekennzeichnet, dass es zwei große Wettbewerber gibt und der Abstand zum dritten Akteur - BASF - beträchtlich ist. 
(729) ACS erzielt fast 90 % seines Umsatzes durch den Verkauf von Scala (Pyrimethanil), während das einzige Produkt von Bayer Teldor (Fenhexamid) ist. Wie erwähnt, handelt es sich bei Pyrimethanil und Fenhexamid um relativ neue Wirkstoffe. Daher hat Bayer seinen Absatz auf dem französischen Markt für Produkte zur Bekämpfung von Botrytis von [...] EUR in den Jahren 1998 und 1999 auf [...] EUR im Jahr 2000 erhöht. Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge beläuft sich der gemeinsame Marktanteil von Scala und Teldor auf [40-50] %. 
(730) In Anbetracht der Zusammenlegung der erfolgreichen Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen, des Wachstumspotenzials ihrer neueren Produkte und ihres hohen Marktanteils ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Vorhabens in Frankreich eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Rebenfungizide zur Bekämpfung von Botrytis schaffen bzw. verstärken würde. 
(731) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Deutschland auf [30-40] % (Bayer [10-20] %, ACS [20-30] %) und bezeichneten Syngenta ([30-40] %) und BASF ([10-20] %) als die wichtigsten Wettbewerber. Der Marktuntersuchung zufolge ist die Stellung der beteiligten Unternehmen etwas stärker als [30-40] % und liegt wahrscheinlich eher bei [40-50] %, und ihr gemeinsamer Marktanteil ist wesentlich größer als der Marktanteil von Syngenta(44). 
(732) Das wichtigste Produkt von Bayer, das auf dem deutschen Markt für den Schutz von Reben gegen Botrytis angeboten wird, ist Teldor (Fenhexamid), während der Marktanteil von ACS auf den Produkten Scala (Pyrimethanil), Rovral (Iprodion) und Sumico (Carbendazim und Diethofencarb) beruht. 
(733) In Anbetracht der Zusammenlegung der erfolgreichen Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen, des Wachstumspotenzials ihrer neueren Produkte und ihres hohen Marktanteils ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Vorhabens in Deutschland eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Rebenfungizide zur Bekämpfung von Botrytis schaffen bzw. verstärken würde. 
(734) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Griechenland auf [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %) und bezeichneten Syngenta ([30-40] %), BASF ([10-20] %) und DuPont ([0-10] %) als die wichtigsten Wettbewerber. Den Schätzungen anderer Marktteilnehmer zufolge ist der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wesentlich höher (zwischen [50-60] % und [80-90] %). Die Marktuntersuchung ergab tatsächlich, dass die Marktstellung der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich erheblich über deren Schätzungen liegt und dass der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wesentlich größer ist als der Marktanteil jedes anderen Wettbewerbers(45). 
(735) Bayer vertreibt Teldor (Fenhexamid), während ACS die Produkte Rovral (Iprodion), Scala (Pyrimethanil) und Ronilan Flow (Vinclozolin) vertreibt, auf die fast [50-60] % der Umsätze von ACS auf diesem Markt entfallen. 
(736) In Anbetracht der Zusammenlegung der erfolgreichen Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen, des Wachstumspotenzials ihrer neueren Produkte und ihres hohen Marktanteils ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Vorhabens in Griechenland eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Rebenfungizide zur Bekämpfung von Botrytis schaffen bzw. verstärken würde. 
(737) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Portugal auf [50-60] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [30-40] %) und bezeichneten DuPont ([10-20] %), Syngenta ([10-20] %) und BASF ([0-10] %) als die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat generell bestätigt, dass der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen mit wahrscheinlich über [50-60] % wesentlich höher ist und den Marktanteil jedes anderen Wettbewerbers erheblich übersteigt(46). 
(738) Bayer vertreibt Euparen (Dichlofluanid), während ACS die Produkte Scala (Pyrimethanil) und Rovral (Iprodion) vertreibt. Bayer plant die Einführung von [...]. Beide Unternehmen werden voraussichtlich bis 2004 signifikante Marktanteile erlangen. 
(739) In Anbetracht der Zusammenlegung der erfolgreichen Wirkstoffe der beteiligten Unternehmen, des Wachstumspotenzials ihrer neueren Produkte und ihres hohen Marktanteils ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Vorhabens in Portugal eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Rebenfungizide zur Bekämpfung von Botrytis schaffen bzw. verstärken würde. 
e) Hopfenfungizide 
(740) Nach Angaben der beteiligten Unternehmen ist lediglich der Markt in Deutschland betroffen, auf dem sie ihren gemeinsamen Marktanteil auf [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [20-30] %) schätzen; als die wichtigsten Wettbewerber werden BASF ([40-50] %), Syngenta ([0-10] %) und Dow ([0-10] %) genannt. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass dieser Markt weitgehend von zwei Akteuren beherrscht würde, Bayer/ACS und BASF, hinter denen Syngenta und Dow weit zurückbleiben würden(47). Ferner sei darauf hingewiesen, dass Bayer Ende 2000 das Produkt Flint, ein auf dem Strobilurin Trifloxystrobin basierendes Fungizid, übernahm. Dieses Produkt wurde 2000 in Deutschland eingeführt und hatte 2001 bereits einen Marktanteil von [0-10] % erlangt(48). Den Prognosen der beteiligten Unternehmen zufolge wird der Marktanteil von Flint bis 2004 auf [10-20] % ansteigen. 
(741) Bayer vertreibt vor allem Bayfidan (Triadimenol), ein Produkt zur Bekämpfung von Echtem Mehltau. ACS vertreibt ausschließlich Aliette WG (Fosetyl). Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass dieses Produkt in erster Linie für den Schutz von Reben gegen Falschen Mehltau bestimmt ist. Darüber hinaus erklären sie generell, dass es sich bei zum Schutz von Hopfen eingesetzten Produkten um Mehrzweckprodukte handele, die vorrangig für den Schutz anderer Kulturen eingesetzt würden. In Anbetracht der Tatsache - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen -, dass dieselben Endformulierungen und dieselben Wirkstoffe für unterschiedliche Kulturen verwendet würden, sei es für die Unternehmen schwierig, gegenüber Produzenten einer bestimmten Kultur eine Preisdiskriminierung auszuüben. Aus den Angaben der beteiligten Unternehmen geht jedoch auch hervor, dass das Produkt Aliette WG in Deutschland zu 100 % für Hopfen verwendet wird. Somit ist das wichtigste Produkt, das die Parteien in Deutschland vertreiben, kein Mehrzweckprodukt, sondern wird ausschließlicht für Hopfen verwendet. 
(742) Dritte schließen sich jedoch im Allgemeinen dem Argument der beteiligten Unternehmen an, dass der Markt für Hopfenfungizide klein ist und kein Unternehmen ausschließlich für Hopfen bestimmte Produkte entwickelt. Eine wichtige Folge dieser Tatsache besteht jedoch auch darin, dass eine starke Stellung auf einem Hopfenmarkt sehr wahrscheinlich von Dauer ist, da der Marktzutritt weniger wahrscheinlich ist als bei anderen Kulturen, für die in größerem Umfang Fungizide vertrieben werden. 
(743) Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass sich ihr Marktanteil gegenüber dem Marktanteil von BASF wahrscheinlich verringern wird, da BASF 2003 voraussichtlich sein neues Produkt BAS 500 einführen wird, ein Strobilurin mit der Bezeichnung Pyraclostrobin. Sie weisen darauf hin, dass das Strobilurin Flint (Trifloxystrobin) von Bayer durch BAS 500 unter starken Wettbewerbsdruck geraten werde. Ferner führen die beteiligten Unternehmen an, dass Flint voraussichtlich nur den Rückgang beim Vertrieb anderer Produkte von Bayer ausgleichen werde, für die eine Einstellung der Lieferung ([...]) bzw. ein erheblicher Umsatzrückgang zu erwarten sei ([...]). Daher erklären die beteiligten Unternehmen, dass die voraussichtliche Markteinführung von Flint die derzeitige Marktlage nicht wesentlich ändern werde. Die Kommission weist darauf hin, dass Flint bereits erfolgreich auf dem Markt präsent ist. Die Kommission kann sich bei ihrer Einschätzung dieses Marktes nicht auf die Behauptungen der beteiligten Unternehmen stützen, nach denen diese die Lieferung einiger ihrer Produkte voraussichtlich einstellen werden. Die beteiligten Unternehmen haben keine Erklärung dafür vorgelegt, warum der Absatz von [...] kurzfristig zurückgehen soll. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte machen die beteiligten Unternehmen außerdem geltend, dass ihre Produkte aufgrund der Zulassung des Produkts Ridomil Granular und der voraussichtlichen Zulassung des Produkts Amistar dem Wettbewerb durch Syngenta ausgesetzt sein würden. Die Marktuntersuchung, einschließlich einer Bewertung der Einführung neuer Produkte hat weder die Behauptung der beteiligten Unternehmen, die Einführung von Flint werde ihre Marktstellung nicht stärken, noch die angebliche Bedeutung der Einführung neuer Produkte durch Wettbewerber bestätigt(49). 
(744) In Anbetracht dieser Erkenntnisse in Verbindung mit der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben und dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials bei ihren neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Hopfenfungizide in Deutschland schaffen oder stärken würde. 
f) Öl- und Eiweißsaatenfungizide 
(745) Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass sich der wertmäßige Umsatz des EWR-Gesamtmarktes für Ölsaaten im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR belief, bei folgender Aufteilung der Marktanteile: beteiligte Unternehmen [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %), Syngenta und BASF jeweils [10-20] % und DuPont [10-20] %. Da ACS nur in einigen Ländern innerhalb des EWR präsent ist, überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen nach eigenen Angaben nur in drei Ländern. 
(746) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Deutschland auf [50-60] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [20-30] %) und bezeichneten BASF mit [40-50] % als den wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat die Einschätzung der beteiligten Unternehmen bezüglich der Marktanteile weitgehend bestätigt, d. h. sie halten einen sehr großen gemeinsamen Marktanteil, und BASF ist der einzige Wettbewerber mit einem signifikanten Marktanteil(50). 
(747) ACS realisiert mit dem von Bayer gelieferten Produkt Folicur, das auf dem Wirkstoff Tebuconazol basiert, etwa [60-70] % seines Umsatzes. Bayer vertreibt ausschließlich Folicur. Die restlichen [40-50] % des Umsatzes von ACS entfallen auf die von dem Unternehmen hergestellten Produkte Derosal (Carbendazim) und Verisan (Iprodion). 
(748) Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass das Vorhaben angesichts der Tatsache, dass ACS bereits jetzt von Bayer gelieferte Produkte vertreibt, nicht zu einer wesentlichen Änderung der derzeitigen Marktstruktur führen werde. Dagegen vertritt die Kommission die Auffassung, dass durch die Realisierung des Vorhabens der direkte Wettbewerb beim Vertrieb von Produkten auf der Basis von Tebuconazol beseitigt würde, auf die Dritten zufolge etwa [50-60] % des deutschen Marktes entfallen, während es 1997 noch etwa [70-80] % waren. 
(749) Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil sich erheblich verringern und 2004 nur noch [30-40] % betragen wird. Sie weisen darauf hin, dass sie einem starken Wettbewerb durch BASF ausgesetzt sind und dass dieses Unternehmen in der Lage sei, seine Marktstellung auf dem deutschen Markt durch sein Fungizid Metconazol auszubauen. Den beteiligten Unternehmen zufolge hat sich der Marktanteil von BASF in den letzten Jahren vor allem aufgrund dieses Produkts erhöht, während ihr eigener Marktanteil während desselben Zeitraums rückläufig war. Die beteiligten Unternehmen argumentieren, dass sich der Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen infolge der für 2002/2003 zu erwartenden Einführung des Produkts Pyraclostrobin durch BASF noch erhöhen werde. Sie weisen außerdem darauf hin, dass Syngenta unter dem Markennamen Eria ein Fungizid auf der Basis von Difenoconazol auf den Markt bringen wird, das voraussichtlich einen Marktanteil von mehr als [10-20] % erzielen werde. Darüber hinaus machen sie geltend, dass das Patent für das Produkt Tebuconazol von Bayer 2003 abläuft und die starke Konkurrenz auf dem deutschen Markt für Öl- und Eiweißsaatenfungizide durch die dann auf den Markt kommenden Generika noch weiter verschärft werde. Den beteiligten Unternehmen zufolge wird die Konkurrenz durch Generika vor allem von Makhteshim ausgehen. Die Behauptungen der beteiligten Unternehmen über die Bedeutung der in Kürze anstehenden Einführung verschiedener Produkte wurden durch die Marktuntersuchung nicht bestätigt(51). 
(750) In Anbetracht dieser Erkenntnisse in Verbindung mit der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben und dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials bei den neueren und künftigen Produkten und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Öl- und Eiweißsaatenfungizide in Deutschland schaffen oder verstärken würde. 
g) Gemüsefungizide 
(751) Den Schätzungen von Bayer zufolge belief sich der EWR-Markt für Gemüsefungizide im Jahr 2000 auf etwa [...] Mio. EUR. Auf EWR-Ebene wären die beteiligten Unternehmen mit [30-40] % Marktführer, gefolgt von Syngenta ([20-30] %), BASF ([10-20] %), DuPont ([0-10] %) und Dow ([0-10] %). Nach Angaben der beteiligten Unternehmen wären von dem Vorhaben auf nationaler Ebene Märkte in zwölf Ländern betroffen. 
(752) Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass das Segment der Gemüsekulturen sehr viele unterschiedliche Pflanzen umfasse, bei denen eine Vielzahl von Problemen auftreten könne. Nach ihrem Dafürhalten seien einerseits, obwohl es etwa 30 verschiedene Gemüsekulturen gebe, die Krankheiten, die diese befallen, und die zu ihrer Behandlung verwendeten Produkte weitgehend ähnlich. Andererseits erfordere der Schutz von Gemüsekulturen aufgrund der Vielzahl der Krankheiten, von denen die verschiedenen Pflanzen befallen werden, die Verwendung von Produkten mit einer breitbandigen Wirkung, die auch für andere Kulturen eingesetzt werden können. 
(753) Bei den von Bayer vertriebenen Produkten handelt es sich hauptsächlich um Formulierungen der Wirkstoffe Tebuconazol, Propineb, Triadimenol und Dichlofluanid, während ACS Fungizide auf der Basis von Iprodion und Fosetyl vertreibt. Tebuconazol ist ein systemischer fungizider Wirkstoff, der als Spray mit den Markennahmen Folicur und Horizon sowie zur Saatgutaufbereitung verwendet wird. Die beteiligten Unternehmen weisen darauf hin, dass der Wirkstoff zur Bekämpfung verschiedener Krankheiten bei Getreide (Fusarium, Septoria und Puccinia), Erdnüssen (Mycosphaerella, Puccinia, Sclerotinia, Rhizoctonia), Reben (Uncinula), Ölraps (Pyrenopeziza, Alternaria, Leptosphaeria), Bananen, Kaffee, Obst und Gemüse eingesetzt werden kann. Desgleichen erklären die beteiligten Unternehmen, dass das unter dem Markennamen Antracol vertriebene Propineb für eine Reihe von Kulturen, einschließlich Gemüse, Kartoffeln, Tabak, Zierpflanzen, Obst und - in einigen Regionen - Reis, Hopfen und Kaffee verwendet wird. Triadimenol schließlich, das als Spray unter dem Markennamen Bayfidan und als Saatgutbehandlungsmittel unter dem Markennamen Baytan vertrieben wird, wirkt gegen Echten Mehltau, Rostkrankheit und verschiedene Arten von Blattfleckenkrankheiten, insbesondere bei Getreide, Kaffee, Reben, Obst und Gemüse. 
(754) Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass sie einer starken Konkurrenz durch andere internationale und nationale Unternehmen ausgesetzt seien, von denen einige (einschließlich Syngenta und BASF) eine starke Stellung auf fast allen nationalen Märkten innehaben. Sie führen an, dass BASF 2003 voraussichtlich die auf Strobilurin basierenden Fungizide Dimoxystrobin und Pyraclostrobin sowie BAS 510 auf den Markt bringen wird und dass daher von einer Erhöhung des Marktanteils des Unternehmens ausgegangen werden könne. Ferner tragen die beteiligten Unternehmen vor, dass die meisten der für die Formulierung von Gemüsefungiziden verwendeten Wirkstoffe nicht mehr patentrechtlich geschützt sind und daher generische Konkurrenzprodukte auf dem Markt bereits problemlos erhältlich seien. Als Beispiel führen sie das Produkt Triadimenol von Bayer an, das nach ihrer Aussage von Makhteshim sowie von verschiedenen chinesischen Herstellern (z. B. Seven Continents Agriculture) hergestellt und in der EU vertrieben wird. Dasselbe gelte für Propineb, das von China in den EWR eingeführt werde. Der Patentschutz des Wirkstoffs Tebuconazol von Bayer wird 2003 ablaufen. Da der Generikahersteller Makhteshim in seinen Produktionsstätten in Brasilien bereits Tebuconazol herstellt, werde er - so die Argumentation der beteiligten Unternehmen - in der Lage sein, den Wirkstoff im EWR zu vertreiben sobald der Patentschutz abgelaufen ist. Schließlich realisierten Bayer und ACS ähnlich wie auf dem Markt für Obst- und Nussfungizide einen Teil ihres Umsatzes aus dem Vertrieb von Produkten Dritter. Die Lieferung einiger dieser Produkte werde wahrscheinlich von den betreffenden Herstellern eingestellt, da die Produkte Dritter sich häufig mit dem gemeinsamen Produktsortiment von Bayer und ACS überschneiden. 
(755) Die Kommission erklärte in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte, dass es aufgrund der zumeist sehr allgemeinen Art dieser Argumente schwierig ist, ihnen bei der Bewertung der betreffenden Märkte große Bedeutung beizumessen. Die beteiligten Unternehmen nannten keine konkreten Beispiele für Produkte Dritter, deren Lieferung wahrscheinlich eingestellt wird. Sie erklärten auch nicht, auf welchen Märkten Generikahersteller Triadimenol und Propineb vertreiben oder wann und auf welchen Märkten sie eine Konkurrenz durch generisches Tebuconazol erwarten(52). Die Marktuntersuchung der Kommission ergab darüber hinaus, dass die Bedeutung, die die beteiligten Unternehmen den künftigen Produkten von BASF beimessen, nicht uneingeschränkt bestätigt werden kann(53). 
(756) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen erstmals Listen betreffend den Stand der Zulassung von generischem Triadimenol der Firma Makhteshim vorgelegt. Sie verweisen erneut auf Tebuconazol, erwähnen, dass generisches Propineb von Agrimont in Italien und von SPRJ in China hergestellt wird und nennen die Namen angeblicher Konkurrenten, die in Belgien verschiedene Generika herstellen. Die beteiligten Unternehmen versuchen nicht, die Auswirkungen dieser Konkurrenz zu quantifizieren oder auch nur zu erklären, ob (und in welchen Mengen) die zugelassenen Produkte tatsächlich vertrieben werden. Die Kommission kann ihre generelle Auffassung, dass der Wettbewerb durch Generika auf diesen Märkten keine ernsthafte Bedrohung für die starke gemeinsame Stellung der beteiligten Unternehmen darstellt, nicht auf der Grundlage so spärlicher Informationen, die ihr in einem sehr späten Stadium des Verfahrens übermittelt wurden, ändern. 
(757) Dagegen wurde ähnlich wie im Fall der Obstfungizide darauf hingewiesen, dass die Stellung der beteiligten Unternehmen in Kürze durch die Einführung des Produkts Flint (Trifloxystrobin) von Bayer gestärkt wird. In Verbindung mit den bereits verfügbaren Produkten der beteiligten Unternehmen, Scala (Pyrimethanil), Vision (Pyrimethanil und Fluquinconazol), Folicur (Tebuconazol) und Euparen (Dicholfluanid) wird die Stellung der beteiligten Unternehmen gestärkt. Darüber hinaus wird argumentiert, dass das neu entwickelte Botrytizid von Bayer, Teldor (Fenhexamid), noch weiter auf dem Markt Fuß fasst und die Marktpräsenz der beteiligten Unternehmen unterstützt. Ferner wird ins Feld geführt, dass die beteiligten Unternehmen weitere Produkte, wie zum Beispiel BAY14120 (Triazol Procid) und Dioaxastrobin in Vorbereitung haben(54). Ferner sollen die Produkte Iprovalicarb von Bayer und Fenamidon von ACS derzeit dabei sein, auf dem Markt Fuß zu fassen. 
(758) Die beteiligten Unternehmen räumen außerdem ein, dass ACS ein neues Fungizid für [...] mit der Bezeichnung [...] auf den Markt bringen wird, das voraussichtlich in mehreren Ländern beträchtliche Marktanteile erlangen wird, darunter der höchste [...]. 
(759) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte weisen die beteiligten Unternehmen darauf hin, dass das neue Produkt von ACS, [...], ausschließlich dazu diene, das bestehende [...]-Produkt, [...], zu ersetzen. Dasselbe gelte für [...], das Rovral WP ersetzen werde. Die Kommission bestreitet nicht, dass dies bis zu einem gewissen Grade zutreffend sein mag. Diese Informationen vermitteln jedoch, was einige Länder betrifft, kein vollständiges Bild. So erwarten die beteiligten Unternehmen beispielsweise, dass [...] in Deutschland 2004 einen Marktanteil von [10-20] % erlangen werde, während sich der Marktanteil von Previcur 2000 lediglich auf [0-10] % belief. Ferner sei darauf hingewiesen, dass, selbst wenn das Ersatzprodukt nicht zu einer Erhöhung des Marktanteils führt, die beteiligten Unternehmen mit einem neueren Produkt trotzdem besser in der Lage sind, ihre Marktstellung zu verteidigen. 
(760) Diese große Zahl von Fungiziden stellt ein umfassendes Produktsortiment mit verschiedenen Wirkungsweisen dar. Das Fungizid Trifloxystrobin ist den Strobilurinen zuzuordnen, Pyrimethanil gehört zur Gruppe der Anilinopytimidine, Fluquinconazol und Tebuconazol sind Triazole und Dicholfluanid ist eine isozyklische Verbindung. Es wird darauf hingewiesen, die beteiligten Unternehmen dank dieser verschiedenen Wirkungsweisen in die Lage versetzt werden, sehr effektiv Mittel zur Vermeidung von Resistenzen auf den Markt für Gemüsefungizide zu bringen. 
(761) Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Österreich auf [30-40] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %) und halten Syngenta ([30-40] %), BASF ([0-10] %), DuPont ([0-10] %) und Dow ([0-10] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Nach Aussage der beteiligten Unternehmen habe sich der Marktanteil von Syngenta während der letzten Jahre beträchtlich erhöht, während ihr eigener Marktanteil rückläufig sei. Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich wesentlich höher ist als von diesen angegeben. Insbesondere die Schätzung in Bezug auf die Größe des Gesamtmarktes scheint zu hoch zu sein, was bedeuten würde, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen deutlich über [40-50] % liegt(55). 
(762) ACS vertreibt Rovral (Iprodion) und Previcur (Propamocarb), während Bayer lediglich mit dem Produkt Bayfidan (Triadimenol) präsent ist. Es wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [0-10] % betragen und Flint (Trifloxystrobin) auf einen Marktanteil von [0-10] % kommen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass Flint schon 2001 auf den Markt gebracht wurde und daher bereits jetzt auf dem Markt Fuß fassen dürfte. 
(763) In Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem österreichischen Markt für Gemüsefungizide begründen würde. 
(764) Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Belgien auf [30-40] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %) und halten Syngenta ([20-30] %) und BASF ([20-30] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich wesentlich höher ist als von diesen angegeben. Insbesondere die Schätzung in Bezug auf die Größe des Gesamtmarktes scheint zu hoch zu sein, was bedeuten würde, dass der Marktanteil der beteiligten Unternehmen deutlich über [40-50] % liegt. Darüber hinaus hatte Bayer im Jahre 2001 einen zusätzlichen Marktanteil von [0-10] % aus dem Vertrieb von Alto SL 100, einem auf Cyproconazol basierenden Produkt aus dem "Flint-Paket", das Bayer im Zuge der Veräußerungen im Zusammenhang mit der Syngenta-Fusion erworben hatte. 
(765) Das Produktportfolio von ACS besteht aus elf verschiedenen Produkten, während Bayer vor allem Horizon (Tebuconazol) und Baycor (Bitertanol) vertreibt. Es wird davon ausgegangen, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [0-10] % betragen wird, während Flint (Trifloxystrobin) [0-10] % sowie eine neue Formulierung auf der Basis von Iprodion voraussichtlich auf einen Marktanteil von [0-10] % kommen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Flint bereits 2000 auf den Markt gebracht wurde. 
(766) In Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem belgischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(767) In der Notifizierung schätzten die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil in Frankreich auf [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) und halten Syngenta ([30-40] %) und BASF ([20-30] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Sie nahmen später eine Korrektur vor und gaben den gemeinsamen Marktanteil mit [30-40] % an (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %), korrigierten diese Angabe jedoch erneut in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte auf [30-40] %. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen sehr wahrscheinlich die Größe des Gesamtmarktes stark überschätzen und dass ihr gemeinsamer Marktanteil wohl eher bei [50-60] % liegt(56). 
(768) ACS vertreibt vor allem Produkte auf der Basis von Iprodion in verschiedenen Formulierungen unter dem Markennamen Rovral, Fosetyl (unter den Markennamen Aliette und Rhodax), Pyrimethanil (unter den Markennamen Scala und Walabi), Propamocarb (unter dem Markennamen Previcur) und Chlorotalonil. Das wichtigste Produkt von Bayer ist Horizon (auf der Basis von Tebuconazol) sowie eine unter dem Markennamen Libero vertriebene Wirkstoffkombination aus Tebuconazol und dem von ACS hergestellten Carbendazim. 
(769) Es wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [0-10] % betragen und Flint (Trifloxystrobin) auf einen Marktanteil von [0-10] % kommen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass Flint schon 2001 auf den Markt gebracht wurde und daher bereits jetzt auf dem Markt Fuß fassen dürfte. Darüber hinaus wurde vor kurzem auch das Produkt Teldor (Fenhexamid) auf diesem Markt eingeführt. 
(770) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen darauf hingewiesen, dass Flint für Gemüse in Frankreich erst 2002 auf den Markt gebracht werde und dass dies der Kommission in einem Anhang zu einer früheren Stellungnahme mitgeteilt worden sei. In einem anderen Anhang zu derselben Stellungnahme heißt es jedoch, das Produkt sei 2001 auf den Markt gebracht worden. Die Frage, ob das Produkt 2001 auf den Markt gebracht wurde oder ob die Markteinführung 2002 erfolgen wird, hat jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung der entsprechenden Auswirkungen. Entscheidend ist, dass das Produkt sofort und nicht erst in einigen Jahren auf den Markt kommen wird. 
(771) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass Bayer nur in sehr geringem Maße zum Marktanteil von ACS beitrage und die Marktstruktur in Frankreich sich daher durch das Zusammenschlussvorhaben nicht ändern werde. Mit Flint und Teldor wird jedoch die Marktpräsenz von Bayer verstärkt und durch die Verbindung von Flint mit dem Produktsortiment von ACS wird die Möglichkeit der beteiligten Unternehmen verbessert, auf dem Markt für Gemüsefungizide sehr wirksame Mittel zur Vermeidung von Resistenzen anzubieten. 
(772) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bringen die beteiligten Unternehmen vor, dass [...]. Daher verbessere die Einführung von Flint die Möglichkeit der beteiligten Unternehmen, ein Anti-Resistenz-Programm anzubieten. 
(773) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem französischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(774) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in Deutschland in der Notifizierung auf [30-40] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [0-10] %) und bezeichneten BASF ([30-40] %) und Syngenta ([20-30] %) als die wichtigsten Wettbewerber. In der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte korrigieren die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [30-40] %. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen die Größe des Gesamtmarktes höchstwahrscheinlich erheblich überschätzen und dass ihr gemeinsamer Marktanteil eher bei [60-70] % liegt(57). Diese Schlussfolgerung beruht auf einem Vergleich der von den Wettbewerbern übermittelten tatsächlichen Absatzzahlen und der von diesen Wettbewerbern geschätzten Größe des Gesamtmarktes. Jedenfalls ist der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wesentlich größer als der Marktanteil jedes ihrer Konkurrenten. 
(775) Die Marktstellung der beteiligten Unternehmen beruht auf dem Vertrieb von Tebuconazol und Triadimenol (Bayer), Iprodion, Propamocarb und Pyrimethanil (ACS). 
(776) Es wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [10-20] % betragen und Flint (Trifloxystrobin) einen Marktanteil von [0-10] % erzielen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass Flint schon 2001 auf den Markt gebracht wurde und daher bereits jetzt auf dem Markt Fuß fassen dürfte. 
(777) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen vorgebracht, dass Flint für Gemüse in Deutschland erst 2002 auf den Markt gebracht werde und dass dies der Kommission in einem Anhang zu einer früheren Stellungnahme mitgeteilt worden sei. In einem anderen Anhang zu derselben Stellungnahme heißt es jedoch, das Produkt sei 2001 auf den Markt gebracht worden. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die beteiligten Unternehmen erklärt haben, dass dasselbe Produkt (Flint 50 WG) 2001 in Deutschland für Hopfen vertrieben worden sei. Die Frage, ob das Produkt 2001 auf den Markt gebracht wurde oder ob die Markteinführung 2002 erfolgen wird, hat jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung der entsprechenden Auswirkungen. Entscheidend ist, dass das Produkt sofort und nicht erst in einigen Jahren auf den Markt kommen wird. 
(778) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(779) Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Griechenland auf [30-40] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [20-30] %) und halten Syngenta ([10-20] %), BASF ([10-20] %), DuPont ([0-10] %) und Dow ([0-10] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen sehr wahrscheinlich die Größe des Gesamtmarktes überschätzen und ihr gemeinsamer Marktanteil wohl eher bei [50-60] % liegt. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge bei weitem die stärkste Position inne, und ihr gemeinsamer Marktanteil liegt um ein Mehrfaches über dem des stärksten Konkurrenten(58). 
(780) Im Jahre 2000 waren Afugan (Pyrazophos), Previcur (Propamocarb) und Rovral (Iprodion) die wichtigsten Produkte von ACS. Die wichtigsten Produkte von Bayer sind Antracol (Propineb), Antracol-Kombi (Triademefon und Propineb), Baycor (Bitertanol) und Teldor (Fenhexamid). Bis 2004 sollen der Marktanteil des neuen Produkts [...] voraussichtlich [0-10] % und der Marktanteil anderer neuer Produkte 8 % betragen. Andererseits machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass Afugan in Griechenland nach 2000 nicht mehr vertrieben wurde und dass es dort keine Bestände mehr gebe, die vertrieben werden könnten. 
(781) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem griechischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(782) Die beteiligten Unternehmen schätzten ihren gemeinsamen Marktanteil in den Niederlanden auf [40-50] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %) und bezeichneten Syngenta ([30-40] %) und BASF ([10-20] %) als die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen sehr wahrscheinlich die Größe des Gesamtmarktes überschätzen und dass ihr gemeinsamer Marktanteil wohl eher bei 50 % liegt. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge bei weitem die stärkste Position inne, und ihr gemeinsamer Marktanteil liegt um ein Mehrfaches über dem des stärksten Konkurrenten(59). 
(783) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte haben die beteiligten Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie von ihren Daten betreffend die Größe des Gesamtmarktes überzeugt sind, die auf Daten aus unabhängigen Panelerhebungen beruhen. Die Wettbewerber haben sich bei ihren Schätzungen der Größe des Gesamtmarktes jedoch ebenfalls auf Daten aus unabhängigen Panelerhebungen gestützt. In Bezug auf diesen Markt wird die Größe des Gesamtmarktes von sämtlichen Wettbewerbern wesentlich kleiner geschätzt als von den beteiligten Unternehmen. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der Gesamtumsatz insgesamt sehr wahrscheinlich wesentlich geringer ist als von den beteiligten Unternehmen angegeben. 
(784) Bayer vertreibt Baycor (Bitertanol) und Euparen (Tolylfluanid). Der Umsatz von ACS stammt hauptsächlich aus dem Vertrieb der Produkte Previcur (Propamocarb), Rovral (Iprodion), Sporgon und Sportak (beide Prochloraz). Es wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [10-20] % betragen wird, während Flint (Trifloxystrobin) voraussichtlich auf [0-10] % kommen und andere neue Produkte von Bayer weitere [0-10] % erzielen werden. 
(785) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem niederländischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(786) Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Portugal auf [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) und halten Syngenta ([20-30] %) und BASF ([0-10] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die beteiligten Unternehmen sehr wahrscheinlich die Größe des Gesamtmarktes überschätzen und dass ihr gemeinsamer Marktanteil wohl eher bei [50-60] % liegt. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge bei weitem die stärkste Position inne, und ihr gemeinsamer Marktanteil liegt um ein Mehrfaches über dem des stärksten Konkurrenten(60). 
(787) Die wichtigsten Produkte von ACS sind Rubigan (Fenarimol) und Baktane (Myclobutanil). Es wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [0-10] % betragen und Flint (Trifloxystrobin) auf einen Marktanteil von [0-10] % kommen wird. 
(788) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem portugiesischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
(789) Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Schweden auf [50-60] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [10-20] %) und halten Syngenta ([30-40] %) und BASF ([0-10] %) für die wichtigsten Wettbewerber. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen in Schweden eine einzigartige Stellung innehaben und ihr Anteil am Gesamtumsatz der Produkte von Unternehmen mit eigener FuE-Basis sehr groß ist. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge bei weitem die stärkste Position inne, und ihr gemeinsamer Marktanteil liegt um ein Mehrfaches über dem des stärksten Konkurrenten(61). 
(790) ACS vertreibt hauptsächlich Produkte auf der Basis von Iprodion. Die beteiligten Unternehmen machen geltend, dass der Marktanteil von Bayer fast vollständig auf der Vermarktung von Produkten Dritter durch das Konzernunternehmen Gullviks beruht und dass Bayer von seinem Produkt Teldor (Fenhexamid) nur sehr geringe Mengen absetzt. Weitere von Gullviks vertriebene Produkte sind Amistar und Ridomil auf Basis von Azoxystrobin bzw. Metalaxyl, Wirkstoffen, die von Syngenta geliefert werden. Diese Argumente reichen jedoch nach Ansicht der Kommission nicht aus, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen, die das Vorhaben in Bezug auf den schwedischen Markt aufwirft. Tatsache ist, dass das Zusammenschlussvorhaben den Wettbewerb auf dem schwedischen Markt in erheblichem Maße beschränken wird und dass es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass die starke Position des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens infrage gestellt wird. 
(791) Die beteiligten Unternehmen erklärten erneut, dass die Kommission den Einfluss von Gullviks in Schweden nicht richtig einschätze. Sie führen insbesondere an, dass das Produktportfolio von Gullviks im Gegensatz zu dem seiner Konkurrenten auf Pflanzenschutzmittel beschränkt sei, die den Gesamtbedarf der Landwirte nur in begrenztem Maße abdecken. Den beteiligten Unternehmen zufolge seien die Landwirte im Hinblick auf andere Produkte, wie zum Beispiel Landmaschinen, Baumaterial, Düngemittel und Saatgut, nach wie vor von den Konkurrenten der Firma Gullviks, den landwirtschaftlichen Genossenschaften, abhängig. 
(792) Die Kommission kann sich der Auffassung nicht anschließen, dass dadurch die Möglichkeit wettbewerbswidrigen Verhaltens auf einem Markt ausgeschlossen würde, auf dem die beteiligten Unternehmen eigenen Zahlen zufolge einen gemeinsamen Marktanteil von fast [50-60] % halten würden. Tatsächlich würden die beteiligten Unternehmen durch Gullviks über ein einzigartiges Produktsortiment an Gemüsefungiziden verfügen und nicht nur ihre eigenen Produkte, sondern auch die Produkte von Syngenta vertreiben. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass einem Landwirt letztendlich etwas anderes übrig bleibt als von Gullviks zu kaufen, unabhängig davon, wie viele Maschinen und welche Mengen an Baumaterial er von Genossenschaften erwirbt. 
(793) Darüber hinaus wird erwartet, dass der Marktanteil des neuen Produkts [...] bis 2004 [0-10] % betragen und ein anderes neues Produkt von ACS auf der Grundlage von Iprodion auf [0-10] % kommen wird. 
(794) An Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen bereits eine starke Position innehaben, dass sie gemeinsam wesentlich größer sind als ihre stärksten Konkurrenten, des Wachstumspotenzials ihrer neueren und künftigen Produkte und der Tatsache, dass in naher Zukunft nicht mit einer neuen starken Konkurrenz zu rechnen ist, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem schwedischen Markt für Gemüsefungizide begründen oder verstärken wird. 
Allgemeine Schlussfolgerung in Bezug auf Fungizide 
(795) In Bezug auf Fungizide ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Fungizide für Getreide in Italien, für Obst- und Nüsse in Dänemark, Deutschland und Frankreich, für Erdbeeren in Schweden, für Rebenfungizide zur Bekämpfung von Botrytis in Deutschland, Frankreich, Griechenland und Portugal, für Hopfenfungizide in Deutschland, für Öl- und Eiweißsaatenfungizide in Deutschland sowie für Gemüsefungizide in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden führen wird. 
E. SAATGUTAUFBEREITUNG 
(796) Gefahr droht dem Saatgut durch saatgut- oder bodenbürtige Krankheiten oder durch bodenbewohnende bzw. in der frühen Wachstumsphase auftretende Insekten. Um eine gute Keimung zu sichern und den Keimpflanzenverlust und Schäden aufgrund von Pilz- und Insektenbefall zu verhindern, wird das Saatgut sowohl mit Fungiziden als auch mit Insektiziden behandelt, meist zur gleichen Zeit. Die Lieferanten von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung bereiten das Saatgut normalerweise nicht selbst auf, sondern beliefern andere Unternehmen mit den entsprechenden Saatgutbeizmaschinen. 
(797) Der Markt der Saatgutaufbereitung wird als Markt von wachsender Bedeutung angesehen, da die Saatgutaufbereitung äußerst effizient und sehr umweltfreundlich ist. Viele der bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen gehen davon aus, dass die Bedeutung der Saatgutaufbereitung noch weiter zunimmt, weil die Nachfrage nach dem Schutz höherwertigen Saatguts und insbesondere genetisch verbesserten Saatguts steigen werde. Das kräftige Auflaufen der Keimpflanzen und ihr effektiver Schutz während des Anfangswachstums würden auf diese Weise gewährleistet. 
(798) Den Schätzungen von Bayer zufolge belief sich bei weiterem Wachstum der Gesamtumfang des Marktes der Saatgutaufbereitung im EWR im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. 2000 betrug der EWR-Umsatz von Bayer im Segment der Saatgutaufbereitung [...] Mio. EUR und der Umsatz von ACS [...] Mio. EUR. 
(799) In ihren Stellungnahmen zur Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) argumentieren die beteiligten Unternehmen, dass mit einem weiteren wesentlichen Anstieg des Marktwertes im Bereich Saatgutaufbereitung nicht zu rechnen sei, was auf das von scharfem Wettbewerb gekennzeichnete Umfeld, die steigende Präsenz von generischen Erzeugnissen geringen Wertes - besonders im Fungizidsegment - und den Wettbewerbsdruck von der Nachfrageseite her zurückzuführen sei, wobei es sich um national und international operierende Saatgut- und Saatgutaufbereitungsunternehmen handele, die in Verhandlungen eine starke Gegenmacht darstellten. 
(800) Die Mehrzahl der bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen widersprechen dieser Beschreibung der Marktentwicklung. Überdies steht sie offensichtlich im Widerspruch zu den von den beteiligten Unternehmen übergebenen internen Unterlagen. Beispielsweise wurde in einer internen ACS-Präsentation von Ende 1999 (vertrauliche Information von ACS). 
(801) Bayer nimmt im Bereich der Saatgutaufbereitung weltweit die Spitzenposition ein. Auf EWR-Ebene würden auf die beteiligten Unternehmen [60-70] % des Gesamtumsatzes von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung (Bayer [40-50] %, ACS [20-30] %) entfallen. Auf dem Gebiet der Saatgutaufbereitung gibt es in Europa nur zwei weitere bedeutende Marktteilnehmer, Syngenta und das sehr viel kleinere Unternehmen Uniroyal. Unter den forschungsorientierten Herstellern von Agrochemikalien weisen BASF, Dow und DuPont im Bereich Saatgutaufbereitung praktisch keinen Umsatz auf, während Monsanto vor kurzem ein Erzeugnis gegen eine spezielle, jedoch bedeutende Krankheit, die Getreidearten befällt (Schwarzbeinigkeit), auf den Markt brachte. 
(802) Die Marktteilnehmer beschreiben die Saatgutaufbereitung als einen Markt, der an Unternehmen, die auf ihm aktiv werden wollen, besondere Anforderungen stellt. Natürlich muss das Unternehmen im Besitz eines Wirkstoffs sein, der speziell für die Saatgutaufbereitung geeignet ist. Bei den Insektiziden haben sich die Wirkstoffe Imidacloprid und Fipronil aufgrund ihrer lang anhaltenden Wirkung als besonders erfolgreich erwiesen. Es ist sogar geäußert worden, dass diese neuen Chemikalien den Auftakt zu einer grundlegenden Änderung bei der Saatgutaufbereitung geben. Im Fungizidbereich müssen die Wirkstoffe besonders gegen bestimmte bodenbürtige Krankheiten wirksam sein, die sich von einer Kultur zur anderen unterscheiden. 
(803) Neben dem Besitz der entsprechenden Wirkstoffe handelt es sich bei den weiteren, von mehreren Befragten als für den Erfolg im Bereich Saatgutaufbereitung ausschlaggebend eingestuften Faktoren um Fachwissen und Vermarktungs-Know-how, das Vermögen, neben den Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung auch die bei der Saatgutaufbereitung zum Einsatz kommenden Spezialmaschinen anzubieten, sowie um den Aufbau eines Rufes auf diesem Spezialgebiet. 
(804) In ihren Stellungnahmen zur Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) argumentieren die beteiligten Unternehmen, dass sie nur die Formulierungen der Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung lieferten, die Anwendungstechnik (Maschinen) jedoch weder herstellen noch liefern. Die einzige Ausnahme sei das Vereinigte Königreich, wo Bayer und Uniroyal auch an der Lieferung von Maschinen für Saatgutaufbereitung von Getreide beteiligt seien. In einer späteren Antwort auf ein Schreiben gemäß Artikel 11 (vertrauliche Information von ACS). 
(805) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass das Vorhandensein einer zahlenmäßig kleinen Gruppe von Marktbeteiligten nicht zu der Möglichkeit führe, dass die Hersteller über ausreichend Marktmacht verfügten, um Preisanhebungen durchzusetzen und den Wettbewerb auf diesen Märkten zu verhindern. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass dies auf den Umstand zurückzuführen sei, dass es sich erstens bei den Käufern von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung um erfahrene Kunden handele, die eine erhebliche Verhandlungsmacht hätten. Zweitens, so führen sie an, verfügten die großen Wettbewerber jeweils über FuE-Kapazitäten und eine ausreichende wirtschaftliche Stärke, um in den europäischen Markt einzutreten bzw. ihren Umsatz- und Marktanteil zu erweitern, sollte einer der führenden, auf den Märkten bereits agierenden Lieferanten versuchen, die Preise anzuheben. Die beteiligten Unternehmen äußern, dass mit intensivem Wettbewerb auch von Seiten der Generikahersteller zu rechnen sei und die beteiligten Unternehmen ihre Marktstellung nicht behaupten könnten. 
(806) Die meisten der bei der Marktuntersuchung der Kommission befragten Unternehmen vertreten zu diesen Erklärungen eine andere Meinung. Sie führen an, dass die Saatgutaufbereitung ein schwieriger Fachmarkt mit speziellem Know-how sei. In einer internen ACS-Präsentation von Ende 1999 heißt es, dass (vertrauliche Information von ACS). Diese Ansicht stimmt eher mit der Meinung der bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen als mit den Argumenten überein, die die beteiligten Unternehmen im Rahmen dieser Untersuchung zum Ausdruck brachten. 
(807) Schließlich behaupten die beteiligten Unternehmen, dass zwischen den Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung einerseits und Fungiziden und Insektiziden andererseits ein gewisses Maß an Ersetzbarkeit bestehe. Diesbezüglich äußern die beteiligten Unternehmen, dass im Falle einer erheblichen Anhebung der Preise bei den Wirkstoffen für die Saatgutaufbereitung die Landwirte auf nach der Saat auszubringende Fungizide bzw. Insektizide zurückgreifen würden, anstatt vorbehandeltes Saatgut zu verwenden. 
(808) Von den beteiligten Unternehmen ist jedoch nicht geäußert worden, dass die Saatgutaufbereitung kein getrennter Markt sei. Die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen wiesen darauf hin, dass sich durch den verstärkten Einsatz beispielsweise von Insektiziderzeugnissen zur Saatgutaufbereitung die Notwendigkeit der Ausbringung "normaler" Insektizide während der frühen Wachstumsphase zwar verringern kann, dies jedoch keinesfalls bedeute, dass diese Erzeugnisse zum selben sachlich relevanten Markt gehörten. 
(809) Überdies wurde während der Untersuchung deutlich, dass Saatgutaufbereitung an die Stelle von Blattanwendung und Bodenausbringung tritt, sobald dies möglich ist, jedoch nicht umgekehrt. Die Ergebnisse der Untersuchung stützen jedoch nicht die These der beteiligten Unternehmen, wonach im Falle steigender Preise die Landwirte wieder auf die nach der Saat auszubringenden Fungizide oder Insektizide zurückgreifen würden, anstatt vorbehandeltes Saatgut zu verwenden. Wie bereits ausgeführt, wird die Saatgutaufbereitung im EWR weiter gefördert, da sie im Vergleich zum herkömmlichen Einsatz von Insektiziden und Fungiziden umweltfreundlicher ist, dem Nutzer eine höhere Sicherheit bietet und leichter anzuwenden ist. 
E.1. Sachlich relevante Märkte 
(810) In der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis befand die Kommission, dass die Saatgutaufbereitung einen getrennten sachlich relevanten Markt und keine spezielle Art der Insektizid- und Fungizidausbringung darstellt. Die Kommission stellte fest, dass die Krankheiten und Insekten, gegen die die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung eingesetzt werden, sich von den Krankheiten und Insekten unterscheiden, auf die mit Spritzprogrammen abgezielt wird, dass die für die Saatgutaufbereitung verwendeten Erzeugnisse getrennt angemeldet werden müssen und die Abnehmer von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung andere sind als bei Insektiziden und Fungiziden, wobei der Absatz der Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung überwiegend an Saatguterzeuger und -vermehrer und nicht an Landwirte erfolgt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass es von der Angebotsseite her keinen Austausch zwischen Erzeugnissen, die als Insektizide oder Fungizide angemeldet wurden, und solchen, die für die Saatgutaufbereitung bestimmt sind, gibt. 
(811) Die beteiligten Unternehmen folgen in der Anmeldung im Allgemeinen der von der Kommission in der Sache M.1806 - AstraZeneca/Novartis vorgeschlagenen Marktabgrenzung und geben an, dass die Saatgutaufbereitung einen getrennten sachlich relevanten Markt darstelle. Sie machen geltend, dass die für die Saatgutaufbereitung verkauften Erzeugnisse spezielle Eigenschaften aufweisen, die diese Erzeugnisse von den für die Bodenausbringung oder das Spritzen vorgesehenen Insektiziden und Fungiziden unterscheiden. Die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung beruhen überwiegend auf denselben Wirkstoffen, wie sie für die Formulierung von Insektiziden und Fungiziden Verwendung finden, enthalten jedoch spezielle Zusätze, damit das aufbereitete Saatgut vor dem Befall von Insekten und Pilzen geschützt bleibt. Die beteiligten Unternehmen führen aus, dass die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung einen besseren Schutz vor bestimmten Krankheiten bieten als Spritzprogramme, weil sie vor dem Befall direkt auf das Saatgut ausgebracht werden. Speziell einige der insbesondere Getreide befallenden boden- und saatgutbürtigen Krankheiten lassen sich nur mit der Saatgutaufbereitung bekämpfen. 
(812) Die beteiligten Unternehmen führen jedoch an, dass generell eine Unterscheidung zwischen "hochwertigen" und "geringwertigen" Kulturen zu treffen sei. Den beteiligten Unternehmen zufolge gehören zu den hochwertigen Kulturen Zuckerrüben, Ölraps und Mais, während es sich bei den geringwertigen Kulturen beispielsweise um Getreide handelt. 
(813) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass die Erzeugnisse zur Saatgutaufbereitung hochwertiger Kulturen in Form von Insektiziden oder Fungiziden an spezialisierte Saatgutaufbereiter verkauft werden, die das Saatgut mit den entsprechenden Erzeugnissen behandeln. Der Verkauf des Saatguts erfolgt entweder direkt oder über den normalen Absatzweg (Großhändler, Vertriebsunternehmen). Das Saatgut wird vorwiegend von einer begrenzten Anzahl weltweit wie lokal agierender Saatgutunternehmen aufbereitet, darunter Pioneer (DuPont), Monsanto Seeds, Syngenta Seeds und KWS. Hierzu werden speziell für die Saatgutaufbereitung entwickelte Insektizide und Fungizide von diesen Unternehmen gemischt und auf das Saatgut ausgebracht, um es umfassend sowohl vor Insekten als auch Pilzen zu schützen. 
(814) In der Anmeldung führen die beteiligten Unternehmen überdies aus, dass es sich bei den Erzeugnissen zur Aufbereitung geringwertigen Saatguts üblicherweise um Fertigmischungen von Insektiziden und Fungiziden handele. Ihre Lieferung erfolgt über den Absatzweg, der auch für andere Pflanzenschutzmittel einschließlich Fungizide, Insektizide und Herbizide benutzt wird. Bezüglich des geringwertigen Saatguts behaupten die beteiligten Unternehmen, dass die Aufbereitung von den Vertriebsunternehmen vorgenommen werde oder auch von Landwirten selbst, die über die zur Ausbringungen des entsprechenden Erzeugnisses auf die gegebene Kultur erforderliche technische Ausstattung verfügten. 
(815) Mit der Anmeldung legten die beteiligten Unternehmen zu den einzelnen Kulturen Daten vor, jedoch nicht für Getreide und Reis, die als ein und derselbe sachlich relevante Markt behandelt werden, weil die für die Aufbereitung dieser beiden Kulturen verwendeten Erzeugnisse identisch sind. Mehrere der in der Verfahrensstufe I der Marktuntersuchung befragten Unternehmen gaben jedoch an, dass zwischen Getreide und Reis unterschieden werden sollte. 
(816) In ihrer Antwort auf die Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) hielten die beteiligten Unternehmen dem entgegen, dass Getreide und Reis derselben "Familie" angehörten und dass das für die Aufbereitung von Reissamen verwendete Sortiment an Erzeugnissen mit dem Erzeugnissortiment identisch sei, das für die Aufbereitung sonstigen Getreidesaatguts verwendet werde. Dementsprechend führten die beteiligten Unternehmen in der Anmeldung die Daten für die Aufbereitung von Reissamen in derselben Tabelle auf wie die Daten für die Aufbereitung von Getreidesaatgut. Ferner argumentierten die beteiligten Unternehmen, dass der Markt für die Aufbereitung von Reissamen sehr klein sei (ca. 100000 ha und ca. 250000 EUR). Bayer ist auf diesem Markt überhaupt nicht präsent, und der Umsatz von ACS beim Verkauf von Fungiziden ist sehr niedrig (0,05 Mio. EUR). Den beteiligten Unternehmen zufolge ist keines der beteiligten Unternehmen auf dem Markt der Insektizide für die Aufbereitung von Reissamen vertreten, ungefähr [90-100] % des Marktes für die Aufbereitung von Reissamen werde von den Generikaherstellern bedient. Daher geben die beteiligten Unternehmen an, dass sich der Umsatz auf dem Markt der Aufbereitung von Reissamen in keiner Weise auf den Anteil der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für die Aufbereitung von Getreidesaatgut auswirkt und die Frage, ob für die Erzeugnisse, die für die Reissaatgutaufbereitung eingesetzt werden, ein getrennter Markt zu definieren sei, könne offen gelassen werden. 
(817) Was die Insektizide betrifft, so braucht die o.g. Frage nicht beantwortet zu werden, da der Zusammenschluss in der angemeldeten Form zur Schaffung einer beherrschenden Stellung führen würde, sofern Getreide als getrennter sachlich relevanter Markt oder Getreide und Reis zusammen als getrennter sachlich relevanter Markt betrachtet würden. 
(818) Bezüglich der Fungizide ergibt sich aus der Prüfung des Produktportfolios der beteiligten Unternehmen, dass es sich bei Getreide und Reis offenbar nicht um einen einheitlichen sachlich relevanten Markt handelt, und auch bei Getreide kein einheitlicher sachlich relevanter Markt besteht, weil die beteiligten Unternehmen für die verschiedenen Getreidearten unterschiedliche Erzeugnisse herstellen. Angemessen erscheint eine Unterteilung zwischen Gerste auf der einen Seite und Weizen, Roggen und Triticale ("Weizen") auf der anderen. Beispielsweise umfasst in Deutschland das Produktportfolio von Bayer für Fungizide für Gerste folgende Erzeugnisse: Raxil S FS 040 (Tebuconazol und Triazoxid), Baytan Universal FS 094 (Triadimenol, Fuberidazol und Imazalil), Solitär FS 060 (Fludioxonil, Ciprodinil und Tebuconazol). Für Weizen stellt Bayer folgende Produkte her: Landor CT (Fludioxonil, Difenconazol und Tebuconazol) und Arena C FS 030 (Fludioxonil und Tebuconazol). In Frankreich verfügt Bayer über zwei unterschiedliche Kombinationserzeugnisse auf der Grundlage von Imidacloprid, Gaucho Orge (Imidacloprid, Tebuconazol und Triazoxid) und Gaucho Blé (Imidacloprid, Bitertanol und Anthraquinon). Im Bereich Fungizide vertreibt Bayer nur das Produkt Sibutol A FS 325 (Bitertanol und Anthraquinon), das für Weizen, nicht jedoch für Gerste eingesetzt wird. Da die von Bayer in diesen beiden Segmenten vertriebenen Erzeugnisse völlig unterschiedlicher Art sind, wird der Zusammenschluss auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen sachlich relevanten Märkten bewertet: Gerste und Weizen (einschließlich Roggen und Triticale). 
(819) Hinsichtlich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung braucht die o.g. Frage nicht beantwortet zu werden, weil die Würdigung des Falls davon nicht beeinflusst würde. 
(820) In der Anmeldung trafen die beteiligten Unternehmen keine Unterscheidung zwischen Insektiziden und Fungiziden zur Saatgutaufbereitung. Eine solche Unterscheidung wurde jedoch von mehreren der in der Verfahrensstufe I der Marktuntersuchung befragten Unternehmen vorgeschlagen. Dritte haben dazu erklärt, dass die Hersteller von Erzeugnissen zur Saatgutaufbereitung in der Vergangenheit Breitbandlösungen (Fungizide, Insektizide und Saatschutzmittel gegen Vögel) anboten, für die überwiegend markenlose Chemikalien zum Einsatz kamen. Seitdem sowohl auf dem Insektizidmarkt (die von den beteiligten Unternehmen hergestellten Erzeugnisse Imidacloprid und Fipronil und Tefluthrin von Syngenta) als auch, wenngleich in geringerem Umfang, auf dem Fungizidmarkt (Fludioxonil von Syngenta und Triticonazol von ACS) - die zu unterschiedlichen Herstellern gehören - ausgefeiltere und höherwertigere Erzeugnisse entwickelt worden sind, werden Saatgutaufbereitungslösungen getrennt verkauft und mitunter auch getrennt angewandt. Dementsprechend, so das Argument, entstehen durch die Insektizide und Fungizide unterschiedliche Segmente. 
(821) In ihrer Antwort auf die Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) argumentierten die beteiligten Unternehmen, dass es sich bei der großen Mehrheit der von den beteiligten Unternehmen und ihren Wettbewerbern auf dem Markt der Getreidesaatgutaufbereitung verkauften Erzeugnisse um Kombinationen mehrerer Fungizide oder um Kombinationen von Fungiziden und Insektiziden handele, damit diese gegen eine breite Spanne von Pilzen und Schädlingen wirksam sind. Lediglich ACS bietet in Frankreich in sehr begrenztem Maße ein Einzelwirkstoffinsektizid für die Getreidesaatgutaufbereitung an, das aufgrund mangelnder Nachfrage schrittweise vom Markt genommen wird. Von den beteiligten Unternehmen wurden daher bezüglich Getreide Daten getrennt nach Fungiziden, Insektiziden und Insektizid-/Fungizid-Kombinationsprodukten übermittelt. 
(822) Hinsichtlich Getreide führten die beteiligten Unternehmen in der Anmeldung überdies aus, dass für Erzeugnisse, mit denen Getreide vor der auch als "Schwarzbeinigkeit" bezeichneten Gaeumannomyces Gaminis geschützt werden soll, ein getrennter Markt definiert werden müsse. Getreidekulturen gehören zu den wichtigsten Wirtspflanzen für diese Krankheit. Im Moment stehen nur zwei Erzeugnisse für den Schutz vor dieser Krankheit zur Verfügung; bei dem einen handelt es sich um ein auf Fluquinconazol beruhendes und von ACS entwickeltes Produkt, dass unter dem Markennamen "Jockey" vertrieben wird, ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung "Latitude" wurde vor kurzem von Monsanto auf den Markt gebracht. Da diese Erzeugnisse Neuentwicklungen speziell für die Bekämpfung der Schwarzbeinigkeit sind, können sie durch keinen anderen Wirkstoff ersetzt werden. Den beteiligten Unternehmen zufolge stehen Jockey und Latitude jedoch im Wettbewerb mit anderen Fungiziderzeugnissen zur Saatgutaufbereitung, da sie auch für die Behandlung anderer Krankheiten als die Schwarzbeinigkeit eingesetzt werden können. Somit handelt es sich hier um einen Fall der nur in einer Richtung funktionierenden Ersetzung. Die meisten der in der Verfahrensstufe II der Marktuntersuchung befragten Unternehmen sind ebenfalls der Meinung, das nur Jockey und Latitude Schutz vor Schwarzbeinigkeit bieten. Allerdings weisen sie auch darauf hin, dass mit Latitude lediglich Schwarzbeinigkeit, mit Jockey jedoch ein breiteres Spektrum behandelt werden kann. Somit gilt die Ersetzung in einer Richtung in Wirklichkeit nur für Jockey, aber nicht für Latitude. Hinsichtlich der Erzeugnisse zur Behandlung der Schwarzbeinigkeit braucht die Frage der genauen Marktabgrenzung nicht beantwortet zu werden. 
(823) Die Bewertung des Vorhabens wird daher für die einzelnen Kulturen auf der Grundlage getrennter Märkte für Insektizide und Fungizide zur Saatgutaufbereitung vorgenommen werden. Bei den Fungiziden werden zwei getrennte Getreidemärkte bewertet: Gerste auf der einen Seite, Weizen, Roggen und Triticale auf der anderen. 
E.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
Allgemeine Überlegungen 
(824) In der Anmeldung gingen die beteiligten Unternehmen in ihrer Argumentation davon aus, dass Insektizide und Fungizide zur Saatgutaufbereitung Teil eines Gesamtmarktes der Saatgutaufbereitung sind. Auf dieser Grundlage überschneiden sich die Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei einer Vielzahl von Kulturen und in vielen Mitgliedstaaten. Nach den Informationen in der Anmeldung zu urteilen, wären 18 nationale Märkte im Bereich Saatgutaufbereitung betroffen. Wie bereits ausgeführt, hat die Marktuntersuchung der Kommission gezeigt, dass die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes zu breit gefasst war, so dass die Zahl der betroffenen Märkte höher ist als von den beteiligten Unternehmen in der Anmeldung behauptet. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Meinung, dass das Vorhaben auf 27 nationalen Märkten, 14 Insektizidmärkten und 13 Fungizidmärkten eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Diese Märkte werden im Folgenden im Detail analysiert. 
(825) Die Kommission ist der Meinung, dass es auf den anderen betroffenen Märkten zu keinen wettbewerbsrechtlichen Problemen kommen wird. Die Kommission ist bezüglich jedes einzelnen dieser Märkte zu diesem Schluss aus einem oder mehreren der folgenden Gründe gelangt: 
(826) Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen ist gering; es kommt zu keiner Überschneidung zwischen den Aktivitäten der Unternehmen, entweder weil der Marktanteil falsch zugeordnet wurde oder die Überschneidung aus anderen Gründen verschwunden ist. Die Zunahme des Marktanteils ist sehr gering, und die Struktur des Marktes wird wahrscheinlich von dem Vorhaben überhaupt nicht berührt, da die preislichen Anreize für die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht berührt werden. Die beteiligten Unternehmen haben ihre Marktposition stark überschätzt, und es gibt starke Wettbewerber, die auf dem Markt einen funktionierenden Wettbewerb initiieren dürften. Durch die von den Wettbewerbern auf den Markt gebrachten neuen Erzeugnisse dürfte für die Produkte der beteiligten Unternehmen in naher Zukunft starke Konkurrenz entstehen. 
(827) Die Analyse der Kommission bezüglich der Märkte, auf denen wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, lautet wie folgt: 
E.2.1. Insektizide für die Saatgutaufbereitung 
Einführung 
(828) Insektizide für die Saatgutaufbereitung bilden die erfolgreichste Anwendung der Produkte Fipronil von ACS und Imidacloprid von Bayer. Imidacloprid ist das führende Saatgutaufbereitungsprodukt im EWR. Bei Imidacloprid belief sich der Umsatz für diese Verwendung im Jahr 2000 auf ca. [...] Mio. EUR. Den beteiligten Unternehmen zufolge entfallen auf den Verkauf von auf Imidacloprid beruhenden Insektiziden für die Saatgutaufbereitung ungefähr [70-80] % des Gesamtumsatzes, den Bayer durch den Verkauf von Erzeugnissen auf der Grundlage von Imidacloprid im EWR für Blatt-, Boden- und Saatgutanwendungen erzielt. Bei den im EWR für sämtliche Anwendungen (einschließlich Anwendungen in Haus und Garten, Ektoparasitizide für Kleintiere, gewerbliche Schädlingsbekämpfung und Umweltschutz) vertriebenen Produkten auf der Grundlage von Imidacloprid beträgt dieser Anteil [50-60] %. Insektizide für die Saatgutaufbereitung auf der Grundlage von Fipronil machen (vertrauliche Information von ACS) aller Anwendungen für Blatt-, Boden- und Saatgutanwendungen und ca. (vertrauliche Information von ACS) des Gesamtumsatzes von ACS aus, den das Unternehmen durch den Vertrieb von Einzelwirkstoff-Fipronil oder Erzeugnissen auf der Grundlage von Fipronil im EWR erzielt. 
(829) Das Neonicotinoid Imidacloprid von Bayer und das Pyrazol Fipronil von ACS sind praktisch die einzigen Wirkstoffe, die derzeit im EWR in Insektiziden für die Mais-Saatgutaufbereitung verwendet werden. Was die Insektizide für die Saatgutaufbereitung bei Getreide und Reis betrifft, so werden im EWR im Moment nur Fipronil von ACS und das von Bayer im Vereinigten Königreich vertriebene Tefluthrin von Syngenta verwendet. [...]. Die Kommission stellt zudem fest, dass zum Portfolio von ACS ein weiteres Pyrazol gehört: Ethiprol. Dieses Erzeugnis wird derzeit im EWR nicht vertrieben. [...]. ACS hat überdies mitgeteilt, dass (vertrauliche Information von ACS). Ferner stellte ACS fest, dass (vertrauliche Information von ACS). Die Kommission hat daher bei der Bewertung der Saatgutaufbereitungs-Märkte nur [...] berücksichtigt. 
(830) Daher würde das fusionierte Unternehmen nach Vollzug des geplanten Zusammenschlusses [...] der Wirkstoffe für die Saatgutaufbereitung - Imidacloprid, Fipronil [...] kontrollieren, während der einzige verbleibende Wettbewerber Syngenta lediglich zwei Wirkstoffe zur Saatgutaufbereitung, Tefluthrin und Thiamethoxam, kontrollieren würde. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Erzeugnis Tefluthrin im Vergleich zu den neuen chemischen Kategorien der Neonicotinoide und Pyrazole eine sogenannte alte chemische Kategorie repräsentiert. Bei der Saatgutaufbereitung wird Tefluthrin nur für Getreide und Reis verwendet. Es wird gegenwärtig von Bayer im Vereinigten Königreich vertrieben. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Meinung, dass Syngenta praktisch nur ein Erzeugnis für die Saatgutaufbereitung haben wird, das technisch gesehen den Produkten der beteiligten Unternehmen entspricht, das Neonicotinoid Thiamethoxam, das zwar in den USA vertrieben wird, in Europa jedoch noch nicht auf den Markt gebracht wurde. 
(831) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass Thiamethoxam von Syngenta auf mehreren Märkten angemeldet werden wird und dies wesentlichen Einfluss auf den Marktanteil der beteiligten Unternehmen haben wird. Die beteiligten Unternehmen haben ausgeführt, dass Thiamethoxam dem Wirkstoff Imidacloprid überlegen ist, nicht nur weil Thiamethoxam mit Imidacloprid hinsichtlich Wirkungsweise und Wirkungsbreite vergleichbar ist, sondern auch, weil es in geringerer Dosierung als Imidacloprid angewandt werden kann. Die beteiligten Unternehmen haben außerdem angeführt, dass Fipronil die Marktstellung der beteiligten Unternehmen nicht nennenswert stärken wird. 
(832) Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission nicht der Meinung, dass festgestellt werden kann, Thiamethoxam sei den Erzeugnissen der beteiligten Unternehmen überlegen. Zunächst zeigt die Untersuchung, dass (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften von [...] und Thiamethoxam hinsichtlich Mais und Getreide). Die Aufwandmenge von Thiamethoxam und [...] (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften von [...] und Thiamethoxam). 
(833) Zweitens, in Bezug auf Mais und Getreide stützen weder die von den beteiligten Unternehmen auf Ersuchen der Kommission vorgelegten zusätzlichen Informationen noch die von Syngenta erlangten Auskünfte das Argument der beteiligten Unternehmen, dass Thiamethoxam ein Imidacloprid überlegenes Produkt sei. Den Informationen von Syngenta zufolge (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften hinsichtlich Wirksamkeit und Aufwandmenge zwischen Imidacloprid, [...], Fipronil und Thiamethoxam bei Mais und Getreide). 
(834) Hinsichtlich Mais (vertraulicher Vergleich zwischen den Produkteigenschaften hinsichtlich Wirksamkeit und Aufwandmenge von Imidacloprid, [...], Fipronil und Thiamethoxam im Falle des Einsatzes zur Behandlung von Mais). 
(835) Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen ist die Kommission daher der Ansicht, dass die Kombination von Imidacloprid, [...] und Fipronil den beteiligten Unternehmen die Bewahrung ihrer beherrschenden Marktstellung gegenüber Thiamethoxam ermöglichen wird. 
(836) Von den beteiligten Unternehmen sind mehrere Untersuchungen vorgelegt worden, in denen die Besonderheiten von Thiamethoxam beschrieben werden. Die Kommission stellt jedoch fest, dass die meisten der von den beteiligten Unternehmen zitierten Untersuchungen Mais oder Getreide nicht zum Gegenstand haben. In der Studie zum chemodynamischen Verhalten von Thiamethoxam, in der es um Mais geht, findet sich keinerlei Vergleich mit den Erzeugnissen der beteiligten Unternehmen. Eine weitere Studie zum Vergleich von Thiamethoxam mit Imidacloprid ist in Brasilien bezüglich des Getreidehalmbohrers (Elsamopalpus lignosellus) durchgeführt worden, der nach Kenntnis der Kommission und bei Berücksichtigung des sowohl von den beteiligten Unternehmen als auch Syngenta angegebenen Schädlingsspektrums im EWR gar nicht vorkommt oder zumindest wirtschaftlich unbedeutend ist. Die einzige Studie, die Getreide zum Gegenstand hat, wurde in Brasilien durchgeführt. Behandelt werden darin lediglich Blattläuse und ein Lepidoptere Diloboderus abderus, den es in Europa nicht gibt. Zum wichtigsten Schädling im EWR, dem Drahtwurm, finden sich darin keine Angaben. Aus diesen Gründen betrachtet die Kommission als für die Bewertung des EWR-Marktes im Allgemeinen bzw. der für diese Untersuchung wichtigen Märkte irrelevant. 
(837) Darüber hinaus ist die Kommission der Meinung, dass Thiamethoxam ein neues Produkt ist, das nur mit zwei bereits seit längerem vorhandenen Erzeugnissen in Konkurrenz treten wird. Von Dritten werden diese Erzeugnisse als die besten Produkte am Markt angesehen. Gaucho (Imidacloprid) und Regent (Fipronil) sind etablierte Markennamen. Diese Erzeugnisse sind anerkannt, und die Unternehmen, die sie liefern, verfügen nachweislich über die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Markt. Bayer hat den Markt der Saatgutaufbereitung mit Imidacloprid praktisch erst geschaffen und verfügt somit über ein beträchtliches Know-how und einen guten Ruf auf dem Markt der Insektizide für die Saatgutaufbereitung. Die beiden beteiligten Unternehmen verfügen bei den Insektiziden für die Saatgutaufbereitung über einen festen Kundenkreis und bewährte Methoden der Zusammenarbeit mit Saatgutunternehmen und auf die Inkrustierung und Pillierung spezialisierten Firmen (Saatzuchtunternehmen). Diesbezüglich ist der Kommission gegenüber darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Saatgutaufbereitung um einen "spezialisierten Fachmarkt" handelt, der für den Markteintritt u. a. voraussetzt, dass über einen längeren Zeitraum erforderliches Know-how angesammelt wurde. Die Untersuchungsergebnisse der Kommission zeigen, dass die Kunden auf dem Markt der Saatgutaufbereitung nicht ohne Weiteres den Lieferanten wechseln. Aufgabe der Unternehmen im Bereich der Saatgutaufbereitung ist es, inkrustiertes Saatgut zu liefern, das über volles Keimvermögen verfügt und vollständig vor Insekten und Krankheiten geschützt ist. Der Kommission ist mitgeteilt worden, dass kein Saatguthersteller das Risiko eines abrupten Wechsels von einer Wirkstoffgruppe zu einer anderen eingehen würde, da ein solches Vorgehen für den Ruf der Marke mit höchst riskanten Folgen verbunden wäre. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass dem Übergang zu einem anderen Wirkstoff Prüfungen über zumindest drei Jahre hinweg vorausgehen würden. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass die Aufbereitung oftmals innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne vonstatten gehen muss und die Unternehmen nicht bereit sind, das Risiko eines Fehlschlags einzugehen, das mit dem Wechsel zu einem anderen Lieferanten verbunden ist. Die von der Kommission eingesehenen internen Unterlagen der beteiligten Unternehmen enthalten ebenfalls Angaben darüber, dass die Markteintrittsschranken im Bereich der Saatgutaufbereitung hoch liegen. 
(838) Syngenta ist auf dem Markt zwar präsent, jedoch agiert das Unternehmen dort hauptsächlich als Lieferant von Fungiziden für die Saatgutaufbereitung. Bei den Insektiziden für die Saatgutaufbereitung sieht sich Syngenta hohen Markteintrittschranken gegenüber, wie sie in Form der eingeführten Marken und des Rufs der beteiligten Unternehmen bestehen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass das nachgewiesene Fachwissen und die hohen Eintrittsschranken auf den Saatgutmärkten auch partiell die Erklärung dafür liefern, warum Fipronil auf kaum einem der Märkte eingeführt worden ist, auf denen Imidacloprid bereits präsent ist und auf denen Fipronil auf wirtschaftlich wichtige Schädlinge ausgerichtet ist (z. B. Mais). Damit würde sich auch teilweise erklären lassen, warum Fipronil auf den Märkten, auf denen Imidacloprid bereits präsent ist, einen geringeren Marktanteil aufweist. 
(839) Von den beteiligten Unternehmen wurden Beispiele von Märkten genannt, die sie als Beweis dafür ansehen, dass Syngenta mit Thiamethoxam in den Bereich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung eindringt. Es sei darauf verwiesen, dass die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage waren, für Europa mehr als ein Beispiel (Finnland) zu nennen. Da der finnische Markt jedoch nur Insektizide für Rüben betrifft, ist er für den vorliegenden Fall nicht von direkter Bedeutung, weil Fipronil nicht für Rüben eingesetzt werden kann und Insektizide für Rüben daher im vorliegenden Fall nicht von Interesse sind. Im Übrigen handelt es sich bei Finnland um einen außergewöhnlichen Markt, da die Landwirte dort gesetzlich verpflichtet sind, Imidacloprid nach vier Jahren nicht mehr einzusetzen. Damit erklärt sich, warum Thiamethoxam in der Lage ist, Imidacloprid Marktanteile abzunehmen. Der Kommission sind ähnliche Einschränkungen für die Verwendung von Imidacloprid auf anderen Märkten der Saatgutaufbereitung nicht bekannt. Die beteiligten Unternehmen führen sowohl die USA als auch Kanada als Beispiele für die erfolgreiche Marktdurchdringung durch Thiamethoxam an. Allerdings geht aus den Informationen von Syngenta hervor, dass (vertrauliche Information zur Marktposition von Thiamethoxam). Hinsichtlich der Türkei zeigen die Informationen von Syngenta, dass (vertrauliche Information zur Marktposition von Thiamethoxam). Wie dem auch sei, Fipronil ist auf keinem der von den beteiligten Unternehmen diskutierten Märkten präsent. Aus diesem Grund sind die Beweise nicht mit der Lage im EWR und besonders mit dem Mais- und Getreidemarkt in Frankreich und Italien vergleichbar. 
(840) Hingewiesen sei auch darauf, dass (vertrauliche Informationen zu den Produkteigenschaften von Thiamethoxam)(62). Daher besteht die Möglichkeit, dass das Argument der beteiligten Unternehmen, dass [...] erst längere Zeit nach der Einführung von Thiamethoxam auf den Markt gebracht wird, nicht der Wahrheit entspricht. 
(841) [...]. Die Kommission ist der Auffassung, dass damit bei Getreide in Frankreich nicht gerechnet werden kann, wo Imidacloprid sich in Form von Kombinationsprodukten auf dem Markt befindet. Was Mais anbelangt, [...], so ist die Kommission der Ansicht, dass die beteiligten Unternehmen mit drei am Markt befindlichen Erzeugnissen ihre Marktstellung beispielsweise verteidigen können, indem sie Saatgutunternehmen die drei Produkte im Rabattpaket anbieten. 
(842) Schließlich gaben die beteiligten Unternehmen in ihrer Antwort auf die von der Kommission zusätzlich übermittelten Beschwerdepunkte an, dass Syngenta über sichere Verbindungen zu den nachgelagerten Saatgutmärkten verfüge, da es auch als Saatgutunternehmen tätig sei. Die beteiligten Unternehmen äußerten, dass Syngenta eines der größten Saatgutunternehmen weltweit sei, das am global erzielten Umsatz gemessen derzeit hinter DuPont/Pioneer und Monsanto direkt auf Platz drei rangiere. Indes ist die Kommission angesichts der Tatsache, dass nach ihrem Kenntnisstand die beiden führenden Saatgutunternehmen nicht mit Syngenta verbunden sind und die beteiligten Unternehmen Verbindungen mit diesen Unternehmen hergestellt haben, nicht der Meinung, dass die beteiligten Unternehmen im Falle des Markteintritts von Syngenta nicht in der Lage wären, einen Käufer für ihre Erzeugnisse zu finden. Zumal die beteiligten Unternehmen aufgrund ihres starken Produktangebots sich in der einzigartigen Lage befinden werden, Saatgutunternehmen Rabattpakete anzubieten. 
(843) Aus den oben genannten Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Thiamethoxam den Produkten der beteiligten Unternehmen generell überlegen ist. Sie kommt ferner zu dem Schluss, dass die Schranken für den Zutritt zum Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung sehr hoch und eine erfolgreiche Abwehr der Marktmacht des neuen Unternehmens durch Thiamethoxam unwahrscheinlich ist. Auch stellt die Kommission fest, dass (vertrauliche Informationen zu den Produkteigenschaften von Thiamethoxam). Auf jeden Fall wird das Vorhaben die Zahl der Anbieter auf diesem Markt von drei (Bayer, ACS und Syngenta) auf zwei reduzieren. Somit wird es, selbst wenn Syngenta als Konkurrent Fuß fassen sollte, aufgrund der Verringerung von drei Marktteilnehmern auf zwei nicht möglich sein, auf diesen Märkten wirksame Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten. Die beteiligten Unternehmen erklärten, dass sie den Patentstreit mit Syngenta aufgrund der Wettbewerbsbedenken, die die Kommission in der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) Fusionskontrollverordnung aufgeworfen hatte, beigelegt hätten. Internen Unterlagen zufolge, die der Kommission vorliegen, geht Bayer jedoch davon aus, dass Syngenta den Patentstreit im EWR gewinnen wird. Daher hält es die Kommission für wahrscheinlich, dass ohne dieses Vorhaben drei Unternehmen auf dem europäischen Markt für Saatgutaufbereitung tätig wären. 
a) Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis 
(844) Was Einzelwirkstoffinsektizide für Getreide und Reis betrifft, so ist Bayer derzeit im Vereinigten Königreich mit Tefluthrin (Evict CS 010), einem von Syngenta im Rahmen eines langfristigen Liefervertrags gelieferten Produkt, der einzige Wettbewerber. [...] In Frankreich ist ACS mit Produkten auf der Basis von Fipronil, die unter den Markennamen Metis und Texas vertrieben werden, der einzige Wettbewerber. 
(845) Der französische Markt für Einzelwirkstoffinsektizide für Getreide belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Der Markt für Kombinationsprodukte zur Saatgutaufbereitung (Insektizide und Fungizide) belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Zusammen kamen die zwei Märkte auf etwa [...] Mio. EUR. 
(846) Bayer hat sich offenbar dafür entschieden, zunächst Imidacloprid als Kombinationsprodukt auf dem Getreidemarkt einzuführen. Das Unternehmen vertreibt solche Kombinationsprodukte in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in Belgien. In Frankreich besteht eine erhebliche Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen: Bayer ist auf dem französischen Markt mit Kombinationsprodukten vertreten (Gaucho blé FS 337,5 und Gaucho orge FS 375) [...]. ACS vertreibt das Kombinationsprodukt Zoom und ist der einzige Lieferant eines Einzelwirkstoffinsektizids (Fipronil) auf diesem Markt. Daher überschneiden sich derzeit die Tätigkeitsbereiche von Bayer und ACS, und die Produkte der beiden Unternehmen stehen miteinander im Wettbewerb. Wie nachstehend dargelegt, wäre ein Kunde, der Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide einsetzen möchte, weitestgehend gezwungen, die Produkte der beteiligten Unternehmen zu wählen - in Form von Kombinationsprodukten oder Einzelwirkstoffinsektiziden. 
(847) Auf dem französischen Gesamtmarkt für Getreide (Weizen, Roggen, Triticale und Gerste) hätte Bayer einen Marktanteil von [70-80] % bei Kombinationsprodukten und ACS käme auf [0-10] %, während die übrigen [20-30] % dieses Marktes auf Syngenta entfallen. ACS hält [90-100] % des Marktes für Einzelwirkstoffinsektizide zur Saatgutbehandlung. Auf dem hypothetischen Gesamtmarkt für Einzelwirkstoffinsektizide and Kombinationsprodukte würden [70-80] % auf Bayer und [0-10] % auf ACS entfallen. Würden diesem Markt ausschließlich Insektizide zugerechnet (d. h. Einzelwirkstoffinsektizide sowie Insektizide in Kombinationsprodukten, so wäre der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich höher, da ein Teil des Gesamtmarktes auch Fungizide einschließt, ACS einen Teil seiner Umsätze mit Einzelwirkstoffinsektiziden tätigt und die beteiligten Unternehmen mit den neuesten chemischen Substanzen auf dem Markt vertreten sind. Betrachtet man Weizen und Gerste getrennt, so bestuende die Überschneidung im Segment Gerste. In diesem Segment würde sich der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [60-70] % belaufen (Bayer [40-50] %, ACS [10-20] %). Betrachtet man jedoch nur den Bereich Insektizide, so wäre der Marktanteil der beteiligten Unternehmen wahrscheinlich höher, da ein Teil des Gesamtmarktes auch Fungizide einschließt, ACS einen Teil seines Umsatzes mit Einzelwirkstoffinsektiziden erzielt und die beteiligten Unternehmen mit den neuesten chemischen Substanzen auf dem Markt vertreten sind. In ihrer Antwort auf die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte machten die beteiligten Unternehmen geltend, dass aufgrund der Veräußerung des Guazatin-Geschäfts an Makhteshim jede bestehende Überschneidung auf diesem Markt beseitigt würde. Die Kommission weist darauf hin, dass die beteiligten Unternehmen - selbst bei einer Veräußerung des Guazatin-Geschäfts an Makhteshim - nicht mitgeteilt haben, dass auch das Produkt Zoon von ACS veräußert wird. Sie könnten also in Zukunft Guazatin für ihr Produkt Zoon beziehen. 
(848) Nach der Realisierung des geplanten Zusammenschlusses würde das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen [...] Wirkstoffe für Insektizide zur Saatgutbehandlung für Reis und Getreide im EWR kontrollieren - die derzeit auf dem Markt befindlichen Wirkstoffe Imidacloprid and Fipronil, sowie [...]. Der einzige verbleibende Wettbewerber Syngenta würde Thiamethoxam, das noch nicht auf den Markt gebracht wurde, und Tefluthrin kontrollieren, das jedoch im Vergleich zu den neuen chemischen Substanzen - Neonicotinoiden und Pyrazolen - einer älteren chemischen Klasse angehört. Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse ist die Kommission der Ansicht, dass Tefluthrin keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf die Neonicotinoide und Pyrazole der beteiligten Unternehmen ausübt, wie der relativ niedrige Marktanteil von Tefluthrin auf dem französischen Markt für Getreideinsektizide beweist, auch wenn den beteiligten Unternehmen zufolge Tefluthrin erstmals 1986 und Imidacloprid erst vier Jahre später, d. h. 1990, auf den Markt gebracht wurde. 
(849) Die beteiligten Unternehmen haben vorgebracht, dass das Neonicotinoid Thiamethoxam von Syngenta dem neuen Unternehmen Konkurrenz bieten und sich somit keine Wettbewerbsbedenken ergeben würden. Die Kommission hält es jedoch aus den oben genannten Gründen für unwahrscheinlich, dass Syngenta in der Lage ist, die Marktmacht des neuen Unternehmens in naher Zukunft auszugleichen. In Bezug auf die Frage, ob das Vorhaben dazu führen würde, dass ACS als potenzieller Wettbewerber im Vereinigten Königreich, wo Bayer derzeit mit einem Drittherstellerprodukt [...] der einzige Anbieter ist, ausgeschaltet wird, machten die beteiligten Unternehmen geltend, dass Fipronil in Frankreich zur Bekämpfung der Brachfliege (Delia coarctata) verwendet wird, die im Vereinigten Königreich keine wirtschaftliche Bedeutung hat. Daher, so die Argumentation der beteiligten Unternehmen, habe ACS das Produkt Fipronil nie für die Getreidesaatgutaufbereitung im Vereinigten Königreich entwickelt und habe diesbezüglich auch keine Pläne. 
(850) Aus diesen Gründen ist die Kommission der Ansicht, dass die Kombination von Fipronil und [...] negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird. Sie kam daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem französischen Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis begründen oder verstärken wird. Betrachtet man Getreide und Reis zusammen, so ändert sich im Wesentlichen nichts an der obigen Einschätzung, da keines der beteiligten Unternehmen in Frankreich im Bereich der Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Reis tätig ist. 
b) Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais 
(851) Bayer vertritt die Auffassung, dass der Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais zu den Märkten mit den höchsten Wachstumsraten zählt. Derzeit sind ACS und Bayer die einzigen maßgeblichen Anbieter auf dem französischen Markt (Bayer: [70-80] %, ACS [10-20] %) und auf dem italienischen Markt (Bayer: [60-70] %, ACS: [30-40] %) für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais. Entgegen der Feststellung in der Mitteilung der Beschwerdepunkte, die auf einer Fehlinterpretation der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Angaben beruht, ist ACS derzeit in den Niederlanden nicht auf dem Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais tätig. Die beteiligten Unternehmen haben erklärt, dass das betreffende Saatgut nach Frankreich ausgeführt wird(63). Da jedoch das Neonicotinoid Imidacloprid von Bayer und das Pyrazol Fipronil von ACS generell als die besten im EWR verwendeten Wirkstoffe für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais gelten und sich ihr Schädlingsspektrum überschneidet, ist ACS derzeit auf allen nationalen Märkten des EWR, auf denen Bayer tätig ist, ein potenzieller Konkurrent von Bayer. 
(852) Bei Produkten zur Saatgutaufbereitung von Mais belief sich der EWR-Markt 2000 schätzungsweise auf [...] Mio. EUR. Davon entfielen im selben Jahr allein auf Frankreich und Italien [...] bzw. [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Anteil des französischen und des italienischen Marktes am gesamten EWR-Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais beläuft sich auf mehr als [...] %. 
(853) ACS vertreibt in Frankreich und Italien Fipronil unter dem Markennamen Regent. Bayer vertreibt in beiden Ländern Imidacloprid unter dem Markennamen Gaucho(64). [...]. Den Angaben Dritter zufolge gibt es derzeit keinen Ersatz für die Produkte Imidacloprid und Fipronil der beteiligten Unternehmen. 
(854) Die beteiligten Unternehmen vertraten die Auffassung, dass das neue Unternehmen einem starken Wettbewerb durch das Produkt Thiamethoxam ausgesetzt sein werde, das derzeit bei Syngenta in Vorbereitung ist. Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass Thiamethoxam nicht in der Lage sein wird, die Marktmacht des neuen Unternehmens auszugleichen. (Vertrauliche Informationen betreffend die Prognosen für den Absatz von Thiamethoxam). 
(855) Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in Frankreich und in Italien eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais begründen oder verstärken würde. Darüber hinaus würde das Vorhaben Fipronil auf allen Märkten, auf denen derzeit Imidacloprid angeboten wird und [...] eingeführt werden soll, d. h. in Belgien, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien als potenzielles Konkurrenzprodukt ausschalten. 
Saatgutaufbereitung von anderen Kulturen 
(856) Nach Einschätzung der Kommission würde der Wettbewerb nicht nur in den Bereichen beschränkt, in denen derzeit Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen bestehen, sondern auch bei Kulturen, für die derzeit nur eines der beteiligten Unternehmen als Anbieter präsent ist, da durch das Vorhaben ein potenzieller Wettbewerber auf diesen Märkten ausgeschaltet würde. 
(857) Was Kartoffeln betrifft, so haben die beteiligten Unternehmen zwar behauptet, Fipronil sei nicht zur Behandlung von Kartoffelknollen geeignet. Aus den Informationen, die die Kommission von den beteiligten Unternehmen erhalten hat, geht jedoch hervor, dass Fipronil ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des Drahtwurms, eines Kartoffelschädlings, ist. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fipronil ohne den Zusammenschluss für diesen durch einen hohen Umsatz gekennzeichneten Markt hätte entwickelt werden können, auf dem Imidacloprid derzeit in Spanien und in den Niederlanden das einzige wirksame Konkurrenzprodukt ist. 
(858) [...]. Die beteiligten Unternehmen haben keine Beweise dafür vorgelegt, dass Imidacloprid nicht für diesen durch einen hohen Umsatz gekennzeichneten Markt entwickelt werden könnte. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass Bayer infolge des Vorhabens als potenzieller Konkurrent in diesen Ländern ausgeschaltet würde. 
(859) In ihrer Antwort auf die ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission wiesen die beteiligten Unternehmen darauf hin, dass bei Ölraps der zu bekämpfende Hauptschädling der Erdfloh (Phyllotreta spp.) ist. Sie erklärten, dass Fipronil gegen diesen Schädling nur in sehr begrenztem Maße wirksam ist und daher niemals für diesen Zweck entwickelt oder zugelassen wurde. Die beteiligten Unternehmen machten geltend, dass diese Kultur insgesamt nicht für Fipronil zugänglich sei. Daher sei es unwahrscheinlich, dass sich im Hinblick auf diesen Markt Wettbewerbsbedenken ergeben. 
(860) Aus den oben genannten Gründen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Ausschaltung eines potenziellen Konkurrenten zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Produkte zur Aufbereitung von Saatkartoffeln in Spanien und den Niederlanden und zur Saatgutaufbereitung von Gemüse in Frankreich und den Beneluxländern führen würde. 
Schlussfolgerungen zu Insektiziden zur Saatgutaufbereitung 
(861) Die Untersuchung hat ergeben, dass aus dem Zusammenschluss das mächtigste Unternehmen im Bereich der Insektizide für die Saatgutaufbereitung hervorgehen würde. Die zwei einzigen bestehenden Produkte, die von Dritten durchweg als für die Saatgutaufbereitung relevant eingestuft wurden, und die derzeit in Konkurrenz zueinander stehen, wären dann Eigentum ein und desselben Unternehmens. Die Produkte der beteiligten Unternehmen würden die Position stärken, da sie auf dieselben Schädlinge ausgerichtet sind und sich gegenseitig ergänzen. Imidacloprid und Fipronil sollen die ideale Kombination sein, um die stärkste Marktstellung bei der Saatgutaufbereitung zu sichern. [...]. Aus den oben genannten Gründen wird Thiamethoxam von Syngenta nach Einschätzung der Kommission nicht in der Lage sein, die sich ergebende Marktmacht des neuen Unternehmens auszugleichen. Selbst im Falle des Markteinstiegs von Syngenta, würde das Vorhaben die Zahl der Anbieter von drei auf zwei reduzieren und damit den Wettbewerb auf dem Markt verringern. 
(862) Daher ist die Kommission aus den oben genannten Gründen der Auffassung, dass das Vorhaben zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis in Frankreich und für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Mais in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien führen würde. Darüber hinaus würde das Vorhaben durch die Ausschaltung eines potenziellen Wettbewerbers zur Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für Insektizide zur Aufbereitung von Saatkartoffeln in Spanien und den Niederlanden und für Insektizide zur Saatgutaufbereitung von Gemüse in Frankreich und den Beneluxländern führen. 
(863) Die von der Kommission angehörten Dritten haben fast durchweg ernsthafte Bedenken in Bezug auf das Vorhaben geäußert und erklärt, dass der Wettbewerb auf den Saatgutaufbereitungsmärkten im Ergebnis des Vorhabens künftig erheblich beschränkt würde. 
E.2.2. Fungizide zur Saatgutaufbereitung 
(864) Die zwei einzigen Märkte für Fungizide zur Saatgutaufbereitung, auf denen sich Wettbewerbsbedenken ergeben haben, sind die Märkte für Getreide - Gerste und Weizen (einschließlich Roggen und Triticale) - sowie für Kartoffeln. 
a) Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis 
(865) Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge belief sich der Umsatz aller EWR-Märkte bei Fungiziden zur Saatgutaufbereitung von Getreide im Jahr 2000 auf 34 Mio. EUR bei Gerste und [...] Mio. EUR bei Weizen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil auf diesen Märkten auf [60-70] % bei Gerste (Bayer: [30-40] %, ACS: [20-30] %) und [20-30] % bei Weizen (Bayer: [10-20] %; ACS: [10-20] %). Sie halten Syngenta für den größten Wettbewerber mit einem Anteil von [20-30] % (Gerste) und [40-50] % (Weizen) am gesamten Markt. 
Gerste 
(866) Für Gerste vertreibt Bayer Tebuconazol als Einzelwirkstoff sowie in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Raxil: Raxil ES 015 (Tebuconazol als Einzelwirkstoff), Raxil S FS 040 (Tebuconazol und Triazoxid) und Raxil IM ES 035 (Tebuconazol und Imazalil). Ferner vertreibt das Unternehmen Triadimenol in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Baytan: Baytan DS 17,5 (Triadimenol und Imazalil) und Baytan Universal FS 094 (Triadimenol, Fuberidazol und Imazalil). Schließlich vertreibt es Fludioxonil in Kombination mit anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Solitär FS 060 (Fludioxonil, Cyprodinil und Tebuconazol). 
(867) ACS vertreibt Triticonazol in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Premis Delta (Triticonazol und Iprodion), Kinto TS und Seman (Triticonazol, Prochloraz und Anthraquinon). Ferner vertreibt das Unternehmen Prochloraz in Kombination mit anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Abavit UF und Abavit UT (Prochloraz und Carboxin), Abavit Universal AB und Prelude Universal (Prochloraz, Carboxin und Anthraquinon) sowie Rubin (Prochloraz, Pyrimethanil und Flutriafol). Es vertreibt Guazatin als Einzelwirkstoff und in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Pallas, Ravine, Panoctin 35, Panoctin 70 (Guazatin als Einzelwirkstoff), Panoctin, Panoctin Aqua und Panoctin Plus (Guazatin und Imazalil), Panoctin GF (Guazatin, Fenfuram und Imazalil). Außerdem vertreibt es Iprodion in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Germipro (Iprodion und Carbendazim) und Geriko Biop (Iprodion, Diniconazol und Anthraquinon). Schließlich vertreibt es Imazalil als Einzelwirkstoff unter dem Markennamen Fungazil. 
(868) 2001 veräußerte ACS Guazatin an Makhteshim. ACS behielt jedoch in mehreren Ländern die Vertriebsrechte für Produkte auf der Basis von Guazatin und wird in anderen Ländern weiterhin Kombinationsprodukte mit Guazatin vertreiben, während Makhteshim Produkte mit Guazatin als Einzelwirkstoff vertreiben wird. Daher werden die Auswirkungen der Veräußerung vor dem Hintergrund der Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten zu analysieren sein. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass ACS in internen Unterlagen über die Veräußerung (vertrauliche Informationen von ACS). Die Bedeutung der Veräußerung des Guazatin-Geschäfts wird im Lichte dieser Aussagen geprüft werden. 
(869) Gemäß den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Angaben werden die Märkte in Deutschland ([60-70] %), Irland ([60-70] %), Italien ([60-70] %), Österreich ([20-30] %) und im Vereinigten Königreich ([80-90] %) betroffen sein. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. 
(870) Der deutsche Markt belief sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 ein leichtes Wachstum auf 16 Mio. EUR. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Deutschland auf [60-70] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [30-40] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [30-40] % für den größten Wettbewerber. 
(871) Das wichtigste Produkt von Bayer ist Baytan Universal FS 094 (Triadimenol, Fuberidazol und Imazalil), gefolgt von Raxil S FS 040 (Tebuconazol und Triazoxid) und Solitär FS 060 (Fludioxonil, Cyprodinil und Tebuconazol). ACS vertreibt hauptsächlich Prochloraz in Kombination mit anderen Wirkstoffen, Abavit UF und Abavit UT (Prochloraz und Carboxin) und Rubin (Prochloraz, Pyrimethanil und Flutriafol). Darüber hinaus vertreibt ACS Panoctin GF (Guazatin, Fenfuram und Imazalil). 
(872) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass der Marktanteil von ACS sich verringern werde, da das Unternehmen 2001 Guazatin, einschließlich Panoctin GF in Deutschland, an Makhteshim Agan veräußert habe. Der Marktanteil von Panoctin GF in Deutschland betrug jedoch lediglich [0-10] % des gesamten Marktanteils von ACS in Höhe von [30-40] %, sodass sich die Bewertung dadurch nicht grundlegend ändert. Ferner weisen die beteiligten Unternehmen darauf hin, dass Bayer von [...] mit Fludioxonil beliefert wird. Sie machen gelten, dass sie nicht erwarten, dass [...]. Die beteiligten Unternehmen haben jedoch keinen Beweis dafür vorgelegt, dass dies tatsächlich geschehen wird. Andererseits sei darauf hingewiesen, dass das Produkt Rubin von ACS erst 1999 auf den Markt gebracht wurde und bis 2000 einen Marktanteil von [10-20] % erzielen konnte. 
(873) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bringen die beteiligten Unternehmen vor, die Kommission habe nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, dass sie einen Rückgang ihrer Marktanteile aufgrund des Wettbewerbsdrucks durch generisches Tebuconazol erwarten. Sie führen darüber hinaus an, die Kommission habe der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass [...]. Bayer macht geltend, dass sein neues Produkt [...] voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, den Verlust an Marktanteilen infolge der Aufgabe von Solitär und des erwarteten Wettbewerbsdrucks auf Tebuconazol durch Generika vollständig auszugleichen. Ferner bringen die beteiligten Unternehmen vor, dass die Kommission nicht den starken Wettbewerb durch Syngenta, Monsanto und - nach dem Erwerb von Guazatin - Makhteshim berücksichtige, dem die beteiligten Unternehmen im Bereich Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Getreide ausgesetzt seien. Der Marktanteil von Syngenta werde sich voraussichtlich aufgrund der technischen Überlegenheit seiner Produkte erhöhen. Das Produktportfolio von Syngenta umfasse die Fungizidwirkstoffe Difenoconazol, Fludioxonil und Fludioxonil. Das derzeitige Fungizidsortiment von Syngenta (Produkte, die unter den Markennamen Celest, Celest Gold, Beret Gold vermarktet werden) weise die höchste Wirksamkeit insbesondere gegen Schneeschimmel (Fusarium) auf und sei diesbezüglich gegenüber der Produktpalette der Konkurrenz unübertroffen. Darüber hinaus machen die beteiligten Unternehmen darauf aufmerksam, dass Monsanto unter dem Markennamen Latitude ein neues Produkt auf den Markt bringen wird. 
(874) Die Kommission kann sich diesen Auffassungen der beteiligten Unternehmen nicht anschließen. Ihr liegen keine Beweise dafür vor, dass der Druck auf Tebuconazol durch Generika für die beteiligten Unternehmen eine wirksamere Wettbewerbsbeschränkung darstellen wird als dies bei dem Wettbewerb durch Generika auf anderen Märkten der Fall ist. Auf einem so spezialisierten Markt wie dem der Saatgutaufbereitung sind die Auswirkungen des Wettbewerbs durch Generika wahrscheinlich sogar geringer. [...]. Was die Behauptung betrifft, Syngenta verfüge über technisch überlegene Produkte und ein Produktsortiment, an das die Produkte der Konkurrenz nicht heranreichten, so weist die Kommission darauf hin, dass jedes der zwei beteiligten Unternehmen für sich allein genommen in der Lage war, in Deutschland ebenso hohe Marktanteile wie Syngenta zu erzielen. Diese zwei Einzelpositionen sollen nun zusammengelegt werden. Es erscheint schwer zu akzeptieren, dass Syngenta nach der Transaktion über eine "unübertroffene" Produktpalette verfügen soll. Was die Auswirkungen der Markteinführung von Latitude betrifft, so handelt es sich dabei um ein Spezialprodukt, das im Wesentlichen mit der Produktlinie Jockey von ACS in Konkurrenz steht, dem einzigen anderen Produkt zur Behandlung der betreffenden Krankheit. Nach den von den beteiligten Unternehmen übermittelten Daten erzielt ACS in Deutschland keinerlei Umsätze mit dem Produkt Jockey für Gerste. Es dürfte daher für Monsanto schwierig sein, die Umsätze der beteiligten Unternehmen auf diesem Markt zu schmälern. 
(875) Die beteiligten Unternehmen haben auf dem deutschen Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste eine sehr starke Stellung inne. Es deutet nichts darauf hin, dass irgendein Wettbewerber in der Lage sein könnte, diese starke Stellung ernsthaft infrage zu stellen. Der Wettbewerb auf dem Markt würde im Wesentlichen auf zwei Unternehmen reduziert, das neue Unternehmen und Syngenta, wobei die Stellung von Syngenta wesentlich schwächer wäre. 
(876) Der irische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten, dass er 2004 auf dem Stand von 0,8 Mio. EUR verbleiben wird. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Irland auf [60-70] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [40-50] %), wobei der verbleibende Marktanteil von nicht näher bezeichneten "anderen Unternehmen" gehalten wird. 
(877) Bayer vertreibt Raxil ES 015 (Tebuconazol als Einzelwirkstoff) und Raxil IM ES 035 (Tebuconazol und Imazalil), während ACS Fungazil (Imazalil als Einzelwirkstoff) sowie Panoctin Plus (Guazatin und Imazalil) anbietet. 
(878) Die beteiligten Unternehmen weisen darauf hin, dass Panoctin Plus 2001 an Makhteshim veräußert wurde. ACS behält jedoch die Vertriebsrechte für Panoctin Plus in Irland bis [...]. Es ist also davon auszugehen, dass die sehr starke Stellung der beteiligten Unternehmen auf dem irischen Markt auch in naher Zukunft bestehen bleibt. 
(879) Der italienische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 ein leichtes Wachstum auf [...] Mio. EUR. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Italien auf [60-70] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [30-40] %), wobei der verbleibende Marktanteil von nicht näher bezeichneten "anderen Unternehmen" gehalten wird. 
(880) Bayer vertreibt Raxil IM ES 035 (Tebuconazol und Imazalil), während ACS Premis Delta (Triticonazol und Iprodion) sowie Panoctin 70 (Guazatin als Einzelwirkstoff) vertreibt. 
(881) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass ACS 2001 Guazatin, einschließlich Panoctin 70 in Italien, an Makhteshim veräußert habe. Mit diesem Produkt hatte ACS im Jahre 2000 den größten Teil seiner Umsätze erzielt. Die beteiligten Unternehmen schätzen jedoch auch, dass Premis Delta 2004 allein auf einen Marktanteil von [40-50] % kommen wird, während Raxil IM ES 035 seinen Marktanteil von [20-30] % [...] wird. Daher gehen die beteiligten Unternehmen davon aus, dass sie ihre bereits sehr starke Stellung in Italien trotz der Veräußerung von Guazatin an Makhteshim noch ausbauen können. 
(882) Der Markt des Vereinigten Königreichs belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass er 2004 auf diesem Stand verbleiben wird. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil im Vereinigten Königreich auf [80-90] % (Bayer: [70-80] %, ACS: [0-10] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [10-20] % für den größten Wettbewerber. Bayer vertreibt Raxil S FS 040 (Tebuconazol und Triazoxid), während ACS Ravine (Guazatin als Einzelwirkstoff) vertreibt. 
(883) Auch in Bezug auf diesen Markt führen die beteiligten Unternehmen das Argument an, dass ACS Guazatin ab 2001 an Makhteshim Agan veräußert hat. ACS wird jedoch auf jeden Fall die Vertriebsrechte für Ravine im Vereinigten Königreich bis [...] behalten. Die beteiligten Unternehmen erklären, dass sie davon ausgehen, dass der Marktanteil von Bayer von derzeit [70-80] % bis 2004 auf [50-60] % absinken werde. Sie gehen jedoch nicht auf die Gründe für solch einen [...] Rückgang ein. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass Bayer eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste im Vereinigten Königreich innehat. 
(884) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste begründen oder verstärken würde. 
Weizen, Roggen und Triticale 
(885) Für Weizen, Roggen und Triticale vertreibt Bayer Bitertanol in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Sibutol: Sibutol FS 398, Sibutol LS 298 und Sibutol FS 199 (in allen Fällen Bitertanol und Fuberidazol), Sibutol A FS 325 (Bitertanol und Anthraquinon), Sibutol Morkit FS 375 (Bitertanol, Fuberidazol und Anthraquinon). Das Unternehmen vertreibt Tebuconazol als Einzelwirkstoff sowie in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Raxil: Raxil ES 015 und Raxil ES 025 (Tebuconazol als Einzelwirkstoff) und Raxil T FS 515 (Tebuconazol und Thiram). Ferner vertreibt es Triadimenol unter dem Markennamen Baytan: Baytan DS 17,5 (Triadimenol und Imazalil). Schließlich vertreibt es Fludioxonil in Kombination mit verschiedenen Wirkstoffen unter den Markennamen Landor CT FS 050 (Fludioxonil, Difenoconazol und Tebuconazol) und Arena C FS 030 (Fludioxonil und Tebuconazol). 
(886) ACS vertreibt Triticonazol als Einzelwirkstoff und in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Premis, Real (Triticonazol als Einzelwirkstoff), Legat, Premis, Premis Blé, Premis Geta und Real Geta (in allen Fällen Triticonazol und Guazatin), Kinto TS und Seman (Triticonazol, Prochloraz und Anthraquinon) sowie Rubin (Prochloraz, Pyrimethanil und Flutriafol). Das Unternehmen vertreibt Prochloraz in Kombination mit anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Abavit UF und Abavit UT (Prochloraz und Carboxin), Abavit Universal AB und Prelude Universal (Prochloraz, Carboxin and Anthraquinon). Es vertreibt Fluquinconazol als Einzelwirkstoff und in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Jockey Flexi (Fluquinconazol als Einzelwirkstoff), Jockey und Jockey Plus AB (Fluquinconazol und Prochloraz), Jockey Plus AB (Fluquinconazol, Prochloraz und Anthraquinon). Es vertreibt Iprodion in Kombination mit anderen Wirkstoffen unter dem Markennamen Germipro (Iprodion und Carbendazim). Es vertreibt Guazatin als Einzelwirkstoff und in Kombination mit verschiedenen anderen Wirkstoffen unter den Markennamen Pallas, Panoctin, Panoctin 30, Panoctin 35, Panoctin 70 und Panoctin 400 (Guazatin als Einzelwirkstoff), Panoctin, Panoctin Aqua und Panoctin Plus (Guazatin und Imazalil), Lotus (Guazatin und Flutriafol) und Panoctin GF (Guazatin, Fenfuram und Imazalil). Schließlich vertreibt es Carboxin als Einzelwirkstoff unter dem Markennamen Vitavax. 
(887) Auch in Bezug auf diesen Markt verweisen die beteiligten Unternehmen darauf, dass ACS Guazatin 2001 an Makhteshim veräußert hat. Die Anmerkungen im Zusammenhang mit der Bewertung des Marktes für Gerste gelten auch hier. 
(888) Den von den beteiligten Unternehmen übermittelten Angaben zufolge sind die Märkte in folgenden Mitgliedstaaten betroffen: Belgien ([30-40] %), Deutschland ([60-70] %), Finnland ([30-40] %), Frankreich ([30-40] %), Irland ([40-50] %), Italien ([80-90] %), Österreich ([50-60] %), Schweden ([70-80] %), Vereinigtes Königreich ([40-50] %). Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in Deutschland, Italien, Schweden und dem Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale begründen oder verstärken würde. 
(889) Der deutsche Markt belief sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 ein leichtes Wachstum auf [...] Mio. EUR. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Deutschland auf [60-70] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [40-50] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [30-40] % für den größten Wettbewerber. Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge wird sich ihr gemeinsamer Marktanteil 2004 auf [50-60] % belaufen, während der Marktanteil von Syngenta bei [30-40] % stagnieren und Monsanto mit [0-10] % in den Markt einsteigen wird. Bayer realisiert seinen gesamten Umsatz auf diesem Markt mit Fludioxonil, das in Mischungen mit anderen Wirkstoffen, einschließlich Tebuconazol, Difenoconazol und Cyprodinil, vertrieben wird. ACS vertreibt hauptsächlich Prochloraz in Kombination mit anderen Wirkstoffen. 
(890) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass der Marktanteil von ACS sich verringern werde, da das Unternehmen 2001 Guazatin, einschließlich Panoctin GF in Deutschland, an Makhteshim Agan veräußert habe. Der Marktanteil von Panoctin GF in Deutschland betrug jedoch lediglich [0-10] % des gesamten Marktanteils von ACS in Höhe von [40-50] %, sodass sich die Bewertung dadurch nicht grundlegend ändert. Ferner wird ACS Legat (Triticonazol und Guazatin) vertreiben, auf das weitere [0-10] % entfallen. 
(891) Die beteiligten Unternehmen machen ferner geltend, dass Bayer Fludioxonil von [...] auf der Grundlage eines Liefervertrags beziehe, der Ende [...] auslaufe. [...]. Sie haben jedoch keinen Beweis dafür vorgelegt, dass dies tatsächlich der Fall sein wird. Andererseits sei darauf hingewiesen, dass Rubin und Jockey von ACS erst 1999 auf den Markt gebracht wurden und bis 2000 Marktanteile von [...] % bzw. [...] %, erzielen konnten. 
(892) Die beteiligten Unternehmen machen außerdem geltend, dass Monsanto sein Produkt Latitude auf den Markt bringen wird, für das sie einen Anteil von [...] % am Gesamtmarkt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen prognostizieren. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass Latitude ausschließlich zur Bekämpfung der Schwarzbeinigkeit eingesetzt wird und daher nicht in direktem Wettbewerb mit den meisten anderen Fungiziden steht. Gegen die Schwarzbeinigkeit wirken ansonsten nur die Produkte der Linie Jockey von ACS, die jedoch auch zur Bekämpfung anderer Krankheiten geeignet sind. 
(893) Der italienische Markt belief sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 ein Wachstum auf [...] Mio. EUR. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Italien auf [80-90] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [60-70] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [10-20] % für den größten Wettbewerber. Bayer vertreibt Raxil ES 025 (Tebuconazol als Einzelwirkstoff) und Raxil T FS 515 (Tebuconazol und Thiram), während ACS Panoctin 70 (Guazatin) und Real Geta (Triticonazol und Guazatin) anbietet. 
(894) ACS veräußerte Guazatin, einschließlich der Vertriebsrechte für Panoctin 70 in Italien, mit Wirkung ab 2001 an Makhteshim Agan. Im Jahr 2000 entfielen etwa [60-70 %] der Umsätze, die ACS in Italien tätigte, auf den Vertrieb von Panoctin 70; die übrigen Umsätze stammten aus dem Vertrieb von Real Geta. Real Geta wurde 1999 auf den Markt gebracht und hatte 2000 bereits einen Marktanteil von [20-30] %. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass ACS die Vertriebsrechte für Guazatin in Fällen behielt, in denen (vertrauliche Information von ACS). Daher erscheint es relativ unwahrscheinlich, dass sich der Marktanteil von ACS im Jahre 2004 lediglich auf [10-20] % belaufen wird, wie von den beteiligten Unternehmen prognostiziert. 
(895) Der schwedische Markt belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 einen leichten Rückgang auf [...] Mio. EUR. Sie schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Schweden auf [70-80] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [30-40] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] % für den größten Wettbewerber. Bayer vertreibt Sibutol LS 298 (Bitertanol und Fuberidazol), während ACS im Jahre 2000 seinen gesamten Umsatz mit dem Vertrieb von Guazatin als Einzelwirkstoff oder in Kombination mit Imazalil erwirtschaftete. 
(896) Die beteiligten Unternehmen verweisen auch in diesem Zusammenhang darauf, dass ACS Guazatin mit Wirkung ab 2001 an Makhteshim Agan veräußerte. ACS behält jedoch trotz der Veräußerung von Guazatin im Jahre 2001 die Vertriebsrechte in Schweden bis [...]. Daher würden die beteiligten Unternehmen zumindest bis [...] die Kontrolle über den größten Teil der Umsätze auf dem schwedischen Markt behalten. 
(897) Der Markt im Vereinigen Königreich belief sich 2000 auf [...] Mio. EUR. Die beteiligten Unternehmen erwarten bis 2004 einen Anstieg auf [...] Mio. EUR. In früheren Stellungnahmen hatten die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil im Vereinigten Königreich auf [40-50] % geschätzt (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %) und Syngenta als den größten Wettbewerber mit einem Marktanteil von [30-40] % bezeichnet. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte berichtigten die beteiligten Unternehmen die betreffenden Zahlen - weil das Produkt Baytan von Bayer ausgelassen worden war - und gaben ihren Marktanteil mit [50-60] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [20-30] %) an. Bayer vertreibt außerdem Sibutol LS 298 (Bitertanol und Fuberidazol), während ACS Jockey (Fluquinconazol und Prochloraz), Ravine (Guazatin) und Premis (Triticonazol und Guazatin) anbietet. 
(898) Auch in Bezug auf diesen Markt erklären die beteiligten Unternehmen, dass der Marktanteil von ACS sich verringern werde, da das Unternehmen mit Wirkung ab 2001 Guazatin an Makhteshim Agan veräußert habe. Auf den Vertrieb von Ravine entfielen jedoch lediglich [0-10] % des Marktanteils von ACS, der sich im Jahr 2000 auf [20-30] % belief, und ACS wird die Vertriebsrechte im Vereinigten Königreich auf jeden Fall bis [...] behalten. 
(899) Die beteiligten Unternehmen machen außerdem geltend, dass Monsanto sein Produkt Latitude auf den Markt bringen wird. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass Latitude ausschließlich zur Bekämpfung der Schwarzbeinigkeit eingesetzt wird und daher nicht in direktem Wettbewerb mit den meisten anderen Fungiziden steht. Gegen die Schwarzbeinigkeit wirken ansonsten nur die Produkte der Linie Jockey von ACS, die jedoch auch zur Bekämpfung anderer Krankheiten geeignet sind. Die insgesamt starke Marktstellung der beteiligten Unternehmen wird durch dieses eine Produkt nicht infrage gestellt werden, selbst wenn es den Umsatz, den ACS mit dem Vertrieb von Jockey erzielt, in gewissem Maße schmälern kann. 
(900) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Deutschland, Italien, Schweden und dem Vereinigten Königreich begründen oder verstärken würde. 
b) Aufbereitung von Saatkartoffeln 
(901) Den Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge belief sich der EWR-Markt für Fungizide zur Aufbereitung von Saatkartoffeln im Jahr 2000 insgesamt auf [...] Mio. EUR in 2000. Auf diesem Markt schätzen die beteiligten Unternehmen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [70-80] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). Sie stufen Syngenta mit einem Anteil von [0-10] % am Gesamtmarkt als den größten Wettbewerber ein. 
(902) Bayer vertreibt Pencycuron als Einzelwirkstoff (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250) und in Kombination mit Imazalil (Monceren IM DS 13,3). ACS vertreibt Thiabendazol in Kombination mit Imazalil (Fungaflor TZ), Flutolanil (Iota, Symphonie und Monarch), Mepronil (Basitac), Imazalil als Einzelwirkstoff (Fungazil) und Validamycin (Solacol). Sämtliche Wirkstoffe sind Eigentum Dritter, Imazalil gehört Janssen und die übrigen Wirkstoffe gehören japanischen Unternehmen. 
(903) Einige niederländische Unternehmen, die im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission befragt wurden, vertreten die Auffassung, dass die beteiligten Unternehmen eine sehr starke Stellung (90-100 %) auf dem Markt für die Bekämpfung der Rhizoctonia-Krankheit bei Kartoffeln in den Niederlanden erlangen würden. Als Antwort auf ein Auskunftsverlangen gemäß Artikel 11 haben die beteiligten Unternehmen erklärt, dass dieses Problem mit der Aufbereitung von Saatkartoffeln zusammenhänge. Den beteiligten Unternehmen zufolge ist Rhizoctonia die wichtigste Kartoffelkrankheit nicht nur in den Niederlanden, sondern in allen Ländern des EWR. Die Krankheit kann durch eine Behandlung der Kartoffelknollen bekämpft werden, die somit als Saatkartoffelaufbereitung einzustufen ist. Nach Aussagen der beteiligten Unternehmen sind sämtliche Produkte zur Aufbereitung von Kartoffelknollen auf die Bekämpfung von Rhizoctonia ausgerichtet. Als die zwei wichtigsten Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia nennen die beteiligten Unternehmen Pencycuron von Bayer und Flutolanil, ein Dritthersteller-Produkt, das ACS von [...] bezieht. Darüber hinaus würden unter anderem Imazalil, das Bayer und ACS von [...] beziehen, und Mepronil [...] zur Bekämpfung von Rhizoctonia eingesetzt. 
(904) Dritte bestätigen zwar die Aussage, dass Rhizoctonia die wichtigste Kartoffelkrankheit in den Niederlanden und in allen anderen Ländern des EWR ist, stimmen jedoch nicht der Behauptung der beteiligten Unternehmen darüber zu, welche Wirkstoffe effektiv zur Bekämpfung von Rhizoctonia eingesetzt werden können. So wird beispielsweise erklärt, dass Imazalil und Thiabendazol keine wirksame Bekämpfung von Rhizoctonia gewährleisten. Dritten zufolge sind Pencycuron und Flutolanil die zwei wichtigsten Wirkstoffe, die eine wirksame Bekämpfung ermöglichen, sodass davon auszugehen sei, dass diese zwei Wirkstoffe am besten geeignet sind, sich gegenseitig zu ersetzen. 
(905) Die beteiligten Unternehmen machen darüber hinaus geltend, dass Pencycuron nach Ablauf des Patentschutzes einem zunehmendem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sei. Sie haben jedoch keine Namen von Wettbewerbern genannt, die in Europa Produkte zur Saatgutaufbereitung auf der Basis von Pencycuron vertreiben. Auf die Frage, wo Pencycuron dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sei, haben die beteiligten Unternehmen geantwortet, dass generisches Pencycuron derzeit in Taiwan und Korea hergestellt (und vertrieben) werde. Den beteiligten Unternehmen ist kein Unternehmen bekannt, das innerhalb des EWR generisches Pencycuron vertreibt. Tatsächlich sind die beteiligten Unternehmen im EWR die wichtigsten Anbieter aller vier oben genannten Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia (Pencycuron, Flutolanil, Imazalil und Mepronil). 
(906) In einer Antwort auf ein Schreiben gemäß Artikel 11 während der ersten Untersuchungsphase führen die beteiligten Unternehmen an, dass auf dem Markt für die Aufbereitung von Saatkartoffeln bereits ein starker Wettbewerb herrsche, da Syngenta in den letzten Jahren zwei neue Wirkstoffe zur Bekämpfung von Rhizoctonia auf den Markt gebracht habe, d. h. Fenpiclonil (das unter den Markennamen Gambet, Galbas und Beret vertrieben wird) und Fludioxonyl (das unter den Markennamen Maxim, Celest und Beret gold vertrieben wird). Darüber hinaus machen die beteiligten Unternehmen geltend, dass Syngenta derzeit Azoxystrobin entwickelt, das unter dem Markennamen Amistar vertrieben werden soll. 
(907) In ihrer Antwort auf das Schreiben gemäß Artikel 11 während der ersten Untersuchungsphase, erklären die beteiligten Unternehmen darüber hinaus, dass sich die zwei nachstehend genannten Wirkstoffe in der Entwicklung bzw. im Zulassungsverfahren befinden: der von Dow entwickelte Wirkstoff Thifluzamid, der unter dem Markennamen Pulsan vertrieben werden soll, und der von Sumitomo entwickelte Wirkstoff Furametpyr, der unter dem Markennamen Limber vertrieben werden soll. In ihrer Stellungnahme zu der Entscheidung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) machen die beteiligten Unternehmen erneut geltend, dass Dow, jetzt aber auch DuPont voraussichtlich neue Produkte zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln entwickeln, die den Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen verstärken würden. Die beteiligten Unternehmen machen keine Angaben dazu, wann diese neuen Produkte ihres Erachtens nach voraussichtlich auf den Markt kommen werden. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich jedoch, dass die beteiligten Unternehmen offenbar nicht davon ausgehen, dass die Markteinführung dieser neuen Produkte größere Auswirkungen auf ihre gemeinsame Marktstellung im Jahr 2004 gegenüber 2000 haben wird. 
(908) In ihrer Marktuntersuchung forderte die Kommission Dritte auf, zu den Behauptungen der beteiligten Unternehmen in Bezug auf die neuen Produkte Stellung zu nehmen, die kürzlich auf den Markt gebracht oder in Vorbereitung sein sollen. Syngenta erklärte, dass es den Wirkstoff Fenpiclonil 1999 in allen EWR-Ländern vom Markt genommen und seine Produktion eingestellt habe und dass nicht geplant sei, den Vertrieb wieder aufzunehmen. Syngenta stimmt auch der Behauptung nicht zu, der Wirkstoff Fludioxonil sei in irgendeinem Land des EWR zur Verwendung bei Kartoffeln auf den Markt gebracht worden. Darüber hinaus ist der Marktuntersuchung zufolge auch nicht zu erwarten, dass andere neue Produkte die Position der beteiligten Unternehmen in naher Zukunft ernsthaft infrage stellen(65). 
(909) Die beteiligten Unternehmen erklären, dass Märkte in folgenden Mitgliedstaaten betroffen sein werden: Belgien ([70-80] %), Frankreich ([80-90] %), Irland ([50-60] %), Niederlande ([80-90] %) und Vereinigtes Königreich ([70-80] %). Außerdem hat Bayer den von den beteiligten Unternehmen genannten Marktanteilen zufolge eine relativ starke Marktstellung in einer Reihe von Mitgliedstaaten: Dänemark ([60-70] %), Deutschland ([50-60] %), Italien ([40-50] %), Schweden ([50-60] %) und Spanien ([40-50] %). Bemerkenswert ist, dass auf all diesen Märkten beinahe keine multinationalen Unternehmen vertreten sind, mit Ausnahme von Syngenta, das in Deutschland und in Italien einen Marktanteil von [10-20] % hält, und dass die beteiligten Unternehmen [40-50] % des Marktanteils örtlichen Unternehmen und Generikaherstellern zugeordnet haben. Von Dritten wurde darauf hingewiesen, dass die Marktstellung von Bayer in Wirklichkeit in einigen dieser Länder stärker sein könnte. So soll Bayer beispielsweise in Deutschland auf einen Marktanteil von [80-90] % kommen. 
(910) Der belgische Markt belief sich im Jahre 2000 auf insgesamt [...] Mio. EUR und soll voraussichtlich noch leicht wachsen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil in Belgien auf [70-80] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [50-60] %) und halten Syngenta mit einem Marktanteil von [20-30] % für den größten Wettbewerber. Schätzungen der gemeinsamen Unternehmen zufolge wird sich ihr gemeinsamer Marktanteil 2004 auf [60-70] % belaufen. Bayer vertreibt Pencycuron (Monceren DS 12,5), während ACS Flutolanil (Symphonie) und Mepronil (Basitac) vertreibt. 
(911) Der französische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR und soll voraussichtlich noch leicht wachsen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [30-40] %, ACS: [50-60] %) und gehen davon aus, dass Syngenta [10-20] % des Marktes hält. Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge wird sich ihr gemeinsamer Marktanteil 2004 auf [70-80] % belaufen. Bayer vertreibt Pencycuron (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250), während das wichtigste Produkt von ACS eine Wirkstoffkombination von Thiabendazol und Imazalil ist (Fungaflor TZ). Auf dieses Produkt entfallen [30-40] % der Umsätze von ACS auf dem Markt. Andere Produkte werden auf der Grundlage von Flutolanil (Iota und Symphonie) und Mepronil (Basitac) hergestellt. 
(912) Der irische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR; es wird kein Wachstum erwartet. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren Marktanteil auf [50-60] % (Bayer: [20-30] %, ACS: [20-30] %), wobei Syngenta einen Marktanteil von [30-40] % hält. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Jahre 2004 weiterhin [50-60] % betragen wird. Bayer vertreibt auf diesem Markt eine Wirkstoffkombination von Pencycuron und Imazalil (Monceren IM DS 13,3), während ACS ein auf dem Einzelwirkstoff Imazalil basierendes Produkt (Fungazil) vertreibt. 
(913) Der niederländische Markt belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR; es wird kein Wachstum erwartet. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [80-90] % (Bayer: [60-70] %, ACS: [20-30] %). Syngenta ist auf diesem Markt nicht vertreten, und bei den Wettbewerbern handelt es sich um nationale und örtliche Unternehmen, auf die ein gemeinsamer Marktanteil von [10-20] % entfällt. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil sich im Jahre 2004 auf [70-80] % belaufen wird. Bayer vertreibt Pencycuron in verschiedenen Formulierungen (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250). Das Produktsortiment von ACS umfasst Flutolanil (Symphonie und Monarch) und Validamycin (Solacol). 
(914) Der Markt im Vereinigten Königreich belief sich im Jahre 2000 auf [...] Mio. EUR und wird voraussichtlich leicht zurückgehen. Die beteiligten Unternehmen schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil auf [70-80] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). Ihren Angaben zufolge sind sie vor allem dem Wettbewerb durch örtliche Anbieter ausgesetzt, auf die ein gemeinsamer Marktanteil von [20-30] % entfällt. Syngenta hält lediglich [0-10] % des Marktes. Die beteiligten Unternehmen gehen davon aus, dass ihr gemeinsamer Marktanteil im Jahre 2004 [70-80] % betragen wird. Bayer vertreibt Pencycuron als Einzelwirkstoff (Monceren DS 12,5 und Monceren FS 250) sowie in Kombination mit Imazalil (Monceren IM DS 13,3), während ACS Imazalil als Einzelwirkstoff (Fungazil) vertreibt. 
(915) Aus all den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Zusammenschlussvorhaben in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Fungizide zur Aufbereitung von Saatkartoffeln begründen oder verstärken würde. 
Schlussfolgerungen zu den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung 
(916) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste in Deutschland, Irland, Italien und dem Vereinigten Königreich, auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen and Triticale in Deutschland, Italien, Schweden und dem Vereinigten Königreich sowie auf dem Markt für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich bewirkt. 
F. WIRKSTOFFE 
F.1. Relevante Märkte 
(917) Wirkstoffe sind die wichtigsten Rohstoffe für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Diese Herstellung erfolgt in drei Stufen: Produktion der Wirkstoffe, Herstellung der Formulierungen (d. h. Fertigprodukte) aus den Wirkstoffen und Verpackung dieser Formulierungen. Bei Bayer und ACS handelt es sich um vertikal integrierte Unternehmen, in denen die Erzeugung der Wirkstoffe vorwiegend für den internen Einsatz zur Herstellung eigener Endprodukte erfolgt. 
(918) In der Sache M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Wirkstoffe im Allgemeinen nicht gegenseitig austauschbar sind, sondern gesonderte sachlich relevante Märkte bilden. Jeder Wirkstoff hat seine besonderen Eigenschaften und ist gegebenenfalls durch ein Patent geschützt. Die beteiligten Unternehmen schließen sich der Definition der Kommission an. 
(919) Was den räumlichen Markt angeht, führen die beteiligten Unternehmen an, dass es sich bei den vorgelagerten Märkten für die Wirkstoffe um zumindest EWR-weite, wenn nicht weltweite Märkte handelt, da die Wirkstoffe gemäß Richtlinie 91/414/EWG europaweit eingetragen sind, keine Einschränkungen des Marktzugangs aufgrund von einzelstaatlichen Zulassungserfordernissen bestehen, Markt und Verteilung derzeit weltweit organisiert sind und - letzter Punkt - nur unwesentliche Transportkosten anfallen. Die Kommission stimmt dieser Auffassung zu. 
F.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
Von Bayer gelieferte Wirkstoffe 
(920) Bayer verkauft eine Reihe Wirkstoffe, die bei der Formulierung der Herbizide Aminotriazol, Diuros, Flufenacet und Metamitron Verwendung finden. Sie alle sind bereits nicht mehr patentrechtlich geschützt, ausgenommen Flufenacet, das im Jahre 2000 für einen begrenzten Betrag von [...] Mio. EUR an [...] geliefert wurde. Von den an Dritte verkauften Wirkstoffen für die Formulierung von Fungiziden beliefert Bayer derzeit [...] mit Tebuconazol, das hauptsächlich bei der Formulierung von Getreidefungiziden zum Einsatz gelangt. Bei den Wirkstoffen, die auf den nachgelagerten Insektizidmärkten Verwendung finden, beschränken sich die Verkäufe von Bayer an Dritte auf Oxydemeton-Methyl an [...] ([...] Mio. EUR) und Fentitrothion an [...] ([...] Mio. EUR). 
Von ACS gelieferte Wirkstoffe 
(921) Was ACS betrifft, so sind von allen Wirkstoffen für die Formulierung landwirtschaftlicher Pflanzenschutzmittel - Insektizide, Fungizide und Herbizide - nur einige wenige patentrechtlich geschützt, darunter Diflufenican, Isoxaflutol, Fenpyroximat, Glufosinat, Propamocarb und Fosetyl. Mit Ausnahme einiger begrenzter Verkäufe von Fosetyl an [...] und von Diflufenican an [...] ist Bayer der Abnehmer all dieser patentrechtlich geschützten Erzeugnisse. 
(922) Bei all diesen Wirkstoffen, bei denen durch die Realisierung des Vorhabens keine Überschneidungen ausgelöst werden, zieht der geplante Zusammenschluss daher keinerlei Veränderungen der derzeitigen Marktstruktur nach sich. 
(923) Von sämtlichen Wirkstoffen, die von Bayer und ACS für die Formulierung von Pflanzenschutzmitteln verkauft werden, wird lediglich das nicht patentrechtlich geschützte Diuron von beiden beteiligten Unternehmen vertrieben. Das Volumen des EWR-weiten Diuron-Marktes beläuft sich auf ungefähr [...] Mio. EUR; der gemeinsame Marktanteil beider beteiligten Unternehmen liegt weit unter [10-20] %. 
(924) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Vorhabens nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den verschiedenen Märkten für Wirkstoffe nach sich zieht. 
(925) Aufschluss über die Wirkstoffe, die ACS für die Formulierung nicht für die Landwirtschaft bestimmter Produkte verkauft, darunter Ektoparasitizide für Kleintiere, Pestizide für den privaten Gartenbedarf und Insektizide für den Bedarf privater Haushalte, geben die in den einschlägigen Abschnitten enthaltenen Informationen. 
G. UNKRAUTBEKÄMPFUNG IM GEWERBLICHEN BEREICH 
G.1. Relevante Märkte 
Sachlich relevanter Markt 
(926) Wie die Kommission bei der Fusion Hoechst/Rhône-Poulenc ausgeführt hat, umfasst der Markt für gewerbliche Unkrautbekämpfungsmittel Erzeugnisse, die bei einer Vielzahl nicht landwirtschaftlicher Anwendungen zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Unkrautbekämpfung auf Industriegeländen, Schienenwegen, Stromübertragungsleitungen, Parkplätzen und Wassersporteinrichtungen. Gewerbliche Unkrautbekämpfungsmittel werden in anderen Formulierungen als die landwirtschaftlichen Herbizide sowie an einen anderen Kundenkreis verkauft. 
Räumlich relevanter Markt 
(927) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass es sich bei dem räumlich relevanten Markt für gewerbliche Pflanzenschutzmittel um einen EWR-weiten Markt handelt. Diese Auffassung wird gestützt durch das Bestehen multinationaler Großlieferanten, zentraler Fertigungsstätten und niedriger Transportkosten. Eine endgültige Definition des Marktes kann jedoch offen bleiben, denn selbst wenn die sachlich relevanten Märkte im engeren Sinne lediglich als nationale Märkte definiert werden müssen, ruft die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens keine Befürchtungen hinsichtlich des Entstehens einer marktbeherrschenden Stellung wach. 
G.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
Das Portfolio der beteiligten Unternehmen 
(928) Die Aktivitäten von Bayer konzentrieren sich auf den deutschen Markt, wo das Unternehmen Glyphosat unter dem Markennamen "Tender" und das Herbizid Ustinex G verkauft, das aus einer Kombination der Wirkstoffe Glyphosat und Diuron besteht. Die Glyphosat-Erzeugnisse bezieht Bayer auf der Grundlage einfacher (ohne Exklusivitätsanspruch) Lieferverträge von [...] und [...]. 
(929) ACS vertreibt ebenfalls Fertigprodukte auf dem Markt der Unkrautbekämpfungsmittel für den gewerblichen Bereich, und zwar entweder im Direktverkauf an die Endverbraucher oder über Vertriebsunternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Eisenbahngesellschaften werden von ACS mit Erzeugnissen beliefert und/oder Dienstleistungen versorgt. Mit [...] und [...] (Frankreich) wurden Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. 
Marktstellung 
(930) Auf EWR-Ebene wird der Marktumfang den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge auf [...] Mio. EUR geschätzt. Der Marktanteil des Unternehmens nach dem Zusammenschluss würde sich auf [20-30] % belaufen (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). 
(931) Im EWR müssen sich die beteiligten Unternehmen einem starken Wettbewerb stellen, insbesondere durch Monsanto (ungefähr [10-20] %), aber auch durch andere internationale Akteure (Dow und BASF) und eine Reihe nationaler Anbieter wie Spiess Urania und Feinchemie. Darüber hinaus wird der Marktanteil von ACS durch Bayer nur geringfügig vergrößert, so dass das Vorhaben keine nennenswerte Veränderung der Marktstruktur nach sich zieht. 
(932) Der einzige Mitgliedstaat, in dem eine Produktüberschneidung zwischen den beteiligten Unternehmen besteht und der Markt betroffen ist, ist Deutschland. Auf dem deutschen Markt beläuft sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [20-30] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [10-20] %). Spiess Urania mit einem Marktanteil von ungefähr [50-60] % bleibt selbst dann, wenn es zur Realisierung des Zusammenschlussvorhabens kommt, unumstrittener Marktführer. Ein weiterer starker Wettbewerber ist Monsanto mit einem Marktanteil von [10-20] %. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer lokaler Anbieter wie Lauff und Evers, deren gemeinsamer Marktanteil [10-20] % beträgt. 
(933) Außerdem erwirtschaften sowohl Bayer als auch ACS in Deutschland nahezu ihren gesamten Umsatz in der Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich aus Verkäufen an einen einzigen Kunden: [...]. 
Schlussfolgerungen zur Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich 
(934) Aus den vorgenannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die Unkrautbekämpfung im gewerblichen Bereich bewirkt. 
H. GEWERBLICHE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG (INSEKTIZIDE, RODENTIZIDE) 
H.1. Sachlich relevante Märkte 
(935) Bei den gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich um speziell für die Verwendung durch gewerbliche Schädlingsbekämpfungsunternehmen, industrielle Abnehmer sowie kommunale Behörden entwickelte Insektizide. Diese Produkte weichen im Hinblick auf Verpackung, Vertrieb und Formulierung von den Mitteln ab, die an Privathaushalte verkauft werden. 
(936) Insektizide für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung werden gegen Insekten jeder Art eingesetzt, darunter Fliegen, Schaben und Ameisen. Den beteiligten Unternehmen zufolge sind die meisten Mittel auf die Bekämpfung mehrerer Insektenarten zugeschnitten. Sie führen an, dass sich der gewerbliche Schädlingsbekämpfungs-Gesamtmarkt in den Markt für Breitband-Insektizide, Rodentizide und Mittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe unterteilen lässt. Die Breitband-Insektizide umfassen fluessige Mittel und Sprays (hauptsächlich Haftsprüh- und Pumpsprays) gegen die verschiedensten Kriech- und Fluginsektenarten. 
(937) Insektizide, die auf die Bekämpfung einer speziellen Insektenart zugeschnitten sind, operieren zunehmend mit "passiven" Behandlungsmethoden wie Gelen und Ködern zur Schaben- und Ameisenbekämpfung. Die Wirksamkeit des Endprodukts hängt von der Eignung des Wirkstoffs für die orale Aufnahme, von der Anziehungskraft des Mittels für Insekten, die es dem reichhaltigen anderweitigen Nahrungsangebot vorziehen müssen, und von einer guten Köderkonstruktion ab. 
Nach Auffassung der beteiligten Unternehmen bilden die Gele/Köder gegen Schaben keinen gesonderten sachlich relevanten Markt. 
(938) Die beteiligten Unternehmen äußern, dass die Gel- und Ködermittel gegen spezielle Schädlinge keinen gesonderten sachlich relevanten Markt bilden, da die Breitband-Insektizide als wirksamer Ersatz für die schädlingsspezifischen Gele und Köder eingesetzt werden. 
(939) In ihren schriftlichen Stellungnahmen zur Entscheidung der Kommission führen die beteiligten Unternehmen aus: "Von einem gesonderten Markt der Gele/Köder gegen Schaben kann nicht die Rede sein, doch ist der Markt für Schaben-Insektizide zu erwähnen, der sowohl Sprays und aktive Behandlungsmethoden als auch Gele/Köder für die passive Behandlung umfasst". Dieser Aussage liegt der Standpunkt zugrunde, dass "Sprays sich von Gelen/Ködern lediglich durch die Art und Weise unterscheiden, in der sie bei den Insekten zur Anwendung kommen (aktive Behandlung gegenüber passiver Behandlung), dass sie jedoch gleichermaßen zur Bekämpfung des Zieltieres geeignet sind". 
Die befragten Unternehmen weisen auf erhebliche Effizienzvorteile beim Einsatz von Gelen/Ködern hin. 
(940) Die im Laufe der Untersuchung befragten Kunden und Verbraucher stimmten darin überein, dass sowohl Sprays als auch Gele gegen Schaben wirksam sind. Aufgrund ihres größeren Wirkspektrums und der raschen Wirkung von Sprays sind diese zur Bekämpfung eines starken Schädlingsbefalls geeigneter, bei dem eine Knockdown-Behandlung geboten ist. Gele und Köder sind speziell für die Schabenbekämpfung ausgelegt und haben nicht diese Sofortwirkung, obwohl ihre Wirkung im Allgemeinen länger anhält. Für die reguläre Schabenbekämpfung und auch für Fälle, in denen eine selektive zielgerichtete Wirkung erwünscht ist (etwa in Zoos), dürften sie geeigneter sein. 
(941) Obwohl einige befragte Unternehmen die Auffassung vertraten, dass die Wirksamkeit beider Schabenbekämpfungsmittel miteinander vergleichbar sei, wurde darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von Gelen/Ködern nicht zu übersehende Effizienzvorteile zu verzeichnen sind. 
(942) Insbesondere wurde immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Behandlung auf Gel- bzw. Köderbasis Umweltvorteile biete, mit denen die Sprays nicht mithalten könnten. Unter anderem stellt sich beim Einsatz von Gelen/Ködern nicht das Problem giftiger Oberflächenablagerungen, das bei Sprays entstehen kann. 
(943) Da bei Gelen/Ködern keine Restgiftwirkung auftritt, bietet diese Technologie erhebliche Vorteile bei der Behandlung von Innenräumen sowie allgemein an Orten, an denen sich Menschen bzw. Haustiere dauerhaft aufhalten. Hinzu kommt, dass Behandlungen auf Spraybasis eine gewisse Störung der normalen Abläufe mit sich bringen, was für ihren Einsatz in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, Restaurants usw. ebenfalls einen Nachteil darstellt. 
(944) Darüber hinaus macht die Anwendung von Gelen und Ködern nicht so viele Schutzmaßnahmen und Ausrüstungsgegenstände erforderlich wie Behandlungen auf Spraybasis. Aus der Sicht der Schädlingsbekämpfungsunternehmen gilt dieser Aspekt ebenfalls als praktischer Vorteil. 
(945) Als Ausgleich für die vorstehend genannten Vorzüge werden Gele und Köder zu einem höheren Preis verkauft als Sprays. Von den beteiligten Unternehmen ebenfalls hervorgehoben wurde der Umstand, dass die Verwendung von Gelen bzw. Ködern in den vergangenen Jahren zugenommen hat. 
Schlussfolgerungen 
(946) Sowohl von den gewerblichen Schädlingsbekämpfungsunternehmen als auch von den letztlichen Nutznießern der Schädlingsbekämpfung wird die Auffassung vertreten, dass die mit Gelen und Ködern verbundenen Umwelt- und Sicherheitsvorteile wichtige Eigenschaften dieser Mittel ausmachen. Gele und Köder werden daher als Mittel einer neuen Generation verstanden, die mit einer umweltfreundlicheren und einfacher einzusetzenden Technologie einhergehen. 
(947) Neben der Wirksamkeit des Mittels spielen diese Merkmale für die Anwender und die letztlichen Nutznießer tatsächlich eine Rolle. 
(948) Daher trifft es nicht zu, wenn gesagt wird, dass es sich bei Gelen/Ködern und Sprays lediglich um zwei verschiedene Anwendungsarten handele, wobei die Sprays der kurativen und die Gele/Köder der präventiven Behandlung zuzuordnen seien. Wie bereits ausgeführt, stellen Merkmale wie Umweltvorteile, höhere Sicherheit und größerer Anwendungskomfort wesentliche Vorteile von Gelen/Ködern dar. 
(949) Vom Standpunkt des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen beiden Mitteln betrachtet, ergänzen sich diese bei der langfristigen Schabenbekämpfung gegenseitig, da sich wahrscheinlich sowohl aktive als auch passive Behandlungen notwendig machen dürften. 
(950) Kurzfristig betrachtet, stehen sie für eine gewisse eindimensionale Austauschbarkeit. Wenn eine allgemeine "Säuberungsaktion" geboten ist, bieten Gele und Köder aufgrund ihres kleineren Wirkungsspektrums und ihrer begrenzteren Sofortwirkung keine erfolgreiche Alternative zu Sprays. 
(951) Andererseits können Sprays Gele/Köder ersetzen, da sich Schaben mit Sprays wirkungsvoll bekämpfen lassen. Der Austauschbarkeit sind jedoch zwangsläufig Grenzen gesetzt, da sie nicht in Situationen eingesetzt würden, in denen die praktischen Nutzungsvorteile von Gelen und Ködern gefragt sind. 
(952) In Anbetracht der soeben erwähnten zusätzlichen Eigenschaften und Vorteile, die Gele und Köder gegenüber Spraybehandlungen zu Mitteln einer neuen Generation erheben, und der begrenzten Fähigkeit der Sprays, um diese wirksam zu ersetzen, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Gele und Köder für Schaben einen gesonderten sachlich relevanten Markt bilden. 
(953) Die exakte Abgrenzung der übrigen Märkte im Bereich der gewerblichen Schädlingsbekämpfung kann offen bleiben, da die Realisierung des angemeldeten Vorhabens selbst bei einer sehr engen Definition nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt. 
H.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
H.2.1. Breitband-Insektizide 
(954) Auf dem EWR-Markt für Breitband-Insektizide werden ungefähr [...] Mio. EUR umgesetzt. Bayer und ACS sind mit Pyrethroid- und Carbamat-Formulierungen vertreten. Keiner der Wirkstoffe besitzt noch Patentschutz. Die wichtigsten Wettbewerber auf diesem Markt sind Dow mit Mitteln aus dem generischen Wirkstoff Chlorpyrifos, BASF mit Mitteln auf Alpha-Cypermethrin-Basis, Sumitomo and Syngenta. Die beteiligten Unternehmen hätten einen gemeinsamen Marktanteil von [20-30] %. Die von Syngenta und Dow angebotenen Mittel würden über einen geschätzten Marktanteil von [10-20] % bzw. [10-20] % verfügen. 
(955) Auf nationaler Ebene sind die Märkte in den Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Niederlande betroffen. 
(956) In Österreich kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [20-30] % (Bayer [10-20] %, ACS [10-20] %). Unumstrittener Marktführer ist Dow mit einem geschätzten Marktanteil von [50-60] %. Örtliche Anbieter sind auf diesem Markt ebenfalls vertreten ([20-30] %). 
(957) In Belgien entspricht der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). Dort stehen sie im Wettbewerb mit Syngenta ([40-50] %) und Dow ([10-20] %). Der Marktanteil der örtlichen Anbieter beträgt [20-30] %. 
(958) In Dänemark kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40] % (Bayer [20-30] %, ACS [0-10] %). Für den dänischen Markt ist eine große Anzahl örtlicher Anbieter charakteristisch, die einen Marktanteil von [60-70] % auf sich vereinen. 
(959) In Frankreich beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %). Dort herrscht ein heftiger Wettbewerb mit einer Reihe multinationaler Konzerne wie Dow ([10-20] %), Syngenta ([10-20] %), FMC ([0-10] %), BASF ([0-10] %) und Sumitomo ([0-10] %) sowie örtlichen Anbietern mit einem gemeinsamen Marktanteil von [20-30] %. 
(960) In Italien entfällt auf die beteiligten Unternehmen ein gemeinsamer Marktanteil von [20-30] % (Bayer [0-10] %, ACS [20-30] %). Sie stehen im Wettbewerb mit mehreren multinationalen Konzernen wie Dow mit einem Marktanteil von [10-20] %, Sumitomo ([10-20] %) und Syngenta ([10-20] %). Zu den weiteren Wettbewerbern zählen örtliche Anbieter wie Leica ([10-20] %) und Copyr ([0-10] %). 
(961) In den Niederlanden kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [40-50] % (Bayer: [20-30] %; ACS: [10-20] %). Auf diesem Markt ist Syngenta mit ungefähr [30-40] % sehr aktiv. 
Schlussfolgerungen 
(962) In allen betroffenen Märkten, die vorstehend erwähnt wurden, bieten sich den Kunden durch die Existenz gut eingeführter Wettbewerber auf dem Markt hinreichende Alternativen. Daher ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Realisierung des angekündigten Vorhabens bei den Breitband-Insektiziden in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und den Niederlanden nicht die Schaffung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung bewirkt. 
H.2.2. Gewerbliche Schabenbekämpfung 
a) Das Portfolio der beteiligten Unternehmen 
(963) ACS ist im Schabensegment mit seinem Schabenbekämpfungsmittel "Goliath" auf Fipronil-Basis und einem Mittel auf Hydramethylnon-Basis, "Maxforce" genannt, vertreten, das von der Firma Clorox mit Sitz in den USA geliefert wird. Bayer vertreibt zwei Mittel (Premise und Proficid) auf Imidacloprid-Basis. 
(964) Alle für diesen Markt eingesetzten Wirkstoffe mit Ausnahme der Wirkstoffe Imidacloprid und Fipronil der beteiligten Unternehmen sind nicht patentrechtlich geschützt. 
(965) Vor allem Fipronil gilt im Allgemeinen als der wichtigste und wirkungsvollste Wirkstoff in diesem Bereich, da er schon in geringen Mengen wirksam ist und besonders rasch zu Ergebnissen führt. Hydramethylnon löst ebenfalls eine Wirkung aus, die sich aber von derjenigen herkömmlicher Insektizide unterscheidet. BASF American Cyanamid ist derzeit weltweit der einzige Hersteller von Hydramethylnon, obwohl kein patentrechtlicher Schutz besteht. 
(966) Erwähnenswert ist auch der Umstand, dass Bayer durch sein vor kurzem eingeführtes Mittel "Premise" eine beachtliche Zunahme der Verkäufe und seines Marktanteils verzeichnen konnte. Den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Zahlenangaben zufolge war Bayer 1998 auf EWR-Ebene nicht nennenswert vertreten, hielt 1999 lediglich einen Marktanteil von [0-10] % und erreichte im Jahr 2000 einen Anteil von [0-10] %. Der Schätzung der beteiligten Unternehmen zufolge wird für 2004 mit einem Bayer-Marktanteil von [10-20] % gerechnet. 
Die Übernahme von Maxforce 
(967) Während der Untersuchung erhielt die Kommission Kenntnis von laufenden Verhandlungen zwischen Clorox und ACS. Gegenstand dieser Verhandlungen sei die Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände, die vorwiegend bzw. ausschließlich in der gewerblichen Schädlingsbekämpfung zum Einsatz kamen, von Clorox an ACS. Zu den verhandelten Vermögensgegenständen gehören auch immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Produkt Maxforce. 
(968) Den von ACS anschließend vorgelegten Angaben zufolge wurde eine Einigung erzielt, und künftig ist ACS Eigentümer der Marke Maxforce sowie der Patente, des technischen Know-hows und des Firmenwertes, die mit dieser verbunden sind. Als natürliche Folge des Fusionsvorhabens würden diese immateriellen Vermögenswerte schließlich von Bayer erworben und die entsprechenden Rechte ausgeübt. 
(969) Bis dato wurde der Wirkstoff Fipronil durch das Unternehmen Clorox bereits in der Produktformulierung auf dem US-Markt eingeführt, jedoch nicht im EWR. Wie von den beteiligten Unternehmen bestätigt, führt Fipronil zu wirksameren Ergebnissen als Hydramethylnon. Den beteiligten Unternehmen zufolge hätten auch die Kosten des Wirkstoffs keinen wesentlichen Anteil am Endprodukt, daher fielen unabhängig davon, ob Maxforce auf Fipronil- oder Hydramethylnon-Basis hergestellt werde, sehr ähnliche Kosten an. Die beteiligten Unternehmen äußern darüber hinaus, der Preis für den Endverbraucher fiele in beiden Fällen sehr ähnlich aus. 
(970) Durch die Realisierung des Vorhabens zwischen ACS und Clorox kommt es zu einer qualitativen Veränderung der Marktstellung von ACS, da Maxforce nunmehr als Unternehmensprodukt zum Produktportfolio gehört und nicht mehr nur ein vom Unternehmen vertriebenes Erzeugnis Dritter ist. Darüber hinaus wäre es in Anbetracht des neuen Inhalts der mit Maxforce verbundenen Rechte vernünftig, in die Produktformulierung Fipronil als Wirkstoff einzuführen. Neben den Vorteilen in Bezug auf die Wirksamkeit würde diese Produktumstellung die Abhängigkeit von Hydramethylnon beseitigen, einem Wirkstoff, der derzeit letztlich von BASF, einem Wettbewerber in diesem Marktsegment, kontrolliert wird. 
b) Das Produktportfolio der Wettbewerber 
(971) Von den anderen maßgeblichen Akteuren bietet BASF das Mittel Faslane auf Hydramethylnon-Basis an. 
c) Marktstellung 
(972) Auf EWR-Ebene und den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge bezifferte sich der Gesamtmarkt für gewerbliche Schabenbekämpfungsmittel im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Auf Bayer und ACS würden [50-60] % dieses Marktes entfallen (Bayer: [0-10] %, ACS: [40-50] %). Der größte Wettbewerber ist BASF ([10-20] %). Die beteiligten Unternehmen äußern, dass auf diesem Markt kaum Transparenz herrscht. Das hat sich bei der Untersuchung bestätigt. 
(973) Das nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss entstehende Unternehmen würde daher eine führende Stellung einnehmen. Die beteiligten Unternehmen führen an, dass dennoch kein Anlass für Wettbewerbsbedenken bestehe, da durch Bayer der Marktanteil von ACS im Allgemeinen nur geringfügig vergrößert werde. 
(974) Darüber hinaus wird argumentiert, dass internationale Unternehmen wie Dow und BASF auf diesem Markt vertreten seien und auf jedes wettbewerbswidrige Verhalten des zusammengelegten Unternehmens reagieren könnten. Die Kommission ist jedoch bei ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass Dow sein auf Organophosphat beruhendes Mittel mit dem Markennamen Swat im Jahr 2000 vom Markt genommen hat und dort daher nicht länger vertreten ist. Darüber hinaus wurde ihr versichert, dass Syngenta weder direkt noch indirekt irgendwelche Gele oder Köder zur Schabenbekämpfung herstelle, vermarkte oder vertreibe. 
(975) Mangels Transparenz ist es im allgemeinen schwierig, Identität, Verkaufszahlen und Marktanteile der kleineren Wettbewerber zu bestimmen. 
d) Würdigung 
(976) Daher sind auf EWR-Ebene vor dem Zusammenschluss nur drei größere agrochemische Akteure vertreten: ACS, BASF und Bayer. Wie bereits ausgeführt, gibt ACS auf diesem Markt eindeutig den Ton an mit Produkten, deren Formulierung als hochwertig gilt und die auf dem führenden Wirkstoff basieren. Bayer und BASF bieten derzeit Mittel mit den effektiven Wirkstoffen Imidacloprid bzw. Hydramethylnon an, die nicht zu den alten chemischen Klassen gehören. 
(977) Nach dem Zusammenschluss wäre das neue Unternehmen in der Lage, eine Reihe von Produkten auf der Grundlage der beiden einzigen patentrechtlich geschützten Wirkstoffe anzubieten, die auf dem Markt sind. Auf EWR-Ebene verbliebe dann lediglich ein Großakteur - BASF -, der ein Produkt auf Hydramethylnon-Basis anbieten würde, ein Wirkstoff, der nicht zu einer der alten Kategorien gehört. 
(978) Als Folge der ausschließlichen Rechte im Zusammenhang mit den patentrechtlich nicht geschützten Wirkstoffen wäre nur das neu entstandene Unternehmen in der Lage, eine Behandlung anzubieten, bei der moderne Wirkstoffe abwechselnd eingesetzt werden. Beim Umgang mit etwaigen Resistenzeffekten bedeutet diese Fähigkeit einen außerordentlichen Wettbewerbsvorteil. 
(979) In Anbetracht der bisher ausgebliebenen Resistenzeffekte im Zusammenhang mit Fipronil und Imidacloprid hätte das fusionierte Unternehmen theoretisch stattdessen die Möglichkeit, die derzeitigen Bayer-Produkte einfach wegzulassen. 
(980) Die beteiligten Unternehmen verfügen auf verschiedenen nationalen Märkten über große gemeinsame Marktanteile: in Österreich ([30-40] %), Belgien ([60-70] %), Frankreich ([60-70] %), Deutschland ([50-60] %), den Niederlanden ([40-50] %) und Spanien ([40-50] %). 
(981) In Österreich, wo die Marktgröße auf [...] Mio. EUR geschätzt wird, würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahre 2000 insgesamt [30-40] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) entsprechen. Dieser Marktanteil wird nicht als hinreichend für eine Verzerrung des Wettbewerbs durch die beteiligten Unternehmen erachtet. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Österreich keine beherrschende Stellung auf dem Markt für Gele und Köder gegen Schaben bewirkt. 
(982) Auch auf dem Markt in Belgien, wo das Marktvolumen auf [...] Mio. EUR geschätzt wird, ist kein größerer Akteur vertreten. Auf die beteiligten Unternehmen käme im Jahr 2000 ein gemeinsamer Marktanteil von [60-70] % (Bayer: [40-50] %, ACS: [20-30] %). 
(983) Frankreich verfügt über den größten Markt in Europa mit einem Wert von [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen wird auf [60-70] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [60-70] %) geschätzt. Den Schätzungen der beteiligten Unternehmen zufolge wäre BASF auf dem Markt mit einem Marktanteil von [10-20] % vertreten. Obwohl der Marktanteil von Bayer wesentlich kleiner ist, könnte sich das neue Unternehmen durch das ihm zur Verfügung stehende größere Produktportfolio die bereits erwähnten Möglichkeiten des Produktmanagements zunutze machen. Hervorzuheben sind auch hier die bereits genannten qualitativen Vorteile einer Kombination des führenden Produkts mit dem wichtigsten aufstrebenden Wettbewerber. 
(984) Ein ähnliches Bild bietet sich in Deutschland, dessen Marktwert [...] Mio. EUR beträgt. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen werden auf [50-60] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [40-50] %) geschätzt. BASF hält einen Marktanteil von ungefähr [10-20] %. 
(985) Der Markt in den Niederlanden entspricht [...] Mio. EUR. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen würden sich insgesamt auf [40-50] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [30-40] %) belaufen. Der einzige 2000 auf dem Markt vertretene internationale Wettbewerber war Dow mit einem Marktanteil von [0-10] %. Wie bereits ausgeführt, hat sich Dow aus diesem Markt zurückgezogen. Der restliche Marktanteil von [...] würde auf kleinere Anbieter entfallen. 
(986) In Spanien, wo der Gesamtumfang des Marktes [...] Millionen beträgt, hätte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen einen Marktanteil von [40-50] % (Bayer: [10-20] %, ACS: [30-40] %). BASF ist auf dem spanischen Markt mit einem Marktanteil von [10-20] % vertreten. Die Marktanteile der örtlichen Anbieter machen zusammen genommen [40-50] % aus, obwohl ihre Identität und Marktanteile schwer feststellbar sind. 
Schlussfolgerungen 
(987) In Anbetracht des Produktportfolios der beteiligten Unternehmen führt das vorgeschlagene Vorhaben zu einer Konzentration der wirksamsten Erzeugnisse von ACS mit dem vielversprechenden und bereits erfolgreich eingeführten Mittel von Bayer. Kein anderer Akteur kann mit der Produktentwicklungsfähigkeit des fusionierten Unternehmens konkurrieren. Auch in Anbetracht der großen Marktanteile des gemeinsamen Unternehmens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien auf dem Markt für Gele und Köder gegen Schaben eine beherrschende Stellung schafft. 
(988) Erwähnenswert ist, dass ACS in mehreren Ländern, die insgesamt [20-30] % des EWR-Gesamtmarktes ausmachen, derzeit ohne irgendeinen auf dem Markt vertretenen internationalen Akteur konkurrenzlos ist. Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge ist das in Griechenland (ACS: [60-70] %), Italien (ACS: [50-60] %), Portugal (ACS: [50-60] %) und im Vereinigten Königreich (ACS: [30-40] %) der Fall. Daher müsste Bayer keine Kampagne zur Einführung seiner neuen Produkte starten, weil das vorgeschlagene Vorhaben den Erwerb eines Produktfolios ermöglichen würde, das bereits jetzt führend ist. 
H.2.3. Gewerbliche Schädlingsbekämpfung für Fliegen, Zecken und Flöhe 
(989) Der EWR-Markt für gewerbliche Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe bezifferte sich im Jahr 2000 auf [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen entspricht [0-10] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [0-10] %). Syngenta ist mit einem Marktanteil von [40-50] % der Marktführer, auch Dow ist mit einem Marktanteil von [0-10] % aktiv. 
(990) Frankreich hat den einzigen nationalen Markt, der betroffen ist. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt [10-20] %. Die beteiligten Unternehmen stehen im Wettbewerb mit dem unumstrittenen Marktführer Syngenta ([60-70] %) und auch mit Dow ([20-30] %). 
(991) Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben in Frankreich nicht zum Entstehen einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Fliegen, Zecken und Flöhe führt. 
H.2.4. Gewerbliche Schädlingsbekämpfung - Rodentizide 
(992) Der EWR-Markt für Rodentizide entsprach im Jahr 2000 ungefähr [...] Mio. EUR. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen beträgt [10-20] % (Bayer: [0-10] %, ACS: [0-10] %). Syngenta ist mit einem Marktanteil von etwa [20-30] % Marktführer. Lipha ([10-20] %), Sorex ([0-10] %) und BASF ([0-10] %) sind ebenfalls vertreten. 
(993) Belgien und Deutschland sind die Mitgliedstaaten, deren Märkte betroffen sind. 
(994) In Belgien beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [30-40] % (Bayer [0-10] %, ACS [30-40] %). Durch die Existenz von BASF und Syngenta, jeweils mit einem Marktanteil von [20-30] %, sowie Lipha mit einem Marktanteil von [0-10] % herrschen überwiegend Wettbewerbsbedingungen. 
(995) In Deutschland kommen die beteiligten Unternehmen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [10-20] % (Bayer [0-10] %, ACS [10-20] %). Auf diesem Markt sind genügend alternative Anbieter vertreten, unter ihnen Syngenta ([10-20] %), Frowein ([10-20] %) Lipha ([0-10] %), Killgem, Hygan, Sorex und BASF, jeweils mit einem Marktanteil von [0-10] %. 
(996) Aus den vorstehend genannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass das angemeldete Vorhaben in Belgien and Deutschland nicht zum Entstehen einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Rodentizide führt. 
Allgemeine Schlussfolgerungen zur gewerblichen Schädlingsbekämpfung 
(997) Im Bereich "Gewerbliche Schädlingsbekämpfung" ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien eine beherrschende Stellung auf dem Markt der Gele und Köder zur Schabenbekämpfung bewirkt. 
I. NICHT LANDWIRTSCHAFTLICHE PFLANZENSCHUTZMITTEL FÜR HEIM UND GARTEN 
I.1. Sachlich relevante Märkte 
(998) Die beteiligten Unternehmen führen an, dass die nicht landwirtschaftlichen Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten einen von den Mitteln für landwirtschaftliche Zwecke getrennten Markt darstellen, da diese Mittel in anderen Formulierungen und an andere Abnehmer vertrieben werden. Darüber hinaus äußern die beteiligten Unternehmen, dass für Herbizide, Fungizide und Insektizide getrennte Märkte unterschieden werden müssten und dass eine weitere Untergliederung dieser Märkte nach Pflanzenart nicht angebracht sei, da die meisten Produkte über eine umfassende allgemeine Auszeichnung verfügten und zum Schutz unterschiedlicher Pflanzenarten eingesetzt werden könnten. 
(999) In der Untersuchung der Kommission hat sich diese Marktabgrenzung weitgehend bestätigt. Zur Bewertung dieses Sektors ist jedoch keine exakte Abgrenzung der sachlich und räumlich relevanten Märkte erforderlich, da die vorgeschlagene Übernahme unabhängig von den gewählten Marktabgrenzungen nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt. 
I.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
a) Die derzeitige Marktstruktur 
(1000) Bayer ist im Sektor "Nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten" über seinen Geschäftsbereich Garten/Gewerbliche Pflege (Garden/Professional Care Division, GPC) tätig. In Europa ist dieser Geschäftsbereich nur im allgemeinen Heim- und Gartensektor vertreten und vertreibt keine Erzeugnisse für gewerbliche Anwendungen. 
(1001) Seit der Ausgliederung der früheren Rhône-Poulenc Jardin zu Scotts im Jahr 1998 bietet ACS keine Fertigprodukte für den Bereich "Nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten" mehr an. Daher gibt es auch keine horizontalen Überschneidungen der Aktivitäten der beteiligten Unternehmen in diesem Sektor. Ein vertikaler Zusammenhang besteht jedoch insofern, als ACS Wirkstoffe für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für Heim und Garten herstellt und vertreibt, darunter auch für Scotts, den größten Wettbewerber von Bayer. 
(1002) Scotts ist ein internationaler Konsumgüteranbieter für Heim- und Gartenbedarf, der auf allen größeren Weltmärkten eine Reihe von Düngemitteln, Wachstumsbeschleunigern und Bekämpfungsmitteln vertreibt. 
b) Als Folge der vorgeschlagenen Übernahme entstandene Verbindungen zwischen Bayer und Scotts 
(1003) 1998 erwarb Scotts das Geschäftsfeld Rasen und Garten von Rhone-Poulenc. Kurz danach fusionierte Rhone-Poulenc mit AgrEvo zu ACS. Im Rahmen dieser Transaktion zwischen Scotts und Rhone-Poulenc [...]. 
(1004) Da Bayer die Nachfolge in den Verträgen zwischen Scotts und ACS antritt, werden Verbindungen zwischen Bayer und Scotts entstehen. Die wichtigsten Vereinbarungen betreffen (i) [...]. Die übrigen Verträge stehen in einem gewissen Zusammenhang mit den beiden früheren Abkommen. 
i) Der Liefervertrag 
(1005) Der Liefervertrag zwischen ACS und Scotts umfasst [...]. 
(1006) Wie die Untersuchung der Kommission ergeben hat, würden die Lieferungen von Bayer nach dem vorgeschlagenen Zusammenschluss keinen wesentlichen Anteil der gesamten Wirkstoffankäufe von Scotts ausmachen; darüber hinaus sind die weitaus meisten dieser Wirkstoffe nicht patentrechtlich geschützt. Hinzu kommt, dass die gelieferten Wirkstoffe zur Herstellung unterschiedlicher Produkte verwendet werden und keine konzentrierten Auswirkungen auf ein einzelnes Produktsegment haben. Da die Kommission diese Faktoren nicht für hinreichend erachtet, um zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken für diesen Sektor zu führen, hegt sie in Bezug auf das Lieferabkommen keine solchen Befürchtungen. 
ii) Der FuE-Vertrag 
(1007) Da die FuE-Ausgaben von agrochemischen Großunternehmen wie Bayer und ACS einen großen Anteil der Gesamtkosten ausmachen, erscheint es unwahrscheinlich, dass ihre FuE-Einrichtungen nicht weitestgehend zusammenlegt werden, um auf diese Weise die Gewinne zu steigern und das Know-how gemeinsam zu nutzen. Daher ist die Kommission der Frage nachgegangen, inwieweit das vorgeschlagene Vorhaben eine Unterscheidung zwischen den Neuentwicklungen von Bayer und ACS erschweren würde und ob die zukünftigen Produkte der beiden Hauptakteure in diesem Sektor in gewissem Grade auf ein und derselben Forschung und Entwicklung basieren würden, was den künftigen Wettbewerb zwischen Bayer und Scotts abschwächen könnte. 
(1008) Die beteiligten Unternehmen haben der Kommission gegenüber jedoch den Nachweis erbracht, dass Bayer und Scotts keinen Zugang zu ein und demselben FuE-Pool haben und dass man die neuen Wirkstoffe, die zu Bayer gehören, von denen von ACS wird unterscheiden können. [...]. Da kein Zugang zu ein und demselben FuE-Pool besteht, führt das FuE-Abkommen somit nicht zu einer Situation, in der künftig der Wettbewerb zwischen Bayer und Scotts verhindert wird. 
Schlussfolgerungen 
(1009) Aus allen oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass das vorgeschlagene Vorhaben nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf den Märkten für nicht landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittel für Heim und Garten bewirkt. 
J. EKTOPARASITIZIDE FÜR KLEINTIERE 
J.1. Sachlich relevanter Markt 
(1010) Bayer ist in der Produktion und dem Vertrieb von Ektoparasitiziden (SAE) für Kleintiere, d. h. Produkten für die Bekämpfung von Flöhen und/oder Zecken auf kleinen Haustieren wie Hunden und Katzen, vertreten. Das wichtigste Markenprodukt von Bayer auf diesem Markt ist Advantage, das man sowohl bei Hunden als auch bei Katzen gegen Flöhe einsetzen kann. ACS ist bei der Produktion und dem Vertrieb von diesen Stoffen nicht vertreten, verkauft jedoch den von ihr hergestellten Wirkstoff Fipronil an Merial, ein zu gleichen Teilen im Besitz von Aventis Agriculture SA und Merck & Co. Inc. befindliches Gemeinschaftsunternehmen, das mit diesem Wirkstoff das gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen eingesetzte Schädlingsbekämpfungsmittel Frontline herstellt. 
(1011) Ebenso wie in der Sache Ciba-Geigy/Sandoz(66) ergab die Untersuchung auch in dem vorliegenden Fall, dass für Mittel gegen Haustierschädlinge kein homogener sachlich relevanter Markt besteht. Aus der Untersuchung wurde insbesondere deutlich, dass der Sektor Haustierschädlinge in drei Produktkategorien untergliedert werden sollte: (i) Adultizide, die zur Vernichtung adulter Flohbestände dienen, (ii) Wachstumsregulatoren (IGR) zur Bekämpfung von Floheiern, Larven und Puppen und (iii) Kombinationsprodukte, die gleichzeitig als Adultizide und IGR dienen. 
(1012) Adultizide und IGR sind nicht gegenseitig austauschbar. Bei den Adultiziden handelt es sich um kurative Kurzzeitlösungen (sie vernichten den aktuellen Flohbestand, sobald dieser auftritt, und können nach ihrer Anwendung einige Wochen lang einen Neubefall verhindern), bei den IGR um präventive Langzeitlösungen (sie bekämpfen die Vermehrung der Flöhe, indem sie die Eier abtöten und damit das Entstehen adulter Flohbestände verhindern), die jedoch bei adulten Parasiten wirkungslos sind. Kombinationsprodukte verbinden beide Eigenschaften miteinander, weshalb es zwischen Adultiziden und Kombinationsprodukten einerseits und zwischen IGR und Kombinationsprodukten andererseits zu einer gewissen Substituierbarkeit kommen kann. 
(1013) Die große Mehrzahl der Großhändler für Mittel gegen Haustierschädlinge, die Stellungnahmen abgegeben haben, haben unmissverständlich erklärt, dass IGR die Adultizide nicht ersetzen könnten. Denn wenn ein Haustierbesitzer adulte Flöhe auf seinem Hund oder seiner Katze feststelle, wolle er diese sofort vernichten, und das einzige Mittel, mit denen sich Flohbefall rasch abstellen lasse, seien Adultizide, die die Flöhe innerhalb von 24 Stunden abtöteten. IGR verfügten dagegen nicht über Adultizideigenschaften, und eine wirksame Flohbekämpfung lasse sich im Allgemeinen noch mehrere Wochen nach ihrer Anwendung nicht erreichen. Ein Großhändler führte aus, die Adultizide könnten durch Kombinationsprodukte ersetzt werden. 
(1014) Ähnlich äußern auch alle in der Untersuchung erfassten Wettbewerber, dass die IGR die Adultizide nicht ersetzen könnten, wenn bei Flohbefall rasche Abhilfe geschaffen werden soll, und dass im Falle eines geringfügigen, aber andauernden Preisanstiegs bei den Adultiziden nur wenige Kunden - wenn überhaupt - als Reaktion auf diesen Preisanstieg zu IGR überwechseln würden. Einige Wettbewerber erklärten, IGR und Adultizide ergänzten einander, seien jedoch nicht gegenseitig austauschbar, da zur wirksamen Behandlung von Flohbefall sowohl IGR als auch Adultizide oder aber ein Kombinationsprodukt eingesetzt werden müssten. 
(1015) Diese Erkenntnisse werden von den beteiligten Unternehmen nicht bestritten. In ihrer Anmeldung erklären die beteiligten Unternehmen de facto, dass sie dem Ansatz der Kommission in der Sache Ciba-Geigy/Sandoz zustimmen und dass daher "das vorgeschlagene Vorhaben keinerlei Auswirkungen auf das IGR-Marktsegment hat". 
(1016) Wie die Untersuchung ergeben hat, ist es zur Bestimmung des sachlich relevanten Marktes nicht erforderlich, die Mittel gegen Hunde- und Katzenflöhe nach den jeweiligen Absatzwegen zu unterscheiden, die davon abhängen, ob der Vertrieb über den Ladentisch oder über Tierärzte erfolgt. Die Käufer haben Zugang zu beiden Vertriebskanälen, über die weitgehend identische Produkte erworben werden können. So hat die Untersuchung auch gezeigt, dass eine Unterscheidung der Mittel gegen Hunde- und Katzenflöhe nach der Darreichungsart (Spot-on, Spray, Tabletten, Injektion) zur Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes nicht erforderlich ist. 
(1017) Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass bei der Würdigung der Wettbewerbsauswirkungen der derzeitigen Konzentration im Sektor Haustierschädlinge der Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Adultiziden und Kombinationsprodukten als sachlich relevanter Markt anzusehen ist. 
J.2. Wettbewerbsrechtliche Würdigung 
a) Allgemeine Bedingungen im Sektor Haustierschädlinge 
(1018) In den vergangenen zehn Jahren zählte der Sektor Haustierschädlinge in der Tiergesundheitsbranche zu den Sektoren mit den höchsten Wachstumsraten. Das Marktwachstum wurde insbesondere durch drei Produkte bewirkt: (i) Frontline, ein von Merial hergestelltes und lokal angewendetes Adultizid, das adulte Bestände abtötet, eine Neuinfektion für die Dauer von mehr als einem Monat verhindert und auch Zecken vernichtet; (ii) Advantage, ein von Bayer hergestelltes und lokal angewendetes Adultizid, das adulte Bestände abtötet und eine Neuinfektion für die Dauer von ungefähr einem Monat verhindert; sowie (iii) Program, ein von Novartis hergestelltes IGR, das einmal monatlich als Tablette verabreicht wird und für die Dauer eines Monats die Entwicklung von Floheiern, Larven und Puppen wirksam verhindert. Haustierbesitzer, die diese Mittel verwenden, können Flöhe wirksam beseitigen und einem Neubefall vorbeugen. 
(1019) Der Sektor Haustierschädlinge steht jedoch kurz vor der Sättigung, und für die kommenden Jahre wird mit einem wesentlich langsameren Anstieg gerechnet. Bayer zufolge dürfte das Wachstum im Sektor Haustierschädlinge in den nächsten vier Jahren wesentlich bescheidener ausfallen als in den vergangenen vier bis fünf Jahren. Nicht inflationsbereinigt erwartet Bayer in den vier Jahren von 2000 to 2004 lediglich ein Marktwachstum von insgesamt [0-10] %, also von [...] Mio. EUR auf ungefähr [...] Mio. EUR. Bei seinem Gesamtumsatz von Mitteln gegen Haustierschädlinge rechnet Bayer mit einem Rückgang von [10-20] % auf [10-20] % und einem Anstieg der Verkäufe von Merial von [40-50] % auf [40-50] %. 
b) Der Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte 
(1020) Nach Schätzungen von Bayer belief sich 2000 der wertmäßige Gesamtumfang des Markts für Adultizide und Kombinationsprodukte im EWR auf ungefähr [...] Mio. EUR, was etwa [90-100] % des gesamten Sektors Haustierschädlinge entsprach. Der wertmäßige Gesamtumfang des Markts für IGR im EWR betrug 2000 ungefähr [...] Mio. EUR. 
(1021) Die Kombinationsprodukte verbinden die Wirkung von Adultiziden und IGR und bieten dem Benutzer eine integrierte Möglichkeit zur Bekämpfung von Flöhen. Bayer schätzt, dass die Kombinationsprodukte 2000 im EWR noch einen zu vernachlässigenden Teil der nationalen Märkte für Adultizide und Kombinationsprodukte ausgemacht haben, der im Allgemeinen noch nicht einmal [0-10] % dieses Marktes entsprach. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Kombinationsprodukte ihre Marktstellung verbessern und in den kommenden Jahren nach und nach den Platz der Adultizide einnehmen. 
(1022) Obwohl auf den verschiedenen nationalen Märkten des EWR für Adultizide und Kombinationsprodukte mehrere Marken vertreten sind, haben die Marken Frontline von Merial und Advantage von Bayer mit großem Vorsprung die Marktführerschaft inne, wobei Frontline auf den meisten dieser Märkte höhere Anteile erzielt als Advantage. Der Erfolg dieser beiden Marken beruht auf ihren innovativen Wirkstoffen Imidacloprid (bei Advantage) und Fipronil (bei Frontline), die im EWR bis meistens [...] Patentschutz genießen. 
(1023) An den alten Molekülverbindungen gemessen, haben sowohl Fipronil als auch Imidacloprid eine starke und rasche praktische Wirkung auf adulte Flöhe, die recht lange vorhält, sodass bei Imidacloprid einen Monat lang und bei Fipronil noch länger ein anhaltender Schutz gegen Neubefall besteht. Darüber hinaus sind sie für Menschen und Haustiere kaum toxisch. Bisher wurde aus ihrer Parasitenzielgruppe noch keine Resistenzentwicklung gegen diese Mittel vermeldet. Fipronil wirkt auch gegen Zecken, und sein Schutz gegen Flöhe kann noch länger anhalten als der von Imidacloprid. Ohne Schwierigkeiten umsetzbare chemische Formeln und Aufmachungen erwiesen sich bei Frontline und Advantage ebenfalls als maßgebliche Faktoren für den Erfolg. 
Die wichtigsten Marken von Adultiziden und Kombinationsprodukten im EWR 
(1024) Neben dem Spitzenprodukt Advantage vertreibt Bayer noch die Adultizide "Sebacil-Waschlösung" auf Phoxim-Basis, "Kiltix-Band" auf Flumethrin- und Propoxur-Basis, "Tivugon spot-on" auf Fenthion-Basis, "Bolfo- Puder/Shampoo/Spray/Halskrause" auf Propoxur-Basis und "Asuntol-Puder" auf Coumaphos-Basis. Nicht alle Marken werden in sämtlichen Ländern vertrieben. 
(1025) Merial verkauft in allen EWR-Mitgliedstaaten die folgenden Adultizidmittel gegen Flöhe: Frontline Spot On für Hunde, Frontline Spot On für Katzen, und Frontline-Spray. All diesen Mitteln liegt der Wirkstoff Fipronil zugrunde. 
(1026) Zu den anderen wichtigen Adultiziden, die durch Wettbewerber von Bayer und Merial auf verschiedenen nationalen Märkten des EWR vertrieben werden, zählen: EXspot, ein von Schering-Plough vertriebenes Spot-on-Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hunden auf Permethrin-Basis; Behaphar, ein ebenfalls von diesem Unternehmen unter verschiedenen chemischen Formeln vertriebenes Mittel auf Diazinon- und Permethrinbasis; Defendog, ein von Virbac unter verschiedenen Formulierungen vertriebenes Mittel, das auf mehreren Wirkstoffen beruht, und Frento, das ebenfalls auf verschiedenen Wirkstoffen basiert und von SaraLee unter verschiedenen Formulierungen verkauft wird. Eine Reihe kleinerer Wettbewerber vertreibt auf nur wenigen nationalen Märkten kleinere bzw. private Marken. Dies gilt beispielsweise für Emax OTC und Crisco, die lediglich in den Niederlanden bzw. Dänemark vertreten sind. 
(1027) Die wichtigsten Kombinationsprodukte, die im EWR vertrieben werden, sind: Stronghold, ein von Pfizer verkauftes Spot-on-Mittel auf Selemectin-Basis, und Duowin, das von Virbac als Spot-on-Mittel und als Spray verkauft wird und auf Pyroproxifen und Permethrin basiert. Bayers wichtigstes Kombinationsprodukt ist "Fleegard Environment Spray", eine Adultizid/IGR-Kombination zur Bekämpfung von Flöhen und Flohlarven auf dem Lager und in der Umgebung der Tiere auf Basis von Pyriproxifen und Cyfluthrin. 
Marktanteile 
(1028) Die meisten nationalen Märkte für Adultizide und Kombinationsprodukte in der EU sind hoch konzentriert. Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, kamen Merial und Bayer im Jahr 2000 auf neun nationalen Märkten (Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden und Vereinigtes Königreich) auf einen gemeinsamen Marktanteil zwischen 60 % und 80 % sowie auf vier nationalen Märkten (Österreich, Frankreich, Deutschland und Spanien) zwischen 50 % und 60 %. Auf den meisten dieser nationalen Märkte verteilen sich die übrigen Verkäufe auf ein oder zwei Hauptwettbewerber mit wichtigen Marktanteilen und eine Reihe sehr kleiner Wettbewerber oder privater Marken, die nur über sehr geringe bzw. unbedeutende Marktanteile verfügen. 
TABELLE 1 
Schätzungen der beteiligten Unternehmen zu den wertmäßigen Marktanteilen auf den wichtigsten nationalen Märkten der EU für Adultizide und Kombinationsprodukte (im Jahr 2000) 
>PLATZ FÜR EINE TABELLE> 
(1029) In den nächsten drei Jahren ist nicht damit zu rechnen, dass sich in der gemeinsamen Stellung von Bayer und Merial auf den vorgenannten Märkten wesentliche Veränderungen vollziehen. De facto erwartet Bayer im Zeitraum 2000 bis 2004 einen Rückgang seiner Gesamtverkäufe von Mitteln gegen Haustierschädlinge von [10-20] % auf [10-20] %, bei den Merial-Verkäufen wird mit einem Anstieg von [40-50] % auf [40-50] % gerechnet. Da die Gesamtverkäufe von Adultiziden und Kombinationsprodukten, wie bereits ausgeführt, ungefähr 90 % des Gesamtsektors Haustier-Schädlingsbekämpfungsmittel ausmachen, leuchtet die Voraussage ein, dass im Jahre 2004 der gemeinsame Marktanteil von Bayer und Merial auf den verschiedenen nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte im Wesentlichen unverändert bleiben dürfte. 
Markteintritt 
(1030) Der Eintritt in den Markt der Adultizide und Kombinationsprodukte kann mit Hilfe generischer oder innovativer Erzeugnisse erfolgen. Generika basieren auf Wirkstoffen, die nicht unter Patentschutz stehen. Auf den verschiedenen nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte gibt es bereits eine Reihe von Mitteln, die auf patentrechtlich nicht geschützten Wirkstoffen beruhen. Diese Erzeugnisse sind jedoch weniger wirksam als die führenden Mittel von Merial und Bayer, die auf den innovativen und patentrechtlich geschützten Wirkstoffen Fipronil und Imidacloprid basieren. Das ist auch der Grund, weshalb der gemeinsame Marktanteil von Merial und Bayer in den vergangenen Jahren zugenommen hat und in den kommenden Jahren wahrscheinlich weiter stabil bleibt, wenn nicht gar weiter steigt. Der potenzielle Marktzutritt generischer Erzeugnisse setzt somit innovative Mittel wie Frontline und Advantage nicht unter Wettbewerbsdruck. 
(1031) Ein Marktzutritt mit innovativen Erzeugnissen ist extrem schwierig und ressourcenaufwendig. Die Kosten für FuE und Zulassungsprogramme schwanken ungemein stark, doch können sie bei innovativen Erzeugnissen 100 Mio. EUR übersteigen und sich insgesamt über mehr als zehn Jahre hinziehen. Das ist bei Adultiziden nicht anders als bei IGR. Da Kombinationsprodukte zwei Wirkstoffe enthalten, machen sie unter Umständen einen höheren Arbeits- und Zeitaufwand erforderlich. Weitere Hemmnisse für den Zugang zu diesem Markt ergeben sich aus der Notwendigkeit, eine Marke aufzubauen, Verkaufskräfte zu schulen und dauerhafte Beziehungen zu Tierärzten in die Wege zu leiten. 
(1032) Die Untersuchung hat ergeben, dass seit der Einführung von Advantage und Frontline im EWR vor mehr als sechs Jahren Pfizer mit Stronghold, einem auf dem Wirkstoff Selemectin basierenden Kombinationsprodukt, und Novartis mit Capstar, einem auf dem Wirkstoff Nitempyran basierenden Adultizid, die einzigen Unternehmen waren, die auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte mit innovativen Erzeugnissen neu in Erscheinung getreten sind. Beide Unternehmen rechnen jedoch nicht damit, dass ihre Produkte in den nächsten Jahren wesentliche Änderungen in der Marktstellung von Bayer und Merial bewirken. 
(1033) In den nächsten fünf Jahren wird nicht mit der Markteinführung von Adultiziden gerechnet, die auf innovativen Wirkstoffen basieren, und es dürfte auch kein neues Unternehmen mit Adultiziden auf der Grundlage patentrechtlich nicht geschützter Wirkstoffe auf den Markt stoßen, da diese Produkte sich keinen wesentlichen Marktanteil sichern könnten. 
(1034) [...]. Obwohl in den nächsten Jahren andere Kombinationsprodukte auf der Grundlage der vorhandenen Wirkstoffe auf den Markt kommen könnten, ist doch sehr unwahrscheinlich, dass diese etwa die Führungsposition in Gefahr bringen könnten, die sich Bayer und Merial mit ihren innovativen und inzwischen weithin bekannten Markenprodukten auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte geschaffen haben. 
c) Würdigung 
(1035) Wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich wird, weist der Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte Merkmale eines oligopolistischen Marktes auf. Die Untersuchung hat ergeben, dass dieser Markt praktisch gesättigt und hoch konzentriert ist, dass auf ihm zwei führende Firmen (Bayer und Merial) den Ton angeben, die auf den meisten nationalen Märkten über einen gemeinsamen Marktanteil zwischen [50-60] % und [80-90] % verfügen und dass die gemeinsame Marktstellung dieser Firmen in den nächsten Jahren im Wesentlichen unverändert bleiben dürfte, zumal die Marktzutrittsschranken hoch sind. 
(1036) Die Untersuchung macht außerdem deutlich, dass auf einem solchen Markt Wettbewerb hauptsächlich auf der Ebene von FuE und Verkaufsförderung stattfindet. Die Verbraucher sind nicht preiselastisch. Für ihre Wahl sind die Wirksamkeit eines Produkts und die Bekanntheit der Marke maßgeblich. 
(1037) Neue Erzeugnisse können nur dann erfolgreich auf den Markt gebracht werden und einen angemessenen Marktanteil erreichen, wenn ihr Wirkstoff Schädlinge wirksamer bekämpft als der der bereits vorhandenen Mittel, wenn ihre Toxizität sich in vertretbaren Grenzen hält, wenn sie sich aus der Sicht der Haustierbesitzer einfach und sicher beim Haustier anwenden lassen und wenn die betreffende Marke in der Öffentlichkeit gut beworben wird. Bayer und Merial haben eben deshalb auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte eine starke Position inne, weil ihre Produkte Advantage und Frontline all diese Voraussetzungen erfuellen. Wenn Frontline auf den meisten nationalen Märkten erfolgreicher war als Advantage, dann liegt das daran, dass Frontline nicht nur adulte Flöhe bekämpft, sondern darüber hinaus auch noch erfolgreich gegen Zecken eingesetzt werden kann. Ein wirksamer Wettbewerb in den Bereichen FuE und Verkaufsförderung ist daher ein maßgeblicher Faktor, wenn es darum geht, den Wettbewerb auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte aufrechtzuerhalten. 
(1038) Derzeit wird die Marktstellung von Merial bei den Adultiziden und Kombinationsprodukten durch seine Lizenz- und Lieferverträge für Fipronil mit ACS garantiert. (vertrauliche Information von ACS). [...]. (vertrauliche Information von ACS). 
(1039) Nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses würde Bayer nicht nur Merial gegenüber zum Lieferanten und Lizenzgeber für Fipronil, sondern auch zum Vertragspartner in dem zwischen ACS und Merial geschlossenen Forschungs- und Lizenzvertrag für künftige Erzeugnisse. Wegen des Entstehens dieser vertikalen Verbindungen zwischen Bayer und Merial besteht erheblicher Anlass zur Sorge, dass das geplante Vorhaben zur Begründung oder Stärkung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung auf dem Markt für Adultizide oder Kombinationsprodukte führen könnte. 
(1040) Vor allem würde die durch Bayer ausgeübte Kontrolle über den Wirkstoff, der für das wichtigste Produkt von Merial (Frontline) verwendet wird, Bayer ein Instrument zur Disziplinierung des Verhaltens von Merial in die Hand geben, beispielsweise durch eine Androhung bzw. tatsächliche Minderung der Qualität oder Quantität der Fipronil-Lieferungen. 
(1041) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Kommission haben die beteiligten Unternehmen geltend gemacht, da die derzeitigen Lieferverpflichtungen von ACS Merial gegenüber an Bayer übergehen, bestehe für Bayer kein Anreiz für irgendwelches restriktives Vorgehen bezüglich der von Merial benötigten Fipronilmengen, [...]. 
(1042) Der Einrede der beteiligten Unternehmen, Merial könne bei einem Vertragsbruch durch Bayer Schadensersatz einklagen, hält die Kommission entgegen, dass für Bayer nach dem Zusammenschluss die Möglichkeit und der Anreiz zur Disziplinierung von Merial durch dessen Verdrängung bzw. die Androhung dieser Verdrängung bestehe. (vertrauliche Information von ACS). 
(1043) Darüber hinaus würde Bayer, wie bereits erläutert, durch die Realisierung des Zusammenschlussvorhabens auch Kontrolle über die Forschungstätigkeit von ACS im Sektor Tiergesundheit erlangen, die derzeit ausschließlich für Merial durchgeführt wird. Nach dem Zusammenschluss hätten damit sowohl Merial als auch der Geschäftsbereich Tiergesundheit von Bayer/ACS Zugang zu den Ergebnissen der Pflanzenforschungsmaßnahmen des neu entstandenen Unternehmens, auf deren Grundlage innovative Produkte auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte hergestellt werden könnten. 
(1044) Somit würden nach Realisierung des geplanten Vorhabens die beiden auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte führenden Unternehmen gemeinsam über die Ergebnisse der im neuen Unternehmen durchgeführten entsprechenden Pflanzenforschung verfügen. Diese Zusammenarbeit in der Pflanzenforschung dürfte sehr wahrscheinlich zu Absprachen im Verhalten der beiden Marktführer auf dem nachgelagerten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte führen. 
(1045) In dieser Hinsicht ist aufschlussreich, dass es in dem Entwurf einer geplanten Vereinbarung zwischen Bayer/ACS und Merial unter der Überschrift "Marketing-Vereinbarung JV", der der Kommission im Laufe der Untersuchung vorgelegt wurde, heißt, dass (vertrauliche Information von ACS). 
(1046) Die beteiligten Unternehmen haben geäußert, der Forschungsvertrag zwischen Merial und dem nach dem Zusammenschluss entstandenen neuen Unternehmen führe für die beiden führenden Akteure auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte nicht dazu, dass die Anreize für einen gegenseitigen Wettbewerb fortfallen. 
(1047) Insbesondere argumentieren die beteiligten Unternehmen, die Pflanzenforschung sei nicht maßgeblich für die Entwicklung von Adultiziden und Kombinationsprodukten, in Zukunft werde vielmehr auf diesem Gebiet die pharmazeutische Forschung mehr und mehr Bedeutung erlangen. Dies sei den beteiligten Unternehmen zufolge dem Umstand zu entnehmen, dass (vertrauliche Information von ACS). 
(1048) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Pflanzenforschung offenbar nicht für die Entwicklung innovativer Adultizide und Kombinationsprodukte maßgeblich ist. Tatsächlich wird das durch den Umstand belegt, dass (vertrauliche Information von ACS) und dass das Kombinationsprodukt Stronghold von Pfizer auf Selemectin beruht, einem Wirkstoff, der kein Ergebnis der Pflanzenforschung ist. Dennoch hat die Untersuchung gezeigt, dass die Forschung im Pflanzensektor für die Entwicklung neuer Adultizide oder Kombinationsprodukte dennoch eine Rolle spielen kann. Obwohl es sicherlich möglich ist, dass in Zukunft innovative Adultizide oder Kombinationsprodukte aus nichtpflanzlichen Forschungsaktivitäten hervorgehen, besteht daher nach wie vor ernster Anlass zu der Befürchtung, dass für Bayer und Merial, wenn sie bei der Entwicklung von Adultiziden und Kombinationsprodukten auf ein und dieselben Pflanzenforschungsaktivitäten zurückgreifen, ein sehr starker Anreiz für Absprachen auf einem Markt, auf dem sie bereits die führenden Akteure sind, bestehen würde. 
(1049) Die beteiligten Unternehmen haben auch geäußert, dass die beiden Unternehmen selbst dann, wenn ein aus der Pflanzenforschung des zusammengelegten Unternehmens hervorgegangenes erfolgreiches neues Molekül von Merial und dem Geschäftsbereich Tiergesundheit von Bayer gemeinsam genutzt werden müsste, im Hinblick auf die gesamte Entwicklungsarbeit für die betreffenden Endprodukte dennoch unabhängig blieben. Diese den beteiligten Unternehmen zufolge kostenintensive Entwicklungsarbeit umfasse die Tests zur tiergesundheitsspezifischen Langzeittoxikologie, die allgemeinen Feldstudien, die Bestimmung des Zielbereichs, die Kombinationen usw. 
(1050) Nach Auffassung der Kommission ändert das jedoch nichts an der Tatsache, dass die Entdeckung neuer Moleküle Voraussetzung für jedwede Entwicklungsaktivitäten ist und dass die beiden Akteure, die auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte tonangebend sind, nach dem Zusammenschluss gemeinsam über ein und dieselben Entdeckungen verfügen würden, die Ergebnis der Pflanzenforschungstätigkeit des fusionierten Unternehmens sind. 
(1051) Die beteiligten Unternehmen haben auch geäußert, dass das fusionierte Unternehmen und Merial künftig im Zusammenhang mit Faktoren wie Marken und Werbung weiter miteinander im Wettbewerb würden und dass ein Vertrag über die gemeinsame Verkaufsförderung für irgendein künftiges Erzeugnis von Merial und Bayer, das auf ein und demselben Molekül beruht, unwahrscheinlich sei. 
(1052) Jedoch äußert die Kommission (vertrauliche Information von ACS). 
(1053) Schließlich führen die beteiligten Unternehmen an, dass in einigen Ländern ein erheblicher Randwettbewerb zu verzeichnen sei. In Anbetracht der innovativen Eigenschaften von Frontline und Advantage, der bevorstehenden Einführung des Kombinationsprodukts von Merial (dem beispielsweise Unternehmen wie Sara Lee und Schering-Plough, die derzeit weder Kombinationsprodukte verkaufen noch dies für die Zukunft planen, nichts Adäquates entgegensetzen können), und des starken Innovationspotenzials dieser beiden Unternehmen bedeutet jedoch der Umstand, dass in einigen Ländern (wie Österreich, Deutschland, Belgien oder Dänemark) bestimmte Wettbewerber von Bayer und Merial Marktanteile über [10-20] % erreicht haben - im Falle von Sara Lee in Österreich sind es sogar über [30-40] % - nach Auffassung der Kommission nicht, dass diese Wettbewerber etwa einen nennenswerten Wettbewerbsdruck auf das koordinierte Vorgehen von Merial und Bayer nach dem Zusammenschluss ausüben können. 
Allgemeine Schlussfolgerungen zu den Ektoparasitiziden für Kleintiere 
(1054) Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Zusammenschlussvorhaben auf den folgenden nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte zur Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung führen würde: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich. 
K. HAUSHALTSINSEKTIZIDE 
(1055) Haushaltsinsektizide sind gebrauchsfertige Mittel gegen die verschiedensten Insektenarten wie z. B. Schaben, Fliegen, Motten und Ameisen. Haushaltsinsektizide werden von sogenannten Do-it-yourself-Kunden benutzt. 
(1056) Der Geschäftsbereich Consumer Care von Bayer, der Bestandteil des Arzneimittelgeschäfts dieses Unternehmens ist, ist auf dem Markt für Haushaltsinsektizide aktiv. 
(1057) Seit ACS sein Haushaltsinsektizide-Geschäft unlängst an Sumitomo abgetreten hat, ist es an der Verteilung der Wirkstoffe für Haushaltsinsektizide nicht mehr beteiligt. Daher besteht keine horizontale Überschneidung von Aktivitäten der beteiligten Unternehmen auf dem Markt für formulierte Haushaltsinsektizide. 
(1058) ACS ist auf diesem Markt einzig und allein noch mit der Lieferung von Wirkstoffen an [...] im Geschäft ist. Diese Lieferung wurde im Rahmen eines seit [...] geltenden Langzeit-Liefervertrages zugesichert; ACS liefert an [...] Wirkstoffe für die Formulierung von Haushaltsinsektiziden. 
(1059) Aus den oben genannten Gründen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Realisierung des Vorhabens nicht die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Haushaltsinsektizide bewirkt. 
L. ALLGEMEINE SCHLUSSFOLGERUNGEN IM RAHMEN DER WETTBEWERBSRECHTLICHEN WÜRDIGUNG 
(1060) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Vorhaben in der ursprünglich angekündigten Form nicht mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Vertrags vereinbaren lässt, da es zum Entstehen bzw. zur Stärkung einer beherrschenden Stellung auf folgenden Märkten führen würde: Blattinsektizide für Rüben (Frankreich und Griechenland), Getreide (Italien und Portugal), Zitrusfrüchte (Portugal), Baumwolle (Griechenland), Obst und Nüsse (Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland und Portugal), Weintrauben (Deutschland), Kartoffeln (Portugal und Spanien), Reis (Portugal), Tabak (Griechenland und Italien) und Gemüse (Frankreich, Portugal, Spanien und Italien); Bodeninsektizide bei Bananen (Spanien), Rüben (Belgien, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Italien), Zierpflanzen (Italien), Kartoffeln (Griechenland und Portugal), Tabak (Spanien) und Gemüse (Griechenland und Portugal); Molluskizide im Vereinigten Königreich, in Belgien, Irland, Portugal, Schweden, Finnland und Island; Rübenherbizide (außer Nachauflaufgraminizide) in der gesamten EU; Getreideherbizide in Belgien, Deutschland und Schweden; Maisherbizide in Belgien und den Niederlanden; Kartoffelherbizide in Griechenland, Portugal, Spanien und Schweden; Gemüseherbizide in Portugal und Schweden; Baumwoll-Entlaubungsmittel in Griechenland und Spanien; Getreidefungizide in Italien; Fungizide für Obst und Nüsse in Dänemark, Frankreich und Deutschland; Erdbeerfungizide in Schweden; Fungizide gegen Botrytisbefall bei Weintrauben in Frankreich, Deutschland, Griechenland und Portugal; Hopfenfungizide in Deutschland; Fungizide für Öl- und Eiweißsaaten in Deutschland; Gemüsefungizide in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Portugal, und Schweden; Insektizide für die Saatgutaufbereitung von Getreide und Reis in Frankreich sowie Insektizide für die Saatgutaufbereitung von Mais in Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Portugal und Spanien. Darüber hinaus würde das Vorhaben die Schaffung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung bei Insektiziden für die Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Spanien und den Niederlanden, bei Insektiziden für die Saatgutaufbereitung von Gemüse in Frankreich und in den Beneluxstaaten; auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Gerste in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich; auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Deutschland, Italien, Schweden und im Vereinigten Königreich; auf den Märkten für Fungizide zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich; auf dem Markt für Gele und Köder gegen Schaben in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Spanien und auf den nationalen Märkten für Adultizide und Kombinationsprodukte in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Schweden und im Vereinigten Königreich bewirken. 
V. VON BAYER EINGEGANGENE VERPFLICHTUNGEN 
(1061) Um die vorgenannten Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat Bayer eine Reihe von Zusagen gemacht, mit denen das Unternehmen das ursprüngliche Fusionsvorhaben modifizieren möchte. Im vollen Wortlaut sind diese Zusagen im Anhang enthalten, der fester Bestandteil dieser Entscheidung ist. In den nachstehenden Punkten wird eine Würdigung der Wettbewerbsauswirkungen des modifizierten Vorhabens vorgenommen. 
V.1. INSEKTIZIDE 
(1062) Bayer hat der Kommission vorgeschlagen, das Fipronil-Geschäft weltweit aus dem Unternehmen auszugliedern. Darüber hinaus hat Bayer der Kommission die folgenden europaweiten Ausgliederungen angeboten: Ausgliederung des Acetamipridgeschäfts; des Cyfluthringeschäfts; des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts; des Fenamiphosgeschäfts; des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts; des Phosalongeschäfts und des Cypermethringeschäfts. 
(1063) Außerdem hat Bayer die folgenden ausschließlichen Lizenzen angeboten: eine europaweite ausschließliche Lizenz für das Acrinathringeschäft; eine ausschließliche Lizenz für die Formulierungen auf Endosulfanbasis in Griechenland und Portugal und auf Carbarylbasis in Frankreich. 
(1064) Darüber hinaus hat Bayer angeboten, mehrere Vertriebsverträge mit Dritten aufzukündigen, die in den im Anhang beigefügten Verpflichtungszusagen aufgeführt sind. 
(1065) Die Ausgliederung von Acetamiprid schließt ein, dass die beteiligten Unternehmen die gegenwärtigen Verträge, die zwischen ACS und Nippon Soda in Europa bestehen, auf Nippon Soda zurückübertragen. Außerdem haben die beteiligten Unternehmen sich verpflichtet, ihr Möglichstes zu tun, um einen Dritten zu finden, der diese Verträge übernimmt. Als Letztes schließlich betrifft die Ausgliederung sämtliche Mixturen. Durch die Ausgliederung von Acetamiprid wird jede derzeitige oder künftige Überschneidung zwischen Bayer und ACS auf dem Gebiet der Neonicotinoide beseitigt. Die Kommission hält die Ausgliederung von Acetamiprid, verbunden mit den anderen in diesem Fall erfolgenden Maßnahmen, für ausreichend, um auf den Insektizidmärkten und insbesondere auf dem Gebiet der Neonicotinoide wieder Wettbewerbsbedingungen herzustellen. 
(1066) Zu Fipronil: Die beteiligten Unternehmen haben die weltweite Ausgliederung von Fipronil für landwirtschaftliche Zwecke angeboten. Diese Ausgliederung schließt sämtliche Vermögensgegenstände und geistigen Eigentumsrechte ein. Außerhalb Europas und der USA sind die beteiligten Unternehmen berechtigt, wieder eine Lizenz für das Fipronilgeschäft auszuhandeln. Diese Verhandlungen können jedoch erst aufgenommen werden, nachdem das gesamte weltweite Fipronilgeschäft an den neuen Käufer ausgegliedert wurde. Damit soll Bayer daran gehindert werden, die Ausgliederung von Fipronil vom Erwerb von Lizenzen außerhalb Europas und der USA abhängig zu machen. Jede derartige Lizenz bedarf der Genehmigung der Kommission. Zu Ethiprol: Die beteiligten Unternehmen haben sich verpflichtet, eine europaweite ausschließliche Lizenz für die Entwicklung, Herstellung, den Einsatz und Vertrieb von Ethiprol für landwirtschaftliche Zwecke zu vergeben. Schließlich geht Bayer die Zusage ein, sich jeder Nutzung bestehender Patente und schwebender Patentanmeldungen von ACS, die weltweit im Zusammenhang mit der Pyrazolfamilie stehen, zu enthalten. Gleiches gilt auch für sämtliche künftigen Patente, die Bayer weltweit im Anschluss an die Übernahme von ACS erwirbt, sofern dadurch unter anderem der Käufer des Fipronil- und des Ethiprol-Geschäfts an der Entwicklung, Herstellung, dem Einsatz oder Verkauf von Fipronil und/oder Ethiprol bzw. von Analogartikeln gehindert würden. Durch die vorgeschlagene Ausgliederung von Fipronil entfällt die Möglichkeit einer Kombination der Neonicotinoide und der Pyrazole im Insektizid-Portfolio des neuen Unternehmens und werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Stärke des neuen Unternehmens im Vertriebssektor ausgeräumt. Zusammen mit den anderen in diesem Fall angebotenen Vorhaben dürften durch die Ausgliederung von Fipronil auf den Insektizidmärkten wieder Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, insbesondere in Bezug auf die neuen chemischen Verbindungen, die Neonicotinoide und die Pyrazole. Durch die Ausgliederung von Ethiprol wird insbesondere sichergestellt, dass das neue Unternehmen nicht die Ausgliederung von Fipronil damit unterläuft, dass es ein konkurrierendes Pyrazol für die europäischen Märkte entwickelt. Darüber hinaus hält es die Kommission für besonders wichtig, dem Käufer von Fipronil die Möglichkeit zu geben, im Anschluss an das in naher Zukunft stattfindende Auslaufen des Patentschutzes für Fipronil ein Pyrazol der zweiten Generation zu entwickeln und auf den europäischen Markt zu bringen. 
(1067) Nach Auffassung der Kommission sollte es sich beim Käufer dieser ausgegliederten Produkte um ein FuE-Unternehmen handeln, das in der Lage ist, die betreffenden Produktionsgüter und die Position von ACS in Bezug auf die ausgegliederten Vermögensgegenstände vor dem Zusammenschluss voll zu übernehmen. 
(1068) Die Verpflichtungszusagen in Bezug auf die einzelnen Märkte beurteilt die Kommission wie folgt: 
(1069) Bodeninsektizide für Bananen, Spanien: Bayer hat die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts (einschließlich des Kombinationsprodukts aus den Wirkstoffen Fenamiphos und Imidacloprid) angeboten. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme wird praktisch die durch den Zusammenschluss entstehende Überschneidung beseitigt und der Marktanteil auf lediglich [10-20] % gesenkt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1070) Blattinsektizide für Rüben, Frankreich: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Cypermethrin-Geschäfts umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen wird die durch den Zusammenschluss entstehende Überschneidung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1071) Blattinsektizide für Rüben, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Cypermethrin-Geschäfts sowie eine nicht ausschließliche Lizenz für Deltamethrin umfasst. Darüber hinaus stellen die beteiligten Unternehmen den Vertrieb von Azymphos-Methyl ein. Wie von den beteiligten Unternehmen geltend gemacht wurde, wäre die vollständige Beseitigung der Überschneidung zwischen den beteiligten Unternehmen unverhältnismäßig, da sowohl Deltamethrin (ACS) als auch Fenthion (Bayer) bei dieser Kultur nur sehr geringfügig zum Einsatz kommen. Daher hat sich die Kommission entschlossen, unter diesen sehr ungewöhnlichen Umständen einer nicht exklusiven Lizenz für Deltamethrin zuzustimmen. Die Kommission schätzt, dass das, verbunden mit den angebotenen Ausgliederungen, unter den gegebenen sehr speziellen Bedingungen ausreichend ist, um auf diesem Markt - sowohl dem Gesamtmarkt als auch in den Saug- und Beißinsektensegmenten - Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1072) Bodeninsektizide für Rüben, Belgien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Geschäfts mit dem unter den Handelsnamen Curaterr und Yaltox vertriebenen Wirkstoff Carbofuran eines Drittunternehmens einschließt. Darüber hinaus hat Bayer die Ausgliederung von Fipronil und sämtlicher Formulierungen im EWR angeboten. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen sinkt der Marktanteil der beteiligten Unternehmen von [80-90] % auf lediglich [0-10] %. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1073) Bodeninsektizide, Frankreich: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Geschäfts mit dem unter den Handelsnamen Curaterr und Yaltox vertriebenen Wirkstoffs Carbofuran eines Drittunternehmens, die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Fipronil-Geschäfts umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen wird die Überschneidung der Marktanteile der beteiligten Unternehmen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1074) Bodeninsektizide, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Fipronil-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung des unter dem Namen Marshall (Carbosulfan) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1075) Bodeninsektizide, Vereinigtes Königreich: Bayer hat die EWR-weite Ausgliederung seines Geschäfts unter den Handelsnamen Curaterr, Yaltox und Marshall angeboten, das auf dem von einem Drittunternehmen stammenden Wirkstoff Carbofuran beruht. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1076) Blattinsektizide für Getreide, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Marktanteilüberschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1077) Blattinsektizide für Getreide, Portugal: Bayer hat die Ausgliederung des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts angeboten. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1078) Blattinsektizide für Zitrusfrüchte, Portugal: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst, die unter den Namen Cascade (Flufenoxuron) und Lorvek (Chlorpyrifos) vertrieben werden. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt auf [30-40] % sowie auf den Märkten für Sauginsekten auf [30-40] % und für Beißinsekten auf [30-40] % sinken. In Anbetracht dieser Marktanteile im Verhältnis zu denen der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]), in Anbetracht der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse sowie in Anbetracht (vertrauliche Information von ACS), ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass ausreichende Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1079) Blattinsektizide für Baumwolle, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen folgenden Inhalts vorgeschlagen: Ausgliederung des Acetamiprid-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts, eine ausschließliche Lizenz für Endosulfan und Einstellung der kommerziellen Nutzung der Erzeugnisse von Drittunternehmen, die unter den Namen Xentari (Bacillus T.), Azinphos-Methyl (Gusathion M-EC) und Omite (Propargit) vertrieben werden. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil auf dem Gesamtmarkt auf [20-30] % sowie im Marktsegment Sauginsekten auf [30-40] % sinken. Auf dem Markt für beißend-kauende Insekten würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen [20-30] % betragen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1080) Blattinsektizide für Obst/Nüsse, Belgien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Masai und Pyranica (Tebufenpyrad), Dimilin (Diflubenzuron) und Mimic (Tebufenozid) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt auf [30-40] % sowie im Marktsegment Sauginsekten auf [30-40] % sinken. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1081) Blattinsektizide für Obst/Nüsse, Dänemark: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Phosalon-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Maladan (Malathion), Nissorun (Hexythiazox) und Dimilin (Diflubenzuron) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1082) Blattinsektizide für Obst/Nüsse, Deutschland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Xentari (Bacillus T.), Dimilin (Diflubenzuron), Kiron (Fenproximat) und Mimic (Tebufenozid) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1083) Blattinsektizide für Obst/Nüsse, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Acetamiprid-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Phosalon-Geschäfts, eine ausschließliche Lizenz für Endosulfan und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Xentari (Bacillus T.), BT (Bacillus T.), Metamidophos (Monitor), Azinphos-Methyl (Gusathion-M) und Omite (Propargit) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil auf [30-40] % des Gesamtmarktes sowie auf [30-40] % bei den Sauginsekten und [30-40] % bei den beißend-kauenden Insekten sinken. In Anbetracht dieser Marktanteile im Verhältnis zu denen der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]), in Anbetracht der Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen sich zur Ausgliederung von Acetamiprid verpflichtet haben, das bereits auf dem Markt eingeführt worden ist, sowie in Anbetracht der in naher Zukunft bevorstehenden Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse sowohl im Sauginsekten- als auch im Beißinsektensegment reichen diese Verpflichtungen nach Auffassung der Kommission aus, um Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1084) Blattinsektizide für Obst/Nüsse, Portugal: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Phosalon-Geschäfts, eine ausschließliche Lizenz für Endosulfan sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Cascade (Flufenoxuron), Mimic (Tebufenozid) und Omite (Propargit) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt für Insektizide auf [30-40] % sowie bei den Sauginsekten auf [30-40] % und bei den beißend-kauenden Insekten auf [20-30] % sinken. In Anbetracht dieser Marktanteile im Verhältnis zu denen der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]), unter Berücksichtigung der Tatsache, dass (vertrauliche Information von ACS), und in Anbetracht der in naher Zukunft bevorstehenden Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse sowohl im Sauginsekten- als auch im Beißinsektensegment reichen diese Zusagen nach Auffassung der Kommission aus, um Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1085) Blattinsektizide für Weintrauben, Deutschland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Xentari (Bacillus T.), Mimic (Tebufenozid) und Kiron (Fenpyroximat) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1086) Bodeninsektizide für Zierpflanzen, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Pyrinex (Chlorpyrifos) und Marshall (Carbosulfan) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1087) Blattinsektizide für Kartoffeln, Portugal: Bayer hat angeboten, das Beta-Cyfluthrin-Geschäft auszugliedern und die kommerzielle Nutzung des unter dem Namen Biotrata (Bacillus T.) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens einzustellen. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt auf [20-30] % und bei den Beißinsekten auf [30-40] % sinken. Durch die EWR-weite Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts entsteht ferner ein potenzieller neuer Marktteilnehmer mit einem konkurrierenden Pyrethroid, der zugleich über das Kombinationsprodukt aus Cyfluthrin und Imidacloprid verfügt. Den beteiligten Unternehmen zufolge ist das Kombinationsprodukt auf diesem Markt bereits eingetragen, sodass der Vertrieb sofort beginnen kann. Unter diesen Voraussetzungen wird in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1088) Blattinsektizide für Kartoffeln, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Cypermethrin-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Mimic und Confirm (Tebufenozid) sowie Azinphos-Methyl (Gusathion M WP) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf dem Gesamtmarkt um [10-20] % auf [30-40] % sinken. Bei den Beißinsekten wird - hauptsächlich durch die Ausgliederung von Fipronil - der Marktanteil auf [20-30] % gesenkt. Durch diese Ausgliederung würde die Befürchtung der Kommission ausgeräumt, dass die beteiligten Unternehmen gemeinsam attraktive Spritzprogramme zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers mit Imidacloprid anbieten könnten. Bei den Sauginsekten kämen auf die beteiligten Unternehmen noch immer [40-50] % des Marktes. Dieser Marktanteil ist jedoch weitgehend auf Imidacloprid zurückzuführen. Da die beteiligten Unternehmen Acetamiprid ausgegliedert haben, hält die Kommission in nächster Zukunft einen Marktneuzugang mit einem konkurrierenden Neonicotinoid für möglich. Darüber hinaus [vertrauliche Information zu in der Entwicklung befindlichen Produkten der Wettbewerber]. Die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Kombinationsprodukt unter Einbeziehung von Imidacloprid schließlich dürften für Wettbewerb auf diesem Markt sorgen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1089) Bodeninsektizide für Kartoffeln, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts und des Geschäfts mit den unter den Handelsnamen Curaterr, Yaltox und Marshall vertriebenen Erzeugnissen von Drittunternehmen, die auf dem Wirkstoff Carbofuran basieren, umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Marktanteilüberschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1090) Bodeninsektizide für Kartoffeln, Portugal: Bayer hat angeboten, das Fenamiphos-Geschäft auszugliedern. Dadurch werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1091) Blattinsektizide für Reis, Portugal: Bayer hat angeboten, das Oxydemeton-Methyl-Geschäft auszugliedern. Dadurch werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1092) Blattinsektizide für Tabak, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Acetamiprid-Geschäfts, des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung des unter dem Namen Monitor (Metamidophos) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens umfasst. Durch diese Abhilfemaßnahmen werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1093) Blattinsektizide für Tabak, Italien: Bayer hat angeboten, das Cyfluthrin-Geschäft und das Oxydemeton-Methyl-Geschäft auszugliedern. Durch diese Ausgliederungen wird die durch das Vorhaben erfolgende Vergrößerung des Marktanteils aufgehoben. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1094) Bodeninsektizide für Tabak, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts und des Fenamiphos-Geschäfts umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen wird die gesamte Marktanteilüberschneidung und vor allem die Überschneidung zwischen den führenden Bodeninsektiziden der beteiligten Unternehmen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1095) Blattinsektizide für Gemüse, Frankreich: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts sowie eine ausschließliche Lizenz für Formulierungen auf Carbarylbasis in Frankreich und die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Umuter (Diazinon), Rhodocide (Ethion), Azinphos-Methyl (Gusathion M WP) und Orthene (Acephat) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Nach diesen Ausgliederungen wird der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen sowohl auf dem Gesamtmarkt als auch im Saug- und Beißinsektensegment auf [...] unter 40 % sinken. Die Kommission hat in Betracht gezogen, dass (vertrauliche Information von ACS). Nach Auffassung der Kommission erleichtern diese Zusagen, die wirksame Abhilfe in all den Marktsegmenten schaffen, für die die Kommission Wettbewerbsbedenken angemeldet hatte, zugleich das Vordringen derjenigen Wettbewerber auf den Markt, die in naher Zukunft sowohl im Saug- als auch im Beißinsektensegment konkurrierende Erzeugnisse auf den Markt bringen werden [vertrauliche Information zu in der Entwicklung befindlichen Produkten der Wettbewerber]. Daher vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Zusagen ausreichend sind, um Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1096) Blattinsektizide für Gemüse, Italien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts und des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Dipel (Bacillus T.), Smart (Malathion), Azinphos-Methyl (Gusathion SC, Gusathion M WP) und Omite (Propargit) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch diese Ausgliederungen würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen [30-40] % des Gesamtmarktes sowie im Sauginsektensegment [30-40] % betragen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1097) Blattinsektizide für Gemüse, Portugal: Bayer hat ein Paket aus den folgenden Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen: Ausgliederung des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts, eine ausschließliche Lizenz für Endosulfan und Einstellung der kommerziellen Nutzung des unter dem Namen Omite (Propargite) vertriebenen Erzeugnisses eines Drittunternehmens. Unter Berücksichtigung der im Laufe des Jahres 2001 ausgegliederten Erzeugnisse würde der gemeinsame Gesamtmarktanteil durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen um [20-30] % auf ungefähr [30-40] % sinken. Nach Schätzung der Kommission würde der Marktanteil sowohl bei den Saug- als auch bei den Beißinsekten durch die Umsetzung dieser Zusagen unter [30-40] % sinken. Im Wesentlichen aus denselben Gründen wie bei dem Blattinsektizidemarkt für Gemüse in Frankreich schätzt die Kommission die abgegebenen Zusagen als zur Sicherstellung von Wettbewerbsbedingungen ausreichend ein. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1098) Blattinsektizide für Gemüse, Spanien: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Beta-Cyfluthrin-Geschäfts, des Oxydemeton-Methyl-Geschäfts, des Phosalon-Geschäfts, des Cypermethrin-Geschäfts und des Acrinathrin-Geschäfts sowie die Einstellung der kommerziellen Nutzung der unter den Namen Mimic und Confirm (Tebufenozid), Dimilin (Diflubenzuron), Xentari (Bacillus T.), Omite (Propargit) und Dipel (Bacillus T.) vertriebenen Erzeugnisse von Drittunternehmen umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der gemeinsame Marktanteil auf dem Gesamtmarkt auf [20-30] % und im Sauginsektensegment auf [30-40] % sinken. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der Marktanteile der Wettbewerber ([vertrauliche Information zur Marktstellung eines Wettbewerbers]) und der Markteinführung konkurrierender Erzeugnisse keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1099) Bodeninsektizide für Gemüse, Griechenland: Bayer hat ein Paket von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, das die Ausgliederung des Cyfluthrin-Geschäfts, des Fenamiphos-Geschäfts und des Geschäfts mit den unter den Handelsnamen Curaterr und Yaltox vertriebenen Erzeugnissen, die auf dem von einem Drittunternehmen stammenden Wirkstoff Carbofuran basieren, umfasst. Durch die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen würde der Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [0-10] % sinken. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1100) Bodeninsektizide für Gemüse, Portugal: Bayer hat die Ausgliederung des Fenamiphos-Geschäfts (einschließlich der Fenamiphos-Imidacloprid-Kombination) angeboten. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme werden die durch den Zusammenschluss entstehenden Überschneidungen beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.2. MOLLUSKIZIDE 
(1101) Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich zur Gewährung einer europaweiten ausschließlichen Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb einer Schneckenködersubstanz auf Thiodicarbbasis, die unter dem Markenamen "Skipper" vertrieben wird. Bestandteil dieser ausschließlichen Lizenz ist eine Lizenz für sämtliche Eigentums- und Registrierungsrechte, das Know-how, die Produktdokumentation und die Handelsnamen, unter denen "Skipper" als Schneckenködermittel vertrieben wird. Falls der Lizenznehmer dies wünscht, ist Bayer zum Abschluss eines einstweiligen Langzeit-Herstellungsvertrags mit dem Lizenznehmer auf "Kosten-plus"-Grundlage bereit. 
(1102) Durch diese Zusage würde die Überschneidung auf diesem Markt beseitigt, da das auf Thiodicarb basierende Molluskizid "Skipper" von ACS das einzige Weichtiergift ist, das von ACS in Europa hergestellt und vertrieben wird. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.3. HERBIZIDE 
RÜBENHERBIZIDE 
(1103) Bayer bietet an, die Überschneidung durch eine europaweite Ausgliederung des gesamten Metamitron-Geschäfts ("Goltix") zu beseitigen, und schlägt vor, für den Wirkstoff einen auf drei Jahre ausgelegten Herstellungsvertrag auf "Kosten-plus"-Grundlage (auf der Grundlage der Istkosten + festem Zuschlag) sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Basis zu schließen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märken nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
GETREIDEHERBIZIDE 
(1104) Für Belgien und Deutschland schlägt Bayer für die Mehrzahl der Verbindungen, bei denen Überschneidungen festgestellt wurden, und zwei weitere Moleküle die Ausgliederung vor, womit mehr als die verbleibende Überschneidung beseitigt würde. Das Gesamtpaket besteht aus der Ausgliederung von Herold (Flufenacet/Diflufenican), Ralon Super und Puma Super (Fenoxaprop) und einer europaweiten Lizenz für den Einsatz von Propoxycarbazon in Mischungen mit den Molekülen des Käufers. Alle drei Zusagen machen zusammengenommen einen höheren Marktanteil aus als ihn Bayer in diesen beiden Mitgliedstaaten gewinnt. Darüber hinaus handelt es sich bei allen drei Produkten um Unkrautbekämpfungsmittel, womit sie ein Segment betreffen, in dem das fusionierte Unternehmen auch in Frankreich und den Niederlanden sehr stark würde. Sowohl Herold als auch Radon/Puma werden von Bayer auf Verlangen auf Vertragsbasis für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage hergestellt. Für Schweden würde durch die Ausgliederung von Gullviks die derzeitige Überschneidung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
MAISHERBIZIDE 
(1105) Ausgehend von den für das Jahr 2000 vorliegenden Zahlenangaben würde Bayer in diesen beiden Mitgliedstaaten eine beherrschende Stellung erlangen. Inzwischen ist jedoch in diesen beiden Ländern Callisto, das unmittelbare Konkurrenzerzeugnis zu Mikado von Bayer, eingeführt worden (2001 bzw. 2002). Um die Marktanteile in den beiden Ländern auf ein vertretbares Niveau zu senken, schlägt Bayer vor, in Belgien und den Niederlanden eine ausschließliche Lizenz für die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb von Isoxaflutol ("Merlin") zu gewähren. Isoxaflutol wird von Bayer auf Verlangen auf Vertragsbasis für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage hergestellt. Durch die Lizenzvergabe für das patentrechtlich geschützte Maisherbizid für breitblättriges Unkraut, Isoxaflutol, würde die Überschneidung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
KARTOFFEL- UND GEMÜSEHERBIZIDE 
(1106) Bayer bietet die europaweite Ausgliederung des Linuron-Geschäfts einschließlich der Marke Afalon an. Die Herstellung auf Vertragsbasis wird für einen Zeitraum von drei Jahren auf "Kosten-plus"-Grundlage sowie anschließend, sofern beim Käufer dieser Wunsch besteht, auf unabhängiger Grundlage angeboten. Damit würden die Überschneidung beseitigt (Portugal, Spanien) oder die Marktanteile auf einen vertretbaren Stand gebracht (in Griechenland auf ungefähr [40-50] % im Jahre 2000 und 2004 weiter auf [30-40] %, wobei Syngenta mit fast [20-30] % als starker Wettbewerber auftritt). Um für die Situation in Schweden Abhilfe zu schaffen, schlägt Bayer vor, seinen Mehrheitsanteil an Gullviks, seinen Großhändler auf dem schwedischen Markt, zu verkaufen und eine ausschließliche Lizenz für das Gemüseherbizid Aclonifen zu vergeben. Durch dieses Maßnahmenpaket würde die Überschneidung ebenfalls beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
ENTLAUBUNGSMITTEL FÜR BAUMWOLLE, GRIECHENLAND UND SPANIEN 
(1107) Bayer bietet die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für sein einziges Erzeugnis DEF (Wirkstoff: Tribufos) an, bis dieses nach 2003 in Griechenland und Spanien vom Markt genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.4. FUNGIZIDE 
a) GETREIDEFUNGIZIDE 
(1108) Bei den Getreidefungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Italien zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Als Abhilfemaßnahme für diesen Markt haben die beteiligten Unternehmen angeboten, das Prochloraz-Geschäft von ACS einschließlich der Kombination mit Fenpropimorph auszugliedern, was eine Ausgliederung des größten Teils ([90-100] %) des ACS-Geschäfts auf dem italienischen Getreidemarkt bedeuten würde. Die anschließende Zunahme des Marktanteils würde sehr geringfügig (unter [0-10] %) ausfallen und das neue Unternehmen über weniger als [20-30] % verfügen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das vorgeschlagene Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
b) FUNGIZIDE FÜR OBST UND NÜSSE 
(1109) Bei den Fungiziden für Obst und Nüsse ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Dänemark, Frankreich und Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. 
(1110) Als Abhilfemaßnahme auf dem dänischen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil (europaweit) einschließlich des Markennamens Scala und die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für Bitertanol (einschließlich des Markennamens Baycor für die Dauer von [...]). Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge machen die Scala-Umsätze [10-20] % des Gesamtmarktes aus, die von Bayer künftig zu übernehmenden übrigen ACS-Umsätze dagegen nur [0-10] %. Andererseits entfallen auf Baycor von Bayer, für das die Lizenz vergeben wird, [10-20] %. Das neue Unternehmen würde somit über [0-10] % weniger verfügen als der derzeitige Marktanteil von Bayer sowie weniger als [30-40] % des Marktes. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das Zusammenschlussvorhaben entstehende wettbewerbsrechtliche Problem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1111) Als Abhilfemaßnahmen auf dem französischen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil und seiner Kombinationen mit Fluquinconazol (europaweit) sowie die Ausgliederung von Iprodion und Prochloraz (europaweit) einschließlich der Markennamen. Das würde [80-90] % der ACS-Umsätze auf der Grundlage seiner eigenen Wirkstoffe und [50-60] % der Gesamtumsätze von ACS entsprechen. Auf die beteiligten Unternehmen kämen ungefähr [40-50] % - auf Bayer [30-40] % und ACS [10-20] %. Das Gros der verbleibenden Umsätze von ACS würde auf Erzeugnissen von Drittunternehmen beruhen, während die ACS-Wirkstoffe, die von dritter Seite als Hauptbeitrag zum Produktportfolio von Bayer bezeichnet werden, ausgegliedert würden. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das Zusammenschlussvorhaben entstehende wettbewerbsrechtliche Problem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1112) Als Abhilfemaßnahme auf dem deutschen Markt erfolgen die Ausgliederung von Pyrimethanil und seiner Kombinationen mit Fluquinconazol (europaweit) sowie die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für die Formulierung Bayfidan auf Triadimenolbasis (einschließlich des Markennamens für die Dauer von [...]). Der auf ACS entfallende Teil der Zusage würde sämtlichen Umsätzen von ACS auf der Grundlage seiner eigenen Wirkstoffe und [50-60] % der Gesamtumsätze von ACS entsprechen. Den Angaben der beteiligten Unternehmen zufolge kommen die ausgegliederten ACS-Erzeugnisse auf einen Marktanteil von [0-10] %, das eine verbleibende ACS-Produkt eines Drittunternehmens auf einen Anteil von [0-10] % und das lizenzierte Bayfidan auf einen Anteil von [0-10] %. Den beteiligten Unternehmen zufolge muss die verbleibende Zunahme von [0-10] % zu den restlichen [30-40] % von Bayer addiert werden. Anzumerken ist jedoch, dass die beteiligten Unternehmen der Marktuntersuchung zufolge ihren Anteil an diesem Markt etwas überbewerten. Anstelle von [40-50] % würden sie über ungefähr [40-50] % verfügen - lediglich eine geringfügige Zunahme des Marktanteils, da Bayer bereits heute ungefähr [30-40] % verzeichnet. Wie im Falle Frankreichs werden die ACS-Produkte, die von dritter Seite als Hauptbeitrag zum Bayer-Portfolio bezeichnet werden, ausgegliedert, wogegen die verbleibende Zunahme ein Erzeugnis eines Drittunternehmens betrifft, dessen Verkauf die beteiligten Unternehmen ohnehin noch vor 2004 einstellen wollen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
c) ERDBEERFUNGIZIDE IN SCHWEDEN 
(1113) Bei den Erdbeerfungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Schweden zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Abhilfemaßnahmen für diesen Markt bestehen in der Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion (europaweit). Das würde bedeuten, dass das Unternehmen sich von Scala (Pyrimethanil) und Rovral (Iprodion) trennt. Der einzige verbleibende Neuzugang zum Produktportfolio von Bayer wäre damit Aliette (Fosetyl-Al), ein Mittel zur Bekämpfung anderer Erdbeerkrankheiten als durch die eigenen Erzeugnisse von Bayer. Die Ausgliederung von Gullviks hätte darüber hinaus zur Folge, dass Topas von Syngenta nicht mehr von Bayer vertrieben wird. Das gravierendste Wettbewerbsproblem, das von der Kommission festgestellt wurde, betraf das Beinahe-Monopol bei den Fungiziden zur Eindämmung der Botrytisfäule bei Erdbeeren. Durch die Abhilfemaßnahmen würde die Überschneidung vollständig beseitigt. Die Neuaufnahme von Aliette in das Bayer-Portfolio bringt keine wesentlichen Änderungen in der Wettbewerbssituation mit sich, da durch Aliette andere Krankheiten behandelt werden als die Botrytisfäule. Außerdem würde mit der Ausgliederung von Topas durch den Verkauf von Gullviks der Neuzugang von Aliette ausgeglichen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstandene Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
d) REBENFUNGIZIDE ZUR EINDÄMMUNG VON BOTRYTIS 
(1114) Bei den Rebenfungiziden zur Eindämmung von Botrytis ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Frankreich, Deutschland, Griechenland und Portugal zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. 
(1115) Als Abhilfemaßnahme auf dem französischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [90-100] % der Umsätze von ACS in Frankreich aus. Der Marktanteilzuwachs betrüge nahezu Null, und Bayer kommt auf diesem Markt auf einen Anteil von ungefähr [10-20] %. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1116) Als Abhilfemaßnahme auf dem deutschen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [50-60] % der Umsätze von ACS in Deutschland aus. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen würde nach Umsetzung der Zusagen unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1117) Als Abhilfemaßnahme auf dem griechischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [50-60] % der Umsätze von ACS in Griechenland aus. Der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen würde nach Umsetzung der Zusagen unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1118) Als Abhilfemaßnahme auf dem portugiesischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen die gesamten Umsätze von ACS in Portugal aus. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
e) HOPFENFUNGIZIDE 
(1119) Bei den Hopfenfungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Die Abhilfemaßnahme für diesen Markt besteht in einer ausschließlichen Lizenz, die Zugang zu Bayfidan 250 EC, einem Erzeugnis auf Triadimenolbasis (einschließlich des Markennamens Bayfidan für die Dauer von [...]), verschafft. Auf Bayfidan 250 EC kamen [60-70] % der Umsätze von Bayer im Jahre 2000, allerdings würde dies einem kleineren Prozentsatz der Umsätze für 2001 entsprechen, da auf Bayers neues Produkt Flint in diesem Jahr Umsätze entfielen, die denen für Bayfidan nahe kamen. Diesen Zahlen zufolge würden die beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Abhilfemaßnahme derzeit über einen Marktanteil von ungefähr [30-40] % (einschließlich der Flint-Umsätze) verfügen, der 2004 auf ungefähr [30-40] % sinken dürfte. Damit würde die Lücke zu BASF, dem nächstfolgenden Wettbewerber, wesentlich kleiner(67). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
f) FUNGIZIDE FÜR ÖL- UND EIWEIßSAATEN 
(1120) Bei den Fungiziden für Öl- und Eiweißsaaten ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Deutschland zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. Die Abhilfemaßnahmen für diesen Markt bestehen in der europaweiten Ausgliederung von Iprodion und in der Übertragung der derzeit im Besitz von ACS befindlichen Vertriebsrechte für den Verkauf von Folicur (Tebuconazol) in Deutschland an ein Drittunternehmen. Die Virisan- (Iprodion) und Folicurumsätze entsprachen im Jahr 2000 [80-90] % der ACS-Umsätze in Deutschland. Nunmehr verbleibt als ACS-Erzeugnis nur noch Derosal (Carbendazim), das den [30-40] % von Bayer weniger als [0-10] % hinzufügt. Für die Derosal-Umsätze wird 2004 ein Rückgang unter [0-10] % vorausgesagt. Darüber hinaus würde der Abstand zu BASF stark abgebaut(68). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstandene Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
g) GEMÜSEFUNGIZIDE 
(1121) Bei den Gemüsefungiziden ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, den Niederlanden, Portugal, und Schweden zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. 
(1122) Als Abhilfemaßnahme auf dem österreichischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [60-70] % der Umsätze von ACS in Österreich aus. Unter Zugrundelegung der Umsätze von 2000 würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Zusage unter [20-30] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1123) Als Abhilfemaßnahme auf dem belgischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten [40-50] % der Umsätze von ACS in Belgien im Jahre 2000 aus. Unter Zugrundelegung der Umsätze von 2000 würde der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen nach Umsetzung der Zusage etwa [30-40] % betragen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1124) Als Abhilfemaßnahme auf dem französischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten im Jahre 2000 [20-30] % der Umsätze von ACS in Frankreich aus. Sie waren 2000 auch nahezu fünfmal so hoch wie die Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1125) Abhilfemaßnahmen auf dem deutschen Markt umfassen die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion, eine ausschließlichen Lizenz, die Zugang zu Bayfidan 250 EC, einem Erzeugnis auf Triadimenolbasis, verschafft, die Übertragung der derzeit im Besitz von ACS befindlichen Vertriebsrechte für den Verkauf von Folicur (Tebuconazol) in Deutschland an ein Drittunternehmen und eine ausschließliche Lizenz für Matador (ein auf den Wirkstoffen Tebuconazol und Triadimenol basierendes Erzeugnis) in Deutschland. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [20-30] % der Umsätze von ACS sowie [40-50] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt aus. Der Gesamtumsatz der verbleibenden Erzeugnisse im Jahr 2000 würde [10-20] % unter dem Verkaufsergebnis von Bayer im gleichen Jahr liegen. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1126) Als Abhilfemaßnahme auf dem griechischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten [10-20] % der Umsätze von ACS in Griechenland aus. Die Ergänzung des Produktportfolios von Bayer durch die auf diesen beiden Wirkstoffen basierenden Erzeugnisse löste die größten wettbewerbsrechtlichen Bedenken aus, die bei der Marktuntersuchung auf den Gemüsefungizidmärkten festgestellt wurden. Wenn darüber hinaus berücksichtigt wird, dass Afugan in Griechenland nicht mehr vertrieben wird, belaufen sich die Umsätze bei den von Bayer übernommenen Erzeugnissen auf [60-70] % der ACS-Umsätze im Jahre 2000. Unter Zugrundelegung des Jahres 2000 würde der Gesamtumsatz des neuen Unternehmens weniger als [40-50] % betragen und bis 2004 unter [30-40] % sinken. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1127) Als Abhilfemaßnahme auf dem niederländischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil, Iprodion und Prochloraz. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [40-50] % der Umsätze von ACS in den Niederlanden aus. Sie waren im Jahre 2000 auch nahezu neunmal so hoch wie die Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1128) Als Abhilfemaßnahme auf dem portugiesischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machen [10-20] % der Umsätze von ACS in Portugal im Jahre 2000 aus. Sie entsprachen 2000 jedoch auch [150-160] % der Umsätze von Bayer auf diesem Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1129) Als Abhilfemaßnahme auf dem schwedischen Markt erfolgt die europaweite Ausgliederung von Pyrimethanil und Iprodion. Die auf diesen Wirkstoffen beruhenden Erzeugnisse machten die gesamten Umsätze von ACS in Schweden im Jahre 2000 aus. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesem Markt nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.5. SAATGUTAUFBEREITUNG 
(1130) Bayer verpflichtet sich, das gesamte bestehende Saatgutaufbereitungsgeschäft von ACS einschließlich - jedoch nicht ausschließlich - einer Reihe von Wirkstoffen, die in diesem Geschäft zum Einsatz kommen, an einen Einzelkäufer abzutreten. Diese Zusage, die die Übertragung des erforderlichen Know-hows einschließt, stellt die Lebensfähigkeit des Saatgutaufbereitungsgeschäfts von ACS in diesem hoch konzentrierten Sektor sicher, wo derzeit nur Syngenta, Bayer und ACS tatsächlich nennenswert vertreten sind. 
V.5.1. INSEKTIZIDE ZUR SAATGUTAUFBEREITUNG 
(1131) Um die bei den Insektiziden zur Saatgutaufbereitung aufgetretenen Wettbewerbsbedenken auszuräumen, hat Bayer angeboten, das gesamte Fipronil-Geschäft für Saatgutaufbereitungszwecke von ACS auszugliedern. Durch diese Zusage wird die Überschneidung zwischen den Aktivitäten der beteiligten Unternehmen bei den Insektiziden zur Saatgutaufbereitung beseitigt. Unter diesen Voraussetzungen wird nach Auffassung der Kommission auf keinem dieser Saatgutaufbereitungs-Insektizidmärkte eine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.5.2. FUNGIZIDE ZUR SAATGUTAUFBEREITUNG 
a) Getreidefungizide 
(1132) Bei den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung für Getreide ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form auf den Gerstemärkten in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich sowie auf den Weizen-, Roggen- und Triticalemärkten in Deutschland, Italien, Schweden und im Vereinigten Königreich zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. 
Gerste 
(1133) Die Abhilfemaßnahmen für die Gerstemärkte bestehen in der europaweiten Ausgliederung von Triticonazol und Prochloraz, der Kündigung des Vertrags über den Vertrieb von Fungazil (Imazalil) in Irland, der Kündigung sämtlicher bestehender Vertriebsverträge zwischen ACS und Makhteshim für Guazatin und der Rückgabe aller bestehenden Vertriebsrechte an Makhteshim. 
(1134) Durch diese Zusage würde die gesamte Überschneidung in allen vier Ländern, in denen Wettbewerbsprobleme festgestellt wurden, beseitigt: in Deutschland, Irland, Italien und im Vereinigten Königreich. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf diesen Märkten nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
Weizen, Roggen und Triticale 
(1135) Abhilfemaßnahmen für die Märkte für Weizen, Roggen und Triticale umfassen die europaweite Ausgliederung von Triticonazol, Prochloraz und Fluquinconazol (wobei Bayer jedoch eine Teilexklusivlizenz für den Verkauf von Fluquinconazol und Fluquinconazol-Gemischen für Saatgutaufbereitungszwecke erhält), die Abtretung sämtlicher bestehender Vertriebsverträge für Guazatin zwischen ACS und Makhteshim, die Rückgabe aller bestehenden Vertriebsrechte ([...]) und eine ausschließliche Lizenz für die auf Triadimenol basierende Formulierung Baytan im Vereinigten Königreich (einschließlich des Markennamens Baytan für einen Zeitraum von [...]). 
(1136) Durch diese Zusage würde die Überschneidung in Italien und Schweden beseitigt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Italien und Schweden nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1137) In Deutschland und im Vereinigten Königreich besteht weiterhin eine gewisse Überschneidung als Folge des Neuhinzukommens einer sehr speziellen ACS-Erzeugnislinie (reines Fluquinconazol oder mit Prochloraz gemischt) zum Produktportfolio von Bayer, da Bayer eine Teilexklusivlizenz für diese Erzeugnislinie erhält. Die Erzeugnislinie und die Verwendung des Markennamens Jockey wird jedoch mit dem Wirkstoff Fluquinconazol ausgegliedert. Jockey wird hauptsächlich gegen eine sehr spezielle Krankheit, die sogenannte Schwarzbeinigkeit, eingesetzt, gegen die Bayer kein Mittel besitzt. In der Praxis ist das einzige mit Jockey unmittelbar konkurrierende Erzeugnis gegen Schwarzbeinigkeit "Latitude" von Monsanto, das sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich unlängst eingeführt wurde bzw. in Kürze eingeführt wird. 
(1138) In Deutschland wird durch das Hinzukommen dieses Erzeugnissortiments zu dem von Bayer wahrscheinlich dessen bestehender Marktanteil [20-30] % etwas vergrößert. Da Jockey jedoch von dem Fluquinconazol-Käufer ebenfalls verkauft wird, ist unwahrscheinlich, dass Bayer den gesamten von Jockey belegten Marktanteil von [10-20] % wird übernehmen können. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass Syngenta Produkte vertreibt, die mit den derzeitigen Produkten von Bayer identisch sind (sogar unter denselben Markennamen), und dass Monsanto gerade Latitude, ein direktes Konkurrenzerzeugnis zu Jockey, auf den Markt bringt. Die beteiligten Unternehmen sagen für die Jockey-Umsätze in Deutschland als Folge dieses Wettbewerbs einen Rückgang voraus ([...]). Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale in Deutschland nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
(1139) Im Vereinigten Königreich machen die Jockey-Umsätze ungefähr [20-30] % des Gesamtmarktes aus. Mit seinem derzeitigen Marktanteil von [30-40] % würde Bayer auch dann noch über einen recht hohen Anteil verfügen, wenn es einen erheblichen Teil der derzeitigen Jockey-Umsätze an sich ziehen könnte. Daher bietet Bayer im Vereinigten Königreich ebenfalls die Vergabe einer ausschließlichen Lizenz für Baytan, einer Formulierung auf Triadimenolbasis, (einschließlich des Markennamens Baytan für einen Zeitraum von [...]) an. Unter Zugrundelegung der von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Daten für das Jahr 2000 würde Bayer nach Umsetzung der Zusagen über einen Marktanteil von [20-30] % verfügen. Die Grundlage hierfür bilden Subitol (Bitertanol) von Bayer und seine Ergebnisse bei dem Erzeugnis auf Fluquinconazolbasis, für das es eine Teilexklusivlizenz erhält. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es die gesamten [20-30] % erreicht, die Jockey von ACS derzeit vermeldet, da Jockey von dem Käufer des Fluquinconazol-Wirkstoffs ebenfalls vertrieben werden wird. Darüber hinaus sagen die beteiligten Unternehmen für Subitol und Jockey für das Jahr 2004 Marktanteile von [10-20] % bzw. [20-30] % voraus. Wie in Deutschland bringt Monsanto auch hier gerade Latitude auf den Markt. Anders als für Deutschland sind die beteiligten Unternehmen für das Vereinigte Königreich offenbar nicht der Auffassung, dass das die Marktstellung von Jockey beeinträchtigen wird. Mit der Einführung von Latitude kommt jedoch ein mit Jockey unmittelbar konkurrierendes Erzeugnis auf den Markt. Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Weizen, Roggen und Triticale im Vereinigten Königreich nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
b) Saatgutaufbereitung von Kartoffeln 
(1140) Bei den Fungiziden zur Saatgutaufbereitung von Kartoffeln ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form auf den Märkten in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich zur Schaffung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung geführt hätte. 
(1141) Als Abhilfe für diese Märkte vorgeschlagen werden die Abtretung möglichst vieler Vertriebsverträge von ACS mit Drittunternehmen an den Käufer des ACS-Saatgutaufbereitungsgeschäfts, und die Aufhebung der verbleibenden Vertriebsverträge mit Drittunternehmen. Dadurch würde die gesamte Überschneidung beseitigt und sichergestellt, dass es zumindest ein mögliches und wirtschaftlich gesundes Vertriebsunternehmen für diese Erzeugnisse gibt, nämlich den Käufer des ACS-Saatgutaufbereitungsgeschäfts. [...]. Damit würde die Überschneidung ebenfalls vollständig ausgeräumt. 
(1142) Durch den Markttest der Abhilfemaßnahmen wurde im Großen und Ganzen bestätigt, dass diese Abhilfen ausreichend wären, um das durch das geplante Vorhaben entstehende Wettbewerbsproblem auszuräumen. Unter diesen Voraussetzungen wird auf den Märkten für die Saatgutaufbereitung von Kartoffeln in Belgien, Frankreich, Irland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich nach Auffassung der Kommission keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.6. GEWERBLICHE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG 
(1143) Zur Ausräumung der Wettbewerbsbedenken, die bei den Gelen und Ködern für Schaben aufgetreten sind, hat Bayer angeboten, das gesamte Fipronil-Geschäft von ACS für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung abzustoßen. Bayer soll jedoch als Alternative zu dieser Zusage die Möglichkeit zur Vergabe einer unwiderruflichen ausschließlichen Lizenz für Europa und die USA über die Herstellung, Verwendung und den Vertrieb von Formulierungen auf Imidaclopridbasis für den Einsatz als Gele und Köder gegen Schaben sowie zur Termitenbekämpfung eingeräumt werden. Diese Option kann nur für den Fall vorgeschlagen werden, dass Bayer einen von der Kommission akzeptierten wirtschaftlich gesunden Käufer findet, der bereit ist, sein Imidacloprid-Geschäft für den Einsatz als Gele und Köder gegen Schaben sowie zur Termitenbekämpfung im Rahmen der gewerblichen Schädlingsbekämpfung in Europa und den USA zu erwerben. 
(1144) Die als Variante 1 angebotene Zusage bedeutet Ausgliederung des auf diesem Markt führenden Erzeugnisses und lässt eine starke Alternative für die Verbraucher entstehen. Auch Variante 2 ist annehmbar, da durch das Zustimmungsrecht der Kommission sichergestellt ist, dass ein angemessener Käufer gefunden wird. Eine Voraussetzung besteht darüber hinaus darin, dass der vorgeschlagene Kandidat auch zur Übernahme des USA-Geschäfts in der Lage sein muss. Unter diesen Voraussetzungen wird nach Auffassung der Kommission auf keinem der vorgenannten Märkte für Gele und Köder gegen Schaben eine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt. 
V.7. EKTOPARASITIZIDE FÜR KLEINTIERE 
(1145) Bayer hat zugesagt, sich von den vorhandenen Beständen, Formulierungen und sämtlichen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Fipronil, darunter insbesondere von Patenten und Handelsnamen, Know-how, Registrierungsrechten und Produktdokumentationen, sowie von den Fipronil-Fertigungsanlagen in Elbeuf, Frankreich zu trennen. Darüber hinaus hat sich Bayer auch verpflichtet, an den Käufer des Fipronil-Geschäfts die Lizenz- und Lieferverträge für Fipronil sowie den zwischen Merial und ACS SA geschlossenen Forschungsvertrag über künftige Produkte abzutreten. Außerdem ist Bayer die Zusage eingegangen, Merial unentgeltlich die geistigen Eigentumsrechte an der Umwandlung technischen Fipronils in Fipronil für tiergesundheitliche Zwecke zu überlassen. 
(1146) Für die Übergangszeit zwischen der Übernahme von ACS durch Bayer und der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts ist Bayer noch eine Reihe von Zusagen gegenüber Merial eingegangen, die Punkt 41 des Anhangs zu dieser Entscheidung zu entnehmen sind und mit denen sichergestellt werden soll, dass Merial sämtliche Fipronil-Lieferungen erhält, die es zur Herstellung von Frontline benötigt. Außerdem hat Bayer unwiderruflich angeboten, diese Zusagen auf Ersuchen von Merial vor der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts in den Liefervertrag für Fipronil aufzunehmen. 
(1147) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Bayer sich für den Fall, dass Merial der Abtretung des Fipronil-Liefervertrags an den Käufer des Fipronil-Geschäfts nicht zustimmt, verpflichtet, den gleichen Zusagen gegenüber Merial auch nach der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts nachzukommen. 
(1148) Mit den vorgenannten Zusagen wird gewährleistet, dass Merial sich in der Frage der Regelmäßigkeit der Fipronillieferungen keinen taktischen Winkelzügen von Bayer ausgesetzt sieht. In der Praxis werden in der Übergangszeit zwischen der Übernahme von ACS durch Bayer und der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts die Zusagen, die Bayer zur Gewährleistung der Kontinuität der Fipronillieferungen eingegangen ist, für dieses deutlich den Anreiz verringern, den Vertrag mit Merial aufzukündigen bzw. Merial durch Androhung dieser Aufkündigung zu Wohlverhalten zu veranlassen. Andererseits ist Bayer nach der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts zur Aufkündigung des Vertrags mit Merial weder in der Lage noch daran interessiert, da es Merial nun freistehen würde, die Einsatzgüter für sein Haupterzeugnis Frontline von einem von Bayer unabhängigen Lieferanten zu beziehen. 
(1149) Für den Fall, dass Merial der Abtretung des zwischen Merial und ACS geschlossenen Forschungsvertrags über künftige Produkte an den Käufer des Fipronil-Geschäfts nicht zustimmt, hat Bayer darüber hinaus angeboten, die einschlägigen Bereiche der ACS-Forschungsaktivitäten zur Tiergesundheit, die derzeit für Merial betrieben werden, in ein spezielles FuE-Unternehmen auszugliedern. [...]. Neue Verbindungen, die für das Insektizidscreening entwickelt werden müssen, ergeben sich künftig (i) aus der von dem Forschungsunternehmen vorgenommenen eigenen Synthese für den Pflanzenschutz potenziell nützlicher chemischer Strukturen, wobei das Augenmerk in erster Linie den Insektiziden gilt, oder (ii) [...], für die für tiergesundheitliche Zwecke ausschließliche Lizenzen vergeben werden und die dem Screening im Interesse von Merial vorbehalten sind. Bayer sagt die Finanzierung der Pflanzenschutzforschung zu, die von dem FuE-Unternehmen betrieben wird, [...]. 
(1150) In der Übergangszeit zwischen der Übernahme von ACS durch Bayer und der Übertragung des Fipronil-Lizenzvertrags sowie des Forschungsvertrags über künftige Produkte an den Käufer des Fipronil-Geschäfts hat Bayer eine Reihe einseitiger Verzichte und zusätzlicher Zusagen zu dem Fipronil-Lizenzvertrag sowie dem Forschungsvertrag über künftige Produkte zugesagt, die unter Ziffer 184 des Anhangs zu dieser Entscheidung aufgeführt sind, und das unwiderrufliche Angebot unterbreitet, diese Verzichterklärungen und Zusagen auf Ersuchen von Merial vor der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts in diese Verträge aufzunehmen. 
(1151) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Bayer sich für den Fall, dass Merial der Abtretung des Fipronil-Lizenzvertrags und des Forschungsvertrags über künftige Produkte an den Käufer des Fipronil-Geschäfts nicht zustimmt, verpflichtet, auch nach der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts den gleichen Verzichterklärungen und Zusagen gegenüber Merial nachzukommen. 
(1152) Durch diese Ausgliederung werden die nach dem Zusammenschluss bestehenden Forschungsbeziehungen zwischen Bayer und Merial beseitigt, da Bayer keinen Zugang mehr hat zu den Ergebnissen der Pflanzenforschung mit Blick auf die Tiergesundheit, die von dem FuE-Unternehmen ausschließlich für Merial betrieben wird, so wie auch Merial dann keinen Zugang mehr zu den Ergebnissen der Pflanzenforschung von Bayer im Zusammenhang mit dessen eigenem Tiergesundheitsgeschäft hat. 
(1153) Darüber hinaus ist der Abbruch der Forschungsbeziehungen zwischen Merial und Bayer weder kurz- noch langfristig Merials Fähigkeit abträglich, seine Wettbewerbsposition auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte aufrechtzuerhalten. Für die kurzfristige Perspektive hat die Marktuntersuchung ergeben, dass in den nächsten drei bis fünf Jahren nicht mit einer wesentlichen Änderung der Stellung von Merial auf dem Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte gerechnet wird und dass sich diese Position in Anbetracht der erwarteten Einführung von Frontline Plus auf dem europäischen Markt sogar verbessern könnte. 
(1154) Langfristig gesehen wird Merial seine Wettbewerbsposition auf diesem Markt aufgrund seines bevorzugten Zugangs zu den Forschungsaktivitäten des vorgenannten speziellen Forschungsunternehmens und zur Merck-Forschung aufrechterhalten können. Außerdem steht es Merial frei, FuE-Verträge mit anderen agrochemischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstituten oder anderen Dritteinrichtungen, die Bibliotheken über chemische Verbindungen besitzen, zu schließen. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass nicht nur auf dem Gebiet der Tiergesundheit tätige Unternehmen (wie beispielsweise Pfizer) auf dem sachlich relevanten Markt für Adultizide und Kombinationsprodukte aktiv sein können, ohne sich auf pflanzenwissenschaftliche Forschungsaktivitäten zu stützen, sondern dass es auch agrochemische Unternehmen gibt, die mit Merial auf der Grundlage ihrer eigenen Pflanzenforschungsaktivitäten ohne weiteres FuE-Verträge über die Entwicklung innovativer Adultizide oder Kombinationsprodukte schließen würden. 
(1155) Darüber hinaus könnten langfristig innovative Adultizide oder Kombinationsprodukte auch von anderen im Bereich der Tiergesundheit tätigen Unternehmen als Bayer und Merial auf den Markt gebracht werden - beispielsweise von Pfizer und Novartis (die im Sektor Haustier-Schädlinge bereits bewiesen haben, dass sie über hinreichend potente FuE-Kapazitäten verfügen) - entweder allein oder in Zusammenarbeit mit agrochemischen Unternehmen. 
(1156) In Anbetracht der vorstehenden Zusagen ist die Kommission daher zu der Auffassung gelangt, dass auf diesem Markt keine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt wird. 
VI. SCHLUSSFOLGERUNG 
(1157) Die Kommission ist insgesamt zu dem Schluss gekommen, dass durch den angemeldeten Zusammenschluss in der durch die von Bayer abgegebenen Zusagen modifizierten Form auf keinem der vorstehend gewürdigten Märkte eine beherrschende Stellung begründet oder gestärkt würde - 
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: 
Artikel 1 
Das angemeldete Vorhaben, durch welches Bayer die alleinige Kontrolle über die Aventis Crop Science Holding SA im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung erhält, wird hiermit in der modifizierten Form gemäß Anhang zu dieser Entscheidung für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt. 
Artikel 2 
Artikel 1 gilt unter der Bedingung der vollständigen Erfuellung der in den Ziffern 35 bis 186 des Anhangs zu dieser Entscheidung aufgeführten Zusagen; lediglich die Bestimmungen der Ziffern 41 und 184 des Anhangs gelten als Bedingungen für die Übergangszeit zwischen der Akquisition von ACS durch Bayer und der Ausgliederung des Fipronil-Geschäfts. Artikel 1 gilt darüber hinaus unter der Bedingung der vollständigen Erfuellung der in den Ziffern 189, 190 und 224 des Anhangs aufgeführten Zusagen. 
Artikel 3 
Mit Ausnahme der Ziffern 189, 190 und 224 des Anhangs zu dieser Entscheidung, die als Bedingungen nach Artikel 2 gelten, gilt Artikel 1 unter der Auflage der vollständigen Erfuellung der in den Ziffern 187 bis 241 des Anhangs aufgeführten Zusagen. 
Artikel 4 
Diese Entscheidung ist gerichtet an: 
Bayer AG D - 51386 Leverkusen 
Brüssel, 17. April 2002. 
Für die Kommission 
Mario Monti 
Mitglied der Kommission 
(1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung: ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. 
(2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. 
(3) ABl. C 91 vom 15.4.2004. 
(4) ABl. C 91 vom 15.4.2004. 
(5) Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet. 
(6) ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1. 
(7) ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1. 
(8) Sache IV/M.737 - Ciba Geigy/Sandoz (Novartis) (ABl. L 201 vom 29.7.1997, S. 1), IV/M.1378 - Hoechst/Rhône-Poulenc (Aventis) (ABl. C 254 vom 7.9.1999, S. 5), IV/M.1806 - AstraZeneca/Novartis (Syngenta) und M.1932 - BASF/American Cyanamid (ABl. C 354 vom 9.12.2000, S. 38). 
(9) Die einzige Ausnahme bildet die "Broadcast spray application" eines Bodeninsektizids und die Blattanwendung bei niedrig wachsenden Kulturen, d. h. Getreide mit einem bis sechs Blättern. 
(10) Auch als Chloronicotinyle bezeichnet. 
(11) Auch als Phenylpyrazole bezeichnet. 
(12) Reference Volume of the Agrochemical Service - Key Agrochemical Product Groups, Agrochemical Service, Update of the Products Section, November 2001. 
(13) Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern gekennzeichnet. 
(14) Vertrauliche Information zu Clothianidin. 
(15) Guidelines for the efficacy evaluation of plant protection, PP 1/213(1) - Analyse des Resistenzrisikos. 
(16) Vertrauliche Information von ACS. 
(17) Bei Knockdown-Mitteln tritt die Wirkung im Allgemeinen innerhalb von Sekunden ein. 
(18) Die betroffenen Unternehmen legten am 18. Januar 2002 korrigierte Umsatzzahlen für ACS vor. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass sich der Umsatz von ACS auf diesem Markt 1999 auf [...] EUR anstatt auf [...] EUR belief, wie in der Information zum Marktanteil in der Notifizierung angegeben. Die Unternehmen haben jedoch ihre Schätzung der Marktgröße insgesamt nicht angeglichen, was den äußerst hohen Marktanteil von ACS im Jahre 1999 erklären würde. 
(19) In dieser Hinsicht merkt die Kommission an, dass [....]. 
(20) [...]. 
(21) [...] 
(22) Quelle: Schätzung der beteiligten Unternehmen. 
(23) Phillips McDougall - AgriService, Products Section 2000, S. 53. 
(24) Wood Mackenzie, Agrochemical Service, Market Studies: Crops, 2001, S. 156. 
(25) Phillips McDougall - AgriService, Products Section 2000, S. 83. 
(26) [...]. 
(27) [...]. 
(28) Flufenacet bei Getreide in Europa, Schaubild 7, vorgelegt von Bayer am 10. Januar 2002 in Beantwortung des Fragebogens der Kommission vom 14. Dezember 2001. 
(29) MaisTer, Technisches Produktprofil, Aventis Crop Science Deutschland, 2001, S. 15. 
(30) Phillips McDougall - Agriservice, Products Section 2000, S. 51, 75 und 103. 
(31) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzangaben der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(32) Andererseits ist offenbar das Strobilurin-Produkt von Syngenta, Amistar (Axozystrobin), für die Verwendung bei Getreide sowie Reis und Zuckerrüben zugelassen. [Geschäftsgeheimnisse: Gelöschte vertrauliche Information zu Syngenta.] 
(33) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(34) Diese Zahl wurde vor der erwähnten Korrektur der Verkaufsdaten von Scala angegeben. 
(35) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurde gelöscht.] 
(36) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(37) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurde gelöscht.] 
(38) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(39) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Information zur Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurde gelöscht.] 
(40) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(41) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(42) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(43) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(44) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(45) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(46) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(47) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(48) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(49) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(50) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(51) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Produkten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(52) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(53) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(54) Die beteiligten Unternehmen geben an, dass sie nicht an der Entwicklung eines Triazols mit der Bezeichnung BAY 14120 arbeiten und dass die Aussage sich möglicherweise auf JAU 6476 beziehe. 
(55) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(56) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(57) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(58) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(59) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(60) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(61) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(62) Vertrauliche Informationen zu den Produkteigenschaften von Thiamethoxam. 
(63) Die von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Zahlen betreffend die Umsätze und Marktanteile auf dem französischen Markt würden von der Zuordnung der Umsätze aus dem Export von Fipronil von den Niederlanden nach Frankreich im Wesentlichen unberührt bleiben. 
(64) Die von den beteiligten Unternehmen übermittelten Marktdaten deuten darauf hin, dass Bayer unter dem Markennamen Mesurol FS 500 in Frankreich ebenfalls Methiocarb vertreibt. Die beteiligten Unternehmen haben jedoch erklärt, dass es sich bei den Umsätzen, die Bayer mit Mesurol erzielt hat, ausschließlich um Exportumsätze handele, da dieses Produkt in Frankreich nicht für die Saatgutaufbereitung von Mais zugelassen sei. 
(65) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen über die Markteinführung von Konkurrenzprodukten wurden gelöscht.] 
(66) Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 1996 in der Sache IV/M.737 - Ciba-Geigy/Sandoz (ABl. L 201 vom 29.7.1997, S. 1), Ziffer 229. 
(67) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
(68) [Geschäftsgeheimnisse: Vertrauliche Informationen auf der Grundlage der Absatzdaten der Wettbewerber wurden gelöscht.] 
ANHANG 
Der volle Wortlaut der Bedingungen und Auflagen, auf die in Artikel 2 und 3 verwiesen wird, kann im Original auf folgender Kommissionswebsite abgerufen werden: 
http://europa.eu.int/comm/ competition/index_en.html