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Official Journal of the European Communities, L 191, 27 July 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 191, 27. Juli 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 191, 27. Juli 2000
| Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 191 43. Jahrgang 27. Juli 2000 |
| Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
| Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
| ...... | ||||
| II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
| Europäisches Parlament | ||||
| 2000/465/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr, 1998, Einzelplan IV — Gerichtshof, Einzelplan V — Rechnungshof, Einzelplan VI — Teil B: Ausschuß der Regionen (2000/465/EG) | 1 | ||
| 2000/466/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (2000/466/EG) | 3 | ||
| 2000/467/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 (2000/467/EG) | 6 | ||
| 2000/468/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zur Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 1998 (2000/468/EG) | 9 | ||
| Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zum Beschluß zur Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1998 | 10 | |||
| 2000/469/EC | ||||
| * | Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zu dem Aufschub des Beschlusses zur Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung des sechsten, siebten und achten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 1998 (2000/469/EG) | 14 | ||
| 2000/470/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 zum Jahresabschluß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 1998 (2000/470/EG) | 16 | ||
| Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zum Beschluß zur Entlastung der Kommission für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl für das Haushaltsjahr 1998 | 20 | |||
| 2000/471/EC | ||||
| * | Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. April 2000 über die Erteilung der Entlastung der Kommission für die Entscheidungen über den Rechnungsabschluß des EAGFL, Abteilung Garantie, für die Haushaltsjahre 1993, 1994 und 1995 (2000/471/EG) | 24 | ||
| * | Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zum Beschluß über die Erteilung der Entlastung der Kommission für die Entscheidungen über den Rechnungsabschluß des EAGFL, Abteilung Garantie, für die Haushaltsjahre 1993, 1994 und 1995 | 25 | ||
| Kommission | ||||
| 2000/472/EC | ||||
| * | Entscheidung der Kommission vom 29. März 2000 über die Beihilferegelung, die Belgien mit Artikel 29 ter des Wirtschaftsförderungsgesetzes vom 30. Dezember 1970 in der Fassung des Dekrets vom 25. Juni 1992 eingeführt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1007) (1) | 30 | ||
| 2000/473/EC | ||||
| * | Empfehlung der Kommission vom 8. Juni 2000 zur Anwendung des Artikels 36 Euratom-Vertrag betreffend die Überwachung des Radioaktivitätsgehalts der Umwelt zur Ermittlung der Exposition der Gesamtbevölkerung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1299) | 37 | ||
| (1) Text von Bedeutung für den EWR | ||||
| DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |