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Document 22007A1221(03)R(02)

Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, unterzeichnet in Lugano am 30. Oktober 2007 ( ABl. L 147 vom 10.6.2009 )

EUT L 115 af 5.5.2011, p. 31-31 (DE, PT, SK)

ELI: http://data.europa.eu/eli/convention/2009/430/corrigendum/2011-05-05/oj

5.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 115/31


Protokoll über die Berichtigung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, unterzeichnet in Lugano am 30. Oktober 2007

( Amtsblatt der Europäischen Union L 147 vom 10. Juni 2009 )

Die folgende Berichtigung wurde mit Berichtigungsprotokoll vorgenommen, das am 27. Oktober 2010 in Bern vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Verwahrer unterzeichnet wurde.

Seite 17, Artikel 47 Absatz 2:

anstatt:

„(2)   Die Vollstreckbarerklärung gibt die Befugnis, solche Maßnahmen zu veranlassen.“

muss es heißen:

„(2)   Die Vollstreckbarerklärung gibt die Befugnis, Maßnahmen, die auf eine Sicherung gerichtet sind, zu veranlassen.“.


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