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Dokument 12001C/DCL/20
Treaty of Nice amending the Treaty on European Union, the Treaties establishing the European Communities and certa in related acts#Declarations Adopted By The Conference#Declaration on the enlargement of the European Union
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen
Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen
Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union
Úř. věst. C 80, 10.3.2001, S. 80-84
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/nice/fna_1/dcl_20/sign
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Von Der Konferenz Angenommene Erklärungen - Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. 080 vom 10/03/2001 S. 0080 - 0084
20. Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union(1) Der gemeinsame Standpunkt, den die Mitgliedstaaten bei den Beitrittskonferenzen hinsichtlich der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament, der Stimmengewichtung im Rat, der Zusammensetzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen einnehmen werden, wird für eine Union mit 27 Mitgliedstaaten mit folgenden Tabellen in Einklang stehen: 1. EUROPÄISCHES PARLAMENT >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. STIMMENGEWICHTUNG IM RAT >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In den Fällen, in denen die Beschlüsse nach diesem Vertrag auf Vorschlag der Kommission zu fassen sind, kommen die Beschlüsse mit einer Mindestzahl von 258 Stimmen zustande, welche die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder umfassen. In den anderen Fällen kommen die Beschlüsse mit einer Mindestzahl von 258 Stimmen zustande, welche die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder umfassen. Ein Mitglied des Rates kann beantragen, dass bei einer Beschlussfassung des Rates mit qualifizierter Mehrheit überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Falls sich erweist, dass diese Bedingung nicht erfuellt ist, kommt der betreffende Beschluss nicht zustande. 3. WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4. AUSSCHUSS DER REGIONEN >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (1) In den Tabellen in dieser Erklärung werden nur die Bewerberstaaten berücksichtigt, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden sind.